Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16713 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0200
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - III ZR 113/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0199
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 05.12.2012 - IV ZR 188/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0198
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 5/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0197
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - VIII ZR 239/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0187
Prozessuales
LG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2012 - RDG 5/12
Verfahrenshandlungen können ausnahmsweise dann angefochten werden, wenn die negativen Folgen für den Betroffenen besonders schwer wiegen, etwa wenn Verfahrenshandlungen in die materielle Rechtsposition des Betroffenen eingreifen. Dies kann der Fall sein, wenn ein Vorhalt bzw. ein Vermerk über den später erlassenen Bescheid und den Widerspruchsbescheid hinausgeht und in materielle Rechte des Antragsteller im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit - Einflussnahme des Dienstaufsichtführenden auf die Reihenfolge der Fallbearbeitung wegen Eilbedürftigkeit eingreift.*)
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IMRRS 2013, 0186
Prozessuales
LG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2012 - RDG 7/12
Dienstprüfungen sind gegenüber einem Richter aus der dem Dienstvorgesetzten auch gegenüber einem Richter obliegenden Beobachtungsfunktion zulässig. Dienstprüfungen können routinemäßig in angemessenen Zeitabständen und sonst aus besonderem Anlass durchgeführt werden.*)
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IMRRS 2013, 0183
Prozessuales
KG, Beschluss vom 21.06.2011 - 6 U 110/09
Die pauschale Behauptung, dass ein Urteil nicht nachvollziehbar sei - ohne inhaltliches Eingehen auf die Argumente des Gerichts - genügt als Berufungsbegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen.
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IMRRS 2013, 0179
Prozessuales
LG Köln, Beschluss vom 11.01.2013 - 17 O 206/09
1. Geht die Zuständigkeit für ein selbständiges Beweisverfahren auf das Gericht der Hauptsache über, entscheidet dieses über den Streitwert auch des selbständigen Beweisverfahrens und kann eine bereits erfolgte Streitwertfestsetzung von Amts wegen ändern.
2. Eine Änderung des Streitwertbeschlusses des Gerichts des selbständigen Beweisverfahrens ist zulässig bis zum Ablauf der 6-Monats-Frist nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache (§ 63 Abs. 3 Satz 2 GKG).
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IMRRS 2013, 0178
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2013 - 14 W 22/13
Lässt der Erbe einer Partei, der ratenfreie PKH bewilligt war, lediglich nach § 278 a ZPO einen Vergleich protokollieren, der die Hauptsache erledigt, und erwirkt anschließend eine Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO, haftet er nicht für Gerichtskosten, weil keine ausscheidbaren weiteren gerichtlichen Kosten entstanden sind (Klarstellung zu BVerwG NJW 1960, 1973 - gegen Fischer in RPfleger 2003, 637 - 641)*)
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IMRRS 2013, 0173
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.12.2012 - 9 W 323/12
Zur Kostentragung der Kosten seines selbständigen Beweisverfahrens bei Beendigung des anschließenden Hauptsacheverfahrens durch Vergleich.*)
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IMRRS 2013, 0168
Prozessuales
LG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2012 - RDG 6/12
1.) Der in § 26 Abs. 2 DRiG vorgesehene Vorhalt einer verzögerten Erledigung der Amtsgeschäfte stellt grundsätzlich keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit dar.*)
2.) Die von einem Richter zu erbringende Arbeitsleistung orientiert sich pauschalierend an dem Arbeitspensum, das ein durchschnittlicher Richter vergleichbarer Position in der für Beamte geltenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bewältigt. Die von einem voll beschäftigten Richter aufzubringende Arbeitszeit ist damit pauschalierend an dem Arbeitserfolg (Durchschnittspensum) vergleichbarer Richter auszurichten.*)
3.) Die Erledigungszahlen des Richters haben sich an dem Durchschnittspensum unter Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu orientieren. Wie viel Fälle ein Richter zu erledigen hat, lässt sich somit nicht abstrakt beurteilen.*)
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IMRRS 2013, 0167
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.2012 - 11 Sch H 6/12
Ob ein Verfahren unangemessen lang ist, ergibt sich nicht allein aus dem Zeitablauf. Vielmehr richtet sich die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter.
