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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Briefkasten

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6 Beiträge gefunden
IMR 2022, 408 LG Bremen - Eigentümerversammlung mit 3-G-Regelung ist zulässig!
IMR 2017, 247 LG Hamburg - Zweckbestimmungswidrige Nutzung ist auch ohne konkrete Beeinträchtigung zu unterlassen!
IMR 2017, 156 LG Hamburg - Beschlussanfechtung wegen verspäteter Einladung möglich?
IMR 2013, 468 LG Itzehoe - WEG-Ferienwohnungsanlage: Anspruch auf eigenen Briefkasten!
IMR 2008, 1072 OLG Hamm - Wiedereinsetzung auch ohne Ausgangskontrolle!
IMR 2007, 329 OLG Düsseldorf - Kündigung des Verwaltervertrags und Abberufung

51 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 3153; IMRRS 2021, 1169; IVRRS 2021, 0494
SteuerrechtSteuerrecht
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein gemischt genutztes Arbeitszimmer

FG Münster, Urteil vom 16.09.2020 - 13 K 94/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 0555; IMRRS 2021, 0207
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Besitzschutzansprüche des Mieters bei Baumaßnahmen im Gemeinschaftseigentum

OLG München, Beschluss vom 23.03.2020 - 32 U 265/20

1. Der besitzrechtliche Schutz des Mieters einer Eigentumswohnung gegen Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen anderer Eigentümer oder der Gemeinschaft unterscheidet sich danach, ob die Besitzbeeinträchtigung in einer Einwirkung auf die Mietsache selbst, an der der Mieter einen unmittelbaren und ausschließlichen Besitz hat oder in der Zuführung unwägbarer Stoffe besteht.*)

2. Gegen körperliche Einwirkungen auf die Mietsache selbst hat der Mieter aus § 862 Abs. 1 BGB einen negatorischen Anspruch, der dem Anspruch des Eigentümers aus den §§ 1004, 903 BGB entspricht.*)

3. Mieter haben keine Ansprüche aus § 862 Abs. 1 BGB auf das Unterlassen von Baumaßnahmen, die zu Lärm, Erschütterungen und ähnlichen mit den Baumaßnahmen verbundenen Einwirkungen in der Wohnung führen, wenn eine vertragliche Duldungspflicht besteht. Der vertraglichen Duldungspflicht steht eine Duldungspflicht des Vermieters aufgrund einer wohnungseigentumsrechtlichen Vereinbarung gleich, denn die Rechte eines Mieters gegenüber anderen Sondereigentümern in Bezug auf den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums und anderer Sondereigentumseinheiten können nicht weitergehen als die Rechte des vermietenden Sondereigentümers selbst.*)

4. Gegen Handlungen, die außerhalb der Wohnung oder der Räume, an denen der Mieter ausschließlichen Besitz hat, vorgenommen werden und die nicht zu einer Besitzbeeinträchtigung im genannten Sinn führen, besteht grundsätzlich kein besitzrechtlicher Abwehranspruch.*)




IBRRS 2020, 0799; IMRRS 2020, 0320; IVRRS 2020, 0215
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Zustellungsvertretung durch Verwalter bei Hausgeldklage

LG Bamberg, Urteil vom 13.03.2020 - 41 S 32/19 WEG

§ 45 Abs. 1 WEG erfasst nicht solche Konstellationen, in denen an einen einzelnen Wohnungseigentümer als Beklagten zuzustellen ist.

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IBRRS 2019, 1464; IMRRS 2019, 0546; IVRRS 2019, 0213
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwertfestsetzung bei Anfechtung eines WEG-Beschlusses über Kreditaufnahme

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2019 - 2 W 3/19

Für die Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Darlehensaufnahme, mit der Sanierungsmaßnahme finanziert werden sollen, ist kein höherer Wert anzusetzen als das Fünffache des auf den Anteil des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen entfallende Teilwert des Darlehens. Die besonderen Haftungsrisiken einer Kreditaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft für den einzelnen Wohnungseigentümer führen nicht dazu, dass das Interesse des Klägers als Untergrenze für die Streitwertfestsetzung entsprechend seiner theoretisch unbegrenzten Nachschusspflicht mit dem vollen Betrag des Darlehens oder einem erheblichen Teil hiervon zu bemessen wäre. Für die Annahme eines höheren Streitwertes wäre vielmehr die Feststellung eines konkreten Risikos der Nachschusshaftung erforderlich. Anderenfalls wäre eine Klage für den einzelnen Wohnungseigentümer mit einem unzumutbaren Kostenrisiko verbunden. Diese Auslegung des § 49a Abs. 1 GKG ist aufgrund der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährungspflicht geboten.*)

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IBRRS 2019, 3258; IMRRS 2019, 1236; IVRRS 2019, 0485
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtungsklage gegen den Verband „Wohnungseigentümergemeinschaft" zulässig?

