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Sachgebiet: Gewerberaummiete

1787 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 2779
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Köln, Urteil vom 20.07.2000 - 7 U 218/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2776
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2000 - 10 U 153/96

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2775
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Schleswig, Urteil vom 21.07.2000 - 4 U 52/99

Die vertragliche Verpflichtung des Vermieters gegenüber einem EDEKA-Markt, in einem bestimmten Umkreis kein Objekt an einen Wettbewerber zu vermieten, umfaßt auch einen Schlecker-Drogeriemarkt.*)

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IMRRS 2006, 2770
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Köln, Urteil vom 28.07.2000 - 19 U 184/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2760
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Räumungsfrist unzumutbar bei fehlender Mietgewährleistung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2006 - 13 U 89/06

Für den Vermieter ist die Gewährung einer Räumungsfrist grundsätzlich unzumutbar, wenn die Zahlung der laufenden Miete/Nutzungsentschädigung für die Dauer der Räumungsfrist nicht gewährleistet ist.*)

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IMRRS 2006, 2749
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Durchgängig halb geschlossenes Hoftor als Mangel

KG, Urteil vom 06.07.2006 - 12 U 157/05

Ist die Zufahrt zu den Gewerberäumen durchgängig halbseitig durch ein Tor verschlossen, so dass der Mieter keine Zufahrt mit einem Fahrzeuganhänger hat, so liegt ein Mangel der Mietsache vor, da zur Nutzung der Mieträume - auch ohne ausdrückliche Vereinbarung - die Zufahrt in voller Breite gehört. Trägt der Mieter nicht hinreichend konkret die Auswirkungen des halb geschlossenen Hoftores auf seinen Geschäftsbetrieb (Verkauf von Motorradteilen) vor, kann eine konkrete Minderung der Miete wegen dieses Umstands nicht festgestellt werden.*)

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IMRRS 2006, 2745
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Possessorischer Besitzschutz von Personengesellschaften

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2006 - 3 W 29/06

Zum possessorischen Besitzschutz von Personengesellschaften.*)

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IMRRS 2006, 2742
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Vereinbarung über Kosten für Verwaltung durch Drittfirma

OLG Nürnberg, Urteil vom 21.03.1995 - 3 U 3727/94

Eine Vereinbarung, nach der der Mieter die im Zusammenhang mit der Verwaltung des Objekts durch eine Drittfirma entstehenden Kosten tragen muss, ist zulässig.

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IMRRS 2006, 2736
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2000 - 24 W 49/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2730
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Nebenkostenabrechnung: Einsichtnahme in Abrechnungsbelege?

BGH, Urteil vom 13.09.2006 - VIII ZR 105/06

1. Der Mieter preisfreien Wohnraums hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung.

2. Ein Anspruch des Mieters auf Übermittlung von Fotokopien von Rechnungsbelegen kommt deshalb nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn dem Mieter die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann.

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IMRRS 2006, 2715
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - "Vorwegabzug" der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten

KG, Urteil vom 24.07.2006 - 8 U 224/05

Zur Notwendigkeit eines "Vorwegabzugs" der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten bei gemischt genutzten Gebäuden.*)

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IMRRS 2006, 2695
MietrechtMietrecht
Haftungsausgleich bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

OLG Hamm, Urteil vom 28.10.2005 - 30 U 106/05

1. Mit der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht wird der Mieter zwar selbst deliktsrechtlich für den Schutz derjenigen Personen verantwortlich, mit deren Gefährdung der Pflichtige üblicherweise rechnen muss. Der Vermieter bleibt aber zur Überwachung und Kontrolle des Mieters verpflichtet, so dass er bei Nichterfüllung dieser (Rest)Pflicht gegebenenfalls mit dem Mieter gesamtschuldnerisch haftet.

2. Die mit der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht begründete deliktische Einstandspflicht des Mieters besteht anerkanntermaßen nicht nur gegenüber Dritten (Passanten, Besuchern und anderen Mietern), sondern auch gegenüber dem Vermieter. Das Gleiche gilt für die Haftungsregelung im Innenverhältnis. Wenn der Mieter die von ihm übernommene Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann er sich gegenüber dem Vermieter nicht darauf berufen, dass dieser ihn nicht hinreichend überwacht und kontrolliert habe.

