Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16496 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2005, 0558
Prozessuales
OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.12.2004 - 4 U 25/04
Ein Teilurteil über die Klage ist unzulässig, wenn für Klage und Widerklage das Vorliegen derselben Gerichtsstandsvereinbarung streitig ist und sich zudem bei der Entscheidung über die Widerklage die für die Beurteilung der Klageforderung maßgebenden Fragen deshalb von neuem stellen, weil der Kläger bei der Berechnung der Klageforderung Teile ausgenommen hat, mit denen er gegenüber der Widerklage aufrechnet.*)
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IMRRS 2005, 0557
Prozessuales
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.12.2004 - 4 W 162/04
Abmahnkosten sind auch nach der Neuregelung in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG und nach der Neufassung des § 12 Abs. 1 UWG keine Kosten der Prozessvorbereitung, sondern solche, über deren Ersatzfähigkeit nach materiellem Recht zu entscheiden ist. Die auf die vorgerichtliche Abmahnung entfallende hälftige Besprechungsgebühr und Auslagenpauschale sind deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen.*)
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IMRRS 2005, 0556
Gesellschaftsrecht
OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.12.2004 - 4 U 192/03
Begehren die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft mit ihrer Klage Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zum Zwecke der Auseinandersetzung, so darf das Gericht nicht selbst eine Auseinandersetzungsbilanz erstellen, die beklagten Gesellschafter dazu verurteilen, der Bilanz zuzustimmen und sodann die Feststellung treffen, dass den Klägern ein bestimmter Überschussanteil zustehe.*)
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IMRRS 2005, 0555
Insolvenzrecht
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.01.2005 - 4 W 142/04
Ist über das Vermögen des Antragsgegners im selbstständigen Beweisverfahren das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so kann der Antrag auf Fristsetzung zur Klageerhebung nur vom Insolvenzverwalter gestellt werden.*)
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IMRRS 2005, 0554
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2005 - 8 W 411/04
1. Die deutschen Gerichte sind gemäß Art. 5 Nr. 1a EuGVVO für einen Zahlungsanspruch einer deutschen Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen einen im Ausland (hier: Spanien) wohnenden Wohnungseigentümer international zuständig.*)
2. Die starke Ortsbezogenheit eines solchen Anspruchs rechtfertigt es, in Abweichung von den §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB als Erfüllungsort der Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers an die Gemeinschaft den Ort der Wohnungsanlage anzusehen.*)
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IMRRS 2005, 0553
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2005 - 8 W 488/04
Wird eine zur Fristwahrung eingelegte Beschwerde nicht innerhalb angemessener Frist, die durch eine vom Gericht gesetzte Frist konkretisiert wird, begründet, ist die Anordnung der Erstattung der durch den nach Ablauf der Begründungsfrist eingereichten Schriftsatz des Beschwerdegegners entstehenden außergerichtlichen Kosten nach Beschwerderücknahme angemessen.*)
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IMRRS 2005, 0549
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.02.2005 - 8 W 70/05
Wird eine zur Fristwahrung eingelegte Berufung nicht begründet, sind die durch den nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gestellten Antrag auf Verwerfung der Berufung entstehenden Anwaltsgebühren notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.*)
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IMRRS 2005, 0548
Prozessuales
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.02.2005 - 4 W 5/05
Die Abänderung eines Beweisbeschlusses und die Anordnung einer Vorschussleistung sind nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)
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IMRRS 2005, 0547
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2005 - 3 W 335/04
Gegen die Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils kann der Schuldner auch nach Inkrafttreten der EuGVVO gemäß § 12 Abs. 1 AVAG mit der Beschwerde geltend machen, der titulierte Anspruch sei nach Urteilserlass durch Erfüllung erloschen, wenn der Gläubiger dieselbe nicht bestreitet.*)
