Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
2279 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2009, 1425
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - IX ZB 216/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1422
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 02.07.2009 - IX ZR 126/08
Der Absonderungsberechtigte wird in der Wohlverhaltensphase eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nur dann bei der Verteilung berücksichtigt, wenn er innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Schlussverzeichnisses eine Erklärung gemäß § 190 Abs. 1 InsO abgegeben hat.*)
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IMRRS 2009, 1409
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - IX ZB 213/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1318
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 02.07.2009 - IX ZB 63/08
Der Schuldner muss im Verzeichnis der gegen ihn gerichteten Forderungen auch Forderungen angeben, deren Bestehen er bestreitet. Verschweigt er solche Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist ihm die Restschuldbefreiung regelmäßig zu versagen.*)
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IMRRS 2009, 1317
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZB 120/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1311
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZB 196/08
Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase stellt keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners dar.*)
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IMRRS 2009, 1286
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - IX ZR 112/08
Das Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen kann durch Vereinbarung von Sicherungsgläubiger und Drittschuldner nicht ausgeschaltet werden und umfasst auch die Berücksichtigung aufrechenbarer Gegenforderungen.*)
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IMRRS 2009, 1274
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZR 184/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1271
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 01.07.2009 - IX ZB 138/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1270
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZB 84/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1269
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 15.06.2009 - AnwZ (B) 64/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1265
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZB 118/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1235
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 18.06.2009 - IX ZB 97/08
Ist der Insolvenzverwalter im Insolvenzeröffnungsverfahren nur als Sachverständiger bestellt gewesen, rechtfertigt dies in aller Regel keinen Abschlag bei der Festsetzung seiner Vergütung.*)
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IMRRS 2009, 1228
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 15.01.2009 - IX ZB 196/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1227
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 19.02.2009 - IX ZB 198/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1211
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZB 222/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1207
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 18.06.2009 - IX ZA 13/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1203
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 18.06.2009 - IX ZB 271/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1194
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 18.06.2009 - IX ZA 11/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1192
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 18.06.2009 - IX ZB 119/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1188
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 14.05.2009 - IX ZB 247/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1179
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 02.07.2009 - IX ZB 76/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1177
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 18.06.2009 - IX ZR 7/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1150
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 05.03.2009 - IX ZR 85/07
1. Überträgt der Gründer eines Unternehmens der finanzierenden Bank nahezu das gesamte Vermögen zur Sicherung ihrer Kredite, handelt er auch dann nicht mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn seine Hoffnung, die Gründung werde erfolgreich sein, objektiv unberechtigt ist.*)
2. Die von der Rechtsprechung für die anfechtungsrechtliche Beurteilung von Sanierungskrediten entwickelten Grundsätze sind auf die Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen nicht übertragbar.*)
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IMRRS 2009, 1148
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 07.05.2009 - IX ZB 133/07
Erkennt der Schuldner in der Wohlverhaltensphase, dass er mit der von ihm ausgeübten selbständigen Tätigkeit nicht genug erwirtschaftet, um seine Gläubiger so zu stellen, als gehe er einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit nach, braucht er seine selbständige Tätigkeit nicht sofort aufzugeben; um den Vorwurf zu entkräften schuldhaft die Befriedigung seiner Gläubiger beeinträchtigt zu haben, muss er sich dann aber nachweisbar um eine angemessene abhängige Beschäftigung bemühen und - sobald sich ihm eine entsprechende Gelegenheit bietet - diese wahrnehmen.*)
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IMRRS 2009, 1143
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 14.05.2009 - IX ZB 116/08
1. Dem Schuldner ist bei seiner (mündlichen oder schriftlichen) Anhörung durch eine ausdrückliche Belehrung oder in einer anderen geeigneten Weise zu verdeutlichen, das er mit der Versagung der Restschuldbefreiung rechnen muss, falls er auch gegenüber dem Gericht untätig bleibt.*)
2. Die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO setzt keine Schlechterstellung der Insolvenzgläubiger voraus.*)
3. Wird die Restschuldbefreiung wegen Verletzung der Verfahrensobliegenheiten nach § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO versagt, beurteilt sich die Rechtmäßigkeit nach dem Zeitpunkt dieser Entscheidung.*)
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IMRRS 2009, 1139
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 19.05.2009 - IX ZR 129/06
Die Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks durch den Schuldner ist objektiv gläubigerbenachteiligend, wenn die bei der Übertragung noch bestehenden Belastungen im Nachhinein vertragsgemäß von ihm beseitigt werden.*)
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IMRRS 2009, 1030
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 14.05.2009 - IX ZB 33/07
