Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16713 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2013, 2103
Prozessuales
OLG Rostock, Beschluss vom 27.03.2013 - 1 U 173/12
1. Durch eine vom Vorsitzenden des Spruchkörpers (stillschweigend) gewährte Fristverlängerung kann die bereits abgelaufene Frist zur Berufungsbegründung nicht wirksam verlängert werden.*)
2. Die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO) beginnt nach § 234 Abs. 2 ZPO ab dem Zeitpunkt, in dem das Hindernis tatsächlich entfallen ist oder hätte beseitigt werden müssen und nicht erst dann, wenn es hätte beseitigt werden können.*)
3. Hat eine Partei mehrere anwaltliche Vertreter, so haftet sie für das Verschulden eines jeden von ihnen. Demgemäß scheidet bei einem Verschulden auch nur eines von ihnen die Wiedereinsetzung aus. Dabei haftet der Rechtsanwalt auch dann Verletzungen seiner anwaltlichen Sorgfaltpflichten, wenn er Tätigkeit selbst ausführt, die normalerweise an seine Hilfskräfte übertragen und von diesen ausgeübt werden.*)
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IMRRS 2013, 2099
Prozessuales
BGH, Urteil vom 18.04.2013 - I ZR 66/12
Ein richterlicher Hinweis erfüllt nur dann seinen Zweck, Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Irrtümer auszuräumen, wenn er rechtzeitig erteilt wird und gezielt den fehlenden Sachvortrag anspricht, den das Gericht als entscheidungserheblich ansieht.*)
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IMRRS 2013, 2093
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2013 - 19 W 13/13
Ein Antragsgegner, der nach Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens mit seinem Antrag auf Erhebung der Klage über eine angemessene Überlegungsfrist hinaus so lange wartet, bis der etwaige Anspruch des Antragstellers verjährt ist, handelt rechtsmissbräuchlich, wenn es für ihn keine triftigen Gründe gab, den Antrag nicht früher zu stellen.
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IMRRS 2013, 2088
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.09.2013 - XII ZB 200/13
Auf erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, hat das Gericht hinzuweisen. Diese Angaben dürfen noch nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13.06.2007 - XII ZB 232/06, ibr-online).*)
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IMRRS 2013, 2082
Prozessuales
BGH, Urteil vom 10.10.2013 - VII ZR 155/11
1. Wird ein einheitlicher Anspruch geltend gemacht, der sich aus mehreren Rechnungsposten zusammensetzt, hemmt die Zustellung eines Mahnbescheides die Verjährung, auch wenn die Rechnungsposten im Mahnbescheid nicht aufgeschlüsselt werden. Die entsprechend notwendige Substantiierung kann im Laufe des Rechtsstreits beim Übergang in das streitige Verfahren nachgeholt werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 183/00, IBR 2002, 65).*)
2. Ein einheitlicher, aus mehreren Rechnungsposten bestehender Werklohnanspruch ist anzunehmen, wenn alle erbrachten Leistungen mit dem zu Beginn der Zusammenarbeit von Besteller und Unternehmer bestimmten Leistungsziel in Zusammenhang stehen. In diesem Fall ist es unerheblich, ob der Besteller bereits zu Beginn der Arbeiten die Gewerke vollständig und abschließend beschreibt oder die Parteien sich darüber einig sind, dass die auszuführenden Gewerke im Zuge der Zusammenarbeit konkretisiert werden.*)
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IMRRS 2013, 2081
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 25.10.2013 - 3 W 596/13
1. Ist die Geschäftsbeziehung zwischen einer Großbrauerei und einem Getränkefachgroßhandel beendet, bedarf es hinsichtlich der Rückforderung von Darlehensansprüchen keiner besonderen Kündigung, wenn die Vertragsparteien vertraglich vereinbart haben, dass bei vorzeitiger Beendigung der Geschäftsverbindung, ganz gleich aus welchen Gründen, der noch offene Darlehensbetrag sofort zur Zahlung fällig ist.*)
2. Die im Vertragswerk enthaltene Klausel, wonach der offene Darlehensbetrag nebst Zinsen sofort fällig wird, wenn die Geschäftsbeziehung zu dem Getränkefachgroßhandel beendet ist, verstößt nicht gegen die Grundgedanken der §§ 488, 490 BGB (in Anknüpfung an OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2000 - 13 W 89/00 - ZIP 2000, 2159 ff. = NJW 2001, 452 = WM 2001, 504 f.).*)
3. Wird eine Bürgschaftsforderdung im Urkundsverfahren geltend gemacht, unterliegt der Beklagte mit seinen Einwendungen den Beschränkungen des § 595 Abs. 2 und 3 ZPO (Zöller/Greger, ZPO. 30. Auflage 2014, § 595 Rn. 3) und ist ggf. mit der Geltendmachung derselben auf das Nachverfahren nach § 600 ZPO beschränkt(Zöller/Greger, ZPO. 30. Auflage 2014, § 600 Rn. 1). Einwendungen des Beklagten sind, wenn der ihm nicht mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln angetreten werden kann oder mit solchen Beweismitteln nicht vollständig geführt werden kann, im Urkundenprozess als unstatthaft zurückzuweisen.*)
