Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16187 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 0802
OLG Koblenz, Urteil vom 02.10.2006 - 12 U 1056/05
1. Ob ein Werk mangelhaft ist, bemisst sich auch danach, welcher Auftrag erteilt worden war. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels obliegt dem Besteller erst nach der Abnahme des Werkes. Vor der Abnahme, im Falle ihrer berechtigten Verweigerung ober bei einem Vorbehalt trägt der Unternehmer die Beweislast dafür, dass das Werk die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit erheblichen Fehlern behaftet ist. Schadensersatzansprüche des Bestellers können zudem verneint werden, wenn er sich mit einer technisch ungenügenden Planung und Ausführung des Bauwerks einverstanden gezeigt hatte. Eine derartige Einwilligung unter Handeln auf eigene Gefahr kann allerdings nur in Ausnahmefällen angenommen werden.*)
2. Der Besteller muss sich eine schuldhafte Mitverursachung von Baumängeln durch Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen. Bedient sich der Bauherr eines Architekten, so ist dieser Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in seinem Verhältnis zum Bauunternehmer.*)
3. Das Gericht hat dann, wenn ein Sachverständigengutachten unvollständig ist, von Amts wegen entweder den Sachverständigen anzuhören oder ein weiteres Gutachten einzuholen. Die Einholung eines weiteren Gutachtens kann im Einzelfall geboten sein, wenn das bisherige Gutachten an groben Mängeln leidet.*)
4. Eine Zurückverweisung der Sache durch das Berufungsgericht an das erstinstanzliche Gericht ist geboten, wenn das Verfahren im ersten Rechtszug an wesentlichen Mängeln leidet, die Sache deshalb nicht hinreichend aufgeklärt worden ist, Hinweise an die Parteien erforderlich sowie Zeugen- und Sachverständigenbeweis zu erheben ist. Wird der Rechtsstreit an die erste Instanz zurückverwiesen, es ist dort auch neues Vorbringen aus der Berufungsinstanz zu berücksichtigen.*)

IMRRS 2007, 0801

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.10.2006 - 12 W 471/06
Bei beidseitiger Erledigungserklärung ist die Kostenentscheidung im Zivilprozess gemäß § 91a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streistandes nach billigem Ermessen zu treffen. Dafür ist vor allem der mutmaßliche Ausgang des Zivilrechtsstreits maßgeblich. Die konsensuale Verfahrenserledigung im parallel geführten Strafprozess ist zur Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall weit gehend unbrauchbar, weil sie gerade darauf gerichtet ist, wichtige Fragen nicht entscheiden zu müssen.*)

IMRRS 2007, 0800

OLG Schleswig, Beschluss vom 12.10.2006 - 16 W 116/06
Wer sich außergerichtlich verpflichtet, in einer bestimmten Sache ein Anerkenntnisurteil gegen sich ergehen zu lassen, darf sich grundsätzlich nicht auf § 93 ZPO berufen. Auch die Gerichte sind an eine solche Vereinbarung gebunden, so dass nur eine Kostenentscheidung nach § 91 ZPO in Betracht kommt.*)

IMRRS 2007, 0799

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 10 W 79/06
Befasst sich eine Partei zunächst schriftliche ausführlich mit inhaltlichen Fragen eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, ist ein über eine Woche später bei Gericht eingegangenes Ablehnungsgesuch verspätet.*)

IMRRS 2007, 0798

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.10.2006 - 5 W 257/06
Ist ein Befangenheitsantrag gemäß § 43 ZPO unzulässig, weil sich die Partei in Kenntnis der Ablehnungsgründe auf eine Verhandlung vor dem abgelehnten Richter eingelassen hat, so begründet es keinen selbstständigen Ablehnungsgrund, wenn der Richter nach Stellung eines Befangenheitsantrag seine vermeintliche Befangenheit nicht sofort einräumt.*)

IMRRS 2007, 0797

OLG München, Beschluss vom 25.10.2006 - 32 Wx 145/06
1. Zur Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugelassene weitere Beschwerde ist nicht der BGH, sondern das Oberlandesgericht berufen (Anschluss an BGH NJW 2004, 3412).*)
2. Die Sache wird wegen Abweichung von BGH Rpfleger 2006, 438 dem Bundesgerichtshof vorgelegt (in Anschluss an OLG Karlsruhe ZMR 2006, 710 f.).*)

IMRRS 2007, 0793

OLG Dresden, Beschluss vom 05.12.2005 - 6 W 1167/05
Zu der Frage, wann eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren in Frage kommt.

