Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16189 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 0059
BGH, Beschluss vom 29.11.2007 - V ZB 26/07
Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft ist nach § 180 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 ZVG nur dann einstweilen einzustellen oder aufzuheben, wenn außer dem Wechsel der an der aufzuhebenden Gemeinschaft Beteiligten auch der Zeitpunkt aus dem Grundbuch ersichtlich ist, zu dem der Beteiligtenwechsel wirksam geworden ist. Fehlt es daran, kann ein Wechsel der Beteiligten nur im Wege der Drittwiderspruchsklage geltend gemacht werden.*)

IMRRS 2008, 0058

OLG Dresden, Beschluss vom 16.08.2007 - 11 W 941/07
1. Wenn während des Beweisverfahrens der Antragsgegner den behaupteten Mangel beseitigt und beide Parteien daraufhin den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklären, muss eine Kostenentscheidung nach 91a ZPO möglich sein.
2. Hat der Antragsteller den Mangel bereits mehrfach gerügt, ohne dass der Antragsgegner den Mangel beseitigt hätte, so war der Antragsteller berechtigt, ein Beweisverfahren einzuleiten. Der Antragsgegner hat nach der Erledigungserklärung demnach entsprechend § 93 ZPO die Kosten des Verfahrens zu tragen.

IMRRS 2008, 0055

OLG Rostock, Beschluss vom 17.08.2007 - 6 U 58/07
Ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (§ 233 ZPO) - gegen die versäumte Frist zur Begründung der Berufung - liegt regelmäßig nicht in einer plötzlich auftretenden Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten und ebensowenig in einer unvorhersehbaren Computerstörung, wenn es an Vortrag zu Art und Behebung des Defekts fehlt.*)

IMRRS 2008, 0054

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - VII ZB 31/07
Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten gemäß § 180 Satz 1 ZPO setzt voraus, dass der Zustellungsempfänger die Wohnung, in der der Zustellungsversuch unternommen wird, tatsächlich innehat, also dort seinen Lebensmittelpunkt hat. Das Berufungsgericht hat dies von Amts wegen zu prüfen.

IMRRS 2008, 0053

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2007 - 24 U 117/07
Beruft sich der auf Räumung und Zahlung einer Nutzungsentschädigung verklagte Mieter auf einen (mündlich geschlossenen) Wohnraummietvertrag, so ist für diese Rechtsstreitigkeit ausschließlich das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Wohnraum belegen ist.*)

IMRRS 2008, 0052

OLG München, Beschluss vom 03.01.2008 - 34 SchH 3/07
1. Mit der Erklärung des Schiedsrichters, er trete nicht zurück, ist bei einem aus einer Person bestehenden Schiedsgericht das der gerichtlichen Entscheidung vorgeschaltete Verfahren nach § 1037 Abs. 2 ZPO abgeschlossen.*)
2. Die Frist des § 1037 Abs. 3 Satz 1 ZPO wird auch durch die rechtzeitige Anrufung eines örtlich unzuständigen Oberlandesgerichts gewahrt.*)
3. Zur Befangenheit eines Schiedsrichters bei Vergleichsvorschlägen.*)

IMRRS 2008, 0050

BGH, Urteil vom 23.11.2007 - LwZR 5/07
1. Der Besitzentziehungsanspruch nach § 861 Abs. 1 BGB ist abtretbar.*)
2. Das Recht auf den gesetzlichen Richter ist verletzt, wenn im Zivilprozess die zur Mitwirkung berufenen ehrenamtlichen Richter nicht auch an der Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund eines nachgereichten Schriftsatzes beteiligt waren.*)

IMRRS 2008, 0045

BGH, Beschluss vom 29.11.2007 - V ZB 179/06
Soweit der Zeitaufwand des Verwalters darin seinen Grund findet, dass der Verwalter das verwaltete Objekt beschädigt hat, handelt es sich bei dem Aufwand nicht um im Sinne von § 19 Abs. 1 ZwVwV erforderlichen Aufwand.*)

IMRRS 2008, 0044

KG, Urteil vom 18.12.2007 - 6 U 63/07
Die Abstandnahme vom Urkundenprozess in der II. Instanz ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

IMRRS 2008, 0042

OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2007 - 7 W 104/07
Ein Schuldner, der persönlich verklagt wird, obwohl über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, kann wirksam einen Rechtsanwalt mit seiner Rechtsverteidigung beauftragen. Nimmt der Kläger die Klage zurück und werden ihm nach § 269 Abs. 3 ZPO die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, gehören die beim Beklagten entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu den Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig waren und deshalb nach § 91 ZPO zu erstatten sind.*)

