Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16713 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0992
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.03.2013 - III ZB 84/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0986
Prozessuales
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.01.2013 - 3 W 146/12
1. Zum - hier verneinten - Ablehnungsrecht gegenüber einem beisitzenden Richter einer Zivilkammer nach einer lautstarken Auseinandersetzung mit der Prozessbevollmächtigten einer Partei in der mündlichen Verhandlung und dem "Angebot" des Richters, der Prozessbevollmächtigten in einer Grünanlage des Gerichts die Eigenschaften von "Erde" zu demonstrieren.*)
2. Die Meinung eines Richters zu einer technischen Einzelfrage, unbeachtlich ob richtig oder falsch, rechtfertigt keine Ablehnung. Die Befangenheitsablehnung ist kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle, insoweit kommt es auf die Fehlerhaftigkeit einer geäußerten (Rechts-) Auffassung nicht an.
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IMRRS 2013, 0982
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 07.03.2013 - IX ZR 64/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0981
Rechtsanwälte
VGH Bayern, Beschluss vom 05.12.2012 - 5 ZB 12.1758
1. Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax an das Gericht muss der Anwalt für eine Büroorganisation sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet. Dabei darf die Überprüfung regelmäßig nicht darauf beschränkt werden, die Faxnummer im Sendebericht mit der Faxnummer zu vergleichen, die die beauftragte Bürokraft wählen wollte. Dieser Vergleich ist nämlich nur geeignet, einen Fehler bei der Eingabe der Nummer in das Faxgerät aufzudecken, nicht aber sicherzustellen, dass die Faxnummer zutreffend ermittelt wurde.
2. Die Überprüfung der Richtigkeit der im Sendebericht ausgewiesenen Empfängernummer ist anhand eines aktuellen Verzeichnisses oder der Handakte des Rechtsanwalts oder einer anderen geeigneten Quelle vorzunehmen.
3. Auf allgemeine organisatorische Regelungen für die Fristwahrung kommt es nicht entscheidend an, wenn im Einzelfall konkrete Anweisungen vorliegen, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte.
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IMRRS 2013, 0976
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 07.11.2012 - 5 W 36/12
Bei dem selbstständigen Beweisverfahren handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren nach der Zivilprozessordnung, über dessen Kosten wie auch in anderen gerichtlichen Verfahren nach der Zivilprozessordnung, in denen die Kostentragungspflicht nicht ausdrücklich geregelt ist, entsprechend der Vorschrift des § 91 ZPO entschieden werden kann.
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IMRRS 2013, 0975
Prozessuales
OLG Jena, Beschluss vom 04.03.2013 - 2 W 502/12
Zur ordnungsgemäßen Zustellung einer einstweiligen Verfügung ist es ausnahmsweise nicht erforderlich, die im Tenor erwähnten Anlagen mit zuzustellen, wenn diese der gerichtlichen Ausfertigung nicht beigefügt waren und die Anlagen keine Auswirkungen auf die Verständlichkeit des Tenors haben ("insbesondere wie in Anlage ...").*)
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IMRRS 2013, 0967
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 02.04.2013 - IV ZA 2/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0966
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.03.2013 - IX ZR 57/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0960
Prozessuales
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.03.2012 - 10 S 17.11
1. Ein nach Bescheidung des Widerspruchs und Erhebung der Klage erneut gestellter Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist nicht nach § 80 Abs. 5 VwGO, sondern nach § 80 Abs. 7 VwGO zu beurteilen.*)
2. Im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO kann mit der Beschwerde nur geltend gemacht werden, dass die Voraussetzungen des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO vorliegen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, einen Beschluss nicht gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen zu ändern, ist vom Beschwerdegericht nicht zu überprüfen.*)
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IMRRS 2013, 0955
Prozessuales
VGH Bayern, Urteil vom 20.12.2012 - 2 B 12.1977
Das Rechtsschutzbedürfnis einer Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine "Mehrfachspielhalle" besteht seit 01.07.2012 nicht mehr, da nach der Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags zum Glückspielwesen in Deutschland solche Mehrfachspielhallen verboten sind.
