Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16189 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 0213
BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - XII ZB 69/07
Von einem Anwalt kann nicht verlangt werden, den Fristablauf oder die Erledigung von Fristnotierungen stets auch dann selbst zu prüfen, wenn ihm eine Sache ohne Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird oder ohne dass Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die zur Fristwahrung getroffenen Maßnahmen könnten versagt haben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. November 1998 - XII ZB 204/96 - FamRZ 1999, 649, 650 f.).*)

IMRRS 2008, 0212

BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - V ZB 89/07
Bei der Grundstücksversteigerung gehören Ansprüche auf einmalige Entrichtung öffentlicher Lasten in die Rangklasse 3, wenn der Gläubiger innerhalb von vier Jahren nach dem Eintritt der Fälligkeit wegen dieses Anspruchs die Anordnung der Zwangsversteigerung bzw. Zulassung des Beitritts zu einem bereits anhängigen Verfahren beantragt oder seinen Anspruch angemeldet hat.*)

IMRRS 2008, 0210

BGH, Beschluss vom 10.12.2007 - II ZB 13/07
Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG ist nur dann zulässig, wenn die strittige Rechtsfrage für die von dem vorlegenden Oberlandesgericht zu treffende Entscheidung und für die vorausgegangene Entscheidung erheblich ist. Hierfür ist erforderlich, dass die Entscheidung, von der das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, auf der anderen Beurteilung der Vorlagefrage beruht und die von dem vorlegenden Oberlandesgericht beabsichtigte abweichende Beurteilung das Ergebnis seiner Entscheidung beeinflusst.*)

IMRRS 2008, 0208

AG Lübeck, Beschluss vom 09.01.2008 - 51 M 4791/07
Eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft zur Schaffung der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils muss im Original übergeben werden. Die Zustellung einer anwaltlich beglaubigten Abschrift der Bürgschaft schafft nicht die Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung.

IMRRS 2008, 0200

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2007 - 20 W 325/07
§ 72 Abs. 2 Satz 1 GVG in der Fassung des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2007 (BGBl. I S. 509 ff) ist für vor dem 01.07.2007 bei Gericht anhängige Verfahren in Wohnungseigentumssachen nicht einschlägig. Für diese Verfahren, die sich noch nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten, verbleibt es bei der bisherigen Regelung über die örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts.*)

IMRRS 2008, 0199

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.12.2007 - 4 W 64/07
1. Gegen die Ablehnung eines im selbstständigen Beweisverfahren gestellten Antrages, eine neue Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anzuordnen, ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft.*)
2. Ist ein Antrag auf Einholung eines solchen weiteren Sachverständigengutachtens gestellt, so ist vom Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren entsprechend den vom Bundesgerichtshof für die Anwendung von § 412 Abs. 1 ZPO im Erkenntnisverfahren entwickelten Kriterien unter Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers zu prüfen, ob die Sachkunde des bisherigen Gutachters zweifelhaft ist, das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, es Widersprüche enthält oder der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen erscheinen. Der Antrag kann nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil das bereits erstattete Gutachten weder "grob fehlerhaft" sei noch sich "auf den ersten Blick als völlig ungeeignet" erweise.*)

IMRRS 2008, 0198

OLG Jena, Urteil vom 19.12.2007 - 4 U 484/07
1. Ein zweites Versäumnisurteil kann nur mit der Begründung angefochten werden, dass die Säumnis, die zum Erlass dieses VU geführt hat, unverschuldet war (§ 514 Abs. 2 ZPO).*)
2. Ein wiederholt (vom Beklagten) gestellter Antrag auf PKH, über den noch nicht rechtskräftig entschieden ist, rechtfertigt eine Terminssäumnis nicht, auch wenn die Partei selbst kostenarm ist und sich außerstande sieht, die Reisekosten ihres Anwalts zu tragen. Nimmt der Prozessbevollmächtigte gleichwohl einen auf den Einspruch gegen das erste VU anberaumten Verhandlungstermin unter Berufung auf die Mittellosigkeit seines Mandanten nicht wahr, so ist gegen den Erlass eines zweiten VU nichts zu erinnern.*)

