Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16713 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2012, 2373
Rechtsanwälte
OLG Rostock, Beschluss vom 10.07.2012 - 5 W 35/12
Erklärt der Beklagte nach der Klageerhebung, die Klageforderung vollständig ausgeglichen zu haben und von einer Prozessführung Abstand zu nehmen, liegt keine vertragliche Vereinbarung der Parteien vor, sodass eine Einigungsgebühr nicht entstanden ist. Selbst bei Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung wäre ebenfalls keine Einigungsgebühr entstanden, denn in diesem Fall würde sich der Vertrag ausschließlich auf ein Anerkenntnis beschränken, wenn der Beklagte die Zahlung vorbehaltlos und in der geforderten Höhe geleistet hat.
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IMRRS 2012, 2367
Prozessuales
BGH, Urteil vom 20.07.2012 - V ZR 231/11
Eine Klage, mit der ein Beschluss einer Untergemeinschaft der Wohnungseigentümer angefochten oder für nichtig erklärt werden soll (Beschlussmängelklage), gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG stets gegen alle übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als notwendige Streitgenossen zu richten ist. Die nur gegen einen Teil der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage ist deshalb unzulässig.
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IMRRS 2012, 2366
Prozessuales
KG, Beschluss vom 30.09.2011 - 9 W 188/10
Der Geschäftswert einer allgemeinen Vollmacht gemäß § 41 Absatz 2 KostO kann den Wert des Aktivvermögens des Vollmachtgebers übersteigen, etwa wenn die Vollmacht dazu dient, den Vollmachtgeber über den Wert seines Vermögens hinaus zu verpflichten oder das Vermögen des Vollmachtgebers zu mehren.*)
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IMRRS 2012, 2356
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2012 - 16 W 30/11
Der Streitwert der Streitverkündung richtet sich auch für den Fall, dass der Streithelfer denselben Antrag stellt wie die von ihm unterstützte Partei nicht nach dem Streitwert der Hauptsache. Maßgebend ist vielmehr das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse des Streithelfers am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei.
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IMRRS 2012, 2355
Prozessuales
LG Fulda, Beschluss vom 15.12.2011 - 4 O 724/11
1. Eine Bau-ARGE hat den öffentlichen Auftraggeber nach § 18 Abs. 1 VOB/B vor dem für den Sitz der Prozessvertretung des öffentlichen Auftraggebers zuständigen Stelle zuständigen Gerichts zu verklagen, wenn nichts anderes vereinbart ist und die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vorliegen.
2. Eine Bau-ARGE ist als kaufmännisches Handelsunternehmen tätig, wenn der Bauvertrag ein Volumen von 100 Mio. Euro und eine Abwicklungsdauer von mehr als sieben Jahren vorsieht, so dass das Merkmal der Nachhaltigkeit der Gewinnerzielungsabsicht erfüllt ist. Die Bau-ARGE ist dann als OHG und damit als Kaufmann im Sinne von § 38 Abs. 1 ZPO anzusehen.
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IMRRS 2012, 2351
Prozessuales
OLG Hamm, Urteil vom 27.07.2012 - 11 U 74/11
Bestellt sich ein Prozessbevollmächtigter ordnungsgemäß für eine Verfahrenspartei, reicht die Nichtvorlage einer Vollmachtsurkunde nicht per se aus, um einen Schluss auf einen Vollmachtsmangel zu begründen.
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IMRRS 2012, 2342
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 01.08.2012 - XII ZR 87/11
Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens darf nur dann abgesehen werden, wenn auszuschließen ist, dass damit der erforderliche Beweis geführt werden kann.
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IMRRS 2012, 2341
Prozessuales
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 35/10
1. Auch nach der Neugestaltung des Berufungsverfahrens durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (ZPO-RG, BGBl. I S. 1877) ist das Abstehen vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren wie eine Klageänderung zu behandeln und daher nach § 533 ZPO zulässig, wenn die beklagte Partei einwilligt oder das Gericht dies für sachdienlich hält (Anschluss an BGH, Urteil vom 13. April 2011 - XII ZR 110/09, BGHZ 189, 182).*)
2. Mit dem zulässigen Rechtsmittel gelangt der gesamte aus den Akten ersichtliche Streitstoff des ersten Rechtszugs in die Berufungsinstanz, so dass das Berufungsgericht Parteivorbringen, das vom erstinstanzlichen Gericht für unerheblich erachtet worden ist, auch dann berücksichtigen darf, wenn es im Urteilstatbestand keine Erwähnung gefunden hat.*)
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IMRRS 2012, 2340
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - VII ZR 134/11
Der Streitwert für die Feststellung einer Ersatzpflicht für etwaige über die Kosten der Mangelbeseitigung hinausgehende Aufwendungen ist nach freiem Ermessen (ZPO § 3) zu ermitteln. Er beläuft sich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags auf 80% der über die bereits konkret entstandenen Mangelbeseitigungskosten hinausgehenden Aufwendungen für die Beseitigung vorhandener Mängel.
