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Gehörsverstoß durch Übergehen eines Fristverlängerungsgesuchs
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Ein nach Dienstschluss am Tag des Fristablaufs per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) übermittelter Fristverlängerungsantrag ist noch rechtzeitig gestellt. Berücksichtigt ein Gericht diesen nicht, kann darin laut Bundesverfassungsgericht ein Gehörsverstoß liegen. Verzögerungen der gerichtsinternen Weiterleitung könnten nicht zulasten der Partei gehen.
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