Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16713 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IMRRS 2014, 0385
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 03.02.2014 - EnVR 11/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0387
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZR 145/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0388
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - II ZR 261/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0389
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - IX ZR 194/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0390
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 07.01.2014 - VIII ZR 137/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0510
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.01.2014 - IX ZR 298/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0496
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - XII ZB 38/13
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung (hier: unrichtige Belehrung über den Rechtsbehelf gegen einen Versäumnisbeschluss in einer Familienstreitsache) setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus; diese kann bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten entfallen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Grundkenntnissen des Verfahrensrechtes und des Rechtsmittelsystems - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287).*)
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IMRRS 2014, 0495
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 05.12.2013 - IX ZB 291/11
Werden dem Rechtsanwalt zur Abfassung der Beschwerdebegründung die Handakten vorgelegt, hat er auch zu prüfen, ob die Beschwerde fristgerecht eingelegt worden ist.*)
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IMRRS 2014, 0364
Prozessuales
OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2013 - 10 W 35/13
Der abgelehnte Richter darf über die Ablehnung nur dann selbst entscheiden, wenn hierfür ein inhaltliches Eingehen auf den Verfahrensgegenstand entbehrlich ist. Eine Entscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters darf nie eine sachliche Bewertung des eigenen Verhaltens enthalten.
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IMRRS 2014, 0363
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 17.02.2014 - 2 W 32/14
Der Kostenstreitwert für die Klage des Vermieters gemäß § 546 a Abs. 1 BGB i.V.m. § 259 ZPO auf künftige Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache richtet sich nach §§ 48 Abs. 1 GKG, 3 ZPO und beläuft sich in einfach gelagerten Fällen auf den Betrag einer Jahresmiete.*)
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IMRRS 2014, 0337
Prozessuales
BGH, Urteil vom 14.01.2014 - II ZR 192/13
Der Tatrichter darf sich bei der Ermittlung ausländischen Rechts nicht auf die Heranziehung der Rechtsquellen beschränken, sondern muss auch die konkrete Ausgestaltung des Rechts in der ausländischen Rechtspraxis, insbesondere die ausländische Rechtsprechung, berücksichtigen.*)
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IMRRS 2014, 0346
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.01.2014 - VII ZB 49/13
Ist eine Werklohnklage mangels prüfbarer Schlussrechnung als derzeit unbegründet abgewiesen worden, steht einer erneuten Klage die Rechtskraft des klageabweisenden Urteils entgegen, wenn mit dieser unter Vorlage eines Gutachtens lediglich geltend gemacht wird, die Entscheidung des Gerichts sei unzutreffend.*)
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IMRRS 2014, 0354
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 30.01.2014 - IX ZR 299/12
Eine Gehörsrüge kann gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden eine Begründungsergänzung herbeizuführen.
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IMRRS 2014, 0356
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - XI ZR 372/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0357
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZR 79/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0508
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 14.01.2014 - VI ZR 340/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0500
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 30.01.2014 - IX ZR 67/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0501
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZR 210/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0503
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - AnwZ 6/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0502
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.02.2014 - III ZR 317/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0327
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZB 32/13
Ist die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt worden, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.
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IMRRS 2014, 0313
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 23.09.2013 - 23 SchH 3/13
1. "Unverzüglich" in Art. 23 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 ist in Anlehnung an § 121 BGB zu verstehen mit der Folge, dass die Frage der Unverzüglichkeit in Abhängigkeit von einem zurechenbaren Verschulden zu sehen ist.*)
2. Eine im Ausgangsverfahren nicht anwaltlich vertretene Partei kann hinsichtlich der Unverzüglichkeit der Erhebung einer Verzögerungsrüge einem entschuldbaren Rechtsirrtum unterliegen mit der Folge, dass sie auch noch Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Verzögerungsrüge erheben kann (Abgrenzung zu OLG Bremen, Urteil vom 4. Juli 2013, NJW 2013, 3109, und vom 20. Februar 2013, NJW 2013, 2209).*)
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IMRRS 2014, 0312
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2013 - 5 W 38/13
1. Der Verzug mit einer in der Hauptsache geltend gemachten Kostenvorschusszahlung tritt nicht schon mit dem Ablauf einer zur Mängelbeseitigung gesetzten Frist oder der Verweigerung der Mängelbeseitigung ein, sondern erst nach einer Mahnung zur Zahlung des Kostenvorschusses.
