Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16189 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 2441
BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - X ZR 100/05
Zur Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Nichtigkeitsberufungsverfahren.*)

IMRRS 2007, 2438

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZB 6/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2437

BGH, Beschluss vom 14.11.2007 - IV ZR 112/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2436

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZB 302/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2435

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - VII ZR 143/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2431

OLG München, Urteil vom 12.11.2007 - 34 Sch 10/07
Erstinstanzielle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Vollstreckungsabwehrklagen, die sich auf Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Oberlandesgerichts in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen beziehen.*)

IMRRS 2007, 2427

BGH, Beschluss vom 30.10.2007 - VIII ZR 163/07
1. Der maßgebliche Jahresbetrag für die Errechnung des Räumungsstreitwerts ist aus dem höchsten Entgelt zu errechnen, wenn das Entgelt aufgrund einer Staffelmiete in verschiedenen Zeiträumen verschieden hoch ist
2. Nach § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG umfasst das Entgelt neben dem Nettogrundentgelt auch Nebenkosten, wenn diese als Pauschale vereinbart und nicht gesondert abgerechnet werden. Diese Vorschrift findet auch bei der Ermittlung des Räumungsstreitwerts Anwendung, da für die Bestimmung des Entgelts in § 41 Abs. 2 GKG auf Absatz 1 verwiesen wird.

IMRRS 2007, 2426

BGH, Beschluss vom 02.10.2007 - III ZB 47/07
Der Wert der Beschwer bei Räumungsklagen nach vorausgegangener Kündigung eines Kleingartenpachtverhältnisses bestimmt sich nach § 8 ZPO.

IMRRS 2007, 2424

BGH, Beschluss vom 16.10.2007 - VIII ZR 150/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2423

BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - VII ZB 79/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2418

BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - I ZB 100/06
Eine Partei und ihr Prozessbevollmächtigter handeln nicht schuldhaft i.S. des § 233 ZPO, wenn sie sich auch vor und an Feiertagen auf die Einhaltung der von der Post angegebenen Brieflaufzeiten verlassen und deshalb keine besonderen Vorkehrungen treffen, um den Eingang eines fristwahrenden Schriftsatzes bei Gericht zu überwachen.*)

IMRRS 2007, 2413

BGH, Beschluss vom 18.10.2007 - V ZB 141/06
1. Eine ergebnislose Versteigerung wird von den Regeln über die Zuschlagsversagung nach § 85a ZVG nicht erfasst und führt deshalb auch nicht zu einem Wegfall der Wertgrenzen.*)
2. Eine ergebnislose Versteigerung in diesem Sinne ist auch dann gegeben, wenn der Gläubiger die Einstellung des Verfahrens bewilligt und die Entscheidung darüber nach § 33 ZVG durch Versagung des Zuschlags erfolgt.*)

IMRRS 2007, 2412

BGH, Beschluss vom 17.10.2007 - XII ZB 99/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2410

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZB 16/06
1. Die Vollstreckung in die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners ist nur Neugläubigern von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, nicht aber Unterhalts- und Deliktsgläubigern gestattet, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen.*)
2. Das Insolvenzgericht ist gemäß § 89 Abs. 3 InsO zur Entscheidung über Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung berufen, gleich ob die beantragte Maßnahme angeordnet oder ihr Erlass abgelehnt wurde. Auf eine Verletzung der Zuständigkeitsregelung kann die Rechtsbeschwerde nicht gestützt werden.*)

IMRRS 2007, 2409

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - V ZR 113/07
Die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderliche Aussicht auf Erfolg fehlt, wenn die beabsichtigte Revision zwar zugelassen ist, aber nach § 552a ZPO zurückzuweisen wäre.*)

IMRRS 2007, 2404

OLG Celle, Beschluss vom 13.11.2007 - 2 W 117/07
Obwohl gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse, die im WEG-Verfahren ergehen, nicht das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, sondern die sofortige weitere Beschwerde an das Oberlandesgericht stattfindet, ist für die Zulässigkeit des Rechtsmittels das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu beachten.*)

IMRRS 2007, 2403

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZR 198/06
Bereits in einem vorangegangenen widersprechenden Vortrag kann ein konkludentes Bestreiten nachfolgender Behauptungen liegen.

IMRRS 2007, 2393

OLG Celle, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 W 102/07
1. § 9 Abs. 1 Satz 6 JVEG schränkt die Zulässigkeit des Beschwerderechts des Sachverständigen/Berechtigten nur für den Fall der isolierten Anfechtung der Vorabentscheidung über die Zuordnung der Leistungen zu einer bestimmten Honorargrupe ein und lässt das Recht zur Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung der Vergütung gemäß § 4 Abs. 3 JVEG unberührt.*)
2. Betrifft die Tätigkeit des Sachverständigen keine der in Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 JVEG genannten Honorargruppen, ist für die Einordnung die konkrete Gutachtertätigkeit und nicht das Fachgebiet des Sachverständigen maßgeblich.
3. § 9 Abs. 1 Satz 6 JVEG lässt das Recht zur Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung der Vergütung gemäß § 4 Abs. 3 JVEG unberührt.