IMRRS 2007, 0792

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2006 - 24 U 42/06
1. Ein Teilurteil ist bei widerstreitenden Zahlungsansprüchen und gleichzeitiger Klage auf Feststellung der Berechtigung zur Minderung der Miete unzulässig, wenn die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen auch durch das Rechtsmittelgericht besteht.
2. Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht, wenn sich die gegenseitigen mietrechtlichen Zahlungsansprüche bedingen oder die Frage der Berechtigung zur Minderung der Miete Einfluss auf die Höhe einer der geltend gemachten Forderungen hat.

IMRRS 2007, 0789

OLG Celle, Beschluss vom 26.03.2007 - 2 U 49/07
Der Zwangsverwalter ist nach Aufhebung des Verfahrens infolge Rücknahme des Gläubigerantrages nicht mehr befugt, in einem laufenden Prozess weiterhin Mietzahlung an sich zu verlangen, sofern keine eindeutige Ermächtigung des Vollstreckungsgerichts vorliegt.*)

IMRRS 2007, 0784

BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - V ZB 156/06
Das Oberlandesgericht entscheidet über die sofortige weitere Beschwerde in Kostenfestsetzungsangelegenheiten, wenn nicht das Oberlandesgericht die Sache dem Bundesgerichtshof gemäß § 28 FGG zur Entscheidung vorgelegt hat.

IMRRS 2007, 0782

BGH, Beschluss vom 13.03.2007 - VIII ZR 2/07
Auch wenn in der vorherigen Instanz der Schutzantrag nicht gestellt wurde, kann der Antrag, die Räumungszwangsvollstreckung einzustellen, im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde beschieden werden, falls der Vollstreckungsgläubiger zuvor Veranlassung gab, von einem Schutzantrag abzusehen.*)

IMRRS 2007, 0779

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2006 - 20 W 494/04
1. Sachentscheidungen in Wohnungseigentumssachen sind der materiellen Rechtskraft in gleicher Weise zugänglich wie Urteile im Zivilprozess; sie entfalten damit Bindungswirkung für alle Beteiligten nach § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG.*)
2. Die materielle Rechtskraft erstreckt sich jedenfalls auf alle formell am Verfahren Beteiligten. Sie beschränkt sich inhaltlich auf den Entscheidungsgegenstand, das heißt auf das Bestehen oder Nichtbestehen der geltend gemachten Rechtsfolge auf Grund des zwischen den Parteien vorgetragenen bzw. von Amts wegen festgestellten Sachverhalts. Maßgebend ist insoweit der Beschlusstenor. Reicht er zur Identifizierung des Entscheidungsgegenstandes nicht aus, sind zur Auslegung des Tenors die Gründe heranzuziehen.*)

IMRRS 2007, 0773

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2007 - 3 W 68/06
1. Die Zumutbarkeit der Verwertung von Grundvermögen bedarf im Rahmen des § 115 Abs. 3 ZPO einer eingehenden Prüfung.
2. Diese Prüfung hat sich hinsichtlich einer Veräußerung mindestens auf den voraussichtlichen Zeitpunkt des Zuflusses des Verkaufserlöses und auf die voraussichtliche Höhe der Transaktionskosten zu erstrecken.
3. Bei der Aufnahme eines grundstücksgesicherten Darlehens ist weiter zu prüfen, ob die zu erwartenden Darlehensraten diejenigen Prozesskostenhilferaten nicht übersteigen, die bei einer PKH-Bewilligung zu zahlen wären, ob der Kredit höchstens 48 Monate läuft und aus welchen Mitteln ein Antragsteller die Rückzahlungsraten aufbringen soll.

IMRRS 2007, 0759

BGH, Beschluss vom 13.03.2007 - VIII ZR 189/06
Der Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Räumung einer Mietwohnung bestimmt sich nach § 8 ZPO. Zur Bestimmung der "streitigen Zeit" ist dabei auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem das Mietverhältnis jedenfalls geendet hätte. Lässt sich ein solcher Zeitpunkt nicht sicher feststellen, bemisst sich die Beschwer nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94, WM 1996, 187, unter II 1; Beschluss vom 14. April 2004 - XII ZB 224/02, WuM 2004, 353, unter II; Beschluss vom 16. Februar 2005 - XII ZR 46/03, WuM 2005, 350, unter 2; Urteil vom 17. März 2005 - III ZR 342/04, NJW-RR 2005, 867, unter 2 b; BVerfG NZM 2006, 578).*)

IMRRS 2007, 0741

BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - VII ZR 121/06
Zur Anwendung des § 544 Abs. 7 ZPO bei einer verfahrenswidrigen Auslegung des Berufungsantrags.