AG Zossen, Urteil vom 21.02.2019 - 75 C 2/18

1. Eine gegen den Verband "Wohnungseigentümergemeinschaft" gerichtete Anfechtungsklage ist nur dann als zulässig anzusehen, wenn sie als gegen die "übrigen Wohnungseigentümer" erhoben ausgelegt werden kann.

2. Hat der Anwalt der Gegenseite in seinem Schriftsatz bereits auf die fehlende Klagebegründung hingewiesen und hat der Anfechtende mehr als 2 Wochen zugewartet mit der Behebung des Hindernisses (hier: Einreichung des verloren gegangenen Schriftsatzes), kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Klagebegründungsfrist nicht mehr gewährt werden.

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IBRRS 2019, 1954; IMRRS 2019, 0720; IVRRS 2019, 0282
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Briefkasten defekt und nicht nachgeforscht: Frist schuldhaft versäumt!

AG Bonn, Urteil vom 16.01.2019 - 27 C 48/18

1. Eine Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Eigentümer muss innerhalb der Ausschlussfrist von einem Monat nach Beschlussfassung erhoben werden.

2. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, dass der Kläger ohne sein Verschulden verhindert war, die Klagefrist einzuhalten.

3. Kennt der Kläger die zuständige Hausverwaltung, ist es seine Pflicht, wenn möglicherweise eine Postkommunikation nicht erfolgreich ist und keinerlei Verwaltungsdokumente wie Einladungen zu Eigentümerversammlungen zugehen, persönlich beim WEG-Verwalter vorzusprechen und um Einblick in die entsprechenden Verwaltungs- und Beschlussdokumentationen zu erbitten.

4. Eine Fristversäumnis ist auch verschuldet, wenn eine Person weiß, dass seit längerem ihr Briefkasten defekt ist und es deshalb bereits zu Postverlusten kam. Es ist ihre Obliegenheit,den Postkasten so zu sichern, dass die eingeworfene Post auch sicher zur persönlichen Kenntnis gelangt.

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IBRRS 2019, 1055; IMRRS 2019, 0401
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entziehung wegen Zahlungsverzugs bedarf keiner vorigen Abmahnung

AG Pinneberg, Urteil vom 25.09.2018 - 60 C 3/18

1. Eine vorübergehende Inanspruchnahme der Instandhaltungsrücklage zur Absicherung von Liquiditätsengpässen stellt grundsätzlich eine Verwendung entgegen ihrer Zweckbestimmung dar und bewegt sich damit nicht mehr im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung.

2. Die Wahl von 4 Wohnungseigentümern entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

3. Für die Auslegung von Eigentümerbeschlüssen gelten die §§ 133, 157 BGB. Die Beschlüsse sind wegen der Wirkung gegenüber Sondernachfolgern wie im Grundbuch eingetragene Erklärungen aus sich heraus - objektiv und normativ - auszulegen.

4. Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind.

5. Die Jahresabrechnung muss eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr enthalten.

6. Im Falle des Entziehungsgrunds Zahlungsverzug gem. § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG ist eine Abmahnung nicht erforderlich. Ein der Abnahme entsprechender Effekt wird dadurch erreicht, dass die Entziehung nach § 19 Abs. 2 WEG entfällt, wenn die Rückstände bis zum Zuschlag in der Zwangsversteigerung ausgeglichen werden.

7. Der Umstand, dass regelmäßig mehrere Vergleichsangebote eingeholt werden müssen, führt nicht dazu, dass auch die Vergleichsangebote mit in dem Beschlusstext genannt werden müssten.

8. Anders als eine generelle Regelung über die Fortgeltung eines jeden Wirtschaftsplans bis zur Verabschiedung eines neuen ist ein Beschluss über die Fortgeltung eines konkreten Wirtschaftsplans bis zur Beschlussfassung über den nächsten wirksam (vgl. BGH, IMR 2019, 197).

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IBRRS 2018, 1908; IMRRS 2018, 0688
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sanierung: Kann Verwalter sein eigenes Bauunternehmen beauftragen?

LG Flensburg, Urteil vom 02.02.2018 - 2 O 123/15

1. Die Kostenforderung einer Sanierungsmaßnahme hat derjenige Eigentümer anteilig zu tragen, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung im Grundbuch eingetragen war.

