Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16713 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 3363
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.11.2012 - IX ZR 178/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3362
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.11.2012 - IX ZR 184/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3361
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.11.2012 - XI ZR 161/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3358
Prozessuales
BGH, Urteil vom 23.10.2012 - X ZR 157/11
1. Macht ein Verbraucher gegenüber einem Reiseveranstalter Ansprüche aus einem Vertrag geltend, in dem sich der Reiseveranstalter zur zeitweisen Überlassung eines in einem anderen Vertragsstaat belegenen und einem Dritten gehörenden Ferienhauses verpflichtet hat, unterfällt der Rechtsstreit nicht der ausschließlichen Zuständigkeit des Art. 22 Nr. 1 Brüssel-I-VO.*)
2. Auf Verträge, in denen sich der Reiseveranstalter gegenüber seinem Kunden allein zur Bereitstellung einer Ferienunterkunft verpflichtet hat, sind die Vorschriften des Reisevertragsrechts insgesamt entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Juli 1992 VII ZR 7/92, BGHZ 119, 152).*)
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IMRRS 2012, 3356
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 511/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3348
Prozessuales
OLG Koblenz, Urteil vom 17.10.2012 - 5 U 1551/11
1. Das Privatgutachten einer Partei kann dem Gericht die Sachkunde in handwerklichen Fachfragen (hier: Parkettarbeiten) in der Regel nicht vermitteln, weil es sich nur um qualifizierten Parteivortrag handelt. Daher scheidet auch eine Anhörung des Privatgutachters nach § 414 ZPO oder in entsprechender Anwendung von § 411 Abs. 3 ZPO aus.*)
2. Setzt das Gericht sich darüber hinweg und entscheidet ohne neutrale Sachverhaltsaufklärung, liegt darin ein grober Fehler, der nicht nur die Zurückverweisung in die erste Instanz sondern auch die Niederschlagung der gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens erfordert.*)
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IMRRS 2012, 3345
Mietrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.12.2012 - 2 U 55/12
1. Hat der Nutzungsberechtigte eines Hausanwesens in erster Instanz mit einer konkreten Mietzinsforderung gegen die Hauptforderung die Aufrechnung erklärt, ist es ihm verwehrt, im Berufungsverfahren erfolgreich die hilfsweise Aufrechnung mit Mietzinsforderungen aus anderen Mietverhältnissen zu erklären, wenn weder der Gegner in die Aufrechnungserklärung einwilligt, noch das Prozessgericht diese für sachdienlich erachtet und die Aufrechnungserklärung auch nicht auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht bei seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zu Grunde zu legen hat.*)
2. Ist eine beabsichtigte Nießbrauchsgewährung mangels Eintragung im Grundbuch nicht entstanden, kann der Eigentümer in entsprechender Anwendung mietrechtlicher Vorschriften die Herausgabe der Räumlichkeiten verlangen.*)
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IMRRS 2012, 3344
Mietrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2012 - 2 U 55/12
1. Hat der Nutzungsberechtigte eines Hausanwesens in erster Instanz mit einer konkreten Mietzinsforderung gegen die Hauptforderung die Aufrechnung erklärt, ist es ihm verwehrt, im Berufungsverfahren erfolgreich die hilfsweise Aufrechnung mit Mietzinsforderungen aus anderen Mietverhältnissen zu erklären, wenn weder der Gegner in die Aufrechnungserklärung einwilligt, noch das Prozessgericht diese für sachdienlich erachtet und die Aufrechnungserklärung auch nicht auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht bei seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zu Grunde zu legen hat.*)
2. Ist eine beabsichtigte Nießbrauchsgewährung mangels Eintragung im Grundbuch nicht entstanden, kann der Eigentümer in entsprechender Anwendung mietrechtlicher Vorschriften die Herausgabe der Räumlichkeiten verlangen.*)
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IMRRS 2012, 3335
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.08.2012 - 5 W 421/12
1. Für eine Verjährungshemmung und deren Dauer ist beweispflichtig, wer damit die nach dem äußeren Ablauf durchgreifende Verjährungseinrede entkräften will.*)
2. Ein Anerkenntnis nach Ablauf der Verjährungsfrist führt nicht zum Neubeginn der Verjährung.*)
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IMRRS 2012, 3332
Leasing und Erbbaurecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12
1. Entscheidet das Landgericht als Berufungsgericht, so ist eine Streitwertbeschwerde zum Oberlandesgericht als nächsthöheres Gericht statthaft (in Anknüpfung an Senatsbeschluss vom 18.04.2012 - 2 W 183/12 - und OLG Koblenz, Beschluss vom 12.02.2008 - 5 W 70/08 - MDR 2008, 405; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2006 - I-24 W 45/06, 24 W 45/06 - vom 04.09.2006, MDR 2007, 605 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2012 - 13 W 38/11 - ZMR 2012, 457 ff. ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2008 - 4 W 88/08; OLG München, Beschluss vom 14.05.2009 - 32 W 1336/09 - OLGR München 2009, 533; OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 501/06 - OLGR Celle 2007, 198, OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR Celle 2006, 270, Juris Rn. 12; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR 2006, 191).*)
2. Bei einer Räumungsklage richtet sich der Streitwert auf der Grundlage des von den Beklagten zu zahlenden Entgelts für die Dauer eines Jahres. Dabei ist nur die Nettogrundmiete in Ansatz zu bringen, es sei denn die Nebenkosten sind als Pauschale vereinbart (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 30.10.2007 - VIII ZR 163/07 - NZM 2007, 935).*)
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IMRRS 2012, 3330
Werkvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.10.2012 - 12 U 39/12
1. Bei der Bestimmung des Vertragstyps kommt es maßgeblich darauf an, auf was sich die Parteien einigen wollen. Enthält ein Vertrag werkvertragstypische Nachbesserungspflichten, spricht dies für das Vorliegen eines Werkvertrags.