IMRRS 2008, 0193

OLG Köln, Urteil vom 22.08.2007 - 17 U 57/06
1. Über einen Teil eines einheitlichen Anspruchs (Klage wegen Bauleistungen aus einem VOB-Vertrag), der nach Grund und Höhe streitig ist, kann nur dann durch Teilurteil entschieden werden, wenn zugleich ein Grundurteil über den restlichen Teil des Anspruchs ergeht.
2. Eine Forderung im Rechtssinne ist beim VOB-Vertrag lediglich der Schlussrechnungssaldo, d. h. der Anspruch auf restliche Vergütung aus dem Werkvertrag. Dabei sind auch die Abschlagszahlungen lediglich Rechnungsposten, die nicht auf einzelne Leistungspositionen des Vertrages bezogen werden können. Der Saldo hat dabei keinen inhaltlichen Bezug zu den einzelnen Leistungspositionen, d. h. er ist nicht die Vergütung für solche Einzelpositionen. Dies gilt auch für Nachtrags und Eventualpostionen, die in die Schlussrechnung eingeflossen sind, denn einzelne Rechnungspositionen können generell nicht selbständig abgewiesen oder zugesprochen werden.
3. Für den Fall der Abweisung bestimmter Rechnungsposten verbietet sich der Erlass eines Teilurteils jedenfalls wegen der fehlenden materiellen und verfahrensrechtlichen Selbständigkeit solcher Ansätze.

IMRRS 2008, 0185

BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - IX ZB 245/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0184

BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - IX ZA 43/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0183

BGH, Beschluss vom 20.09.2006 - IV ZB 16/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0182

BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - XI ZR 326/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0181

BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - IX ZB 116/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0180

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZR 60/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0177

BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - VII ZB 21/07
Zur Pfändung von Miteigentumsanteilen an im Sammeldepot verwahrten Wertpapieren.*)

IMRRS 2008, 0176

BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - VIII ZB 14/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0173

BGH, Beschluss vom 28.11.2007 - XII ZB 217/05
1. Zur Zulässigkeit des Freibeweises im zivilprozessualen Beschwerdeverfahren.*)
2. Ob die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks nach dem Verfahrensrecht des Ursprungsstaates ordnungsgemäß war, haben die Gerichte des Vollstreckungsstaates im Rahmen des Art. 6 HUVÜ bzw. des Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ/LugÜ in eigener Zuständigkeit und Verantwortung ohne Bindung an die Feststellungen der Gerichte im Ursprungsstaat zu beurteilen.*)
3. Ob eine nach dem Verfahrensrecht des Ursprungsstaates ordnungsgemäße fiktive Zustellung so rechtzeitig erfolgte, dass der Schuldner eine im Sinne von Art. 6 HUVÜ bzw. Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ/LugÜ ausreichende Zeit zu seiner Verteidigung hatte, beurteilt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sowie unter Abwägung der schützenswerten Interessen des Gläubigers und des Schuldners.*)

IMRRS 2008, 0170

BGH, Beschluss vom 07.02.2007 - X ARZ 423/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0169

BGH, Beschluss vom 28.11.2007 - XII ZB 122/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0168

BGH, Beschluss vom 05.12.2007 - XII ZR 73/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0161

BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - VIII ZB 50/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0157

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - X ARZ 256/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0156

OLG Köln, Gerichtlicher Hinweis vom 25.06.2007 - 2 U 39/07
1. Es gehört zu den vorrangigen Aufgaben des Zwangsverwalters, die sich aus der Verwaltung des Grundstücks ergebenden und die mit der Anordnung der Zwangsverwaltung beschlagnahmten Ansprüche, also im Wesentlichen die Miet- und Pachtzinsforderungen geltend zu machen. Zudem trifft ihn die Pflicht, die aus dem Objekt möglichen Nutzungen herauszuholen. Um das der Zwangsverwaltung unterliegende Objekt ordnungsgemäß zu nutzen, muss der Verwalter vermietbare Grundstücke oder Wohnung vermieten.
2. Die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung umfasst auch eine regelmäßige Überprüfung des Mietobjektes.
3. Den Zwangsverwalter trifft keine Verpflichtung, durch einen "bewussten Leerstand" für eine wirtschaftlich möglichst sinnvolle Verwertung des Objektes im Rahmen der Zwangsversteigerung zu sorgen.