3. Ein privathaftpflichtversicherter Gewerberaummieter, der wegen Verletzung der ihm übertragenen Verkehrssicherungspflicht einem Dritten schadenersatzpflichtig ist, hat auch dann keinen Regressanspruch gegen den Vermieter, wenn er vereinbarungsgemäß die anteilige Prämie für die Gebäudehaftpflichtversicherung zahlt.

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IMRRS 2006, 2694
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Außerordentliche Kündigung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2006 - 24 U 132/05

1. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Mieter liegt insbesondere dann vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird.

2. Ferner liegt ein wichtiger Grund für eine Kündigung des Mieters auch dann vor, wenn der gemietete und zum Aufenthalt von Menschen bestimmte Raum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist (§§ 569 Abs. 1, 578 Abs. 2 Satz 2 BGB).

3. Auch die wiederholt aufgetretene Gefährdung der Energie- und Wasserversorgung einer Arztpraxis stellt einen wichtigen Grund für eine Kündigung des Mieters dar.

4. Die außerordentliche Kündigung wegen der Verletzung einer Verpflichtung aus dem Mietvertrag setzt allerdings grundsätzlich die erfolglose Fristsetzung zur Abhilfe oder eine erfolglose Abmahnung voraus.

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IMRRS 2006, 2688
MietrechtMietrecht
Großer oder kleiner Schadensersatz bei Rückgabe?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.02.2006 - 1 U 195/05

1. § 281 Abs. 1 Satz 3 BGB enthält eine dem § 251 Abs. 2 BGB vorgehende Sonderregelung für die Frage, wann der Gläubiger bei einer Pflichtverletzung die in der Erbringung einer mangelhaften Leistung besteht, Schadenersatz statt der Leistung (Kosten für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes unter Rückgabe der erbrachten Leistung, sogenannter "großer Schadensersatz") verlangen kann oder sich mit dem Ausgleich des Minderwerts der erbrachten Leistung (sogenannter "kleiner Schadensersatz") begnügen muss. Letzteres ist der Fall, wenn die Pflichtverletzung nur unerheblich war.

2. Muss der Mieter bei seinem Auszug einen Teppichboden verlegen, der dem beim Einzug vorhandenen Teppichboden qualitativ gleichwertig ist, und hat der neue Teppichboden einen Minderwert von 50%, so kann von einer unerheblichen Pflichtverletzung nicht mehr gesprochen werden.

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IMRRS 2006, 2684
MietrechtMietrecht
Sperrung der Energiezufuhr nach Kündigung

AG Ludwigsburg, Urteil vom 25.11.2005 - 10 C 3469/05

Wenn zwischen Mieter und Vermieter die vertraglichen Beziehungen beendet wurden und der Anspruch des Mieters auf Zufuhr von Energie sich ausschließlich auf den Mietvertrag stützt und nicht auf direkt abgeschlossene Verträge mit Versorgungsunternehmen, stellt das Absperren der Energiezufuhr keine Besitzstörung i.S.d. §§ 858, 862 BGB dar.

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IMRRS 2006, 2668
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Schikanöse Kautionsvereinbarung bei Gewerberaummietvertrag

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.09.2006 - 3 U 78/06

1. Bei einer Kautionsabrede in einem Gewerbemietvertrag scheidet eine Nichtigkeit wegen Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB) oder wegen wucherähnlichen Geschäftes von vorneherein aus.*)

2. Die Höhe der Sicherheit, die Gewerbemietparteien vereinbaren können, ist - anders als bei der Wohnraummiete (§ 551 BGB) - grundsätzlich nicht begrenzt.*)

3. Eine Kautionsabrede in einem Gewerbemietvertrag kann unwirksam sein, wenn sie schickanös außerhalb eines nachvollziehbaren Sicherungsinteresses des Vermieters festgesetzt ist.*)

4. Eine Kautionsvereinbarung in Höhe der 7-fachen Monatsmiete ist bei einem längeren Gewerbemietverhältnis regelmäßig nicht schickanös außerhalb eines nachvollziehbaren Sicherungsinteresses des Vermieters festgesetzt.*)

5. Eine Kautionsabrede in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters in einem Gewerbemietvertrag mit einem mietenden Unternehmer hält der Generalklausel des § 307 BGB stand, auch wenn der Kautionsbetrag 3 Monatsmieten übersteigt.*)

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IMRRS 2006, 2660
MietrechtMietrecht
Mietzinsforderungen in der Insolvenz

BGH, Urteil vom 29.04.2004 - IX ZR 141/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2654
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 10.05.2004 - 12 U 122/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2653
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2004 - 11 U 27/03

