Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16713 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0408
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - V ZR 263/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0407
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.01.2013 - VI ZR 263/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0406
Prozessuales
BGH, Urteil vom 12.12.2012 - X ZR 134/11
1. Greift der Kläger im Patentnichtigkeitsverfahren das Streitpatent nur im Umfang einer von mehreren nebengeordneten technischen Lehren an, die Gegenstand eines einzigen Patentanspruchs sind, geht das Gericht über den Klageantrag hinaus, wenn es das Streitpatent im Umfang des gesamten Patentanspruchs für nichtig erklärt. Dies ist im Berufungsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen.*)
2. Bei der Prüfung, ob der Stand der Technik ausgehend von einer Entgegenhaltung dem Fachmann die erfindungsgemäße Lösung nahegelegt hat, ist nicht nur zu berücksichtigen, was sich für den Fachmann unmittelbar und eindeutig aus dieser Entgegenhaltung ergibt, sondern gleichermaßen, was der Fachmann kraft seines Fachwissens aus ihr ableiten kann.*)
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IMRRS 2013, 0405
Prozessuales
BGH, Urteil vom 19.07.2012 - I ZR 105/11
Einer Unterlassungsklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit ihr auf einen Haftpflichtversicherer eingewirkt werden soll, um ihn daran zu hindern, im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung Sachverständigenhonorare ohne auf den Einzelfall bezogene Prüfung und Begründung allein unter Hinweis auf pauschale Vergütungssätze zu kürzen, die nach der Höhe des Unfallschadens gestaffelt sind.*)
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IMRRS 2013, 0402
Leasing und Erbbaurecht
AG Hersbruck, Urteil vom 23.08.2012 - 3 C 461/12
Ein Mieter, der weder der Kündigung widerspricht, noch die Kündigungsgründe bestreitet, kann die Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung nicht veranlassen. Diese liegt nur dann vor, wenn der Mieter eindeutig zu erkennen gibt, dass er die Wohnung zu dem bereits fest stehenden Beendigungszeitpunkt nicht herausgeben wird.
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IMRRS 2013, 0398
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 22.11.2012 - 4 W 166/12
Die Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen eine den in der Hauptsache obsiegenden Antragsteller benachteiligenden Kostenentscheidung im Rahmen eines Beschlusses nach § 7 ErbbauRG beträgt gem. § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG zwei Wochen.*)
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IMRRS 2013, 0397
Prozessuales
BVerfG, Beschluss vom 16.06.1995 - 2 BvR 382/95
Es stellt zwar keine Art. 103 Abs. 1 GG verletzende, willkürliche Unterlassung der Vorlage zum Rechtsentscheid dar, wenn das Landgericht eine abweichende Sachentscheidung des BGH im Zeitpunkt seiner Entscheidungsverkündung nicht kennen konnte. Sind jedoch die der Entscheidung des BGH zugrundeliegenden Rechtsfragen schriftsätzlich im landgerichtlichen Verfahren angesprochen worden, weil sie in Literatur und instanzgerichtlicher Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet worden sind, so verletzt das Landgericht den Anspruch des Mieters auf rechtliches Gehör, wenn es der Vermieterkündigung stattgibt, ohne sich in den Urteilsgründen mit der umstrittenen Rechtsfrage auseinandergesetzt zu haben.
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IMRRS 2013, 0396
Prozessuales
LG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2012 - 1 S 70/12
1. Eine Neukunden-Bonusklausel, wonach der „Bonus bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres entfällt, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam“, lässt den Bonusanspruch des Kunden, der innerhalb des ersten Belieferungsjahres zu dessen Ablauf kündigt, unberührt.
2. Macht der Stromversorger gegen einen solchen Neukunden unter Missachtung des anzurechnenden Bonus einen überhöhten Abrechnungsbetrag geltend, handelt er gleichwohl nicht fahrlässig im Sinne eines Vertretenmüssens seines Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme, wenn er angesichts einer Reihe von gerichtlichen Entscheidungen von der Richtigkeit seines Vorgehens überzeugt sein konnte; in diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung seiner vorprozessual angefallenen Rechtsanwaltskosten.