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IMRRS 2012, 2337
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 14.08.2012 - V ZA 20/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2332
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 24.07.2012 - II ZR 280/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2331
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - III ZR 244/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2328
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 30.07.2012 - IX ZB 167/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2327
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.07.2012 - X ZR 33/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2326
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 30.07.2012 - IX ZB 165/10
Bei einem Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung richtet sich der Gegenstandswert auch für die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten eines beteiligten Gläubigers nach der streitigen Vergütung und nicht nach der vom Gläubiger erstrebten Verbesserung seiner Befriedigung.*)
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IMRRS 2012, 2324
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 30.07.2012 - IX ZB 166/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2323
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 07.08.2012 - I ZR 99/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2321
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.08.2012 - X ZR 33/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2320
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 14.08.2012 - XI ZR 155/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2319
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 3/11
Eine Klage der Gesellschaft im ordentlichen Verfahren, die unter Verkennung der Durchsetzungssperre auf Zahlung (hier: der rückständigen Einlagen) gerichtet ist, enthält ohne weiteres das Feststellungsbegehren, dass die entsprechende Forderung in die Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird; bei einer Klage im Urkundenprozess ist ein solches Feststellungsbegehren dagegen unstatthaft.*)
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IMRRS 2012, 2318
Prozessuales
LG Berlin, Urteil vom 07.02.2012 - 63 S 266/11
Die Beschwer eines zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Verurteilten richtet sich grundsätzlich nach den Kosten und materiellen Nachteilen, welche durch die Abgabe der Versicherung an Eides statt entstehen.
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IMRRS 2012, 2317
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.10.2011 - 14 W 608/11
1. Der obsiegende Streitgenosse kann die gesamten von ihm geschuldeten Gebühren des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten vom Prozessgegner erstattet verlangen, wenn der Anwalt wegen der Zahlungsunfähigkeit des unterlegenen anderen Streitgenossen von diesem keine Vergütung erhält.*)
2. Die Behauptung, der gemeinsame Anwalt habe von dem nunmehr zahlungsunfähigen Streitgenossen einen anzurechnenden Vorschuss erhalten, muss vom Kostenerstattungspflichtigen glaubhaft gemacht werden.*)
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IMRRS 2012, 2314
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - IX ZR 145/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2311
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - IX ZR 71/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2310
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.07.2012 - X ZR 77/11
Nach rechtskräftigem Abschluss eines Nichtigkeitsverfahrens kommt regelmäßig eine (erneute) Aussetzung des an sich entscheidungsreifen Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer nach Abschluss des ersten Nichtigkeitsverfahrens erhobenen zweiten Nichtigkeitsklage nur dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der neuen Nichtigkeitsklage offensichtlich ist.*)
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IMRRS 2012, 2308
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - KVR 34/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2306
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - IX ZB 275/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2305
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 07.08.2012 - VI ZR 138/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2304
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZB 103/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2298
Prozessuales
KG, Beschluss vom 16.07.2012 - 8 W 36/12
Der Gebührenstreitwert für den Klageantrag des Mieters auf Feststellung, dass sich die Nettokaltmiete durch die Modernisierungsmieterhöhungserklärungen des Vermieters nicht erhöht hat, bemisst sich gemäß § 42 Abs. 5 Satz 1 GKG auf den zwölffachen Erhöhungsbetrag.*)
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IMRRS 2012, 2297
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - EnVR 96/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2296
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - I ZR 57/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2295
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - III ZR 53/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2293
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZR 29/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2289
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.10.2011 - 14 W 621/11
Ist eine (auch) in die Gerichtskosten verurteilte Gesellschaft bürgerlichen Rechts tatsächlich nicht existent, darf der Gerichtskostenansatz zu ihren Lasten nicht auf eine vermeintlich für die Namensgebung der Scheingesellschaft verantwortliche natürliche Person umgeschrieben werden.*)
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IMRRS 2012, 2283
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.07.2012 - 8 W 32/12
Die Partei ist mit Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten im selbständigen Beweisverfahren nach Ablauf einer nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 S. 2 ZPO gesetzten Frist zur Stellungnahme zu dem Gutachten nur dann ausgeschlossen, wenn die richterliche Fristsetzung ordnungsgemäß zugestellt und die Partei auf die Nichtbeachtung der Frist ordnungsgemäß hingewiesen worden ist.*)
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IMRRS 2012, 2282
Prozessuales
KG, Beschluss vom 05.07.2012 - 27 W 31/12
Auch wenn die Parteien eines Hauptsacheverfahrens nicht mit denjenigen eines Beweisverfahrens identisch sind, können die Kosten des Beweisverfahrens beim Ausgleich der Kosten des Rechtsstreits berücksichtigt werden. Entscheidend ist allein, dass zwischen den Beteiligten die im Beweisverfahren gewonnenen Erkenntnisse in das Hauptsacheverfahren eingeflossen sind.
