Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16189 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 0333
OLG Celle, Beschluss vom 08.02.2008 - 14 U 12/08
Legt eine Partei in Verkennung der Vorschrift des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts nicht beim Oberlandes-, sondern beim Landgericht ein, ist ihr Wiedereinsetzung gegen den Ablauf der Berufungsfrist nicht zu gewähren.

IMRRS 2008, 0331

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2007 - 20 W 395/07
Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung des Verwalters zur Zustimmung zur Veräußerung des Wohn- bzw. Teileigentums beträgt 10-20 % des Verkaufspreises.*)

IMRRS 2008, 0330

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.11.2007 - 20 W 173/07
Die Zwangsvollstreckung in einem WEG-Verfahren richtet sich allein nach den Vorschriften der ZPO. Für Verfahren, Rechtsmittel und Kostenentscheidung gelten die ZPO-Vorschriften. Eine Rechtsbeschwerde ist gegen eine Entscheidung des Landgerichts in einem Verfahren nach § 887 ZPO nur bei Zulassung in dem angefochtenen Beschluss statthaft. Dies gilt auch, wenn das Verfahren die Vorbereitung eines Antrags auf Vorschuss nach § 887 Abs. 2 ZPO betrifft.*)

IMRRS 2008, 0329

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.01.2008 - 4 W 8/08
Nach Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens, Antragstellung durch den Antragsgegner gemäß § 494a ZPO und Klageerhebung durch den Antragsteller innerhalb der vom Gericht hierfür gesetzten Frist ist kein Raum für eine Zurückweisung des Antrags und eine Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für das Antragsverfahren nach § 494a ZPO.

IMRRS 2008, 0328

BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - V ZB 99/07
Einem Schuldner, dem gemäß § 149 Abs. 1 ZVG eine Eigentumswohnung belassen wurde, kann von dem Vollstreckungsgericht nicht deshalb nach § 149 Abs. 2 ZVG die Räumung aufgegeben werden, weil der Schuldner das auf sein Wohnungseigentum entfallende laufende Wohngeld nicht bezahlt.*)

IMRRS 2008, 0321

LG Konstanz, Beschluss vom 29.01.2008 - 62 T 13/08
1. Über die Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in einem Wohnungseigentumsverfahren hat der Einzelrichter und nicht die Kammer zu entscheiden.
2. Ist der Verwalter nach dem Verwaltervertrag gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft berechtigt, nach dem RVG abzurechnen, können diese Kosten nicht als außergerichtliche Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden.

IMRRS 2008, 0304

LG Heidelberg, Beschluss vom 07.01.2008 - 7 OH 13/06
1. In einem selbständigen Beweisverfahren ist der Vorschuss für Ergänzungsfragen an den Sachverständigen von der Partei zu entrichten, die die Ergänzungsfragen stellt.
2. Stellt eine Streithelferin Ergänzungsfragen, ist der Vorschuss von der Partei zu tragen, auf deren Seite die Streithelferin dem Verfahren beigetreten ist.

IMRRS 2008, 0303

BGH, Beschluss vom 19.09.2006 - II ZR 313/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0300

BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - IV AR (VZ) 3/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0299

BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZB 85/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0298

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - KVZ 22/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0294

BGH, Beschluss vom 13.04.2006 - IX ZB 298/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0293

BGH, Beschluss vom 09.05.2006 - VI ZR 92/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0292

BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZR 60/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0291

BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - II ZR 319/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0283

BGH, Beschluss vom 17.04.2007 - VI ZR 127/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0281

BGH, Beschluss vom 08.11.2007 - IX ZR 101/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0280

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZR 200/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0278

BGH, Beschluss vom 01.08.2007 - III ZA 16/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0274

BGH, Beschluss vom 12.04.2006 - III ZR 16/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0273

BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - IX ZB 244/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0272

BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - XI ZR 55/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0271

BGH, Beschluss vom 11.07.2007 - IV ZR 254/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0270

BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - XI ZR 243/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0268

BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - IX ZR 191/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0267

BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - IX ZB 170/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0266

OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2007 - 5 U 39/06
Auch wenn durch eine Streitwertänderung die Kostenentscheidung sachlich unrichtig wird, kommt eine Berichtigung der Kostenentscheidung nicht, allenfalls in engen Ausnahmefällen in Betracht.