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IMRRS 2013, 2079
Bauträger
OLG München, Urteil vom 14.05.2013 - 9 U 2517/12 Bau
1. Keine Aktivlegitimation einer Untergemeinschaft der Inhaber von TG-Stellplätzen im Baumängelprozess.*)
2. Zur Frage, ob die Bauträgerin Nachweise dazu vorlegen muss, dass sie den geschuldeten Bauzustand erreicht hat (Brandschutz).*)
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IMRRS 2013, 2078
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - X ARZ 423/13
Das zuständige Gericht kann, wenn ein Mahnverfahren vorangegangen ist und mehrere Antragsgegner Widerspruch oder Einspruch eingelegt haben, noch nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt werden, wenn der Antragsteller einen entsprechenden Antrag mit der Anspruchsbegründung stellt oder, bei Unkenntnis des dafür zuständigen Obergerichts, gegenüber den Streitgerichten zumindest ankündigt und den Antrag unverzüglich nachholt.*)
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IMRRS 2013, 2469
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.09.2013 - VII ZR 88/12
Wird auf den Antrag der beweisbelasteten Partei ein Eliminationsverfahrens, wonach alle anderen denkbaren Schadensursachen ausgeschlossen werden, nicht durchgeführt, liegt ein Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor.
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IMRRS 2013, 2076
Prozessuales
KG, Beschluss vom 13.08.2013 - 21 W 37/13
Ordnungsgeld kann gegen einen trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienenen Zeugen nicht verhängt werden, wenn das Ausbleiben des Zeugen für die Parteien und das Gericht im Rechtszug folgenlos geblieben ist.
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IMRRS 2013, 2070
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.08.2013 - 5 U 368/12
Geht ein am letzten Tag der Berufungsbegründungsfrist "um ca. 23.55 Uhr" in das Telefaxgerät eingelegter 19-seitiger Schriftsatz vollständig erst am folgenden Tag um 00.25 Uhr bei dem Berufungsgericht ein, so kann dem Berufungskläger keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.*)
IMRRS 2013, 2068
Prozessuales
VG Stuttgart, Beschluss vom 19.09.2013 - 3 K 2686/13
Für den Streit eines Kaufinteressenten mit einer Gemeinde um die Reservierung eines kommunalen Grundstücks ist der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegeben, wenn die Gemeinde für die Vergabe des umstrittenen Baugrundstücks ein Verwaltungsverfahren im Sinne von § 1 Abs. 1, § 9 LVwVfG-BW gewählt hat.*)
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IMRRS 2013, 2067
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2013 - 21 U 140/12
1. Durch eine Klageerhebung per Telefax wird die gesetzlich erforderliche Schriftform insbesondere das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift durch den - bei Prozessen mit Anwaltszwang - postulationsfähigen Rechtsanwalt nach § 130 Nr. 6 HS 3 ZPO gewahrt, wenn die Unterschrift in der (auf den Empfängergerät des Gerichts) eingehenden Telekopie wiedergegeben wird.*)
2. Sind der (per Telefax) eingereichten Klage entgegen der Sollvorschrift des § 133 Abs. 1 Satz 1 ZPO keine Abschriften beigefügt, hindert dies die sofortige Zustellung der Klage nicht.*)
3. Eine Klagezustellung ist nicht deshalb unwirksam, weil die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt wird. Die nach § 131 Abs. 1 ZPO geforderte Beifügung von Urkunden, auf die in der Klageschrift genommen wird, ist nicht konstitutiv für die Wirksamkeit der Zustellung.*)
Voraussetzung für die Hemmungswirkung der Erhebung der Klage nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist nicht die Zulässigkeit der Klage, sondern allein die Wirksamkeit der Klageerhebung.*)
4. Die für die Wirksamkeit der Klageerhebung nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderliche Konkretisierung des Streitgegenstandes verlangt bei einer Leistungsklage auf Beseitigung vorhandener Baumängel, dass für den Beklagten aufgrund des Sachvortrages des Klägers erkennbar wird, welcher konkrete Mangel von ihm beseitigt werden soll, welcher Erfolg herbeigeführt werden soll. Für die Bestimmtheit der Leistungsklage kann in diesem Zusammenhang auf die Grundsätze der Symptomtheorie zurückgegriffen werden.*)
5. Zu den Anforderungen an eine demnächstige Zustellung im Sinne des § 167 ZPO.*)
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IMRRS 2013, 2064
Prozessuales
OLG Bamberg, Urteil vom 07.10.2013 - 4 U 226/12