IMRRS 2007, 0740

OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.03.2007 - 5 W 240/06
Begehrt eine Partei im Prozess neben der Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages auch die Erstattung außerprozessual zur Feststellung des Mangels aufgewendeter Sachverständigenkosten, so handelt es sich hierbei nicht um eine Nebenforderung nach § 4 Abs. 1 ZPO.*)

IMRRS 2007, 0738

BGH, Beschluss vom 30.01.2007 - X ZR 147/06
Die Zwangsvollstreckung würde dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, wenn im Falle der Aufhebung oder Abänderung des Vollstreckungstitels der Gläubiger voraussichtlich wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage sein wird, den beigetriebenen Geldbetrag zurückzuzahlen.*)

IMRRS 2007, 0735

BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - V ZB 47/06
Die Zwangsvollstreckung darf auch im Falle der Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Gläubigers nicht fortgeführt werden, solange dem Schuldner keine Ausfertigung des Titels zugestellt worden ist, aus der sich die Berechtigung des Rechtsnachfolgers des Gläubigers zur Vollstreckung ergibt.*)

IMRRS 2007, 0734

BGH, Urteil vom 26.10.2006 - IX ZR 147/04
1. Die Verjährung des Anspruchs aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO beginnt, sobald die Partei Kenntnis von dem aufhebenden Urteil erlangt hat.*)
2. Ist der Anspruch aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO verjährt, kann die zur Abwendung der Vollstreckung erbrachte Zahlung nicht aus § 852 Abs. 3 a.F. (§ 852 Satz 1 n.F.) BGB zurückverlangt werden; jedoch kommt ein Bereicherungsanspruch aus § 812 BGB in Betracht.*)
3. Eine Prozessbürgschaft, die der Kläger als Sicherheit für die Vollstreckung aus einem erstinstanzlichen Urteil beigebracht hat, deckt die Verpflichtung, die zur Abwendung der Vollstreckung geleistete Zahlung zurückzugewähren, auch dann, wenn Ansprüche aus § 717 Abs. 2 ZPO verjährt sind, die Klage jedoch rechtskräftig abgewiesen ist.*)

IMRRS 2007, 0733

BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - III ZR 114/06
Hatte eine Partei im Verlauf eines erstinstanzlichen Beweisaufnahmetermins im Hinblick darauf auf einen geladenen und erschienenen (Gegen-)Zeugen verzichtet, dass es nach der Art der Prozessleitung des Gerichts und nach dem bisherigen Beweisergebnis auf dessen Aussage nicht (mehr) ankam, so darf das Berufungsgericht, das die Rechts- und Beweislage anders sieht als die Vorinstanz, den betreffenden, in der Berufungserwiderung erneuerten, Beweisantritt nicht zurückweisen.*)

IMRRS 2007, 0732

BVerfG, Beschluss vom 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
1. Das Berufungsgericht kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung aus einem anderen Grunde als dem vom Tatsachengericht angeführten zurückweisen.
2. Zuvor ist rechtliches Gehör zu gewähren (GG Art. 103 Abs. 1).
3. Die Zurückweisung einer Anhörungsrüge bei abweichender Tatsachenwürdigung ohne nähere Überprüfung der tatsächlichen Annahmen verstößt gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG herzuleitende Willkürverbot.

IMRRS 2007, 0727

KG, Beschluss vom 22.03.2007 - 1 W 63/07
1. Eine Kostenfestsetzung in Bezug auf Dritte, die nicht Partei des Hauptverfahrens geworden sind, wie Nebenintervenienten, vorläufig zugelassene Prozessvertreter, Zeugen oder Sachverständige ist nur dann möglich, wenn für oder gegen sie eine zur Kostenfestsetzung geeignete Kostenentscheidung ergangen ist.
2. Wenn die beklagte Gesellschaft nicht (mehr) existiert, richtet sich die Klage nicht gegen die persönlich haftende Gesellschafterin; eine solche Rechtsfolge kennt nämlich das Gesetz nicht.

