Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16713 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 2512
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 16.08.2012 - I ZB 53/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2510
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - V ZR 272/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2509
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 03.03.1998 - 1Z AR 9/98
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren und künftiges Hauptsacheverfahren wegen verschiedener Baumängel gegen den mit der Planung beauftragten sowie gegen die mit der Bauaufsicht beauftragten Architekten.
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IMRRS 2012, 2506
Schiedswesen
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.01.2012 - 10 U 700/11
1. Bei der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens ist das angerufene Gericht gehindert, selbst die Tatsachenfeststellungen vorzunehmen, die dem Schiedsgutachten vorbehalten sind.
2. Zahlt eine Partei den vereinbarten Kostenvorschuss für das Schiedsgutachten nicht ein, so bleibt sie beweisfällig, unabhängig von der materiellen Beweislastverteilung.
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IMRRS 2012, 2505
Schiedswesen
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2012 - 10 U 700/11
1. Bei der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens ist das angerufene Gericht gehindert, selbst die Tatsachenfeststellungen vorzunehmen, die dem Schiedsgutachten vorbehalten sind.
2. Zahlt eine Partei den vereinbarten Kostenvorschuss für das Schiedsgutachten nicht ein, so bleibt sie beweisfällig, unabhängig von der materiellen Beweislastverteilung.
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IMRRS 2012, 2504
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12
1. Die von den Parteien nach § 134 ZPO oder die von Dritten nach § 142 Abs. 1 ZPO eingereichten Original-Urkunden sind nicht Teil der Gerichtsakten. Ein Anspruch auf Akteneinsicht bzw. auf die Erteilung von Abschriften folgt nicht unmittelbar aus § 299 ZPO. Bei Urkunden, die unmittelbar vom Gericht gem. § 142 ZPO bei Dritten angefordert werden, ergibt sich ein Anspruch auf die Anfertigung von Fotokopien aber sowohl aus den Regelungen der §§ 131, 133 ZPO sowie einer analogen Anwendung des § 299 ZPO unter Beachtung des Grundsatzes auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG.*)
2. § 299 ZPO sieht eine Übersendung der Prozessakten an Prozessbevollmächtigte der Parteien nicht ausdrücklich vor. Die Versendung kann aber nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen, wenn die Akten entbehrlich und der Empfänger vertrauenswürdig ist. Bei der Entscheidung ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs zu berücksichtigen.*)
3. Dasselbe gilt für die von den Parteien oder gemäß § 142 ZPO von Dritten eingereichten Urkunden und Unterlagen dann, wenn die Person, zwischen der und dem Gericht das Verwahrungsverhältnis begründet wurde, einer Übersendung der Akten an die Prozessbevollmächtigten zustimmt. Bevor das Gericht eine Übersendung ablehnt, hat es zunächst bei den Dritten anzufragen, ob diese einer Übersendung der Unterlagen an die Prozessbevollmächtigten beider Parteien zustimmen.*)
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IMRRS 2012, 2499
Prozessuales
BGH, Urteil vom 27.07.2012 - V ZR 258/11
Die Rechtskraft des in einem Vorprozess über denselben Anspruch ergangenen Urteils erstreckt sich grundsätzlich nicht auf den nicht eingeklagten Rest eines teilbaren Anspruchs, selbst wenn sich der Kläger die Nachforderung nicht vorbehalten hat.
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IMRRS 2012, 2493
Prozessuales
LG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.2012 - 18a O 52/12
Der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts gilt nicht für die Zahlung der Vergütung einer Bauleistung.
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IMRRS 2012, 2488
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2011 - 14 W 743/11
Hat ein Entschädigungsberechtigter erfolglos Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Dreimonatsfrist des § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG beantragt, ist diese Entscheidung auch dann mit der Beschwerde anfechtbar, wenn die begehrte weitere Vergütung den in § 4 Abs. 3 JVEG bestimmten Betrag von 200 Euro nicht übersteigt. Das ergibt sich daraus, dass § 2 Abs. 2 Satz 6 JVEG nicht auf § 4 Abs. 3 Satz 1 JVEG verweist.*)
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IMRRS 2012, 2485
Prozessuales
LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2012 - 6 Ta 318/12
Die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung, die das Revisionsgericht angeordnet hat, ist kostenrechtlich eine notwendige Wahrnehmung von Terminen, auch wenn die Parteien nicht persönlich geladen sind.
