Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IMRRS 2012, 3251
Prozessuales
OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.11.2012 - 8 W 102/12
1. Bei einer unmittelbaren Beweisaufnahme im Ausland - hier: Ortstermin des vom Gericht bestellten Bausachverständigen zur Feststellung von Baumängeln an einem privaten Wohnhaus - ist ein vorheriges Rechtshilfeersuchen an die zuständigen Behörden des anderen Mitgliedstaates (Art. 17 Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 dann nicht zwingend notwendig, wenn die Hilfe der örtlichen Behörden für die erfolgreiche Durchführung der vom Prozessgericht angeordneten Beweisaufnahme nicht erforderlich ist und der Sachverständige nicht auf hoheitliche Unterstützung oder die Mitwirkung der Justizbehörden des Mitgliedstaates angewiesen ist.*)
2. Ein Verstoß gegen Art. 17 Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 hat grundsätzlich nicht zur Folge, dass die so gewonnenen Beweisergebnisse einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, der Schutzzweck der verletzten Norm verbietet eine Verwertung nicht.*)
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IMRRS 2012, 3248
Mietrecht
LG Berlin, Beschluss vom 14.08.2012 - 63 T 121/12
1. Richtet sich die Klage des Mieters auf Instandsetzung, soll aus sozialpolitischen Erwägungen vermieden werden, dass sich der Streitwert der Klage nach den Kosten der Instandsetzungsmaßnahme richtet. Richtet sich die Klage des Mieters jedoch nicht auf Instandsetzung, sondern auf Zahlung der Kosten der Instandsetzungsmaßnahme, so macht er gerade diese Kosten zum Streitgegenstand. Da der Mieter es als Kläger in der Hand hat, den Streitgegenstand zu bestimmen, treten sozialpolitische Erwägungen insoweit in den Hintergrund.
2. Es kann für die Höhe des Streitwerts keinen Unterschied machen, ob der Mieter zunächst einen Vorschuss einklagt, um mit diesem die Instandsetzung selber durchzuführen, oder ob er zuerst die Instandsetzung durchführt und anschließend die hierfür gemachten Aufwendungen erstattet verlangt.
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IMRRS 2012, 3246
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZB 64/11
Zahlt die obsiegende Partei im Verlaufe des Rechtsstreits auf einen vom gegnerischen Rechtsanwalt gemäß § 126 Abs. 1 ZPO auf dessen eigenen Namen erwirkten Kostenfestsetzungsbeschluss und erlischt dessen Beitreibungsrecht durch die Aufhebung oder Änderung der vorläufigen Kostengrundentscheidung, so kann die obsiegende Partei die gezahlten Kosten gegen den Anwalt rückfestsetzen lassen.*)
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IMRRS 2012, 3245
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - IX ZB 62/12
Massekostenarmut steht der Gewährung von Prozesskostenhilfe zugunsten des Insolvenzverwalters für die Verfolgung einer Forderung des Schuldners dann nicht entgegen, wenn sie im Falle der Beitreibung des Klagebetrages abgewendet würde.*)
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IMRRS 2012, 3244
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - IX ZB 23/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3242
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 07.11.2012 - XII ZB 325/12
Die Berufung ist auch bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels in der Rechtsmittelfrist zulässig eingelegt, wenn das Berufungsgericht sie vor Ablauf der Rechtsmittelfrist anhand der vorliegenden Akten eindeutig zugeordnet hat.*)
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IMRRS 2012, 3241
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - IX ZB 94/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3240
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.11.2012 - 8 W 62/12
Hat der frühere Beklagte sich in der Sache eingelassen und keinen Befangenheitsantrag gestellt, muss der Rechtsnachfolger sich dies zurechnen lassen.
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IMRRS 2012, 3239
Wohnungseigentum
AG Calw, Urteil vom 11.05.2012 - 10 C 306/12
Die Vollziehung eines WEG-Beschlusses für die Zeit des schwebenden Anfechtungsverfahrens kann nur dann per einstweiliger Verfügung ausgesetzt werden, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass im konkreten Einzelfall ausnahmsweise die Interessen der anfechtenden Miteigentümer überwiegen, weil ihnen ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden nicht mehr zugemutet werden kann oder weil bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf.