IMRRS 2008, 0151

OLG Celle, Urteil vom 17.01.2008 - 13 U 56/07
1. Bei einer auf Duldung der Zwangsvollstreckung gerichteten Klage nach dem AnfG ist der ausschließliche dingliche Gerichtsstand nicht gegeben.*)
2. Die Übertragung eines belasteten Grundstücks hat bei Anfechtungen nach dem AnfG nur dann eine Gläubigerbenachteiligung zur Folge, wenn der in der Zwangsvollstreckung erzielbare Wert des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens übersteigt. Bei der Ermittlung des erzielbaren Werts kommt es darauf an, welchen Erlös der die Zwangsversteigerung betreibende Gläubiger im günstigen, aber realistischen Fall hätte erzielen können. Der ggf. vorzunehmende Abschlag auf den Verkehrswert ist daher regelmäßig nicht entsprechend dem Durchschnittsergebnis der Versteigerungsverfahren vorzunehmen.*)

IMRRS 2008, 0149

BGH, Beschluss vom 08.11.2007 - IX ZR 191/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0148

BGH, Beschluss vom 22.11.2007 - I ZB 104/06
1. Auch wenn mit einer Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden ist, kann eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres gem. § 765a ZPO eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der Interessen des Schuldners mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers.
2. Die Würdigung aller Umstände kann in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, dass die Räumungsvollstreckung für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auf unbestimmte Zeit einzustellen ist.

IMRRS 2008, 0147

BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - XI ZR 449/06
Die falsche Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels stellt grundsätzlich keine Rechtfertigung für das Absehen von einem Vollstreckungsschutzantrag dar.

IMRRS 2008, 0146

BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - VII ZB 47/07
Ansprüche aus einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen Lebensversicherung sind, auch wenn die Versicherungssumme 3.579 € übersteigt, nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO insoweit unpfändbar, als sie sich auf der Grundlage einer diesen Betrag nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben.*)

IMRRS 2008, 0144

BGH, Beschluss vom 15.11.2007 - V ZB 72/07
1. Nach einer einseitigen Erledigungserklärung reduziert sich der Streitwert auf die bis dahin entstandenen Kosten. Diese bestimmen auch die Beschwer des Beklagten, der der Erledigung widerspricht und eine Klageabweisung erreichen will.
2. Die Reduktion auf das Kosteninteresse tritt auch dann ein, wenn der Kläger nach einem ihm günstigen Urteil zwischen den Instanzen die Erledigung der Hauptsache gegenüber dem Gericht und dem Beklagten schriftsätzlich erklärt (hier: Räumungs- und Herausgabeklage).

IMRRS 2008, 0143

BGH, Urteil vom 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Die Klage eines nicht prozessbeteiligten Dritten auf Unterlassung schriftsätzlicher Äußerungen, die in Bezug auf ihn vorgetragen werden, ist in der Regel unzulässig, wenn das Verhalten des Dritten aus der Sicht der vortragenden Partei für die Darstellung und Bewertung des Streitstoffes von Bedeutung sein kann. Eine solche Klage kann ausnahmsweise als zulässig anzusehen sein insbesondere dann, wenn ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerungen zum Ausgangsrechtsstreit nicht erkennbar ist, diese auf der Hand liegend falsch sind oder sie sich als eine unzulässige Schmähung darstellen.*)

IMRRS 2008, 0142

BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - IX ZB 112/05
1. Macht ein Steuerberater durch Beauftragung eines an seinem eigenen Sitz tätigen Rechtsanwalts vor einem auswärtigen Gericht einen Gebührenanspruch geltend, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts nicht erstattungsfähig, wenn der Steuerberater ohne weiteres in der Lage gewesen wäre, einen am Ort des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalt nach umfassender Information mit der Wahrnehmung der Angelegenheit zu betrauen.*)
2. Die Partei kann Erstattung der Kosten einer Flugreise von ihrem Sitz an den Ort des Prozessgerichts nur beanspruchen, wenn die geltend gemachten Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedeutung der Sache stehen. Dies ist bei Bagatellstreitigkeiten regelmäßig abzulehnen.*)

IMRRS 2008, 0139

BGH, Urteil vom 05.12.2007 - XII ZR 148/05
Wird ein Schriftstück erst am 31. Dezember nachmittags in den Briefkasten eines Bürobetriebes geworfen, in dem branchenüblich Silvester nachmittags - auch wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt - nicht mehr gearbeitet wird, so geht es erst am nächsten Werktag zu.*)

IMRRS 2008, 0135

LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 05.12.2007 - 2 O 807/07
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber bestimmt sich gemäß § 18 Nr. 1 VOB/B ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Der Erfüllungsort ist deshalb nicht maßgeblich.

