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Erwerber bestimmt "Abnahme-Vertreter": Abnahmeklausel ist wirksam! OLG Dresden, 26.04.2023 - 22 U 1887/22 VolltextAuch der rechtskundige Verbraucher ist zu belehren! LG Frankfurt/Main, 02.04.2024 - 2-31 O 78/23 VolltextMündliche Anhörung des Sachverständigen: Wer macht da das Protokoll? OLG Hamm, 19.12.2023 - 7 U 73/23 Volltext
VK Bund: Abwehr von Gefahren für Leib und Leben rechtfertigt Gesamtvergabe! BeitragVK Bund: "Passive Schutzeinrichtung" ist ein Fachlos! BeitragBGH: Bedarf es für die richterliche Schadensschätzung eines Sachverständigengutachtens? BeitragAG Rheinbach: Wirksame Kündigung in elektronischer Form des § 126a BGB möglich? Nicht über beA! BeitragEin längst überfälliges Himmeldonnerwetter Blog-EintragOLG Celle: Welche Leistungen schuldet ein Planer? IBR 2024, 241
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Wer jetzt seinen Bauvertrag abgeschlossen hat, wird möglicherweise bereits im Winter bauen. Doch was passiert dann auf der Baustelle? Wer sichert Rohbau und auf der Baustelle lagernde Bauteile gegen Eis, Schnee und Dauerregen? Hier ist der Bauunternehmer in der Pflicht, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB).
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