Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16189 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 0457
BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - VI ZR 88/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0456

BGH, Beschluss vom 04.12.2006 - II ZR 305/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0454

BGH, Urteil vom 24.01.2008 - VII ZR 46/07
Die Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen den Architekten wegen Nichtausführung einer Ausführungsplanung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen Fehlern des Architekten bei der gesondert zu beurteilenden Entwurfsplanung, Bauüberwachung und der Abnahme des Bauwerks dann nicht entgegen, wenn aus dem Vortrag im ersten Prozess eindeutig hervorgeht, dass ausschließlich die fehlende Ausführungsplanung Gegenstand des Rechtsstreits war.*)

IMRRS 2008, 0453

BGH, Beschluss vom 06.07.2006 - IX ZB 56/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0451

BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - XI ZR 396/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0450

BGH, Urteil vom 07.12.2007 - V ZR 270/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0449

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZR 162/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0447

BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - XI ZR 51/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0445

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - V ZB 60/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0443

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.09.2007 - 9 Sch 2/07
1. Wurden Aufhebungsgründe, die in einem Aufhebungsverfahren im Ursprungsland hätten geltend gemacht werden können, dort nicht fristgerecht geltend gemacht, so sind diese Gründe in einem Verfahren der Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs präkludiert.
2. Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn die Präklusion plausibel begründet worden und seitens des Antragsgegners unwidersprochen geblieben ist.

IMRRS 2008, 0432

BGH, Beschluss vom 18.09.2007 - XI ZR 310/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0431

BGH, Beschluss vom 16.03.2007 - VI ZR 42/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0430

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - IV ZR 147/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0429

BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - IX ZR 226/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0426

BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - II ZR 6/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0425

BGH, Beschluss vom 18.12.2007 - VI ZA 24/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0424

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZR 242/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0423

BGH, Beschluss vom 28.08.2006 - VI ZR 180/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0418

BGH, Beschluss vom 21.03.2006 - VI ZB 25/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0416

BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - IV ZR 175/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0415

BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - IV ZB 41/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0410

BGH, Beschluss vom 03.07.2006 - AnwZ (B) 53/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0408

BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - IX ZB 93/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0405

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZR 325/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0402

BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - IX ZR 108/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0401

BGH, Beschluss vom 20.09.2006 - IV ZR 142/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0400

BGH, Beschluss vom 17.01.2008 - IX ZB 175/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0399

BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - IX ZB 127/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0395

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZR 117/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0394

BGH, Beschluss vom 13.09.2007 - III ZA 17/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0393

BGH, Beschluss vom 05.06.2007 - XI ZA 27/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0392

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZR 171/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0389

BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - XI ZR 382/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0388

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - II ZR 212/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0387

BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZA 6/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0386

BGH, Beschluss vom 19.02.2008 - XI ZR 153/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0380

BGH, Urteil vom 16.01.2008 - XII ZR 216/05
1. Die Rechtskraft einer in einem Vorprozess der Parteien ergangenen Entscheidung ist nicht nur bei Identität der Streitgegenstände in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten, sondern auch dann, wenn eine für den nachfolgenden Rechtsstreit (hier: Leistungsklage) entscheidungserhebliche Vorfrage im Vorprozess (dort: Feststellungsklage) rechtskräftig entschieden wurde.*)
2. Auch ein klagabweisendes Urteil, das die Zulässigkeit der Klage verfahrensfehlerhaft dahinstehen lässt, ist der uneingeschränkten materiellen Rechtskraft fähig, wenn aus dessen Tenor und Entscheidungsgründen ersichtlich ist, dass das Gericht ungeachtet seiner Zweifel an der Zulässigkeit der Klage kein Prozessurteil erlassen, sondern eine Sachentscheidung getroffen hat.*)

IMRRS 2008, 0375

BGH, Beschluss vom 15.01.2008 - XI ZB 11/07
Die Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist beträgt nicht zwei Wochen, sondern nach § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO einen Monat. Das Motiv des Gesetzgebers, der vermögenslosen Partei nach Gewährung von Prozesskostenhilfe ausreichend Zeit zur Begründung des Rechtsmittels einzuräumen, rechtfertigt es nicht, abweichend vom Wortlaut § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf andere Fälle einer Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels nicht anzuwenden.*)

IMRRS 2008, 0374

LG Frankenthal, Beschluss vom 08.01.2008 - 3 OH 1/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0373

LG Frankenthal, Beschluss vom 10.12.2007 - 3 OH 1/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0372