IMRRS 2008, 0129

BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - VII ZR 137/07
1. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist.
2. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war.
3. Ein solcher Fall kann nicht nur vorliegen, wenn das Gericht bei der Beweiswürdigung eine Vielzahl von gegen seine Auffassung sprechenden Ergebnissen der Beweisaufnahme unbeachtet lässt, sondern auch dann, wenn es bei der Vertragsauslegung naheliegende und erhebliche Gründe unberücksichtigt lässt, die eine Partei für ihre von der Auffassung des Gerichts abweichende Würdigung vorträgt.
4. Die Hinterlegung einer Preisbildung in einem verschlossenen Umschlag dient in der Regel nicht der Festlegung neuer Preise.

IMRRS 2008, 0116

BGH, Beschluss vom 03.12.2007 - II ZB 15/07
1. Ein Musterfeststellungsantrag ist nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 KapMuG wegen Entscheidungsreife des Hauptsacheverfahrens zurückzuweisen, wenn der Tatsachenstoff hinreichend geklärt ist und die Entscheidung des Hauptsacheverfahrens nicht von einer Rechtsfrage abhängt, die in dem Musterfeststellungsantrag als Feststellungsziel genannt ist.*)
2. Ein im ersten Rechtszug gestellter Musterfeststellungsantrag wird unzulässig, wenn das Hauptsacheverfahren nicht mehr im ersten Rechtszug anhängig ist.*)

IMRRS 2008, 0107

BGH, Beschluss vom 03.12.2007 - II ZB 8/07
Findet keine Zwangsvollstreckung statt, können die Kosten einer Avalbürgschaft, die geleistet wurde, um die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu ermöglichen, nach §§ 103 ff. ZPO durch das Prozessgericht festgesetzt werden; eine Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts kommt nicht in Betracht.*)

IMRRS 2008, 0106

BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - III ZR 27/06
Nach Zulassung der Revision ist eine gesonderte Revisionsbegründung - sei es auch nur in Form einer Bezugnahme gemäß § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO - stets notwendig, und zwar auch dann, wenn bereits die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die gemäß § 551 Abs. 3 Satz 1 ZPO für eine Revisionsbegründung erforderlichen Elemente enthält (entgegen BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981).*)

IMRRS 2008, 0100

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2007 - 2 U 195/06
Der Besteller kann gegen die Werklohnforderung des Unternehmers mit einem Anspruch auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung auch dann aufrechnen, wenn die Parteien individualvertraglich ein Aufrechnungsverbot vereinbart haben.

IMRRS 2008, 0099

OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.12.2007 - 2 U 210/07
Auch wenn der Empfänger der Streitverkündung dem Gegner des Streitverkünders beitritt, erfolgt die Kostenerstattung gemäß § 101 ZPO, da der Streitverkündete regelmäßig ein rechtliches Interesse im Sinne von § 66 ZPO hat.

IMRRS 2008, 0096

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.09.2006 - 7 U 67/06
1. Gibt der Insolvenzverwalter eine zur Sicherheit abgetretene Forderung frei, kann der Insolvenzschuldner diese gerichtlich im Wege der Prozessstandschaft geltend machen.
2. Eine vom Insolvenzschuldner erhobene Klage ist jedoch unzulässig, wenn dadurch das Kostenrisiko zu Lasten des Gegners verhindert oder ausgeschlossen wird.

IMRRS 2008, 0094

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.01.2008 - 8 W 878/07
1. Das selbständige Beweisverfahren dient nicht nur der Beweissicherung, sondern gemäß § 485 Abs. 2 ZPO auch dazu, eine umfassende Streiterledigung herbeizuführen oder jedenfalls vorzubereiten.
2. Daher muss die Antragsgegnerin die Möglichkeit zu Ergänzungsfragen zu demselben Sachverhalt haben.