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IMRRS 2012, 3238
Prozessuales
LG Stuttgart, Beschluss vom 24.05.2012 - 2 T 130/12
Der Erwerber einer Eigentumswohnung ist nicht Rechtsnachfolger hinsichtlich der Hausgeldforderung i.S. des § 727, 325 ZPO, er hat nicht bereits mit Eigentumserwerb auch die Schuld des Voreigentümers übernommen.
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IMRRS 2012, 3237
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZB 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3235
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 28.11.2012 - XII ZB 620/11
1. Ist weder dargetan noch ersichtlich, dass die Erteilung der Auskunft oder die Abgabe der entsprechenden eidesstattlichen Versicherung eine berufstypische Leistung darstellen würde oder einen Verdienstausfall zur Folge hat, ist der Zeitaufwand in Anlehnung an den Stundensatz zu bewerten, den der Auskunftspflichtige als Zeuge im Zivilprozess nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz erhalten würde; dies gilt unabhängig von der Höhe des Einkommens des Pflichtigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. März 2011 XII ZB 436/10 - FamRZ 2011, 882).*)
2. Der Wert für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kann dem Wert für die Erteilung der vorausgegangenen Auskunft entsprechen; dies gilt allerdings nicht für ein etwaiges Geheimhaltungsinteresse, soweit es sich mit der Auskunftserteilung bereits erledigt hat (Fortführung von GSZ BGHZ 128, 85 = FamRZ 1995, 349).*)
3. Hat sich der Auskunftspflichtige bereits vor Erteilung der Auskunft anwaltlicher Hilfe bedient, so sind diese Kosten bei der Wertbemessung hinsichtlich der Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung regelmäßig nicht zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 29. September 2010 XII ZB 49/09 - FuR 2011, 110 und vom 5. Mai 2010 - XII ZB 61/09 - [...]).*)
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IMRRS 2012, 3233
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZB 73/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3232
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 14.11.2012 - IX ZB 191/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3225
Prozessuales
BGH, Urteil vom 23.10.2012 - X ZR 120/11
Eine auf dem Markt erhältliche Stoffzusammensetzung ist jedenfalls dann nicht neu, wenn die Zusammensetzung vom Fachmann analysiert und ohne unzumutbaren Aufwand reproduziert werden kann. Bei einer nicht ohne weiteres identifizierbaren komplexen Zusammensetzung reicht es hierfür aus, wenn der Fachmann eine überschaubare Anzahl plausibler Hypothesen über die mögliche Beschaffenheit der Zusammensetzung entwickeln kann, von denen sich eine mit den ihm zur Verfügung stehenden Analysemöglichkeiten verifizieren lässt.*)
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IMRRS 2012, 3221
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.11.2012 - 6 W 557/12
Eine Widerklage kann auch dann noch mit der Kostenfolge des § 93 ZPO "sofort" anerkannt werden, wenn der Widerbeklagte zwar im schriftlichen Vorverfahren bereits einen Klageabweisungsantrag angekündigt hat und er der Widerklage auch in der Sache entgegengetreten ist, der Widerbeklagte aber zugleich die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts gerügt hat und die örtliche Zuständigkeit erst im Verlauf des Verfahrens infolge einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eintritt (hier: Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendung des § 33 ZPO auf die isolierte Drittwiderklage, BGHZ 187, 112).*)
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IMRRS 2012, 3219
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.11.2012 - 19 U 141/12
a) Wurde fehlerhaft durch streitgemäßes Urteil anstatt durch echtes Versäumnisurteil erkannt, ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung gegen das Urteil die Berufung zulässig.*)
b) Zur Vermeidung der Perpetuierung des Formfehlers in diesem Fall.*)
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IMRRS 2012, 3209
Zwangsvollstreckung