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IMRRS 2013, 0391
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.01.2013 - X ZR 123/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0388
Prozessuales
VerfGH Berlin, Beschluss vom 23.01.2013 - VerfGH 60/10
1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet jedem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten das Recht, sich vor einer gerichtlichen Entscheidung nicht nur zu dem ihr zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern, insbesondere sachgerechte Anträge zu stellen.
2. Aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens ergibt sich darüber hinaus, dass ein Gericht sich nicht widersprüchlich verhalten darf. Auch ist es ihm verwehrt, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile abzuleiten. Das Gericht hat den Verfahrensbeteiligten deshalb hinreichende Gelegenheit zu geben, auf entstandene Zulässigkeitsbedenken so zu reagieren, dass sie rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz in der Sache erlangen können.
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IMRRS 2013, 0385
Prozessuales
OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2013 - 2 W 85/11 (KfB)
Zur (hier abgelehnten) Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen einer Prozesspartei für die Hinzuziehung eines Privatsachverständigen während einer bereits laufenden gerichtlichen Beweisaufnahme zur selben Beweisfrage.*)
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IMRRS 2013, 0380
Mietrecht
BGH, Urteil vom 09.01.2013 - VIII ZR 94/12
Zur Zulässigkeit einer "Saldoklage", mit der Mietrückstände aus einem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum geltend gemacht werden.*)
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IMRRS 2013, 0377
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - III ZR 187/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0376
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 15.01.2013 - XI ZR 370/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0374
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 15.01.2013 - XI ZR 400/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0372
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 14.01.2013 - EnVR 33/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0371
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.01.2013 - II ZR 120/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0370
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.01.2013 - II ZR 162/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0369
Prozessuales
BGH, Urteil vom 17.01.2013 - XI ZR 512/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0364
Rechtsanwälte
OLG Dresden, Beschluss vom 05.12.2012 - 4 U 1590/12
1. Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kommt auch dann in Betracht, wenn der Anwalt erst kurz vor Fristablauf mit der Übermittlung des fristgebundenen Schriftsatzes beginnt, sofern er die ordnungsgemäße Nutzung eines funktionsfähigen Telefaxgerätes glaubhaft macht.*)
2. Ist eine Störung des Empfangsgerätes nicht nachgewiesen und wird das Sendeprotokoll des Ausgangsgeräts trotz Aufforderung nicht vorgelegt, ist dieser Nachweis auch dann nicht geführt, wenn der Anwalt die ordnungsgemäße Nutzung anwaltlich versichert.*)
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IMRRS 2013, 0363
Prozessuales
OLG München, Urteil vom 09.10.2012 - 9 U 598/12 Bau
1. Zur Unzulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage des Planers und Generalunternehmers gegen den Bauherrn.*)