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IMRRS 2012, 2481
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - I ZR 189/08
Die Gerichte sind nach Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivorbringens in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden
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IMRRS 2012, 2480
Prozessuales
BGH, Urteil vom 10.07.2012 - VIII ZR 289/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2479
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - I ZR 92/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2473
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.07.2012 - VI ZB 7/12
Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist die Einzeltätigkeit eines beim Bundesgerichtshof nicht zugelassenen Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, wenn auch ein beim Bundesgerichtshof zugelassener Verfahrensbevollmächtigter bestellt wird.*)
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IMRRS 2012, 2472
Leasing und Erbbaurecht
LG Berlin, Beschluss vom 17.07.2012 - 63 T 109/12
1. Der Gebührenstreitwert einer auf die Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 558 BGB gerichteten Klage bemisst sich allein nach dem Jahreswert der begehrten Erhöhung. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht nicht nur über das vorgerichtliche, sondern auch über weitere - im Rechtsstreit nachgeholte oder nachgebesserte - Erhöhungsverlangen zu befinden hat.*)
2. Vergleichen sich die Parteien im Rahmen eines auf die Erhöhung des Mietzinses nach § 558 BGB gerichteten Rechtsstreits über innerprozessuale Vorfragen des Zustimmungsanspruchs, die vorprozessual nicht im Streit standen - hier: die Vermieterstellung eines von mehreren Klägern -, erhöht dies den Vergleichswert nicht.*)
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IMRRS 2012, 2463
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.08.2012 - 5 W 466/12
Auch die nicht statthafte GKG - Beschwerde (hier: gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung) ist gebührenfrei (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung - Beschluss 14 W 635/99 vom 24. 11. 1999 in NJW - RR 2000,1239).*)
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IMRRS 2012, 2459
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 13.07.2012 - 2 U 561/11
1. Hat eine Partei hinsichtlich des erstinstanzlichen Urteils zwar keinen Tatbestandbsberichtigungsantrag gestellt, hindert dies jedoch nicht in der Berfungsinstanz abweichend vorzutragen. Eine Zurückweisung des Vortrags wegen Verspätung ist nicht möglich, wenn die andere Partei den neuen Vortrag nicht bestritten hat.*)
2. Die hilfsweise Begründung des Klagevortrags stellt dann keine unzulässige Klageänderung dar. Die Klageänderung ist sachdienlich, wenn sich die Klägerin bereits in erster Instanz bezüglich dieses Komplexes eine Klageerweiterung vorbehalten hat.*)
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IMRRS 2012, 2455
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.11.2011 - 14 W 698/11
Ist das gesamte Verfahren durch einen Vergleich beendet worden, der keine Gebührenermäßigung nach 1211 KV - GKG bewirkt, weil zuvor im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten erging, kann keine die Nichterhebung von Gerichtskosten rechtfertigende unrichtige Sachbehandlung darin gesehen werden, dass das Gericht eine nachgereichte Klageerweiterung nicht mit einer erneuten förmlichen Belehrung über die möglichen Säumnisfolgen zugestellt hat.*)
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IMRRS 2012, 2454
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2012 - 3 W 44/12
1. Die Verhandlung zur Sache oder über das Beweisergebnis hat den Verlust des Ablehnungsrechts wegen bis dahin bekannter Gründe zur Folge.
2. Der Einwand der Partei, sie sei in der mündlichen Verhandlung persönlich nicht anwesend gewesen, rechtfertigt keine anderslautende Entscheidung. Denn die Kenntnis des anwesenden Prozessbevollmächtigten von den Befangenheitsgründen wirkt gegen die Partei (§ 85 Abs. 2 ZPO, 166 BGB).
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IMRRS 2012, 2451
Prozessuales
BVerfG, Beschluss vom 30.05.2012 - 1 BvR 509/11
Die Zurückweisung einer Berufung durch einstimmigen Beschluss stellt eine willkürliche Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO (Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung) und damit eine Verletzung des Grundrechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG dar, wenn das Gericht die Klageforderung als verjährt ansieht und dabei eine Hemmung der Verjährung gem. § ZPO § 167 ZPO durch Zustellung des Mahnbescheidsantrags entgegen den vom BGH im Urteil vom 12.07.2006 (IMR 2006, 139) entwickelten Voraussetzungen für eine "demnächst" erfolgte Zustellung verneint.