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IMRRS 2005, 0546
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.03.2005 - 8 W 89/05
Wird in einem Rechtsstreit ein in einem anderen Verfahren rechtshängiger Anspruch mit verglichen, fällt allein dadurch eine Terminsgebühr und Einigungsgebühr in dem anderen Verfahren nicht an.*)
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IMRRS 2005, 0545
Prozessuales
BVerfG, Beschluss vom 26.05.2004 - 1 BvR 172/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2005, 0544
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.10.2004 - 21 U 75/03
Für Berufungsurteile gilt die Gehörsrüge nach § 321a ZPO gilt entsprechend, soweit kein weiteres Rechtsmittel gegeben ist.*)
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IMRRS 2005, 0543
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 30.11.2004 - 3Z BR 125/04
1. Erlässt der Rechtspfleger einen Vorbescheid, mit dem er die Genehmigung eines von den Eltern für den Minderjährigen abgeschlossenen Grundstückskaufs ankündigt (vgl. BVerfGE 101, 397 ff.), ist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Minderjährigen ein Verfahrenspfleger zu bestellen.*)
2. Hat die Staatskasse Aufwendungsersatz oder Vergütung des Verfahrenspflegers gezahlt, kann sie bei dem Minderjährigen auch durch Kostenansatz Regress nehmen. In diesem Verfahren ist die Höhe des Aufwendungsersatzes oder der Vergütung eigenständig zu überprüfen.*)
3. Allein der Umstand, dass ein Rechtsanwalt zum berufsmäßigen Verfahrenspfleger bestellt wurde, berechtigt diesen nicht zur Abrechnung auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung.*)
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IMRRS 2005, 0542
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2004 - 2 W 81/04
Zur Kostenentscheidung nach § 263 Abs. 3 Satz 3 ZPO bei Klagerücknahme vor Klagezustellung.*)
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IMRRS 2005, 0540
Immobilien
BVerfG, Beschluss vom 12.01.2005 - 1 BvR 328/04
Gerade auch in Zwangsversteigerungsverfahren ist eine Verletzung des Willkürverbots anzunehmen, wenn ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis aus Erwägungen nicht gegeben wurde, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind.
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IMRRS 2005, 0539
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2005 - 26 Sch 5/03
1. Die Aufrechnung mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung gegen den im Schiedsspruch titulierten Anspruch kann im Antragsverfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs geltend gemacht werden.*)
2. Die Wirksamkeit der Aufrechnung richtet sich nach dem Schuldstatut der Forderung, gegen die aufgerechnet wird.*)
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IMRRS 2005, 0537
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.01.2005 - 2 W 7/05
Eine Erhöhungsgebühr nach § 6 RVG (früher: § 6 BRAGO) ist nicht erstattungsfähig, selbst wenn die Partei die Interessen am Prozess nicht beteiligter Dritter - etwa in Prozessstandschaft - wahrgenommen hat.*)
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IMRRS 2005, 0536
Rechtsanwälte
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.01.2005 - 2 W 3/05
Zum - hier nicht gegebenen - Verlust des Vergütungsanspruchs des PKH-Anwalts nach § 121 ff. BRAGO (§§ 44 ff. RVG) unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB).*)
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IMRRS 2005, 0534
Sachverständige
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005 - 14 W 118/05
1. Parteiaufwand zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Ortstermins des gerichtlichen Sachverständigen ist jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn die Arbeiten ansonsten von Hilfskräften des Sachverständigen geleistet werden müssten.
2. Im Kostenfestsetzungsverfahren kann das Gericht sich zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts aller Beweismittel bedienen, wobei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht, um eine streitige Position zuzubilligen.
3. Pauschales Bestreiten kann im Kostenfestsetzungsverfahren unzureichend sein, wenn die Partei eigene Wahrnehmungen zum kostenrelevanten Sachverhalt gemacht hat.