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.05.2006 - 26 Sch 18/05
Es entspricht allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Grundsätzen, dass es für eine Vollstreckung kein Bedürfnis mehr gibt, wenn der zu vollstreckende Anspruch erfüllt ist. Deshalb ist auch der Erfüllungseinwand im Rahmen des Verfahrens nach §§ 887 ff ZPO zu berücksichtigen. Diese Grundsätze müssen auch im Rahmen des Vollstreckbarerklärungsverfahrens nach § 1060 ZPO beachtet werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, im Vollstreckbarerklärungsverfahren alle materiell-rechtlichen Einwände (insbesondere den Erfüllungseinwand) zuzulassen, deren tatsächliche Grundlage nicht mehr im Schiedsverfahren vorgebracht werden konnte.*)

IMRRS 2008, 0369

AG Wangen, Beschluss vom 30.01.2008 - 4 C 36/08
1. Ruft eine Person, ohne ordnngsgemäß zum Verwalter bestellt zu sein (faktischer Verwalter), eine Wohnungseigentümerversammlung ein, kann ihr durch einstweilige Verfügung verboten werden, generell Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen oder konkret eine bereits durch diese Person einberufene Versammlung abzuhalten.
2. Sind die Wohnungseigentümer einig, eine professionelle Verwaltung zu bestellen, kann das Gericht keinen Notverwalter durch einstweilige Verfügung bestellen; dem steht entgegen, dass jeder Wohnungseigentümer durch das Gericht ermächtigt werden kann, eine Versammlung einzuberufen und durchzuführen.

IMRRS 2008, 0362

BGH, Beschluss vom 07.01.2008 - II ZR 204/06
Gehen beide Parteien eines Rechtsstreits ausdrücklich von der Anwendbarkeit eines fremden Rechts aus, beruht die Ansicht des Berufungsgerichts, die Streitsache sei nach deutschem Recht zu entscheiden, weil die Parteien sich zumindest stillschweigend hierauf geeinigt hätten und in ihren Berufungsbegründungen der Anwendung deutschen Rechts durch das Landgericht nicht entgegengetreten seien, auf einer nicht nachvollziehbaren mangelnden Kenntnisnahme von erheblichem Parteivorbringen.

IMRRS 2008, 0360

BGH, Urteil vom 15.01.2008 - VI ZR 53/07
Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellungsklage besteht auch dann, wenn die Schädigung eines Rohrleitungssystems abgeschlossen ist und nur noch nicht geklärt werden kann, auf welche Weise und mit welchen Kosten sie behoben werden kann.*)

IMRRS 2008, 0355

BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - VII ZR 43/07
Ein Teilbetrag aus einem Schlussrechnungssaldo kann mit einer Teilklage auch dann ohne weitere Individualisierung in zulässiger Weise geltend gemacht werden, wenn in die Schlussrechnung auch Ansprüche aus Änderungsanordnungen oder zusätzlichen Leistungen eingestellt sind.*)
IMRRS 2008, 0344

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2007 - 9 W 27/07
Beantragt der Antragsgegner in einem selbstständigen Beweisverfahren die Erweiterung der Beweisaufnahme, kann hierfür unabhängig von der Beweislast oder Parteistellung ein Auslagenvorschuss von ihm verlangt werden.*)

IMRRS 2008, 0341

BGH, Urteil vom 16.01.2008 - VIII ZR 254/06
Eine Bank, die eine zu Wohnzwecken vermietete Immobilie in der Zwangsversteigerung erworben hat, hat ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter seine Rechtsposition durch ein von ihr wegen Gläubigerbenachteiligung anfechtbares Rechtsgeschäft erlangt hat, bei Fortsetzung des Mietverhältnisses eine Verwertung des Grundstücks zu zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen nicht möglich ist und die Bank dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde.*)

IMRRS 2008, 0339

OLG München, Beschluss vom 29.01.2008 - 34 Wx 89/07
Tritt nach Wirksamwerden der unanfechtbaren Rechtsbeschwerdeentscheidung während des Verfahrens der Anhörungsrüge Erledigung der Hauptsache ein, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn die Rüge erfolgreich ist und das Verfahren fortgesetzt wird.*)

IMRRS 2008, 0338

OLG München, Beschluss vom 12.02.2008 - 34 SchH 6/07
Hauptvertrag und Schiedsvereinbarung sind voneinander unabhängig. Nur in Ausnahmefällen schlägt ein Mangel des Hauptvertrags auf die Schiedsvereinbarung durch.*)

IMRRS 2008, 0334

OLG Celle, Urteil vom 06.02.2008 - 14 U 133/07
Ein Gericht muss die Parteien auf fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmissverständlich hinweisen und ihnen die Möglichkeit eröffnen, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen.