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IMRRS 2012, 2445
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2012 - 4 AR 40/12
1. Setzt sich ein Gericht bei der Verweisung des Rechtsstreits gem. § 281 ZPO inhaltlich nicht mit einer - möglichen - eigenen Zuständigkeit auseinander, begründet dies grundsätzlich die Annahme objektiver Willkür und nimmt dem Verweisungsbeschluss die Bindungswirkung (festhalten an Senat, Beschluss vom 03. August 2011, Az: 4 AR 43/11).*)
2. Der Wohnsitz der Beklagten bei Unterzeichnung eines Darlehensvertrags begründet eine Zuständigkeit nach § 29 ZPO für eine Klage des damaligen Mitdarlehensnehmers aus § 426 BGB.*)
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IMRRS 2012, 2440
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.08.2012 - VII ZR 2/11
§ 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO rechtfertigt es nicht, in einer für die Streitentscheidung zentralen Frage auf die nach Sachlage unerlässlichen Erkenntnisse zu verzichten.
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IMRRS 2012, 2438
Wohnungseigentum
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - V ZR 255/11
§ 62 Abs. 2 WEG gilt nicht, wenn das Berufungsgericht die Berufung als unzulässig verworfen hat.*)
IMRRS 2012, 2427
Sachverständige
OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.06.2012 - 10 W 19/12
1. Führt ein gerichtlich bestellter Sachverständiger eine Ortsbesichtigung durch, ohne die Parteien zu benachrichtigen, begründet dies die Besorgnis der Befangenheit nicht, solange er beide Parteien gleich behandelt und nicht gegen den Grundsatz der Waffengleichheit verstößt.*)
2. Überschreitet ein Sachverständiger eigenmächtig seinen Gutachterauftrag, indem er Beweisfragen überdehnt oder ihm nicht gestellte Beweisfragen eigenmächtig bearbeitet, ist sein Gutachten insoweit unzulänglich; er bewegt sich außerhalb seines Auftrags, so dass ihm dafür keine Vergütung zusteht.*)
3. Eine Überschreitung des Gutachterauftrags begründet allein nicht die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen, sondern nur bei weiteren Umständen, die eine Partei in besonderer Weise benachteiligen, so z. B. wenn der Sachverständige mit der überschießenden Begutachtung neue Mängel aufdeckt und damit das Geschäft einer der Parteien des Rechtsstreits betreibt oder der Sachverständige die Überschreitung seines Gutachterauftrags vorgenommen hat in der Absicht, einseitig eine der Parteien zu belasten.*)
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IMRRS 2012, 2425
Architekten und Ingenieure
OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2012 - 24 U 61/11
1. Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs muss der Unternehmer grundsätzlich nur darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen mit welchen Stundensätzen angefallen sind.
2. Die Darlegungs- und Beweislast für die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung eines werkvertraglichen Vergütungsanspruchs liegt auch bei einer prüfbaren Abrechnung beim Unternehmer.
3. Die während des abgerechneten Zeitraums getätigten Arbeiten müssen konkret und in nachprüfbarer Weise dargelegt werden, wofür es jedoch genügt, wenn diese Arbeiten stichwortartig in verständlicher Weise niedergelegt werden.
4. Lediglich soweit es um den zwingenden Inhalt eines Schriftsatzes geht, kommt eine Bezugnahme nicht in Betracht. Der fakultative Inhalt eines Schriftsatzes darf hingegen durch in Bezug genommene Anlagen ergänzt werden.
5. Die Erklärungslast ist in Bestehen und Umfang davon abhängig, wie die darlegungspflichtige Partei vorgetragen hat. Die erklärungsbelastete Partei hat deshalb, wenn ihr Vortrag beachtlich sein soll, auf die substantiierten Behauptungen ihres Prozessgegners grundsätzlich substantiiert, also mit positiven Angaben, zu erwidern. Hieraus folgt, dass ein substantiiertes Vorbringen grundsätzlich nicht pauschal bestritten werden kann.
