Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16713 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2012, 2990
Architekten und Ingenieure
LG Hannover, Urteil vom 07.11.2012 - 14 O 11/12
1. Dass ein Architekt Vorentwürfe fertigt, eine Bauvoranfrage stellt, Verhandlungen mit Behörden führt und einen Bauantrag gefertigt hat, reicht nicht ohne weiteres aus, um auf den Abschluss eines Architektenvertrags zu schließen.
2. Wird eine an den vertraglichen Voraussetzungen orientierte schlüssige Abrechnung nicht vorgelegt (auch nicht nach Erteilung eines richterlichen Hinweises), ist die Forderung des Architekten endgültig - und nicht lediglich als "zur Zeit unbegründet" - abzuweisen.
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IMRRS 2012, 2989
Immobilien
BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - V ZB 86/12
1. An der privatrechtlichen Natur eines Grundstückskaufvertrags ändert sich nicht dadurch etwas, dass auf beiden Seiten Träger öffentlicher Verwaltung beteiligt sind und der Verkäufer mit der Gewährung eines Preisnachlasses einen öffentlichen Zweck verfolgt.*)
2. Für Streitigkeiten aus einem solchen Vertrag ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.*)
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IMRRS 2012, 2988
Prozessuales
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2012 - 3 S 2964/11
Zum Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen für die Wahrnehmung eines gerichtsinternen Mediationstermins im Einzelfall.*)
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IMRRS 2012, 2987
Zwangsvollstreckung
LG Schwerin, Beschluss vom 18.07.2012 - 5 T 163/12
1. Dem Ersteher ist eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses zu erteilen, wenn er darlegt, dass er neben der Räumung zu gleicher Zeit wegen der Kosten der Räumung an mehreren Orten in verschiedene Vermögenswerte des Schuldners vollstrecken will.
2. Der Ersteher kann nicht vorab auf die Möglichkeit des § 788 Abs. 2 Satz 1 ZPO verwiesen werden.
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IMRRS 2012, 2986
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.09.2012 - 13 W 56/12
Die Nebenintervention des Betreibers des Bauobjekts im selbständigen Beweisverfahren ist zulässig, wenn er ein rechtliches Interesse nach § 66 Abs. 1 ZPO am "Obsiegen" der von ihm unterstützten Partei hat. Ein rein wirtschaftliches oder tatsächliches Interesse reicht hierzu nicht aus.
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IMRRS 2012, 2983
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 24.07.2012 - II ZR 185/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2981
Mietrecht
AG Neukölln, Urteil vom 12.04.2012 - 10 C 456/11
Eine bauliche Veränderung ist eine auf Dauer angelegte, nicht ganz unerhebliche gegenständliche Umgestaltung oder Veränderung des Erscheinungsbildes sowohl der Wohnung, als auch des Gebäudes. Darunter fällt auch die Errichtung einer Holzkonstruktion mit daran befestigtem Netz. Hiergegen steht dem Vermieter ein Unterlassungsansrpuch zu.
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IMRRS 2012, 2975
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - KZR 40/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2974
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - V ZR 204/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2971
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - IX ZR 130/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2970
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - IX ZR 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2968
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - VI ZB 67/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2966
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - IX ZB 131/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2965
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - I ZR 44/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2964
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - AnwZ (Brfg) 46/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2963
Prozessuales
OLG Naumburg, Urteil vom 25.05.2012 - 10 U 43/11
Wird über die Ablehnung eines Sachverständigen unrichtig nicht mit Beschluss, sondern im instanzabschließenden Urteil entschieden, ist dieses wegen des Verfahrensfehlers nur dann anfechtbar, wenn eine sofortige Beschwerde nach § 406 Abs. 5 ZPO gegen einen ablehnenden Beschluss gemäß § 406 Abs. 4 ZPO Erfolg gehabt hätte. Eine entsprechende Prüfung kann das Berufungsgericht selbst vornehmen.
