Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16713 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2013, 1772
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 174/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1768
Prozessuales
BGH, Urteil vom 18.07.2013 - VII ZR 241/12
1. Die Zwangsvollstreckung einer Forderung ist unzulässig, wenn der Schuldner dieser Forderung mit einem prozessualen Kostenerstattungsanspruch aufgerechnet hat, der in einem rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren betragsmäßig festgesetzt worden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Januar 1976 III ZR 146/73, JR 1976, 332).*)
2. Dies gilt auch für den Fall, dass die Kostengrundentscheidung in einem gegen Sicherheitsleistung vollstreckbaren Urteil ergangen und die Sicherheitsleistung von dem Aufrechnenden nicht erbracht worden ist.*)
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IMRRS 2013, 1767
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.06.2013 - I ZB 44/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1765
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 173/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1764
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.07.2013 - PatAnwZ 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1763
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.07.2013 - XII ZB 34/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1757
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.07.2013 - III ZB 18/13
Die Abtretung einer Forderung vermag die öffentlich-rechtliche Rechtsnatur der abgetretenen Forderung nicht zu ändern und den Zivilrechtsweg zu eröffnen. Der für den Besoldungsanspruch des Beamten gemäß § 126 Abs. 1 BRRG gegebene Verwaltungsrechtsweg bleibt daher auch nach der Abtretung des Besoldungsanspruchs für den Rechtsstreit des Zessionars gegen den Dienstherrn als Drittschuldner eröffnet.*)
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IMRRS 2013, 1751
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.07.2013 - III ZR 413/12
§ 26 Nr. 8 EGZPO ist auf Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in erstinstanzlichen Urteilen der Oberlandesgerichte über Klagen auf Entschädigung wegen unangemessener Dauer von Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (§§ 198 ff GVG) anwendbar; solche Urteile unterliegen daher nur dann der Beschwerde, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 Euro übersteigt.*)
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IMRRS 2013, 1742
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2013 - 22 W 37/13
1. Bei der Frage, ob Durchfeuchtungen eines Kellers einen Mangel darstellen, handelt es sich um eine Rechtsfrage. Die Klärung von Rechtsfragen im selbständigen Beweisverfahren ist unzulässig.
2. Eine Ergänzungsfrage, in der nach den üblichen technischen Anforderungen bei der Errichtung eines Kellers gefragt wird, ist zulässig.
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IMRRS 2013, 1741
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - III ZR 289/12
1. Zu den Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts vom rechtzeitigen Eingang einer per Telefax eingereichten Klageschrift.
2. Die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots, wonach durch Sachverständigenbeweis erwiesen werden soll, dass bei Zugang eines Telefaxes nicht elf leere Seiten, sondern der vollständige Inhalt eines Schriftsatzes auf dem Telefaxgerät des Empfängers fristwahrend eingegangen sein soll, verletzt das rechtliche Gehör der beweisanbietenden Partei.
