Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16713 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2013, 1126
Prozessuales
KG, Beschluss vom 10.04.2013 - 9 W 94/12
1. Zur Anwendung der §§ 142 bzw. 144 ZPO im selbständigen Beweisverfahren (hier offengelassen).*)
2. Die Anordnung einer Vorlage von Urkunden oder sonstigen Unterlagen gegenüber einer Partei oder Dritten kommt im selbständigen Beweisverfahren gemäß § 485 Absatz 2 ZPO jedenfalls nur dann in Betracht, wenn diese Urkunden oder Unterlagen für die Begutachtung durch den Sachverständigen erforderlich sind.*)
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IMRRS 2013, 2480
Prozessuales
BGH, Urteil vom 16.04.2013 - VI ZR 44/12
Zur revisionsrechtlichen Überprüfung tatrichterlicher Beweiswürdigung.*)
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IMRRS 2013, 1116
Prozessuales
BVerwG, Beschluss vom 17.12.2012 - 4 BN 19.12
Antragsteller, die 1,1 km, bzw. 2,1 km vom Plangebiet entfernt wohnen, können von planbedingt ermöglichten Immissionen in Form von Luftschadstoffen betroffen sein und damit antragsbefugt bezüglich einer Normenkontrolle sein, da es möglich ist, dass bei einer entsprechenden Bebauung des Plangebiets die weiter entfernt liegenden Wohngrundstücke sogar stärker mit Luftschadstoffen beaufschlagt werden können als die näher gelegenen Wohngebiete.
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IMRRS 2013, 1115
Prozessuales
LG Erfurt, Beschluss vom 01.10.2009 - 3 O 959/08
1. Ein im Rahmen der richterlichen Aufklärungspflicht (ZPO §§ 139, 273, 278 Abs. 2 Satz 2) gebotenes richterliches Verhalten begründet keinen Grund zur Ablehnung des Richters wegen Befangenheit (ZPO § 42 Abs. 2).
2. Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung oder fehlerhafte Entscheidungen sind grundsätzlich kein Ablehnungsgrund.
3. Verstöße des Richters im Rahmen der von ihm geäußerten Rechtsauffassung, seiner richterlichen Entscheidungstätigkeit und insbesondere im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Sachleitungsbefugnis können die Besorgnis der Befangenheit nur dann begründen, wenn sie als besonders grobe Verstöße zu werten sind oder wenn sie auf Willkür beruhen.
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IMRRS 2013, 1110
Prozessuales
BVerfG, Beschluss vom 07.10.1996 - 1 BvR 520/95
Die unkritische Übernahme von Bewertungsansätzen im Gutachten und Ergänzungsgutachten eines gerichtlichen Sachverständigen (hier: zur Ermittlung des Wertes eines Unternehmens im Rahmen des Zugewinnausgleichs) verletzt das Gebot rechtlichen Gehörs, wenn ein Privatgutachten zu deutlich anderen Bewertungsergebnissen gelangt.
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IMRRS 2013, 1108
Prozessuales
BGH, Urteil vom 25.10.2012 - I ZR 167/11
1. Für die Behandlung von Beweisanträgen im Rahmen einer Indizienbeweisführung gelten im Zivilprozess Besonderheiten. Der Tatrichter darf und muss vor der Beweiserhebung prüfen, ob die Gesamtheit aller vorgetragenen Indizien ihre Richtigkeit unterstellt ihn von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen würde. Führt diese Prüfung zu einem negativen Ergebnis, darf der eine Hilfstatsache betreffende Beweisantrag zurückgewiesen werden.*)
2. Die Frage, ob bei der Unterzeichnung eines CMR-Frachtbriefs ein Vertreterhandeln vorliegt und wem dieses gegebenenfalls zuzurechnen ist, beurteilt sich nach dem auf der Grundlage des internationalen Privatrechts zu ermittelnden nationalen Recht.*)
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IMRRS 2013, 1107
Prozessuales
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.02.2013 - 10 E 1265/12
Die Beiladung eines Dritten in einem Prozess gegen eine bauaufsichtliche Ordnungsverfügung ist grundsätzlich zu erfolgen, wenn der Dritte in einer solchen Beziehung zu einem der Hauptbeteiligten des Verfahrens oder zu dem Streitgegenstand steht, dass das Unterliegen eines der Hauptbeteiligten seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern könnte, wenn also eine in der Sache ergehende Entscheidung für ihn zwar keine Rechtswirkungen hätte, sich aber auf seine Rechtsstellung jedenfalls faktisch auswirken würde. Nach diesen Maßgaben sind die rechtlichen Interessen eines Dritten regelmäßig berührt, wenn Gegenstand einer baurechtlichen Streitigkeit die Bebauung und Nutzung eines Grundstücks ist, die sich auf sein eigenes Grundstück auswirken kann. Der Senat gibt seine bisherige gegenteilige Spruchpraxis auf, in solchen Fällen einen die Verletzung von Nachbarrechten rügenden Dritten im Regelfall nicht beizuladen.