§ 215 Abs. 2 BGB a.F. (in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung) ist auch auf die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren anzuwenden.*)
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IMRRS 2013, 2063
Prozessuales
OLG Jena, Beschluss vom 10.09.2013 - 1 W 405/13
Ein auf die Behauptung gestützter Einspruch, ein Versäumnisurteil sei nicht wirksam zugestellt, da es aus dem Briefkasten der Empfänger entwendet worden sei, begründet keinen Umstand, der die Beklagten ohne ihr Verschulden an der Einhaltung der Einspruchsfrist gemäß § 339 Abs. 1 ZPO gehindert hat.
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IMRRS 2013, 2061
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 24.09.2013 - VI ZB 12/13
Ein rechtliches Interesse an einer vorprozessualen Klärung der haftungsrechtlich maßgeblichen Gründe für einen Gesundheitsschaden durch einen Sachverständigen kann im selbständigen Beweisverfahren auch dann gegeben sein, wenn zwar die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann, jedoch für eine abschließende Klärung weitere Aufklärungen erforderlich erscheinen.*)
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IMRRS 2013, 2059
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.09.2013 - 1 U 96/13
1. Der Eingang einer für das Oberlandesgericht bestimmten Berufung auf einer Fax-Nummer, die ausschließlich dem Landgericht vorbehalten ist, wahrt die Berufungsfrist auch dann nicht, wenn ansonsten eine Gemeinsame Poststelle der Justizbehörden besteht.*)
2. Bestimmte Fax-Nummern, die früher - 1990 - als gemeinsame Fax-Nummern der Frankfurter Justizbehörden eingerichtet worden waren, sind dies seit einer Änderung 2008 nicht mehr (Abweichung zu BGH, Beschluss vom 23.04.2013 - VI ZB 27/12).*)
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IMRRS 2013, 2057
Prozessuales
LG Meiningen, Beschluss vom 17.07.2013 - 2 O 269/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2056
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.06.2013 - VI ZR 269/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2055
Sachverständige
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2013 - 21 U 3/12
1. Wurde gegen einen Gesellschafter einer GbR vor Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit und Prozessfähigkeit der GbR ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, tritt die verjährungshemmende bzw. verjährungsunterbrechende Wirkung der Durchführung eines solchen Verfahrens nicht automatisch im Sinne einer gedachten Rubrumsberichtigung bei der Gesellschaft ein. Dies gilt, wenn auch im Wege der Auslegung der Antragsschrift nicht festgestellt werden kann, dass neben dem Gesellschafter auch die GbR Rechtssubjekt des selbständigen Beweisverfahrens sein sollte.*)
2. Soll durch die Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens die Verjährung eines gegen eine Partnerschaftsgesellschaft gerichteten Anspruchs gehemmt bzw. unterbrochen werden, so muss die Partnerschaftsgesellschaft vom Antragsteller in das selbständigen Beweisverfahren einbezogen werden, was jedenfalls im Wege der Auslegung festgestellt werden kann.*)
3. Die subjektive bzw. objektive Klageerweiterung ist nicht durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz möglich.*)
4. Die Verweigerung der Zustimmung zur Erweiterung der Klage in der Berufungsinstanz auf eine bisher am Prozess nicht beteiligte Partei ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein schutzwürdiges Interesse des neuen Beklagten an der Weigerung nicht zu erkennen und ihm zuzumuten ist, in den Prozess einzutreten.*)
5. Zum Ende der Hemmungswirkung gemäß § 204 Abs. 2 S. 1 BGB und der Feststellung der Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens.*)
6. Zur Einordnung des Sachverständigen-/Gutachtensauftrages als Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB und zur Haftung des Privatsachverständigen.*)
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IMRRS 2013, 2054
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - IX ZR 204/11
Der gerichtlich festzusetzende Streitwert bestimmt sich im Rechtsmittelverfahren einheitlich nach den Anträgen des Rechtsmittelführers, auch wenn das Rechtsmittel zunächst unbeschränkt eingelegt und erst in der Rechtsmittelbegründung beschränkt wurde.*)
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IMRRS 2013, 2050
Prozessuales
LG München I, Beschluss vom 28.08.2013 - 18 OH 5788/12
1. Die Frage, ob vertraglich ein bestimmtes Leistungssoll (hier eine "Vier-Sterne-Kategorie" für ein Hotel) vereinbart wurde oder nicht, ist eine Frage des Hauptsacheverfahrens.
2. Die Frage, ob die Annahmen, unter denen ein Gutachten erstellt wird, zutreffen oder nicht, stellt sich erst im Hauptsachverfahren.