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IMRRS 2013, 1739
Prozessuales
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.07.2013 - 23 U 66/12
Eine Verfahrensverzögerung kann der Annahme der Sachdienlichkeit einer Widerklageerhebung in der Berufungsinstanz entgegen stehen.*)
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IMRRS 2013, 1738
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 115/13
Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zu einer wirksamen Ausgangskontrolle nur dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - NJW-RR 2010, 1648).*)
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IMRRS 2013, 1734
Prozessuales
BGH, Urteil vom 10.07.2013 - VIII ZR 295/12
Die in § 54 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 (in der Fassung vom 25. Oktober 2008, BGBl. I S. 2074, 2087) bestimmte Frist ist keine Ausschlussfrist.*)
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IMRRS 2013, 1732
Prozessuales
BGH, Urteil vom 24.01.2013 - I ZR 174/11
1. Die Beschwer des Schuldners eines zur Unterlassung verpflichtenden Urteils richtet sich danach, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot zu seinem Nachteil auswirkt. Maßgebend sind die Nachteile, die dem Schuldner aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen.*)
2. Bei der Bestimmung der Beschwer des Unterlassungsschuldners ist nicht danach zu unterscheiden, ob die Parteien auch über das Bestehen einer Unterlassungspflicht streiten oder aber lediglich über bereits erfolgte Verstöße gegen eine unstreitig bestehende Unterlassungspflicht.*)
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IMRRS 2013, 1731
Prozessuales
BGH, Urteil vom 06.02.2013 - I ZR 13/12
1. Enthält ein Berufungsurteil unklare und lückenhafte Ausführungen dazu, welche Hilfsanträge eine Partei in der Berufungsinstanz gestellt hat, ist das Urteil wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.*)
2. Gegenstand einer gemäß § 281 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit §§ 87, 91, 92 Abs. 1 GWB in Frage kommenden Verweisung an das für Kartellsachen zuständige Oberlandesgericht ist nicht die Prüfung von einzelnen rechtlichen Anspruchsgrundlagen, sondern umfasst den gesamten von der kartellrechtlichen Fragestellung betroffenen Streitgegenstand.*)
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IMRRS 2013, 1729
Architekten und Ingenieure
BGH, Beschluss vom 31.07.2013 - VII ZR 59/12
1. Der Auftraggeber hat für die Koordinierung der verschiedenen Planer Sorge zu tragen.
2. Der Vortrag, in Baubesprechungen sei die nicht funktionierende Zusammenarbeit Gegenstand der Gespräche gewesen, genügt, eine Verletzung dieser Koordinationsobliegenheit des Auftraggebers anzunehmen. Die Übergehung dieses Vortrags verstößt gegen Anspruch des Planers auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
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IMRRS 2013, 1728
Prozessuales
OLG Hamburg, Beschluss vom 30.07.2013 - 15 W 5/13
Wird ein selbständiges Beweisverfahren nicht durch dieselben Parteien wie das Hauptverfahren geführt, kommt eine Aussetzung des Hauptverfahrens nicht in Betracht, da das Ergebnis des Beweisverfahrens nicht im Hauptsacheverfahren verwendet werden kann.
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IMRRS 2013, 1725
Prozessuales
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.04.2013 - 2 A 1548/12
1. Eine Baugenehmigung und ein Bauvorbescheid sind unterschiedliche Streitgegenstände.*)
2. Ändert ein Kläger seine zunächst erhobene Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung in eine Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Bauvorbescheids, kann er nicht anschließend nach Erledigung dieses Klagebegehrens durch Erteilung des Bauvorbescheids im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage die Feststellung begehren, die Ablehnung der Baugenehmigung sei rechtswidrig gewesen.*)
3. In der vorgenannten Verfahrenskonstellation ist auch der Weg über die Feststellungsklage versperrt, wenn der Kläger die Erteilung eines Bauvorbescheids zum Anlass für die erneute Klageänderung nimmt.*)
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IMRRS 2013, 1721
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 24.07.2013 - XII ZB 56/13
Die Berufung ist auch bei Falschbezeichnung der beklagten Partei zulässig eingelegt, wenn sich anhand der weiteren Angaben in der Rechtsmittelschrift sowie des beigefügten Urteils ersehen lässt, wer Beklagter sein soll (im Anschluss an BGHZ 21, 168 und Senatsbeschluss vom 14. Mai 2003 - XII ZB 154/01 - FamRZ 2003, 1176).*)
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IMRRS 2013, 1719
Prozessuales
LG Mainz, Beschluss vom 03.06.2013 - 1 O 18/13
Der Bund als Träger der Verwaltung der Bundeswasserstraßen betreibt kein Gewerbe im Sinne von § 1 HGB, § 95 GVG.
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IMRRS 2013, 2486
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 31.07.2013 - VII ZR 11/12
Das Gericht verletzt die Prozesspartei in ihrem Recht auf rechtliches Gehör, wenn es ihren Vortrag zur Würdigung einer Zeugenaussage in keiner Weise verarbeitet.