2. Will der Verwalter ein Unternehmen beauftragen, dessen Geschäftsführer er zugleich ist, so muss er per Beschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sein.

3. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG darf der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft Maßnahmen zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums treffen. Eine Sanierungsmaßnahme für über 100.000 Euro fällt allerdings nicht in diesen Zuständigkeitsrahmen und erfordert einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft.

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IBRRS 2018, 1695; IMRRS 2018, 0605
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie werden Treppenhausreinigung und Müllbehälterbereitstellung geregelt?

AG Krefeld, Urteil vom 15.12.2017 - 13 C 22/17

1. Das sog. Belastungsverbot hat zur Folge, dass die konstitutive Begründung neuer (originärer) Leistungspflichten, die sich weder aus dem Gesetz noch aus der bisherigen Gemeinschaftsordnung ergeben, für die Wohnungseigentümer mittels Mehrheitsbeschluss unwirksam ist.

2. Die Beschlusskompetenz zur (konstitutiven) Regelung der Treppenhausreinigung und sonstiger, typischerweise in einer Hausordnung geregelter Tätigkeiten durch positiven Mehrheitsbeschluss rührt aus der Regelung des § 21 Abs. 5 Nr. 1 WEG her.

3. Die Kompetenz zur Fassung von Negativbeschlüssen folgt aus der Autonomie der Eigentümer, sich in einer Angelegenheit nicht zu binden.

4. Negativbeschlüsse enthalten keine sachliche Regelung.

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IBRRS 2018, 1982; IMRRS 2018, 0723
WohnungseigentumWohnungseigentum
ohne

LG Dortmund, Urteil vom 05.12.2017 - 1 S 28/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 0161; IMRRS 2018, 0047
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist ein Beschluss unbestimmt und damit nichtig?

LG München I, Urteil vom 13.07.2017 - 36 S 13356/16 WEG

1. Ein Beschluss ist ausreichend bestimmt, wenn er aus sich heraus genau erkennen lässt, was gilt. Er muss sein Regelungsproblem vollständig lösen. Die Abgrenzung zwischen Nichtigkeit wegen vollständiger inhaltlicher Unbestimmtheit und Anfechtbarkeit wegen zweifelhaften Inhalts wird regelmäßig danach vorgenommen, ob der Beschluss überhaupt eine durchführbare Regelung erkennen lässt.

2. Lässt ein Beschluss mehrere Auslegungsvarianten zu, so ist er unbestimmt und nichtig.

3. Das Anfechtungsrecht dient nicht nur einem etwaigen persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsgemäßen Verwaltung.

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IBRRS 2017, 0869; IMRRS 2017, 0365
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter kann ohne Konkurrenz wiedergewählt werden!

LG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2016 - 318 S 54/16

1. Ein Eigentümer, der sich bisher immer vom Verwalter bei Versammlungen hat vertreten lassen, kann sich nur auf einen verspäteten Zugang der Einladung zur Eigentümerversammlung berufen, wenn er vorträgt, dass er wegen des verspäteten Zugang nicht persönlich erscheinen konnte.

2. Außerdem muss er vortragen, mit welchem sachlichen Argument er bei Teilnahme an der Versammlung ein anderes Beschlussergebnis hätte erreicht wollen.

3. Ein Beschluss zur Wiederwahl des Verwalters ist nicht deshalb anfechtbar, weil es keine Alternativangebote gab. Die Eigentümer haben einen Beurteilungsspielraum bei der Bestellung des Verwalters, bei der sie eine Prognose darüber anstellen müssen, ob der Verwalter das ihm anvertraute Amt ordnungsgemäß ausüben wird.




IBRRS 2017, 1116; IMRRS 2017, 0461
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Trimmraum mit Dusche darf nicht als Wohnung genutzt werden!

LG Hamburg, Beschluss vom 19.10.2016 - 318 T 33/16

Ein Anspruch auf Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung (hier: eines Trimmraums im Keller als Wohnung) setzt nicht voraus, dass durch die rechtswidrige Nutzung eine konkrete Beeinträchtigung vorliegt.

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IBRRS 2016, 1914; IMRRS 2016, 1162
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
In einen Briefkasten müssen große und dicke Umschläge passen!

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.03.2016 - 33 C 3463/15

1. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter einen Briefkasten zur Verfügung zu stellen, der eine ordnungsgemäße Postzustellung ermöglicht. Das bedeutet, dass auch dickere DIN-A4 Umschläge hineinpassen müssen und der Briefkasten gegen das unbefugte Herausnehmen eingeworfener Post gesichert ist.