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IMRRS 2005, 0530
Sachverständige
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.03.2005 - 8 W 71/05
1. Die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zu inländischem Recht stellt eine unrichtige Sachbehandlung dar, die zur Nichterhebung von Kosten führt, wenn und soweit dadurch Mehrkosten verursacht wurden.*)
2. Die Grundlagen für die Prüffähigkeit einer Rechnung nach § 14 Nr. 1 VOB/B sind einem gerichtlichen Sachverständigenbeweis zugänglich, wenn im Zusammenhang mit der Prüfung der Rechnung der Auftraggeber und dessen Hilfspersonen besondere Kenntnisse und Fähigkeiten haben, die dem Gericht fehlen (Abgrenzung zu OLG Stuttgart BauR 1999, 514).*)
3. Die Hinzuziehung eines Mitarbeiters des Sachverständigen zur mündlichen Sachverständigenanhörung vor dem Gericht ist in der Regel nicht notwendig im Sinn des § 8 Abs. 1 Nr. 1 ZSEG / § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 JVEG, weil der Sachverständige das Gutachten aus eigener Sachkenntnis zu erstatten hat und der Mitarbeiter zur Erläuterung des Gutachtens nicht befugt ist.*)
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IMRRS 2005, 0528
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2005 - 6 W 9/05
1. Auch nach neuem Recht zählt eine Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts in aller Regel nicht zu den im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähigen Prozesskosten.*)
2. Entsprechend handelt es sich bei Abmahnkosten nicht um Kosten des Rechtsstreits, deren Erstattung im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden könnte.*)
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IMRRS 2005, 0526
Prozessuales
OLG Celle, Urteil vom 03.02.2005 - 14 U 116/04
1. Es stellt keine gemäß § 139 Abs. 2 ZPO zu vermeidende Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht bei einer reinen Wertungsfrage wie der Gewichtung eines Mitverschuldens im Urteil von einer zuvor mitgeteilten, naturgemäß vorläufigen Einschätzung abweicht.*)
2. Verletzt ein Arbeitnehmer bei der Durchführung von Ladearbeiten mit einem Gabelstapler den Arbeitnehmer eines anderen Betriebs, der sich im selben Lager aufhält, dort aber nur aus privatem Interesse eine Maschine besichtigt, verrichten die beiden nicht "vorübergehend betriebliche Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte" im Sinne des § 106 Abs. 3 SGB VII.*)
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IMRRS 2005, 0524
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2005 - 4 AR 19/05
Ein Antrag auf Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts für eine streitgenössische Klage sollte in der Regel in einem möglichst frühen Verfahrensstadium gestellt werden, nach vorangegangenem Mahnverfahren z. B. spätestens mit der Anspruchsbegründung. Stellt ihn der Kläger erst, nachdem er über längere Zeit - hier: ein halbes Jahr in amtsgerichtlichen Verfahren - vor den verschiedenen Streitgerichten getrennte Verfahren gegen zwei Beklagte geführt hat, weil er angesichts einer prozessleitenden Beweisanordnung die Vernehmung des Beklagten des einen Verfahrens als Zeuge in dem anderen Verfahren verhindern will, kann der so spät gestellte Antrag missbräuchlich sein.*)
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IMRRS 2005, 0523
Prozessuales
OLG Koblenz, Urteil vom 11.02.2005 - 8 U 141/04
1. Die Zustellung des Mahnbescheides hemmt die Verjährung auch dann, wenn der Mahnbescheid unter Missachtung des § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erlassen worden ist.*)
2. Zur Prospekthaftung bei Nichteinhaltung eines prospektierten Finanzierungszeitplans.*)
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IMRRS 2005, 0522
Prozessuales
OLG Oldenburg, Urteil vom 22.02.2005 - 2 U 97/04
Zurückverweisung gem. § 538 Abs 2 ZPO analog bei einem erstinstanzlichen Urteil trotz Unterbrechung des Rechtsstreits gem. § 240 ZPO wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens.*)
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IMRRS 2005, 0521
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2005 - 16 W 11/04
Bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall des Sicherungszwecks ist der Streitwert auf 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechts festzusetzen, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (Anschluss an Beschl. d. 4. Zivilsenats d. OLG Celle v. 5. September 2000, NJWRR 2001, 712).*)
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IMRRS 2005, 0519
Rechtsanwälte
OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2005 - 2 W 36/05
Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV RVG findet auf den Fall eines zweiten Versäumnisurteils keine Anwendung, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil erwirkt hat.*)
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IMRRS 2005, 0518
Prozessuales
OLG Celle, Urteil vom 17.03.2005 - 14 U 76/04
1. Ein Vorbehaltsurteil darf nicht ergehen, wenn die vorbehaltene Schadensersatzforderung mit der Klageforderung in einem Abrechungsverhältnis steht.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn im Rechtsstreit von einer Aufrechnung gesprochen wurde. Erst recht gilt dies, soweit Minderung geltend gemacht worden ist.*)
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IMRRS 2005, 0511
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 21.12.2004 - 1Z AR 159/04
Wenn die beiderseitigen berechtigten Interessen der Parteien nicht entgegenstehen und die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts aus prozessökonomischen Gründen zweckmäßig ist, kann auch in sinngemäßer Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ein gemeinsames Gericht bestimmt werden (Abweichung von RGZ 91, 41/42).*)
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IMRRS 2005, 0507
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 22.12.2004 - 2Z BR 215/04
1. Die weitere Beschwerde in Grundbuchsachen bedarf keiner Zulassung durch das Beschwerdegericht.*)
2. Die Testamentsvollstreckerstellung wird gegenüber dem Grundbuchamt durch das Testamentsvollstreckerzeugnis nachgewiesen. Hiervon kann das Grundbuchamt nur abweichen, wenn neue, dem Nachlassgericht noch nicht bekannte Tatsachen bekannt werden, die die Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses erwarten lassen. Hierfür genügt die Annahme einer Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers nicht, solange diese nicht zu seiner Entlassung geführt hat.*)
3. Das Grundbuchamt hat die Wirksamkeit der Auflassung zu prüfen, ist dabei aber auf die im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismittel beschränkt. Kann mit diesen Beweismitteln ein Missbrauch der Testamentsvollstreckerstellung nicht nachgewiesen werden, kann eine Zurückweisung des Eintragungsantrags nicht auf die Unwirksamkeit der Auflassung gestützt werden.*)
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IMRRS 2005, 0505
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 29.12.2004 - 2Z BR 228/04
1. Eine Aufklärungsverfügung des als Vollstreckungsorgan tätigen Grundbuchamts ist in der Regel nicht anfechtbar.*)
2. Die Eintragung einer Zwangshypothek setzt u.a. voraus, dass die Zustellung des Schuldtitels an den Schuldner nachgewiesen ist. Wird die Zustellung im Parteibetrieb vorgenommen, so ist es erforderlich, dass dem Gerichtsvollzieher der Schuldtitel in Urschrift oder in Ausfertigung vorliegt. Es genügt nicht, dass dem Gerichtsvollzieher nur eine beglaubigte Abschrift des Titels vorliegt und er dem Schuldner eine beglaubigte Abschrift davon zustellt.*)
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IMRRS 2005, 0499
Prozessuales
BGH, Urteil vom 30.11.2004 - X ZR 166/03
Fall einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung eines rechtzeitig eingegangenen, nachgelassenen Schriftsatzes in der dem Urteil zugrundeliegenden Beratung.
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IMRRS 2005, 0496
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 10.12.2004 - IXa ZB 146/04
Der Schuldner ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage, sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt.
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IMRRS 2005, 0495
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 10.12.2004 - IXa ZB 152/04
Ansprüche gegen das Versorgungswerk für Rechtsanwälte in Baden-Württemberg sind trotz ihrer Unabtretbarkeit grundsätzlich in den Grenzen von § 850c ZPO pfändbar.