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IMRRS 2013, 1711
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 24.07.2013 - XII ZB 40/13
Vor Verwerfung einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 168/08 - FamRZ 2010, 882).*)
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IMRRS 2013, 1708
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13
1. Wird die Klage zumindest gegen einen Beklagten auf eine der in § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO aufgeführten Handlungen gestützt, so ist der besondere Gerichtsstand des § 32b Abs. 1 ZPO auch nach der seit 1. Dezember 2012 geltenden Fassung der Vorschrift unabhängig davon begründet, ob zu den Beklagten auch der Emittent, der Anbieter oder die Zielgesellschaft gehören.*)
2. Der Gerichtsstand des § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO in der seit 1. Dezember 2012 geltenden Fassung ist nicht begründet, wenn die Klage gegen einen Anlageberater oder Anlagevermittler darauf gestützt wird, er habe dem Anleger die in einer öffentlichen Kapitalmarktinformation aufgeführten Risiken der Anlage verschwiegen.*)
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IMRRS 2013, 1707
Prozessuales
BGH, Urteil vom 11.07.2013 - III ZR 361/12
Ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜGRG) vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) hinsichtlich eines bereits abgeschlossenen (überlangen) Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Individualbeschwerde des Betroffenen anhängig, so kommt nach Maßgabe der Übergangsvorschrift des § 23 Satz 1 ÜGRG eine Entschädigung gemäß §§ 198, 199 GVG nur dann in Betracht, wenn die Beschwerde in zulässiger Weise erhoben worden, also insbesondere die Sechs-Monats-Frist des Art. 35 Abs. 1 EMRK gewahrt worden ist.*)
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IMRRS 2013, 1703
Prozessuales
LG München I, Urteil vom 25.03.2013 - 1 S 18147/12 WEG
1. Im Falle des Ablebens eines beklagten Wohnungseigentümers ist auch ein Beschlussanfechtungsverfahren wegen der zwingenden Vorgaben der ZPO auszusetzen.*)
2. Ein Verfahren, in dessen Verlauf einer der beklagten Wohnungseigentümer verstirbt, ist jedenfalls auf Antrag seines Prozessbevollmächtigten hin auszusetzen. Daran ändert in Ansehung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung rechtlichen Gehörs auch die Verbundenheit der beklagten Wohnungseigentümer zu notwendiger Streitgenossenschaft nichts.
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IMRRS 2013, 1699
Prozessuales
VerfGH Berlin, Beschluss vom 31.05.2013 - VerfGH 51/11
Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung (hier: Nichtzulassung der Berufung in einer Mietsache), kommt eine Aufhebung durch die Verfassungsgerichte bereits dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11).*)
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IMRRS 2013, 1695
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 01.07.2013 - VI ZB 18/12
Wenn ein Rechtsanwalt erkennt, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann (hier: wegen Erkrankung), muss er durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird.*)
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IMRRS 2013, 1692
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 700/12
1. Das Verfahrenskostenhilfegesuch für eine beabsichtigte Beschwerde in einer Familiensache war nach der bis 31. Dezember 2012 bestehenden Rechtslage beim Oberlandesgericht einzureichen.*)
2. Wegen der nach Inkrafttreten der FGG-Reform zunächst insoweit bestehenden Rechtsunsicherheit, die inzwischen zu einer Gesetzesänderung geführt hat, begründet die Einreichung beim hierfür unzuständigen Amtsgericht kein Verschulden des Rechtsanwalts.*)
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IMRRS 2013, 1686
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.07.2013 - 4 W 30/13
Die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss, der im selbständigen Beweisverfahren einen zunächst antragsgemäß erlassenen Beweisbeschluss wieder aufhebt, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig.
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IMRRS 2013, 1681
Zwangsvollstreckung
LG Berlin, Beschluss vom 21.03.2012 - 51 T 83/12
1. Der Gerichtsvollzieher ist nicht gehalten, von sich aus zu untersuchen, ob sich eventuell etwas an den Besitzverhältnissen gegenüber den vom ihm festgestellten Verhältnissen geändert hat.