IMRRS 2008, 0041

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007 - 5 W 503/07
Der Streitwert einer einstweiligen Verfügung, durch die der Gaskunde das Versorgungsunternehmen daran hindern will, die weitere Energieversorgung einzustellen, richtet sich nicht nach dem Wert künftiger Gaslieferungen, sondern nach dem Umfang der Beeinträchtigung, die dem Antragsteller im Falle der Sperre droht. Erfordert sie den Einbau einer anderen Heizungsanlage, kann auf deren Kosten abgestellt werden. Wegen des vorläufigen Charakters der erstrebten Regelung ist ein Abschlag von 2/3 vorzunehmen.*)

IMRRS 2008, 0040

BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - X ZR 100/07
Die Frist für die Stellung des Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist beträgt auch im Patentnichtigkeitsverfahren einen Monat (Fortführung des Sen.Beschl. v. 31.5.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010 - Schaltmechanismus).*)

IMRRS 2008, 0035

BGH, Urteil vom 06.11.2007 - X ZR 103/05
1. Ein Mahnbescheid hemmt den Lauf der Verjährung nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch hinreichend individualisiert ist.
2. Bei einer Mehrzahl von Forderungen ist jede Einzelforderung zu bezeichnen. Eine Bezugnahme auf Rechnungen reicht nur aus, wenn dem Schuldner die Rechnungen vorliegen.

IMRRS 2008, 0033

OLG München, Beschluss vom 14.03.2007 - 28 W 1155/07
Dem Beklagten steht es grundsätzlich frei, seine Einwendungen gegen das im selbständigen Beweisverfahren eingeholte Gutachten erst im Hauptsacheverfahren geltend zu machen.

IMRRS 2008, 0031

BGH, Beschluss vom 20.11.2007 - VI ZR 38/07
Die Anhörungsrüge ist zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen Maßes an Rechtsschutz nur dann erforderlich und zulässig, wenn sie sich gegen eine "neue und eigenständige" Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof selbst richtet.*)

IMRRS 2008, 0030

BGH, Beschluss vom 16.10.2007 - VIII ZB 26/07
Die Berufung ist nach § 522 Abs. 1 Satz 2, § 522 Abs. 1 Satz 1, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen, wenn der Berufungskläger zwar einen Berufungsantrag angekündigt hat, der die Berufungssumme erreicht, die Berufung aber bis zum Ablauf der Berufungsbegründungsfrist nur hinsichtlich eines Teils der beantragten Abänderung des angefochtenen Urteils, der die Berufungssumme nicht erreicht, in einer den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügenden Weise begründet hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. Februar 1976 - VII ZR 90/74, BB 1976, 815 f.).*)

IMRRS 2008, 0029

BGH, Beschluss vom 18.10.2007 - V ZB 75/07
Versagt das Vollstreckungsgericht rechtsfehlerhaft den Zuschlag auf ein unwirksames Gebot nach § 85a Abs. 1 ZVG, statt es nach § 71 Abs. 1 ZVG zurückzuweisen, so kann der Schuldner diese Entscheidung entgegen dem Wortlaut des § 97 Abs. 1 ZVG mit der sofortigen Beschwerde anfechten.*)

IMRRS 2008, 0026

BGH, Beschluss vom 15.11.2007 - IX ZB 34/06
1. Private Versicherungsrenten von selbständig oder freiberuflich tätig gewesenen Personen genießen nicht den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen.*)
2. Über einen Vollstreckungsschutzantrag hat im Rahmen der ihm übertragenen Zuständigkeiten das Insolvenzgericht anstelle des Vollstreckungsgerichts zu entscheiden.*)

IMRRS 2008, 0023

BGH, Urteil vom 24.10.2007 - IV ZR 12/07
Für die Zulässigkeit der Anschlussberufung gilt bei Gesetzesänderungen das Prozessrecht in der Fassung, die für die Beurteilung der Zulässigkeit der Berufung maßgeblich ist.*)

