Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16183 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2785
BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - XII ZB 9/04
a) Die Rechtskraft eines gegen den nach § 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG abgespaltenen Rechtsträger ergangenen Urteils erstreckt sich nicht auf den übertragenden Rechtsträger; der übertragende Rechtsträger ist nicht Rechtsnachfolger im Sinne des § 325 Abs. 1 ZPO.*)
b) Es verletzt den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör, wenn das Berufungsgericht nach mündlicher Verhandlung zunächst die Bestimmung eines neuen Termins "von Amts wegen" ankündigt, die Berufung jedoch anschließend durch Beschluss nach § 519 b Abs. 2 ZPO a.F. verwirft, ohne zuvor auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung hinzuweisen.*)

IMRRS 2006, 2782

LG Hamburg, Beschluss vom 02.09.2005 - 329 OH 26/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2781

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.05.2003 - 4 W 36/03
1. Bei der Streitwertfestsetzung ist auf das Interesse der Antragsteller an der erstrebten Beweissicherung abzustellen, wobei das Interesse anhand des objektiven Anspruchswertes, nicht dessen subjektiver Einschätzung durch den Antragsteller zu bestimmen ist.
2. Dementsprechend hat sich die Streitwertfestsetzung an den bezifferten Mangelbeseitigungskosten zu orientieren, auch wenn sich letztendlich nicht alle Behauptungen und Vorstellungen der Antragsteller in der Beweisaufnahme bestätigt haben.

IMRRS 2006, 2760

OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2006 - 13 U 89/06
Für den Vermieter ist die Gewährung einer Räumungsfrist grundsätzlich unzumutbar, wenn die Zahlung der laufenden Miete/Nutzungsentschädigung für die Dauer der Räumungsfrist nicht gewährleistet ist.*)

IMRRS 2006, 2759

KG, Beschluss vom 09.06.2006 - 12 U 91/06
Scheitert die Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax am vorletzten Tag vor Ablauf der Berufungsfrist wegen eines Defektes an der Telekommunikationsanlage des Prozessbevollmächtigten, so ist dieser verpflichtet, alle anderen noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um ein Fristversäumnis zu verhindern.*)

IMRRS 2006, 2756

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.06.2006 - 2 U 1134/05
Die Kosten der durch die Zurückweisung der Berufung wirkungslos gewordenen Anschlussberufung sind quotenmäßig der Berufungsklägerin und der Anschlussberufungsklägerin aufzuerlegen (im Anschluss an OLG Koblenz Beschluss vom 10.11.2004 - 10 U 152/04 - OLGR 2005, 419; OLG Celle 2. Zivilsenat, NJW 2003, 2755-2756; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 1260 = MDR 2003, 288; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261, 1262; OLG München OLGR 2004, 456; LG Mainz Beschluss vom 10.3.2003 - 3 S 349/02; Pape NJW 2003, 1150, 1153).*)

IMRRS 2006, 2754

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2006 - 3 Wx 265/05
Hat der (frühere) Verwalter einen Wohnungseigentümer mit einem Verfahren überzogen, obwohl dem Verwalter das Fehlen seiner Bevollmächtigung von Anfang an bekannt sein musste, so entspricht es billigem Ermessen, den Verwalter mit den gerichtlichen Kosten zu belasten und ihm auch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten dieses Wohnungseigentümers aufzuerlegen.*)

IMRRS 2006, 2753

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.06.2006 - 9 U 68/06
Zu den Anforderungen an die Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe in der Antragsschrift (hier: Versäumung der Berufungsfrist, weil eine Büroangestellte es unterlassen hat, die fertig gestellte Berufungsschrift abzusenden).*)

IMRRS 2006, 2752

OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.07.2006 - 4 U 535/05
1. Das Unterlassen der Benachrichtigung beider Parteien von einer Ortsbesichtigung rechtfertigt nicht die Ablehnung eines Sachverständigen.*)
2. Es begründet auch nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn ein Sachverständiger zur Beweisfrage (hier. Geeignetheit eines Flugplatzgeländes für Autorotationsübungen von Hubschraubern) Äußerungen von dritten Personen, die er hierzu befragt hat, in sein Gutachten aufnimmt.*)