LG Berlin, Beschluss vom 14.09.2012 - 63 T 169/12
1. Der Mieter einer Eigentumswohnung hat die Zwangsvollstreckung eines auf die Vornahme von Mangelbeseitigungsmaßnahmen gerichteten Titels gegen den Vermieter nach § 888 ZPO zu betreiben, wenn die Maßnahmen nicht nur Sonder-, sondern auch Gemeinschaftseigentum betreffen.*)
2. Ein Antrag nach § 888 ZPO hat in einem solchen Fall keinen Erfolg, wenn der Vermieter zur Durchführung der titulierten Maßnahme nicht in der Lage ist. Das ist er dann nicht, wenn er die Eigentümergemeinschaft erfolglos auf Zustimmung in Anspruch genommen hat; im Weigerungsfalle hat er zur Vermeidung von Zwangsmitteln nach § 888 ZPO die Eigentümergemeinschaft zeitnah nach Schaffung des Vollstreckungstitels gerichtlich auf Zustimmung in Anspruch zu nehmen. Andernfalls ist die Festsetzung eines Zwangsgeldes geboten.*)
3. Materielle Einwendungen - hier: die kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses und das Überschreiten der sog. Opfergrenze - sind im Verfahren nach § 888 ZPO grundsätzlich unbeachtlich; sie können - sofern nicht gemäß § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert - allenfalls im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage zugunsten des Vermieters Berücksichtigung finden.*)
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IMRRS 2012, 3206
Nachbarrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 W 590/12
Stützt ein Nachbar sein Schadensersatzverlangen wegen Beschädigung einer Grenzeinrichtung unmittelbar auf § 823 Abs. 1 BGB, ist die Klage ohne Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach dem rheinland-pfälzischen Landesschlichtungsgesetz zulässig (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.07.2012 - 7 U 302/11, ibr-online.)*)
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IMRRS 2012, 3204
Prozessuales
LG Heidelberg, Beschluss vom 26.11.2012 - 3 O 237/12
Sind bei einem Projektcontrollingvertrag Baubegehungen lediglich in gewissen, im Vertrag nicht näher festgelegten "regelmäßigen" Abständen punktuell vorgesehen, um den Baufortschritt einschließlich "allgemeiner Ausführungsstandards und -qualitäten" im Rahmen einer äußerlichen Inaugenscheinnahme festzustellen, so werden die vertraglichen Leistungen schwerpunktmäßig im Büro des Auftragnehmers erbracht.*)
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IMRRS 2012, 3203
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 31.10.2012 - III ZR 285/12
Die Einlegung eines Rechtsmittels kann nicht von einer Bedingung (hier: Zulassung der Revision im noch nicht zugestellten Urteil) abhängig gemacht werden.
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IMRRS 2012, 3199
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.11.2012 - 3 U 86/11
1. Ist ein Mietverhältnis befristet und die ordentliche Kündigung für einen gewissen Zeitraum ausgeschlossen, so ist in diesem Zeitraum nur eine außerordentliche und fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Stellt sich der Grund als nicht tragbar heraus, so kann die Kündigung einfach nicht in eine ordentliche, fristgerechte Kündigung umgedeutet werden. Dies setzt nämlich voraus, dass dem Kündigenden bewusst ist, dass eine ordentliche Kündigung möglich ist und dass der Kündigungsempfänger das Kündigungsschreiben auch als ordentliche Kündigung auffassen kann.
2. Die Beweiskraft einer Privaturkunde bezieht sich nicht auf die Umstände der Abgabe der Erklärung, wie z.B. Zeit und Ort. Ein in der Privaturkunde enthaltenes Datum beweist damit nur, dass es vom Aussteller angegeben wurde. Ein Beweis der Richtigkeit des Datums erfolgt gerade nicht.
3. Es wird vermutet, dass ein Zeuge die Wahrheit sagt, wenn er kohärent aussagt, ohne dass seine Aussagen durchgreifende Widersprüche oder nachweisbare Unrichtigkeiten enthalten. Dies gilt auch, wenn der Zeuge schon einmal in anderen Verfahren wegen Betruges verurteilt worden ist. Ein Erfahrungssatz, dass ein Betrüger stets lügen wird, auch wenn er viele Jahre nach Begehung entsprechender Taten zu anderen Sachverhalten als Zeuge vernommen wird, existiert gerade nicht.
