Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16713 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0292
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - III ZR 178/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0291
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 16.01.2013 - V ZA 36/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0290
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - I ZB 76/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0289
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - II ZA 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0287
Prozessuales
OLG Schleswig, Urteil vom 15.01.2013 - 11 U 9/12
Für die Prozesskostensicherheit einer Limited auf den Britischen Jungferninseln (virgin islands) ist deren Gründungssitz und nicht der Verwaltungssitz, der sich im Gebiet des EWR befinden soll, maßgebend.*)
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IMRRS 2013, 0283
Prozessuales
BGH, Urteil vom 30.11.2012 - V ZR 245/11
Wird ein das Gebot der Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil verletzendes Teilurteil nur teilweise angefochten, steht einer auf diesen Verfahrensfehler gestützten Aufhebung des gesamten Teilurteils das Verbot der reformatio in peius entgegen.*)
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IMRRS 2013, 0279
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.12.2012 - 2 U 1188/11
1. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährung.*)
2. Hat das erstinstanzliche Gericht den Vortrag der Partei, der Lauf der Verjährung habe wegen eines Anerkenntnisses gegenüber dem Gläubiger neu zu laufen begonnen, gemäß § 296 Abs. 2 i.V.m. § 282 Abs. 2 ZPO als verspätet zurückgewiesen, da seine Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert hätte und der verspätete Vortrag auf grober Nachlässigkeit beruhte, ist der bestrittene unter Beweisantritt angetretene neue Vortrag im Berufungsverfahren, es sei auf die Einrede der Verjährung verzichtet worden nach § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO nicht zuzulassen.*)
3. Das Anerkenntnis bzw. der Verzicht auf die Einrede der Verjährung muss gegenüber dem Gläubiger erklärt werden. Die Abgabe einer solchen Erklärung gegenüber dem eigenen Rechtsanwalt genügt nicht, um einen neuen Lauf der Verjährung zu begründen.*)
4. Die Verteidigung gegenüber einer negativen Feststellungsklage hemmt die Verjährung nicht (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 15.08.2012 – XII ZR 86/11 – zitiert nach Juris; BGHZ 72, 28; BGH NJW-RR 2010, 640 Rn. 13).*)
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IMRRS 2013, 0278
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 02.11.2012 - 2 U 1188/11
1. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährung.*)
2. Hat das erstinstanzliche Gericht den Vortrag der Partei, der Lauf der Verjährung habe wegen eines Anerkenntnisses gegenüber dem Gläubiger neu zu laufen begonnen, gemäß § 296 Abs. 2 i.V.m. § 282 Abs. 2 ZPO als verspätet zurückgewiesen, da seine Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert hätte und der verspätete Vortrag auf grober Nachlässigkeit beruhte, ist der bestrittene unter Beweisantritt angetretene neue Vortrag im Berufungsverfahren, es sei auf die Einrede der Verjährung verzichtet worden nach § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO nicht zuzulassen.*)
3. Das Anerkenntnis bzw. der Verzicht auf die Einrede der Verjährung muss gegenüber dem Gläubiger erklärt werden. Die Abgabe einer solchen Erklärung gegenüber dem eigenen Rechtsanwalt genügt nicht, um einen neuen Lauf der Verjährung zu begründen.*)
4. Die Verteidigung gegenüber einer negativen Feststellungsklage hemmt die Verjährung nicht (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 15.08.2012 – XII ZR 86/11 – zitiert nach Juris; BGHZ 72, 28; BGH NJW-RR 2010, 640 Rn. 13).*)
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IMRRS 2013, 0277
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.01.2013 - 3 W 660//12
1. Gewährt die Darlehensgeberin den Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft ein Darlehen, besteht gegen sämtliche Gesellschafter ein gesamtschuldnerischer Rückzahlungsanspruch. Dabei ist unerheblich, ob sich die Gesellschaft zwischenzeitlich wieder aufgelöst hat.*)
2. Teilzahlungen eines Schuldners stellen ein "Anerkenntnis" im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB dar, mit der Folge, dass die Verjährung erneut zu laufen begonnen hat.*)
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IMRRS 2013, 0276
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2012 - 19 U 160/12
Hat das erstinstanzliche Gericht sein Urteil hinsichtlich eines prozessualen Anspruchs auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung das Urteil in allen diesen Punkten angreifen und daher für jede der mehreren Erwägungen darlegen, warum sie die Entscheidung nicht trägt.*)
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IMRRS 2013, 0272
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.12.2012 - 5 W 412/12
1. § 348 Abs. 1 Satz 2 ZPO (Zuständigkeit der Kammer) gilt auch für selbstständige Beweisverfahren.