2. Eine isolierte Drittwiderklage des Planers und Generalunternehmers gegen den Bauherrn ist unzulässig, wenn der Generalunternehmer von dem von ihm beauftragten Bauunternehmer auf Zahlung von Restwerklohn verklagt wird und der Bauherr im Hinblick auf Baumängel die Zahlung von Werklohn an den Generalunternehmer verweigert.*)
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IMRRS 2013, 0362
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - XII ZB 61/12
Zur rechtzeitigen Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift durch das unzuständige Gericht.*)
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IMRRS 2013, 0357
Prozessuales
BGH, Urteil vom 16.11.2012 - V ZR 179/11
1. Der Gegner des Beweisführers kann die Echtheit einer Urkunde grundsätzlich mit Nichtwissen bestreiten, wenn er an ihrer Errichtung nicht mitgewirkt hat.*)
2. Ist er Insolvenzverwalter, gilt das nur, wenn er aus den Unterlagen und durch Befragen des Schuldners keine Erkenntnisse über die Echtheit der Urkunde gewinnen kann und seine diesbezüglichen Bemühungen nachvollziehbar darlegt (Anschluss an BGH, Urteil vom 15. März 2012 - IX ZR 249/09, NJW RR 2012, 1004).*)
3. Erst nachdem alle (Gegen-)Beweise zur Echtheit einer Urkunde erhoben worden sind, darf bei der abschließenden (freien) Beweiswürdigung auch berücksichtigt werden, dass dem Vorbringen des Gegners des Beweisführers nichts zu entnehmen ist, das an der Echtheit der Urkunde zweifeln lässt (RGZ 72, 290, 292).*)
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IMRRS 2013, 0353
Insolvenzrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2012 - 24 U 110/11
1. Der Kläger kann noch in der Berufungsinstanz von einem Freistellungs- zu einem Feststellungsantrag übergehen, weil es sich dabei um eine bloße Beschränkung des Klageantrags i. S. von § 264 Nr. 2 ZPO handelt.*)
2. Der Rechtsanwalt, der im Insolvenzantragsverfahren einen Schuldner vertritt, muss ihn darüber aufklären, dass der für eine Restschuldbefreiung erforderliche eigene Insolvenzantrag nur bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden kann.*)
3. Die Versäumung der vom Insolvenzgericht für einen Eigenantrag gesetzten Frist führt nicht zur Unzulässigkeit des Antrags. Die in § 287 I 2 InsO bestimmte Frist gilt nicht für den Eigenantrag des Schuldners, sondern nur für den - nicht mit einem Eigenantrag verbundenen - Antrag auf Restschuldbefreiung.*)
4. Der Schuldner kann im Regressprozess nicht auf die Stellung eines neuen Insolvenz- und Restschuldbefreiungsantrags nach Abschluss des laufenden Insolvenzverfahrens verwiesen werden, da ihm das nicht zuzumuten ist. Das gilt umso mehr, wenn er zuvor noch eine dreijährige Wartefrist zurücklegen müsste, weil sein Restschuldbefreiungsantrag im laufenden Insolvenzverfahren verworfen worden ist.*)
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IMRRS 2013, 0350
Prozessuales
LG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2013 - 329 O 283/10
Eine Drittwiderklage, die ein Generalunternehmer aus einem Ausgangsprozess, in dem er von seinem Nachunternehmer auf Zahlung von Werklohn verklagt wird, gegen den Bauherrn erhebt, ist unzulässig.
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IMRRS 2013, 0343
Prozessuales
LG Oldenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 6 O 2676/12
1. Der Landwirt ist nur dann als Kaufmann zu behandeln, wenn dieser in das Handelsregister eingetragen ist.
2. Weder alleine aus der Größe eines Betriebs noch aus Umsätzen von über 1 Mio. Euro pro Jahr folgt die Kaufmannseigenschaft für einen Landwirt.