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IMRRS 2013, 1105
Prozessuales
BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 86/11
Eine Abtretung der Klageforderung nach Eintritt der Hemmungswirkung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 167 ZPO, aber vor Zustellung der Klage an den Beklagten, führt nicht zur Beendigung der Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist.*)
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IMRRS 2013, 1099
Prozessuales
OLG Koblenz, Urteil vom 11.03.2013 - 3 U 248/13
Macht die Partei durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft, dass die Berufung rechtzeitig gefertigt und zur Post gegeben worden ist, diese aber bei Gericht nicht eingegangen ist, ist der Partei auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungseinlegungsfrist zu gewähren, wenn für ihren Prozessbevollmächtigten keine besonderen Anforderungen an die Überwachung seiner Büroangestellten bestanden haben (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 21.09.2000 - IX ZB 67/00 - NJW 2000, 3649 f. = MDR 2001, 106 = VersR 2001, 1398 f., Beschluss vom 18.10.1995 - I ZB 15/95 - NJW 1996, 319 = VersR 1996, 256 f.).*)
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IMRRS 2013, 1097
Prozessuales
BGH, Urteil vom 19.02.2013 - X ZR 70/12
Hat der Patentinhaber, nachdem er Ansprüche gegen einen Patentverletzer rechtshängig gemacht hat, einem Dritten eine ausschließliche Lizenz an dem Klagepatent eingeräumt, ist der Dritte als (Teil-)Rechtsnachfolger des Patentinhabers an der Erhebung einer eigenen Klage gegen den Patentverletzer gehindert, solange die Klage des Patentinhabers rechtshängig ist. Das rechtskräftige Urteil über die Klage des Patentinhabers wirkt unter den genannten Voraussetzungen auch für und gegen den Dritten.*)
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IMRRS 2013, 1096
Prozessuales
BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 128/11
Für eine auf §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 85a Abs. 2 ZVG gestützte wettbewerbsrechtliche Klage fehlt es im Hinblick auf die insoweit gemäß § 793 in Verbindung mit §§ 567 ff. ZPO, §§ 95, 97 ff. ZVG gegebenen Beschwerdemöglichkeiten regelmäßig am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis.*)
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IMRRS 2013, 1093
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 16.04.2013 - II ZR 297/11
Werden in einem Urteil Streithelfer zwar im Rubrum angeführt, die Kosten der Streithilfe im Tenor aber nicht beschieden, kommt eine nicht fristgebundene Urteilsklarstellung nicht in Betracht.
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IMRRS 2013, 1091
Prozessuales
LG Hamburg, Beschluss vom 08.04.2013 - 334 T 8/13
1. Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem Wert der Hauptsache; dieser richtet sich nach dem Erfüllungsinteresse.
2. Geht es um Mängel der Mietsache, besteht das Erfüllungsinteresse darin, die Mietsache frei von Mängeln nutzen zu können.
3. Die Sonderregelung in § 41 Abs. 5 Satz 1 GKG bestimmt insofern, dass der Streitwert nicht höher festgesetzt wird als der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung.
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IMRRS 2013, 1090
Prozessuales
OLG Köln, Urteil vom 26.01.2011 - 11 U 91/09
Das Prozessführungsrecht in Bezug auf eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgetretene Forderung geht nur dann auf den Insolvenzverwalter über, wenn der Ausgang des Prozesses den Bestand der Insolvenzmasse berühren kann. Das ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn und soweit der Gegenstand des Verfahrens ein Vermögensgegenstand ist, der rechtlich zur Insolvenzmasse gehören kann, beziehungsweise wenn nach der materiellen Rechtslage durch den Streit um die abgetretene Forderung die Insolvenzmasse betroffen ist, der Insolvenzverwalter also ein schutzwürdiges Interesse daran hat, die abgetretene Forderung weiterzuverfolgen.
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IMRRS 2013, 1081
Prozessuales
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.02.2013 - 11 U 38/12 (Kart)
Die Berufung ist unzulässig, wenn in der Berufungsschrift nicht die in erster Instanz verklagte Gesellschaft aufgeführt wird, sondern eine mit dieser nicht identischen Gesellschaft, und sich innerhalb der Berufungsfrist auch nicht aus den Begleitumständen entnehmen lässt, dass es sich offensichtlich um eine unrichtige Parteibezeichnung handelt, insbesondere wenn mit der Berufungseinlegung eine Ausfertigung oder Abschrift des angefochtenen Urteils nicht vorgelegt worden ist und auch bis zum Ablauf der Berufungsfrist nicht vorgelegt wird.*)
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IMRRS 2013, 1080
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 14.03.2013 - VII ZR 39/12
Zur Gewährleistung der "Waffengleichheit", wie aus dem Gleichheitssatz, dem Rechtsstaatsgebot und Art. 6 Abs. 1 EMRK abgeleitet werden kann, muss ein Gericht der beweisbelasteten Partei Gelegenheit geben, ihre Darstellung eines Gesprächs, für das kein Zeuge zur Verfügung steht, im Rahmen einer beiderseitigen Parteianhörung auf der Grundlage des § 141 ZPO oder des § 448 ZPO in den Prozess einzubringen.
