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Bauherren sollten sich nicht auf Teilabnahmen einlassen
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Wer schlüsselfertig baut, der schließt dazu einen Bauvertrag. Manche dieser Bauverträge sehen sogenannte Teilabnahmen vor. Dabei sollen einzelne Bauabschnitte während des Bauablaufs begutachtet und vom Bauherrn förmlich abgenommen werden. Dies dient nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB) dazu, das Risiko einer Beschädigung der Bausubstanz, deren Verursacher nicht mehr ermittelt werden kann, (Gefahrtragung) für den jeweiligen Bauabschnitt vom Bauunternehmer auf den Bauherren zu übertragen. Teilabnahmen, so der VPB, sind nicht im Sinne der Bauherren.
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