Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16497 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2005, 1212
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 16/05
Der Insolvenzverwalter muß den Fortbestand seiner Berechtigung als Rechtsnachfolger im Sinne des § 727 Abs. 1 ZPO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweisen.*)
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IMRRS 2005, 1211
Bausicherheiten
OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005 - 17 U 170/03
1. Wird durch eine Bürgschaft die "vertragsgemäße Gewährleistung für fertig gestellte und abgenommene Arbeiten sichergestellt", dann wird damit an eine im Werkvertrag vereinbarte förmliche Abnahme angeknüpft. In einem solchen Fall können die Parteien keine andere Abnahmemodalität (schlüssig oder fiktiv) zu Lasten des Bürgen vereinbaren.
2. Die Feststellungen und Wertungen eines Schiedsgutachters können im Prozess erfolgreich nur mit der Behauptung angegriffen werden, diese seien "offenbar unrichtig". Offenbare Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn sich der Fehler einem sachkundigen unbefangenen Beobachter - nicht dem Gericht -, wenn auch möglicherweise erst nach eingehender Prüfung, aufdrängt. Das Gericht ist verpflichtet, über die von einer Partei schlüssig behaupteten Fehler des Schiedsgutachtens durch Heranziehung eines Bausachverständigen Beweis zu erheben.
3. Welche Streitpunkte durch das Schiedsgutachten endgültig und abschließend entschieden sein sollen (hier: nur Schadensursache und Haftungsanteile oder auch Höhe der Mängelbeseitigungskosten?) ergibt sich aufgrund der Auslegung der Schiedsgutachtenabrede im Einzelfall.
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IMRRS 2005, 1209
Prozessuales
BGH, Urteil vom 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Neuer, unstreitiger Tatsachenvortrag ist in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen; dies gilt selbst dann, wenn dadurch eine Beweisaufnahme erforderlich wird.*)
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IMRRS 2005, 1204
Prozessuales
OLG Naumburg, Urteil vom 24.03.2005 - 2 U 129/04
1. Die erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Verjährungseinrede ist zuzulassen, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt unstreitig ist.*)
2. Zu den Voraussetzungen der Verjährung von Ansprüchen aus einem Anlageberatungsvertrag gemäß § 37 a WpHG.*)
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IMRRS 2005, 1203
Prozessuales
OLG München, Urteil vom 06.04.2005 - 7 U 1573/05
1. Die Qualifizierung einer individualvertraglichen Abrede als Schadenspauschalierung oder als Vertragsstrafenregelung darf nicht beim Wortlaut der getroffenen Vereinbarung stehen bleiben. Vielmehr ist entscheidend, welche Funktion die getroffene Abrede nach den Gesamtumständen des Rechtsgeschäfts hat.*)
2. Eine Schadenspauschalierung setzt danach voraus, daß die Vereinbarung der vereinfachten Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruchs dienen soll und sich die Höhe des pauschalierten Ersatzes an dem geschätzten Ausmaß des nach den konkreten Gegebenheiten typischerweise entstehenden Schadens orientiert. Übersteigt der pauschal zu bezahlende Betrag den nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden Schaden erheblich, liegt die Vereinbarung einer Vertragsstrafe vor.*)
3. Wird das Hauptpachtverhältnis wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt, so muß sich der Unterpächter trotz (noch) fortbestehenden tatsächlichen Besitzes am Pachtobjekt nicht an dem Unterpachtverhältnis festhalten lassen. Im steht vielmehr angesichts der entfallenen Besitzberechtigung gegenüber dem Eigentümer das Recht zur außerordentlichen Kündigung seines Vertragsverhältnisses zu.*)
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IMRRS 2005, 1201
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 18.04.2005 - 2Z BR 232/04
Der Wert der Beschwer des zur Protokollberichtigung verpflichteten Verwalters bemisst sich in der Regel nach dem finanziellen Aufwand für die Durchführung der Berichtigung und die Unterrichtung der Wohnungseigentümer.*)
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IMRRS 2005, 1197
Leasing und Erbbaurecht
OLG Köln, Beschluss vom 28.04.2005 - 1 W 10/05
Wird eine Personengesellschaft bei einem Vertragsabschluss nach dem Erscheinungsbild der Urkunde durch den im Handelsregister aufgeführten Personenkreis vertreten, ist ein weiterer erläuternder Hinweis darauf, in welcher Funktion der Unterzeichner gehandelt hat, entbehrlich.