2. Im Falle eines Anerkenntnisses werden die Kosten unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls verteilt. Für die Hauptsacheklage bedeutet dies, dass die Kosten dem Kläger aufzuerlegen sind, wenn der Beklagte durch sein Verhalten keine Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hat und den Anspruch sofort anerkannt hat.
3. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens sind dagegen dem Beklagten aufzuerlegen, wenn er kein sofortiges Anerkenntnis oder eine gleichwertig erscheinende prozessuale Erklärung im selbständigen Beweisverfahren abgegeben hat.
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IMRRS 2014, 0324
Prozessuales
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.06.2013 - 2-13 S 4/12
Bei einem Streit um Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld zwischen Mitgliedern einer WEG handelt es sich nicht um eine Binnenstreitigkeit.
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IMRRS 2014, 0314
Prozessuales
OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.02.2014 - 11 W 52/13
1. Im Gebührenstreitwertrecht ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten. Daher setzt jede Wertaddition grundsätzlich voraus, dass nicht dasselbe Interesse betroffen ist und es sich jeweils um Ansprüche mit einem materiellen Wert handelt.
2. Eine Addition der Werte findet dann statt, wenn der Beklagte einen nicht bereits durch Aufrechnung verbrauchten (überschießenden) Teil der Gegenforderung unbedingt im Wege der Widerklage gerichtlich geltend macht.
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IMRRS 2014, 0320
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - V ZR 52/13
Der Streitwert einer Klage auf Duldung der Benutzung von Nachbargrundstücken zur Herstellung der erforderlichen Verbindung mit einem öffentlichen Weg (Notweg) bestimmt sich in entsprechender Anwendung von § 7 Alt. 1 ZPO nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Klägers an der Duldungspflicht des Nachbarn. Der Wert dieses Interesses entspricht der Wertsteigerung, welche das Grundstück des Klägers durch die Gewährung des Notwegrechts erfährt.*)
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IMRRS 2014, 0311
Prozessuales
OLG Schleswig, Beschluss vom 19.12.2013 - 1 W 67/13
Die Streitwerte von Berufung und Anschlussberufung werden in 2. Instanz addiert. Das gilt auch, wenn die Anschlussberufung im Laufe des Berufungsverfahrens zurückgenommen wird. Voraussetzung ist lediglich, dass die Vorinstanz über die den Gegenstand der Anschlussberufung bildende Forderung entschieden hat.*)
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IMRRS 2014, 0302
Prozessuales
OLG Koblenz, Urteil vom 23.01.2013 - 5 U 1276/12
Zur Frage, unter welchen prozessualen und materiellen Voraussetzungen der Betreiber einer auf Konversionsflächen errichteten Photovoltaikanlage die Einspeisevergütung in gewillkürter Prozessstandschaft zugunsten seiner finanzierenden Bank als Sicherungszessionarin des Vergütungsanspruchs durch einstweilige Verfügung gegen den Netzbetreiber geltend machen kann.*)
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IMRRS 2014, 0309
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - XII ZB 377/12
Durch das Einreichen eines die mündliche Verhandlung lediglich vorbereitenden Schriftsatzes hat sich eine Partei noch nicht in eine Verhandlung vor dem als befangen abgelehnten Richter eingelassen.*)
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IMRRS 2014, 0294
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2013 - 7 W 58/13
1. Keine Befangenheit eines Richters, wenn dieser auf Frage einer Partei ausführt, er habe einen Schriftsatz vor dem Termin nicht mehr zur Kenntnis nehmen können.*)
2. Insbesondere bei Missachtung einer sorgfältigen und auf Verfahrensförderung bedachten Prozessführung gem. § 282 Abs. 1 ZPO sind Versäumnisse des Anwalts einer Partei in keiner Weise dem Tatrichter anzulasten.*)
3. Eine gewünschte inhaltliche Protokollberichtigung gem. § 164 Abs. 3 Satz 2 ZPO einer Partei obliegt der Urkundsperson gem. § 163 ZPO (hier: dem Richter), die nicht durch einen - angedrohten - Befangenheitsantrag erzwungen werden kann.*)
4. Weder einer Partei noch einem Parteivertreter steht das Recht zu, die Vorschriften des Befangenheitsrechts gem. §§ 42 ff. ZPO zur prozessordnungswidrigen Durchsetzung ihnen nicht zustehender prozessualer Rechte oder als Druck- oder Drohmittel zur Durchsetzung für nicht zustehende prozessuale Rechte einzusetzen und zu missbrauchen.*)
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IMRRS 2014, 0288
Wohnungseigentum
BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - V ZR 96/13
Rechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern wegen Entziehung des Wohnungseigentums sind Wohnungseigentumssachen gemäß § 43 Nr. 1 bzw. Nr. 2 WEG in der seit dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung.*)
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IMRRS 2014, 0284
Prozessuales
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.10.2013 - 2-13 S 42/12
Bei einem Rechtsstreit um Zahlungsansprüche aus einem notariellen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung liegt keine Binnenstreitigkeit im Sinne des Wohnungseigentumsrechts, sondern eine kaufrechtliche Streitigkeit vor, die eine abweichende gerichtliche Zuständigkeit begründet.
