Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16183 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 0635
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2007 - 9 U 79/06
Zur Frage, ob ein Vergleich auch mögliche Einwendungen erfassen kann, die von der Rechtsprechung erst später entwickelt werden.*)

IMRRS 2007, 0630

OLG Rostock, Beschluss vom 23.02.2007 - 8 W 99/06
Der Ermäßigungstatbestand des KV 1211 Nr. 2 GKG kommt auch dann zum Tragen, wenn das Gericht wegen widerstreitender Kostenanträge nach einem Teilanerkenntnis gemäß § 93 ZPO in einem Schlussurteil über die Kosten zu entscheiden hat.*)

IMRRS 2007, 0626

BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - III ZB 21/06
Ein Schiedsspruch kann im Verfahren nach § 1060 ZPO unmittelbar für und gegen den Rechtsnachfolger für vollstreckbar erklärt werden.*)

IMRRS 2007, 0624

KG, Beschluss vom 06.03.2007 - 9 W 148/06
Der Wert einer Beschwerde gemäß § 15 Absatz 2 BNotO mit dem Ziel, den Notar anzuweisen, beim Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung zu beantragen, richtet sich auch dann nach dem vollen vereinbarten Kaufpreis, wenn lediglich die Erfüllung eines Restbetrages des Kaufpreises durch Aufrechnung mit Gegenforderungen zwischen den Kaufvertragsparteien im Streit steht.*)

IMRRS 2007, 0623

OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.03.2007 - 15 U 70/06
Wird die von einem Rechtsanwalt verfasste Berufungsbegründung am letzten Tag der Frist per Fax versehentlich an das falsche Oberlandesgericht (hier: Hamm statt Oldenburg) abgeschickt, so ist die darauf beruhende Fristversäumung von dem Rechtsanwalt verschuldet, wenn die ohne weiteres als falsch erkennbare Faxnummer deutlich sichtbar auf dem Schriftsatz angegeben war und der Anwalt gleichwohl keine Maßnahmen ergriff, um eine korrekte Faxzusendung sicherzustellen.*)

IMRRS 2007, 0621

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
1. Um die Bindungswirkung des § 158 Abs. 1 GVG hervorzurufen, muss ein Rechtshilfeersuchen nach § 375 ZPO vorliegen, welches auch tatsächlich ausführbar ist. An letzterem fehlt es, wenn um Vernehmung eines Zeugen ohne hinreichende Angabe des Beweisthemas ersucht wird.*)
2. Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist.*)

IMRRS 2007, 0617

AG Bad Kreuznach, Beschluss vom 30.11.2006 - 2 H 11/03
1. Eine Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO setzt - unabhängig davon, ob bei einem Verzicht auf die Klage eine Fristsetzung nach § 494a Abs. 1 ZPO entfällt - voraus, dass die Beweisaufnahme durchgeführt wurde.
2. Beruht die Erledigungserklärung auf einem Ereignis, das das Interesse des Antragsteller an der Beweiserhebung entfallen lässt, ist sie nicht als Antragsrücknahme im Sinne des § 269 ZPO auszulegen.
3. Eine einseitige Erledigungserklärung ermöglicht aber keine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren.

IMRRS 2007, 0614

BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - V ZB 125/05
1. Wird die Zwangsversteigerung eines Grundstücks aus einem Recht betrieben, das einer vor der Beschlagnahme eingetragenen Auflassungsvormerkung im Rang vorgeht, hat eine nach der Beschlagnahme erfolgte Umschreibung des Eigentums auf den Vormerkungsberechtigten keinen Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens.*)
2. Die Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO sind auf Beschwerden im Zwangsversteigerungsverfahren anwendbar, wenn es sich um ein kontradiktorisches Verfahren handelt. In diesem Fall ist über die Kosten eines Beschwerdeverfahrens nach § 91a Abs. 1 ZPO zu entscheiden, wenn die Beteiligten das Verfahren im Hinblick auf die Rücknahme des Zwangsversteigerungsantrags in der Hauptsache für erledigt erklären.*)

IMRRS 2007, 0612

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.03.2007 - 13 U 108/06
Zur Problematik der Nichtbeachtung klägerischen Vorbringens und Übergehen von Beweisanträgen durch das Gericht.

