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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 2723; IMRRS 2019, 1002; IVRRS 2019, 0394
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Bescheid an Verwalter geschickt: Verfügung der WEG bekannt gegeben?
VGH München, Urteil vom 26.07.2019 - 15 CS 19.1050
Eine wirksame Bekanntgabe gem. Art. 41 Abs. 1 Satz 1, Art. 43 Abs. 1 BayVwVfG mit Wirkung für und gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft liegt auch dann vor, wenn die Verfügung zwar an die persönliche Anschrift des Hausverwalters zugestellt wird, sich aber aus dem Inhalt des Verwaltungsakts sicher entnehmen lässt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als Inhaltsadressatin der in der Verfügung ausgesprochenen Pflichten in Anspruch genommen werden soll. *)
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