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IMRRS 2012, 2423
Prozessuales
OLG Schleswig, Urteil vom 04.09.2012 - 3 U 99/11
Einheitlicher Erfüllungsort für sämtliche Rückgewähransprüche nach Rücktritt vom Kaufvertrag - also auch für den Anspruch des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises - ist der Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet.*)
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IMRRS 2012, 2422
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - V ZR 250/11
Grundsätzlich steht es im Ermessen des Berufungsgerichts, ob es Zeugen, die in der Vorinstanz bereits vernommen worden sind, nach § 398 Abs. 1 ZPO erneut vernimmt. Das Berufungsgericht ist zur nochmaligen Vernehmung jedoch verpflichtet, wenn es die protokollierten Zeugenaussagen anders verstehen oder würdigen will als die Vorinstanz.
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IMRRS 2012, 2420
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.07.2012 - II ZR 212/10
1. Tritt im Laufe eines Rechtsstreits eine Gesetzesänderung in Kraft, die sofortige Wirksamkeit entfaltet, gebieten es die Grundsätze des fairen Verfahrens und die Fürsorgepflicht des Gerichts, dass es der erstinstanzlich erfolgreichen Partei rechtzeitig einen Hinweis darauf erteilt, dass es die Rechtslage anders beurteilt als das erstinstanzliche Gericht. Dies gilt auch dann, wenn der Prozessgegner der anwaltlich vertretenen Partei auf Schlüssigkeitsbedenken hingewiesen hat, für das Gericht aber offen zu Tage tritt, dass der Hinweis nicht richtig verstanden wurde.*)
2. Zahlt der Gesellschafter den Einlagebetrag (hier: aus einer Kapitalerhöhung) nach Fassung des Kapitalerhöhungsbeschlusses ein zweites Mal an die Gesellschaft verbunden mit der Anweisung, die Zahlung an ihn zur Tilgung seiner Bereicherungsforderung aus einem ersten, fehlgeschlagenen Erfüllungsversuch zurück zu überweisen, liegt darin eine verdeckte Sacheinlage in Form des Hin- und Herzahlens.*)
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IMRRS 2012, 2418
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 30.08.2012 - 5 W 42/12
Zur Eintragung einer Vormerkung ist es zwar gemäß § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht erforderlich, dass eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft gemacht wird. Diese gesetzliche Vermutung wird aber widerlegt, wenn der Gläubiger ohne nachvollziehbaren Grund die Vollziehungsfrist einer zu seinen Gunsten ergangenen einstweiligen Verfügung verstreichen lässt und er damit zu erkennen gibt, dass die Angelegenheit nicht eilbedürftig ist.
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IMRRS 2012, 2414
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.08.2012 - VII ZB 84/11
Wegen der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel ist es in der Regel erforderlich, einem Unterhaltsgläubiger, dem Prozesskostenhilfe für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gewährt wird, einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt beizuordnen.*)
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IMRRS 2012, 2411
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 30.07.2012 - V ZR 18/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2410
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.07.2012 - II ZR 245/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2409
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 03.08.2012 - EnVR 98/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2408
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - V ZR 70/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2407
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.08.2012 - XII ZB 291/11
1. Werden im Rahmen der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe die berufsbedingten Fahrtkosten in Anlehnung an § 3 Abs. 6 Nr. 2 Buchst. a der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII ermittelt, ist die Begrenzung des Fahrtkostenabzugs auf Fahrtstrecken von bis zu 40 Entfernungskilometern nicht anzuwenden.*)
2. Die Pauschale von monatlich 5,20 Euro je Entfernungskilometer deckt nur die Betriebskosten einschließlich Steuern ab. Zusätzlich sind konkret nachgewiesene Anschaffungskosten eines für den Weg zur Arbeit erforderlichen Fahrzeugs als besondere Belastung im Sinne des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 658/11 - [...]*)
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IMRRS 2012, 2406
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.08.2012 - VII ZR 30/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2405
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.03.2012 - I ZR 192/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2404
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - I ZB 30/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2403
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 24.07.2012 - II ZB 1/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2402
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.06.2012 - II ZR 223/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2401
