Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6492 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2444
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2004 - 2 Wx 12/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2006, 2440
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 03.11.2004 - 2Z BR 175/04
Der einzelne Wohnungseigentümer kann einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nicht ohne einen dahin gehenden Beschluss der Gemeinschaft gerichtlich geltend machen. Ein gleichwohl gestellter Antrag ist mangels Antragsbefugnis unzulässig.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2439
Wohnungseigentum
OLG Celle, Beschluss vom 04.11.2004 - 4 W 176/04
Durch einen Mehrheitsbeschluss auf Ergänzung der Hausordnung kann keine durch die Teilungserklärung nicht gedeckte Regelung beschlossen werden, durch die den Wohnungseigentümern die Vermietung der Wohnung an Feriengäste untersagt wird.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2438
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2004 - 16 Wx 207/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2006, 2437
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2004 - 2 Wx 31/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2006, 2436
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 10.11.2004 - 2Z BR 169/04
Wird ein bisher einheitlich genutztes gewerbliches Teileigentum, das Teil einer Wohnanlage ist, baulich so umgestaltet, dass in ihm 47 in sich abgeschlossene Wohnappartements geschaffen werden, die der nicht nur kurzzeitigen Aufnahme wohnsitzloser, psychisch erkrankter Personen dienen, ist die vorgesehene Nutzung eine solche zu Wohnzwecken. Ein derartiger Gebrauch kann infolge der damit in der Regel verbundenen intensiveren Nutzung von Gemeinschaftsflächen mehr stören als eine gewerbliche Nutzung. Für diese Beurteilung kommt es auch auf den Charakter und das Umfeld der Wohnanlage an.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2434
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.11.2004 - 20 W 219/03
Im Wohnungseigentumsverfahren als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind an die Bestimmtheit der Anträge weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Zivilprozess; sie sind auch in weiterem Maße auslegungsfähig. Das Gericht hat aber jedenfalls auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2432
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2004 - 2Z BR 146/04
Der Verwalter hat keinen Anspruch auf Widerruf vorwiegend wertender Aussagen eines Wohnungseigentümers, auch wenn diese tatsächliche Behauptungen enthalten und sich die tatsächlichen und wertenden Elemente einander durchdringen.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2431
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2004 - 2Z BR 190/04
Legt der Verwalter nach seiner Abberufung sofortige Beschwerde gegen einen gerichtlichen Beschluss ein, der ihn zur Herausgabe der Verwaltungsunterlagen verpflichtet, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstandes nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, den die Erfüllung des Herausgabeanspruchs erfordert.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2430
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2004 - 2Z BR 178/04
1. Die Bestandskraft eines Genehmigungsbeschlusses über die Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen führt zur endgültigen Verbindlichkeit der Abrechnung. Dies gilt auch dann, wenn in einer Einzelabrechnung eine Schadensersatzforderung gegen einen Wohnungseigentümer eingestellt ist, die in der Jahresgesamtabrechnung keine Erwähnung findet und materiellem Recht widerspricht.*)
2. In absoluter Beschlussunzuständigkeit gefasste Eigentümerbeschlüsse sind nichtig. Ein solcher Fall liegt aber nicht vor, wenn die Wohnungseigentümer in die Jahresabrechnung eine Forderung gegen einen Wohnungseigentümer einstellen, die nach materiellem Recht nicht besteht.*)