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IMRRS 2005, 1195
Wohnungseigentum
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.05.2005 - 3 W 112/05
1. Die Wohnungseigentümer trifft keine Pflicht gegenüber einem säumigen Hausgeldschuldner, zwecks Kostenersparnis dem Zahlungsanspruch im gerichtlichen Verfahren nach § 43 WEG durch den Verwalter als Verfahrensstandschafter geltend machen zu lassen.*)
2. Beauftragt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt ist im Falle einer ihr günstigen Kostengrundentscheidung die angefallene Mehrvertretungsgebühr nach § 6 BRAGO (jetzt: § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV) als Bestandteil der notwendigen Kosten vom Gegner zu erstatten.*)
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IMRRS 2005, 1194
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2005 - 3 Wx 301/04
Wird ein Beschlussanfechtungsantrag wegen Versäumung der Anfechtungsfrist (materiellrechtliche Ausschlussfrist) rechtskräftig abgewiesen, steht zwischen den Verfahrensbeteiligten bindend fest, dass der angefochtene Eigentümerbeschluss gültig ist und insoweit auch keine Nichtigkeitsgründe vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn in dem Vorverfahren etwaige Nichtigkeitsgründe nicht geprüft worden sind.*)
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IMRRS 2005, 1193
Prozessuales
OLG Naumburg, Beschluss vom 20.05.2005 - 10 Sch 1/05
Ist lediglich in einem gesonderten Schiedsvertrag die ausschließliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts vereinbart worden und widerspricht diese Regelung der Schiedsabrede in einem am selben Tag geschlossenen Hauptvertrag, die lediglich eine Schlichtungsabrede enthält, kann eine wirksame Schiedsabrede nicht angenommen werden.*)
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IMRRS 2005, 1191
Immobilien
OLG Naumburg, Urteil vom 24.05.2005 - 11 U 140/04
Zur Verwirkung eines auf ein Grundstück gerichteten Herausgabeanspruches.*)
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IMRRS 2005, 1190
Prozessuales
OLG Naumburg, Beschluss vom 24.05.2005 - 10 W 25/05
Für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch, das gegen den Einzelrichter beim Landgericht gerichtet ist, ist der geschäftsplanmäßige Vertreter als Einzelrichter zuständig. Die Weigerung eines Richters, ergänzende Erklärungen zur Sach- und Rechtslage in das Protokoll der mündlichen Verhandlung aufzunehmen, rechtfertigt ohne weitere Anhaltspunkte nicht die Besorgnis seiner Befangenheit.*)
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IMRRS 2005, 1185
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 27/05
Mit dem Verfahren nach § 732 ZPO kann der Schuldner nur Einwendungen gegen eine dem Gläubiger erteilte Klausel erheben, die Fehler formeller Art zum Gegenstand haben (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, Rpfleger 2005, 33).*)
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IMRRS 2005, 1184
Prozessuales
BGH, Urteil vom 09.06.2005 - VII ZR 43/04
Ein Vorbringen darf im frühen ersten Termin nicht als verspätet zurückgewiesen werden, wenn nach der Sach- und Rechtslage eine Streitbeendigung in diesem Termin von vornherein ausscheidet.*)
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IMRRS 2005, 1948
Prozessuales
LG Hildesheim, Beschluss vom 09.12.2005 - 3 O 221/04
(Ohne)
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IMRRS 2005, 1180
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 08.06.2005 - 2Z BR 157/04
1. Hat anstelle des an sich zuständigen Prozessgerichts das Wohnungseigentumsgericht als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden, ist die Entscheidung anfechtbar, aber nicht nichtig.*)
2. Gleiches gilt, wenn im Wohnungseigentumsverfahren eine Entscheidung gegen einen Beteiligten ergangen ist, der nicht verfahrensfähig ist.*)
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IMRRS 2005, 1178
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2005 - 3 Wx 128/05
Erlässt das Amtsgericht in einer Wohnungseigentumssache einen Beweisbeschluss, wonach ein Sachverständigengutachten über die Prozessfähigkeit des Antragstellers eingeholt werden soll und die Ärztekammer um Vorschlag eines geeigneten Sachverständigen gebeten wird, so liegt bereits hierin ein erheblicher Eingriff in die Rechte des Betroffenen, der diese Zwischenentscheidung ausnahmsweise anfechtbar macht.*)
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IMRRS 2005, 1177
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 22.06.2005 - 34 Sch 10/05
1. Entscheidet ein Schiedsgericht ohne ausdrückliche Ermächtigung nach Billigkeitsgesichtspunkten anstatt eine Rechtsentscheidung zu fällen, begründet dies einen Verfahrensfehler, der eine Aufhebung des Schiedsspruchs rechtfertigt.*)
2. Eine nur konkludent erteilte Ermächtigung zu einer Billigkeitsentscheidung ist auch nachträglich im laufenden Schiedsverfahren nicht ausreichend.*)
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IMRRS 2005, 1175
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 29.06.2005 - 34 Wx 49/05
1. In Wohnungseigentumssachen müssen nicht alle Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, auch an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben.*)
2. An die Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung bei der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden.*)
3. Der Verwalter kann durch Eigentümerbeschluss beauftragt werden, eine auf dem Gemeinschaftseigentum von einem Wohnungseigentümer errichtete, die übrigen Wohnungseigentümer beeinträchtigende bauliche Veränderung zu entfernen.*)