IMRRS 2007, 0726

LG Berlin, Beschluss vom 30.01.2007 - 22 O 330/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0721

BGH, Beschluss vom 12.12.2006 - I ZB 83/06
1. Nach § 319 Abs. 1 ZPO sind offenbare Unrichtigkeiten in einem Urteil jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen. Eine offensichtliche Unrichtigkeit in diesem Sinne liegt jedoch nur vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und wenn sie ohne weiteres erkennbar ist. Eine Rubrumsberichtigung ist nur zulässig, wenn die Identität der Partei, im Verhältnis zu der das Prozessrechtsverhältnis begründet worden ist, gewahrt bleibt.
2. Die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht umfassend, sondern auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen, wie dies insbesondere bei Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen im Außenverhältnis der Fall ist.
3. Der von der Miteigentümergemeinschaft gebildete teilrechtsfähige Verband ist nicht Miteigentümer des Grundstücks.

IMRRS 2007, 0719

OLG Schleswig, Urteil vom 26.01.2007 - 1 U 101/06
1. Der Ausfall des richterlichen Entscheidungsermessens bei Erlass eines Vorbehaltsurteils kann in der Berufungsinstanz geheilt werden.*)
2. Zur Prüfbarkeit einer Architektenhonorarrechnung.*)

IMRRS 2007, 0706

AG Delmenhorst, Beschluss vom 22.11.2006 - 5C II 8021/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0705

LG Oldenburg, Beschluss vom 09.02.2007 - 8 T 39/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0698

OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.03.2007 - 6 W 47/07
1. Zu den "Kosten des Verfahrens" im Sinne des § 47 WEG gehören sowohl die gerichtlichen Kosten (Gerichtskosten) als auch die außergerichtlichen Kosten.
2. Im Rahmen eines Verfahrens nach §§ 43 ff WEG bezieht sich die vereinbarte Quote in einem Vergleichstenor wegen der "Kosten des Verfahrens" deshalb nicht nur auf die gerichtlichen, sondern auch auf die außergerichtlichen Kosten.

IMRRS 2007, 0692

BGH, Beschluss vom 19.12.2006 - VIII ZR 227/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0682

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2006 - 9 W 81/06
Termin im Sinne von § 47 Abs. 2 S. 1 ZPO ist auch die Güteverhandlung.*)

IMRRS 2007, 0679

OLG Koblenz, Urteil vom 17.11.2006 - 8 U 1517/05
1. Besteht zwischen Parteien Streit über die Tragweite eines rechtskräftigen Urteilsausspruchs oder ist die Urteilsformel für eine Vollstreckung zu unbestimmt, kann der Gläubiger auf Feststellung des Urteilsinhalts klagen.*)
2. Geht der Gläubiger von der zunächst erhobenen Leistungsklage wegen des entgegenstehenden Einwands der Rechtskraft zur Feststellungsklage über, liegt keine Klageänderung, sondern eine qualitative Änderung des Klageantrags bei gleich bleibendem Klagegrund vor.*)

IMRRS 2007, 0675

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2006 - 3 W 83/06
Bei einem nicht aufzuklärenden Widerspruch zwischen der Glaubhaftmachung der Partei und der dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters spricht nach der gesetzgeberischen Intention des § 42 Abs. 2 ZPO der Anschein gegen den Richter und dem Ablehnungsgesuch ist stattzugeben.*)

IMRRS 2007, 0674

OVG Hamburg, Beschluss vom 29.11.2006 - 2 Bs 148/06
1. Bei Baunachbarklagen richtet sich der Streitwert nicht nach etwaigen Wertminderungen des nachteilig betroffenen Grundstücks.*)
2. In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 26.6.1991, NVwZ-RR 1991 S. 671) entnimmt das Gericht den Streitwert unter Berücksichtigung des Umfangs der nachteiligen Wirkungen im Regelfall einem Streitwertrahmen von 7.500 bis 30.000 €. Soweit der Rechtsstreit das nachbarliche Verhältnis zweier großer, gewerblich genutzter Grundstücke mit großer Baumasse betrifft, kann eine begrenzte Überschreitung dieses Rahmens in Betracht kommen, die den Streitwertrahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan nicht übersteigt.*)

IMRRS 2007, 0673

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.12.2006 - 19 W 85/06
Wird ein Rechtsstreit in der Zeit zwischen dem Schluss der mündlichen Verhandlung und dem Verkündungstermin durch einen Vergleich erledigt, dessen Zustandekommen gem. § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt wird, ist für die Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung bei einer noch zu treffenden Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren der abgeschlossene Vergleich und nicht der Sach- und Streitstand bei Verhandlungsschluss maßgebend.*)

