Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16713 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IMRRS 2014, 0103
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2013 - 9 W 66/13
1. Der Streitwert für eine Unterlassungsklage richtet sich gemäß § 48 Abs. 2 GKG u.a. nach dem Unterlassungsinteresse der Klägerin und damit ihrer aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgenden wirtschaftlichen Beeinträchtigung.*)
2. Diesem Interesse wird bei der unerwünschten Veröffentlichung der Kontaktdaten eines Gewerbebetriebes auf einer Internet-Seite sowie der Übersendung von Rechnungs- und Mahnschreiben durch einen Streitwert in Höhe von 4.000,00 Euro angemessen Rechnung getragen.*)
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IMRRS 2014, 0096
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.11.2013 - V ZR 91/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0095
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.12.2013 - XII ZB 280/11
1. Ob einem Betroffenen auch dann, wenn ein Regelfall nach § 276 Abs. 1 Satz 2 FamFG nicht vorliegt, ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, hängt vom Grad der Krankheit oder Behinderung sowie von der Bedeutung des jeweiligen Verfahrensgegenstands ab (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 339/13 - [...]).*)
2. In Betreuungssachen steht das Verschlechterungsverbot einer Erweiterung des Aufgabenkreises im Beschwerdeverfahren entgegen, wenn allein der Betroffene gegen die Bestellung des Betreuers Beschwerde eingelegt hat.*)
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IMRRS 2014, 0094
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 03.12.2013 - XI ZR 301/11
Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem Widerspruch zwischen dem in Bezug genommenen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils und den Feststellungen des Berufungsgerichts.*)
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IMRRS 2014, 0091
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2013 - 18 U 1/13
Die Regelungen nach § 522 II Ziff. 3, 4 ZPO sind einschränkend dahingehend auszulegen, dass bei ihrer Anwendung Probleme aus dem Anwendungsbereich des § 522 II ZPO unberücksichtigt zu bleiben haben.*)
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IMRRS 2014, 0083
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.11.2013 - II ZB 16/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0080
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 05.12.2013 - VII ZB 15/12
Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers setzt dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren nicht voraus.*)
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IMRRS 2014, 0075
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 06.12.2013 - 9 W 60/13
Im Anwaltsprozess bedarf es zur Erfüllung der gesetzlichen Hinweispflicht nicht der expliziten Wiedergabe des Gesetzestextes bzw. Norminhaltes, sondern es reicht aus, dass seitens des Gerichts auf die einschlägige Norm konkret unter Angabe des einschlägigen Absatzes und Satzes hingewiesen wird.*)
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IMRRS 2014, 0071
Prozessuales
BGH, Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 20/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0069
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 79/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0062
Prozessuales
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.12.2013 - 16 W 114/13
Die Bestimmungen des § 494a ZPO beruhen auf dem Gedanken, dass die antragstellende Partei eines selbständigen Beweisverfahrens nach einem ihr ungünstigen Ergebnis des Verfahrens nicht durch Unterlassen der Hauptsacheklage der Kostenpflicht soll entgehen können, die sie bei Abweisung einer solchen Klage treffen würde. Es ist daher rechtsmissbräuchlich, gemäß § 494a ZPO eine Kostenentscheidung gegen eine Partei herbeiführen zu wollen, deren Sachposition das selbständige Beweisverfahren bestätigt hat und die von der weiteren Verfolgung ihrer Ansprüche allein aus wirtschaftlichen Gründen absieht.*)
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IMRRS 2014, 0059
Prozessuales
OVG Saarland, Beschluss vom 12.12.2013 - 2 A 334/13
Erklärt die Genehmigungsbehörde verbindlich, dass sie eine sicherheitstechnische Nebenbestimmung in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch die vom Betreiber gewählte Ausführung der Anlage als erfüllt betrachtet und zusätzliche Anforderungen auf dieser Grundlage nicht erwäge, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine auf die Aufhebung der Nebenbestimmung gerichtete Anfechtungsklage.*)
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IMRRS 2014, 0050
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - AnwZ (B) 1/13; AnwZ (B) 2/13; AnwZ (Brfg) 27/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0047
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 03.12.2013 - II ZR 204/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0044
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - IX ZB 107/12
Die Mitteilung eines Wohnsitzwechsels und die Angabe der aktuellen Einkünfte gehören zu den Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners, bei deren vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichterfüllung dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt werden kann.