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IMRRS 2005, 1164
Prozessuales
LG Berlin, Beschluss vom 14.02.2005 - 29 OH 5/04
Der Verweisung der Sache an die Handelskammer gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 1 GVG steht grundsätzlich nicht entgegen, dass die Gesellschaft als Antragsgegnerin selbst nicht im Handelsregister eingetragener Kaufmann ist, sofern ihre Gesellschafter, zu denen eine GmbH und eine AG zählen können, ihrerseits als Formkaufleute eingetragen sind.
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IMRRS 2005, 1159
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.03.2004 - 3 W 51/03
Der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist für die Streitwertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren weder bindend noch maßgeblich.
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IMRRS 2005, 1157
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.03.2005 - 2 W 65/05
Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen gerichtlichen Kosten stellen gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, wenn die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens wie des Hauptprozesses identisch sind.*)
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IMRRS 2005, 1155
Prozessuales
OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2005 - 14 WF 72/05
Zwar ist grundsätzlich neuer Sachvortrag in der Beschwerde zulässig. Der neue Vortrag ist jedoch dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Partei erstinstanzlich schuldhaft ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat.*)
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IMRRS 2005, 1154
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 01.06.2005 - 34 Sch 5/05
Erstellt die Rechtsanwaltskammer im Einvernehmen mit den Parteien "zur Vermeidung eines Rechtsstreits" ein so genanntes Schiedsgutachten über eine noch geschuldete anwaltliche Honorarforderung, stellt dieses im Allgemeinen keinen Schiedsspruch dar, der nach §§ 1060 ff. ZPO für vollstreckbar erklärt werden könnte.*)
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IMRRS 2005, 1149
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.05.2005 - VI ZR 245/04
Hat das Erstgericht dem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf erstmalige mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen nicht entsprochen, kann die Bindung des Berufungsgerichts an die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen entfallen. Ist dies der Fall, muß das Berufungsgericht dem in zweiter Instanz wiederholten Antrag auf Ladung des Sachverständigen stattgeben.*)
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IMRRS 2005, 1142
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.04.2005 - XII ZB 165/03
Die Rechtsbeschwerde ist in Folgesachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: einstweilige Anordnung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht) nach § 621 e Abs. 2 ZPO nur gegen Entscheidungen über Beschwerden gegen Endentscheidungen im Sinne des § 621 e Abs. 1 ZPO eröffnet (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2003 - XII ZB 217/02 - FamRZ 2003, 748 und vom 21. August 2002 - XII ZB 113/02 - EzFamR aktuell 2002, 338).*)
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IMRRS 2005, 1141
Prozessuales
BGH, Urteil vom 19.05.2005 - III ZR 265/04
Zu den Anforderungen an ein gerichtliches Geständnis.*)
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IMRRS 2005, 1139
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 09.06.2005 - IX ZR 152/03
a) Eine Zahlung durch Banküberweisung, die beim Gläubiger früher als fünf Bankgeschäftstage vor Fälligkeit eingeht, ist als inkongruent anzusehen.*)
b) Eine wegen verfrühter Leistung inkongruente Zahlung benachteiligt die Gläubiger in voller Höhe, wenn noch vor Eintritt der Fälligkeit ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt worden ist.*)
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IMRRS 2005, 1137
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - IX ZB 287/03
Das Beschwerdegericht muß eine Entscheidung der ersten Instanz aufheben und die Sache zur erneuten Behandlung durch diese zurückverweisen, wenn statt des funktionell zuständigen Richters der Rechtspfleger entschieden hat. Unterläßt es dies, hat das Rechtsbeschwerdegericht die Aufhebung und Zurückverweisung in die erste Instanz nachzuholen.*)
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IMRRS 2005, 1136
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - IX ZB 235/04
a) Der insolvenzrechtliche Anfechtungsanspruch gehört als bürgerliche Rechtsstreitigkeit vor die ordentlichen Gerichte (Bestätigung von BGHZ 114, 315, 320).*)
b) Hält der Insolvenzverwalter eine Aufrechnung oder Verrechnung für unzulässig, weil der Insolvenzgläubiger die Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat, ist die Frage der Anfechtbarkeit nicht rechtswegbestimmend.*)
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IMRRS 2005, 1131
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 10.06.2005 - 1 Z AR 110/05
Nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann das zuständige Gericht für eine zukünftige Klage gegen eine ARGE sowie gegen ihre Gesellschafter durch das nächsthöhere Gericht nach Wahl des Antragstellers bestimmt werden, wenn ein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand für die ARGE nicht vereinbart wurde und ansonsten zwischen mehreren zuständigen Gerichten die Wahl besteht.