2. Die Feststellung tatsächlicher Gegebenheiten in Verbindung mit einer Zwangsräumung kann nur seitens des ausführenden Gerichtsvollziehers während der Räumung erfolgen. Stellt der Gerichtsvollzieher fest, dass diejenigen Räumlichkeiten, die der Schuldner inne gehalten hatte, bereits geräumt wurden, und dass die räumlichen Verhältnisse derart sind, dass eine isolierte Zwangsräumung der von den übrigen Schuldnern inne gehaltenen Räumlichkeiten möglich ist, ist der Räumungsauftrag erledigt. Weitere tatsächliche Gegebenheiten muss der Gerichtsvollzieher nicht untersuchen.
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IMRRS 2013, 1677
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2013 - 32 W 10/13
Die Befangenheit eines Richters ist anzunehmen, wenn erhebliche Gründe für die Terminverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt.
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IMRRS 2013, 1673
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 31.07.2013 - 2 W 163/13
Die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten bereits vor der Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung steht der Festsetzung der Kosten jedenfalls dann nicht entgegen, wenn anschließend ein Termin bestimmt wird, der später infolge der Rücknahme der Klage aufgehoben wird.*)
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IMRRS 2013, 1667
Prozessuales
BGH, Urteil vom 18.07.2013 - III ZR 208/12
1. Der nach § 314 Satz 1 ZPO erbrachte Beweis kann durch das Sitzungsprotokoll gemäß § 314 Satz 2 ZPO nur entkräftet werden, wenn die dort getroffenen Feststellungen ausdrücklich oder wenigstens unzweideutig denjenigen des Tatbestands widersprechen.*)
2. Der wegen Zuerkennung des Hauptantrags nicht beschiedene Hilfsantrag des Klägers wird allein durch die Rechtsmitteleinlegung des Beklagten Gegenstand des Berufungsverfahrens (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. September 2004 - II ZR 264/02, NJW-RR 2005, 220).*)
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IMRRS 2013, 1665
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2013 - 18 W 10/13
Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine juristische Person gem. § 141 Abs. 3 ZPO setzt u.a. eine ordnungsgemäße Ladung voraus, die (nur) an konkret benannte gesetzliche Vertreter erfolgen kann (wie BGH I ZB 77/10).*)
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IMRRS 2013, 1664
Bauvertrag
BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - VII ZR 231/11
1. Die Kosten für die Beseitigung eines Werkmangels sind unverhältnismäßig, wenn der mit der Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür geltend gemachten Geldaufwands steht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein eingebauter Niedrigtemperatur-Kessel im Verhältnis zu der vertraglich vorgesehenen Brennwertheizanlage zu einem Energiemehrverbrauch von 1,5% führt.
2. Die Übergehung eines Beweisangebots auf ergänzende Vernehmung des Sachverständigen zu der Frage, worauf sich ein im Gutachten genannter Prozentsatzunterschied bezieht, findet im Prozessrecht keine Stütze und verletzt die betreffende Partei in ihrem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
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IMRRS 2013, 1662
Vergabe
OLG Köln, Beschluss vom 17.04.2013 - 11 W 20/13
1. Eine Auftragssperre stellt die Ankündigung eines bestimmten tatsächlichen Verhaltens des Auftraggebers im Rahmen zukünftiger Auftragsvergabeverfahren dar. Sie bringt deshalb keine unmittelbare rechtliche Wirkung zu Lasten des Auftragnehmers mit sich. Der (potentielle) Auftragnehmer kann sich daher weiter an Ausschreibungen des Auftraggebers beteiligen.
2. Gegen eine Auftragssperre kann der Betroffene nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes vorgehen, wenn überhaupt noch kein weiteres Auftragsvergabeverfahren läuft oder konkret in Zukunft zu erwarten ist.