IMRRS 2007, 0672

OLG Celle, Beschluss vom 04.12.2006 - 9 W 101/06
1. Persönliche Spannungen zwischen dem Richter und dem Prozessbevollmächtigten einer Partei können nur unter besonderen Umständen einen Ablehnungsgrund darstellen; eine ablehnende Einstellung des Richters muss allerdings im Verfahren selbst zum Ausdruck kommen.*)
2. Auseinandersetzungen zwischen dem Richter - als vormaligem Mitarbeiter der Notaraufsicht - und dem Prozessbevollmächtigten der Partei sind für sich allein nicht geeignet, eine Voreingenommenheit des Richters gegenüber der Partei anzunehmen.*)

IMRRS 2007, 0671

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2006 - 6 W 700/06
Ermessensgesichtspunkte bei der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO.*)

IMRRS 2007, 0670

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.12.2006 - 7 A 568/06
1.Die Widerspruchsbehörde darf einen verfristeten Widerspruch des Bauherrn gegen einen seinen Bauantrag versagenden Bescheid auch dann in der Sache bescheiden, wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen zum Bauvorhaben versagt hat.*)
2. Die Darstellung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ist unwirksam, wenn der Flächennutzungsplan die Zulässigkeit der Windenergieanlagen an die Voraussetzung knüpft, sie dürften nur mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt und nur mit "pitch-Steuerung" betrieben werden.*)
3. Verunstaltet eine Windenergieanlage aus einigen, nicht unerheblichen Sichtbereichen die Landschaft, kommt es nicht darauf an, ob aus anderen Sichtbereichen noch keine Verunstaltung eintritt, sondern eine (nur) kompensationsfähige Sichtbeeinträchtigung besteht.*)

IMRRS 2007, 0669

OLG Celle, Beschluss vom 05.12.2006 - 4 AR 83/06
Die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts kann auch nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache durch das Landgericht wegen eines Verfahrensmangels noch gerügt werden, wenn bis zur Einlegung der Berufung ein Hinweis nach § 504 ZPO unterblieben ist, weil die fehlende sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts übersehen wurde und das Amtsgericht diesen Hinweis erst nach Zurückverweisung der Sache erteilt; ein Verlust des Rügerechts durch das zwischenzeitlich geführte Berufungsverfahren ist nicht eingetreten.*)

IMRRS 2007, 0667

OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.12.2006 - 1 AR 10/06
1. Eine wegen sachlicher Unzuständigkeit ausgesprochene Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht unterliegt nicht der Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO, wenn der Beschluss unter Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei zustande gekommen ist oder objektiv willkürlich erscheint.*)
2. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Beklagten liegt vor, wenn das verweisende Gericht im schriflichen Vorverfahren eine Frist zur Erwiderung auf die Klage mit dem Hinweis an die Parteien auf die (angebliche) sachliche Unzuständigkeit verbindet, die Verweisung aber vor Ablauf der Frist und vor Stellungnahme des Beklagten ausspricht.*)

IMRRS 2007, 0666

VGH Bayern, Beschluss vom 07.12.2006 - 1 ZB 05.616
Zum Anspruch auf rechtliches Gehör bei Zulassung einer Klageerweiterung durch das Gericht nach Übergang in das schriftliche Verfahren*)

IMRRS 2007, 0665

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.12.2006 - 8 U 274/01
1. Die sich aus § 633 BGB a.F. ergebende Nachbesserungspflicht umfasst nicht Schäden an anderen Bauteilen oder sonstigem Eigentum des Auftraggebers, die lediglich auf Mängeln der Leistung beruhen.*)
2. Zum Anscheinsbeweis für eine Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten.*)
3. Die überschlägige Kostenermittlung eines Sachverständigen ist keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung zu einer endgültigen Schadensersatzleistung und genügt regelmäßig auch für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO nicht.*)

IMRRS 2007, 0664

KG, Beschluss vom 14.12.2006 - 12 W 73/06
Die Verurteilung des Vermieters, dem Mieter Zutritt zu den Mieträumen zu verschaffen durch Aushändigen von Schlüsseln oder Wiedereinbau der alten Schlösser wird nicht nach § 885 ZPO, sondern nach § 888 ZPO vollstreckt.*)