3. Der Sachverständige hat im Beweisverfahren Rechtsfragen nicht zu beantworten.
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IMRRS 2013, 2046
Prozessuales
LG Krefeld, Beschluss vom 19.08.2013 - 12 O 126/12
1. In der Regel besteht kein gemeinsamer Erfüllungsort am Sitz des Unternehmers für die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem Werkvertrag, der die Bearbeitung von Werkstücken des Bestellers im Betrieb des Unternehmers zum Gegenstand hat.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller die Werkstücke beim Unternehmer anzuliefern und dort nach der Bearbeitung wieder abzuholen hat.*)
3. Die Grundsätze über einen einheitlichen Leistungsort beim Bauvertrag und beim Kfz-Reparaturvertrag sind auf das Bearbeiten von Werkstücken des Bestellers im Betrieb des Unternehmers nicht übertragbar.*)
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IMRRS 2013, 2045
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 28.08.2013 - 34 AR 237/13
Im Anwendungsbereich der Art. 38 ff. EuGVVO kommt, wenn mehrere zusammen verurteilte Schuldner ihren Wohnsitz in verschiedenen inländischen Gerichtsbezirken haben, eine Gerichtsstandsbestimmung nach nationalem Recht (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) regelmäßig nicht in Betracht. Die Zuständigkeit ist vielmehr aus Art. 6 Nr. 1 EuGVVO zu entnehmen.*)
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IMRRS 2013, 2042
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 16.09.2013 - IX ZR 264/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2041
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.09.2013 - III ZA 16/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2039
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - IX ZR 177/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2036
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 21.08.2013 - 32 W 11/13
Die Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit ist nicht allein deshalb gerechtfertigt, weil bei dem abgelehnten Richter - außerhalb des Anwendungsbereichs des § 41 Nr. 6 ZPO - eine Vorbefassung gegeben ist.*)
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IMRRS 2013, 2032
Rechtsanwälte
OLG Naumburg, Beschluss vom 18.01.2012 - 10 W 67/11
1. Nach Einlegung einer Berufung durch den Prozessgegner kann eine Partei regelmäßig nicht selbst beurteilen, was zu ihrer Rechtsverteidigung erforderlich und ob etwas zu veranlassen ist. Ihr ist deshalb nicht zuzumuten, zunächst die Entscheidung des seinerseits anwaltlich vertretenen Berufungsführers zur Durchführung der Berufung abzuwarten.*)
2. Die Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts gem. Nr. 3201 der Anlage zum RVG entsteht bereits für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information der Partei. Eines nach außen erkennbaren Tätigwerdens des beauftragten Rechtsanwalts bedarf es insoweit nicht.*)
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IMRRS 2013, 2028
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.09.2013 - III ZB 37/12
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Zwischenentscheid, mit dem sich ein Schiedsgericht für zuständig erklärt, entfällt, wenn vor der Entscheidung des staatlichen Gerichts ein Schiedsspruch in der Hauptsache erlassen wird.*)
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IMRRS 2013, 2026
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - V ZB 1/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2023
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.09.2013 - XII ZA 54/13
Wird in einem Verfahren auf Anordnung, Abänderung oder Aufhebung einer einstweiligen Anordnung die Beschwerde eines Beteiligten als unzulässig verworfen, kann auch durch die Zulassung der Rechtsbeschwerde keine dritte Instanz eröffnet werden.*)
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IMRRS 2013, 2022
Prozessuales
BGH, Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 374/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2021
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.09.2013 - IV ZR 39/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2019
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2013 - 23 U 50/13
Die Partei muss den Antrag auf Parteivernehmung wiederholen, wenn sie auch nach der Zeugenvernehmung an diesem festhält. Es ist eigene Sache der Partei, vor Stellung des Antrags auf Parteivernehmung zu erwägen, ob sie die bis dahin durchgeführte Beweisaufnahme für hinreichend aussagekräftig erachtet und deshalb einen Antrag auf Parteivernehmung des Gegners nicht stellt. Es besteht diesbezüglich keine Hinweispflicht des Gerichts.