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IMRRS 2005, 1130
Bauträger
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2005 - 2 W 30/05
Der Streitwert einer Auflassungsklage des Käufers gegen den Bauträger bemisst sich nicht nach dem gemäß § 6 ZPO anzusetzenden vollen Kaufpreis, sondern nach § 3 ZPO in Höhe des wirtschaftlichen Interesses (hier: ca. 20% des Kaufpreises), wenn der Besitz einer Immobilie bereits verschafft wurde und die Parteien nur über die noch nicht erfolgte Auflassung streiten.
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IMRRS 2005, 1129
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Celle, Beschluss vom 27.04.2005 - 4 AR 31/05
Die Einbeziehung eines Streithelfers als Antragsgegner in ein selbständiges Beweissicherungsverfahren kann unzumutbar sein, wenn seit der Antragstellung und der begehrten Einbeziehung über vier Jahre verstrichen sind.
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IMRRS 2005, 1120
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Köln, Beschluss vom 16.08.2004 - 8 W 19/04
Bei der Bemessung des Gegenstandswertes für ein selbständiges Beweisverfahren, das Gewährleistungsansprüche zum Gegenstand hat, ist maßgeblich auf den objektivierbaren Mängelbeseitigungsaufwand abzustellen. Auszugehen ist dabei grundsätzlich von dem Interesse des Antragstellers nach dem Umfang der von ihm behaupteten Gewährleistungsansprüche im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung (§ 3 ZPO). Entscheidend ist allerdings nicht die subjektive Einschätzung des Antragstellers, sondern die objektive Bewertung der mitgeteilten Beweistatsachen, wie sie in der Regel durch das Sachverständigengutachten erfolgt.
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IMRRS 2005, 1116
Architekten und Ingenieure
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.04.2005 - 9 U 159/04
Kann der mit der Bauplanung und Bauüberwachung beauftragte Architekt nicht darlegen, wie er während besonders kritischer Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen, die Aufsicht konkret geführt hat, so muss er sich eine mangelhafte Bauaufsichtsleistung entgegenhalten lassen, wenn genau in dieser Phase Fehler bei der Bauausführung geschehen, durch die das Gebäude in der Folge beschädigt wird.
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IMRRS 2005, 1111
Prozessuales
OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.05.2005 - 1 AR 21/05
1. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - zumindest in entsprechender Anwendung – erfasst auch die Fälle, in denen für einen Streitgenossen die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen, für den anderen aber die Zuständigkeit der (allgemeinen) Zivilkammer begründet ist.
2. Dass schon Klage erhoben ist, steht der Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht entgegen, insofern der Prozess noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass es bereits zu einer Beweisaufnahme oder gar Sachentscheidung gekommen ist.
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IMRRS 2005, 1108
Immobilien
BGH, Urteil vom 07.03.2005 - II ZR 144/03
Ein Grundurteil darf, sofern ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, nur dann ergehen, wenn alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, daß der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn der beklagten Partei bei Urteilserlaß im Beschlußwege die Möglichkeit eingeräumt wird, zu bislang nicht schlüssigen Gegenforderungen ergänzend vorzutragen, die in ihrer Gesamthöhe die Klageforderung übersteigen.*)
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IMRRS 2005, 1107
Rechtsanwälte
OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.06.2005 - 8 W 209/05
1. Schließen Klägerin und Beklagte einen zweiseitigen Vergleich ohne Miteinbeziehung eines Streithelfers, fällt für den Streithelfer grundsätzlich keine Vergleichsgebühr an. Etwas anderes gilt, wenn Klägerin und Beklagte in dem Vergleich ein Rechtsverhältnis zu dem Streithelfer, z.B. dessen Freistellung von Verfahrenskosten mit regeln.