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IMRRS 2013, 0270
Bauvertrag
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.12.2012 - 2 U 1320/11
1. Besteht zwischen Bauunternehmer und Bauherr Streit darüber, ob Schlusszahlungsreife eingetreten ist und ob der Außenputz zur Fertigstellung des Bauvorhabens noch aussteht, kann der Bauunternehmer die noch ausstehenden Abschlagszahlungen verlangen und ist nicht verpflichtet, eine Schlussrechnung zu erstellen.*)
2. Die Voraussetzungen des § 448 ZPO liegen nicht vor, wenn es an einem Anfangsbeweis für die Behauptung fehlt, es seien insgesamt 21 Türöffnungen nicht ausreichend dimensioniert gewesen und hätten nachgearbeitet werden müssen und keine Beweissituation vorliegt, wonach nur restliche Zweifel hinsichtlich des Beweisergebnisses ausgräumt werden müssen (in Anknüpfung an BGH NJW 1997, 3230; NJW 1998, 814).*)
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IMRRS 2013, 0269
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - VII ZR 264/11
1. Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt bei einem Umstand vor, aus dem sich klar ergibt, dass das Gericht nicht seiner Pflicht nachgekommen ist, entscheidungserhebliche Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine rechtlichen Erwägungen einzubeziehen. Ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrages in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt oder angebotene Beweise für entscheidungserhebliche Tatsachen nicht erhebt.
2. Der Vortrag, dass nach dem Rückbau einer technischen Anlage für die ausgebauten Einzelkomponenten nur noch Schrottwert erzielt werden kann und sie sich nicht anderweitig verwenden lassen, ist für die Berechnung der Schadenshöhe von wesentlicher Bedeutung.
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IMRRS 2013, 0264
Leasing und Erbbaurecht
LG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2012 - 316 T 70/12
1. Ein Mieter hat einen Anspruch gegenüber dem Vermieter auf Duldung der Untervermietung eines Teils der Wohnung, wenn ohne die Einnahmen aus der Untervermietung der Hauptmieter nicht in der Lage sein wird, die monatliche Miete aufzubringen und daher Gefahr läuft, fristlos gekündigt zu werden.
2. Der Anspruch auf Duldung der Untervermietung kann auch im Wege der einstweiligen Anordnung durchgesetzt werden, wenn es dem Mieter aufgrund drohender Obdachlosigkeit nicht zuzumuten ist, die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren abzuwarten.