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IMRRS 2013, 0953
Prozessuales
BVerwG, Urteil vom 14.11.2012 - 9 C 14.11
1. Eine Klagebefugnis bereits gegen den Planfeststellungsbeschluss vermitteln alle Rechtspositionen, die Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG sind und von den enteignungsrechtlichen Vorwirkungen eines Planfeststellungs- oder sonstigen Beschlusses erfasst werden.*)
2. Diese Voraussetzungen erfüllt regelmäßig ein durch Vormerkung nach § 883 BGB gesicherter Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück ("Auflassungsvormerkung"), ohne dass es darauf ankommt, ob Besitz sowie Nutzungen und Lasten bereits auf den Vormerkungsberechtigten übergegangen sind.*)
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IMRRS 2013, 0949
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.03.2013 - IX ZR 88/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0948
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.03.2013 - IV ZB 21/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0945
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 14.03.2013 - II ZR 185/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0944
Prozessuales
VG Neustadt, Beschluss vom 02.04.2013 - 3 K 659/12
Subventioniert eine Gemeinde ein Unternehmen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Behebung von Missständen durch Modernisierung oder Instandsetzung, kann ein betroffener Konkurrent das Verwaltungsgericht zur Überprüfung der rechtlichen Grundlage dieser Subventionierung anrufen, wenn es sich dabei um einen städtebaulichen Vertrag handelt.
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IMRRS 2013, 0942
Prozessuales
VG Freiburg, Beschluss vom 19.03.2013 - 4 K 184/13
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist in einem baurechtlichen Nachbarstreit (Antrag nach § 80a Abs. 3 VwGO) nicht ordnungsgemäß vertreten, wenn der handelnde Rechtsanwalt vom WEG-Verwalter ohne einen zugrunde liegenden Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft bevollmächtigt wurde und die konkreten Umstände (keine Baufreigabe, keinerlei Aktivitäten auf der Baustelle seit mehreren Monaten) keine Dringlichkeit der Beauftragung nahelegen.*)
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IMRRS 2013, 0937
Prozessuales
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2012 - 1 B 11231/1
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0934
Prozessuales
BGH, Urteil vom 05.02.2013 - VI ZR 338/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0924
Sachverständige
OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013 - 32 W 1/13
1. Zur Einhaltung der Frist des § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO sind die Ablehnungsgründe nicht binnen einer kalendermäßigen Frist, sondern grundsätzlich unverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) nach ihrem Bekanntwerden geltend zu machen. Diese Frist wird schuldhaft versäumt, wenn eine Partei in Kenntnis möglicher Ablehnungsgründe ihr Ablehnungsgesuch mehrere Wochen zurückstellt, um die Stellungnahme der Gegenseite zu einem unterbreiteten Vergleichsangebot abzuwarten.*)
2. Ein Sachverständiger kann nicht bereits deshalb wegen der Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt werden, weil er in seiner schriftlichen Stellungnahme zu dem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch (überflüssigerweise) Rechtsausführungen vornimmt, wenn er diese sachlich abgefasst hat.*)
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IMRRS 2013, 0921
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.03.2013 - 11 AR 4/13
1. Bei Streitigkeiten aus verschiedenen (wenn auch gleichlautenden) Mietverträgen, die Grundstücke in verschiedenen Gerichtsbezirken betreffen, kommt die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts nicht in Betracht.*)
2. Wird der Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung zurückgewiesen, ist eine Kostenentscheidung dann veranlasst, wenn die Durchführung von Hauptsacheverfahren mit identischem Streitwert noch nicht feststeht.*)
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IMRRS 2013, 0912
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 28.02.2013 - V ZB 138/12
Ist einem unbemittelten Betroffenen für die Rechtsverteidigung gegen die Anordnung von Haft zur Sicherung der Ab- oder Zurückschiebung Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, so ist ihm in der Regel auch ein Rechtsanwalt beizuordnen.*)
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IMRRS 2013, 0910
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 03.04.2013 - IV ZR 37/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0909
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.03.2013 - II ZR 214/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0905
Prozessuales
KG, Beschluss vom 26.02.2013 - 27 W 9/13
1. Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens bestimmt sich nach dem materiellen Interesse des Antragstellers, wobei es auf den objektiven Wert ankommt, der sich in der Regel aus den vom Sachverständigen festgestellten Kosten ergibt.