2. Maßgeblich ist die "Briefkastennorm" (DIN EN 13724).

3. Dass die Wohnungseigentümerschaft dem Anbringen eines neuen Briefkastens nicht zustimmt, ist für die Pflicht des Vermieters unerheblich. Nur das Vorhandensein eines funktionstüchtigen Briefkastens entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

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IBRRS 2016, 1023; IMRRS 2016, 0655
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Efeu darf nicht einfach entfernt werden!

AG Schöneberg, Urteil vom 17.02.2016 - 770 C 48/15

Selbst wenn eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossene Efeubepflanzung alten Baumbestand und von einem Mitglied der Eigentümergemeinschaft gepflanzte Edelhölzer beeinträchtigt, rechtfertigt dies nicht ein eigenmächtiges Entfernen des Efeus im Rahmen einer Notgeschäftsführung.

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IBRRS 2017, 3121; IMRRS 2017, 1299
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterbestellung: Ausnahmsweise kann ein Angebot genügen

LG Dortmund, Urteil vom 15.01.2016 - 17 S 112/15

1. Bei der Beschlussfassung über die Bestellung eines neuen Verwalters ist grundsätzlich die Einholung mehrerer Angebote durch die Wohnungseigentümer erforderlich.

2. Allerdings kann wegen Besonderheiten im Einzelfall auch die Vorlage nur eines Angebots ausreichend sein.

3. Ein Verwalterhonorar von 25 Euro monatlich bewegt sich noch im üblichen Rahmen dessen, was als angemessenes Verwalterhonorar angesehen werden kann.

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IBRRS 2016, 1039; IMRRS 2016, 0665
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Entlasten der Verwaltung bei offenen Forderungen!

LG Rostock, Urteil vom 23.01.2015 - 1 S 24/14

1. Für die Entlastung des Verwaltungsbeirats gelten dieselben Grundsätze wie für die Entlastung der Verwaltung.

2. Danach widerspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwaltung Entlastung erteilt wird, obwohl Ansprüche gegen sie in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten.

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IBRRS 2014, 2494; IMRRS 2014, 1277
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Schuldunfähiger Mieter randaliert: Fristlose Kündigung!

AG Hannover, Urteil vom 04.02.2014 - 406 C 8685/13

Auch einem schuldunfähigen Mieter, der unter Betreuung steht, kann bei massiven Störungen des Hausfriedens fristlos gekündigt werden.

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IBRRS 2014, 1870; IMRRS 2014, 0991
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entlastung des Verwaltungsbeirates trotz unterlassener Rechnungsprüfung gültig

AG Schwerin, Urteil vom 13.12.2013 - 14 C 20/11 WEG

1. Der Verwaltungsbeirat prüft die Rechnungslegungen des Verwalters vor der Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung und gibt eine Stellungnahme dazu.

2. Für die Entlastung des Verwaltungsbeirats gelten die Grundsätze über die Entlastung des Verwalters entsprechend. Eine unterlassene Prüfung der Rechnungslegungen des Verwalters ist allein noch kein Grund, die Entlastung des Verwaltungsbeirates für ungültig zu erklären.

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IBRRS 2013, 4168; IMRRS 2013, 2006
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentum vermietet: Umfang der Einwirkungspflichten?

LG Hamburg, Urteil vom 24.04.2013 - 318 S 49/12

Vermietet ein Wohnungseigentümer seine Eigentumseinheit und macht der Mieter davon in einer Weise Gebrauch, die gegen die in der Teilungserklärung vereinbarte Zweckbestimmung verstößt, bestehen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gegen den vermietenden Eigentümer. Das gilt auch dann, wenn nicht der Eigentümer selber, sondern seine Eltern, für die er ein dingliches Nießbrauchsrecht bestellt hat, die Räume vermietet haben. Ein solches gestuftes Fremdnutzerverhältnis lässt die Verantwortlichkeit des Wohnungseigentümers gegenüber seinen Miteigentümern nicht entfallen.

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IBRRS 2013, 3930; IMRRS 2013, 1926
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ferienwohnungsanlage: Anspruch auf eigenen Briefkasten!

LG Itzehoe, Urteil vom 12.04.2013 - 11 S 98/12

Auch der Eigentümer einer Ferienwohnung hat unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer Verwaltung einen Anspruch auf Duldung der Installation eines eigenen Briefkastens.*)

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IBRRS 2011, 1998; IMRRS 2011, 1442
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterbestellung auf mehr als 5 Jahre: Teilnichtig!

AG Biedenkopf, Urteil vom 21.02.2011 - 50 C 332/10

1. Wird ein Verwalter auf mehr als fünf Jahre bestellt, so ist der Beschluss insoweit teilnichtig, als er die Höchstbestellungsdauer übersteigt.