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IMRRS 2013, 0165
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 07.08.2012 - 14 W 423/12
Die mit Fristsetzung verbundene gerichtliche Aufforderung an den PKH - Anwalt, einen Vergütungsantrag einzureichen, ist auch dann verbindlich, wenn die Festsetzung zum Zeitpunkt der Aufforderung mangels Abschluss des Verfahrens noch nicht zulässig war.*)
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IMRRS 2013, 0163
Prozessuales
BVerfG, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12
Mit der Äußerung, die Wahrheit interessiere ihn nicht, bekundet der Richter, dass er seine wesentlichen richterlichen Amtspflichten nicht erfüllen will. Dadurch verletzt er den in der Verfassung garantierten Anspruch des Rechtssuchenden auf einen unabhängigen und unparteilichen Richter, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet.
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IMRRS 2013, 0161
Zwangsvollstreckung
LG Berlin, Beschluss vom 24.02.2012 - 63 T 18/12
Im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO ist der zur Mängelbeseitigung verurteilte Vermieter mit dem materiellrechtlichen Einwand, der Mieter befände sich hinsichtlich der Mängelbeseitigung in Annahmeverzug, nicht zu hören. Der Einwand ist allenfalls im Rahmen einer vom Vermieter zu erhebenden Vollstreckungsgegenklage beachtlich.*)
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IMRRS 2013, 0157
Prozessuales
KG, Beschluss vom 13.09.2012 - 10 W 143/12
Die vorbehaltene Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den Geschäftsführer einer Partei ist nicht geeignet, aus Sicht einer ruhig und vernünftig denkenden Partei an der Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit eines Richters zu zweifeln.
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IMRRS 2013, 0154
Immobilien
KG, Beschluss vom 19.11.2012 - 8 W 80/12
Wird neben der Herausgabe und Räumung eines Grundstücks auch die Beseitigung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten verlangt, erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die für die Beseitigung erforderlichen Kosten (im Anschluss an OLG Hamburg NZM 2008,1228).*)
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IMRRS 2013, 0153
Rechtsanwälte
OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.2012 - 6 WF 103/12
Auch wenn im Zeitpunkt der Beauftragung eines Rechtsanwalts der Antrag bereits zurückgenommen ist, steht dies der Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts nicht grundsätzlich entgegen. (vgl. auch Oberlandesgericht Hamm II-6 WF 197/12)*)
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IMRRS 2013, 0145
Vergabe
VGH Hessen, Beschluss vom 11.12.2012 - 8 B 1643/12
Im Rahmen der Vergabe einer Dienstleistungskonzession kann ein Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden, ohne dass es hierfür einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf. Denn bei der Vergabe einer Dienstleistungskonzession steht die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Vordergrund steht. In diesen Fällen zieht sich die Verwaltung aus einer ihr obliegenden Aufgabenerledigung zurück und überträgt diese - befristet - einem privaten Dritten. Mit der Entscheidung, die Aufgabenerfüllung nicht selbst zu übernehmen, sondern auf einen Dritten zu übertragen, eröffnet sie einen Markt für die (bislang) von ihr selbst erbrachte und nunmehr durch sie bestellte Dienstleistung. Es fehlt somit an einem Eingriff, der einer Ermächtigungsgrundlage bedürfte.
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IMRRS 2013, 0144
Prozessuales
OLG Celle, Urteil vom 19.12.2012 - 7 U 10/12
1. Das Berufungsgericht ist bei der Beurteilung eines Schadensersatzanspruchs nicht an die Rechnungsposten gebunden, die das Ausgangsgericht seiner Verurteilung zu Grunde gelegt hat.
2. Es darf den Schadensersatzanspruch mit anderen Rechnungsposten begründen, ohne gegen das Verschlechterungsverbot zu verstoßen; einer Anschlussberufung des Berufungsbeklagten bedarf es nicht.
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IMRRS 2013, 0143
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2012 - 21 W 28/12
Das Nichtzahlen des angeforderten Kostenvorschusses bedeutet noch nicht, dass das selbständige Beweisverfahren nicht weiter betrieben wird. Ein Nichtweiterbetreiben liegt vielmehr dann vor, wenn keine Zahlungen auf bereits angefallene Sachverständigengebühren geleistet werden.
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IMRRS 2013, 0139
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2012 - 20 W 27/12
Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Zeugen nach § 380 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn das Ausbleiben des Zeugen für Parteien und Gericht im Rechtszug folgenlos geblieben ist.*)
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IMRRS 2013, 0137
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2012 - 21 U 4/12
Klagt der Auftragnehmer auf Feststellung, dass die Leistung mangelfrei ist und verlangt der Auftraggeber widerklagend die die Zahlung von Schadensersatz wegen Baumängeln, kann das der Klage stattgebende Feststellungsurteil nicht isoliert mit der Berufung angriffen werden.