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IMRRS 2014, 0278
Prozessuales
OLG Naumburg, Beschluss vom 07.08.2013 - 10 W 42/13 (KfB)
Hat der Prozessbevollmächtigte einer Partei zunächst mit dem Kostenfestsetzungsantrag den Umsatzsteuerbetrag wegen der - irrtümlich angenommenen - Vorsteuerabzugsberechtigung der Partei nicht geltend gemacht, kann er dies mit einem Nachfestsetzungsantrag korrigieren und diese nachträglich festsetzen lassen, solange der Kostenfestsetzungsbeschluss noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist.*)
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IMRRS 2014, 0264
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - V ZB 19/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0261
Prozessuales
OLG Koblenz, Urteil vom 21.08.2013 - 5 U 273/13
1. Die durch eine Klage oder ein selbständiges Beweisverfahren bewirkte Hemmung der Verjährung kommt ausschließlich der jeweils antragstellenden Partei zugute. Zu Gunsten der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche desjenigen, der lediglich eine Werklohnklage des Unternehmers gegen sich führen lässt, wirkt die Hemmung nicht.
2. Zur Frage, wann die Verjährungseinrede im Bauprozess treuwidrig ist (hier verneint).
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IMRRS 2014, 0257
Prozessuales
KG, Beschluss vom 06.01.2014 - 8 W 96/13
Ein auf die Feststellung der Minderung gerichteter Klageantrag ist in Analogie zu § 41 Abs. 5 GKG mit dem 12-fachen Minderungsbetrag zu bemessen.*)
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IMRRS 2014, 0255
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - IX ZR 299/12
1. Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts, den entscheidungserheblichen Sachverhalt aus den Schriftsätzen, einer aus sechs Seiten bestehenden Tabelle und einem 221 Seiten umfassenden Anlagenkonvolut zusammenzusuchen.
2. Ein schlüssiger Vortrag kann nicht durch die Vorlage von Rechnungen und dem Akteninhalt aus verwaltungsgerichtlichen Verfahren ersetzt werden.
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IMRRS 2014, 0254
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 25.09.2013 - AnwSt (3) 6/13
Ein Rechtsmittel gegen einen die Aufhebung eines Einstellungsbeschlusses und die Fortsetzung des Verfahrens ablehnenden Beschluss des Anwaltsgerichtshofs ist nicht zulässig.*)
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IMRRS 2014, 0252
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 109/13
Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels (hier: fehlende Zustellung eines Registerauszugs bei Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister) können nur in dem laufenden Versteigerungsverfahren bis zur Zuschlagserteilung, nicht aber in einem nachfolgenden Beschwerdeverfahren rückwirkend beseitigt werden (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 18. März 2010 V ZB 124/09, NJW RR 2010, 1100, 1102 Rn. 23 ff.; Aufgabe von Senat, Beschluss vom 8. November 2012 V ZB 124/12, BGHZ 195, 292, 297 Rn. 11).*)
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IMRRS 2014, 0246
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.01.2014 - II ZR 323/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0242
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.01.2014 - VII ZR 148/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0231
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2013 - 3 W 296/13
Ein Mieter, der über zwei Monate urlaubsbedingt im Ausland verbringt und keine Vorkehrungen getroffen hat, dass ihn gerichtliche Zustellungen auch ggf. an seinem Urlaubsort erreichen können, obwohl er mit der Zustellung eines gerichtlichen Schriftstücks rechnen musste, kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wenn er die Frist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige versäumt.