3. Die Anfechtung der einzelnen Stimmabgabe wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung kann auch noch nach Ablauf der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG erklärt werden.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2429
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 22.11.2004 - 24 W 233/03
Allein dadurch, dass die Wohnungseigentümer die Auflistung offener Verbindlichkeiten zur Grundlage eines Sonderumlagebeschlusses machen, tritt keine Zweckbindung der Umlage in dem Sinne ein, dass die Zahlungen nur auf die genannten Verbindlichkeiten geleistet werden dürften. Die Sonderzahlungen sind in der allgemeinen Jahresabrechnung abzurechnen. Es besteht kein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf gesonderte Abrechnung der Sonderumlage.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2426
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 29.11.2004 - 24 W 108/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2006, 2424
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 01.12.2004 - 2Z BR 179/04
Einem Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden. Offen bleibt, ob dies auf einer entsprechenden Anwendung von § 251 Abs. 2, § 635 Abs. 3 BGB oder auf § 242 BGB beruht.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2423
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 01.12.2004 - 2Z BR 166/04
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Ungültigerklärung eines Erstbeschlusses entfällt mit Bestandskraft eines ersetzenden oder bestätigenden Zweitbeschlusses.*)
2. Fehlt für den Beschlussgegenstand die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung, so ist von einer Beschlussfassung abzusehen. Ein ablehnender Beschluss ist nichtig (wie BayObLGZ 2004 Nr. 51).*)
3. Wenn in der Teilungserklärung die Verpflichtung zur Errichtung von Besucherstellplätzen festgelegt ist, fehlt der Eigentümerversammlung die Kompetenz, über die Einrichtung der Stellplätze zu beschließen. Dies gilt sowohl für einen positiven als auch für einen ablehnenden Beschluss.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2421
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2004 - 20 W 186/03
Bei grundsätzlicher Gestattung der Anbringung von Parabolantennen können die Wohnungseigentümer die Modalitäten (nur auf dem Dach der Liegenschaft und nach vorheriger Genehmigung durch den Verwalter) durch Mehrheitsbeschluss regeln. Darin liegt auch dann kein Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums, wenn die Installationskosten für den Wohnungseigentümer ca. 2.600,00 € betragen.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2418
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2004 - 16 Wx 191/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2006, 2417
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2004 - 2 Wx 132/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2006, 2416
Wohnungseigentum
OLG Schleswig, Beschluss vom 26.04.2006 - 2 W 234/05
1. Wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen, kann sich aus dem unter den Wohnungseigentümern bestehenden Treueverhältnis die Pflicht ergeben, einer Änderung der Gemeinschaftsordnung (hier: Kostenverteilungsschlüssel) zuzustimmen.
2. Auch wenn die Teilungserklärung eine Öffnungsklausel enthält, besteht diese Pflicht.
3. Jedenfalls wenn ein Antragsteller - wie vorliegend die Beteiligte zu 1. - dreimal vergeblich versucht hat, die Wohnungseigentümerversammlung zur Änderung des Verteilungsschlüssels zu bewegen, läuft das Verlangen nach einer erneuten Vorbefassung der Versammlung auf eine überflüssige Förmelei hinaus, weil eine abweichende Beschlussfassung nicht zu erwarten ist.
Volltext
IMRRS 2006, 2415
Wohnungseigentum
OLG Schleswig, Beschluss vom 17.05.2006 - 2 W 198/05
1. Wird in der Teilungserklärung und im Aufteilungsplan ein Teil des Sondereigentums als Keller bezeichnet, so stellt dies eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar.
2. Das als Keller bezeichnete Sondereigentum darf nur als Lager- und Abstellraum bzw. nur in einer Weise genutzt werden, die nicht mehr stört oder beeinträchtigt als ein Lager- und Abstellraum.