IMRRS 2007, 2389

BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - XI ZR 296/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2388

BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - IX ZR 179/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2387

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZB 126/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2386

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZB 135/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2385

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZR 280/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2384

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZR 340/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2383

BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - IX ZR 201/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2382

BGH, Beschluss vom 16.10.2007 - XI ZR 155/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2381

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - V ZR 275/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2379

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.10.2007 - 5 W 253/07
Ein Sachverständiger kann bereits im selbständigen Beweisverfahren abgelehnt werden. Unterlässt eine Partei die Ablehnung, ist die spätere Ablehnung im Hauptprozess regelmäßig verspätet.*)

IMRRS 2007, 2374

BGH, Beschluss vom 16.10.2007 - VI ZB 65/06
1. Bei Beschlüssen, die das Verfahren ganz oder teilweise abschließen sollen oder von deren Rechtskraft weitergehende Wirkungen abhängen, muss sich aus der Urschrift ergeben, zwischen welchen Parteien die Entscheidung ergangen ist.*)
2. Der Eintrag des endgültigen Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender ist erst zulässig, wenn eine beantragte Fristverlängerung tatsächlich gewährt worden ist.*)

IMRRS 2007, 2370

BGH, Urteil vom 19.07.2007 - I ZR 136/05
1. Die Entscheidung, durch die eine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil versagt wird, muss auch dann durch Urteil ergehen, wenn sie isoliert vorab und nicht zusammen mit der Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung sowie ohne mündliche Verhandlung getroffen wird.*)
2. Fehlt auf einer Zustellungsurkunde die nach § 182 Abs. 2 Nr. 8 ZPO erforderliche Unterschrift des Zustellers (hier: statt Unterschrift nur Paraphe), ist die Zustellung nicht unwirksam. Die fehlende Unterschrift kann nachgeholt werden. Eine entsprechend ergänzte Zustellungsurkunde hat nicht die Beweiskraft des § 418 ZPO, sondern ist nach § 419 ZPO frei zu würdigen.*)

IMRRS 2007, 2367

AG Dresden, Urteil vom 10.08.2007 - 106 C 5128/07
Ein Sachverständigengutachten, welches auf Mutmaßungen basiert, kann eine offenkundig missbräuchliche Inanspruchnahme der Bürgschaft nicht beweisen.

IMRRS 2007, 2365

OLG Dresden, Urteil vom 27.01.2006 - 12 U 2705/99
1. Fällt ein Auftragnehmer, der eine Werklohnforderung einklagt, in förmliche Insolvenz, so lebt seine Prozessführungsbefugnis wieder auf, wenn der Insolvenzverwalter die streitbefangene Forderung freigibt.
2. Ein nach dieser Freigabe vom Auftragnehmer im Prozessweg erzieltes Vermögen fällt nicht in die Insolvenzmasse; die Forderung wird vielmehr freies Vermögen des Auftragnehmers.
3. Eine Nachfristsetzung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, einen Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, die einschließlich Postlaufzeiten lediglich sieben Tage beträgt, mag unangemessen kurz sein, setzt aber jedenfalls eine angemessene Nachfrist in Gang.
4. Eine Schlussrechnung zu einem Pauschalpreisvertrag ist objektiv nicht prüfbar hinsichtlich "Mehrleistungen", wenn diese nach Aufmaß und Einheitspreisen abgerechnet werden. Vielmehr sind für die Bewertung der "Mehrleistungen" die ursprünglichen Preisermittlungsgrundlagen maßgebend.
5. Der Auftraggeber kann sich auf die mangelnde Prüfbarkeit einer Rechnung nicht berufen, wenn er nicht binnen der Prüffrist von zwei Monaten eine substantiierte Rüge erhoben hat. Eine solche Rüge muss die Teile der Rechnung und die Gründe bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zum Mangel der fehlenden Prüfbarkeit führen.
6. Einigen sich der Auftragnehmer und der Auftraggeber nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags unter Bezugnahme auf ein Standardwerk zur Ermittlung des Werts baulicher Anlagen (hier: Ross/Brachmann) über die Art der Abrechnung, so ist die darauf basierende Abrechnung des Auftragnehmers prüfbar und, sofern inhaltlich zutreffend, begründet.
7. Die wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO eintretende Unterbrechung des Rechtsstreits gegen einen einfachen Streitgenossen berührt das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht; dieses Verfahren kann regelmäßig durch Teilurteil abgeschlossen werden.
8. An die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts auf eine Werklohnforderung sind strenge Anforderungen zu stellen.