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IMRRS 2014, 0038
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2013 - 11 W 15/13
Im selbständigen Beweisverfahren ist auf Antrag eines nicht an einem zwischenzeitlichen Vergleichsschluss des Antragstellers mit anderen Antragsgegnern beteiligten weiteren Antragsgegners dem Antragsteller dann eine Frist zur Klageerhebung gemäß § 494a ZPO zu setzen, wenn die behauptete Haftung nicht (nur) aus einem Gesamtschuldverhältnis der Antragsgegner herrührt.
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IMRRS 2014, 0037
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - XII ZB 464/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0036
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2013 - XII ZB 576/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0033
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - IX ZA 20/13
Vorschüsse auf die Prozesskosten sind solchen Beteiligten zuzumuten, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Verfahrenskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei dem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer sein wird als die von ihnen als Vorschuss aufzubringenden Kosten.
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IMRRS 2014, 0029
Prozessuales
OLG Jena, Beschluss vom 21.11.2013 - 1 U 859/11
1. Beweisführer und damit Kostenschuldner des Vorschussanspruchs ist nicht der Streithelfer, sondern die von ihm unterstützte Partei.
2. Eine Abänderung eines Beweisbeschlusses kann auf eine Gegenvorstellung hin erfolgen.
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IMRRS 2014, 0028
Prozessuales
BGH, Urteil vom 05.12.2013 - III ZR 73/13
1. Das auf der Grundlage des § 485 Abs. 2 ZPO durchgeführte selbständige Beweisverfahren und der nachfolgende Hauptsacheprozess stellen getrennt zu betrachtende Gerichtsverfahren im Sinne von § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Kommt es sowohl im selbständigen Beweisverfahren als auch im Hauptsacheverfahren zu einer unangemessenen Verfahrensdauer, entstehen zwei eigenständig zu bemessende Entschädigungsansprüche nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG.*)
2. Es ist sachgerecht, die im Amtshaftungsprozess außerhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB entwickelten Grundsätze zu den Grenzen der Überprüfbarkeit der richterlichen Verfahrensführung auch auf das Entschädigungsverfahren nach §§ 198 ff GVG zu übertragen. Im Entschädigungsprozess kann deshalb die Verfahrensführung des Richters nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur auf ihre Vertretbarkeit überprüft werden.*)
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IMRRS 2014, 0024
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.12.2013 - EnVR 30/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0019
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.09.2013 - VII ZR 340/12
1. Gemäß § 182 InsO bestimmt sich der Wert des Streitgegenstands einer Klage auf Feststellung einer Insolvenzforderung, deren Bestand vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten wird, nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für diese Forderung zu erwarten ist.
2. Wenn mit einer Insolvenzquote nicht gerechnet werden kann, ist der Streitwert auf den Wert der niedrigsten Gebührenstufe, also 300 Euro, festzusetzen.