Volltext
IMRRS 2006, 2404
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 27.02.2003 - 2Z BR 135/02
Ein Beschluss, der einen von der Teilungserklärung abweichenden Verteilungsschlüssel für eine Sonderumlage festlegt, ist gültig, wenn er nicht innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 WEG angefochten wird.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2403
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 28.02.2003 - 2Z BR 4/03
Bezeichnet das Landgericht in der Begründung seiner Entscheidung einen von ihm vernommenen Beteiligten als Zeugen, so bleibt dies ohne rechtliche Konsequenzen, wenn ausgeschlossen werden kann, daß die Aussage als Zeugenaussage gewertet wurde.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2401
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2003 - 2 Wx 102/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2006, 2399
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 6/03
Die Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung und im Grundbuch als "Laden" enthält eine Zweckbestimmung. Die mit einer Nutzung als Laden typischerweise verbundenen Beeinträchtigungen müssen nur während der üblichen Ladenöffnungszeiten hingenommen werden.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2398
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 15/03
Beträgt die Beschwer in der Hauptsache nicht mehr als 750 EUR, so ist die Beschwerde grundsätzlich unzulässig, mag die Kostenbelastung des Beschwerdeführers auch mehr als 750 EUR betragen.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2397
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.03.2003 - 20 W 431/00
Zur Auslegung des Begriffs "Wohnungseigentümer" in einer Regelung über die Kostenverteilung in einer Teilungserklärung*)
Volltext
IMRRS 2006, 2391
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 13.03.2003 - 2Z BR 80/02
Die Wohnungseigentümer sind nicht in ihren Rechten beeinträchtigt, wenn der Verwalters pflichtgemäß eine Vermögensübersicht erstellt und einem Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewährt.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2389
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2003 - 3 Wx 249/02
1. Wird eine Teileigentumseinheit in der sachenrechtlichen Teilungserklärung als "Bürogruppe" bezeichnet, während die mit "Gebrauchsregelung" überschriebene schuldrechtliche Gemeinschaftsordnung für Teileigentum eine "gewerbliche Nutzung" vorsieht, so geht grundsätzlich die Regelung in der Gemeinschaftsordnung vor.*)
2. Die hiernach zulässige gewerbliche Nutzung der Teileigentumseinheit erlaubt den Betrieb einer Zahnklinik, soweit sich nicht aus dem Charakter oder der baulichen Gestaltung der Wohnungseigentumsanlage Einschränkungen ergeben.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2388
Leasing und Erbbaurecht
BayObLG, Beschluss vom 20.03.2003 - 2Z BR 22/03
Sind in einem Vertrag über die Begründung von Wohnungseigentum alle Wohnungseigentumsrechte als Wohnungen bezeichnet, so fällt darunter auch das Vermieten der Wohnungen.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2373
Wohnungseigentum
OLG Dresden, Beschluss vom 24.11.2005 - 3 W 1369/05
Die Jahresabrechnung dient nicht nur als Abrechnungsgrundlage für die „Abrechnungsspitze“, sondern auch als Anspruchsgrundlage für rückständige Wohngelder. Die Verjährung der Ansprüche aus dem Wirtschaftsplan steht dem nicht entgegen.
Volltext
IMRRS 2006, 2369
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2003 - 16 WX 50/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2006, 2368
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 03.04.2003 - 2Z BR 29/02
Im Einzelfall kann es ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer einem ihrer Mitglieder nachträglich einen pauschalen Aufwendungsersatz dafür zubilligen, daß er in einer verwalterlosen Zeit einzelne Verwaltungsmaßnahmen durchgeführt hat.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2367
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 03.04.2003 - 2Z BR 38/03
Ein Eigentümerbeschluss, aufgrund dessen ein Katzennetz zu entfernen ist, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Fassade des Gebäudes durch das Katzennetz verunstaltet wird.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2364
Immobilien
KG, Beschluss vom 08.04.2003 - 1 W 401/02
Soll eine inhaltliche Änderung des Wohnungseigentumsrechts im Grundbuch eingetragen werden, ist der Berechtigte einer Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB nicht antrags- und beschwerdeberechtigt (§§ 13 Abs. 1 S.2, 71 GBO), weil er nur mittelbar betroffen ist und die Eintragung nicht zu seinen Gunsten erfolgen soll. Der nur mittelbar Betroffene ist auch dann nicht antragsberechtigt, wenn die Eintragung gemäß § 19 GBO nicht ohne seine Bewilligung erfolgen darf. Die Frage, zu wessen Gunsten eine Eintragung erfolgen soll, ist abstrakt nach dem Inhalt der beantragten Eintragung zu beantworten; mittelbare Vorteile oder das Interesse an der Erfüllung schuldrechtlicher Ansprüche sind nicht zu berücksichtigen.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2357
Wohnungseigentum
OLG Celle, Beschluss vom 22.08.2006 - 4 W 101/06