IMRRS 2008, 0093

OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.12.2007 - 2 U 1575/07
Vergisst das Gericht in seiner Entscheidung eine Aussage zu den Kosten der Nebenintervenienten, so handelt es sich nicht um einen Schreibfehler oder eine offenbare Unrichtigkeit nach § 319 ZPO. Der fehlende Ausspruch zu den Kosten kann nur durch Urteilsergänzung nach § 321 ZPO nachgeholt werden. Ein entsprechender Antrag muss durch die Nebenintervenienten binnen zweier Wochen nach Zustellung der Entscheidung erfolgen.

IMRRS 2008, 0089

BGH, Beschluss vom 15.11.2007 - V ZB 12/07
1. Die Regelvergütung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 ZwVwV erfasst nicht nur einen gedachten Regelfall, sondern schlechthin alle Fälle vermieteter oder verpachteter Zwangsverwaltungsobjekte.*)
2. Ein Missverhältnis, das eine Erhöhung oder Ermäßigung der Vergütung nach § 18 Abs. 2 ZwVwV dann nicht nur rechtfertigt, sondern gebietet, liegt vor, wenn der im Einzelfall entstehende Aufwand auch unter Berücksichtigung der bei einer pauschalierenden Vergütungsregelung notwendigerweise entstehenden Härten zu einer unangemessen hohen oder zu einer unangemessen niedrigen Vergütung führt.*)
3. Ob das der Fall ist, ist mit einer an § 152a ZVG ausgerichteten wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Bei dieser Gesamtwürdigung steht dem Tatrichter deshalb ein durch das Rechtsbeschwerdegericht nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)

IMRRS 2008, 0087

BGH, Beschluss vom 06.12.2007 - V ZB 67/07
Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist unter Auflagen auf Zeit einzustellen, wenn der mit der Fortsetzung des Verfahrens verbundenen Gefahr der Selbsttötung des Schuldners nur durch dessen dauerhafte Unterbringung entgegengewirkt werden könnte.*)

IMRRS 2008, 0085

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - KZR 24/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0082

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZR 116/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0074

BGH, Urteil vom 06.12.2007 - IX ZR 143/06
1. Die Verjährung wird nur durch eine zulässige Streitverkündung gehemmt.*)
2. Im Prozess gegen den subsidiär haftenden Notar ist die Streitverkündung gegen einen vorrangig haftenden Schädiger unzulässig.*)

IMRRS 2008, 0071

BGH, Beschluss vom 10.01.2008 - VII ZR 81/07
Der Schuldner kann sich nur dann darauf berufen, die Zwangsvollstreckung bringe ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil, wenn er in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat. Hat dies der Schuldner versäumt, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht.

IMRRS 2008, 0065

LG Konstanz, Beschluss vom 09.01.2008 - 62 T 134/07
1. Für sofortige Beschwerden in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren, die noch dem FG-Verfahren unterliegen, ist nicht das Konzentrationsgericht nach § 72 GVG, sondern das nach § 19 Abs. 2 FGG übergeordnete Landgericht zuständig (entgegen LG Leipzig, Beschluss vom 05.09.2007 - 16 T 635/07).
2. Die Jahresabrechnung ist vollständig aufzuheben, wenn die Einnahmen in der Abrechnung nicht vermerkt sind und die Abrechnung der Ausgaben in mehreren Punkten der Gemeinschaftsordnung widerspricht.
3. Ein Beschluss ist aufzuheben, wenn sich das Abstimmungsergebnis nicht ermitteln lässt, weil nur die Enthaltungen oder die Gegenstimmen im Protokoll ausgewiesen sind.
4. Die Entlastung des Verwalters hat keinen Bestand, wenn die Jahresabrechnung aufgehoben wird.
5. Dem Verwalter sind die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wenn er es zu verantworten hat, dass die Jahresabrechnung für ungültig zu erklären ist oder wenn der Beschluss deshalb aufzuheben ist, weil das Protokoll lückenhaft erstellt ist und sich das Abstimmungsverhältnis nicht ermitteln lässt. § 49 Abs. 2 WEG ist auf Verfahren, die noch dem FG-Verfahren unterliegen, nicht anwendbar. Es gehört zu den elementaren Aufgaben des Verwalters, die Gemeinschaftsordnung zu beachten.

IMRRS 2008, 0064

LG Leipzig, Beschluss vom 05.09.2007 - 16 T 635/07
Das Landgericht Dresden ist für alle Rechtsmittelverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig, die im Freistaat Sachsen nach dem 01.07.2007 anhängig gemacht werden.