Wird im Schlusstermin ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt, ohne dass ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird, kann dem Antragsteller vom Insolvenzgericht keine Frist zur Nachholung der Glaubhaftmachung gesetzt werden.*)
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IMRRS 2009, 1006
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - V ZR 109/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 0986
Insolvenzrecht
LG Stuttgart, Urteil vom 23.04.2008 - 10 S 5/07
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Wohnungseigentümers begründet die vom Insolvenzverwalter unterlassene Freigabe des Wohnungseigentums einen Schadensersatzanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen entgangenen Hausgeldes weder aus § 61 InsO noch aus § 60 InsO.*)
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IMRRS 2009, 0950
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 27.01.2009 - XI ZB 28/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 0940
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 22.01.2009 - IX ZR 204/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 0939
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 28.04.2009 - IX ZR230/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 0937
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 31.03.2009 - IX ZA 4/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 0936
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 05.03.2009 - IX ZR 144/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 0935
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 19.02.2009 - IX ZA 54/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 0934
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 18.02.2009 - IX ZB 29/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 0933
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 06.03.2009 - IX ZB 47/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 0932
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 19.03.2009 - IX ZB 134/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 0931
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 05.02.2009 - IX ZB 245/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 0923
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 12.03.2009 - IX ZB 193/08
Die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht bindend, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung irrtümlich davon ausgegangen ist, die Rechtsbeschwerde sei schon nach dem Gesetz statthaft.*)
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IMRRS 2009, 0872
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 02.04.2009 - IX ZR 23/08
1. Zur Freigabe des Deckungsanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer durch den Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Haftpflichtschuldners.*)
2. Das Abtretungsverbot steht einer Freigabe des Anspruchs auf Haftpflichtdeckung aus der Insolvenzmasse des Haftpflichtschuldners nicht entgegen.*)
3. Die Masse haftet absonderungsberechtigten Gläubigern, die auf ihr Recht nicht verzichtet haben, auch dann nur in Höhe des bei der abgesonderten Befriedigung erlittenen Ausfalls, wenn der Insolvenzverwalter den mit dem Absonderungsrecht belasteten Gegenstand aus der Masse freigegeben hat.*)
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IMRRS 2009, 0844
Bauvertrag
OLG Nürnberg, Urteil vom 09.02.2009 - 14 U 1226/08
Verstößt der Bürge, der gleichzeitig Geschäftsführer der Hauptschuldnerin ist, gegen seine Pflicht zur Insolvenzantragstellung, ist es ihm nicht verwehrt, sich gegenüber dem Gläubiger auf die Verjährung der Hauptforderung zu berufen. Der Umstand, dass dem Gläubiger nicht die Möglichkeit einer verjährungshemmenden Anmeldung seiner Forderungen in einem vom Bürgen beantragten Insolvenzverfahren eröffnet wurde, begründet nicht den Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit.*)
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IMRRS 2009, 0826
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 16.03.2009 - II ZR 280/07
1. Das Zahlungsverbot des § 92 Abs. 2 Satz 1 AktG (entsprechend § 64 Satz 1 GmbHG) gilt ab Eintritt der Insolvenzreife und nicht erst ab dem Ende der Insolvenzantragsfrist.*)
2. Stellt der Aufsichtsrat fest, dass die Gesellschaft insolvenzreif ist, hat er darauf hinzuwirken, dass der Vorstand rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellt und keine Zahlungen leistet, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht vereinbar sind. Verstößt er hiergegen schuldhaft, kann er der Gesellschaft gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein.*)
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IMRRS 2009, 0825
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 19.02.2009 - IX ZR 16/08
Zur Abgrenzung der mittelbaren Zuwendung von der Leistungskette bei der Deckungsanfechtung.*)
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IMRRS 2009, 0823
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 19.03.2009 - IX ZB 212/08
Die Erteilung einer unvollständigen Auskunft durch den Schuldner kann als grob fahrlässig zu bewerten sein, wenn bei allgemeiner Fragestellung wesentliche Vermögensveränderungen mitzuteilen sind oder wenn das Auskunftsverlangen durch eine gezielte Fragestellung in einer Weise konkretisiert ist, die bei dem Schuldner keine Unklarheit über die von ihm zu machenden Angaben aufkommen lassen kann.*)
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IMRRS 2009, 0813
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 05.02.2009 - IX ZB 85/08
Die Verpflichtung, dem Insolvenzverwalter die für die Durchsetzung privatärztlicher Honorarforderungen erforderlichen Daten über die Person des Drittschuldners und die Forderungshöhe mitzuteilen, besteht auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Facharztes für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychoanalyse.*)
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IMRRS 2009, 0808
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 05.03.2009 - IX ZB 2/07
Wählt der verheiratete Schuldner ohne einen sachlichen Grund die Steuerklasse V, kann dies einen Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit darstellen.*)
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IMRRS 2009, 0790
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 19.03.2009 - IX ZR 58/08
Der Insolvenzverwalter kann die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen. Das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum ist auf diesen Fall nicht entsprechend anwendbar.*)
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IMRRS 2009, 0788
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 12.02.2009 - IX ZB 112/06
Gibt ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand aus der Insolvenzmasse frei, unterliegt dieser als sonstiges Vermögen des Schuldners dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO.*)
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