IMRRS 2007, 2364

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.09.2007 - 5 W 210/07
Ein Prozessvergleich, der eine Freistellungsverpflichtung beinhaltet, hat nur dann einen vollstreckungbaren Inhalt, wenn sich die Höhe der Forderung, von der freizustellen ist, aus dem Vergleich selbst ergibt.*)

IMRRS 2007, 2359

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZR 160/06
1. Ein Gericht kann eine Klage nicht deshalb als unzulässig abweisen, weil der Kläger nicht hinreichend dargelegt hat, inwieweit er die geltend gemachten Ansprüche anderweitig anhängig gemacht hat oder diese Ansprüche von der Abgeltungsklausel in einem Vergleich erfasst sind.
2. Das Gericht hat die anderweitige Rechtshängigkeit von Amts wegen unter Berücksichtigung des Parteivortrages und insbesondere des Inhalts der beigezogenen Akten des Parallelverfahrens zu klären.

IMRRS 2007, 2357

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.10.2007 - 12 W 92/07
Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bestimmt sich nach den festgestellten Mängelbeseitigungskosten, den Kosten der Beseitigung für behauptete, aber dann nicht aufrecht erhaltene Mängel oder auch den Kosten für vom Antragsteller behaupteten und vom Sachverständigen dann nicht festgestellten Mängel.

IMRRS 2007, 2355

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.09.2007 - 10 W 23/07
Dem Sachverständigen steht für seine Anhörung im Rahmen des Ablehnungsverfahrens eine Vergütung grundsätzlich nicht zu. Er ist jedoch ausnahmsweise dann zu entschädigen, wenn seine Anhörung für eine sachgerechte Entscheidung über die Ablehnungsbeschwerde zwingend erforderlich ist und er wie ein Zeuge zu eigenen Wahrnehmungen angehört wird. Er erhält in diesem Fall keine Vergütung als Sachverständiger gemäß §§ 8 ff JVEG, sondern eine Entschädigung wie ein Zeuge nach den §§ 19 ff JVEG.*)

IMRRS 2007, 2353

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.10.2007 - 4 W 97/07
Da präjudizielle Vorfragen nicht an der Rechtskraft teilnehmen, ist ein Auftraggeber nicht gehindert, seine gegenüber der Werklohnklage des Auftragnehmers erfolglos geltend gemachten Mängel zum Gegenstand einer eigenen Schadensersatzklage zu machen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Schadensersatzanspruch bereits Gegenstand einer (Hilfs-)Aufrechnung im Vorprozess gewesen und darüber eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist. Wurde die Hilfsaufrechnung dort im Berufungsverfahren wegen Verspätung (§§ 530, 520 Abs. 3 ZPO) zurückgewiesen, ist darüber nicht entschieden worden.*)

IMRRS 2007, 2352

OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007 - 21 U 80/07
1. Ein Verstoß gegen die neue Hinweispflicht des § 338 S. 2 ZPO hindert – ebenso wie bereits für § 340 Abs. 3 S. 4 ZPO anerkannt ist – nur die Inlaufsetzung der Einspruchsbegründungsfrist, nicht jedoch der Einspruchsfrist.*)
2. Zur Frage der Rechtzeitigkeit eines Einspruchsschriftsatzes, der um Mitternacht herum zu einem ungeklärten genauen Zeitpunkt per Fax bei Gericht eingegangen ist.*)

IMRRS 2007, 2338

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZB 172/06
Erhebt der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit Klage, ist die Frage nach der Bedürftigkeit der Masse unter Einbeziehung der Altmasseverbindlichkeiten zu beantworten.*)

IMRRS 2007, 2337

BGH, Beschluss vom 26.09.2007 - XII ZB 80/07
1. Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist bedingungsfeindlich; sie kann auch nicht von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden.
2. Sie ist ferner grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar. Dies gilt auch dann, wenn sie aufgrund eines für das Gericht und den Verfahrensgegner offensichtlichen Irrtums des Rechtsmittelführers über tatsächliche oder rechtliche Umstände erklärt wurde.*)

IMRRS 2007, 2336

BGH, Beschluss vom 04.10.2007 - KRB 59/07
1. Dem Verteidiger eines Nebenbetroffenen ist Akteneinsicht auch in die Bußgeldakten der anderen Betroffenen und Nebenbetroffenen zu gewähren, wenn diese sich auf einen einheitlichen Gesamtkomplex beziehen und gleichfalls dem Beschwerdegericht vorliegen.*)
2. Mögliche Geschäftsgeheimnisse der anderen (Neben-)Betroffenen hindern die Akteneinsicht grundsätzlich nicht.*)

