Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16713 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 2762
Prozessuales
BGH, Urteil vom 18.09.2012 - VI ZR 223/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2761
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.09.2012 - VIII ZB 31/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2758
Prozessuales
BGH, Urteil vom 19.09.2012 - VI ZR 114/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2757
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.09.2012 - II ZR 56/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2756
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - IX ZR 24/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2755
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.09.2012 - IX ZB 42/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2753
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - IX ZR 201/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2752
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.09.2012 - XI ZR 476/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2750
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.07.2012 - IV ZR 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2749
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - IX ZR 171/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2748
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - IV ZR 177/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2747
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.09.2012 - VI ZR 77/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2746
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - XI ZR 291/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2745
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 24.09.2012 - IX ZA 23/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2744
Prozessuales
BGH, Urteil vom 18.09.2012 - VI ZR 225/11
Die Wirksamkeit des Zustellungsvermerks nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO ist nicht daran gebunden, dass derselbe Urkundsbeamte, der dem Gerichtswachtmeister das zuzustellende Schriftstück zum Zwecke der Aufgabe zur Post zugeleitet hat, auch den Vermerk beurkundet, dass das Schriftstück vom Gerichtswachtmeister zur Post aufgegeben worden ist.*)
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IMRRS 2012, 2743
Prozessuales
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.06.2012 - 14 U 1/12
1. Wird der Werklohn gemeinsam mit dem Anspruch auf Übergabe einer Sicherheit für den Vergütungsanspruch aus dem Hauptvertrag eingeklagt, kann über die Sicherheitsklage im Wege des Teilurteils entschieden werden.
2. Für den Erlass eines Teilurteils ist es nicht erforderlich, dass der Auftraggeber den Werklohnanspruch anerkannt hat.
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IMRRS 2012, 2739
Prozessuales
BVerfG, Beschluss vom 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11
Einer Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Dauer fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Gerichtsverfahren zwischenzeitlich abgeschlossenen ist.
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IMRRS 2012, 2737
Leasing und Erbbaurecht
OLG Celle, Beschluss vom 12.10.2012 - 2 W 269/12
Zur Frage des Streitwerts einer Räumungsklage des Vermieters und Eigentümers gegen den Untermieter.
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IMRRS 2012, 2731
Prozessuales
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.12.2011 - 1 N 2.10
Die Ersatzzustellung an eine juristische Person ist in deren dem Publikum zugänglichen Geschäftsräumen, in denen eine geschäftliche Tätigkeit der juristischen Person ausgeübt wird, möglich.*)
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IMRRS 2012, 2729
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 09.10.2012 - 2 W 255/12
Eine Gerichtskostenermäßigung nach Nr. 1211 KV GKG tritt regelmäßig nicht ein, wenn der Rechtsstreit erst durch Vergleich beendet wird, nachdem das Revisionsgericht ein Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen hat. Werden die Kosten für das Verfahren bis zur Verkündung des Berufungsurteils jedoch wegen unrichtiger Sachbehandlung gemäß § 21 GKG nicht erhoben, liegen die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der im weiteren Verfahren angefallenen Gerichtskosten vor.*)
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IMRRS 2012, 2728
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 30.08.2012 - V ZR 8/12
Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat. Das gilt auch dann, wenn sich die Anhörungsrüge gegen einen Beschluss richtet, durch den eine Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO ohne nähere Begründung zurückgewiesen worden ist.
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IMRRS 2012, 2726
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.09.2012 - III ZB 24/12
1. Wendet sich der Berufungsführer gegen eine ihm nachteilige Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts, so genügt er den Anforderungen an die Zulässigkeit seiner Berufung, wenn er deutlich macht, dass und aus welchen Gründen er die Beweiswürdigung für unrichtig hält. Eine noch weiter gehende Auseinandersetzung mit der (Beweis-)Würdigung durch das Erstgericht ist grundsätzlich nicht erforderlich. Es kommt insoweit auch nicht darauf an, ob die Berufungsbegründung inhaltlich schlüssig ist und begründeten Anlass für eine erneute und vom Erstgericht abweichende Würdigung (Feststellung) gibt.*)
2. Ergibt sich die Entscheidungserheblichkeit eines Rechtsverstoßes oder einer beanstandeten Tatsachenfeststellung unmittelbar aus dem Prozessstoff, so bedarf sie keiner gesonderten Darlegung in der Berufungsbegründung.*)
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IMRRS 2012, 2724
Rechtsanwälte
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.07.2012 - 1 U 449/12
Eine schuldhafte Versäumung der Wahrung der Berufungsbegründungsfrist liegt vor, wenn der Rechtsanwalt die Ermittlung und Eintragung der Frist im Fristenkalender seiner Rechtsanwaltsgehilfin überlässt. Der Rechtsanwalt muss, bevor er das Empfangsbekenntnis unterzeichnet, dafür Sorge tragen, dass die Rechtsmittelfristen richtig ermittelt und festgehalten worden sind. Die Fristenprüfung obliegt wieder dem Rechtsanwalt selbst, wenn ihm die Akten, z. B. im Zusammenhang mit einer befristeten Prozesshandlung erneut vorgelegt werden (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 12.01.2010 - VI ZB 64/09 - NJW-RR 2010, 417 = MDR 2010, 414). Spätestens bei Berufungseinlegung obliegt ihm zudem die Pflicht zu prüfen, wann die Berufungsbegründungsfrist endet. Der Rechtsanwalt kann sich nicht damit entlasten, dass die aus seiner Sicht erfahrene Rechtsanwaltsgehilfin die maßgeblichen Fristen auf der Grundlage seiner Vorgaben "Berufung 1 Monat, Berufungsbegründung 2 Monate" selbst richtig ermittelt und im Fristenkalender vermerkt. Er hätte bei Zustellung des Urteils prüfen müssen, ob die richtigen Fristen im Fristenkalender eingetragen worden sind.*)