IMRRS 2008, 0265

BGH, Beschluss vom 01.08.2007 - III ZB 44/07
Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0260

LG München I, Beschluss vom 23.10.2007 - 8 OH 10262/07
Schließen die Parteien eines Bauvertrags nachträglich eine Schiedsgutachtervereinbarung ab und holen sie anschließend einvernehmlich ein Schiedsgutachten ein, so ist der Antrag des Bauherrn auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens unzulässig, wenn die Wirksamkeit der Schiedsgutachterabrede sowie die festgestellten Tatsachen unstreitig sind und das Beweisverfahren nur zur Hemmung der Verjährung dienen soll.

IMRRS 2008, 0257

BGH, Urteil vom 18.12.2007 - XI ZR 76/06
1. Zur Wirksamkeit eines Vergleichs betreffend HAT-Fonds 48.*)
2. Zur Heilung eines in einem Vergleich enthaltenen formnichtigen Kreditvertrages nach § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG durch Inanspruchnahme des Kredits seitens des Erwerbers eines Fondsanteils, wenn die an den Fonds geflossene Darlehensvaluta vereinbarungsgemäß dem Fonds belassen worden ist.*)
3. Ob eine Haustürsituation i.S. von § 1 Abs. 1 HWiG für den späteren Vertragsschluss mitursächlich war, ist eine Frage der Würdigung des konkreten Einzelfalles, die jeweils dem Tatrichter obliegt. Dabei ist zu beachten, dass es keinen Rechtssatz gibt, nach dem mit Ablauf einer bestimmten Frist die Kausalität ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls entfällt.*)

IMRRS 2008, 0252

BGH, Beschluss vom 17.01.2008 - IX ZB 41/07
1. Wird der Gerichtsvollzieher im Eröffnungsverfahren durch richterlichen Beschluss angewiesen, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners nach verfahrensrelevanten Unterlagen zu durchsuchen, haben Mitbewohner des Schuldners die Durchsuchung zu dulden.*)
2. Legt der Schuldner gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen Rechtsmittel ein, kann förmlich hinzugezogenen weiteren Beteiligten Prozesskostenhilfe nur gewährt werden, wenn sie in dem Verfahren eigene Rechte verfolgen können.*)

IMRRS 2008, 0250

OLG München, Beschluss vom 25.01.2008 - 9 W 2847/07
Schließen die Parteien eines Bauvertrags nachträglich eine Schiedsgutachtervereinbarung ab und holen sie anschließend einvernehmlich ein Schiedsgutachten ein, so ist der Antrag des Bauherrn auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens unzulässig, wenn die Wirksamkeit der Schiedsgutachterabrede sowie die festgestellten Tatsachen unstreitig sind und das Beweisverfahren nur zur Hemmung der Verjährung dienen soll.

IMRRS 2008, 0248

BGH, Urteil vom 07.12.2007 - V ZR 210/06
Die Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt auch für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung. Sie ist daher auch dann zu beachten, wenn der Berufungsbeklagte mit der Anschlussberufung eine zu Unrecht zu seinen Gunsten ergangene erstinstanzliche Entscheidung aufrechterhalten wissen will, indem er die Klage nach einem nach Fristablauf erteilten Hinweis des Berufungsgerichts auf einen anderen Klagegrund stützt.*)

IMRRS 2008, 0244

OLG München, Beschluss vom 13.12.2006 - 11 W 2936/06
Es besteht kein Kostenerstattungsanspruch für innerprozessual entstandene Kosten für ein Privatgutachten, wenn mit diesen Kosten im Prozess hilfsweise die Aufrechnung erklärt wurde und die Parteien einen Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel schließen.

IMRRS 2008, 0242

BVerfG, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 BvR 650/03
1. § 7b Abs. 1 Satz 1 NRG-BW, welcher regelt, dass übergreifende untergeordnete Bauteile zu dulden sind, ist verfassungsgemäß.
2. Die Nichtzulassung der Revision, obwohl objektiv eine klärungsbedürftige revisible Rechtsfrage vorliegt, kann eine Verletzung des Rechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes darstellen (hier bejaht).

IMRRS 2008, 0241

BVerfG, Beschluss vom 26.07.2007 - 1 BvR 55/07
1. Ein Gericht darf die vom Sachverständigen angegebene Stundenzahl nicht aufgrund einer Schätzung kürzen.
2. Um die Erforderlichkeit der Stundezahl festzustellen, muss sich das Gericht vielmehr im Einzelnen mit dem geltend gemachten Arbeitsaufwand auseinandersetzen; Maßstab hierfür ist derjenige Zeitaufwand, den ein Sachverständiger mit durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen braucht, um sich nach sorgfältigem Aktenstudium ein Bild von den zu beantwortenden Fragen machen zu können und nach eingehenden Überlegungen seine gutachterliche Stellungnahme zu den ihm gestellten Fragen schriftlich niederzulegen.