IMRRS 2007, 2332

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2007 - 5 S 2243/05
Unternehmen, deren Geschäftszweck die Errichtung und der Betrieb von Werbeanlagen ist, sind in der Regel in der Lage, die hiermit im Zusammenhang stehenden baurechtlichen Fragen in ihrem rechtlichen Gehalt zu erfassen und ihren Standpunkt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht im Widerspruchsverfahren selbst vorzutragen; die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist daher in der Regel nicht im Sinne des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO notwendig.*)

IMRRS 2007, 2330

OLG München, Beschluss vom 04.09.2007 - 32 Wx 114/07
Übersendet der Notar eine Löschungsbewilligung, für die er eine Unterschrift beglaubigt hat, an den nicht mit dem Unterschreibenden identischen Begünstigten zum Zweck der Eintragung im Grundbuch, erhält er neben der Beglaubigungsgebühr nach § 45 KostO auch eine Vollzugsgebühr nach § 146 Abs. 2 KostO.*)

IMRRS 2007, 2329

OLG München, Beschluss vom 20.09.2007 - 32 Wx 138/07
Steht die Eintragung eines Wohnungsbesetzungsrechts nicht im Zusammenhang mit der Gewährung eines Aufwendungszuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens oder der Verpflichtung zur verbilligten Vermietung der Wohnung, ist der Geschäftswert für die Eintragung dieses Rechts nach § 30 Abs. 2 KostO regelmäßig auf 3.000 EUR festzusetzen (in Anschluss an KG DNotZ 1969, 49 ff.; OLG Oldenburg Rpfleger 1994, 273). Hohe Grundstückswerte können bei der Frage der Erhöhung nach § 30 Abs. 2 Satz KostO mit einer angemessenen Quote berücksichtigt werden.*)

IMRRS 2007, 2326

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2007 - 3 Wx 195/07
1. Das vermögenswerte (Jahres-) Interesse des Beschwerdeführers an der Vermeidung der Folgen einer für unbestimmte Dauer getroffenen Regelung (hier: „Laubfegeplan“) ist mindestens mit dem dreifachen Jahreswert der wirtschaftlichen Belastung anzusetzen.*)
2. Führt die mehrheitliche Ablehnung eines Eigentümerantrags über die Änderung eines „Schneefegeplanes“ (Jeder Wohnungseigentümer sei jeweils für eine Woche für die Schneeräumung verantwortlich.) beim Antragsteller zu jährlichen Mehrkosten, so ist sein für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde maßgebliches Änderungsinteresse wirtschaftlich nicht geringer als mit dem Dreifachen dieses Wertes zu bemessen.*)

IMRRS 2007, 2323

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - VI ZR 162/06
1. Wird im Anschluss an eine Beweisaufnahme nicht erneut zum Sach- und Streitstand und zum Ergebnis der Beweisaufnahme verhandelt, stellt dies einen Verfahrensfehler dar.
2. Ist nicht auszuschließen, dass eine Stellungsnahme einer Partei zum Beweisergebnis zu einer für sie günstigeren Entscheidung hätte führen können, stellt dieser Verfahrensfehler zugleich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar.

IMRRS 2007, 2322

OLG Hamm, Beschluss vom 21.09.2007 - 19 W 24/07
Der Antrag des Streithelfers des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren nach § 494a Abs. 1 ZPO ist nicht deshalb zulässig, weil eine Hauptsacheklage wegen Vermögenslosigkeit des Antragsgegners wirtschaftlich sinnlos wäre und der Erfolg der Hauptsacheklage offensichtlich wäre.*)

IMRRS 2007, 2318

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2007 - L 7 R 105/06
Ein Sachverständiger, der in der ersten Instanz im Rahmen der Beweisaufnahme vernommen worden ist, kann im Berufungsverfahren nicht in entsprechender Anwendung des § 41 Nr. 5 ZPO oder des § 41 Nr. 6 ZPO abgelehnt werden.*)

IMRRS 2007, 2317

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.10.2007 - 5 W 112/07
Die Voraussetzungen für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens liegen nicht vor, wenn die angebotenen Beweismittel nicht zulässig sind (hier: Parteivernehmung des Geschäftsführers der Antragstellerin, Auswertung von Verträgen, Handakten, notariellen Urkundeten, Verfahrensakten u.dgl.).*)

IMRRS 2007, 2312

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - VI ZB 53/06
Bei Kostenentscheidungen gemäß § 91a ZPO fällt keine Terminsgebühr des Rechtsanwalts an, wenn nicht ausnahmsweise eine mündliche Verhandlung stattfindet.*)