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IMRRS 2005, 0493
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2004 - 7 U 169/03
1. Bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Anschlussberufung ist grundsätzlich eine Wiedereinsetzung nach § 233 ZPO möglich.*)
2. Die Frist für die Wiedereinsetzung beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Rechtsanwalt die Versäumung der Frist hätte erkennen Können.*)
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IMRRS 2005, 0489
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 08.11.2004 - II ZR 362/02
a) Wird in einem Prozeß des Insolvenzverwalters gegen einen GmbH-Gesellschafter rechtskräftig festgestellt, daß der Gesellschafter seine Einlage nicht eingezahlt hat, und führt der Insolvenzverwalter daraufhin das Kaduzierungsverfahren nach § 21 GmbHG durch, ist das Gericht in dem nachfolgenden Prozeß des Insolvenzverwalters gegen einen Mitgesellschafter auf Zahlung des Fehlbetrages nach § 24 GmbHG nicht an die rechtskräftige Feststellung aus dem Vorprozeß gebunden.*)
b) Der GmbH-Gesellschafter erfüllt seine Einlagepflicht, indem er den Einlagebetrag nach einem Kapitalerhöhungsbeschluß zur freien Verfügung der Geschäftsführer an die Gesellschaft zahlt. Dabei reicht die Zahlung auf ein im Debet geführtes Konto aus, sofern die Geschäftsführung die Möglichkeit erhält, über einen Betrag in Höhe der Einlageleistung frei zu verfügen, sei es im Rahmen eines förmlich eingeräumten Kreditrahmens, sei es aufgrund einer nur stillschweigenden Gestattung der Bank.*)
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IMRRS 2005, 0488
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 07.10.2004 - I ZB 20/04
Nimmt der Antragsteller den Mahnantrag zurück, ist für eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO nicht das Mahngericht zuständig, sondern das für die Durchführung des streitigen Verfahrens zuständige Gericht. An dieses ist auch nach Rücknahme des Mahnantrags auf Antrag einer Partei das Verfahren vom Mahngericht zur Entscheidung über die Kosten abzugeben.*)
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IMRRS 2005, 0485
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.12.2004 - 5 W 62/04
Gegen eine Wertfestsetzung zur Zuständigkeit gemäß § 62 GKG n. F. gibt es kein Rechtsmittel.*)
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IMRRS 2005, 0484
Prozessuales
OLG Jena, Beschluss vom 20.12.2004 - 9 W 398/04
1. Beauftragt eine Partei einen an einem dritten Ort - weder an ihrem Wohn-/Geschäftssitz noch am Sitz des Prozessgerichts - niedergelassenen Rechtsanwalt, so sind die dadurch entstehenden Mehrkosten in aller Regel bis zur Höhe derjenigen Kosten zu erstatten, die für einen am Sitz der Partei ansässigen Anwalt angefallen wären.*)
2. Der Umstand, dass eine Partei über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, steht einer Erstattung der Kosten eines auswärtigen Anwalts dann nicht entgegen, wenn die Partei dazu übergeht, die Bearbeitung bestimmter wiederkehrender Angelegenheiten eines - häufig Spezialwissen erfordernden - Rechtsgebietes (hier: Wettbewerbsrecht) aus ihrer Rechtsabteikung auszulagern und einem auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt zu übertragen.*)
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IMRRS 2005, 0483
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2004 - 14 W 63/04
1. Ob und wieweit ein nach einjähriger Aussetzung auf Antrag einer Partei fortgesetzter Rechtsstreit erneut ausgesetzt werden kann, hängt vom Vorliegen gewichtiger Gründe im Sinne von § 149 Abs. 2 ZPO ab.*)
2. Gewichtige Gründe für eine erneute Aussetzung eines nach einjähriger Aussetzung fortgesetzten Rechtsstreits sind anzunehmen, wenn die der Klage zugrunde liegenden Vorgänge eines besonders umfangreichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind und Anklage in nächster Zeit zu erwarten ist. In einem solchen Fall ist die Aussetzung in der Regel zunächst bis zur Anklageerhebung zu begrenzen. Sodann ist zu prüfen, ob gewichtige Gründe vorliegen, die eine erneute Aussetzung des Verfahrens rechtfertigen.*)
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IMRRS 2005, 0482
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.12.2004 - 19 AR 14/04
In der Bezeichnung nach § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO im Mahnbescheidsantrag eines nicht zuständigen Gerichts als das für das streitige Verfahren zuständige Gericht liegt kein Angebot auf Abschluss eines Prorogationsvertrages - auch wenn ersichtlich unter keinem Gesichtspunkt das bezeichnete Gericht für das Verfahren zuständig sein könnte. Vielmehr soll im Fall der Angabe eines offensichtlich nicht zuständigen Gerichts nach § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zurückgewiesen werden (Vollkommer aaO § 690 Rdn. 17). Weitergehende Rechtsfolgen sind der "Falschangabe" nicht beizumessen.*)
Durch die Ankündigung der Beklagten, sich auf die Klage beim unzuständigen Gericht rügelos einlassen zu wollen, wird eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht unzulässig.*)
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IMRRS 2005, 0480
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.01.2005 - 7 W 44/04
Die Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren bestimmt sich nach dem Streitwert der Hauptsache. Werden die geltend gemachten Mängel nur teilweise bestätigt, ist maßgebend, was die Beseitigung der Mängel gekostet hätte, hätten sie vorgelegen.*)
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IMRRS 2005, 0475
Sachverständige
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.09.2004 - 17 U 191/01 (2)