2. Denn im Zweifel ist davon auszugehen, dass der Verwalter zumindest für den gesetzlichen Maximalzeitraum gewählt werden sollte.

3. Nicht jeder Fehler des Verwalters berechtigt zu dessen Abberufung.

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IBRRS 2010, 0837; IMRRS 2010, 0550
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Schadensersatz wegen verspäteter Herausgabe von Mieträumen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2009 - 21 U 14/09

1. Haben die Parteien einen Bruttoinklusivmietvertrag geschlossen, der eine Nachforderung bzw. Abrechnung über höhere Nebenkosten nicht vorsieht, so kann der Vermieter ein außerplanmäßiges Mieterhöhungsverlangen nicht geltend machen.

2. Insbesondere kann der Vermieter eine außerordentliche Kündigung nicht auf rückständige Mietzahlungen des Mieters aus der unzulässigen Mieterhöhung stützen.




IBRRS 2009, 4040; IMRRS 2009, 2217
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss zur Entfernung eines Klimagerätes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2009 - 3 Wx 179/09

1. Der Eigentümerbeschluss, ein außen angebrachtes Klimagerät zu entfernen, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn von dem Betrieb des Geräts potentielle Geräuschimmissionen nicht zu vernachlässigender Intensität (hier: nicht um mindestens 6 dB (A) unter dem maßgeblichen Immissionswert NACHT liegender Beurteilungspegel) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) ausgehen.*)

2. Mit Blick auf den der WEG zuzubilligenden Gestaltungsspielraum und verwaltungstechnische Schwierigkeiten bei der Durchsetzung (Streitpotential) widerspricht das Beseitigungsverlangen nicht deshalb ordnungsgemäßer Verwaltung, weil ein Verbot des Betreibens des Klimageräts während der Nachtzeit ausgereicht haben würde.*)




IBRRS 2011, 0146; IMRRS 2011, 0111
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beauftragung eines RA ist von § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG gedeckt

AG Heidelberg, Urteil vom 09.04.2009 - 45 C 73/08

Die Privatautonomie von Wohnungseigentümern ist durch die Möglichkeit, sich der Vertretung durch den Verwalter und den von diesem beauftragten Prozessbevollmächtigten zu entziehen, hinreichend gewahrt. Diese Eigentümer tragen die nach ihrem Verzicht auf die Vertretung durch den Verwalter entstandenen Kosten des Verwalters bzw. des vom Verwalter beauftragten Rechtsanwalts nicht. Es liegt in der Natur des zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden und freiwillig eingegangenen gesetzlichen Schuldverhältnisses mit der Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen, dass damit auch Nachteile prozessualer und finanzieller Natur verbunden sind.*)

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IBRRS 2010, 0223; IMRRS 2010, 0131
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zivilrecht - Zugang eines Schreibens durch Niederlegung im Hausgang

LG Krefeld, Urteil vom 06.02.2009 - 1 S 117/08

1. Die Platzierung des Schreibens im Hauseingangsbereich kann ausreichend sein, wenn ein Briefkasten fehlt.

2. Für den Zugang eine Schreibens ist der Absender darlegungs- und beweisbelastet. Insoweit muss er vortragen, dass mit dem Einwurf in das Körbchen die gewöhnliche und im Falle des Empfängers übliche Postzustellung an ihn gewählt worden ist oder dass eine Zuordnung der Briefkästen zu den einzelnen Hausbewohnern nicht möglich war.

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IBRRS 2009, 1155; IMRRS 2009, 0696
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung des Beschlusses über bauliche Veränderung

OLG Hamm, Beschluss vom 11.11.2008 - 15 Wx 62/08

1. Die Bestimmung einer Teilungserklärung "Für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung genügt die Absendung an die Anschrift, die dem Verwaltung von dem Wohnungseigentümer zuletzt mitgeteilt worden ist" schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschlussanfechtungsfrist nicht aus, wenn es dem Wohnungseigentümer gelingt glaubhaft zu machen, dass er die Einladung zu der Eigentümerversammlung nicht erhalten hat.*)

2. Der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, durch den eine bauliche Veränderung genehmigt wird, können die übrigen Wohnungseigentümer nicht erfolgreich mit dem Einwand entgegentreten, ihnen stehe aufgrund einer schuldrechtlichen Vereinbarung ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu der baulichen Veränderung zu.*)




IBRRS 2008, 4637; IMRRS 2008, 2435
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Angrenzerbenachrichtigung und Belehrung

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.01.2008 - 3 S 2016/07

Der mit der materiellen Präklusion nach § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO einhergehende Verlust des materiellen Abwehrrechts erfordert auch im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG die exakte Einhaltung der zur materiellen Präklusion führenden Verfahrensvorgaben. Hieran fehlt es, wenn die der Angrenzerbenachrichtigung beigefügte Belehrung für den Beginn der Einwendungsfrist entgegen § 55 Abs. 2 Satz 1 LBO auf den "Zugang" der Angrenzerbenachrichtigung abstellt.*)

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IBRRS 2008, 1576; IMRRS 2008, 1071
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gültigkeit der WEG-Hausordnung für Mieter?