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IMRRS 2014, 0018
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 17.12.2013 - 23 SchH 6/13
Erledigt sich das gerichtliche Strafverfahren innerhalb von sechs Monaten nach Erhebung der ersten Verzögerungsrüge, scheidet ein Anspruch auf Entschädigung nach den §§ 198 ff GVG wegen überlanger Verfahrensdauer aus.*)
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IMRRS 2014, 0017
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.12.2013 - XI ZR 405/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0016
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.11.2013 - VI ZR 202/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0015
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2013 - V ZR 1/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0011
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.10.2013 - II ZB 4/13
1. Gegen die Beschwerdeentscheidung in Kostenfestsetzungssachen in Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet die Rechtsbeschwerde nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung statt, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat.*)
2. Im Spruchverfahren erhält der gemeinsame Vertreter der Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind, keine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 RVG-VV.*)
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IMRRS 2014, 0006
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 9/13
Eine in deutscher Sprache abgefasste Vollmacht des Betroffenen für seine Verfahrensbevollmächtigten ist vorbehaltlich einer erfolgreichen Anfechtung durch den Betroffenen auch dann wirksam, wenn sie nicht in die Muttersprache des Betroffenen übersetzt worden ist.*)
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IMRRS 2014, 0003
Prozessuales
OLG Naumburg, Beschluss vom 18.09.2013 - 2 W 31/12 (KfB)
Nach § 2 Abs. 3 S. 2 GKG i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG LSA ist eine Kommune von Gerichtskosten befreit in einem Zivilrechtsstreit, in dem sie selbst als Auftraggeberin eines Bauvertrages in Anspruch genommen wird.*)
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IMRRS 2014, 0002
Prozessuales
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.10.2013 - 8 S 3026/11
Ein Antrag auf Normerlass ist im Normenkontrollverfahren nicht statthaft. Gegen ein reines Unterlassen des Normgebers, aufgrund dessen nicht die Unwirksamkeit einer Norm geltend gemacht wird, kann Rechtsschutz allein mit der Feststellungsklage gesucht werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 30.09.2009 - 8 CN 1.08 - NVwZ-RR 2010, 578 Rn. 17 ff).*)
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IMRRS 2014, 0001
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 354/13
Der Mittelverwendungskontrolleur übt eine treuhänderische Tätigkeit aus. Ihm obliegt es, die Freigabe von Kapital zu kontrollieren und diese nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erklären.
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Online seit 2013
IMRRS 2013, 2437
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.07.2013 - 4 U 4/13
1. Die Befriedigungsfiktion des § 117a ZVG findet auch dann Anwendung, wenn sich der vollstreckende Gläubiger im Verfahren der Zwangsversteigerung einer von ihm abhängigen Gesellschaft bedient.*)
2. Abhängigkeit im vorgenannten Sinne besteht auch dann, wenn der Gläubiger zwar nicht Mehrheitsgesellschafter des Erstehers ist, aber durch enge personelle Verflechtungen beherrschenden Einfluss auf den Ersteher ausübt (im Fall: enge personelle Verflechtungen zwischen einer vom Landkreis getragenen Sparkasse und einer in der Rechtsform der GmbH betriebenen Standortentwicklungsgesellschaft).*)
3. Die Befriedigungsfiktion des § 114a ZVG erstreckt sich jedenfalls nicht auf solche Bürgschaften, die nicht Gegenstand des Zwangsversteigerungsverfahren waren und eine Hauptforderung absichern, die ihrerseits nicht dem Deckungsbereich des Grundpfandrechts unterfällt.*)
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IMRRS 2013, 2434
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 24.09.2013 - 32 W 1760/13
Zur Bestimmung des Verfahrenswerts für einen Anspruch auf Feststellung der Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln an Mieträumen ist als Basis nach § 41 Abs. 5 Satz 1 GKG der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung maßgeblich, wobei Bemessungsgrundlage die Grundmiete mit allen Nebenkosten ist. Im Gegensatz zu § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG ist hier immer von der Gesamtmiete inklusive Nebenkostenvorauszahlung auszugehen, da Ausgangsbasis für die Mietminderung die Bruttomiete ist, unabhängig davon, ob die Nebenkosten als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart sind.*)
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IMRRS 2013, 2433
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - VI ZB 4/13
1. Verschuldensmaßstab im Rahmen des § 233 ZPO ist nicht die äußerste oder größtmögliche Sorgfalt, sondern die von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde übliche Sorgfalt.*)
2. Der Prozessbevollmächtigte einer Partei, der einen falsch adressierten Schriftsatz unterschrieben, seinen Irrtum dann aber bemerkt hat, genügt regelmäßig dieser üblichen Sorgfalt, wenn er eine sonst zuverlässige Kanzleikraft damit beauftragt, einen korrigierten Schriftsatz zu erstellen, diesen ihm zur Unterschrift vorzulegen und den ursprünglichen Schriftsatz zu vernichten, und er den korrigierten Schriftsatz dann auch tatsächlich unterschreibt; der eigenhändigen Vernichtung oder eigenhändiger Durchstreichungen des ursprünglichen Schriftsatzes bedarf es dann nicht.*)
3. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in der Sache über einen Wiedereinsetzungsantrag kommt nach § 577 Abs. 5 ZPO nur in Betracht, wenn aus dem angefochtenen, die Wiedereinsetzung versagenden Beschluss mit hinreichender Sicherheit entnommen werden kann, dass der dem Wiedereinsetzungsantrag zugrundeliegende Sachverhalt für glaubhaft erachtet und nicht nur unterstellt und für unerheblich gehalten wurde.*)
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IMRRS 2013, 2461
Selbständiges Beweisverfahren
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZB 38/13
Gegenstand eines Antrages auf schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen gemäß § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kann nicht die Begutachtung darüber sein, ob dem Antragsteller durch das Verhalten des Antragsgegners Gewinne in einer bestimmten Mindesthöhe entgangen sind.*)
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IMRRS 2013, 2421
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2013 - 32 SA 76/13
Im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann regelmäßig nur ein Gericht bestimmt werden, bei dem einer der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn dies sachliche vorrangige Gründe rechtfertigen. Ein solcher Ausnahmefall kann dann vorliegen, wenn ein besonderer Gerichtsstand gem. § 29 ZPO gegeben ist, der durch den Standort des Bauwerks bestimmt wird (Änderung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 13. Februar 2012, 32 SA 5/12).*)
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IMRRS 2013, 2420
Prozessuales
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.10.2013 - 13 A 2354/10
Die auf vermeintliche Verstöße gegen die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und gegen technische Regeln sowie Empfehlungen des Umweltbundesamts hinsichtlich der Erstellung eines Naturbads gestützte Klage eines Einwohners gegen die Gemeinde ist mangels Klagebefugnis unzulässig.
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IMRRS 2013, 2417
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - IX ZR 74/12
Weder der Tod eines Gesellschafters noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Nachlass führen zu einer Unterbrechung des Verfahrens.
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IMRRS 2013, 2415
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVZ 11/13
Zentrales Kriterium einer Kundenanlage nach EnWG ist, dass die Anlage jedermann zur Belieferung der Letztverbraucher mit Strom diskriminierungsfrei und unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.
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IMRRS 2013, 2410
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - III ZA 28/13
Die Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine Partei keine nachvollziehbaren Sachgründe dafür vorbringt, warum sie eine Mehrzahl von Ansprüchen nicht in einer Klage geltend macht, oder nicht plausibel erklärt, aus welchen Gründen sie einen neuen Prozess anstrengt, obwohl sie das gleiche Klageziel kostengünstiger im Wege der Erweiterung einer bereits anhängigen Klage hätte erreichen können.
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IMRRS 2013, 2409
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - IV ZR 79/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2408
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZB 59/13
1. Macht ein Beschwerdeführer geltend, er könne in seiner Eigenschaft als Beteiligter an einem Verfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Akteneinsicht nach §§ 29, 13 Abs. 1 VwVfG verlangen, so ist gegen die ablehnende Verfügung der Bundesanstalt gemäß § 48 Abs. 4 WpÜG der ordentliche Rechtsweg eröffnet.*)
2. Bei einem auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Anspruch auf Informationszugang (§ 1 Abs. 1 Satz 1 IFG) und einem auf der Grundlage der §§ 29, 13 Abs. 1 VwVfG geltend gemachten Akteneinsichtsrecht handelt es sich um verschiedene prozessuale Ansprüche. Eine rechtswegüberschreitende Entscheidungskompetenz gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG des für den Anspruch nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG zuständigen Gerichts auch für das Akteneinsichtsrecht nach §§ 29, 13 Abs. 1 VwVfG besteht daher nicht.*)
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IMRRS 2013, 2407
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 53/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2406
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - II ZB 11/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2013, 2405
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 164/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2013, 2404
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 362/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2013, 2403
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 97/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2013, 2402
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 15.11.2013 - V ZB 195/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2013, 2401
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 109/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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