Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16191 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 1739
BGH, Beschluss vom 16.09.2008 - IX ZR 245/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 1738

BGH, Beschluss vom 23.09.2008 - IV ZR 291/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 1735

BGH, Beschluss vom 16.10.2008 - V ZB 94/08
1. Das Bekanntmachungsblatt und das elektronische Bekanntmachungssystem können durch allgemeine Verwaltungsverfügung im Sinne von § 39 Abs. 1 ZVG bestimmt werden, es sei denn, der Landesgesetzgeber behält sich diese Festlegung vor. In Nordrhein-Westfalen besteht ein solcher Vorbehalt nicht.*)
2. Eine Bekanntmachung ist bei einem verlinkten Portal wie dem Portal www.justiz.de elektronisch bekannt gemacht, wenn die Bekanntmachungsdaten auf dem Server des Portals abgelegt und zum Abruf bereitgestellt sind, mit dem das Bekanntmachungsportal für den Abruf der Daten verlinkt ist.*)

IMRRS 2008, 1731

BGH, Beschluss vom 09.10.2008 - IX ZB 129/07
Macht der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit glaubhaft, dass eine danach entstandene, als Neumasseverbindlichkeit einzustufende Kostenerstattungsforderung aus der Masse nicht befriedigt werden kann, darf gegen ihn ein Kostenfestsetzungsbeschluss nicht ergehen.*)

IMRRS 2008, 1730

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008 - 20 W 152/07
Zur Frage der internationalen Zuständigkeit für selbständige Beweisverfahren in ausländischen Schiedsverfahren.

IMRRS 2008, 1728

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2008 - 8 U 2/08
1. Die Frage, ob eine Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben worden ist und deshalb zulässig ist, darf vom Berufungsgericht nicht nachgeprüft werden, und zwar unabhängig davon, wie es selbst die Zuständigkeit beurteilt. Dies gilt auch bei Verstößen gegen eine ausschließliche Zuständigkeit.*)
2. Wurde durch Zwischenurteil über die Zulässigkeit entschieden, ist dieses Urteil mit der Berufung nicht anfechtbar.*)

IMRRS 2008, 1724

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.08.2008 - 4 W 467/08
1. § 406 Abs. 1 ZPO findet auch im selbständigen Beweisverfahren Anwendung. Ob und inwieweit etwas anderes gilt, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich zur Verfahrensverzögerung und darüber letztlich zur Beweisvereitelung eingesetzt wird, bleibt offen.*)
2. Werden mehrere Befangenheitsgründe geltend gemacht sind diese grundsätzlich einzeln und in einer Gesamtschau zu prüfen.*)
3. Bezeichnet ein Sachverständiger den Antragsgegner in einem selbständigen Beweisverfahren in dem die Verursachung eines Schadens durch den Antragsgegner geklärt werden soll als "Verursacher", den Bewollmächtigten als "PV Gegenseite" und führt aus, dass nach dem "vehementen Bestreiten" der Verursachung "leider" weitere Maßnahmen erforderlich, sind, ist die Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit begründet.*)

IMRRS 2008, 1721

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.08.2008 - 19 U 34/08
1. Für den Provisionsanspruch des Maklers genügt grundsätzlich der Abschluss des schuldrechtlichen Hauptvertrages.*)
2. Anderes gilt, wenn der Maklervertrag einer Auslegung dahin zugänglich ist, dass der Provisionsanspruch entfällt, wenn der wirtschaftliche Zweck des Hauptvertrages wegfällt.*)
3. Der Erwerb eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung begründet keine Provisionspflicht für das vom Makler benannte Grundstück, es sei denn, der Erwerb in der Zwangsversteigerung wird durch Individualvereinbarung dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages gleich gestellt.*)

IMRRS 2008, 1719

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2008 - 24 U 151/07
1. Zur Verrechnung von verspäteten, aber vom Pächter bestimmten Zahlungen auf rückständige Pachten.*)
2. Der Verpächter kann rückständige Pachten, die er auf andere Monate als der Pächter bezieht, durch Hilfsanträge geltend machen, und zwar auch noch im Berufungsrechtszug.*)

IMRRS 2008, 1715

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2008 - 10 W 6/08
Zum Streitwert einer Räumungsklage.