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IMRRS 2012, 2962
Selbständiges Beweisverfahren
LG Darmstadt, Urteil vom 28.06.2012 - 8 OH 3/11
1. Die Vorschriften der ZPO über die Streitverkündung und damit gemäß § 74 Abs. 1 ZPO die Möglichkeit eines Zwischenstreitverfahrens im Sinne des § 71 ZPO finden auch im selbständigen Beweisverfahren Anwendung.
2. Der Begriff des rechtlichen Interesses ist weit zu fassen. Es ist zu bejahen, wenn die Entscheidung des Verfahrens - durch Inhalt oder Vollstreckung - mittelbar oder unmittelbar auf die privaten oder öffentlich-rechtlichen Verhältnisse des Nebenintervenienten bzw. Streitverkündeten rechtlich günstig oder ungünstig einwirken kann.
3. Sind die Architekten- und Bauleistungen zwischen Antragsteller und Antragsgegnern mangelhaft, könnte dies zugleich im Verhältnis des Nebenintervenienten zum Antragsteller bedeuten, dass auch dort die Leistungserfüllung des Antragstellers (Zurverfügungstellung einer mangelfreien Werkhalle) mangelhaft gewesen ist.
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IMRRS 2012, 2961
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - VI ZB 69/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2960
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 16.10.2012 - XI ZR 218/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2959
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - V ZB 175/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2957
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.09.2012 - II ZR 94/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2956
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - IX ZB 263/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2953
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - V ZB 73/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2950
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZR 104/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2949
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - X ZR 90/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2946
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.09.2012 - AnwZ (B) 3/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2945
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 16.08.2012 - I ZB 66/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2944
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.10.2012 - IX ZB 87/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2943
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - IX ZB 138/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2942
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.07.2012 - II ZR 217/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2938
Prozessuales
LG Lüneburg, Beschluss vom 27.02.2012 - 1 O 49/12
Gemäß § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB ist es zwar nicht erforderlich, eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft zu machen. Die gesetzliche Vermutung wird aber widerlegt, wenn der Gläubiger zur Sicherung seines Werklohnanspruchs den Schuldner auffordert, die ausreichende Sicherung der Finanzierung des streitgegenständlichen Bauvorhabens nachzuweisen.
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IMRRS 2012, 2935
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Schleswig, Beschluss vom 19.07.2011 - 16 W 94/11
Die einseitige Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren ist als Antragsrücknahme zu werten und führt dazu, dass dem Antragsteller die Kosten des Beweisverfahrens aufzuerlegen sind. Unerheblich ist, warum der Antragsteller den Antrag zurückgenommen hat.
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IMRRS 2012, 2934
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 27.03.2012 - 5 W 17/12
Gemäß § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB ist es zur Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs aus § 648 BGB nicht erforderlich, eine Gefährdung des Anspruchs glaubhaft zu machen.
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IMRRS 2012, 2932
Prozessuales
LG Lüneburg, Beschluss vom 22.06.2012 - 1 O 97/12
Die gesetzliche Vermutung der Gefährdung des zu sichernden Anspruchs im Sinne des § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB wird widerlegt, wenn der Gläubiger ohne nachvollziehbaren Grund die Vollziehungsfrist einer zu seinen Gunsten ergangenen einstweiligen Verfügung verstreichen lässt.