AG Nürtingen, Urteil vom 21.12.2007 - 11 C 1967/07

1. Die Regelungen eines Mietvertrages gelten nur zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Sie haben keine unmittelbare schuldrechtliche Wirkung zwischen dem Mieter und anderen Eigentümern der Wohnanlage oder anderen Mietern der Wohnanlage.

2. Die von der Wohnungseigentümergemeinschaft wirksam beschlossene Hausordnung ist per se für sämtliche Personen verbindlich, die ihr Besitzrecht von den Eigentümern ableiten. Der Mieter einer Eigentumsordnung hat deshalb die Hausordnung einzuhalten, auch wenn der Mietvertrag keine oder eine abweichende Regelungen enthält (z.B. Regelungen über das Aufhängen von Wäsche, über das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon).

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IBRRS 2007, 4196; IMRRS 2007, 1954
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kündigung des Verwaltervertrags

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2007 - 3 Wx 163/07

1. Für die Wirksamkeit der Kündigung des Verwaltervertrages ist es ohne Belang, ob die Abberufung des Verwalters wirksam beschlossen worden ist.*)

2. Gibt der Verwalter auf eine von sämtlichen Wohnungseigentümern ihm gegenüber fristgerecht erklärte Kündigung des Verwaltervertrages das Ende seiner Verwaltertätigkeit bekannt und erklärt er, künftig nicht mehr Ansprechpartner zu sein, so endet sein Anspruch auf Verwalterhonorar; für die Folgezeit bereits abgebuchtes Honorar hat er zu erstatten.*)

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IBRRS 2006, 2982; IMRRS 2006, 2091
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verpflichtung der WEG zu Brandschutzregelungen in Hausordnung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2006 - 20 W 430/04

1. Bei der Änderung einer Hausordnung haben die Wohnungseigentümer ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen.*)

2. Zur Verpflichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft, Regelungen in die Hausordnung aufzunehmen, die dem Brandschutz dienen*)

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IBRRS 2006, 0862; IMRRS 2006, 0523
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zustellung einer Beschwerdeentscheidung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.11.2005 - 8 W 310/05

1. Ein Beteiligter in einem Wohnungseigentumsverfahren ist so lange als verfahrensfähig zu behandeln, bis das Fehlen seiner Verfahrensfähigkeit rechskräftig fest steht. Dieser Grundsatz ist auf die Partei und ihren gesetzlichen Vertreter beschränkt und kann dann nicht zur Anwendung kommen, wenn es um einen Mangel der gewillkürten Vertretung eines Beteiligten im Verfahren geht.*)

2. Nach § 182 Abs. 1 S. 1 ZPO n. F. dient die Zustellungsurkunde nur noch dem Nachweis der Zustellung und ist damit für die Zustellung nicht mehr konstitutiv. Lücken der Zustellungsurkunde können daher durch Feststellungen des Gerichts, die aus Umständen außerhalb der Zustellungsrukunde herrühren, geschlossen werden.*)

3. Mehrere Schriftstücke können auch in einer Sendung zugestellt werden.*)

4. Das Fehlen des Aktenzeichens zuzustellender Schriftstücke auf dem Umschlag der Sendung führt nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung. Der Nachweis der Identität des zuzustellenden und des in der Ausführung der Zustellung übergebenen bzw. niedergelegten Schriftstücks kann auch auf andere Art erfolgen als durch die Übereinstimmung der Geschäftsnummer auf der Zustellungsurkunde und der zuzustellenden Sendung (abweichend zu § 211 Abs. 1 ZPO a. F. BGH LM § 211 ZPO Nr. 1).*)

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IBRRS 2005, 2783; IMRRS 2005, 1416
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abänderungsanspruch vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.2005 - 20 W 414/02

1. Lässt ein Antragsteller im Wohnungseigentumsverfahren eine den Antrag teilweise zurückweisende amtsgerichtliche Entscheidung unangefochten, wird diese durch den Ablauf der ihm gegenüber in Lauf gesetzten Beschwerdefrist unanfechtbar. Die darauf folgende Beschwerdeentscheidung kann er deshalb mangels Beschwerdebefugnis insoweit nicht anfechten.*)