Ohne einen hinreichend deutlichen Ausschluss gehört es auch bei der Verpachtung von Gewerbebetrieben zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Verpächter keinen Konkurrenzbetrieb zulässt. Zahlt der Pächter den Pachtzins in Kenntnis der entstandenen Wettbewerbssituation ohne Vorbehalt jahrelang weiter, können Minderungs- oder Schadensersatzansprüche verwirkt sein. Für die Kenntnis reicht es aus, dass der Berechtigte das vertragswidrige Verhalten in seinem tatsächlichen Ausmaß erkennen konnte.*)

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IMRRS 2006, 2639
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 03.06.2004 - 8 U 8/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2619
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Mietschäden: Regressansprüche des Gebäudeversicherer?

OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.2005 - 10 U 1111/03

Der Gebäudeversicherer, der bei einem fahrlässig einen Schaden verursachenden Mieter keinen Rückgriff nehmen kann, weil dieser im Rahmen der Nebenkosten anteilig die Prämie für die Gebäudeversicherung mitträgt, hat keinen direkten Anspruch auf Ausgleich der aus der Gebäudeversicherung gezahlten Beträge gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters. Eine Anspruchsgrundlage hierfür besteht nicht und ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung des § 59 VVG. Sie kann auch nicht im Wege der richterlichen Rechsfortbildung entwickelt werden.*)

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IMRRS 2006, 2613
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Schlüsselrückgabe nach Ende des Mietverhältnisses

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2006 - 24 U 152/05

1. Ist das vertragliche Kündigungsrecht eines Mieters ausgeschlossen, falls er im Einzugsbereich des Mietobjekts eine andere Filiale eröffnen will oder eine andere, bestehende Filiale erweitern will, so gilt dies nicht für dasselbe Verhalten eines demselben Konzern wie der Mieter angehörenden Unternehmens.*)

2. Eine ordnungsgemäße Rückgabe nach Ende des Mietvertrages liegt vor, wenn der Mieter einem Beauftragten des Vermieters die Mietsache übergibt.*)

3. Unschädlich ist dabei, wenn von einer Vielzahl von Schlüsseln ein einzelner nicht zurückgegeben wird, der Mieter den Besitz aber zugunsten des Vermieters vollständig aufgegeben hat.*)

4. Händigt der Vermieter dem Mieter nach Übergabe der Räume einen Schlüssel zur Durchführung von Schönheitsreparaturen aus, so liegt während deren Ausführung kein Vorenthalten des Mieters vor.*)

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IMRRS 2006, 2606
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Verwalter kann in der Regel Miete nicht für Vermieter einklagen!

KG, Beschluss vom 10.07.2006 - 12 U 217/05

1. Die ZPO sieht für das Berufungsverfahren - anders als in § 547 ZPO für die Revision - keine absoluten Berufungsgründe vor. Selbst wenn das angefochtene Urteil in vollständiger Fassung prozessordnungswidrig erst später als 5 Monate nach seiner Verkündung zugestellt wird (wesentlicher Verfahrensmangel), kann der Rechtsstreit nicht allein deshalb an das Erstgericht zurückgewiesen werden, weil die Entscheidung nicht darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 361).*)

2. Die Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters zur Einziehung von Mieten aufgrund einer Ermächtigung des Vermieters (gewillkürte Prozesstandschaft) erfordert ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse des Verwalters. Dieses liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung des Prozesses die eigene Rechtslage des Verwalters beeinflusst. Dies ist nicht schon deshalb der Fall, weil der Vermieter den Verwalter bevollmächtigt hat, ihn gegenüber den Mietern zu vertreten oder er dem Verwalter zu ordnungsgemäßer Verwaltung und Rechenschaft verpflichtet ist.*)

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IMRRS 2006, 2605
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Streitwert für Konkurrenzverbotsklage

BGH, Beschluss vom 09.08.2006 - XII ZR 165/05

Zum Gebührenstreitwert für eine Klage, mit der ein Geschäftsraummieter gegen seinen Vermieter einen auf ein Konkurrenzverbot gestützten Unterlassungsanspruch geltend macht.*)

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IMRRS 2006, 2603
MietrechtMietrecht
Vertragspflichten können auch durch jahrelange Übung entstehen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2005 - 10 U 86/05

1. Eine Aufrechnung scheitert an einem in zulässiger Weise vereinbarten und von Amts wegen zu beachtenden vertraglichen Aufrechnungsverbot. Die Aufrechnung gegenüber dem Mietzins ist nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung zulässig.