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IMRRS 2013, 0132
Prozessuales
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2012 - 16 U 128/12
Auch wenn die 5-jährige Verjährungsfrist für einen Anspruch auf Kostenvorschuss bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung der Frist durch Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens fast abgelaufen war, beginnt die ab 1.1.2002 sodann gehemmte Verjährungsfrist in vollständiger Länge neu zu laufen (in Übereinstimmung mit OLG Oldenburg, Urt. v. 28.2.2006, 12 U 85/05; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.12.2005, 22 U 32/04; beide zitiert nach juris).*)
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IMRRS 2013, 0131
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 05.12.2012 - XII ZB 652/11
1. Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal "im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" weit auszulegen.*)
2. Streitigkeiten aus Mietverträgen (einschließlich gewerblicher Mietverträge), die die Eheleute untereinander geschlossen haben, können sonstige Familiensachen i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sein.*)
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IMRRS 2013, 0129
Prozessuales
BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 307/11
Eine Klagezustellung ist nicht deswegen unwirksam, weil die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt wird (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 164/05).*)
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IMRRS 2013, 0125
Zwangsvollstreckung
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.08.2012 - 14 A 2640/09
Der Zwangsverwalter hat im Rahmen seiner Verwaltungsbefugnisse nur die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, die während seines Amtes - nach Beschlagnahme - entstanden sind. Wird nach dem Beschlagnahmezeitpunkt dieselbe Steuerforderung aufgehoben und neu festgesetzt, so handelt es sich dabei um einen Steuerrückstand, den der Zwangsverwalter nicht zu begleichen hat.
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IMRRS 2013, 0123
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - 34 Wx 522/11
1. Gebühren und Geschäftswert für die Berichtigung des Grundbuchs bei Gesellschafterwechsel in der GbR bestimmen sich aus § 67 KostO (Anschluss an OLG München vom 24.9.2010, 34 Wx 2/10 = FGPrax 2010, 314; a.A. OLG Frankfurt vom 19.11.2009, 20 W 70/90).*)
2. Bei der Bemessung des Geschäftswertes ist jeweils auf das wirtschaftliche Interesse abzustellen, das sich aus dem übergegangenen Anteil an der GbR ergeben kann.*)
3. Bestehen Zweifel an der Größe des übergegangenen Anteils, so ist bei der Schätzung des wirtschaftlichen Interesses davon auszugehen, dass die Gesellschafter zu gleichen Teilen am Vermögen der GbR beteiligt sind.*)
4. Die bloße Namensänderung einer GbR, die gleichzeitig mit der Eintragung weiterer Berichtigungen eingetragen werden kann, kann mit dem Geschäftswert von 1/20 des Grundstückswertes bemessen werden.*)
5. Bei mehreren Berichtigungen, die dasselbe Recht betreffen, entsteht nur eine Gebühr, diese jedoch aus dem zusammengerechneten Wert.*)
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IMRRS 2013, 0121
Rechtsanwälte
OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2012 - 4 WF 128/12
1. Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts ist nur dann auf den Gesamtbetrag der zusammengerechneten Gegenstandswerte nach dem höchsten Gebührensatz begrenzt, wenn die Gegenstandswerte "dieselbe Angelegenheit" betreffen.
2. Als "dieselbe Angelegenheit" können unter anderem eine Scheidungssache und die Folgesachen - wie Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt und Güterrechtsachen - angesehen werden. Keine Folgesachen sind dagegen die Pflicht zur Zahlung von Trennungsunterhalt und die Freistellung des Ehemannes von möglichen Ansprüchen der gemeinschaftlichen Kinder für die Zeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Scheidungsantrag.
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IMRRS 2013, 0113
Prozessuales
LG Berlin, Beschluss vom 07.08.2012 - 94 O 118/11
Der Vorbehalt der Festsetzung eines Ordnungsgeldes durch den Richter stellt keinen Ablehnungsgrund wegen Befangenheit dar.
