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Erwerber bestimmt "Abnahme-Vertreter": Abnahmeklausel ist wirksam! OLG Dresden, 26.04.2023 - 22 U 1887/22 VolltextAuch der rechtskundige Verbraucher ist zu belehren! LG Frankfurt/Main, 02.04.2024 - 2-31 O 78/23 VolltextStreit um Zustellungsdatum: Vorlage des beA-Nachrichtenjournals angeordnet! OLG München, 26.04.2024 - 23 U 8369/21 Volltext
OLG Bamberg: Wann verjähren Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel? BeitragVK Bund: Abwehr von Gefahren für Leib und Leben rechtfertigt Gesamtvergabe! BeitragVK Bund: "Passive Schutzeinrichtung" ist ein Fachlos! BeitragBGH: Bedarf es für die richterliche Schadensschätzung eines Sachverständigengutachtens? BeitragAG Rheinbach: Wirksame Kündigung in elektronischer Form des § 126a BGB möglich? Nicht über beA! BeitragEin längst überfälliges Himmeldonnerwetter Blog-Eintrag
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OLG Oldenburg/BGH: Baubeschreibung fehlt: Bauträgervertrag unwirksam? BeitragOLG Oldenburg/BGH: Keine Baugenehmigung, kein Zahlungsanspruch! BeitragOLG Oldenburg/BGH: Verstoß gegen die MaBV: "Kaufpreis" wird erst mit Fertigstellung fällig! BeitragOLG Stuttgart: Abnahmeklausel unwirksam: Mängelhaftung endet nach 15 Jahren! BeitragOLG Oldenburg: Mängel am Gemeinschaftseigentum: Einzelerwerber hat Zurückbehaltungsrecht! BeitragOLG Hamburg: Wann steht eine Altbausanierung (rechtlich) einem Neubau gleich? IBR 2024, 239OLG Hamburg: Bestreiten von Mängeln durch den Bauträger: Darf es ein wenig mehr sein? IBR 2024, 272
Die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausweitung des Coronavirus wird auch Auswirkungen auf laufende Bauvorhaben haben. Die von den Gesundheitsbehörden angeordnete Quarantäne einzelner Mitarbeiter, von Kolonnen oder ganzen Betrieben können zu Behinderungen bzw. Leistungsstörungen bei der Ausführung von Bauvorhaben führen.
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