IMRRS 2007, 0611

OLG Bamberg, Beschluss vom 28.02.2007 - 7 W 17/06
1. Von einer Partei, die einen Antrag auf Anhörung des Sachverständigen stellt, kann nicht verlangt werden, dass die zu stellenden Fragen im Voraus konkret formuliert werden.
2. Es genügt, wenn die Partei allgemein angibt, in welche Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht.

IMRRS 2007, 0600

KG, Beschluss vom 28.12.2006 - 12 W 63/06
Die an das Oberlandesgericht gerichtete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Berufungsurteil des Landgerichts ist unzulässig; sie ist auch nicht an den Bundesgerichtshof weiterzuleiten, weil sie nicht durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt ist.*)

IMRRS 2007, 0598

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.2006 - 14 Wx 46/04
1. Das badische Amtsnotariat ist im Zusammenhang mit der notariellen Tätigkeit des Notars kein Gericht i.S.v. § 16 Abs. 2 KostO.*)
2. Eine Zuständigkeit des badischen Amtsnotars für die Niederschlagung von Gebühren, die durch seine Beurkundungstätigkeit ausgelöst werden und die der Staatskasse zufließen, ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn gegen den Kostenansatz bereits Erinnerung eingelegt worden ist.*)

IMRRS 2007, 0597

OLG Celle, Beschluss vom 08.01.2007 - 7 W 1/07
Die Kosten des Rechtsstreits sind im Zweifel gegeneinander aufzuheben, wenn der Kläger aufgrund einer durch einen außergerichtlichen Vergleich begründeten Verpflichtung die Klage zurückgenommen hat und eine abweichende Kostenregelung weder getroffen wurde noch durch Auslegung unter Berücksichtigung des Inhalts des Vergleichs zu ermitteln ist.*)

IMRRS 2007, 0592

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2007 - 9 W 2/07
Die Zustellung der Widerklageschrift kann nicht mit der Begründung verweigert werden, die Klage sei nicht rechtshängig, wenn die Zustellung der Klageschrift verfahrensfehlerhaft unterblieben ist.*)

IMRRS 2007, 0585

BGH, Urteil vom 01.03.2007 - III ZR 164/06
Eine formularmäßig ausbedungene unangemessene Einschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts einer Partei führt nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung. Der benachteiligten Partei steht der Antrag gemäß § 1034 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu Gebote, um durch die Entscheidung des staatlichen Gerichts eine ausgewogene Zusammensetzung des Schiedsgerichts zu erreichen.*)

IMRRS 2007, 0584

BGH, Beschluss vom 01.03.2007 - III ZB 7/06
1. Eine Schiedsvereinbarung im Sinne des § 1029 Abs. 1 ZPO kann auch dann vorliegen, wenn darin den Parteien freigestellt ist, innerhalb bestimmter Frist den Schiedsspruch nicht anzuerkennen und in Bezug auf das streitige Rechtsverhältnis den Weg zum staatlichen Gericht zu beschreiten (Aufgabe von RGZ 146, 262).*)
2. Ein aufgrund einer solchen Schiedsvereinbarung ergangener, nicht "angefochtener" Schiedsspruch ist exequaturfähig.*)

IMRRS 2007, 0583

OLG Hamm, Beschluss vom 05.02.2007 - 6 W 5/07
1. Bei Ablehnung eines Sachverständigen im laufenden Beweisverfahren ist der Bauherr nicht gehalten, gleichzeitig mit dem Befangenheitsantrag schon weitere Ergänzungsfragen zu stellen.
2. Auf die Frage, ob wegen § 43 ZPO schon vorher Ergänzungsfragen möglich waren oder nicht, kommt es nicht an.