IMRRS 2008, 1713

OLG Celle, Urteil vom 29.10.2008 - 14 U 72/08
1. Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel i. S. d. § 539 ZPO dar, der nicht rückwirkend allein dadurch beseitigt wird, dass das Rechtsmittelgericht die Entscheidung materiell-rechtlich für richtig hält.*)
2. Die Unzulässigkeit eines Teilurteils wird nicht nachträglich durch eine nach Urteilserlass vorgenommene Abtrennung des verbliebenen Rechtsstreits geheilt.*)
3. Die Rechtsprechung des BGH, nach der die Unterbrechung eines Verfahrens gegen einen einfachen Streitgenossen wegen der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht berührt und in diesem Fall ein Abschluss durch Teilurteil zulässig sein kann, ist auf Fälle des Todes einer Partei entsprechend anwendbar, wenn die Aussetzung des Verfahrens angeordnet und der Zeitpunkt einer etwaigen Aufnahme des Verfahrens auch durch die unbekannten Erben der verstorbenen Partei ungewiss war (Anschluss an BGH, Urt. v. 7. November 2006 - X ZR 149/04).*)

IMRRS 2008, 1700

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.09.2007 - 22 W 41/07
Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit eines Richters kann auch darin gesehen werden, dass er den Prozessbeteiligten Vorgaben zur Länge von Schriftsätzen macht.*)

IMRRS 2008, 1695

OLG München, Beschluss vom 02.05.2008 - 9 W 1268/08
Eine Kostenentscheidung nach § 494a ZPO ist auch dann unzulässig, wenn nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens der Antragsgegner den Antragsteller verklagt.

IMRRS 2008, 1686

OLG Köln, Beschluss vom 24.04.2008 - 15 W 15/08
1. Nur wenn eine Schiedsgutachtenabrede in einem notarielen Bauträgervertrag als solche bezeichnet wird und ihre Folgen genau abgegrenzt sind, ist diese wirksam vereinbart worden.
2. Bei Häusern ist die Feststellung oder Nichtfeststellung von Mängeln mit so erheblichen Risiken verbunden, dass Schiedsgutachtenklauseln unwirksam sind, da diese den Rückgriff auf den staatlichen Rechtsschutz weitgehend ausschließen.
3. Eine Schiedsgutachterklausel, die wirksam zustande gekommen ist, nimmt einem Vertragspartner nicht das rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens

IMRRS 2008, 1685

OLG Celle, Beschluss vom 28.06.2007 - 16 W 34/07
Das selbständige Beweisverfahren ist auch nach einer erfolgten Anhörung des Sachverständigen noch nicht beendet, soweit sich Nachfragen ergeben und diese innerhalb angemessener Frist gestellt werden.

IMRRS 2008, 1681

BGH, Beschluss vom 18.09.2008 - V ZB 40/08
Das Rechtsmittelgericht ist nach § 17a Abs. 5 GVG auch dann an die durch die Entscheidung in der Hauptsache in dem angefochtenen Urteil stillschweigend bejahte Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs gebunden, wenn das erstinstanzliche Gericht mangels Rüge einer Partei von einer Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs durch Beschluss nach § 17a Abs. 3 GVG absehen durfte.*)

IMRRS 2008, 1680

BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - IX ZB 131/07
Erklärt der Antragsteller seinen Eröffnungsantrag einseitig für erledigt, findet gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, welche die Erledigung des Antrags feststellt und dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens auferlegt, die sofortige Beschwerde nach §§ 6, 34 Abs. 2 InsO statt; § 91a ZPO ist nicht anwendbar.*)

IMRRS 2008, 1675

BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - IX ZA 23/08
Das Insolvenzgericht ist nicht zuständig für Entscheidungen darüber, ob der Treuhänder Lastschriften widerrufen darf.*)

IMRRS 2008, 1674

BGH, Beschluss vom 23.06.2008 - GSZ 1/08
Die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ZPO zuzulassen, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind.*)

IMRRS 2008, 1673

LG München I, Urteil vom 17.06.2008 - 23 O 3978/08
Zur Problematik der Duldungspflicht Dritter zur Beweisaufnahme.

IMRRS 2008, 1671

OLG Hamm, Beschluss vom 19.08.2008 - 15 Wx 156/08
1. Ein Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten an einer Fristversäumnis ist nicht gegeben, wenn er ein Schreiben an seinen Mandanten verschickt, er werde ohne ausdrückliche Weisung kein Rechtsmittel einlegen, dieses Schreiben vom ihm unterschrieben wurde, aber er nicht den Nachweis führen kann, dass dieses von seinem Schreibtisch zur Postversandstelle gelangt und tatsächlich versandt wurde.
2. Der Verfahrensbevollmächtigte ist zur Vermeidung eines Sorgfaltsverstoßes nicht gehalten, seinem Mandanten einen Gerichtsbeschluss sicherheitshalber durch Einschreiben zu übermitteln oder sich durch Rückfrage zu vergewissern, ob er ihn auch tatsächlich erhalten hat.