IMRRS 2006, 2750

OLG Jena, Beschluss vom 06.07.2006 - 4 W 273/06
1. Ein sofortiges Anerkenntnis kann von einem in Anspruch genommenen Bürgen auch noch nach Anzeige der Verteidigungsbereitschaft im Termin zur mündlichen Verhandlung abgegeben werden, wenn er vorprozessual (noch) nicht in Anspruch genommen wurde und die Hauptschuld bei Klageerhebung (noch) nicht fällig war.*)
2. Erforderlich ist lediglich ein vor den Sachanträgen vorbehaltlos abgegebenes Anerkenntnis hinsichtlich der bestehenden Bürgschaftsverpflichtung.*)
3. Einer prozessarmen Partei kann in diesem Zusammenhang nicht angelastet werden, dass sie zur Zahlung der Gesamtschuld nicht sofort in der Lage ist und mit dem Anerkenntnis noch kein sofortiger Zahlungsausgleich erfolgt.*)

IMRRS 2006, 2748

KG, Urteil vom 06.07.2006 - 12 U 166/05
Zwar führt das Versäumen einer nach § 379 ZPO gesetzten Frist zum Unterbleiben der Ladung des Zeugen; eine Partei kann mit dem Beweismittel ohne erneute Fristsetzung gemäß § 356 ZPO aber nur ausgeschlossen werden, wenn die Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO vorliegen. Unterlässt das Gericht die Vernehmung eines Zeugen wegen Nichteinzahlung des Vorschusses, so liegt darin keine Zurückweisung im Sinne der §§ 296, 531 Abs. 1 ZPO.*)

IMRRS 2006, 2747

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.07.2006 - 19 W 28/06
1. Ist die Anhörungsrüge gegen eine Beschwerdeentscheidung unbegründet, können neu vorgebrachte Tatsachen auch nicht bei der Entscheidung über die mit der Anhörungsrüge zugleich erhobene Gegenvorstellung berücksichtigt werden.*)
2. Setzt sich eine Partei ohne Angabe von Gründen erhebliche Zeit nach Ablauf der ursprünglich von ihr selbst gesetzten Frist eine neue Frist zur ergänzenden Beschwerdebegründung, verletzt eine vor Ablauf dieser Frist ergangene Entscheidung des Gerichts weder den Anspruch auf rechtliches Gehör noch das Gebot des fairen Verfahrens.*)

IMRRS 2006, 2746

KG, Beschluss vom 10.07.2006 - 1 W 105/06
Zur Auslegung der Kostenregelung eines Vergleichs bei vorangegangenem Versäumnisurteil.*)

IMRRS 2006, 2729

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2006 - 23 U 52/06
Vereinbaren die Parteien eines Rechtsstreits, dass bei Rücknahme der Klage keine Kostenanträge gestellt werden, entfällt auch der Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten, der auf Beklagtenseite beigetreten ist.

IMRRS 2006, 2722

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.08.2000 - 19 U 58/99
Zur Ausgleichspflicht zwischen dem aus einem Leibgeding schuldrechtlich Verpflichteten und demjenigen, der das mit einer entsprechenden Reallast belastete Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung ersteht, wenn der schuldrechtlich Verpflichtete Pflegeleistungen in erheblichem Umfang für die pflegebedürftige Berechtigte, seine Mutter, persönlich erbringt.*)

IMRRS 2006, 2721

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2006 - 9 U 56/06
Der Prozessbevollmächtigte des Rechtsmittelführers, der am letzten Tag einen fristwahrenden Schriftsatz per Fax bei Gericht einreichen will, muss mit Störungen seines Faxgerätes rechnen und sowohl im Vorfeld als auch nach Eintritt der Störungen sämtliche möglichen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um eine Fristversäumnis zu verhindern. Hat er dies nicht in ausreichendem Maße getan, kann bei einer durch einen Defekt seines Telefaxgerätes hervorgerufenen Fristversäumnis keine Wiedereinsetzung gewährt werden.*)