IMRRS 2007, 0582

OLG Oldenburg, Urteil vom 31.10.2006 - 2 U 28/06
Eine Klage ist nicht mehr "demnächst" zugestellt und kann daher die Verjährung nicht mehr hemmen, wenn zwischen dem letzten Tag der Verjährungsfrist und der Zustellung mehr als zwei Wochen liegen.

IMRRS 2007, 0572

OVG Berlin, Beschluss vom 07.12.2004 - 1 K 1.04
1. Bei einer ergänzenden Stellungnahme handelt es sich nicht um eine bei entsprechender Anwendung der Werkvertragsregelungen des BGB von der weiteren Vergütung ausgeschlossene Nachbesserung des schriftlichen Sachverständigengutachtens.
2. Das Rechtsverhältnis des gerichtlich bestellten Sachverständigen (§ 1 Abs. 1 ZSEG) unterliegt nicht dem bürgerlichen Vertragsrecht, sondern stellt sich rechtlich als eine öffentlich-rechtliche Indienstnahme dar, so dass der Entschädigungsanspruch des vom Gericht herangezogenen Sachverständigen öffentlich-rechtlicher Natur ist.
3. Da das ZSEG keine Regelungen über den Ausschluss oder den Verlust des Entschädigungsanspruchs enthält, entsteht dieser Anspruch grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Verwertbarkeit der erbrachten Leistung des Sachverständigen und ist nur zu versagen, wenn die bestimmungsgemäße Entschädigung grob unbillig wäre, weil der Sachverständige schuldhaft seinen ihm obliegenden Verpflichtungen nicht nachgekommen ist oder die Unverwertbarkeit der ihm obliegenden Leistung vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat; insbesondere besteht der Entschädigungsanspruch grundsätzlich unabhängig davon, wie die Verfahrensbeteiligten oder das Gericht das Gutachten "bewerten".

IMRRS 2007, 0571

BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - IV ZR 180/04
1. Wer ein Beweismittel bewusst zurückhält, um erst einmal abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Erhebung der bisher angebotenen Beweise führt, verstößt in grober Weise gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht.
2. Die verspätete Benennung eines Zeugen kann nicht damit entschuldigt werden, man habe nicht vorhersehen können, dass das Gericht dem benannten Zeugen nicht glaube.

IMRRS 2007, 0549

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.10.2000 - 3 W 199/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0545

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.11.2000 - 4 W 53/00
1. Bei der Festsetzung des Streitwerts nach § 16 Abs. 2 GKG (Räumung einer Mietwohnung) ist die gesamte Gegenleistung des Mieters Grundlage der Berechnung und zwar einschließlich der Mehrwertsteuer.*)
2. Ein Abschlag wegen des auf die Miete entfallenden Teils der Nebenkosten ist nicht vorzunehmen, wenn diese nicht unterscheidbarer Teil des festen Mietzinses sind.*)

IMRRS 2007, 0477

OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.12.1998 - 2 AR 6/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0471

OLG Rostock, Urteil vom 02.12.2002 - 3 U 97/02
1. Rechtsvernichtende Einwendungen gegen die eingeklagte Forderung kann der Beklagte im Urkundenprozess mit einer Niederschrift über richterlichen Zeugenvernehmungen urkundlich belegen, wenn die protokollierten Aussagen die Überzeugung des Gerichts, die behauptete rechtsvernichtende Tatsache sei erwiesen, rechtfertigen.*)
2. Die Klage ist endgültig, nicht nur als in der gewählten Prozessart unstatthaft, abzuweisen, wenn das Obsiegen des Klägers im Nachverfahren ausgeschlossen ist, weil er keinen die protokollierten Aussagen entkräftenden Beweis antreten kann.*)

IMRRS 2007, 0470

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.04.1997 - 3 W 65/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0469

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.01.1999 - 3 W 193/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0464

OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.06.1997 - 11 WF 1434/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0460

OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.06.1997 - 7 WF 1747/97
Zu den bei der Ermittlung des Einkommens abzusetzenden Kosten der Unterkunft und Heizung gehören nicht die Strom- und Wasserkosten (gegen OLG Koblenz MDR 1995, S. 1165, 1166; FamRZ 1997, S. 679).*)

IMRRS 2007, 2537

OLG Hamburg, Beschluss vom 15.02.2000 - 4 W 6/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0441

OLG Jena, Beschluss vom 24.01.2007 - 4 W 428/06
1. An die Darlegung des nach § 485 Abs. 2 ZPO erforderlichen Interesses des Antragstellers an der Beweissicherung sind keine besonderen Anforderungen zu stellen; insbesondere kommt es für das rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens grundsätzlich nicht auf die Erfolgsaussichten des späteren (Haupt)Prozesses an.*)
2. Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist mit dem Hauptsachewert oder dessen Teil anzusetzen, auf den sich die Beweiserhebung bezieht.*)

IMRRS 2007, 0436

KG, Beschluss vom 15.02.1999 - 25 W 6893/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0418

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - V ZB 55/06
1. Werden mehrere Grundstücke in einem Termin versteigert, so kann das auf das Gesamtausgebot abgegebene Meistgebot (Gesamtmeistgebot) auch dann gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 ZVG höher sein als das Gesamtergebnis der Einzelausgebote, wenn die Beteiligten im Termin nach § 63 Abs. 4 Satz 1 ZVG für einige Grundstücke auf Einzelausgebote verzichtet haben.*)
2. Der Zuschlag auf das Gesamtmeistgebot ist nach § 83 Nr. 1 ZVG zu versagen, wenn es das gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 ZVG nach den Meistgeboten auf die Einzelausgebote erhöhte geringste Gebot nicht erreicht.*)

IMRRS 2007, 0417

BGH, Beschluss vom 20.12.2006 - VII ZB 56/06
Hinsichtlich des gemäß § 55 Abs. 4 SGB I unpfändbaren Betrags laufender künftiger Sozialleistungen kann in entsprechender Anwendung des § 850 k ZPO Pfändungsschutz gewährt werden.*)

IMRRS 2007, 0416

BGH, Beschluss vom 25.10.2006 - VII ZB 29/06
Zu den Rechten eines Gläubigers, der einen Nießbrauch an einem ideellen Grundstücksteil (Bruchteilsnießbrauch) gepfändet hat.*)

IMRRS 2007, 0411

BGH, Urteil vom 30.03.1983 - VIII ZR 3/82
a) Zur Frage der Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei noch nicht abgeschlossener Schadensentwicklung.*)
b) Wird die Sachdienlichkeit einer Klageerweiterung in der Berufungsinstanz bejaht, so muß in der Sache entschieden werden; eine Zurückverweisung an die erste Instanz kommt nicht in Betracht.*)
c) Aufwendungen des Mieters zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache sind nicht notwendige Verwendungen im Sinne des § 547 BGB; für derartige Aufwendungen schuldet der Vermieter Ersatz gemäß § 538 Abs. 2 BGB.*)

IMRRS 2007, 2556

BGH, Urteil vom 06.11.1996 - XII ZR 60/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0401