IMRRS 2008, 1670

OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.08.2008 - 10 W 38/08
Gegen die Ablehnung der Einholung eines neuen Gutachtens nach § 412 ZPO ist im selbstständigen Beweisverfahren der Beschwerdeweg eröffnet.*)

IMRRS 2008, 1669

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2008 - 17 U 79/07
1. Der Streitgegenstand wird nicht dadurch begrenzt, dass der Kläger den von ihm vorgetragenen Lebenssachverhalt nur unter einem bestimmten rechtlichen Gesichtspunkt zur Überprüfung stellt.*)
2. Eine Schiedsklausel ist erst dann verbraucht, wenn das Schiedsgericht den Umfang der Schiedsvereinbarung voll ausgeschöpft hat. Nur wenn ein endgültiger Schiedsspruch vorliegt, tritt an die Stelle der Schiedseinrede der Einwand der Rechtskraft.*)

IMRRS 2008, 1668

OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2008 - 1 Sch 2/08
1. Der Rechtsgedanke des § 93 ZPO ist bei der Kostenentscheidung im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von inländischen Schiedssprüchen unabhängig davon anwendbar, ob ein "Anerkenntnisbeschluss" in entsprechender Anwendung des § 307 ZPO ergehen kann.*)
2. Besteht die Verpflichtung aus dem Schiedsspruch in der Unterlassung bestimmter Handlungen, so ist in der Regel ein berechtigtes Interesse des Gläubigers an der Vollstreckbarerklärung gegeben, ohne dass es einer besonderen Veranlassung durch den Schuldner bedarf. In diesem Fall ist für die Anwendung des § 93 ZPO regelmäßig kein Raum.*)

IMRRS 2008, 1664

OLG München, Beschluss vom 28.12.2007 - 11 W 2936/07
Zwischen Streitgenossen, die gemeinsam auf der Antragsteller- oder Antragsgegnerseite stehen, kommt es zu keiner internen Kostenerstattung.

IMRRS 2008, 1662

BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 204/07
Ein Urteil, mit dem dem Auftraggeber Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zugesprochen wird, enthält regelmäßig die Feststellung, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, die gesamten Mängelbeseitigungskosten zu tragen, gegebenenfalls auch die den gezahlten Vorschuss übersteigenden Selbstvornahmekosten (im Anschluss an BGH, Urteile vom 18. März 1976 - VII ZR 41/74, BGHZ 66, 138 und vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84, BauR 1986, 345 = ZfBR 1986, 210).*)

IMRRS 2008, 1661

OLG München, Beschluss vom 17.10.2008 - 34 SchH 11/08
1. Fehlt eine Bezeichnung des Oberlandesgerichts in der Schiedsvereinbarung, ist die Ortsangabe im Schiedsspruch regelmäßig auch für die Bestimmung der Zuständigkeit des staatlichen Gerichts maßgeblich.*)
2. Findet in Verfahren mit fakultativer mündlicher Verhandlung eine solche nicht statt, kann eine gerichtliche Zuständigkeit über § 39 ZPO nicht begründet werden.*)

IMRRS 2008, 1659

KG, Beschluss vom 01.10.2008 - 1 W 455/08
Klagt ein Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft gegen ein anderes Mitglied der Gemeinschaft auf Auflassung des der Gemeinschaft gehörenden Grundstücks an sich, so richtet sich der Streitwert gemäß § 3 ZPO nach dem Anteil des beklagten Miteigentümers. Grundstücksbelastungen sind nicht zu berücksichtigen.*)