IMRRS 2008, 0238

BGH, Beschluss vom 10.01.2008 - VII ZR 64/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0236

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2008 - 3 Wx 119/07
Liegt zwischen der Einreichung des Beschlussanfechtungsantrages bei Gericht und dessen Zustellung ein längerer Zeitraum (hier: mehr als 2 Jahre) und hat der Verfahrenbevollmächtigte des Antragstellers nicht nur nicht auf eine Beschleunigung des Verfahrens hingewirkt, sondern das Verfahren verzögert (fristwahrende Anfechtung; Antragsbegründung erst am Tage der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht), so durfte der Antragsteller mit Blick hierauf und das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Treueverhältnis nicht über einen derart langen Zeitpunkt untätig bleiben, sondern hätte zur Wahrung der Anfechtungsfrist bei Gericht nachfragen und so auf eine Beschleunigung der Zustellung hinwirken müssen.*)

IMRRS 2008, 0235

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2008 - 3 Wx 260/07
Die Entscheidung des Beschwerdegerichts, die ein Wohnungseigentumsverfahren wegen "Vorgreiflichkeit" aussetzt, unterliegt nur der Anfechtung, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat.*)

IMRRS 2008, 0234

BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - VII ZR 13/07
1. Eine pauschale, globale Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen ist in der Berufungsinstanz ausnahmsweise hinsichtlich solchen Vorbringens zulässig, das in erster Instanz aus Rechtsgründen nicht behandelt wurde, als rechtlich unerheblich oder unsubstantiiert behandelt oder gänzlich übergangen wurde.
2. Den Parteien steht auch noch im Hauptsacheprozess das Recht auf mündliche Erläuterung des Gutachtens aus dem selbständigen Beweisverfahren durch den Sachverständigen zu. Ein entscheidungserheblicher Verstoß hiergegen führt im Rahmen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zur Aufhebung des Urteils.

IMRRS 2008, 0229

BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - XI ZR 144/06
Dem Großen Senat für Zivilsachen wird folgende Frage vorgelegt: Ist die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede auch dann nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 3 ZPO zuzulassen, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind?

IMRRS 2008, 0227

BGH, Urteil vom 12.12.2007 - VIII ZR 269/06
Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils im Falle einer Klage des Vermieters auf Zahlung rückständiger Miete und auf Räumung des Mietobjekts.*)

IMRRS 2008, 0225

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.01.2008 - 1 W 61/07
Ein Gerichtssachverständiger hat auch außerhalb seiner gerichtlichen Tätigkeit die besondere Pflicht, neutral und unabhängig tätig zu sein. Er muss äußerste Zurückhaltung üben und jeden Anschein einer allgemeinen Voreingenommenheit oder Festlegung vermeiden.

IMRRS 2008, 0224

OLG München, Beschluss vom 28.01.2008 - 34 Wx 77/07
1. Parteiwechsel in der Beschwerdeinstanz im Rahmen der Geltendmachung von Wohngeldansprüchen.*)
2. In vor dem 1.7.2007 anhängigen Entziehungsverfahren können die Wohnungseigentümer insgesamt den geltend gemachten Anspruch weiterverfolgen. Einer Verfahrensführung durch die Eigentümergemeinschaft bedarf es insoweit nicht.*)

IMRRS 2008, 0223

BGH, Urteil vom 09.01.2008 - VIII ZR 12/07
1. Das Gericht ist verpflichtet, den Parteien Gelegenheit zur Behebung von Verfahrensmängeln zu geben. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel darauf beruht, dass die beklagte Partei prozessunfähig ist und deshalb der gesetzlichen Vertretung bedarf.
2. Der Verfahrensmangel einer fehlenden Klagezustellung wird durch rügelose Einlassung gemäß § 295 ZPO geheilt.

IMRRS 2008, 0221

BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - VII ZR 79/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0219

BGH, Beschluss vom 10.01.2008 - VII ZB 59/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0218

BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - VI ZB 73/06
Die geltend gemachten vorprozessualen Anwaltskosten sind als Streitwert erhöhender Hauptanspruch zu berücksichtigen, soweit der geltend gemachte Hauptanspruch übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.*)

IMRRS 2008, 0217

BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - VII ZB 87/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0214

BGH, Urteil vom 06.11.2007 - VI ZR 34/07
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988 (Lugano-Übereinkommen) Art. 5 Nr. 3*)
Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über eine Klage auf Schadensersatz wegen Betrugs zum Nachteil eines Geschädigten mit Wohnsitz in Deutschland durch einen in der Schweiz ansässigen Verwaltungsrat einer Gesellschaft nach dem Recht der Schweiz.*)