2. Hat der Streithelfer ausnahmsweise einen Erstattungsanspruch, muss er diesen vor Durchführung des Kostenfestsetzungsverfahrens durch Beschluss feststellen lassen.
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IMRRS 2005, 1106
Prozessuales
OLG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2005 - 8 W 88/05
Ein Fachunternehmen kann auch bei komplizierten bauphysikalischen Fragen keine Erstattung für Kosten eines im Rahmen eines Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens verlangen.
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IMRRS 2005, 1103
Sachverständige
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.04.2005 - 2-12 OH 17/05
Nennt der Sachverständige in seiner Abrechnung zu den im Gutachtentext verwendeten Anschlägen eine Zahl, muss die Anweisungsstelle so lange die Richtigkeit annehmen und von Schätzung absehen, wie sie nicht die Fehlerhaftigkeit konkret belegen kann.
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IMRRS 2005, 1099
Bauvertrag
LG München I, Urteil vom 22.12.2004 - 8 O 23/04
1. Ein Vertragsstrafenanspruch wegen Nichtfertigstellung eines Werks besteht nicht, wenn ein bindender vertraglicher Fertigstellungstermin nicht vereinbart worden ist, bzw. es sich jedenfalls nicht um einen Gesamtfertigstellungstermin handelt.
2. Trotz Aushandelns einzelner Klauseln bleibt ein vorformulierter Vertrag eine Allgemeine Geschäftsbedingung.
3. Eine Regelung, nach der die Vertragsstrafe auch für verschobene oder neu vereinbarte Termine gilt, ist AGB-widrig.
4. Die Gefahr, dass widerstreitende Entscheidungen wegen eines durch Teilurteil entschiedenen Werklohnanspruches und wegen eines restlichen Klageanspruches ergehen können, besteht nicht, wenn die Entscheidung über eine Vertragsstrafe und die Entscheidung über einen mit der Klage ebenfalls geltend gemachten Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens nicht von einer für beide Ansprüche maßgeblichen Vorfrage abhängig sind.
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IMRRS 2005, 1098
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2005 - 13 W 77/04
1. Bei einem selbständigen Beweisverfahren beginnt die Änderungssperrfrist des § 25 Abs. 3 Satz 3 GKG mit dessen Abschluss, sofern kein Hauptsacheverfahren folgt.
2. Wird eine Streitwertbeschwerde nach Ablauf der Sperrfrist eingelegt, so ist sie auch dann unzulässig, wenn der Festsetzungsbeschluss nur den Parteien zugestellt worden ist.
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IMRRS 2005, 1097
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 20.06.2005 - 3 U 65/05
Eine Abstandnahme vom Urkundenprozess ist im zweiten Rechtszug nicht zugelassen. Der Rechtsstreit bleibt im Urkundenprozess anhängig. Eine Zurückverweisung an die erste Instanz kommt nicht in Betracht.*)
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IMRRS 2005, 1092
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 11.05.2005 - 24 W 130/03
Die erst in zweiter Instanz erklärte Aufrechnung gegen Wohngeldforderungen ist zuzulassen, wenn das WEG-Gericht die Aufrechnung für sachdienlich hält. Die weitere Voraussetzung des § 533 Nr. 2 ZPO n.F. ist im FGG-Verfahren nicht anwendbar. Nach wie vor ist aber die Sachdienlichkeit zu verneinen, wenn das Bescherdeverfahren durch Zulassung der Aufrechnung verzögert würde. Dasselbe gilt für eine zweitinstanzliche Antragserweiterung in WEG-Sachen, die nicht unter § 264 ZPO fällt.*)
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IMRRS 2005, 1086
Architekten und Ingenieure
OLG Celle, Urteil vom 16.06.2005 - 14 U 247/04
1. Zur Frage der Notwendigkeit, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen.*)
2. Für die Bewertung nicht oder nur teilweise erbrachter Grundleistungen kann auf die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden (im Anschluss an BGH, IBR 2005, 159).
3. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, ein Bauwerk auf etwaige Mängel zu untersuchen. Auch aus der Prozessführungspflicht erwächst für den Auftraggeber keine Verpflichtung, tatsächliche Umstände, die ihm nicht bekannt sind, zu ermitteln.