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IMRRS 2013, 2008
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2013 - 23 W 37/13
Auch wenn im Beschwerdeverfahren in der Regel ein Beschwerdeantrag entbehrlich ist, ist er unerlässlich, wenn die Vorentscheidung nur teilweise angefochten wird. Sein Fehlen führt zur Unzulässigkeit der Beschwerde.
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IMRRS 2013, 2005
Prozessuales
OLG München, Urteil vom 21.09.2011 - 7 U 4957/10
1. Kann der Kläger, der eine Forderung im Urkundsprozess geltend macht (hier: Nutzungsentschädigung für die unterbliebene Bereitstellung eines Dienstwagens mit Fahrer) für die anspruchsbegründenden Tatsachen keinen Urkundsbeweis anbieten, fehlt es an der Statthaftigkeit des Urkundsverfahrens auch im Falle des Nichtbestreitens durch die Beklagte.*)
2. Die Tatsache, dass der Kläger als Organmitglied einer Aktiengesellschaft im Wege des Urkundsprozesses unter Bezugnahme auf die zwischen den Parteien abgeschlossene schriftliche Vergütungsvereinbarung eine Bruttovergütung geltend macht, steht der Statthaftigkeit des Urkundsverfahrens nicht entgegen. Weder vollstreckungsrechtliche noch haftungsrechtliche Aspekte, rechtfertigen eine andere Beurteilung. Auch stehen der Zweck und die Grundlage des Urkundsprozesses oder die Regelung und Wertung in § 46 Abs. 2 ArbGG der Statthaftigkeit nicht entgegen.*)
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IMRRS 2013, 2003
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - IV ZR 311/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1999
Zwangsvollstreckung
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.10.2013 - 3 W 525/13
Hat der Rechtspfleger beim Amtsgericht dem Antrag des Schuldners auf Vollstreckungsschutz nicht entsprochen, und das Landgericht die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde zurückgewiesen, steht dem Schuldner nicht das Rechtsmittel einer weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht zu.*)
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IMRRS 2013, 1996
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - V ZB 187/12
Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Sie ist nicht gehalten, Schriftsätze vorab per Telefax zu übersenden.