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 15.08.2012 - I ZR 79/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2400
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 01.08.2012 - XII ZR 202/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2398
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 14.08.2012 - III ZR 71/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2394
Grundbuchrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2012 - 3 Wx 329/11
1. Das Grundbuchamt muss bei entsprechendem Anlass (Ersuchen des britischen Insolvenzverwalters um Eintragung des Insolvenzvermerks und zu besorgender Übergang der Verfügungsbefugnis auf den "trustee") von Amts wegen prüfen, ob der die Eintragung Bewilligende zur Verfügung über das betroffene Grundbuchrecht befugt ist.*)
2. Die die Bewilligung ersetzende Wirkung eines rechtskräftigen Urteils wird wegen der auch vom Grundbuchamt zu beachtenden Rechtsvermutung des § 891 BGB durch bloße Zweifel des Grundbuchamts am Bestand bzw. Fortbestand der Verfügungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers mit Blick auf ein in England über sein Vermögen eröffnetes Insolvenzverfahren nicht überwunden; sie ist nur widerlegt, wenn dem Grundbuchamt die Unrichtigkeit des Grundbuchs zweifelsfrei belegende Tatsachen bekannt oder nachgewiesen sind.*)
3. Über das Eintragungsersuchen des englischen Treuhänders ("trustee") hat nicht das Grundbuchamt, sondern das Insolvenzgericht zu entscheiden, dem allein die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des beantragten Insolvenzvermerks, namentlich der Einordnung und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie der Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners, obliegt.*)
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IMRRS 2012, 2391
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Beschluss vom 16.03.2012 - Lw ZB 3/11
Der Wert der Beschwer des infolge einer Klagehäufung (§ 260 ZPO) sowohl auf Herausgabe eines Grundstücks als auch auf Beseitigung von Bauwerken oder Einrichtungen verurteilten Beklagten, der sich auf ein Miet- oder Pachtverhältnis berufen hat, bestimmt sich gemäß § 5 ZPO durch Addition des nach § 8 ZPO zu bestimmenden Werts der Beschwer der Verurteilung zur Herausgabe und des nach § 3 ZPO zu bemessenden Werts der Beschwer für die Beseitigung (Anschluss an BGH, NZM 2005, 677).*)
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IMRRS 2012, 2387
Prozessuales
BAG, Beschluss vom 17.08.1984 - 3 AZR 597/83
1. Der einfache Streithelfer (§ ZPO § 66 ZPO) kann ein Rechtsmittel nur solange einlegen, wie die Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei läuft (BAG, Urteil vom 7. Oktober 1973 - 5 AZR 123/73 - AP Nr. AP ZPO § 1 zu § 67 ZPO). Die rechtlich unnötige Zustellung des Urteils an den Streithelfer setzt für diesen keine eigene Rechtsmittelfrist in Lauf.
2. Ist im Zeitpunkt der Zustellung des Urteils an den Streithelfer die für die Hauptpartei laufende Rechtsmittelfrist bereits abgelaufen, so kann der Streithelfer jedenfalls dann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten, wenn er es schuldhaft unterlassen hat, den Zeitpunkt der Zustellung an die Hauptpartei in Erfahrung zu bringen.
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IMRRS 2012, 2381
Immobilien
OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.06.2012 - 4 W 1065/12
Beruft sich in einem Rechtsstreit auf Räumung einer Immobilie der Beklagte auf ein vom Kläger bestrittenes vertragliches Nutzungsrecht hinsichtlich 1/3 der Gesamtfläche der Immobilie und verteidigt sich im Übrigen damit, die Restfläche nicht in Besitz zu haben, bemisst sich der Gebührenstreitwert des Rechtsstreits nach dem einjährigen Nutzungsentgelt für 1/3 der Immobilie zuzüglich 2/3 des Verkehrswertes der Immobilie.*)
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IMRRS 2012, 2379
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.02.2012 - 10 W 5/12
1. Der Gebührenwert ist nach § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. den §§ 3 ff. ZPO nach dem vollen Wert der zu sichernden Forderung festzusetzen.
2. Eine Bezugnahme auf die Streitwertfestsetzung für einstweilige Verfügungsverfahren ist nicht möglich, da der Anspruch auf Sicherheit endgültig entschieden wird.
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IMRRS 2012, 2377
Prozessuales
BVerfG, Beschluss vom 15.04.2012 - 1 BvR 1951/11
Die Erhebung einer Gebühr aus dem Nennwert der Globalgrundschuld für deren Löschung auf Antrag des Erwerbers des letzten, noch nicht enthafteten Eigentumsanteils wird schließlich auch nicht dadurch unverhältnismäßig, dass bereits für die Entlassung der übrigen Erwerber aus der Mithaft Gebühren erhoben worden sind.
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IMRRS 2012, 2376
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 26.03.2012 - 18 U 3956/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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