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IMRRS 2012, 3198
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2012 - 5 W 625/12
1. Ist die Prozesserklärung einer Partei auslegungsbedürftig und auslegungsfähig, wobei das in Betracht kommende Rechtsmittel verfristet und zudem kostenpflichtig wäre, während das erstrebte Ziel durch einen zulässigen und zudem kostenfreien Rechtsbehelf erreicht werden kann, verbietet sich die Annahme, der Antragsteller beabsichtige eine unzulässige sofortige Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung statt der zulässigen und kostenfreien Erinnerung gegen den gerichtlichen Kostenansatz.*)
2. Hat der Erbe der PKH - Partei, bei dem die persönlichen Voraussetzungen für eine PKH - Bewilligung nicht vorliegen, den Rechtsstreit nicht aufgenommen, haftet er auch nicht für die vor dem Erbfall entstandenen Gerichtskosten (Abgrenzung zu OLG Frankfurt in NJW - RR 1996, 776).*)
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IMRRS 2012, 3197
Prozessuales
LG Saarbrücken, Urteil vom 22.06.2012 - 13 S 37/12
1. Der Geschädigte hat die vom Sachverständigen neben dem Grundhonorar pauschal abgerechneten Nebenkosten einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen. Nebenkosten von bis zu 100 Euro für die notwendigen Fahrten, für das Drucken, Vervielfältigen und Heften des Gutachtens sowie für Porto, Internet, Telefon und Versand stellen sich aus der Sicht des Geschädigten grundsätzlich als erforderlich dar.
2. Zu den Grenzen der Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten bei der Feststellung von Kfz-Schäden.*)
3. Die Kosten, die ein Geschädigter für die Einholung eines Ergänzungsgutachtens aufwendet, nachdem die gegnerische Versicherung ein vom Erstgutachten des Geschädigten abweichendes Gegengutachten mit niedrigeren Reparaturkosten vorgelegt hat, sind nicht ersatzfähig, wenn der Geschädigte damit rechnen muss, dass eine gerichtliche Klärung notwendig ist und ein Gericht ein weiteres Gutachten einholen würde.
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IMRRS 2012, 3196
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.08.2012 - 5 W 445/12
1. Im selbständigen Beweisverfahren muss dem Antragsgegner auch zur Person des zu ernennenden Sachverständigen rechtliches Gehör gewährt werden.*)
2. Eine unter Nichtbeachtung des Verfassungsgebots erfolgte Sachverständigenernennung ist trotz Unanfechtbarkeit der Beweisanordnung auf eine Gegenvorstellung vom Ausgangsgericht zu prüfen und erforderlichenfalls zu ändern.*)
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IMRRS 2012, 3194
Sachverständige
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.08.2012 - 5 W 420/12
Für eine Falschbegutachtung vor Inkrafttreten des Schuldrechtmodernisierungsgesetzes haftet ein gerichtlicher Sachverständiger nur unter den Voraussetzungen des § 826 BGB. Das erfordert ein bedenken- und gewissenloses Fehlverhalten in zumindest bedingter Schädigungsabsicht (hier verneint). Dass der Gutachter eine Hysterektomie entgegen der überwiegenden Lehrmeinung als indiziert erachtet hat, reicht dafür ebenso wenig aus wie der Umstand, dass der Sachverständige von seiner ersten Einschätzung später abgerückt ist.*)
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IMRRS 2012, 3193
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2012 - 14 W 616/12
Hätten anwaltliche Geschäftsreisen mit Auto oder Bahn zu erheblichen Zeitverlusten wegen der jeweils erforderlichen auswärtigen Übernachtungen geführt, können die Kosten einer Flugreise erstattungsfähig sein.*)
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IMRRS 2012, 3189
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.03.2012 - 19 U 1/12
1. Mit einer Unterzeichnung "i. A." gibt der Unterzeichnende zu erkennen, dass er für den Inhalt der Rechtsmittelschrift eine Verantwortung nicht übernehmen will und nicht übernimmt; er tritt mit einer solchen Unterzeichnung dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auf.
2. Die Unterzeichnung der Berufungsschrift mit dem Zusatz "i. A." ist nur dann unschädlich, wenn der unterzeichnende Rechtsanwalt zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten zählt und unmittelbar in Ausführung des ihm selbst erteilten Mandates tätig wird. Diese Feststellungen müssen innerhalb der Rechtsmittelfrist getroffen werden können.