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IMRRS 2005, 1080
Insolvenzrecht
OLG Celle, Beschluss vom 23.06.2005 - 4 U 83/05
1. Für die Festsetzung des Streitwertes einer Insolvenzfeststellungsklage gegen den bestreitenden Insolvenzverwalter ist ausschließlich die zu erwartende Insolvenzquote maßgeblich; gleiches gilt für die Festsetzung der Beschwer im Berufungsverfahren.*)
2. Die Möglichkeit der Vollstreckung gegen den Schuldner nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung ist bei der Festsetzung des Wertes der Insolvenzfeststellungsklage nicht zu berücksichtigen.*)
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IMRRS 2005, 1071
Mietrecht
BGH, Urteil vom 04.05.2005 - VIII ZR 5/04
a) Verbindet der Vermieter von Wohnraum die Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung mit einer Klage auf Zahlung der erhöhten Miete, so bestehen im Berufungsverfahren gegen die Zulässigkeit der Zahlungsklage jedenfalls dann keine Bedenken (mehr), wenn der Mieter in erster Instanz verurteilt worden ist, der Mieterhöhung zuzustimmen, und diese Verurteilung vor der Berufungsverhandlung über die Zahlungsklage in Teilrechtskraft erwachsen ist.*)
b) Die zweimonatige Kündigungssperre für den Wohnraumvermieter nach § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB gilt auch dann, wenn der Mieter rechtskräftig verurteilt worden ist, einer rückwirkenden Mieterhöhung zuzustimmen.*)
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IMRRS 2005, 1069
Wohnungseigentum
BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05
a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.*)
b) Neben der Haftung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft kommt eine akzessorische gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn diese sich neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben.*)
c) Gläubiger der Gemeinschaft können auf deren Verwaltungsvermögen zugreifen, das auch die Ansprüche der Gemeinschaft gegen die Wohnungseigentümer und gegen Dritte umfaßt.*)
d) Zu den pfändbaren Ansprüchen der Gemeinschaft gehören der Anspruch, ihr die finanzielle Grundlage zur Begleichung der laufenden Verpflichtungen durch Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan, seine Ergänzung (Deckungsumlage) oder die Jahresabrechnung zu verschaffen, sowie Ansprüche aus Verletzung dieser Verpflichtung.*)
e) Soweit der Verwalter als Organ der Gemeinschaft nicht kraft Gesetzes zur Vertretung berechtigt ist, werden seine Kompetenzen durch solche der Wohnungseigentümer ergänzt, denen die entsprechende Bevollmächtigung des Verwalters oder die Fassung des von ihm nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG auszuführenden Beschlusses obliegt.*)
f) Die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung betrifft die Willensbildung innerhalb der Gemeinschaft und richtet sich daher nicht gegen den Verband, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer.*)
g) Der Einzelwirtschaftsplan gehört zu den unverzichtbaren Bestandteilen des Wirtschaftsplans. Die Genehmigung eines Wirtschaftsplans ohne Einzelwirtschaftsplan ist auf Antrag für ungültig zu erklären.*)
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IMRRS 2005, 1068
Mietrecht
BGH, Urteil vom 25.05.2005 - VIII ZR 301/03
Ein Zwangsverwalter, der auf Rückgabe einer Mietsicherheit klageweise in Anspruch genommen wird, ist zur Führung des Prozesses jedenfalls dann nicht mehr befugt, wenn die Zwangsverwaltung vor Rechtshängigkeit der Streitsache aufgehoben worden ist. In diesem Fall ist die Klage mangels Prozeßführungsbefugnis des als Zwangsverwalter in Anspruch genommenen Beklagten als unzulässig abzuweisen.*)
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IMRRS 2005, 1064
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.06.2005 - III ZR 21/04
Bei Streitigkeiten über den Bestand eines privatrechtlichen dauernden Dienstverhältnisses vor den ordentlichen Gerichten (hier: Hauptgeschäftsführer einer Handwerkskammer) bestimmt sich der Gebührenstreitwert grundsätzlich in Anlehnung an § 17 Abs. 3 GKG a.F. (§ 42 Abs. 3 n.F.). § 13 Abs. 4 GKG a.F. und § 12 Abs. 7 ArbGG a.F. (§ 52 Abs. 4 GKG n.F. und § 42 Abs. 4 GKG n.F.) sind nicht entsprechend anwendbar (Bestätigung von BGH, Beschluß vom 13. Februar 1986 - IX ZR 114/85 - NJW-RR 1986, 676). Das verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.*)
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