IMRRS 2008, 0019

BGH, Urteil vom 08.11.2007 - I ZR 172/05
1. Ist der Schuldner aufgrund eines bestimmten Verhaltens zur Unterlassung verurteilt worden und besteht zwischen ihm und dem Gläubiger Streit darüber, ob ein beabsichtigtes abgewandeltes Verhalten von dem titulierten Unterlassungsgebot erfasst wird, kann der Schuldner diese Frage durch eine negative Feststellungsklage klären lassen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 23.2.1973 - I ZR 117/71, GRUR 1973, 429, 431 = WRP 1973, 216 - Idee-Kaffee I; Urt. v. 3.6.1997 - XI ZR 133/96, NJW 1997, 2320, 2321). Das Feststellungsinteresse für eine solche Klage entfällt nicht dadurch, dass der Gläubiger wegen eines entsprechenden Verhaltens des Schuldners einen Ordnungsmittelantrag stellt.*)
2. Der Schuldner, der klären lassen möchte, ob ein beabsichtigtes abgewandeltes Verhalten von dem titulierten Unterlassungsgebot erfasst wird, hat gegenüber dem Gläubiger keinen Anspruch auf Mitteilung, ob dieser wegen eines entsprechenden Verhaltens einen Ordnungsmittelantrag zu stellen beabsichtigt.*)

IMRRS 2008, 0018

BGH, Beschluss vom 15.11.2007 - IX ZB 99/05
Ein im Rechtsbeschwerdeverfahren erstmals gestellter Vollstreckungsschutzantrag ist unbeachtlich.*)

IMRRS 2008, 0016

BGH, Beschluss vom 31.10.2007 - XII ZB 55/07
Der bedürftigen Partei ist es auch im Rahmen einer Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 120 Abs. 4 ZPO zuzumuten, ein durch Veräußerung des früheren Familienheims erlangtes Vermögen für schon entstandene Prozesskosten einzusetzen, selbst wenn sie damit ein neues angemessenes Hausgrundstück i.S. von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII erworben hat (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07 - FamRZ 2007, 1720).*)

IMRRS 2008, 0008

BGH, Urteil vom 22.11.2007 - I ZR 74/05
Auch unter der Geltung des § 554 ZPO ist eine Anschlussrevision unzulässig, wenn sie einen Lebenssachverhalt betrifft, der mit dem von der Revision erfassten Streitgegenstand nicht in einem unmittelbaren rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang steht (Fortführung von BGHZ 148, 156, 159).*)

IMRRS 2008, 0002

BGH, Urteil vom 09.11.2007 - V ZR 25/07
1. Lässt sich ein Schadensersatzanspruch auf mehrere Beratungsfehler stützen, beginnt die kenntnisabhängige Verjährungsfrist für jeden Beratungsfehler gesondert zu laufen.*)
2. Ein Verkäufer, der den Käufer über die Möglichkeit berät, eine Eigentumswohnung mit Fremdmitteln zu erwerben, muss darüber aufklären, dass er die Zinsen für das von dem Käufer aufzunehmende Darlehen subventioniert, wenn sich die Zinssubvention nicht auf die gesamte Laufzeit des Darlehens erstreckt.*)

Online seit 2007
IMRRS 2007, 2531
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.11.2007 - 5 W 287/07
Ergibt sich der Grund zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens, so läuft die Frist für die Ablehnung des Sachverständigen mit der vom Gericht gesetzten – auch verlängerten – Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss.*)

IMRRS 2007, 2527

OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.11.2007 - 5 W 133/07
Äußert sich ein Sachverständiger im Arzthaftungsprozess zu etwaigen Aufklärungspflichten, obwohl der Kläger seine Klage nicht auf die Verletzung von Aufklärungspflichten stützt und auch die dem Sachverständigen unterbreiteten Beweisfragen ausschließlich Behandlungsfehler betreffen, so kann dies seine Befangenheit begründen.*)

IMRRS 2007, 2523

OLG Koblenz, Urteil vom 19.07.2007 - 5 U 1713/06
1. Die Gläubigerbenachteiligungsabsicht (§ 3 Abs. 1 Satz 1 AnfG) erfordert nur bedingten Vorsatz.*)
2. Dass der begünstigte Ehegatte Kenntnis dieses Vorsatzes hatte, kann bereits dadurch hinreichend indiziert sein, dass das Rechtsgeschäft völlig interessenwidrig erscheint (hier: Übertragung des hälftigen Anteils an einem Hausgrundstück gegen Einräumung eines Mitbenutzungsrechts bei zerrütteter Ehe).*)
3. Hat die Ehefrau ihren Miteigentumsanteil an einem Grundstück auf den Ehemann und Miteigentümer anfechtbar übertragen, kann der Gläubiger vom nunmehrigen Alleineigentümer als Anfechtungsgegner die Duldung der Zwangsversteigerung des ganzen Grundstücks verlangen, allerdings nur zwecks Befriedigung aus dem Teil des Versteigerungserlöses, der dem Schuldner ohne die anfechtbare Rechtshandlung zugestanden hätte.*)
4. Ein ausländischer Vollstreckungstitel erfüllt mit der Vollstreckbarkeitserklärung ohne weiteres die Voraussetzungen des § 2 AnfG a.F..*)