IMRRS 2008, 1658

KG, Beschluss vom 07.08.2008 - 2 AR 40/08
1. Ein Anspruch, der im Zusammenhang mit einem gemischttypischen Vertrag, welcher auch mietvertragliche Elemente enthält, entsteht, ist nur dann als Anspruch "aus einem Mietverhältnis gemäß § 23 Nr. 2 Buchstabe a GVG anzusehen, wenn der Anspruch dem mietrechtlichen Vertragsteil zuzuordnen ist.*)
2. Macht der Kläger Bereicherungsansprüche, hilfsweise Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, die durch größere Baumaßnahmen an dem ihm im Wege eines Mietkaufvertrages überlassenen Wohngrundstück entstanden sind, geltend, ist die Klageforderung nicht dem mietrechtlichen Vertragsteil zuzuordnen.*)
3. Ein Verweisungsbeschluss entfaltet - wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - jedenfalls dann keine Bindungswirkung gemäß § 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO, wenn das verweisende Gericht nach längerer Verfahrensdauer erstmals in der mündlichen Verhandlung auf die - aus seiner Sicht bestehende - Unzuständigkeit hinweist, der Beklagte sich hierauf nicht abschließend erklärt und um Erklärungsfrist bittet, die Zuständigkeitsfrage nicht einfach gelagert und in Rechtsprechung und Literatur nicht ausdiskutiert ist, keine Eile geboten ist und das Gericht ohne Einräumung einer Erklärungsfrist am Schluss der Sitzung den Verweisungsbeschluss erlässt.*)
IMRRS 2008, 1656

BGH, Urteil vom 18.09.2008 - IX ZR 174/07
Für die Mitwirkung bei der Erledigung des Verfahrens genügt gebührenrechtlich jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenseinstellung geeignet ist. Ausführungen zur Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens können auch die Erledigung des anschließenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens fördern.*)

IMRRS 2008, 1654

BGH, Beschluss vom 09.09.2008 - VI ZB 53/07
Zur Auslegung der Berufungsschrift, wenn nur zwei der erstinstanzlich verklagten drei Beklagten in der Rechtsmittelschrift als Berufungsbeklagte aufgeführt sind.*)

IMRRS 2008, 1653

BGH, Beschluss vom 17.09.2008 - III ZB 19/08
Für eine Klage, die auf die Erklärung des Beklagten gestützt wird, die Haftung für den Rückforderungsanspruch einer öffentlich-rechtlichen Investitionsbank gegen den Empfänger einer Zuwendung mit zu übernehmen, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten jedenfalls dann eröffnet, wenn die Haftungserklärung möglicherweise als Bürgschaft auszulegen ist oder ihre Umdeutung in eine Bürgschaft in Betracht kommt.*)

IMRRS 2008, 1651

BGH, Urteil vom 29.05.2008 - I ZR 189/05
Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot der bestimmten, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Kläger in seinem Antrag und seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat; es kommt nicht darauf an, ob sich in anderer Weise ein wettbewerbswidriges Verhalten aus einer mit der Klage zum Beweis der beanstandeten Verletzungshandlung vorgelegten Anlage - wie einer E-Mail oder einem mehrseitigen Werbeprospekt - ergeben kann.*)

IMRRS 2008, 1648

OLG Hamburg, Beschluss vom 18.02.2008 - 2 Wx 160/06
1. Es kann ermessensfehlerhaft sein, von einer Kostenerstattung im zweiten Rechtszug abzusehen, wenn das Rechtsmittel des Rechtsmittelführers bei eindeutiger Rechtslage erfolglos bleibt.
2. Es existiert kein Rechtsgrundsatz dahingehend, dass der Beschwerdeführer die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens immer dann zu tragen hat, wenn die Rechtslage bereits von der ersten Instanz in gleicher Weise beantwortet worden ist wie durch das Beschwerdegericht.
3. Einen Fortsetzungsfeststellungsantrag sieht das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht vor.

IMRRS 2008, 2646

OLG Celle, Beschluss vom 10.10.2008 - 9 W 78/08
1. Eine Beschwerde gegen eine Aussetzungsentscheidung, die mit einer Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht verbunden ist, insbesondere mit einer Vorlage an den EuGH, ist nicht statthaft.*)
2. Der Ausschluss der Anfechtungsmöglichkeit gilt nicht nur dann, wenn das aussetzende Gericht das Verfahren dem EuGH vorlegt, sondern auf den Ausgang eines anderen bereits vor dem EuGH anhängigen Verfahrens warten will, das dieselbe entscheidungserhebliche Frage zum Gegenstand hat.*)

IMRRS 2008, 1638

BGH, Beschluss vom 16.09.2008 - IX ZR 172/07
Wird ein in den Tatsacheninstanzen auf Insolvenzanfechtung gestützter Zahlungsanspruch im Revisionsrechtszug ausschließlich aus der wirksamen Leistungsannahme durch einen Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 2 BGB) hergeleitet, liegt, wenn die Leistungsannahme erst im Revisionsrechtszug genehmigt wird, eine Klageänderung vor, deren Verfolgung mangels einer Beschwer nicht alleiniges Ziel der Revision sein kann.*)