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IMRRS 2013, 1991
Prozessuales
OLG Koblenz, Urteil vom 08.10.2013 - 3 U 220/13
1. Ein Verfahrensfehler ist nicht bereits darin zu sehen, dass das Landgericht zwei jeweils getrennt erhobene Klagen gemäß §§ 147 ZPO miteinander verbindet. Die Verbindung der Verfahren hat zur Folge, dass mehrere Kläger und Beklagte Streitgenossen werden und die Parteien, die zuvor getrennte Verfahren geführt haben, nicht mehr als Zeugen vernommen werden können (in Anknüpfung an OLG Köln, Urteil vom 08.11.1972 - 2 U 122/72 - VersR 1973, 285).*)
2. Die Verbindung der von den Klägern getrennt eingereichten Klagen und erhobenen Prozesse entbindet das Gericht nicht davon im Rahmen seiner Verhandlung zu versuchen, den Sachverhalt aufzuklären. Wenn auch dies nicht zwingend eine Parteivernehmung nach § 448 ZPO sein muss, so kann doch eine Anhörung der Parteien gemäß § 141 ZPO geboten sein.*)
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IMRRS 2013, 1990
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.10.2013 - 23 SchH 13/12
Bei der Frist nach § 198 Abs. 5 S. 2 GVG handelt es sich um eine Ausschlussfrist, nach deren Ablauf materiell eine Verwirkung des Anspruchs eintritt.*)
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IMRRS 2013, 1989
Selbständiges Beweisverfahren
BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - VII ZB 4/13
Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens werden nicht Gegenstand der Kostenentscheidung eines sich anschließenden Klageverfahrens, wenn nicht der Antragsgegner, sondern ausschließlich dessen Streithelfer aus dem selbständigen Beweisverfahren im Klagewege in Anspruch genommen wird. Das gilt auch, wenn das Ergebnis der Beweisaufnahme im selbständigen Beweisverfahren im Prozess zwischen dem Antragsteller und dem Streithelfer verwertet wurde.*)
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IMRRS 2013, 1988
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.09.2013 - V ZR 203/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1984
Zwangsvollstreckung
LG Neubrandenburg, Beschluss vom 27.05.2013 - 4 T 93/13
1. Gegen einen Beschluss, mit dem ein Zwangsversteigerungsverfahren oder ein Zwangsverwaltungsverfahren wegen der vorangegangenen Rücknahme des Antrages des Gläubigers zur Anordnung des Verfahrens aufgehoben wird, findet die sofortige Beschwerde statt. Beschwerdebefugt ist nur der Gläubiger. Dem Schuldner steht mangels eines eigenen Rechtsschutzbedürfnisses bzw. mangels eigener Beschwer kein Beschwerderecht gegen einen Aufhebungsbeschluss zu.
2. Nimmt der Gläubiger seinen Antrag auf Durchführung des Zwangsverwaltungsverfahrens zurück, ist das Zwangsversteigerungsverfahren zwingend aufzuheben.
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IMRRS 2013, 1977
Prozessuales
OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2013 - 1 (Z) Sa 54/13
1. Voraussetzung für eine Zuständigkeitsbestimmung durch das Oberlandesgericht ist eine rechtskräftige zuständigkeitsablehnende Entscheidung des Amtsgerichts.
2. Spricht ein Amtsgericht seine Unzuständigkeit lediglich durch eine Verfügung aus, welche den Parteien durch dieses Gericht auch nicht zur Kenntnis gebracht wird, genügt dieser akteninterne Vorgang nicht den Anforderungen, die an das Merkmal "rechtskräftig" zu stellen sind.
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IMRRS 2013, 1973
Prozessuales
BGH, Urteil vom 14.05.2013 - VI ZR 325/11
Nach § 538 Abs. 1 ZPO hat das Berufungsgericht grundsätzlich die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache selbst zu entscheiden. Ob das Verfahren im ersten Rechtszug an einem wesentlichen Mangel leidet, der nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO ausnahmsweise eine Zurückverweisung an das Gericht des ersten Rechtszugs ermöglicht, ist allein aufgrund des materiell-rechtlichen Standpunkts des Erstgerichts zu beurteilen.*)
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IMRRS 2013, 2478
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - XI ZR 394/12
1. Das Berufungsgericht muss einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals gemäß § 398 Abs. 1 ZPO vernehmen, wenn es dessen Aussage anders würdigen will als die Vorinstanz.
2. Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit der Aussage betreffen.
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IMRRS 2013, 1967
Prozessuales
OLG Schleswig, Urteil vom 30.08.2013 - 1 U 11/13
1. Eine Klage auf Zahlung von Werklohn ist im Urkundenprozess nur dann statthaft, wenn alle Anspruchsgrundlagen mit Urkunden unterlegt sind.*)
2. Ist die Abnahme noch nicht erfolgt, so ist die sofortige Klage auf Zahlung des Werklohnes im Urkundenprozess auch deswegen unstatthaft, weil sie konkludent die Klage auf Abnahme umfasst, im Urkundenprozess aber nicht der Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung verfolgt werden kann.*)
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IMRRS 2013, 1953
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.09.2013 - II ZR 72/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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