IMRRS 2007, 2519

OLG München, Beschluss vom 17.10.2007 - 34 Wx 84/07
1. Eine auf den Kostenpunkt beschränkte unzulässige Rechtsbeschwerde kann nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht mehr auf die Hauptsache erweitert werden.*)
2. Ist das Rechtsbeschwerdegericht mit einer zulässigen Erstbeschwerde gegen die vom Landgericht vorgenommene Wertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren befasst, so kann es auch den Geschäftswert des erstinstanzlichen Verfahrens von Amts wegen abändern. Das gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel in der Hauptsache unzulässig ist (wie BayObLG vom 11.11.1988 BReg. 2 Z 84/88 = WE 1989, 220).*)

IMRRS 2007, 2518

OLG München, Beschluss vom 29.10.2007 - 34 Wx 105/07
1. Zur Zulässigkeit einer Zwischenverfügung, die die Vorlage einer (Löschungs-)Bewilligung zum Gegenstand hat.*)
2. Die Vereinbarung eines „limitierten Kaufpreises“ kann nicht Gegenstand eines dinglichen Vorkaufsrechts sein. Die Eintragung eines derartigen Vorkaufsrechts ist jedoch nur hinsichtlich dieser Vereinbarung und nicht insgesamt inhaltlich unzulässig. Unrichtig ist das Grundbuch, wenn anzunehmen ist, dass sich die Beteiligten über ein Vorkaufsrecht mit dem gesetzlich zulässigen Inhalt nicht geeinigt haben würden.*)

IMRRS 2007, 2517

OLG München, Beschluss vom 24.10.2007 - 34 Wx 102/07
Wird die weitere Beschwerde in Grundbuchsachen zu Protokoll der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts eingelegt, kann dies wirksam nur bei dem Oberlandesgericht geschehen, dem durch den Landesgesetzgeber die Zuständigkeit zur Entscheidung über die weitere Beschwerde zugewiesen ist. Dies ist in Bayern das Oberlandesgericht München.*)

IMRRS 2007, 2510

BGH, Urteil vom 30.10.2007 - X ZR 101/06
1. Bei einem Werkmangel genügt für die Geltendmachung der Rechte des Bestellers und für die Hemmung der Verjährung der Hinweis auf die bloßen Mangelerscheinungen. Die Mangelursachen braucht er überhaupt nicht mitzuteilen und darf sie auch irrtümlich falsch angeben. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller irrtümlich annimmt, dass einer objektiven Funktionsstörung gar kein Mangel, sondern lediglich ein Bedienungsfehler zugrunde liegt.*)
2. Das Revisionsgericht kann nicht in der Sache selbst entscheiden, wenn das Sachverhältnis bisher nur vom erstinstanzlichen Gericht festgestellt worden ist und das Berufungsgericht noch nicht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO geprüft hat, ob konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Feststellung begründen.*)

IMRRS 2007, 2499

BGH, Urteil vom 14.11.2007 - VIII ZR 340/06
1. Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es den Streitwert auf über 600 € festgesetzt hat und deswegen von einem entsprechenden Wert der Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, hält aber das Berufungsgericht diesen Wert nicht für erreicht, so muss das Berufungsgericht, das insoweit nicht an die Streitwertfestsetzung des Erstgerichts gebunden ist, die Entscheidung darüber nachholen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO erfüllt sind.*)
2. Hat das Berufungsgericht diese Entscheidung nicht getroffen, weil es hierzu keine Notwendigkeit gesehen hat, hat es aber die Revision zugelassen, ist angesichts dessen, dass die Gründe für die Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 ZPO und die Gründe für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO identisch sind, davon auszugehen, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO ebenso als erfüllt angesehen und demgemäß die Berufung als zugelassen behandelt hätte, wenn ihm die Notwendigkeit einer Entscheidung hierüber bewusst gewesen wäre.*)
3. Die Klausel in einem formularmäßigen Wohnungsmietvertrag
"Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters."
hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand.*)
4. Die Beantwortung der Frage, ob die Haltung von Haustieren in dem Fall, dass eine wirksame mietvertragliche Regelung fehlt, zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 535 Abs. 1 BGB gehört, erfordert, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet.*)