3. Betriebe mit Viehwirtschaft und Viehzucht gehören zur Landwirtschaft.
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IMRRS 2013, 0339
Prozessuales
BGH, Urteil vom 18.12.2012 - X ZR 3/12
Hat der Berufungskläger in zulässiger Weise die Verletzung des materiellen Rechts gerügt, so hat das Berufungsgericht innerhalb des mit der Berufung zur Überprüfung gestellten Streitgegenstands die materiellrechtliche Beurteilung durch die Vorinstanz in vollem Umfang auf Rechtsfehler zu überprüfen. Hierbei ist es - anders als bei Verfahrensrügen - an die geltend gemachten Berufungsgründe nicht gebunden.*)
a) Anweisungen zur Auswahl von Daten, deren technischer Aspekt sich auf die Anweisung beschränkt, hierzu Mittel der elektronischen Datenverarbeitung einzusetzen, können jedenfalls bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht berücksichtigt werden (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Rn. 36 Wiedergabe topografischer Informationen).*)
b) Dies gilt auch dann, wenn solche Anweisungen zu einer Verringerung der erforderlichen Rechenschritte führen.*)
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IMRRS 2013, 0335
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.01.2013 - VI ZB 52/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0331
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - I ZR 147/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0330
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - KZB 62/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0329
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.01.2013 - I ZR 112/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0328
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - IX ZB 74/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0323
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - IX ZR 127/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0322
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.01.2013 - VII ZR 200/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0320
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - IX ZR 157/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0317
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - III ZR 36/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0316
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - V ZR 73/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0315
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - IX ZB 312/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0313
Prozessuales
BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 150/11
1. Das in Art. XXV Abs. 5 Satz 2 des deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrags statuierte Herkunftslandprinzip (Prinzip der gegenseitigen Anerkennung) gilt nur für die Partei- und Prozessfähigkeit der im jeweils anderen Vertragsstaat gegründeten Gesellschaften. Für die Erlangung und Aufrechterhaltung von Handelsnamen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten haben die Staatsangehörigen und Gesellschaften des einen Vertragsteils in dem Gebiet des anderen Vertragsteils nach Art. X Abs. 1 dieses Vertrags dagegen nur Anspruch auf Inländerbehandlung.*)
2. Für die Frage, ob ein vom Namensträger auf Löschung in Anspruch genommener Domaininhaber selbst über ein entsprechendes Namens- oder Kennzeichnungsrecht verfügt und somit gegenüber dem Namensträger als Gleichnamiger zu behandeln ist, können grundsätzlich auch im Ausland bestehende Namens- und Kennzeichnungsrechte herangezogen werden. Bei einem Domainnamen, der mit einer länderspezifischen Top-Level-Domain wie ".de" gebildet ist, gilt dies aber nur, wenn der Domaininhaber für die Registrierung des (länderspezifischen) Domainnamens ein berechtigtes Interesse vorweisen kann.*)
3. Die Haftung des auf Löschung des Domainnamens in Anspruch genommenen Admin-C als Störer setzt voraus, dass ihn ausnahmsweise eine eigene Pflicht trifft zu prüfen, ob mit der beabsichtigten Registrierung Rechte Dritter verletzt werden. Voraussetzung ist insofern das Vorliegen besonderer gefahrerhöhender Umstände, die darin bestehen können, dass vor allem bei Registrierung einer Vielzahl von Domainnamen die möglichen Kollisionen mit bestehenden Namensrechten Dritter auch vom Anmelder nicht geprüft werden. Eine abstrakte Gefahr, die mit der Registrierung einer Vielzahl von Domainnamen verbunden sein kann, reicht insofern nicht aus (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. November 2011 I ZR 150/09, GRUR 2012, 304 = WRP 2012, 330 Basler Haar-Kosmetik).*)
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IMRRS 2013, 0310
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - IX ZB 201/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0309
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 14.12.2012 - V ZR 179/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0306
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.01.2013 - IX ZA 36/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0304
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - III ZB 8/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0303
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - II ZR 31/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0301
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - IX ZR 96/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0300
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - X ZB 6/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0297
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - V ZR 34/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0296
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.12.2012 - XII ZB 190/12
Das nur einer summarischen Prüfung unterliegende Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren hat nicht den Zweck, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg zu entscheiden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. März 2004 XII ZB 192/02 -NJW 2004, 2022).*)
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IMRRS 2013, 0295
Prozessuales
BGH, Urteil vom 19.07.2012 - I ZR 199/10
1. Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des Streitwerts führen, kann ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein.*)
2. Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, ist eine zweite Abmahnung wegen desselben oder eines kerngleichen Wettbewerbsverstoßes nicht im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG berechtigt.*)
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IMRRS 2013, 0294
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - VII ZR 186/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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