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IMRRS 2013, 1075
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.03.2013 - I ZR 87/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1074
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.04.2013 - IX ZR 100/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1073
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - IX ZR 128/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1072
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - IX ZR 124/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1067
Prozessuales
LG Berlin, Beschluss vom 24.01.2013 - 63 T 8/13
Beantragt der Vermieter den Erlass eines Mahnscheides oder erhebt Klage, obwohl die streitige Zahlung bereits 6 Tage vor Antrags- oder Klageeingang dem Konto der Hausverwaltung gutgeschrieben wurde, hat er im Falle der Antrags- oder Klagerücknahme gemäß § 269 Abs. 3 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.*)
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IMRRS 2013, 1066
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 14.03.2013 - 16 W 6/13
Der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Streitwert ist weder bindend noch maßgeblich, das Gericht hat vielmehr nach Einholung des Gutachtens den richtigen Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das materielle Interesse des Antragstellers, festzusetzen.
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IMRRS 2013, 1062
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2013 - 3 W 222/13
Erachtet der Bausachverständige für die weitere Begutachtung die Erbringung von Nachbesserungsarbeiten durch den Bauunternehmer (Dachöffnungsarbeiten) für erforderlich, weil ansonsten bei Durchführung eines Blower-Door-Tests eine gefährliche Kontamination mit Schimmelpilzsporen auch in die unbelasteten Räume des mikobiell befallenen Hausanwesens erfolgen kann, ist der Bauherr nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe berechtigt, eine Teilvorschussklage einzureichen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt schon Nachbesserungsarbeiten vorgenommen wurden, die Ordnungsgemäßheit dieser Arbeiten erst nach Abschluss einer Freimessung und Sanierungskontrolle durch die Baubiologin festgestellt werden kann. Der Bauherr muss nicht die Vorlage des baubiologischen Gutachtens abwarten.*)
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IMRRS 2013, 1061
Prozessuales
OLG Bremen, Beschluss vom 28.08.2012 - 3 U 33/12
1. Geht die Berufungsschrift kurz vor Fristablauf nicht beim richtigen, sondern beim erstinstanzlichen Gericht ein, ist grundsätzlich keine Wiedereinsetzung zu gewähren.
2. Es besteht keine allgemeine Verpflichtung oder Handhabe der Gerichte, die Zuständigkeit sofort nach Eingang zu prüfen.
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IMRRS 2013, 1060
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.04.2013 - VII ZR 269/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1058
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.03.2013 - AnwZ (Brfg) 51/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1057
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.04.2013 - IV ZR 286/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1056
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 28.03.2013 - AnwZ (Brfg) 44/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1055
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 28.03.2013 - AnwZ (Brfg) 70/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1053
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.03.2013 - AnwZ (Brfg) 5/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1051
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - I ZR 194/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1050
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.03.2013 - XI ZR 228/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1049
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.04.2013 - IX ZB 3/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1047
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.04.2013 - IX ZR 75/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1039
Prozessuales
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2013 - 11 A 7.13
1. Der Umstand, dass ein ehrenamtlicher Richter die Anfrage des Gerichts, ob er sich zu den zur Entscheidung stehenden Fragen bereits außerdienstlich engagiert habe, in Bezug auf in engem Zusammenhang zu dem Verwaltungsprozess stehende Fragen nur unvollständig beantwortet, genügt, um den "bösen Schein" der Parteilichkeit zu begründen.*)
2. Zur Frage der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters bei unvollständiger dienstlicher Äußerung.*)
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IMRRS 2013, 1038
Prozessuales
OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.05.2012 - 12 U 2453/11
1. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist, d.h. spätestens um 23 Uhr 59 Minuten und 59 Sekunden des letzten Tages der Frist, vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind.*)
2. Das Gericht ist nicht verpflichtet, ein Telefaxgerät zu verwenden, dessen Systemzeit der (gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EinhZeitG von der physikalisch-technischen Bundesanstalt per Funk übermittelten) exakten physikalischen Zeit entspricht. Verwendet das Gericht ein Telefaxgerät, dessen Systemzeit manuell eingestellt wird, besteht auch keine Verpflichtung zur physikalisch exakten Dokumentierung der betreffenden Zeitangabe. Eine mögliche Ungenauigkeit der Zeiterfassung bei manueller Einstellung ist dem Absender nicht zugute zu halten.*)
3. Die Fristversäumnis ist nur dann unverschuldet, wenn der Absender des Telefax mit der Übermittlung so rechtzeitig begonnen hat, dass er unter gewöhnlichen Umständen mit dem Abschluss des Übermittlungsvorgangs noch vor Fristablauf rechnen konnte.*)
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IMRRS 2013, 1033
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.03.2013 - V ZR 204/12
Der Tatrichter ist verpflichtet, sich mit von der Partei vorgelegten Privatgutachten auseinander zu setzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt.