IMRRS 2006, 2717

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.07.2006 - 19 U 80/06
1. Ein Leistungsverweigerungsrecht kann dadurch geltend gemacht werden, dass der Beklagte zur Begründung seines Antrages auf Klageabweisung behauptet, der Kläger könne oder wolle die ihm obliegende Gegenleistung nicht erbringen.*)
2. Dem Beklagten können die gesamten Kosten des Rechtsstreits gem. § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO auch dann aufzuerlegen sein, wenn eine Kaufpreisklage nur mit der Einschränkung der Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung Erfolg hat.*)

IMRRS 2006, 2716

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.07.2006 - 14 Wx 19/06
1. Zur Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugelassene weitere Beschwerde ist nicht der BGH, sondern das Oberlandesgericht berufen (Anschluß BGH, 30.09.2004, V ZB 16/04 = NJW 2004, s. 3412).*)
2. Die Sache wird wegen Abweichung von BGH, 09.03. 2006, V ZB 164/05 = RPfleger 2006, S. 438 dem Bundesgerichtshof vorgelegt.*)

IMRRS 2006, 2713

OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2006 - 3 W 85/06
Die Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung dürfen nicht überspannt werden. Insbesondere hat auch Berücksichtigung zu finden, dass der Zustellungsadressat in Kenntnis einer restlichen (Darlehens)Schuld sich absetzt, ohne den Gläubiger zu informieren.*)

IMRRS 2006, 2711

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.07.2006 - 19 W 47/06
Eine Untätigkeitsbeschwerde mit dem Ziel, dem Prozessgericht anzuweisen, binnen bestimmter Frist eine den Rechtsweg beendende Entscheidung zu treffen, ist unzulässig.*)

IMRRS 2006, 2710

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.08.2006 - 4 SmA 31/06
1. Auch im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren ist grundsätzlich die Bindungswirkung der Verweisung zu beachten. Regelmäßig ist dasjenige Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten bindenden Verweisungsbeschluss gelangt ist.
2. Ausnahmsweise kommt einem Verweisungsbeschluss keine Bindungswirkung zu, wenn die Verweisung auf der Versagung des rechtlichen Gehörs gegenüber einem Verfahrensbeteiligten beruht oder jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist.

IMRRS 2006, 2706

OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.08.2006 - 8 W 327/06
Wird im Rahmen einer mündlichen Verhandlung in einem anhängigen Verfahren zugleich auch über nicht rechtshängige Ansprüche mit dem Ziel der Einigung verhandelt, entsteht eine 1,2-Terminsgebühr aus dem aus den Werten der rechtshängigen und der nicht rechtshängigen Ansprüche gebildeten Gesamtwert.*)

IMRRS 2006, 2704

OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.08.2006 - 1 Sch 1/06
Ein Schiedsspruch, der auf eine lediglich vorläufige Tatsachengrundlage gestützt ist und die abschließende Feststellung den staatlichen Gerichten für das Vollstreckbarerklärungsverfahren oder die Vollstreckungsgegenklage zuweist, verstößt gegen den verfahrensrechtlichen ordre public.*)

IMRRS 2006, 2703

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.08.2006 - 19 U 98/06
Wird die Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen und verliert eine Anschlussberufung damit ihre Wirkung, hat der Berufungsführer grundsätzlich auch die Kosten der (zulässigen) Anschlussberufung zu tragen.*)

IMRRS 2006, 2701

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2006 - 3 Wx 64/06
1. Lässt ein Wohnungseigentümer einen Rottweiler auf dem im Gemeinschaftseigentum stehenden und keinem Sondernutzungsrecht unterliegenden Hofgrundstück unangeleint und ohne Maulkorb umherlaufen, so kann dies die ungehinderte Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums mehr als unerheblich stören bzw. beeinträchtigen und ist in diesem Fall zu unterlassen.*)
2. Die notwendige Beteiligung eines Wohnungseigentümers in den Vorinstanzen, kann ausnahmsweise im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn er dort Tatsachen, aus denen sich über den bereits ermittelten Sachverhalt hinaus Aufklärungsansätze ergeben, nicht vorbringt.*)
3. In Wohnungseigentumsverfahren, bei denen es um die Beseitigung von Beeinträchtigungen infolge baulicher Veränderungen oder um die Durchsetzung der Unterlassung eines unzulässigen störenden Gebrauchs (hier: störende Hundehaltung) geht, ist - trotz Wohnsitzes eines Beteiligten im Ausland (hier: Belgien) - nicht das Oberlandesgericht, sondern das Landgericht für die Entscheidung über die Erstbeschwerde zuständig.*)

