Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16192 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IMRRS 2009, 0505
BGH, Beschluss vom 22.01.2009 - IX ZB 42/06
Ein vollstreckbares gerichtliches Urteil eines schweizerischen Gerichts oder ein gesetzliches Surrogat eines solchen Urteils stellt eine vollstreckbare Entscheidung im Sinne des Art. 31 Abs. 1 Luganer Übereinkommen dar, ohne dass in der Schweiz der Betreibungsweg beschritten und das Verfahren der definitiven Rechtsöffnung durchgeführt werden muss.*)

IMRRS 2009, 0502

BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
Wird die beantragte Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Rechtsmittel nach dem Ablauf der Rechtsmittelfrist verweigert, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung noch eine Zeit von höchstens drei bis vier Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will. Danach beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels. Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271).*)

IMRRS 2009, 0501

BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - VII ZB 79/08
1. § 576 Abs. 2 ZPO schließt eine Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens aus. Dies gilt auch, wenn in Frage steht, ob sich die örtliche Zuständigkeit aus einer Gerichtsstandsvereinbarung (hier § 18 Nr. 1 VOB/B) ergibt.*)
2. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht zur Klärung der von ihm vertretenen Auffassung zur örtlichen Zuständigkeit kann die gesetzlich festgelegte Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts nicht erweitern.*)
3. § 18 Nr. 1 VOB/B ist nach seiner Entstehungsgeschichte und nach seinem Sinn und Zweck auf private Auftraggeber nicht anwendbar.

IMRRS 2009, 0500

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2009 - 15 U 115/08
Eine in der Berufungsinstanz erhobene Zwischenfeststellungsklage ist unzulässig, wenn im Urteil erste Instanz lediglich über einen Teil der Schadenspositionen aus zwei Mängelkomplexen entschieden wurde und das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil aufhebt sowie die Sache zurückverweist, weil die tatsächlichen Feststellungen verfahrensfehlerhaft zu Stande gekommen sind.

IMRRS 2009, 0499

OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2008 - 21 U 117/08
1. Die Hemmung der Verjährung von Mängelansprüchen kann auch bei Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zu unterschiedlichen Zeitpunkten enden.
2. Wird ein selbständiges Beweisverfahren zu einem bestimmten Mängelpunkt oder Mängelkomplex - etwa durch ergänzende Fragen - fortgesetzt, führt es nicht zu einer Hemmung auch hinsichtlich anderer, davon nicht mehr betroffener Mängel, auch wenn diese insgesamt Gegenstand des Verfahrens sind bzw. waren.

IMRRS 2009, 0497

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.10.2008 - 8 W 49/08
Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens ist unzulässig.

IMRRS 2009, 0494

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZR 107/08
Die Beschwer des zu einer Unterlassung verurteilten Beklagten richtet sich nach den Nachteilen, die aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen, nicht nach dem im Falle einer Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeld.*)

IMRRS 2009, 0491

BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - Xa ZB 34/08
1. Gegen die Gewährung der Wiedereinsetzung steht der Gegenpartei die Gehörsrüge zu.*)
2. Bei der Vorlage der Handakten zur Einlegung der Berufung muss der Prozessbevollmächtigte die Berechnung der Berufungsbegründungsfrist kontrollieren.*)

IMRRS 2009, 0489

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.04.2008 - 2 Wx 114/07
1. Die Einsichtgewährung in das Grundbuch bzw. die Erteilung eines Grundbuchauszuges ohne vorherige Anhörung der Grundstückseigentümer verletzt nicht das Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG.
2. Gemäß § 12 GBO ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
3. Die Offenlegung des Grundbuchs für diesen Personenkreis dient, ebenso wie die Möglichkeit zur Einsicht in sonstige Verzeichnisse (z.B. Handelsregister) einem überwiegenden Allgemeininteresse und ist deshalb vom Eigentümer hinzunehmen.
4. Ein berechtigtes Interesse kann im Zuge der Restfertigstellung einer steckengebliebenen Wohnungseigentumsanlage bestehen.

IMRRS 2009, 0488

BVerfG, Beschluss vom 15.12.2008 - 1 BvR 69/08
Übersieht ein Gericht eine offensichtlich einschlägige, streitentscheidende Gesetzesvorschrift, kann darin ein Verstoß gegen das objektive Willkürverbot des Art. 3 GG liegen (hier: verbraucherrechtliche Bestimmungen über den Widerruf von Fernabsatzverträgen, §§ 355, 312b, 312d BGB). Das gilt auch bei anwaltlicher Vertretung der Parteien.

IMRRS 2009, 0482

OLG Schleswig, Urteil vom 15.06.2007 - 1 U 164/06
1. Aus einem gerichtlichen Vergleich, der zur Bezeichnung von Mängeln auf ein Sachverständigengutachten Bezug nimmt, kann die Zwangsvollstreckung nur durchgeführt werden, wenn das Gutachten im Vergleichsprotokoll als Anlage bezeichnet und diesem beigefügt ist.
2. Kommt wegen formeller Mängel ein Prozessvergleich nicht zu Stande, muss durch Auslegung ermittelt werden, ob der Verfahrensmangel auch zur Nichtigkeit der materiell-rechtlichen Abrede führt.

IMRRS 2009, 0472

LG Koblenz, Urteil vom 16.01.2008 - 4 O 220/06
1. Für den Abschluss eines Architektenvertrags ist der einen Vergütungsanspruch behauptende Architekt darlegungs- und beweispflichtig.
2. Rechnet der Architekt trotz Pauschalvereinbarung nach Mindestsätzen ab, muss er die behauptete Mindestsatzunterschreitung substanziiert darlegen.
3. Es besteht keine Verpflichtung des Gerichts, dem Kläger zu erläutern, welcher Vortrag zur Schlüssigkeit der Klage noch darzulegen ist.
4. Erhält eine Partei Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme und bezieht sich diese nur auf ihre bisherigen Ausführungen, ist weiterer Vortrag in der Berufungsinstanz unzulässig.