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IMRRS 2013, 0263
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 162/11
Bei einer Beschlussmängelklage muss das Gericht auf Anregung des Klägers der Verwaltung aufgeben, eine aktuelle Liste der Wohnungseigentümer vorzulegen, und die Anordnung nach Fristablauf gegebenenfalls mit Ordnungsmitteln durchsetzen (§ 142 ZPO analog).*)
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IMRRS 2013, 0261
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 WF 157/12
Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung eines Scheidungsantrages nach § 185 Nr. 1 ZPO.*)
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IMRRS 2013, 0259
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2012 - 4 W 212/12
Die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch das Erstgericht nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO schließt es grundsätzlich nicht aus, dass der Antragsteller das versäumte Vorbringen mit der Beschwerde gegen den Ablehnungsbeschluss nachholen kann.*)
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IMRRS 2013, 0252
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2012 - 14 W 591/12
Vor Zustellung der Klage hat der Anspruchsgegner, der zufällig von der Klageeinreichung Kenntnis erlangt, in der Regel keine Veranlassung, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Führt die Rücknahme der eingereichten Klage vor deren Zustellung zu einer Kostenentscheidung nach § 269 ZPO, besagt das nicht, dass die dem Anspruchsgegner entstandenen Kosten erstattungsfähiger Prozessaufwand sind.*)
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IMRRS 2013, 0246
Prozessuales
BAG, Urteil vom 23.08.2012 - 8 AZR 394/11
Bei einer vom Gericht durchzuführenden Auslandszustellung kann auch eine 19 Monate nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgte Zustellung noch "demnächst" iSv. § 167 ZPO sein.*)
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IMRRS 2013, 0244
Prozessuales
OLG Naumburg, Beschluss vom 20.07.2012 - 3 WF 156/12
Eine intensive private freundschaftliche Beziehung eines Richters zu einem Verfahrensbevollmächtigten ist regelmäßig ohne Hinzutreten weiterer gravierender Umstände noch nicht geeignet, einen Verfahrensbeteiligten an dessen Unvoreingenommenheit im gerichtlichen Verfahren zweifeln zu lassen und ihn für befangen zu erklären. Es ist davon auszugehen, dass ein Richter ebenso wie ein Verfahrensbevollmächtigter in der Lage sind, ihre berufliche und private Beziehung zu trennen, wozu sie aufgrund ihres Amtes und ihres Berufsstandes ohnehin verpflichtet sind.*)
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IMRRS 2013, 0238
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 442/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0235
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.12.2012 - V ZR 7/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0233
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.01.2013 - IX ZB 56/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0231
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - IX ZB 116/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0230
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - II ZR 233/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0229
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - IX ZR 72/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0228
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - II ZR 126/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0226
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - II ZR 134/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0224
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.09.2012 - IV ZR 71/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0222
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 441/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0221
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - III ZR 129/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0220
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - IX ZA 39/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0219
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - IV ZB 38/12; IV ZB 39/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0218
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 415/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0217
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - V ZR 44/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0216
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - VIII ZR 37/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0215
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - V ZB 149/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0214
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 440/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0213
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 444/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0212
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - I ZR 81/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0211
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - XII ZB 241/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0210
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - X ARZ 516/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0209
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - AnwZ (Brfg) 27/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0208
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.12.2012 - IX ZR 280/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0207
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - XII ZB 557/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0206
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - III ZR 282/11
Als hinreichender Inlandsbezug für die Anwendung des § 23 ZPO ist der Wohnsitz des Klägers in Deutschland anzusehen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 24. November 1988 - III ZR 150/87, NJW 1989, 1431).*)
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IMRRS 2013, 0205
Prozessuales
BGH, Urteil vom 13.12.2012 - III ZR 298/11
Die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Beratungsfehler eines Anlageberaters lässt sich nicht schon daraus herleiten, dass der Ehegatte des Anlegers den Anlageprospekt nach Einstellung der prospektierten Ausschüttungen "genau durchgelesen" hat. Die bei der Lektüre des Prospekts gewonnenen Erkenntnisse muss sich der Anleger nur dann zurechnen lassen, wenn der Ehegatte als Wissensvertreter des Anlegers tätig geworden ist. Dies setzt insbesondere voraus, dass ihm im Zusammenhang mit der Verfolgung des Schadensersatzanspruchs gegen den Berater die Kenntnisnahme von bestimmten Tatsachen oder die Vornahme der erforderlichen Tatsachenfeststellungen übertragen worden ist. Letzteres darf auch bei Ehegatten nicht schlicht vermutet, sondern muss vom Tatrichter auf der Grundlage hinreichend tragfähiger Anhaltspunkte festgestellt werden.*)
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IMRRS 2013, 0203
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 15.10.2012 - IV ZR 241/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0202
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - IX ZB 105/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0201
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - IX ZB 184/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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