1. Zur Frage der Unverzüglichkeit einer Ablehnung des Sachverständigen.
2. Zur Problematik der Befangenheit eines Sachverständigen.
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IMRRS 2005, 0470
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.01.2005 - 5 W 4/05
Gegen die Ablehnung einer Tatbestandsberichtigung gibt es kein Rechtsmittel.*)
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IMRRS 2005, 0467
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.02.2005 - 19 AR 24/04
Wird gegen verschiedene Streitgenossen in ihrem allgemeinen Gerichtsstand gleichzeitig Klage erhoben, so ist das gleichzeitig angerufene Oberlandesgericht für die Bestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zuständig.*)
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IMRRS 2005, 0457
Prozessuales
OLG Naumburg, Urteil vom 16.11.2004 - 11 U 44/04
Zumindest seit der Reform des Zivilprozesses kann der unter Widerrufsvorbehalt geschlossene Prozessvergleich sowohl gegenüber dem Gericht als auch gegenüber der anderen Partei widerrufen werden.*)
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IMRRS 2005, 0456
Prozessuales
OLG Naumburg, Urteil vom 27.01.2005 - 4 U 176/03
Die Unterschrift des Prozessbevollmächtigten unter dem Beglaubigungsvermerk ersetzt die Unterschrift auf der Urschrift der Berufungsschrift.*)
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IMRRS 2005, 0455
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 08.11.2004 - 29 W 2601/04
Der Anspruch einer Prozeßpartei auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn ihr gegnerische Schriftsätze, die zu den Akten gereicht worden sind, entgegen § 270 S. 1 ZPO nicht vollständig mitgeteilt werden. Dieser Eingriff in die prozessualen Rechte der Partei kann nicht dadurch kompensiert werden, dass ihrem Prozessvertreter die Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts gestattet wird. Auch ein Geheimhaltungsinteresse des Gegners rechtfertigt den Eingriff nicht.*)
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IMRRS 2005, 0454
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2004 - 7 U 163/03
1. Bei Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen (hier: mehrere Operateure) ist ein Teilurteil wegen der Gefahr einander widerstreitender Erkenntnisse unzulässig, wenn es nicht alle für die Durchführung der Operation verantwortlichen Ärzte erfasst und deshalb bei der Entscheidung über deren Haftung über diese Frage erneut zu entscheiden ist.*)
2. Die Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts und die damit korrespondierende eingeschränkte Vortragslast beider Parteien setzt der Verwertung von Darlegungen, die sich auf medizinischem Gebiet bewegen, Grenzen, soweit sie nicht durch ärztliche Gutachten bestätigt sind. Welches typische Risiko einem Eingriff anhaftet, kann deshalb regelmäßig nicht ohne sachverständige Beratung getroffen werden.*)
3. Auch die Feststellung, es habe eine andere Behandlungsmethode mit gleichwertigen Erfolgschancen und/oder andersartigen Risiken zur Verfügung gestanden und deshalb eine Wahlmöglichkeit des Patienten bestanden, kann in der Regel nicht ohne sachverständige Beratung getroffen werden.*)
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IMRRS 2005, 0450
Rechtsanwälte
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.02.2005 - 3 W 5/05
Die Versäumung der Notfrist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde ist nicht unverschuldet, wenn ein außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ansässiger Rechtsanwalt die landesrechtliche Bestimmung, nach der für die weitere Beschwerde in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken zuständig ist, wegen Gesetzesunkenntnis nicht beachtet. Das gilt auch bei Fehlen der in Wohnungseigentumssachen an sich erforderlichen Rechtsmittelbelehrung in der Entscheidung des Landgerichts über die Erstbeschwerde.*)
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