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IMRRS 2012, 2281
Prozessuales
BVerfG, Beschluss vom 25.07.2012 - 2 BvR 615/11
Das Erstatten wie die Androhung einer Strafanzeige gegen eine Partei durch den Richter stellt nur dann keinen Befangenheitsgrund dar, wenn der Richter zuvor die vorhandenen Verdachts- und Entlastungsumstände sorgfältig abgewogen und der Partei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat.
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IMRRS 2012, 2280
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 01.06.2012 - 10 UF 281/11
Eine lediglich eingescannte Unterschrift unter der Rechtsmittelschrift ist nur im Falle einer Übermittlung durch Computerfax, nicht hingegen für ein Telefax ausreichend.
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IMRRS 2012, 2278
Prozessuales
BGH, Urteil vom 03.07.2012 - VI ZR 120/11
1. In Arzthaftungssachen kann ein Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer "Überbeschleunigung" insbesondere dann vorliegen, wenn das als verspätet zurückgewiesene Verteidigungsvorbringen ein - in der Regel schriftliches - Sachverständigengutachten veranlasst hätte, dieses Sachverständigengutachten aber in der Zeit zwischen dem Ende der Einspruchsbegründungsfrist und der darauf folgenden mündlichen Verhandlung ohnehin nicht hätte eingeholt werden können.*)
2. Verteidigungsmittel sind in der Regel nicht "nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist" (§ 296 Abs. 1 ZPO) vorgebracht, wenn das Gericht nach Ablauf der gemäß § 276 Abs. 1 Satz 2 ZPO gesetzten (und verlängerten) Klageerwiderungsfrist dem Beklagten ohne Fristsetzung nochmals Gelegenheit zur Klageerwiderung gibt.*)
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IMRRS 2012, 2277
Prozessuales
OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2012 - 5 W 745/12
Der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung bis zum -unbekannten- Zeitpunkt der Räumung richtet sich nicht nach § 9 ZPO sondern nach § 3 ZPO (Anschluss OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Januar 2011, 5 U 158/10, MDR 2011, 513). Die Höhe des Streitwertes entspricht der geforderten Nutzungsentschädigung für die voraussichtliche Dauer vom Zeitpunkt der Einreichung der Klage (§ 4 Abs. 1 ZPO) bis zur tatsächlichen Räumung. Regelmäßig kann von einer Zeitspanne von einem Jahr ausgegangen werden.*)
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IMRRS 2012, 2271
Leasing und Erbbaurecht
LG Berlin, Beschluss vom 29.05.2012 - 63 T 78/12
Ist im Ausgangsverfahren ein zwischen Vermieter und Hauptmieter geführter Räumungsrechtsstreit noch nicht rechtskräftig entschieden, entspricht es billigem Ermessen, das zwischen Vermieter und Untermieter geführte Folgeverfahren gemäß § 148 ZPO bis zum rechtskräftigen Abschluss des Ausgangsverfahrens auszusetzen. Es ist unerheblich, dass die Rechtskraft der Ausgangsentscheidung im Folgeverfahren keine Bindungswirkung entfaltet.*)
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IMRRS 2012, 2270
Versicherungsrecht
OLG Celle, Urteil vom 05.07.2012 - 8 U 28/12
Wird der Versicherungsnehmer insolvent, ist eine Feststellungsklage des geschädigten Dritten gegen den Betriebshaftpflichtversicherer mit dem Ziel zulässig, das Bestehen von Versicherungsschutz für das Schadensereignis zu klären, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Insolvenzverwalter gegen eine - unberechtigte - Deckungsversagung vorgehen und deshalb ein Rechtsverlust durch Verjährung droht.*)
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IMRRS 2012, 2268
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2012 - 8 U 66/11
1. Die Verzinsung der vom Kläger gezahlten Gerichtskosten kann für die Zeit vor dem Eingang des Festsetzungsantrags (vgl. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO) gegebenenfalls auf materiell-rechtlicher Grundlage (z. B. aus Verzug) verlangt werden.*)