2. Auch wenn bestimmte Leistungen üblicherweise im Stundenlohn vergütet werden, ändert eine Pauschalpreisvereinbarung nicht zwangsläufig den Charakter des Vertragstyps.
3. Eine Mängelrüge muss derart konkret und substantiiert sein, dass der Unternehmer die Möglichkeit hat, sich dagegen zu verteidigen.
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IMRRS 2012, 3327
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - III ZR 187/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3326
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 30.10.2012 - II ZR 158/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3323
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 30.10.2012 - II ZR 157/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3322
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - IX ZR 79/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3321
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - IX ZB 120/11; IX ZA 12/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3320
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - XII ZB 225/12
1. Eine von dem Beschwerdegericht zugelassene, aber nicht erfolgversprechende Rechtsbeschwerde kann auch dann im Verfahren nach § 74 a FamFG zurückgewiesen werden, wenn ein bei der Beschlussfassung des Beschwerdegerichts vorhanden gewesener Zulassungsgrund nachträglich wegfällt; das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Rechtsbeschwerdegericht die zulassungsrelevante Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zwischenzeitlich in anderer Sache entschieden hat.*)
2. Bei der Soldatenversorgung ist die der Ehezeitanteilsberechnung im Versorgungsausgleich zugrunde zu legende Gesamtzeit weiterhin nach den besonderen Altersgrenzen des § 45 Abs. 2 SG zu bemessen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 371/11 - FamRZ 2012, 944).*)
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IMRRS 2012, 3318
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - IV ZR 78/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3317
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - IX ZB 124/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3316
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - I ZR 163/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3315
Prozessuales
BGH, Urteil vom 23.10.2012 - VI ZR 260/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3313
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.11.2012 - IX ZR 192/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3312
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.11.2012 - IX ZR 182/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3309
Bauvertrag
OLG Hamm, Urteil vom 15.05.2012 - 21 U 113/11
1. Der Besteller kann redlicherweise erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht und diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere, zeitgleich fertiggestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen.
2. Der Unternehmer kann die Mängelbeseitigung verweigern, wenn der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Aufwands steht. Unverhältnismäßigkeit ist danach in aller Regel nur anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Bestellers an einer völlig ordnungsgemäßen vertraglichen Leistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht. Hat der Besteller hingegen objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung, kann ihm regelmäßig nicht wegen hoher Kosten die Nachbesserung verweigert werden. Die danach anzustellenden Abwägungen haben nichts mit dem Preis-/Leistungsverhältnis des Vertrags zu tun. Ohne Bedeutung ist auch das Verhältnis von Nachbesserungsaufwand zum Vertragspreis.
3. Eine Schiedsvereinbarung zwischen einem Bauträger und den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist undurchführbar, wenn die Schiedsvereinbarung nicht in allen Verträgen enthalten und es der Wohnungseigentümergemeinschaft deswegen unmöglich ist, die Gewährleistungsrechte am Gemeinschaftseigentum einheitlich geltend zu machen.
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IMRRS 2012, 3307
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 306/12
Ein im Rechtsstreit beigetretener Streithelfer kann für die von ihm unterstützte Partei im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren Rechtsmittel einlegen.*)
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IMRRS 2012, 3305
Prozessuales
AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.08.2012 - 33 C 4614/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3302
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - IV ZR 161/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3301
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.11.2012 - VI ZR 236/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3300
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZB 4/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3298
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 05.11.2012 - IX ZB 105/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3297
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - IX ZR 10/10
Die gesetzliche Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Verwertung sicherungshalber abgetretener Forderungen des Schuldners schließt die Möglichkeit ein, Dritten eine Einziehungsermächtigung zu erteilen.*)
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IMRRS 2012, 3293
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.11.2012 - II ZR 23/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3292
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - IX ZR 88/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3291
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - IX ZR 244/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3286
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZR 304/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3285
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - V ZA 25/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3281
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 29.11.2012 - III ZA 32/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3280
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - V ZR 79/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3279
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - IX ZB 16/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3278
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VIII ZR 175/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3276
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - V ZB 58/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3275
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.11.2012 - VI ZR 97/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3272
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - IX ZB 38/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3266
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 14.11.2012 - IX ZB 95/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3263
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - KZR 13/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3261
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - II ZR 111/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3260
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VIII ZR 382/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3259
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VIII ZR 294/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3258
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 31.10.2012 - I ZA 6/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3257
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - III ZR 36/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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