BGH, Urteil vom 05.07.1989 - VIII ZR 334/88
a) Zur Zulässigkeit einer Parteivernehmung nach § 448 ZPO, wenn Anhaltspunkte für die Wahrheit der zu beweisenden Behauptung nur aus vorprozessualen Rügen der beweispflichtigen Partei hervorgehen.*)
b) Ist zwischen den Partnern eines Leasingvertrages über Computer-Hardware streitig, ob ein zum Vertragsinhalt gehörendes Handbuch geliefert worden ist, hat aber der Leasingnehmer die Abnahme der Leasingsache schriftlich und ohne Einschränkung bestätigt, so trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die Unrichtigkeit seiner Erklärung (§ 363 BGB).*)
c) Zur Schadensminderungspflicht des Leasinggebers, wenn nach Vertragskündigung wegen Zahlungsverzuges des Leasingnehmers bei freihändiger Veräußerung nur ein erheblich geringerer Preis zu erzielen ist, als der Leasingnehmer zu leisten bereit wäre.*)
d) Fehlt das nach dem Inhalt eines Leasingvertrages auch ohne Erwähnung im Vertragstext zur Hauptleistungspflicht gehörige Benutzerhandbuch bei Überlassung der geleasten Computer-Hardware und bestätigt der Leasingnehmer dennoch den vollständigen Empfang der Leistung, kann er sich nicht auf mangelnden Beginn seiner Mietzahlungspflicht berufen, sondern allenfalls die Einrede aus § 320 BGB erheben (Abgrenzung zu BGH WM 1987, 1131). § 539 BGB ist in diesem Fall nicht anzuwenden. Im Rahmen des § 320 Abs. 2 BGB können die Rechtsgedanken von § 539 BGB jedoch herangezogen werden.*)
e) Soweit es wegen Nichtlieferung des Benutzerhandbuchs um die endgültige Verweigerung der Gegenleistung geht, finden nur die Vorschriften der §§ 537 ff BGB Anwendung.*)

IMRRS 2007, 0397

OLG München, Beschluss vom 21.07.2006 - 1 U 3851/06
1. Die Streitverkündung gegenüber dem gerichtlichen Sachverständigen ist unzulässig.*)
2. Die Streitverkündungsschrift ist nicht zuzustellen.*)

IMRRS 2007, 0387

OLG Bamberg, Beschluss vom 27.02.2007 - 5 W 14/07
Ordnet der Richter eine Beweiserhebung an, die auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis gerichtet ist, und ignoriert diesbezüglich die Einwendungen einer Partei, so kann der Richter als befangen anzusehen sein.

IMRRS 2007, 0383

KG, Beschluss vom 07.02.2006 - 2 AR 4/06
1. Für Klagen des gewerblichen Untermieters auf Einräumung des Besitzes gegen den Hauptvermieter bestimmt sich der Zuständigkeitsstreitwert nach § 8 ZPO.
2. Fehlen konkrete Angaben dazu, für welchen Zeitraum das Besitzrecht aus dem Mietvertrag geltend gemacht wird, bestimmt sich der Zuständigkeitsstreitwert jedoch nach § 9 ZPO.

IMRRS 2007, 0378

OLG Dresden, Beschluss vom 01.03.2007 - 12 U 1969/06
1. Die höchstrichterlich ungeklärte Streitfrage, ob der Rückzahlungsanspruch der ARGE gegen den ausgeschiedenen ARGE-Gesellschafter unselbstständiger Rechnungsposten einer noch vorzunehmenden Auseinandersetzungsbilanz ist oder aber isoliert in der Auseinandersetzungsphase bestehen bleibt, bedarf im Urkundsprozess gegen den Bürgen keiner Entscheidung.
2. Der Bürgschaftsgläubiger verhält sich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er bei höchstrichterlich ungeklärter Streitfrage rechtlicher Art die für ihn günstige Rechtsauffassung verfolgt.

IMRRS 2007, 0372

BGH, Beschluss vom 18.01.2007 - III ZB 35/06
Ein (Teil-)Schiedsspruch ("Partial Award on Jurisdiction"), der für einen Verfahrensabschnitt eine endgültige Kostenentscheidung trifft, kann bezüglich dieser Kostenentscheidung für vollstreckbar erklärt werden.*)

IMRRS 2007, 0371

BVerfG, Beschluss vom 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01
Die im Gütestellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehene Verpflichtung zur Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vor einer Inanspruchnahme der staatlichen Gerichte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; insbesondere verstößt die Regelung nicht gegen den allgemeinen Justizgewährungsanspruch.