IMRRS 2006, 2700

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2006 - 3 Wx 137/06
Aufgrund einer Auflassung in einem Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO kann eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht erfolgen.*)

IMRRS 2006, 2699

OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 6 W 80/06
Der Streitwert einer Stufenklage richtet sich hinsichtlich der allgemeinen Verfahrensgebühr nach der Erwartung, die der Kläger mit der Leistungsstufe verknüpft.*)

IMRRS 2006, 2692

LG Karlsruhe, Beschluss vom 21.02.2006 - 5 OH 21/05
1. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung kann nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein.
2. Auch die Ermittlung des Minderwerts einer Bauleistung kann im selbständigen Beweisverfahren nicht erörtert werden.

IMRRS 2006, 2690

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.05.2006 - 8 W 46/06
1. Der Auftraggeber kann dem Unternehmer zwar nicht die Art und Weise der Mängelbeseitigung vorschreiben. Das schließt aber nicht aus, dass im selbständigen Beweisverfahren auch die Frage nach möglichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen aufgeworfen wird. Sie gehören zum „Aufwand" i.S. des § 485 Abs. 2 Nr. 3 ZPO.
2. Auch die Ermittlung des Minderwerts einer Bauleistung kann im selbständigen Beweisverfahren erörtert werden.

IMRRS 2006, 2689

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2006 - 11 W 78/05
1. Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören auch dann zu den Kosten des Klageverfahrens, wenn die Hauptsacheklage hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurückbleibt.
2. In diesem Fall können im Hauptsacheverfahren dem Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 96 ZPO die dem Antragsgegner durch den überschießenden Teil des selbständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten auferlegt werden.
3. Hat das Gericht der Hauptsache von dieser Möglichkeit keinen Gebraucht gemacht, scheidet eine Korrektur der Kostengrundentscheidung im Wege der Kostenfestsetzung aus.

IMRRS 2006, 2677

OLG Celle, Urteil vom 28.09.2006 - 14 U 43/06
Ist zwischen den Parteien eines BGB-Bauvertrages streitig, ob eine Abnahme stattgefunden hat, kommt der Erlass eines Teilurteils über die Werklohnforderung des Unternehmers nicht in Betracht, weil nicht auszuschließen ist, dass das Berufungsgericht die Frage der Abnahme anders als das erstinstanzliche Gericht beurteilt.

IMRRS 2006, 2666

OLG München, Beschluss vom 07.08.2006 - 34 SchH 9/05
1. Zur Abgrenzung von schiedsrichterlicher und schiedsgutachterlicher Tätigkeit.*)
2. Für die Ablehnung eines Schiedsgutachters wegen Zweifeln an dessen Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit ist eine Zuständigkeit des Oberlandesgerichts gemäß § 1062 ZPO nicht gegeben.*)

IMRRS 2006, 2662

BGH, Beschluss vom 29.04.2004 - III ZB 72/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2658

BayObLG, Beschluss vom 29.04.2004 - 2Z BR 30/04
Im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz können auch einem Streithelfer Gerichtskosten auferlegt werden.*)

IMRRS 2006, 2657

BAG, Urteil vom 02.08.2006 - 10 AZR 348/05
1. Der bürgende Hauptunternehmer ist nicht gehindert, die von der Urlaubskasse in die Beitragsberechnung eingestellte Zahl der Arbeitnehmer und deren Einsatzzeiten gemäß § 138 Abs. 4 ZPO mit Nichtwissen zu bestreiten.
2. Zur Frage, ob es hinsichtlich der Urlaubskassenpflicht eines ausländischen Subunternehmers auf seine Gesamtgeschäftstätigkeit oder auf seine Geschäftstätigkeit in Deutschland ankommt.