2. Kann der Sachverständige bestimmte Mängel nicht feststellen, sind bei der Streitwertbemessung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn die Mängel festgestellt worden wären.
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IMRRS 2013, 0901
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.06.2011 - 2 U 506/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0900
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.08.2011 - 2 U 506/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0899
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.08.2011 - 2 U 445/10
Die bloße Verkürzung der Einspruchsfrist rechtfertigt keine Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist, wenn die Wahrung der verkürzten Frist nach Kenntniserlangung von der Zustellung objektiv und subjektiv möglich war. Die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand führt nicht zur Wiederherstellung der vollen Einspruchsfrist.*)
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IMRRS 2013, 0898
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 10.03.2011 - 2 U 445/10
Die bloße Verkürzung der Einspruchsfrist rechtfertigt keine Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist, wenn die Wahrung der verkürzten Frist nach Kenntniserlangung von der Zustellung objektiv und subjektiv möglich war. Die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand führt nicht zur Wiederherstellung der vollen Einspruchsfrist.*)
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IMRRS 2013, 0893
Vergabe
VG Karlsruhe, Beschluss vom 16.01.2013 - 3 K 2352/11
Ist es für die vom Verwaltungsgericht von Amts wegen zu prüfende Rechtswegfrage notwendig, sich ein eigenes Bild von den vertraglichen Regelungen und vom Gesamtzusammenhang dieser Regelungen zu machen, kann es im Wege des Beschlusses anordnen, dass der in Rede stehende Vertrag vollständig, in ungeschwärzter und nicht anonymisierter Form vorgelegt wird.
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IMRRS 2013, 0884
Prozessuales
BGH, Urteil vom 14.03.2013 - III ZR 417/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0882
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.03.2013 - VIII ZR 179/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0881
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.03.2013 - VIII ZB 42/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0878
Sachverständige
LG Kiel, Beschluss vom 07.02.2013 - 11 O 109/08
War der Gerichtsgutachter vorausgehend als Schiedsgutachter tätig und ist dessen Gutachten unter anderem durch ein Privatgutachten des Geschäftsführers der Klägerin in einem Rechtsstreit für unverbindlich erklärt worden, ist die Besorgnis der Befangenheit begründet.
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IMRRS 2013, 0874
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2011 - 24 W 109/11
1. Wird in einem Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache ein Zwangsmittel zur Vollstreckung des Versäumnisurteils gegen den Beklagten verhängt, ohne dass dieser auch zu einer Verhandlung über den Zwangsvollstreckungsantrag der Gläubigerin geladen worden war, ändern diese Verfahrensmängel nichts an der Existenz des Zwangsmittelbeschlusses.*)
2. Für nicht zugestellte Beschlüsse beginnt der Lauf der Beschwerdefrist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.*)
3. Bei nicht verkündeten Beschlüssen tritt hinsichtlich des Laufs der Beschwerdefrist an die Stelle der Verkündung die Bekanntgabe des Beschlusses.*)
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IMRRS 2013, 0873
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2011 - 24 U 198/10
Der klagende Vermieter kann auch im Berufungsrechtszug vom Urkundenprozess (hier: gegen einen Mietbürgen) Abstand nehmen, wenn der Beklagte einwilligt oder das Berufungsgericht dies für sachdienlich hält.*)
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IMRRS 2013, 0871
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2011 - 24 W 99/11
1. Die nicht existente Partei ist in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln, als sie ihre fehlende Existenz geltend macht, und kann die zur Klärung erforderlichen Aufwendungen, die einem Dritten, der für die nicht existente Partei in einem für zulässig erachteten Verfahren tätig wurde, als notwendige Verfahrenskosten festsetzen lassen.*)
2. Lassen die unbekannten Erben des Beklagten den Kläger über den Tod zu lange im Unklaren, können sie Verfahrenskosten, die bei rechtzeitiger Anzeige nicht mehr entstanden wären, nicht als notwendige Kosten gegen den unterlegenen Kläger festsetzen lassen.*)
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IMRRS 2013, 0866
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 02.04.2013 - 2 W 64/13
Auch Massegläubiger können grundsätzlich wirtschaftlich Beteiligte im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO sein, denen die Aufbringung von Prozesskosten zuzumuten ist, wenn sie im Erfolgsfall wirtschaftliche Vorteile aus der Prozessführung erlangen.*)