2. Eine Vereinbarung über den Umfang der vom Mieter zu zahlenden Nebenkosten kann auch konkludent durch jahrelange Zahlung getroffen werden. Für die nachträgliche Vereinbarung von Nebenkostenvorauszahlungen gilt nichts anderes.

3. Trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins (Rechtsbindungswillens, Geschäftswillens) liegt eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat.

4. Eine unrichtige Beratung durch den Mieterschutzverband müssen die Mieter sich ebenso gemäß § 278 BGB zurechnen lassen wie eine etwaige fehlerhafte anwaltliche Beratung.

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IMRRS 2006, 2601
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Verfristen Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.05.2006 - 3 U 189/05

§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB (Jahresfrist für Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung) ist nicht analog auf Gewerbemietverhältnisse anwendbar.

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IMRRS 2006, 2591
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - AGB-Rechtsverstoß bei nichtbezifferten Nebenkosten

OLG Köln, Urteil vom 04.07.2006 - 22 U 40/06

1. Eine Vereinbarung, mit der der Vermieter den Mieter von Gewerberäumen mit den Kosten einer vom Vermieter beauftragten Hausverwaltung belastet, ist - anders als im Wohnraummietrecht - grundsätzlich zulässig.

2. Die Überbürdung von nichtbezifferten Hausverwaltungskosten auf die Mieter durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ist als Überraschungsklausel gemäß § 305c BGB unwirksam, weil sie jedenfalls in ihrer konkreten Auswirkung von den Erwartungen des Vertragspartners des Verwenders deutlich abweicht und dieser mit ihr vernünftigerweise nicht zu rechnen brauchte.

3. Je höher die auf den Mieter zukommenden Kosten sind, um so wichtiger ist der deutliche Hinweis auf diese Kosten.

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IMRRS 2006, 2573
MietrechtMietrecht
Schönheitsreparaturen

KG, Urteil vom 12.08.2004 - 8 U 41/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2570
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 19.08.2004 - 8 U 91/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2559
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Unterbrechung der Gaszufuhr

KG, Urteil vom 20.09.2004 - 8 U 65/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2547
MietrechtMietrecht
Kündigung wegen Störung der Geschaftsgrundlage

LG Berlin, Urteil vom 04.04.2006 - 63 S 334/05

1. Bei seit mehr als zwei Jahre andauernden Instandsetzungsarbeiten, deren Ende nicht abzusehen ist und welche der Mieterin die Benutzung der gemieteten Wohnung unmöglich machen, ist von einer Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB auszugehen.

2. Fehlt oder entfällt die Geschäftsgrundlage, so führt dies im Regelfall zur Notwendigkeit der Anpassung des Vertrags an die veränderten Umstände. Ist eine Anpassung im Einzelfall nicht möglich oder unzumutbar, so kann ausnahmsweise eine Auflösung des Vertrages verlangt werden. Diese Auflösung wird durch entsprechende Gestaltungserklärung - beim Mietvertrag in der Regel durch eine für die Zukunft wirkende Kündigungserklärung – herbeigeführt.

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IMRRS 2006, 2538
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Pflicht zum Beitritt zu Werbegemeinschaft unwirksam!

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - XII ZR 39/04

1. Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters in einem Einkaufszentrum, einer Werbegemeinschaft in Form einer GbR beizutreten, verstößt wegen des damit verbundenen Haftungsrisikos des Mieters gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)

2. In einem Formularmietvertrag muss die Höhe der Beiträge, die der Mieter in einem Einkaufszentrum an eine Werbegemeinschaft zu leisten hat, wegen der nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderlichen Transparenz bestimmbar sein; mindestens muss eine Höchstgrenze festgesetzt sein, damit der Mieter die auf ihn zu kommenden Kosten kalkulieren kann.*)

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IMRRS 2006, 2536
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Eigennutzung eines Mietobjekts durch GmbH-Geschäftsführer

OLG Köln, Urteil vom 04.07.2006 - 22 U 13/06

Hat ein Geschäftsführer mit einer von ihm gegründeten GbR den Geschäftsbetrieb der GmbH übernommen und in dem Mietobjekt weitergeführt, haftet er wegen Eigennutzung des Objekts auf Nutzungsentgelt in Höhe der Mietrückstände.