IMRRS 2006, 2652

BayObLG, Beschluss vom 12.05.2004 - 2Z BR 70/04
Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt einem Geständnis zwar keine Bindungswirkung zu, es ist jedoch bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.*)

IMRRS 2006, 2649

OLG Köln, Beschluss vom 12.05.2004 - 16 Wx 87/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2642

OLG Köln, Beschluss vom 26.05.2004 - 16 Wx 53/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2638

OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2004 - 16 U 39/04
1. Wer eine Wohnung aufgrund eines auf Vermächtnis beruhenden unentgeltlichen Wohnrechts bewohnt, kann sich gegenüber dem Herausgabeanspruch des Erstehers nicht auf § 57 ZVG, 566, 535 S. 1 BGB berufen.*)
2. Ihm kann jedoch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung zur Seite stehen, wenn der Voreigentümer und der Ersteher als Strohmann kollusiv zu seinem Nachteil zusammengewirkt haben.*)

IMRRS 2006, 2627

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.06.2004 - 20 W 219/04
Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts betreffend die Geschäftswertfestsetzung des Amtsgerichts - ebenso wie die Entscheidung des Amtsgerichts über die Erinnerung gegen den Kostenansatz - ist die weitere Beschwerde (für den Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten nach § 9 Abs. 2 BRAGO) in Wohnungseigentumssachen nur bei Zulassung durch das Landgericht zulässig (§§ 31 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz, 14 Abs. 3 Satz 2 KostO).*)

IMRRS 2006, 2625

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.07.2004 - 20 W 44/04
1. Bei übereinstimmender Erledigungserklärung in der Rechtsmittelinstanz wird die Vorentscheidung wirkungslos. Das Rechtsmittelgericht hat über die Kosten beider Instanzen nach billigem Ermessen zu entscheiden, wobei grundsätzlich auf den mutmaßlichen Ausgang des Verfahrens bei streitiger Durchführung abzustellen und für die außergerichtlichen Kosten nur in Ausnahmefällen eine Erstattung anzuordnen ist.*)
2. Erledigt sich ein Verfahren gegen einen insolventen Wohnungseigentümer wegen Beitreibung von rückständigem Wohngeld dadurch, dass die Hauptforderung zur Insolvenztabelle festgestellt wird, ist bei der Entscheidung über die Tragung der Gerichtskosten nach Erledigungserklärung auch der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu beachten.*)

IMRRS 2006, 2624

KG, Urteil vom 05.07.2004 - 12 U 146/03
Die Vorschrift des § 531 Abs. 2 ZPO hindert den Beklagten nicht, in erster Instanz bestrittenes Vorbringen des Klägers nach Vorlage von Belegen im Berufungsverfahren unstreitig zu stellen.*)

IMRRS 2006, 2620

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.08.2006 - 14 W 35/06
1. Ordnet das Gericht auf Antrag einer Partei die Herausgabe von Unterlagen durch den Sachverständigen an, so ist dagegen keine sofortige Beschwerde statthaft.*)
2. Beim Widerspruch gegen einen Antrag des Gegners - hier: auf Anordnung der Herausgabe von Unterlagen durch den Sachverständigen - handelt es sich nicht um ein das Verfahren betreffendes Gesuch i. S. v. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.*)

IMRRS 2006, 2610

BGH, Beschluss vom 27.07.2006 - VII ZB 16/06
Die Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen gegen diesen aus angeblich fehlerhafter, im selben Rechtsstreit erbrachter Gutachterleistungen ist unzulässig.*)
Der Streitverkündungsschriftsatz ist nicht zuzustellen.*)

IMRRS 2006, 2608

BGH, Beschluss vom 17.05.2006 - XII ZB 233/05
Nach der Übergangsvorschrift des § 72 Nr. 1 Halbs. 1 GKG in der Fassung vom 5. Mai 2004 ist auf eine Streitwertbeschwerde in einem vor dem 1. Juli 2004 anhängig gewordenen Rechtsstreit das Gerichtskostengesetz in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung auch dann weiter anzuwenden, wenn die Beschwerde nach dem 30. Juni 2004 eingelegt wurde. Die Ausnahme des § 72 Nr. 1 Halbs. 2 GKG gilt nur für Rechtsmittel in der Hauptsache, nicht auch für die im Gerichtskostengesetz geregelten Rechtsbehelfe gegen die Streitwertfestsetzung oder den Kostenansatz.*)