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IMRRS 2012, 3177
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.11.2012 - 5 W 632/12
Eine Änderung der PKH - Entscheidung zum Nachteil der Partei ist trotz Ablaufs der Vierjahresfrist des § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO statthaft, wenn das Änderungsverfahren rechtzeitig eingeleitet und hiernach ausschließlich von der PKH - Partei durch unvollständige oder verspätete Auskünfte verzögert wurde.*)
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IMRRS 2012, 3170
Prozessuales
OLG Bremen, Beschluss vom 19.11.2012 - 1 U 35/12
Der Umstand, dass ein Richter in einem Telefongespräch einen rechtlichen Hinweis gemäß § 139 ZPO erteilt und diesen mit einem Vergleichsvortrag verbindet, rechtfertigt nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)
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IMRRS 2012, 3166
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - VII ZR 199/11
1. Die Ablehnung eines Beweisantrags für eine erhebliche Tatsache ist nur zulässig, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist.
2. Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen.
3. Der Vortrag, der Vertrag über die Ausführung von Klinkerarbeiten sei auf der Baustelle zu den Bedingungen zustande gekommen, wie man sie mit einem Dritten vereinbart habe, ist hinreichend substantiiert.
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IMRRS 2012, 3163
Sachverständige
OLG Naumburg, Beschluss vom 14.08.2012 - 10 W 39/12 (Alb)
Für Gutachten im Bestellungsgebiet "Leistungen und Honorare von Architekten" ist es nicht selten erforderlich, dass der Sachverständige in Einzelfragen rechtliche Bewertungen abgibt. Dies begründet keine Besorgnis der Befangenheit. Dies gilt umso mehr, wenn der Sachverständige vorab ausgeführt hat, dass er seine Bewertungen und Feststellungen ausschließlich aus fachlicher Sicht vornehmen werde, um dem Gericht nach Aufbereitung aller fachlichen Aspekte die Grundlagen für dessen abschließende rechtliche Beurteilung zu liefern.*)
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IMRRS 2012, 3161
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 31.07.2012 - 15 Wx 488/11
In einem WEG-Altverfahren kann ein im Beschwerdeverfahren im Wege einer nach dem 1.7.2007 erfolgten Antragserweiterung eingeführter Verfahrensgegenstand abgetrennt und an das Amtsgericht als Prozessgericht abgegeben werden.*)
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IMRRS 2012, 3153
Prozessuales
EuGH, Urteil vom 15.11.2012 - Rs. C-456/11
1. Art. 32 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass er auch eine Entscheidung erfasst, mit der das Gericht eines Mitgliedstaats seine Zuständigkeit wegen einer Gerichtsstandsvereinbarung verneint, und zwar unabhängig davon, wie eine solche Entscheidung nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats zu qualifizieren ist.*)
2. Die Art. 32 und 33 der Verordnung Nr. 44/2001 sind dahin auszulegen, dass das Gericht, vor dem die Anerkennung einer Entscheidung, mit der das Gericht eines anderen Mitgliedstaats seine Zuständigkeit wegen einer Gerichtsstandsvereinbarung verneint hat, geltend gemacht wird, durch die in den Gründen eines rechtskräftigen Urteils, mit dem die Klage als unzulässig abgewiesen wurde, enthaltene Feststellung in Bezug auf die Wirksamkeit dieser Vereinbarung gebunden ist.*)
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IMRRS 2012, 3152
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.09.2012 - IV ZR 208/11
1. Dem Rechtsmittelführer sind grundsätzlich auch die Kosten eines zulässig erhobenen Anschlussrechtsmittels aufzuerlegen, wenn dieses infolge Rücknahme des Rechtsmittels seine Wirkung verliert.
2. Im Falle der Umdeutung eines unzulässigen Rechtsmittels in ein (unselbstständiges) Anschlussrechtsmittel kann nichts anderes gelten.
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IMRRS 2012, 3146
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.03.2012 - 5 W 32/11
1. Der Streitwert von Beschlussanfechtungsklagen ist nach dem hinter der Anfechtung stehenden wirtschaftlichen Interesse und nicht nach dem Nennbetrag des Anfechtungsgegenstands zu bemessen. Für die Bewertung des Interesses im Einzelfall ist die Anwendung der sog. "Hamburger Formel" somit nicht zwingend.
2. Gemäß § 49a Abs. 1 GKG ist der Streitwert in Wohnungseigentumssachen auf 50 % des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen.
3. Der Streitwert von Beschlussanfechtungsklagen ist dreistufig zu bestimmen, indem zunächst das (wirtschaftliche) Interesse der Parteien ermittelt, dieses in der zweiten Stufe wegen § 49a Abs. 1 S. 1 GKG halbiert und dieser Wert ggf. an die Unter- und Obergrenzen des § 49a Abs. 1 S. 2 GKG angepasst wird.