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IMRRS 2014, 0228
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZB 46/13
Es gehört zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür Sorge zu tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig erstellt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht. Zu diesem Zweck muss der Prozessbevollmächtigte nicht nur sicherstellen, dass ihm die Akten von Verfahren, in denen Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen laufen, rechtzeitig vorgelegt werden. Er muss vielmehr zusätzlich eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze auch tatsächlich rechtzeitig hinausgehen.
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IMRRS 2014, 0226
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 03.09.2013 - VIII ZB 17/12
1. Eine Kostenentscheidung kann grundsätzlich nicht isoliert, sondern nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden. Dies gilt auch für eine Kostentrennung gemäß § 96 ZPO.
2. Die Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine Kostenentscheidung ist über die in § 99 Abs. 2, § 91a Abs. 2 und § 269 Abs. 5 ZPO genannten Ausnahmen hingegen möglich, wenn eine Kostenentscheidung zu Lasten eines nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten ergangen ist, es an einer Hauptsacheentscheidung fehlt oder den Parteien der Erlass der Kostenentscheidung vorenthalten wurde.
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IMRRS 2014, 0224
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.2013 - 24 U 191/12
Ein Anerkenntnis gemäß § 307 Satz 1 ZPO ist als Prozesshandlung grundsätzlich nicht widerruflich. Ausnahmen gelten jedoch, wenn das Anerkenntnis durch ein Verhalten veranlasst worden ist, das einen Restitutionsgrund abgäbe, die Berufung auf das Anerkenntnis rechtsmissbräuchlich wäre oder wenn ein Abänderungsgrund im Sinne von §§ 323, 323 a ZPO, 238, 239 FamFG entsteht. Entsprechendes muss auch gelten, wenn ein Umstand eintritt, der eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO rechtfertigen würde.*)
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IMRRS 2014, 0222
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2013 - 3 W 298/13
1. Behauptet der Empfänger eines Fax-Schreibens dieses nicht erhalten zu haben, muss er sich das Fax-Ausgangsjournal des Senders entgegenhalten lassen. Das Vorliegen eines "OK-Vermerks" im Sendebericht belegt das Zustandekommen der Verbindung. Damit steht fest, dass zwischen dem Telefaxgerät des Senders und dem des Empfängers zu der angegebenen Zeit eine Leistungsverbindung bestanden hat.
2. Ein "OK"-Vermerk im Sendebericht eines Faxgeräts ist kein Beweis für den Zugang eines Dokumentes beim Empfänger, stellt jedoch ein Indiz dafür. Behauptet dennoch der Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt. In so einem Fall muss der Empfänger den fehlenden Zugang beweisen.
3. Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, sind nicht anfechtbar.
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IMRRS 2014, 0220
Prozessuales
LG Darmstadt, Urteil vom 20.12.2013 - 6 S 106/13
1. Die Geltendmachung von Betriebskostennachforderungen im Urkundenprozess ist statthaft.
2. Statthaftigkeit setzt - abweichend von § 592 ZPO - nur voraus, dass die beweisbedürftigen Tatsachen unter Beweis gestellt werden.
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IMRRS 2014, 0217
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - VI ZR 560/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0215
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.01.2014 - IV ZR 158/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0213
Prozessuales
BFH, Urteil vom 20.11.2013 - X K 2/12
Hat der Kläger im Ausgangsverfahren ausschließlich wegen der überlangen Dauer dieses Verfahrens obsiegt, weil zu einem Zeitpunkt, in dem das Ausgangsverfahren bereits als verzögert anzusehen war, eine zu Gunsten des Klägers wirkende Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der für das Ausgangsverfahren maßgebenden Rechtsfrage eingetreten ist, hat der Kläger durch die überlange Dauer des Ausgangsverfahrens keinen "Nachteil" erlitten, so dass er weder eine Geldentschädigung noch die Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer beanspruchen kann.*)
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