IMRRS 2007, 0663

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2006 - 10 U 74/06
1. Ein in dem Erlass eines Teilurteils liegender Verfahrensfehler wird geheilt, wenn das Rechtsmittelgericht die gegen das Teilurteil und das Schlussurteil eingelegten zulässigen Rechtsmittel zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbindet.*)
2. Unrichtige oder unvollständige Angaben über Umsätze oder Erträge eines Unternehmens (hier: Gaststätte) können eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss auslösen und dieses Verschulden Grund für eine fristlose Kündigung sein.*)
3. Den Pächter trifft die Darlegungs- und Beweislast für eine Aufklärungspflichtverletzung des Verpächters.*)
4. Der Pächter trägt das volle Verwendungsrisiko für die Gaststätte. Es obliegt ihm zu kalkulieren, ob er die Gaststätte - auch unter Berücksichtigung des vereinbarten Pachtzinses - rentabel führen kann. Demgemäß muss er sich zur Abschätzung seines Verwendungsrisikos gegebenenfalls aussagekräftige betriebswirtschaftliche Umsatz- und Ertragszahlen aus der Zeit der Vorbetreiber vorlegen lassen.*)
5. Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des Pachtzinses wegen anderweitiger Gebrauchsüberlassung (§§ 581 Abs. 2, 537 BGB) kommt nur in Betracht, wenn der Pächter für den streitgegenständlichen Zeitraum noch einen Besitzwillen hat. Das ist nicht der Fall, wenn er - wie hier - endgültig ausgezogen ist.*)

IMRRS 2007, 0662

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.12.2006 - 5 W 276/06
Ergibt sich der Grund zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens, läuft die Frist für die Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten - auch verlängerten - Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrags mit dem Inhalt des Sachverständigengutachtens auseinander setzen muss.*)

IMRRS 2007, 0660

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2006 - 1 W 58/06
1. Eine Untätigkeitsbeschwerde ist aus verfassungsrechtlichen Gründen ausnahmsweise statthaft.*)
2. Ob eine Nichtbearbeitung oder eine verzögerte Bearbeitung des Verfahrens anzunehmen ist, ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung.*)
3. In einem selbstständigen Beweisverfahren ist es Sache des Antragstellers, zu prüfen, ob das Gutachten seinen Beweisanträgen entspricht.*)

IMRRS 2007, 0659

OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2006 - 3 Bs 111/06
Eine Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, die ohne eine eigene Durchdringung des Streitstoffs durch den Prozessbevollmächtigten lediglich Ausführungen des vertretenen Beteiligten selbst enthält, genügt nicht dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 1 VwGO; die Beschwerde ist deshalb unzulässig und zu verwerfen.*)

IMRRS 2007, 0658

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2006 - 7 B 2193/06
1. Im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung sind entscheidungserhebliche Tatsachen durch das Beschwerdegericht auch dann zu berücksichtigen, wenn sie vom Beschwerdeführer erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung selbst geschaffen worden sind.*)
2. Es kann abwägungsgerecht sein, angrenzend an ein faktisches (reines) Wohngebiet durch Bebauungsplan ein Sondergebiet für die Errichtung von Autohäusern festzusetzen.*)

IMRRS 2007, 0656

BGH, Urteil vom 27.02.2007 - XI ZR 56/06
1. Im Revisionsverfahren ist nicht zu überprüfen, ob das Berufungsgericht bei der Zulassung der erstmals in zweiter Instanz erhobenen Verjährungseinrede die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO beachtet hat.*)
2. Ein Kreditinstitut, das den Erwerb einer Eigentumswohnung finanziert hat, kann vom Erwerber und Darlehensnehmer, der die Rückabwicklung des nach dem Rechtsberatungsgesetz unwirksamen Darlehensvertrages begehrt, nicht die Übereignung der Eigentumswohnung verlangen.*)

IMRRS 2007, 0651

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.01.2007 - 4 W 12/07
Zur Substantiierungslast; Beweisantritt "ins Blaue".*)

IMRRS 2007, 0649

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2007 - 24 W 97/06
Wird die Ablehnung eines Sachverständigen für begründet erklärt, ist dieser Beschluss weder für die Parteien noch für den Sachverständigen anfechtbar und kann auch nicht auf eine Anhörungsrüge oder eine außerordentliche Beschwerde aufgehoben werden.*)