4. Bei der Bestimmung der Streitwerthöhe neigen süddeutsche Gerichte eher zur pauschalen Quote von 20 bis 25 % aus dem Nennbetrag des Anfechtungsgegenstands, während norddeutsche Gerichte den Wert anhand der sog. "Hamburger Formel", nämlich aus dem Einzelinteresse der anfechtenden Partei zuzüglich eines Bruchteils von 25 % des (nach Abzug des Einzelinteresses) verbleibenden Gesamtinteresses ermitteln. Dies führt tendenziell zu höheren Werten.
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IMRRS 2012, 3143
Sachverständige
BSG, Beschluss vom 19.11.2009 - B 13 R 247/09 B
1. Einem Beteiligten steht das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet. Dabei müssen die dem Sachverständigen zu stellenden Fragen nicht formuliert werden. Es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen und z. B. auf Lücken, Widersprüche oder Unklarheiten hinzuweisen.
2. Die Berufung auf das Fragerecht ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn ein Beteiligter eine erneute schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen unter Würdigung der wissenschaftlichen Argumentation in vom Beteiligten zu den Gerichtsakten gereichten Fachaufsätzen beantragt und diese Aufsätze dem Sachverständigen im Rahmen der ersten Stellungnahme vom Gericht nicht übersandt wurden.
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IMRRS 2012, 3140
Prozessuales
AG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2012 - 32 C 3312/12
Bei Wegfall der Erfolgsaussichten einer Klage zum Zeitpunkt des Eintritts der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags ist die Prozesskostenhilfe zu versagen. Dies gilt etwa, wenn Erledigung eintritt, weil bei einer Feststellungsklage das Feststellungsinteresse zugleich mit der Stellungnahme des Antragsgegners gem. § 118 Abs. 1 S. 1 ZPO entfällt. Ursprüngliche Erfolgsaussichten der Klage ist unbeachtlich. Denn entscheidungserheblicher Zeitpunkt über den Prozesskostenhilfeantrag ist frühestens Eintritt der Entscheidungsreife. Letztere tritt erst mit Stellungnahme des Antragsgegners zum Prozesskostenhilfeantrag ein.*)
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IMRRS 2012, 3139
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.08.2011 - 4 U 424/10
Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten ist die obligatorische Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor Klageerhebung Zulässigkeitsvoraussetzung. Dieses kann nicht (in der Berufungsinstanz) nachgeholt werden.*)
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IMRRS 2012, 3138
Prozessuales
LG Stuttgart, Urteil vom 07.03.2012 - 3 S 91/11
Ein obligatorisches Streitschlichtungsverfahren ist auch bei solchen Klagen erforderlich, die vor dem Amtsgericht hätten erhoben werden müssen und allein aufgrund einer Höherbewertung des Streitwerts beim Landgericht anhängig gemacht wurden.
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IMRRS 2012, 3131
Prozessuales
OLG Celle, Urteil vom 09.11.2012 - 16 U 53/12
1. Macht der Bauherr im Prozess über die Rückforderung eines Kostenvorschusses die ihm entstandenen Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens zum Gegenstand einer Widerklage, so ist die Widerklage grundsätzlich erledigt, wenn der Bauherr in der Berufungsinstanz gegen den Rückforderungsanspruch mit Schadensersatzansprüchen wegen Baumängeln aufrechnet.*)
2. Die Widerklage ist jedoch nur in der Höhe erledigt, in der der Bauherr nach der Kostenentscheidung in der Hauptsache Erstattung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens verlangen kann.*)
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IMRRS 2012, 3129
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.10.2012 - LwZR 12/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3127
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - VIII ZR 249/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3125
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - IX ZB 15/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3124
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZR 56/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3123
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.11.2012 - IX ZB 56/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3122
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 31.10.2012 - III ZB 51/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3121
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.10.2012 - IX ZB 98/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3119
Prozessuales
AG Charlottenburg, Urteil vom 11.07.2012 - 72 C 42/12
Ein Beitritt des beklagten Eigentümers auf Seite des Anfechtungsklägers ist unwirksam.
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IMRRS 2012, 3112
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - IX ZR 52/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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