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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

16496 Entscheidungen insgesamt




Online seit 10. Oktober

IMRRS 2025, 1267
ProzessualesProzessuales
Wo und wie ist eine Hinterlegungsanordnung "anzufechten"?

BayObLG, Beschluss vom 25.09.2025 - 101 VA 105/25

1. Das Vorbringen, die Hinterlegungsstelle habe in Verkennung de Voraussetzungen des § 372 BGB die vom Schuldner beantragte Annahme eines Geldbetrags zur Hinterlegung angeordnet, zeigt keine Rechtsverletzung des Gläubigers auf, die ihm die Befugnis verschaffen könnte, die rechtswidrige Annahmeanordnung der Hinterlegungsstelle im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG anzufechten, denn im Fall eine fälschlich auf § 372 BGB gestützten Hinterlegung treten die für den Gläubiger nachteiligen Rechtsfolgen der §§ 378, 379 BGB nicht ein.*)

2. Dies gilt auch dann, wenn der Hinterleger mit der Hinterlegung bezweckte, die Vollstreckung des Gläubigers wegen der Forderung aus der vollstreckbaren Notarurkunde abzuwenden.*)

3. Die Hinterlegungsstelle ist zu der Prüfung verpflichtet, ob sich aus den vom Hinterleger vorgetragenen Tatsachen, welche die Hinterlegung rechtfertigen sollen, schlüssig ein Hinterlegungsgrund ergibt.*)

4. Eine rechtswidrige Hinterlegungsanordnung kann die Hinterlegungsstelle in eigener Zuständigkeit nach Maßgabe von Art. 10 Abs. 5 BayHintG i. V. m. Art. 48 BayVwVfG zurücknehmen.*)

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Online seit 9. Oktober

IMRRS 2025, 1251
BausicherheitenBausicherheiten
Kein Abzug für Baustrom & Co. bei der Bauhandwerkersicherheit!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2025 - 21 U 14/25

1. Soweit der Unternehmer eine zu hohe Bauhandwerkersicherheit verlangt hat, hindert dies die Wirksamkeit der Fristsetzung nicht. Ist nämlich die Höhe der zutreffenden Sicherheit etwa aufgrund vorliegender Rechnungen feststellbar, hat der Besteller Sicherheit in zutreffender Höhe anzubieten.

2. Die Kündigung wegen unterbliebener Sicherheitsleistung kann auch nach erfolgter Abnahme wirksam erklärt werden.

3. Weder die Kündigung des Vertrags noch eine zwischenzeitlich erfolgte Abnahme schließen den Anspruch auf Sicherheitsleistung aus. Gleiches gilt für eine danach vom Unternehmer erklärte "Kündigung der Mängelbeseitigung".

4. Gegenforderungen des Bestellers finden nur Berücksichtigung, wenn sie unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind (hier verneint für Kostenumlagen für Baustrom, Bauwasser, Abfallbeseitigung und Versicherung).

5. Für die zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbrachten (Rest-)Leistungen richtet sich die abzuziehende Vergütung nach § 650f Abs. 5 Satz 2 BGB, d.h. es sind nur die durch die Kündigung ersparten Aufwendungen abzuziehen. Für die zwischen den Parteien unstreitigen Mängel an den bis zur Kündigung erbrachten Leistungen, die wegen einer erklärten "Kündigung der Mängelbeseitigung" vom Unternehmer nicht mehr zu beseitigen sind, kommt es hingegen auf deren Minderwert an.

6. Über den Anspruch auf Sicherheitsleistung darf im Prozess über den Werklohnanspruch trotz Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen vorab durch Teilurteil entschieden werden.

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IMRRS 2025, 1229
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an den Verfügungsgrund im Falle einer Leistungsverfügung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2025 - 3 W 14/25

Bei einer Leistungsverfügung ist ein Verfügungsgrund nur in Ausnahmefällen anzunehmen.*)

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Online seit 8. Oktober

IMRRS 2025, 1296
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gericht darf Sachverständigen nicht blind vertrauen

BGH, Beschluss vom 26.08.2025 - VIII ZR 262/24

Das Gericht verletzt den Anspruch des auf Räumung verklagten Mieters auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG), wenn es das Vorliegen der geltend gemachten unzumutbaren Härte i.S.v. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB auf der Grundlage unvollständiger, unzureichender und in sich widersprüchlicher - teils für den Mieter günstiger - Ausführungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen ohne die gebotene weitere Beweiserhebung und zudem unter Inanspruchnahme nicht gegebener eigener Sachkunde verneint.*)




IMRRS 2025, 1258
ProzessualesProzessuales
Darf der Rechtspfleger nicht-gebührenrechtlichen Einwand zurückweisen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2025 - 18 W 170/24

1. Der Rechtspfleger muss grundsätzlich die Festsetzung der Vergütung ablehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben.