IMRRS 2007, 2497

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - V ZB 178/06
Das Vollstreckungsgericht ist bei der Entscheidung über den Zuschlag an die von ihm getroffene Festsetzung des Verkehrswerts gebunden.*)

IMRRS 2007, 2494

BGH, Urteil vom 25.10.2007 - VII ZR 27/06
1. Verteidigt sich der Auftraggeber gegenüber einer Werklohnklage des Auftragnehmers damit, er verweigere die Abnahme wegen verschiedener Mängel, so kann die Feststellung, der Auftragnehmer sei zur Beseitigung aller Mängel verpflichtet, Gegenstand einer Zwischenfeststellungswiderklage sein. Unerheblich ist, ob das Gericht die Berechtigung zur Abnahmeverweigerung lediglich auf einen Mangel stützt.*)
2. Hat das Berufungsgericht sachlich über eine erst in der Berufungsinstanz erhobene Widerklage entschieden, so kann entsprechend § 268 ZPO mit der Revision weder angegriffen werden, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen des § 533 ZPO bejaht und die Widerklage deshalb zugelassen hat, noch, dass es § 533 ZPO nicht für anwendbar gehalten hat.*)

IMRRS 2007, 2493

BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - XII ZB 26/05
Eine nichtexistente Beklagte, die im Streit um ihre Parteifähigkeit zu Lasten des Klägers eine Kostengrundentscheidung erwirkt hat, kann im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu ihren Gunsten die Festsetzung der durch diesen Streit entstandenen Kosten verlangen.*)

IMRRS 2007, 2482

OLG Hamm, Beschluss vom 16.04.2007 - 15 W 308/06
1. Die in einem notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag getroffene Regelung
"Die anfallende Mehrwertsteuer schuldet die kaufende Vertragspartei allein; bzgl. der umsatzsteuerrechtlichen Abwicklung wird auf § 13b UstG verwiesen..."
ist dahin auszulegen, dass als vertraglich geschuldeter Kaufpreis nur der Nettobetrag vereinbart ist (Abweichung von OLG Celle NJW-RR 2006, 71).*)
2. Der Wert für den Ansatz der Gebühr nach § 36 Abs. 2 KostO ist deshalb lediglich nach dem Nettobetrag zu berechnen.*)

IMRRS 2007, 2481

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.2007 - 5 U 118/06
Eine Berichtigung oder Korrektur des Rubrums ist nach § 319 Abs. 1 ZPO dann möglich und zulässig, wenn dadurch die Identität der Personen gewahrt bleibt. Wenn zunächst die einzelnen Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner auf Zahlung in Anspruch genommen worden sind, danach dann aber das Passivrubrum auf die Inanspruchnahme der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft geändert wird, dann handelt es sich aufgrund des durch die Berichtigung des Rubrums erfolgten Parteiwechsels um eine Änderung der Klage.

IMRRS 2007, 2474

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.11.2007 - 19 W 74/07
Zur Besorgnis der Befangenheit wegen eines Sachverständigen, der in seinem schriftlichen Gutachten Fragen beantwortet, die zwar der Beweisbeschluss nennt, die aber nicht an ihn gerichtet sind.*)

IMRRS 2007, 2468

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - V ZB 196/06
Eine auf § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde ist nach § 579 Abs. 2 ZPO nicht nur dann unstatthaft, wenn der Nichtigkeitsgrund im Ausgangsverfahren durch ein Rechtsmittel hätte geltend gemacht werden können, sondern auch dann, wenn dieser Grund in einem Rechtsmittelverfahren erfolglos geltend gemacht worden ist.*)

IMRRS 2007, 2465

BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - IX ZB 149/05
Über den Stundungsantrag des Schuldners ist durch Beschluss zu entscheiden; eine konkludente Zurückweisung des Antrags ist nicht statthaft.*)

IMRRS 2007, 2464

BGH, Urteil vom 16.10.2007 - X ZR 226/02
1. Wird von mehreren, ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beschreibenden Merkmalen nur eines in den Patentanspruch aufgenommen, das die mit dem Ausführungsbeispiel erzielte technische Wirkung angibt, liegt darin auch dann keine unzulässige Erweiterung, wenn ein anderer Weg zur Erzielung derselben Wirkung nicht offenbart ist.*)
2. Wer dem Patentnichtigkeitsverfahren auf Seiten des Klägers beitritt, gilt als Streitgenosse des Klägers (Abweichung vom Sen.Urt. v. 30.9.1997 - X ZR 85/94, GRUR 1998, 382, 387 - Schere).*)

IMRRS 2007, 2462

Staatsanwaltschaft München I, Entscheidung vom 30.07.2007 - 263 Js 221118/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.