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IMRRS 2013, 0112
Leasing und Erbbaurecht
KG, Beschluss vom 26.11.2012 - 8 W 77/12
Der Streitwert einer auf §§ 546 Abs. 2, 985 BGB gestützten Räumungs- und Herausgabeklage gegen den Untermieter richtet sich nach § 41 Abs. 2 GKG. Danach ist das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgeblich. Abzustellen ist dabei grundsätzlich nicht auf den vom Untermieter an den Untervermieter zu zahlenden Untermietzins, sondern auf den vom Mieter an den Vermieter zu zahlenden Hauptmietzins. Ist die Mietsache nur teilweise untervermietet worden und wird dementsprechend nur die Herausgabe der untervermieteten Räume vom Untermieter verlangt, haftet der Untermieter auch nur im Verhältnis der von ihm genutzten Fläche zur Gesamtfläche des Mietobjektes.*)
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IMRRS 2013, 0109
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.12.2012 - 5 W 422/12
Eine Aussetzung nach § 148 ZPO kommt auch dann in Betracht, wenn gegen eine vorläufige Entscheidung in einem anderen Rechtsstreit eine Verfassungsbeschwerde erhoben ist.*)
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IMRRS 2013, 0106
Prozessuales
KG, Urteil vom 27.09.2012 - 8 U 98/12
Das Gericht ist jedenfalls dann verpflichtet, gemäß § 279 Abs.3 ZPO auf bestehende Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des gehörten Zeugen hinzuweisen, wenn zwischen der Vernehmung dieses Zeugen und der Vernehmung des Gegenzeugen ein Zeitraum von 3 Monaten liegt.*)
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IMRRS 2013, 0105
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - IX ZB 7/12
Hat der Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens Geld- und Naturalleistungen zusammengerechnet, kann der Schuldner eine niedrigere Bewertung der Naturalleistungen nur im Wege der Klage vor dem Prozessgericht erreichen; ein beim Insolvenzgericht eingereichter Festsetzungsantrag gegen den Treuhänder ist unzulässig.*)
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IMRRS 2013, 0101
Prozessuales
BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 66/12
Zu den Anforderungen an die Schlüssigkeit und Substantiiertheit der Darlegung des Anlegers zu den von ihm geltend gemachten Pflichtverletzungen des Anlageberaters (beziehungsweise Anlagevermittlers).*)
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IMRRS 2013, 0099
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 28.11.2012 - XII ZB 235/09
1. Hat das Gericht den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen, weil er nicht innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO eingegangen ist, steht dies einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist nicht entgegen, da bei Gewährung der Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist dem Verwerfungsbeschluss die Grundlage entzogen würde (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 XII ZB 225/04 FamRZ 2005, 791).*)
2. Wenn eine mittellose Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist lediglich einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag einreicht und diesem einen nicht unterzeichneten Entwurf des Rechtsmittels und der Rechtsmittelbegründung ihres Prozessbevollmächtigten beifügt, ist ihre Mittellosigkeit kausal für die versäumte Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfrist geworden. Ihr kann nach Bewilligung der begehrten Prozesskostenhilfe und fristgerecht nachgeholten Prozesshandlungen Wiedereinsetzung in die versäumten Rechtsmittelfristen bewilligt werden (Abgrenzung zu BGH Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07 - NJW 2008, 2855).*)
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IMRRS 2013, 0096
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - V ZB 188/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0095
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - III ZA 33/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0094
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0093
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - IX ZR 107/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0092
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.12.2012 - VI ZB 2/12
Hat ein Pressevertreter als Zeuge in Kenntnis seines Zeugnisverweigerungsrechts in einem Rechtsstreit in öffentlicher Sitzung umfassend zur Person eines Informanten und zu den mit diesem geführten Gesprächen ausgesagt, ohne sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zu berufen, darf er regelmäßig in einem nachfolgenden Zivilrechtsstreit die Zeugenaussage zu den gleichen Beweisfragen nicht unter Berufung auf ein solches Zeugnisverweigerungsrecht verweigern.*)
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IMRRS 2013, 0091
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0089
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.12.2012 - II ZA 3/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0086
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - IX ZB 115/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0085
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 14.11.2012 - IV ZR 219/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0083
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.12.2012 - VIII ZB 25/12; VIII ZB 26/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0081
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZB 3/12
Zur Rechtsmissbräuchlichkeit des Kostenfestsetzungsverlangens bei Geltendmachung gleichartiger oder in innerem Zusammenhang zueinander stehender und aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsener Ansprüche vor unterschiedlichen Gerichten.*)
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IMRRS 2013, 0080
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - IX ZB 186/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0079
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.12.2012 - IX ZB 58/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0074
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VIII ZR 157/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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