IMRRS 2009, 0471

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2008 - 5 U 55/08
1. Ist der ausländische Wohnsitz einer Partei im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahrens nicht in Streit gewesen, ist dieser bei der Prüfung der instanziellen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zu Grunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Berufungsgericht entzogen.*)
2. Die vom Kläger im Urkundsverfahren vorzulegenden Urkunden müssen den Beweis für die anspruchsbegründenden Tatsachen, hinsichtlich derer der Kläger die Beweislast trägt, erbringen können und tatsächlich erbringen; es genügt hierbei, dass die Urkunden nach den Grundsätzen allgemeiner Auslegung und freier Beweiswürdigung mittelbar die zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen beweisen.*)
3. Im Urkundenprozess ist die Aufrechnung des Beklagten gegen eine urkundlich bewiesene Forderung des Klägers eine Einwendung im Sinne von § 598 ZPO, die, wenn sie nicht mit den im Urkundenprozess zulässigen Mitteln von dem Beklagten nachgewiesen wird, als unstatthaft zurückzuweisen ist.*)

IMRRS 2009, 0467

OLG Koblenz, Urteil vom 28.11.2008 - 10 U 125/08
1. Für den Abschluss eines Architektenvertrags ist der einen Vergütungsanspruch behauptende Architekt darlegungs- und beweispflichtig.
2. Rechnet der Architekt trotz Pauschalvereinbarung nach Mindestsätzen ab, muss er die behauptete Mindestsatzunterschreitung substanziiert darlegen.
3. Es besteht keine Verpflichtung des Gerichts, dem Kläger zu erläutern, welcher Vortrag zur Schlüssigkeit der Klage noch darzulegen ist.
4. Erhält eine Partei Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme und bezieht sich diese nur auf ihre bisherigen Ausführungen, ist weiterer Vortrag in der Berufungsinstanz unzulässig.

IMRRS 2009, 0464

OLG München, Urteil vom 29.01.2008 - 13 U 4811/07
1. Wenn der Auftragnehmer zusichert, einen Mangel zu beseitigen, und damit den Mängelbeseitigungsanspruch anerkennt sowie auch anschließend seine Mängelbeseitigungspflicht nicht mehr in Abrede stellt, erklärt er durch die Mitteilung der Termine der Mängelbeseitigungsarbeiten und mit deren Durchführung keine weiteren Anerkenntnisse.
2. Verkündet der Bauherr im Mängelprozess gegen den Generalunternehmer dem Architekten den Streit und tritt dieser in der mündlichen Verhandlung über die Berufung des Bauherrn dem Generalunternehmer bei, nachdem das OLG zu erkennen gegeben hat, dass die Berufung wegen Verjährung der Mängelansprüche unbegründet ist, so ist der Beitritt nicht rechtsmissbräuchlich.

IMRRS 2009, 0457

BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - XI ZR 576/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0456

BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - IV ZB 45/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0454

BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - IV ZB 46/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0453

BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - IV ZB 41/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0450

OLG Bamberg, Beschluss vom 18.09.2008 - 8 W 60/08
Die Erheblichkeit eines Mangels i.S.d. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist in der Regel zu bejahen, wenn die Kosten der Beseitigung mindestens 10 % der vereinbarten Gegenleistung ausmachen.

IMRRS 2009, 0448

BGH, Urteil vom 14.03.2006 - X ZR 46/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0447

BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - X ZR 93/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0446

BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - X ZB 5/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0445

BGH, Beschluss vom 24.04.2007 - X ZR 113/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0444

BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - X ZR 127/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0443

BGH, Beschluss vom 13.02.2007 - X ZR 184/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0442

BGH, Beschluss vom 06.03.2007 - X ZR 58/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0441

BGH, Beschluss vom 18.09.2007 - X ZR 81/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0440

BGH, Beschluss vom 10.07.2007 - X ZB 4/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0439

BGH, Beschluss vom 24.10.2006 - X ZB 11/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0438

BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - VII ZR 59/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0437

BGH, Beschluss vom 26.10.2007 - V ZR 42/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0436

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - V ZB 56/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0435

BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - V ZA 5/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0434

BGH, Urteil vom 06.07.2007 - V ZR 128/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0433

BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - V ZB 49/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0432

BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - V ZA 12/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0431

BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - V ZB 101/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0430

BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - V ZB 102/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0429

BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - V ZB 98/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0428

BGH, Beschluss vom 31.10.2007 - V ZB 114/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0423

BGH, Beschluss vom 01.10.2008 - XII ZB 110/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0422

BGH, Urteil vom 10.12.2008 - XII ZR 108/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0421

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 12/05
Telefonische Mitteilungen eines Steuerberaters können einen Auskunftsvertrag begründen.*)

IMRRS 2009, 0420

BGH, Beschluss vom 14.01.2009 - IV ZR 171/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0419

BGH, Beschluss vom 23.12.2008 - III ZR 303/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0400

BGH, Beschluss vom 10.12.2008 - IV ZR 55/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0395

BGH, Beschluss vom 12.01.2009 - XI ZR 89/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0393

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.08.2008 - 18 W 149/07
Im Rahmen der Kostenfestsetzung kann das Gericht die Höhe geltend gemachter Kosten, die im Rahmen einer Beweisaufnahme entstanden sind, gemäß § 287 ZPO schätzen.

IMRRS 2009, 0380

BGH, Beschluss vom 12.02.2008 - XI ZR 237/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