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IMRRS 2012, 2926
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.05.2012 - 24 U 250/11
1. Der Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich nicht berechtigt, eine der Gesamthand zustehende Forderung gegen einen Dritten im eigenen Namen allein geltend zu machen.*)
2. Ausnahmsweise kann der einzelne Gesellschafter allerdings prozessführungsbefugt und damit zur Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung im eigenen Namen berechtigt sein, wenn der andere Gesellschafter sich aus gesellschaftswidrigen Gründen weigert, an der Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung mitzuwirken und zudem der verklagte Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten beteiligt ist.*)
3. Die Tatsachen, die die Prozessführungsbefugnis des Mitgesellschafters begründen, müssen positiv feststehen und noch zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz vorliegen.*)
4. Zur Begründung der Prozessführungsbefugnis kann ein Mitgesellschafter sich auf eine Notkompetenz analog § 744 Abs. 2 BGB nur berufen, wenn gerade die von ihm erhobene Klage als eine Maßnahme anzusehen ist, die im Interesse der Gesellschaft zur Erhaltung der Substanz oder des wirtschaftlichen Wertes des Gegenstandes der Gesellschaft im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich ist.*)
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IMRRS 2012, 2923
Prozessuales
BGH, Urteil vom 22.10.2004 - V ZR 47/04
§ 513 Abs. 2 ZPO hindert das Berufungsgericht, den Rechtsstreit unter Aufhebung des angefochtenen Urteils gemäß § 281 ZPO an ein anderes erstinstanzliches Gericht zu verweisen.*)
§ 513 Abs. 2 ZPO schränkt nicht die Nachprüfung der Anwendung von Normen ein, die anderen Zwecken als der Festlegung des zuständigen Gerichts dienen und dabei an die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts lediglich anknüpfen.*)
Ist ein nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BadWürttSchlG vorgeschriebenes Schlichtungsverfahren vor Klageerhebung durchgeführt worden, macht eine im Verlauf des Rechtsstreits erfolgte zulässige Klageerweiterung oder -änderung einen neuen außergerichtlichen Schlichtungsversuch nicht erforderlich.*)
Eine Rechtsstreitigkeit über Ansprüche wegen im Nachbarrechtsgesetz geregelter Rechte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2e BadWürttSchlG ist gegeben, wenn das Nachbarrechtsgesetz Regelungen enthält, die für den Interessenkonflikt der Nachbarn von Bedeutung sind.*)
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IMRRS 2012, 2918
Sachverständige
OLG Naumburg, Beschluss vom 28.03.2012 - 10 W 10/12
1. Ergibt sich der Grund zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt eines schriftlichen Gutachtens, so läuft die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen regelmäßig gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab.*)
2. Bei der Auseinandersetzung mit einem Privatgutachter ist entscheidend, ob sich die Äußerungen des Sachverständigen noch im Bereich der sachlichen Auseinandersetzung halten oder bereits die Grenze zu einer persönlichen Herabsetzung überschritten wird (hier: verneint für die Äußerungen "parteiliche Fokussierung" und "plakative Betrachtungen" sowie den Hinweis auf die Emeritierung des Privatgutachters).*)
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IMRRS 2012, 2917
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.07.2012 - II ZR 216/10
1. Gegen ein Zwischenurteil, mit dem das Gericht über die Zulässigkeit einer Nebenintervention entscheidet, findet die sofortige Beschwerde statt (ZPO § 71 Abs. 2).
2. Auch wenn die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Nebenintervention mit dem Endurteil verbunden wird, bleibt sie insoweit Zwischenurteil, gegen das die sofortige Beschwerde stattfindet.
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IMRRS 2012, 2914
Prozessuales
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.10.2012 - 19 U 235/11
Zu den Voraussetzungen einer Anhörung oder Vernehmung einer Partei in den Fällen eines Vier-Augen-Gesprächs*)
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IMRRS 2012, 2907
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.09.2012 - IV ZR 264/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2906
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 05.11.2012 - 13 W 79/11
Bei den durch die vorprozessuale Beauftragung des Rechtsanwalts entstandenen Kosten handelt es sich um eine Nebenforderung, die nach § 43 Abs. 1 GKG nicht streitwerterhöhend wirkt, solange die der Beauftragung zu Grunde liegende Forderung Gegenstand des Prozesses ist.*)
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IMRRS 2012, 2905
Prozessuales
OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.10.2012 - 2 W 58/12
Ein Richter kann befangen sein, wenn er dem Antrag einer Partei, statt eines gerichtlichen Sachverständigen den Privatgutachter einer Partei als sachverständigen Zeugen zu hören, nicht folgt.*)
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IMRRS 2012, 2903
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.03.2012 - 14 W 167/12
1. Benötigt der Erbe Kontoauszüge, um daraus entspringende Ansprüche des Nachlasses erkennen und beziffern zu können, handelt es sich bei der an die Bank gezahlten Vergütung für die Unterlagen um notwendigen und damit vom unterlegenen Prozessgegner zu erstattenden Aufwand.*)
2. Die keine besondere Sachkunde erfordernde Auswertung der Auszüge ist allgemeiner Prozessaufwand, der auch dann nicht erstattungsfähig ist, wenn der Erbe ihn auf Dritte delegiert (hier: Erbe beauftragt einen Steuerberater mit der Auswertung der Bankunterlagen).*)
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IMRRS 2012, 2899
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 28.10.2011 - 14 W 594/11
Ist eine vom Zessionar als Nebenforderung eingeklagte, beim Zedent entstandene Geschäftsgebühr durch einen Prozessvergleich über sämtliche Forderungen abgegolten, scheiden sowohl die Anrechnung dieser Geschäftsgebühr als auch die Anrechnung einer dem Zessionar nicht entstandenen, indes als erstattungsfähig vereinbarten Geschäftsgebühr aus.*)
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IMRRS 2012, 2898
Rechtsanwälte
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2011 - 14 W 702/11
Wird der Prozess, in dem der PKH-Anwalt beigeordnet war, wegen eines Jahre dauernden Parallelverfahrens zum Ruhen gebracht, nach dessen Ende weiterbetrieben und durch Vergleich beendet, kann die Verjährungseinrede der Staatskasse gegenüber dem erst jetzt gestellten Antrag auf Festsetzung der PKH - Vergütung des Rechtsanwalts treuwidrig und damit unbeachtlich sein.*)
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IMRRS 2012, 2893
Mietrecht
OLG Naumburg, Beschluss vom 18.05.2012 - 1 W 17/12
Räumt ein Vermieter im Wege verbotener Eigenmacht, begründet dies einen Schadensersatzanspruch. Hat der Vermieter dabei keine Inventarisierung und Schätzung der geräumten Gegenstände vorgenommen, trifft ihn die Beweispflicht zu Umfang, Bestand und Wert der einer Schadensberechnung des Mieters zugrunde liegenden Gegenstände soweit seine Darstellung von plausiblen Angaben des Mieters abweicht.*)
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IMRRS 2012, 2889
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 26.03.2012 - 14 W 147/12
In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau nicht von der Zahlung der Gerichtskosten befreit. Derartiges ergibt sich auch nicht aus § 14 Abs. 3 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.*)
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IMRRS 2012, 2888
Sachverständige
BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - X ZR 137/09
Der Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit kann begründet sein, wenn der Sachverständige in einer wirtschaftlichen Verbindung zu einer der Parteien steht. Nimmt der Sachverständige einen Gutachtenauftrag eines Dritten an, der seinerseits in einem Beratungsverhältnis zu einer der Parteien steht, kommt dies nur unter engen Voraussetzungen in Betracht.*)
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IMRRS 2012, 2883
Prozessuales
OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2012 - 1 W 15/12
Soll ein Gutachten im selbständigen Beweisverfahren die Ursachen von Rissbildungen an einem Haus untersuchen, die der Antragsteller in Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück vermutet, so kann er bis zum Ende des selbständigen Beweisverfahrens verlangen auch die Entwässerung des Nachbargrundstücks als mögliche Ursache mit zu untersuchen. Damit verlangt er kein neues Gutachten im Sinne von §§ 485 Abs. 3, 412 ZPO.*)
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IMRRS 2012, 2878
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 01.10.2012 - 2 W 533/12
Bei der Festsetzung des Gesamtstreitwerts über eine Stufenklage ist auf die Vorstellungen des Klägers zu Beginn des Verfahrens abzustellen. Verfolgt der Kläger mit seiner Stufenklage die Auskunft über den Bestand des Nachlasses des Erblassers (1. Stufe), die Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides Statt (2. Stufe) und die Verurteilung zu einem Pflichtteil nebst Pflichtteilsergänzung (3. Stufe), sind Vorbereitungsansprüche nur mit einem Bruchteil zu bewerten. Der Streitwert ist zunächst für die 1. Stufe festzusetzen.*)
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