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Hervorzuhebende Urteile zum Wohnbau

2 Urteile - (16 in Alle Sachgebiete)

Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 23.04.2025 im Volltext bei imr-online eingestellt


Online seit heute

IMRRS 2025, 0476
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Mängel vs. Schlussrate: Bauträger zieht den Kürzeren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2025 - 22 U 106/24

1. Eine Klausel, die die Fälligkeit des Übereignungsanspruchs von der Zahlung des "gesamten Kaufpreises" abhängig macht, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist deshalb unwirksam.

2. Der Bauträger verhindert treuwidrig den Eintritt der Fälligkeit des Übereignungsanspruchs, wenn er durch mangelhafte Leistung die Ursache dafür setzt, dass der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt wird. In diesem Fall kann die Übereignung nicht wegen eines offenen Anspruchs auf Restkaufpreiszahlung verweigert werden.

3. Jedenfalls wenn ein Mangel feststeht, kann der Erwerber nicht darauf verwiesen werden, als Voraussetzung der Eigentumsübertragung Sicherheit leisten zu müssen.

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Online seit gestern

IMRRS 2025, 0496
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Konkludente Abnahme trotz vereinbarter förmlicher Abnahme?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.06.2024 - 6 U 797/23

1. Eine konkludente Abnahme scheidet aus, wenn die Parteien eine förmliche Abnahme vereinbart haben.

2. Der Auftraggeber darf sich jedenfalls dann nach Treu und Glauben nicht (mehr) auf eine fehlende förmliche Abnahme berufen, wenn die Voraussetzungen der Abnahme vorliegen und die Handlungen des Auftraggebers auf eine Billigungserklärung schließen lassen. Voraussetzung ist, dass die Parteien von der eigentlich vereinbarten förmlichen Abnahme abgewichen sind.

3. Die Annahme eines Abrechnungsverhältnisses setzt voraus, dass das Werk als fertiggestellt vom Auftragnehmer angeboten wurde.

4. Ein Abzug "neu für alt" kommt bei einem Vorschussanspruch nur dann in Betracht, wenn durch die Mängelbeseitigung eine deutlich verlängerte Nutzungsdauer entsteht und der Mangel sich verhältnismäßig spät ausgewirkt hat und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste

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