IMRRS 2007, 0345

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - VII ZR 166/05
Richtet sich die Nichtzulassungsbeschwerde gegen zwei Beschwerdegegner und wird die Beschwerde gegenüber einem von ihnen zurückgenommen, führt sie jedoch gegenüber dem anderen zur Zulassung der Revision, so hat der Beschwerdeführer neben der allgemeinen Verfahrensgebühr für die Durchführung des Revisionsverfahrens (KV Nr. 1230) eine Gebühr für die Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde (KV Nr. 1243) zu tragen.*)

IMRRS 2007, 0335

OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2007 - 21 U 109/06
1. Ein in Abwesenheit der Anwälte am Schluss der Sitzung verkündeter Beschluss wird nicht erst mit der Zustellung des Sitzungsprotokolls, sondern bereits mit seiner Verkündung wirksam, so dass ab diesem Zeitpunkt eine gesetzte Frist zu laufen beginnt.*)
2. Aus der Versäumung einer dermaßen gesetzten Frist zur Einzahlung eines Auslagenvorschusses darf das Gericht für die Partei jedoch keine nachteiligen prozessualen Folgen ziehen, wenn die Einhaltung der Frist für die Partei unzumutbar erschwert war oder aus Gründen unterblieben ist, die der Sphäre des Gerichts zuzurechnen sind.*)
3. Von einem Anwalt kann nicht erwartet werden, dass er im Anschluss an einen morgens durchgeführten Termin eine erst nachmittags erfolgende Verkündung einer Entscheidung abwartet. Er kann sich vielmehr darauf verlassen, das Terminsergebnis in den nächsten Tagen bei der Geschäftsstelle des Spruchkörpers abfragen zu können. Die Anforderungen erhöhen sich nicht dadurch zu seinen Lasten, dass der Geschäftsbetrieb des Gerichts, z. B. wegen eines Streiks, gestört ist.*)

IMRRS 2007, 0324

LG Kiel, Beschluss vom 15.11.2006 - 7 S 125/05
Enthält die einen Antrag auf selbständiges Beweisverfahren zurückweisende Entscheidung keine Kostenentscheidung, kann der Antragsgegner einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch im Klagewege geltend machen.

IMRRS 2007, 0321

OLG München, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 W 2886/06
Ein sich selbst für befangen haltender Sachverständiger muss nicht zwingend befangen sein.

IMRRS 2007, 0318

LG Kiel, Beschluss vom 27.10.2006 - 7 S 125/05
Enthält die einen Antrag auf selbständiges Beweisverfahren zurückweisende Entscheidung keine Kostenentscheidung, kann der Antragsgegner einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch im Klagewege geltend machen.

IMRRS 2007, 0317

AG Kiel, Urteil vom 19.08.2005 - 115 C 567/04
Enthält die einen Antrag auf selbständiges Beweisverfahren zurückweisende Entscheidung keine Kostenentscheidung, kann der Antragsgegner einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch im Klagewege geltend machen.

IMRRS 2007, 0315

BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - VII ZR 176/05
1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn das Gericht einen Vortrag nicht zur Kenntnis nimmt oder ihn mit einer Begründung zurückweist, die objektiv willkürlich fehlerhaft ist.
2. Die Mängel, von deren Beseitigung die Zahlungspflicht abhängig gemacht wird, sind in dem Urteil so zu beschreiben, dass unter Heranziehung des Urteils geprüft werden kann, ob der Zahlungstitel vollstreckt werden kann.
3. Hat das Berufungsgericht bei der Entscheidung über die Berufung versehentlich einen Berufungsantrag übergangen, so kann das Versehen nur durch eine Ergänzung des Urteils nach § 321 ZPO korrigiert werden, die innerhalb der Zweiwochenfrist des § 321 Abs. 2 ZPO beantragt werden muss. Mit Ablauf der Frist entfällt die Rechtshängigkeit der Klage, soweit diese Gegenstand des übergangenen Berufungsantrags gewesen ist.