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IMRRS 2013, 0865
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 07.03.2013 - V ZB 286/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0864
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.02.2013 - XII ZR 39/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0863
Prozessuales
BGH, Urteil vom 13.09.2012 - I ZR 14/11
Der Grundsatz, dass anhand von Lieferscheinen oder Handelsrechnungen im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung gemäß § 286 Abs. 1 ZPO der Inhalt eines verlorengegangenen Pakets nachgewiesen werden kann, ist bei einem Streit über den Inhalt eines entwendeten, vom Versender selbst beladenen und verschlossenen Transportcontainers nicht ohne weiteres anwendbar.*)
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IMRRS 2013, 0856
Prozessuales
OLG Rostock, Beschluss vom 19.11.2012 - 3 W 95/12
Die versehentlich unterbliebene Weiterleitung eines Schreibens eines ohnehin noch mündlich zu hörenden Zeugens an beide Parteien ist nicht geeignet, eine Befangenheit des Richters zu begründen.*)
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IMRRS 2013, 0855
Steuerrecht
FG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2013 - 15 K 2052/12 E
Die Kosten eines Zivilprozesses sind beim Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn die Rechtsverfolgung aus ex ante Sicht hinreichend Aussicht auf Erfolg hatte.
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IMRRS 2013, 0850
Prozessuales
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.03.2013 - 1 U 241/11
1. Die Unwirksamkeit eines Urteils oder einer sonstigen gerichtlichen Entscheidung kann mit der Feststellungsklage geltend gemacht werden, soweit im Einzelfall ein Feststellungsinteresse besteht (Anschluss an BGH NJW 1959, 723).*)
2. Ein Urteil ist nicht allein deshalb unwirksam, weil das Gericht die Unzulässigkeit der Klage wegen fehlerhafter Bezeichnung der Beklagten übersehen und nicht zu allen notwendigen Streitgenossen entschieden hat. Das Urteil bindet jedenfalls die Streitgenossen, gegen die es ergangen ist.*)
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IMRRS 2013, 0849
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 31.10.2012 - 4 WF 121/12
1. Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen eines Richters gegenüber Parteien oder deren Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen.
2. Ein Hinweis des Richters, dass "der Antragstellervertreter mit diesem Verfahren das Geld seines Mandanten verbrennt", verlässt den Rahmen sachbezogener Auseinandersetzung, da er die Prozessführung des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers in dessen Gegenwart durch bissige Ironie herabwürdigt.
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IMRRS 2013, 0847
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - XI ZR 130/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0846
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 05.03.2013 - VII ZR 186/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0840
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - VI ZB 59/12
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weder im Rechtsstreit noch im Kostenfestsetzungsverfahren vorgelegten Privatgutachtens.*)
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IMRRS 2013, 0838
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 04.03.2013 - 16 W 41/12
1. Das selbstständige Beweisverfahren ist mit seiner sachlichen Erledigung beendet. Das ist der Fall, wenn der Sachverständige sein Gutachten erstattet hat und die Parteien nicht innerhalb der ihnen nach § 411 Abs. 4 ZPO eingeräumten Prüfungs- und Stellungnahmefrist einen Antrag auf Anhörung oder ergänzende Begutachtung stellen.
2. Setzt das Gericht nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eine Frist zur Stellungnahme, ist diese maßgeblich. Bei Fristsetzung nach § 411 Abs. 4 ZPO setzt die Beendigung des Beweisverfahrens mit Fristablauf voraus, dass die Fristsetzung wirksam ist, das heißt durch das Gericht erfolgt und mit der erforderlichen Belehrung förmlich zugestellt wurde.
3. Wird keine Frist gesetzt oder ist diese unwirksam, sind nach § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO Einwendungen gegen das Gutachten und eventuelle Ergänzungsfragen innerhalb eines angemessenen Zeitraums mitzuteilen. Welcher Zeitraum danach angemessen ist, ist Frage des Einzelfalls.
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IMRRS 2013, 0835
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 05.03.2013 - II ZR 297/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0834
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 05.03.2013 - VI ZA 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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