2. Zum Aufwendungsersatzanspruch des durch gerichtlichen Beschluss zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung ermächtigten Wohnungseigentümers.*)

3. Für einen Anspruch auf Abänderung des vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels ist jedenfalls erforderlich, dass außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an dem geltenden Schlüssel grob unbillig erscheinen lassen, was nach einem strengen Maßstab zu prüfen ist. Dabei ist das Maß der Kostenmehrbelastung nicht das alleinige Kriterium zur Beurteilung der groben Unbilligkeit eines Kostenverteilungsschlüssels.*)

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IBRRS 2005, 1404; IMRRS 2005, 0703
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vertretung in der Wohnungseigentümerversammlung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2005 - 3 Wx 317/04

Die in der Teilungserklärung enthaltene Regelung, wonach sich jeder Sondereigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung mittels schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann, erfasst nicht den Fall, dass das Sondereigentum mehreren Personen (hier: Eheleuten) gemeinschaftlich zusteht und führt nicht dazu, dass jeder der Mitberechtigten eine schriftliche Stimmrechtsvollmacht erteilen muss. Vielmehr reicht es aus, dass die schriftliche Vollmacht nur von einem Ehegatten im Einverständnis mit dem anderen unterschrieben wurde.*)

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IBRRS 2005, 2497; IMRRS 2005, 1273
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterentlastungsbeschluss

BayObLG, Beschluss vom 07.03.2005 - 2Z BR 182/04

1. Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, steht nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Er entspricht insbesondere dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht erkennbar ist, dass Schadensersatzansprüche bestehen. Gleiches gilt für einen Entlastungsbeschluss zugunsten des ehrenamtlichen Verwaltungsbeirats.*)

2. Ist unklar, ob akute Wasserschäden im Keller einer Wohnanlage, deren Beseitigung nicht aufgeschoben werden kann, auf einen ursprünglichen Baumangel der vor 16 Jahren erstellten Wohnanlage zurückzuführen sind und die Beseitigung dieser Mängel bereits tituliert ist, widerspricht es nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, statt des Bauträgers andere Unternehmen mit der Schadensfeststellung und -beseitigung zu beauftragen.*)

3. Der Austausch einer Schließanlage wegen eines ungeklärten Schlüsselverlusts entspricht in der Regel einer ordnungsmäßigen Verwaltung.*)

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IBRRS 2005, 2324; IMRRS 2005, 1163
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ordnungsgemäße Verwaltung

BayObLG, Beschluss vom 07.03.2005 - 2 Z BR 182/04

1. Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, steht nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Er entspricht insbesondere dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht erkennbar ist, dass Schadensersatzansprüche bestehen. Gleiches gilt für einen Entlastungsbeschluss zugunsten des ehrenamtlichen Verwaltungsbeirats.*)

2. Ist unklar, ob akute Wasserschäden im Keller einer Wohnanlage, deren Beseitigung nicht aufgeschoben werden kann, auf einen ursprünglichen Baumangel der vor 16 Jahren erstellten Wohnanlage zurückzuführen sind und die Beseitigung dieser Mängel bereits tituliert ist, widerspricht es nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, statt des Bauträgers andere Unternehmen mit der Schadensfeststellung und -beseitigung zu beauftragen.*)

3. Der Austausch einer Schließanlage wegen eines ungeklärten Schlüsselverlusts entspricht in der Regel einer ordnungsmäßigen Verwaltung.*)

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IBRRS 2005, 0557; IMRRS 2005, 0251
WohnungseigentumWohnungseigentum
Trittschalldämmung: Haftung d. Wohnungseigentümergemeinschaft

OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2005 - 4 W 4/05

1. Maßstab für eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechende ordnungsgemäß Verwaltung ist der Ausstattungsstandard der Wohnung im Zeitpunkt der Begründung des Wohnungseigentums.*)

2. Lässt ein Wohnungseigentümer nachträglich eine verbesserte Trittschalldämmung einbauen, kann er von der Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten der Instandsetzung einer mangelhaft eingebauten Dämmung unabhängig davon nicht verlangen, ob der eingebaute Trockenestrich als Bestandteil des gemeinschaftlichen Eigentums anzusehen ist.*)