Hat ein Wohnungseigentümer den Anspruch auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung entsprechenden Umgestaltung einer ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche des gemeinschaftlichen Eigentums verwirkt, ist sein Sonderrechtsnachfolger an die entstandene Rechtslage gebunden, auch wenn die Verwirkung nicht aus dem Grundbuch ersichtlich ist.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2356
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 10.04.2003 - 2Z BR 133/02
Wenn die Wohnungseigentümer einem Eigentümer die Anbringung von Markisen und Katzennetzen gestatten, dann sind sie nicht verpflichtet, allen anderen Wohnungseigentümern auch zu gestatten, Markisen und Katzennetze anzubringen.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2348
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 26/03
Haben in der Vergangenheit andere Wohnungseigentümer durch Balkonverglasungen die Fassade des Gebäudes nachteilig verändert, so erwächst daraus kein Recht, einen Balkon zu verglasen.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2347
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 7/03
Ist eine Gartensondernutzungsfläche in der Gemeinschaftsordnung als "jeweils unmittelbar vor der Wohnung befindlicher Vorgarten" beschrieben, so geht die Trennlinie zwischen den einzelnen Sondernutzungsflächen durch eine gedachte Verlängerung der Trennwände zwischen den einzelnen Wohnungen.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2346
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z AR 1/03
Eine Ausnahme von der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses kann bestehen, wenn er objektiv willkürlich ist.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2345
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 20/03
Veranlasst der Verwalter gegen den Willen der Wohnungseigentümer im eigenen Namen die von der Stadt verlangte Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage durch Herstellung eines Kanalanschlusses, so können sich Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Wohnungseigentümer ergeben.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2344
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 21/03
Der Erstattungsanspruch eines ausgeschiedenen Verwalters gegen die Wohnungseigentümer setzt zu seiner Schlüssigkeit die Darlegung voraus, dass die Aufwendungen gerade zu Lasten des Vermögens des Verwalters getätigt wurden.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2343
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.04.2003 - 20 W 122/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2006, 2342
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 30.04.2003 - 2Z BR 31/03
Die individuelle Rechtsmittelbeschwer muß nicht mit dem Geschäftswert des Rechtsmittelverfahrens identisch sein.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2335
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - 2Z BR 36/03
Der Tatrichter hat zu beurteilen, ob eine bauliche Veränderung das Gemeinschaftseigentum optisch beeinträchtigt.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2334
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - 2Z BR 48/03
Für die Bestimmung des Geschäftswerts eines Verfahrens über die Ungültigkeitserklärung eines Eigentümerbeschlusses ist das Motiv für die Anfechtung des Beschlusses ohne Relevanz.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2332
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 13.05.2003 - 2 Wx 12/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2006, 2331
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 14.05.2003 - 2Z BR 54/03
Zur Frage des Organisationsverschuldens bei Fristsachen.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2330
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 14.05.2003 - 2Z BR 30/03
Balkonverglasungen einer Fassade des Gebäudes in der Vergangenheit berechtigen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht zu einer Balkonverglasung.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2328
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 15.05.2003 - 2Z BR 41/03
Mit der Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Cafe mit Schnellimbiss" ist es unvereinbar, über 21.00 Uhr hinaus für einen ausländischen Kulturverein Getränke auszuschenken und Speisen zuzubereiten.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2327
Leasing und Erbbaurecht
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2003 - 13 U 211/02
Größe der Miteigentumsanteile bei WohnungseigentumDas Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentum bleibt der freien Bestimmung der Wohnungseigentümer überlassen. Die hieran ausgerichtete Verteilung der Lasten aus einer Erbbauzinsverpflichtung der Wohnungseigentümer erfordert jedoch einen sachgerechten Maßstab, der neben dem Verhältnis der Wohn- und Nutzungsflächen auch im Verhältnis der Werte der einzelnen Einheiten zueinander bestehen kann.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2326
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 16.05.2003 - 16 Wx 76/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext