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IMRRS 2013, 1661
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2013 - 14 W 75/13
1. Die nicht mit Tatsachenstoff unterlegte pauschale Behauptung, man habe eine "erfolgreiche Besprechung zur Erledigung des Verfahrens" geführt, reicht nicht aus, um das Entstehen der Einigungsgebühr darzutun.*)
2. Die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs gehören nur dann zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits, wenn die Parteien dies vereinbart haben.*)
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IMRRS 2013, 1657
Leasing und Erbbaurecht
LG Berlin, Beschluss vom 19.03.2013 - 18 T 41/13
Nimmt der Vermieter die Mietzahlungsklage zurück, trägt er auch dann die Prozesskosten, wenn der Mieter die Miete erst nach Rechtshängigkeit gezahlt hat.
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IMRRS 2013, 1649
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013 - 24 U 120/12
1. Dem Feststellungsantrag fehlt nicht das Rechtsschutzinteresse. Zwar besteht der Schaden des Klägers in der Belastung mit dem rechtskräftigen, ihn zur Zahlung verpflichtenden Titel, so dass er, soweit er hierauf noch keine Zahlungen erbracht hat, Freistellung fordern könnte. Befindet sich ein anspruchsbegründender Sachverhalt aber im Zeitpunkt der Klageerhebung noch in der Entwicklung, so steht der Umstand, dass eine teilweise Bezifferung möglich wäre, der Bejahung des Feststellungsinteresses nicht entgegen.*)
2. Hängt die Frage, ob der Rechtsanwalt seinen Vertragspflichten gerecht geworden ist, vom Umfang des Mandats ab und besteht über diese Frage Streit, trifft die Darlegungs- und Beweislast den Schadensersatz begehrenden Mandaten.*)
3. Ohne besonderen Auftrag gehört es nicht zu den Aufgaben des erstinstanzlich tätigen Rechtsanwalts, die materiellen Gründe eines Urteils einer eingehenden Prüfung auf ihre Richtigkeit zu unterziehen und erfolgversprechende Angriffspunkte herauszuarbeiten.
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IMRRS 2013, 1648
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2013 - 24 W 2/13
Erklärt der Kläger vor Zustellung der Klage die Hauptsache für erledigt, sind nicht die für eine einseitige Erledigungserklärung entwickelten Rechtsgrundsätze anzuwenden. Vielmehr wird von vornherein nur der Anspruch auf Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten rechtshängig. Der Anlass für eine Klage mit diesem Inhalt ist indes zu keinem Zeitpunkt weggefallen; die Kostenfolge der Rücknahme dieses Antrags bestimmt sich mithin allein nach der Grundregel des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO. *)
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IMRRS 2013, 1647
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 06.02.2013 - I ZB 79/11
1. Eine Anschlussbeschwerde kann auch nach Vorlage der Beschwerde an das Beschwerdegericht beim erstinstanzlichen Gericht eingelegt werden.*)
2. Ein ausschließlich die konkrete Verletzungshandlung aufgreifendes Verbot ist nicht zwangsläufig auf identische oder nahezu identische Handlungen beschränkt, sondern kann auch kerngleiche Verletzungsformen erfassen. Die Zuordnung einer Handlung zum Kernbereich des Verbots scheidet allerdings aus, wenn sie nicht Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren gewesen ist.*)
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IMRRS 2013, 1646
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.07.2013 - XII ZB 411/12
Die Beschwerdefrist beginnt auch dann nach Ablauf der fünfmonatigen Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG, wenn die erforderliche Zustellung (hier: Beschluss über die Bestellung eines Betreuers an den Betroffenen) mit Mängeln behaftet war.*)
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IMRRS 2013, 1640
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 18.07.2013 - 14 W 402/13
1. Waren Streitgenossen in einem Beschwerdeverfahren durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten vertreten und wird einer von ihnen später insolvent, kann die nicht belegte Behauptung des anderen, er habe im Innenverhältnis die gesamte Gebühr nach 3500 VV - RVG allein getragen, der Kostenfestsetzung nicht zugrunde gelegt werden, wenn der Insolvenzverwalter seinerseits einen Festsetzungsantrag stellt, der die Mehr- Vertretungsgebühr nach 1008 VV - RVG übersteigt.*)
2. Angesichts eines derart widersprüchlichen Antragsvorbringens darf der Rechtspfleger davon ausgehen, dass beide Gesamtschuldner die Kosten im Innenverhältnis hälftig getragen haben.*)
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IMRRS 2013, 1637
Prozessuales
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.07.2012 - 8 W 73/12
1. Für eine ergänzende schriftliche Begutachtung im selbständigen Beweisverfahren bedarf es nicht der Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 485 Abs. 1 ZPO.