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IMRRS 2006, 2513
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Gebührenstreitwert: Mieter klagt auf Kündigung des Mitmieters

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2005 - 24 U 234/04

Zum Gebührenstreitwert bei einer Klage eines Mieters gegen den Vermieter, durch die dieser veranlasst werden solle, einem störenden weiteren Mieter zu kündigen.*)

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IMRRS 2006, 2512
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Minderung wegen mangelnder Kundenfrequenz?

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2005 - 12 U 4/05

Zur Relevanz mangelnder Kundenfrequenz in einem Ladenzentrum für ein Mietminderungsrecht eines Ladenbetreibers.*)

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IMRRS 2006, 2461
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 30.01.2003 - 8 U 171/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2457
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 10.02.2003 - 8 U 140/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2456
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2003 - 24 U 87/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2450
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 18.10.2004 - 8 U 92/04

Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen drohender Geschäftsschließung durch den Mieter in einem Einkaufszentrum und zur Erforderlichkeit der Darlegung konkreten Schadenseintritts für die Annahme eines Verfügungsgrundes.*)

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IMRRS 2006, 2449
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 19.10.2004 - 9 U 62/04

Zur Abgrenzung zwischen einem Strohmanngeschäft und einem - nichtigen - Scheingeschäft kommt es maßgeblich darauf an, wer aus dem abgeschlossenen Geschäft berechtigt und verpflichtet werden soll. Ein Strohmanngeschäft und kein Scheingeschäft ist bei einem Pachtvertrag über eine Gaststätte anzunehmen, wenn die im Pachtvertrag als Pächter bezeichnete Person, nicht aber die tatsächlichen Betreiber, eine Schankerlaubnis erhalten kann.*)

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IMRRS 2006, 2409
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 20.02.2003 - 8 U 205/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2407
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht

OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2003 - 13 U 3187/02

Eine nach § 533 ZPO unzulässige Klageänderung oder Widerklage schließt die Anwendung des § 522 Abs. 2 ZPO nicht aus.*)

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IMRRS 2006, 2405
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

BGH, Urteil vom 26.02.2003 - XII ZR 115/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2400
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Celle, Beschluss vom 05.03.2003 - 2 W 16/03

Ein Sonderkündigungsrecht des Mieters aus § 540 Abs. 1 S. 2 BGB n.F. besteht nicht, wenn der Vermieter die Erlaubnis zu einer Untervermietung auf eine Anfrage des Mieters versagt hat, in der der Mieter lediglich ohne Benennung einer konkreten Person erklärt hat, einen Untermieter suchen zu wollen, der in den gemieteten Räumen irgendein öffentlich-rechtlich zulässiges Gewerbe betreiben wolle.*)

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IMRRS 2006, 2396
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 10.03.2003 - 8 U 351/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2394
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.03.2003 - 7 U 50/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2370
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietrecht

KG, Urteil vom 31.03.2003 - 8 U 397/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2349
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 14.04.2003 - 8 U 68/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2338
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 06.05.2003 - 9 U 14/03

Die Höhe des Mietzinses gehört zu den wesentlichen Vertragsbestandteilen, die dem Beurkundungszwang unterliegen. Auch eine Abrede, durch die der Mietzins dauerhaft gesenkt wird, ist formbedürftig. Die Höhe des Mietzinses ist für einen etwaigen Grundstückserwerber, dessen Unterrichtung die Schriftform vorrangig dient, von erheblicher Bedeutung. Auch unter Berücksichtigung der Warn- und Beweisfunktion ist der Formzwang sinnvoll, denn er schützt den Vermieter vor einem übereilten Entgegenkommen. Der Formmangel eines Änderungsvertrages zu einem Mietvertrag führt dazu, dass der zunächst formgültig geschlossene ursprüngliche Vertrag gleichfalls der Schriftform entbehrt und für unbestimmte Zeit als geschlossen gilt.*)

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IMRRS 2006, 2336
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Celle, Urteil vom 07.05.2003 - 2 U 200/02

Neben der formularmäßigen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist auch eine zusätzliche formularmäßige Schlussrenovierungsklausel in einem Mietvertrag über Gewerberäume wirksam (so auch WolfEckertBall, Handbuch des gewerblichen Miet, Pacht und Leasingrechtes, 8. Aufl., Rn. 398 - anders jedoch - Unwirksamkeit einer solchen Klausel - bei Wohnraummietverträgen, vgl. OLG Hamm NJW 1981,1049)*)

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