IMRRS 2013, 1031
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 27.02.2013 - 16 W 1/13
Grenzen des Rechts einer Partei, den Sachverständigen selbst zu befragen, ergeben sich nur aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs und der Prozessverschleppung. Dafür reicht es nicht aus, dass das Gericht das Gutachten für überzeugend hält.
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IMRRS 2013, 1026
Prozessuales
OLG Hamm, Urteil vom 08.01.2013 - 28 U 91/12
1. Zum Anspruch einer Prozesspartei auf Terminsänderung (§ 227 ZPO).*)
2. Der Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör ist immer dann tangiert, wenn nach dem für das Gericht ersichtlichen Sachstand durch die Ablehnung eines Vertagungsantrags der antragstellenden Partei die Möglichkeit entzogen wird, sich in der betreffenden Instanz sachgemäß und erschöpfend zu allen Tatsachen, Beweisergebnissen oder sonstigen verhandelten Fragen zu erklären, die Grundlage der zu treffenden Entscheidung sind. Angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs auf rechtliches Gehör verbleibt dem Gericht dann kein Ermessensspielraum; zur Gewährung eines prozessordnungsgemäßen Verfahrens muss die mündliche Verhandlung vertagt werden.
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IMRRS 2013, 1018
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.03.2013 - AnwZ (Brfg) 4/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1017
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.03.2013 - VI ZB 68/12
a) Will der Berufungskläger die Berufung erst nach der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch begründen, hat er durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür zu sorgen, dass eine Wiedereinsetzung nicht notwendig wird.*)
b) Die Jahresfrist des § 234 Abs. 3 ZPO hat als Höchstfrist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand absoluten Charakter. Sie verfolgt den Zweck, eine unangemessene Verzögerung von Prozessen zu verhindern und den Eintritt der Rechtskraft zu gewährleisten*)
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IMRRS 2013, 1016
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - III ZB 100/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1011
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.03.2013 - AnwZ (Brfg) 3/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1007
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.03.2013 - VIII ZB 45/12
a) Die Beweisregel des § 314 Satz 1 ZPO gilt auch für die im Urteil aufgeführten prozessualen Erklärungen der Parteien, die in der mündlichen Verhandlung abgegeben worden sind (im Anschluss an BVerwG, NJW 1988, 1228).*)
b) Das Rechtsmittel der Berufung ist nicht statthaft, wenn sich eine Partei allein gegen die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO und nicht zugleich gegen die Hauptsache wendet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - I ZR 92/90, BGHZ 113, 362 ff.; Beschluss vom 19. Oktober 2000 - I ZR 176/00, NJW 2001, 230 unter II). Dies gilt auch dann, wenn die Partei zusammen mit ihrem Streitgenossen Berufung einlegt und sich der Streitgenosse nicht nur gegen die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO, sondern auch gegen die Verurteilung in der Hauptsache wendet, die von ihm geltend gemachte Beschwer aber nicht die Berufungssumme erreicht.*)
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IMRRS 2013, 1006
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 02.04.2013 - IX ZB 20/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1004
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 03.04.2013 - IX ZB 15/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1003
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 02.04.2013 - IX ZB 19/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1000
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.03.2013 - III ZR 367/12
Die Teilaufnahme eines gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Rechtsstreits ist in der Regel nur möglich, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen in Bezug auf den aufgenommenen Teil des Rechtsstreits und den nicht aufgenommenen Teil ausgeschlossen ist.*)
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IMRRS 2013, 0995
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.03.2013 - VII ZR 58/12
1. Der Hinweis eines Gerichts, ein Detailpauschalvertrag könne nach Kündigung nicht nach Einheitspreisen abgerechnet werden, kann verwirrend sein.
2. Neuer Vortrag dazu, wie sich die Pauschalierung eines Einheitspreisangebots auf die Einheitspreise ausgewirkt hat, kann im Falle eines missverständlichen Hinweises nicht nach § 531 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen werden.
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IMRRS 2013, 0993
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.04.2013 - IX ZA 6/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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