IMRRS 2006, 2606

KG, Beschluss vom 10.07.2006 - 12 U 217/05
1. Die ZPO sieht für das Berufungsverfahren - anders als in § 547 ZPO für die Revision - keine absoluten Berufungsgründe vor. Selbst wenn das angefochtene Urteil in vollständiger Fassung prozessordnungswidrig erst später als 5 Monate nach seiner Verkündung zugestellt wird (wesentlicher Verfahrensmangel), kann der Rechtsstreit nicht allein deshalb an das Erstgericht zurückgewiesen werden, weil die Entscheidung nicht darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 361).*)
2. Die Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters zur Einziehung von Mieten aufgrund einer Ermächtigung des Vermieters (gewillkürte Prozesstandschaft) erfordert ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse des Verwalters. Dieses liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung des Prozesses die eigene Rechtslage des Verwalters beeinflusst. Dies ist nicht schon deshalb der Fall, weil der Vermieter den Verwalter bevollmächtigt hat, ihn gegenüber den Mietern zu vertreten oder er dem Verwalter zu ordnungsgemäßer Verwaltung und Rechenschaft verpflichtet ist.*)

IMRRS 2006, 2605

BGH, Beschluss vom 09.08.2006 - XII ZR 165/05
Zum Gebührenstreitwert für eine Klage, mit der ein Geschäftsraummieter gegen seinen Vermieter einen auf ein Konkurrenzverbot gestützten Unterlassungsanspruch geltend macht.*)

IMRRS 2006, 2602

OLG Rostock, Beschluss vom 08.09.2005 - 7 U 2/05
1. Ist das eigentliche vorgesehene Vorabverfahren gem. § 17a GVG zur Klärung des Rechtswegs in der ersten Instanz nicht durchgeführt worden, weil weder das Gericht noch die Parteien an der Zulässigkeit des Rechtswegs gezweifelt haben, kann der Rechtsstreit noch im Berufungsverfahren von Amts wegen an das Gericht des zulässigen Rechtswegs verwiesen werden.
2. Die Verweisung erfolgt an das örtlich zuständige Gericht erster Instanz. Eine Verweisung an das für den zulässigen Rechtsweg zuständige Rechtsmittelgericht würde den Parteien eine Tatsacheninstanz des zulässigen Rechtsweges beschneiden.
3. Zur Entscheidung der Frage, ob der auf einen Vertrag gestützte Klageanspruch dem bürgerlichen oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, ist der Vertragsgegenstand maßgebend. Dabei kann nicht allein auf einzelne Vertragsbestimmungen abgestellt werden; es ist vielmehr die Regelung der Vertragsparteien in ihrer Gesamtheit zu würdigen.
4. Öffentlich-rechtlicher Charakter ist einem Vertrag dann zuzusprechen, wenn der Vertrag von der gesetzlichen Ordnung abweichende Verschiebungen öffentlich-rechtlicher Lasten und Pflichten vorsieht (hier: Erschließungskosten)

IMRRS 2006, 2600

OLG Köln, Beschluss vom 29.05.2006 - 16 Wx 72/06
Der Verlust der weiteren Beschwerde ist bei Nichtanfechtung der Erstentscheidung bei denjenigen Entscheidungen, die der sofortigen Beschwerde unterliegen, allgemein anerkannt. Eine Ausnahme kommt dann in Betracht, wenn die Beschwerdeentscheidung einen neuen selbständigen Beschwerdegrund enthält.

IMRRS 2006, 2594

BGH, Beschluss vom 01.08.2006 - X ZR 109/01
Zur Frage der Verjährung, wenn ein gerichtlicher Sachverständiger einen Rechenfehler in seiner ursprünglichen Abrechnung geltend macht und Entschädigung nachfordert.