IMRRS 2008, 1637

BGH, Beschluss vom 06.08.2008 - XII ZB 25/07
Die Entscheidung eines Oberlandesgerichts zum Versorgungsausgleich wird, auch wenn sie die Rechtsbeschwerde nicht zulässt, erst dann rechtskräftig, wenn die Rechtsbeschwerdefrist abgelaufen und binnen dieser Frist kein Rechtsmittel eingegangen ist (Festhaltung am Senatsurteil vom 15. November 1989 IVb ZR 3/89 FamRZ 1990, 283, 286 f.).*)

IMRRS 2008, 1635

BGH, Beschluss vom 18.09.2008 - IX ZR 182/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 1625

LG München I, Beschluss vom 08.08.2008 - 1 T 13169/08
Im eV-Verfahren ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen. Dabei ist die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zu berücksichtigen, wonach auch rechtswidrige bzw. angefochtene Eigentümerbeschlüsse, solange sie nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt wurden, gültig und daher zu vollziehen sind.*)

IMRRS 2008, 1624

LG München I, Urteil vom 17.07.2008 - 36 S 9508/08
Im eV-Verfahren ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen. Dabei ist die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zu berücksichtigen, wonach auch rechtswidrige bzw. angefochtene Eigentümerbeschlüsse, solange sie nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt wurden, gültig und daher zu vollziehen sind.*)

IMRRS 2008, 1621

LG München I, Urteil vom 10.03.2008 - 15 O 13748/07
Ein nachbarrechtlicher Anspruch aus § 1004 BGB unterliegt nur dann einem Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO i.V.m. Art. 1 Nr. 2 BaySchlG, wenn dieser Anspruch als Äquivalent zu den Vorschriften der §§ 910, 911, 923 oder 906 BGB geltend gemacht wird.

IMRRS 2008, 1614

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2008 - 21 W 9/08
1. Der Besteller gibt keinen Anlass zur Klageerhebung, wenn er das Nachbesserungsangebot des Werkunternehmers mit dem Hinweis darauf zurückweist, dass dieser nicht nur die Neulieferung, sondern auch die Montage schulde.
2. Erkennt der beklagte Besteller nach Anzeige der Verteidigungsbereitschaft innerhalb der Klageerwiderungsfrist an, zur Zahlung nur Zug-um-Zug gegen Übersendung und Montage des Gewerks verpflichtet zu sein, liegt hierin ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO, selbst wenn ein schriftliches Vorverfahren angeordnet wurde.

IMRRS 2008, 1613

LG Duisburg, Urteil vom 07.12.2007 - 10 O 297/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 1610

BVerfG, Beschluss vom 18.06.2008 - 1 BvR 1336/08
Es verstößt nicht gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, dass auf § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO gestützte Beschlüsse über die Zurückweisung einer Berufung gemäß § 522 Abs. 3 ZPO unanfechtbar sind, während Urteile mit entsprechendem Inhalt entweder mit der Revision angefochten oder - unter Berücksichtigung der Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO - mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden können.

IMRRS 2008, 1601

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2008 - 4 Sch 4/08
Der Schiedsrichter kommt seinen Aufgaben in angemessener Frist nicht nach, wenn das Schiedsverfahren durch sein Abwarten derart verzögert wird, dass den Parteien Nachteile entstehen, die bei der Verhandlung vor den staatlichen Gerichten fehlen würden. Dabei stehen nur offensichtlicher Missbrauch und Ausreißer einer Zumutbarkeit weiteren Abwartens entgegen.

IMRRS 2008, 1600

OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2008 - 2 W 199/08
Die Partei eines Mietvorvertrags kann nicht durch einstweilige Verfügung ihren künftigen Besitzüberlassungsanspruch aus dem (Haupt-)Mietvertrag sichern.*)

IMRRS 2008, 1593

OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2007 - 15 W 249/07
1. Die sofortige Beschwerde gegen eine Versorgungssperre für säumige Wohnungseigentümer ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung.
2. Eine unselbständige, d. h. nach Ablauf der Beschwerdefrist eingelegte Anschlussbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdegegner wirksam gegen dieselbe Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt hat.

IMRRS 2008, 1589

BGH, Beschluss vom 19.06.2008 - VII ZR 127/06
Zur Frage des ausreichenden Beweisantritts für den Umfang der Bauleistung.

IMRRS 2008, 1586

BGH, Beschluss vom 07.07.2008 - IX ZB 104/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 1584

BGH, Beschluss vom 26.06.2008 - IX ZR 37/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