IMRRS 2007, 2461

Generalstaatsanwaltschaft München, Entscheidung vom 02.10.2007 - 17 Zs 2853/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.

IMRRS 2007, 2460

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2007 - 3 Wx 58/07
1. War in einem durch Mahnbescheid vom 14. Dezember 2004 eingeleiteten Wohngeldverfahren eine (möglicherweise unvollständige) Eigentümerliste beigefügt, ferner als Anlage eine Forderungsaufstellung mit der Bezeichnung Wohngeld und „Akte: WEG G-Straße“ und ist die Anspruchsbegründung überschrieben mit „Jürgen F. u. a. (WEG G-Straße)“, so ist der Antragsgegner als Wohnungseigentümer von sämtlichen Wohnungseigentümern der mit Kurzbezeichnung benannten WEG auf Hausgeld in Anspruch genommen.
Eine in diesem Falle mit Blick auf den Beschluss des BGH vom 02. Juni 2005 zur Teilrechtsfähigkeit der WEG (NJW 2005, 2061) vorgenommene Berichtigung der Antragstellerbezeichnung im Rubrum auf die „WEG G-Straße“ lässt die Aktivlegitimation unberührt.*)
2. Ist der Verwalter nach dem Verwaltervertrag (nur) befugt, Wohngeldzahlungen ohne Zustimmung der Wohnungseigentümerversammlung gerichtlich geltend zu machen, so schränkt dies nicht seine Vertretungsmacht hinsichtlich der Geltendmachung von Sonderumlagen oder mit der Wohngeldeinziehung zusammenhängenden Anwaltskosten im Außenverhältnis ein, sondern begrenzt insoweit lediglich die Befugnis des Verwalters im Innenverhältnis.*)
3. Zum Geltungs- und Wirkungszeitpunkt von Wohngeldbeschlüssen.*)

IMRRS 2007, 2456

LG Duisburg, Urteil vom 09.10.2007 - 13 S 152/07
Liegen mehrere schriftliche Zeugenaussagen vor, so muss der Verwertung jeder einzelnen schriftlichen Zeugenaussage widersprochen werden.

IMRRS 2007, 2455

LG München II, Urteil vom 12.06.2007 - 8 O 7269/06
Sofern die Parteien in der notariellen Urkunde unzweifelhaft zum Ausdruck bringen, dass zu Gunsten des Auftraggebers der Zahlungsplan der Makler- und Bauträgerverordnung aufgehoben und der Werklohn mit Zugang der Fälligkeitsmitteilung des Notars fällig wird, ist von einer konstitutiven Fälligkeitsregelung im Kaufvertrag auszugehen, weshalb es im Urkundenverfahren auf die Frage der Abnahme bzw. die Frage des Vorhandenseins von Mängeln nicht mehr ankommt.

IMRRS 2007, 2445

BGH, Beschluss vom 19.09.2007 - IV ZR 226/06
Der Wert des Auskunftsanspruchs bestimmt sich auch im Rechtsmittelverfahren nach dem wirtschaftlichen Interesse, das der Kläger an der Erteilung der Auskunft hat. Dieses ist nach § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen. Dabei beträgt der Wert des Auskunftsanspruchs in der Regel einen Bruchteil des Leistungsanspruchs, da die Auskunft die Geltendmachung dieses Anspruchs erst vorbereiten und erleichtern soll. In der Regel ist das Auskunftsinteresse mit einer Quote von 1/10 bis zu 1/4 des Wertes des Leistungsanspruchs zu bemessen und umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind.

IMRRS 2007, 2444

BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - IX ZR 46/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2443

BGH, Beschluss vom 03.09.2007 - VI ZR 138/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2442

BGH, Urteil vom 18.09.2007 - XI ZR 211/06
Ein in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholtes schriftliches Sachverständigengutachten stellt kein zulässiges Beweismittel im Urkundenprozess dar, soweit dadurch der Beweis durch Sachverständige ersetzt werden soll.*)