3. Ein Bereicherungsanspruch aus §§ 951 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB für Instandsetzungsmaßnahmen des Wohnungseigentümers an Gegenständen des gemeinschaftlichen Eigentums setzt voraus, dass die durchgeführten Arbeiten und der dafür entstandene Aufwand objektiv notwendig waren und dass die Wohnungseigentümergemeinschaft deshalb einen eigenen Aufwand in entsprechender Höhe erspart hat.*)

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IBRRS 2004, 2243; IMRRS 2004, 1298
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsmittelbelehrung und Wiedereinsetzung

OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2003 - 16 Wx 22/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2638; IMRRS 2006, 1775
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2001 - 2Z BR 9/01

Hat das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen, ist die sofortige weitere Beschwerde unabhängig vom Beschwerdewert zulässig.*)

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IBRRS 2006, 2704; IMRRS 2006, 1837
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.12.2000 - 2Z BR 60/00

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist ist grundsätzlich zu gewähren, wenn bei normaler Postlaufzeit die Rechtsmittelschrift rechtzeitig eingegangen wäre*)

Die in der Bayerischen Bauordnung geregelten Abstandsflächen genießen nachbarschützende Wirkung.*)

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Smarter Zugang zu Grundstück, Haus und Garage
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(09.08.2023) Die Smart-Home-Technik sorgt zum Beispiel dafür, dass die Rollläden morgens zur gewünschten Zeit hochfahren, Tageslicht hineinlassen und sich bei zu starker Sonneneinstrahlung wieder schließen. Abends fahren sie automatisch in die Nachtposition oder sorgen für Sichtschutz", sagt Dipl.-Ing. Björn Kuhnke, Technikexperte des Bundesverbands Rollladen + Sonnenschutz e.V. Nähern sich Hausbewohner dem Grundstück, sorgen eine sprachgesteuerte Smartphone-App oder ein Transponder im Fahrzeug dafür, dass sich Grundstücks- und Garagentore wie von allein öffnen, im Haus das Licht angeht und die Alarmanlage ausgeschaltet wird. Und auch die smarte Haustür erkennt zugangsberechtigte Personen: Sie öffnet sich selbsttätig, ohne lästige Suche der Bewohner nach dem Schlüssel. Einbrecher haben dagegen schlechte Karten, besonders dann, wenn bei der Vernetzung auch der Einbruchschutz verbessert wird.
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Gilt ein Einschreiben als Zustellnachweis?
(18.03.2021) Viele Legenden ranken sich um das Einschreiben. Oft wird es als sicherer Versandweg empfohlen. In Wahrheit bietet das Einschreiben aber nicht so viel Sicherheit, wie man sich dies meist erhofft.
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Neun besondere Tage: Weihnachten, Silvester, Neujahr - Urteile zum Thema Jahreswechsel
(06.12.2012) Die Zeit zwischen Heiligabend und Neujahr ist eine ganz besondere Zeit. Viele Menschen müssen während dieser neun Tage nicht arbeiten, ganze Belegschaften gehen geschlossen in Urlaub. Wer kann, der zieht sich in seinen Freundes- und Familienkreis zurück. Wenig Anlass zum Rechtsstreit, sollte man meinen. Doch das stimmt nicht ganz.
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In der Urlaubszeit Haus und Wohnung vor Einbrechern schützen
(17.06.2011) Alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Nur jeder fünfte Einbruch wird aufgeklärt. Der durchschnittliche Schaden beläuft sich auf 2.378 Euro pro Fall. Vor diesem Hintergrund rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund jedem Sommerurlauber, vor der Abreise Haus und Wohnung effektiv vor Einbrechern zu schützen.
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5 Normen gefunden

Dienstleistungsrichtlinie 06/123/EG (RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt)

Dokument öffnen  Einleitung
(Stand: 28.12.2006)


Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen)

Dokument öffnen  Art. 14
Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner (Stand: 21.01.2005)


VwZG

Dokument öffnen  § 5
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung (Stand: 03.05.2011)
Ältere Fassungen
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Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis (Stand: 18.12.2008)


ZPO (Zivilprozeßordnung)

Dokument öffnen  § 180
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (Stand: 01.07.2002)

1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

IV. Ordnungsgemäße Kündigung (§ 9 VOB/B Rn. 6-13-14)




2 Abschnitte im "Fritz, Gewerberaummietrecht" gefunden

2.3 Zugang ( Rn. 381-381f)

2.3 Zugang ( Rn. 381-381f)


2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

3. Zugang der Kündigungserklärung (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 11)



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

I. Sitz des Architekten im Inland (aktive Dienstleistungsfreiheit) (HOAI § 1 Rn. 11-14)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Erfasste Leistungen ( Rn. 253-255)


3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 61-DIN 18345 93)

4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 61-VOB/C DIN 18345 93)