2. Für die Frage der Zulässigkeit eines Antrags auf ergänzende schriftliche Begutachtung sind die Grundsätze anzuwenden, wie bei einem Antrag auf mündliche Anhörung in einem Termin nach §§ 397, 402, 492 Abs. 1 ZPO. Ein Antrag auf mündliche Anhörung des Sachverständigen ist hierfür nicht Voraussetzung.
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IMRRS 2013, 1634
Bauträger
BGH, Urteil vom 20.06.2013 - VII ZR 71/11
Zur Hemmung der Verjährung durch einen Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Nennung der Namen aller Eigentümer, vertreten durch den Verwalter, im Jahre 2007 eingeleitet worden ist.*)
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IMRRS 2013, 1628
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - IX ZB 41/12
Erkennt der in erster Instanz verurteilte Beklagte die Klageforderung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist an, ohne die Berufung zu begründen, ist die Berufung gemäß seinem Anerkenntnis zurückzuweisen.*)
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IMRRS 2013, 1621
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.06.2013 - 1 U 210/12
Zulässigkeitsbedenken einer Leistungsklage, mit der die Kläger die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages in Gestalt eines Leistungsantrags erstrebt, nachdem die Klägerin mit einer Vollstreckungsgegenklage gegen den in der Kaufvertragsurkunde titulierten Kaufpreis unterlegen hat.*)
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IMRRS 2013, 1617
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.07.2013 - 3 W 397/13
Wendet sich der Verwalter einer WEG, der entgegen § 26 Abs. 1 S. 2 WEG nicht höchstens auf 5 Jahre, sondern auf 6 Jahre bestellt worden ist, gegen die Abberufung durch Beschluss der Eigentümerversammlung, ist im Rahmen der Streitwertermittlung nicht auf die auf die Dauer der noch offenen Vergütung abzustellen, die aufgrund der organschaftlichen Verwalterstellung nicht länger als bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist von 5 Jahren angenommen werden kann, sondern auf die subjektiven Vorstellungen des Verwalters bei Antragstellung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 Rn. 18 ff m. w. N. = MDR 2012, 574 f. = WM 2013, 475 ff.; BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009 - 7 W 57/09 - ZWE 2007, 191 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 132/13; Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12).*)
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IMRRS 2013, 1616
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.07.2013 - 3 W 315/13
Wendet sich der Verwalter einer WEG, der entgegen § 26 Abs. 1 S. 2 WEG nicht höchstens auf 5 Jahre, sondern auf 6 Jahre bestellt worden ist, gegen die Abberufung durch Beschluss der Eigentümerversammlung, ist im Rahmen der Streitwertermittlung nicht auf die auf die Dauer der noch offenen Vergütung abzustellen, die aufgrund der organschaftlichen Verwalterstellung nicht länger als bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist von 5 Jahren angenommen werden kann, sondern auf die subjektiven Vorstellungen des Verwalters bei Antragstellung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 Rn. 18 ff m. w. N. = MDR 2012, 574 f. = WM 2013, 475 ff.; BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009 - 7 W 57/09 - ZWE 2007, 191 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 132/13; Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12).*)
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IMRRS 2013, 1613
Prozessuales
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.07.2013 - 8 S 907/13
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entfällt, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Erteilung einer Baugenehmigung bereits vollständig umgesetzt worden sind. Das gilt auch dann, wenn die Baugenehmigung noch nicht bestandskräftig ist.*)
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