2. Auch wenn sich der Beklagte mit der Zahlung der eingeklagten Hauptforderung in Verzug befindet, kann ein solcher Zinsanspruch nicht pauschal auf § 288 Abs. 1 BGB gestützt werden, vielmehr bedarf es der konkreten Darlegung eines weiteren Schadens im Sinne von § 288 Abs. 4 BGB.*)
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IMRRS 2012, 2259
Prozessuales
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 04.04.2012 - 539 C 24/11
Eine Feststellungsklage kann trotz der grundsätzlich vorrangigen Möglichkeit Leistungsklage - hier auf Duldung oder Zustimmung im Rahmen eines Beschlusses gem. § 22 WEG - zu erheben dann zulässig sein, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGH, NJW 1978, 1520, 1521; BGH vom 17.1.2012 - XI ZR 254/10).*)
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IMRRS 2012, 2258
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.07.2012 - VIII ZB 106/11
Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten beim Prozessgericht die Vertretung in der mündlichen Verhandlung wahrnimmt, richtet sich danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (Fortführung von BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, WM 2003, 1617).*)
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IMRRS 2012, 2248
Prozessuales
OLG Schleswig, Beschluss vom 16.07.2012 - 9 W 122/12
Die Kosten eines im Rechtsstreit nach Durchführung einer Sachverständigenbeweisaufnahme eingeholten Privatgutachtens sind erstattungsfähig, wenn darauf gestützt beachtliche Einwendungen gegen bisher eingeholte Sachverständigengutachten möglich und erforderlich sind.
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IMRRS 2012, 2247
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 145/11
1. Eine Anfechtungsklage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ist ausnahmslos gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als notwendige Streitgenossen zu richten, und zwar auch dann, wenn der Beschluss einer Untergemeinschaft angefochten wird (im Anschluss an IMR 2012, 82).
2. Für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses, welche keinen von der Anfechtungsklage zu unterscheidenden Streitgegenstand betrifft, gilt nichts anderes.
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IMRRS 2012, 2246
Prozessuales
OLG Schleswig, Beschluss vom 11.07.2012 - 2 W 187/11
1. Eine rügelose Verhandlung zur Sache vor dem unzuständigen Gericht hindert eine Verweisung an das zuständige Gericht nicht, wenn es an der nach § 504 ZPO erforderlichen Belehrung des Beklagten über die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts gefehlt hat.*)
2. Erfolgt der Hinweis nach § 504 ZPO erst nach mündlicher Verhandlung, wird die Sperre des § 39 S. 2 ZPO erst von diesem Zeitpunkt an aufgehoben und das sachlich unzuständige Gericht erst durch rügelose Verhandlung des Beklagten in der nächsten mündlichen Verhandlung zuständig.*)
3. Ein vor der mündlichen Verhandlung erklärter Verzicht des Beklagten auf die Erhebung der Rüge der Unzuständigkeit entfaltet Wirkungen nur, wenn Form und sachliche Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 ZPO gegeben sind.*)
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IMRRS 2012, 2245
Rechtsanwälte
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2012 - 14 W 138/12
Eine Einigungsgebühr entsteht auch dann, wenn das Nachgeben ganz geringfügig ist. Ein Verzicht auf zuvor geforderte Zinsen und Ansprüche aus einer Schlussrechnung, die den eingeklagten Anspruch nur unbedeutend übersteigen, reicht aus. Dass die Einigung der Parteien nicht gerichtlich protokolliert wurde (§ 278 Abs. 6 ZPO), ist für Entstehung und Erstattung der Einigungsgebühr unerheblich.*)
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