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IMRRS 2012, 2718
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - IV ZB 3/12
Die Mehrkosten für einen zweiten Rechtsanwalt sind erstattungsfähig, wenn der erste Prozessbevollmächtigte seine Zulassung zur Anwaltschaft aus achtenswerten Gründen zurückgegeben hat und dies bei Übernahme des Mandats noch nicht absehbar war.*)
Dies ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen.*)
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IMRRS 2012, 2717
Leasing und Erbbaurecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2012 - 24 U 195/11
1. Das für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage erforderliche rechtliche Interesse liegt vor, wenn künftige Schadensfolgen - sei es auch nur entfernt - möglich, ihre Art, ihr Umfang und sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind. Ob die Zulässigkeit bei reinen Vermögensschäden von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts abhängt, kann offen bleiben.*)
2. Ein Feststellungsantrag ist begründet, wenn ein haftungsrechtlich relevanter Tatbestand gegeben ist, der zu möglichen künftigen Schäden führen kann. Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, bedarf keiner Entscheidung.*)
3. Dem Vermieter ist der Abschluss eines Nachfolgevertrages mit kalendermäßig bestimmtem Mietbeginn nicht zuzumuten, wenn ungewiss ist, wann der säumige Mieter die Sache zurückgibt. Er braucht sich nicht der Gefahr auszusetzen, sich dem Nachfolgemieter gegenüber schadensersatzpflichtig zu machen.*)
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IMRRS 2012, 2715
Prozessuales
OLG Koblenz, Urteil vom 29.08.2012 - 5 U 283/12
1. War zentraler Gegenstand eines durch strafbewehrte Unterlassungserklärung beendeten Vorprozesses zweier in einer Gemeinschaftspraxis tätigen Ärzten die wiederholte, auf den Kollegen gemünzte verbale Entgleisung "Kotz - Kacke", erlaubt das den Schluss, dass fortgesetztes Mobbing mit den Kürzeln "k.K." und "K.K." dieselbe Schmähung zum Ausdruck bringt.*)
2. Der Herabsetzung der versprochenen Vertragsstrafe (hier: von 10.000 Euro für einen einmaligen Verstoß) steht nicht entgegen, dass die Parteien Derartiges im Vorprozess und in erster Instanz nicht erwogen haben. Ein erstmals in zweiter Instanz gestellter Antrag auf Herabsetzung der zuerkannten Vertragsstrafen scheitert nicht an § 531 ZPO, soweit der zugrunde liegende Tatsachenstoff unstreitig oder bewiesen ist.*)
3. Hat das Gericht erster Instanz über mehrere Streitgegenstände nicht in der vom Kläger bestimmten Weise entschieden, kann das unschädlich sein, wenn er in zweiter Instanz das vom Gegner angegriffene Urteil verteidigt.*)
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IMRRS 2012, 2712
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.09.2012 - IX ZR 14/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2710
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.09.2012 - IX ZR 172/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2706
Wohnungseigentum
LG Berlin, Beschluss vom 11.02.2011 - 82 T 56/11
Es würde zu einer Benachteiligung der Grundpfandrechtgläubiger nach § 10 I Nr.4 ZVG führen, könnte nach einer teilweisen oder vollständigen Befriedigung der Wohnungseigentümergemeinschaft der Betrag des Vorrechts immer wieder neu durch andere Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft aufgefüllt werden. Denn im Ergebnis würde auch hier - wie im Falle der Ablösung durch einen Dritten - eine den Grenzbetrag von 5% des Verkehrswertes übersteigende Summe zu Lasten der Grundpfandrechtgläubiger nach § 10 l Nr.4 ZVG aufgewendet.
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IMRRS 2012, 2704
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.09.2012 - IX ZB 251/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2703
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.09.2012 - VI ZB 61/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2700
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 24.09.2012 - IX ZB 87/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2699
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.09.2012 - III ZR 284/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2698
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.09.2012 - IX ZR 28/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2697
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.09.2012 - III ZR 286/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2695
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.09.2012 - VI ZB 60/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2694
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.09.2012 - IX ZR 112/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2693
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.09.2012 - IV ZB 23/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2692
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.07.2012 - IV ZB 23/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2688
Prozessuales
BGH, Urteil vom 11.09.2012 - VI ZR 301/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2687
Prozessuales
BGH, Urteil vom 11.09.2012 - VI ZR 300/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2686
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - IX ZB 12/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2685
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 05.09.2012 - VII ZR 25/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2682
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 16.08.2012 - I ZR 200/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2678
Prozessuales
OLG Naumburg, Beschluss vom 15.08.2011 - 1 AR 22/11
Bei Dienstverträgen gibt es keinen gemeinsamen Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten. Zahlungsverpflichtungen sind grundsätzlich am Sitz des Auftraggebers zu erfüllen, bezogen auf den Zeitpunkt der Begründung des Vertragsverhältnisses.
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IMRRS 2012, 2677
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - XI ZR 325/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2676
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.09.2012 - XI ZR 332/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2675
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.04.2012 - I ZR 42/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2674
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.08.2012 - V ZR 242/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2673
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - IX ZR 187/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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