2. Etwas anderes gilt jedoch ausnahmsweise, wenn der Einwand offensichtlich unbegründet ist, das heißt, wenn seine Haltlosigkeit ohne nähere Sachprüfung auf der Hand liegt, substanzlos ist oder erkennbar rechtsmissbräuchlich eingesetzt wird (hier bejaht).

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Online seit 7. Oktober

IMRRS 2025, 1255
ProzessualesProzessuales
Privatgutachterkosten erstattungsfähig? Es kommt darauf an ...

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2025 - 6 W 3/24 (Kart)

1. Zu den erstattungsfähigen Prozesskosten können auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind.

2. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist die Einholung eines Privatgutachtens dann, wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. Dies ist in den Fällen zu bejahen, in denen die Partei infolge fehlender Sachkenntnis ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage wäre.

3. Die für die prozessbegleitende Tätigkeit des Privatsachverständigen geltend gemachten Kosten sind selbst bei grundsätzlich anzunehmender Erforderlichkeit der Inanspruchnahme externen Sachverstands nicht pauschal erstattungsfähig; ihre Notwendigkeit ist vielmehr unter Berücksichtigung des Kostenschonungsgebots für jede Einzeltätigkeit gesondert zu prüfen.

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IMRRS 2025, 0622
ProzessualesProzessuales
Vorschuss- und Feststellungsklage: Wie steht es um das Verschulden?

OLG Oldenburg, Urteil vom 03.12.2024 - 12 U 224/21

1. Die Begründetheit der Klage auf Vorschuss für die Kosten einer Mängelbeseitigung ergibt sich unter dem Gesichtspunkt des funktionalen Mangels grundsätzlich verschuldensunabhängig.

2. Wird zusätzlich Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht des Auftragnehmers für weitere Schäden und Kosten erhoben, ist diese trotz Vorliegens eines Mangels unbegründet, wenn sich der Auftragnehmer betreffend sein (vermutetes) Verschulden entlasten kann.

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Online seit 6. Oktober

IMRRS 2025, 1244
ProzessualesProzessuales
Preissteigerungen erhöhen den Streitwert des sBV!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.09.2025 - 12 W 110/25

1. Sind die Feststellung von Mängeln und deren Beseitigungskosten Gegenstand des Beweisverfahrens und werden die geltend gemachten Mängel bestätigt, sind die vom Sachverständigen ermittelten Beseitigungskosten der Wertfestsetzung zu Grunde zu legen.

2. Bei der Wertfestsetzung sind auch nach der Erstbegutachtung eingetretene Preissteigerungen zu berücksichtigen.

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Online seit 2. Oktober

IMRRS 2025, 1265
ProzessualesProzessuales
Befangenheitsantrag angedroht: Richter darf deutlich werden!

KG, Beschluss vom 11.09.2025 - 2 W 26/25

1. Kündigt eine Partei einen Befangenheitsantrag für den Fall an, dass das Gericht an einer bestimmten, ihr missliebigen Rechtsauffassung festhalten sollte, begründet es nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Richter dieses Ansinnen mit deutlichen Worten und unter Hinweis auf die anwaltlichen Berufspflichten des Prozessbevollmächtigten der Partei zurückweist.*)

2. Die dienstliche Äußerung nach § 44 Abs. 3 ZPO dient allein der Tatsachenfeststellung. Sind sämtliche zur Begründung des Ablehnungsersuchens vorgebrachten Tatsachen ohnehin bereits aktenkundig, kann sich dienstliche Erklärung daher auf einen schlichten Verweis auf den Akteninhalt beschränken oder auch ganz unterbleiben.*)

3. Der Umstand, dass ein abgelehnter Richter in einem anderen bei ihm anhängigen Rechtsstreit, an dem die Parteien des Ausgangsverfahren nicht beteiligt sind, nach § 48 ZPO angezeigt hat, dass er von dem Prozessvertreter einer der Parteien Beklagtenvertreter als befangen abgelehnt worden ist, rechtfertigt ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ebenfalls nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)

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Online seit 1. Oktober

IMRRS 2025, 1254
ProzessualesProzessuales
Gebührenermäßigung bei Anerkenntnis unter Verwahrung gegen Kostenlast!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.09.2025 - 30 W 113/25

1. Dass ein sofortiges Anerkenntnis nur unter Verwahrung gegen die Kostenlast abgegeben wird, steht der Gebührenermäßigung im Sinne von Nr. 1211 Nr 2 GKG KV nicht entgegen.*)

2. Grundsätzlich ist der Einwand eines fehlerhaften Kostenansatzes auch im Kostenfestetzungsverfahren beachtlich.*)

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Online seit 30. September

IMRRS 2025, 1253
ProzessualesProzessuales
Widersprüche zwischen Gerichts- und Parteigutachten sind aufzuklären!

BGH, Beschluss vom 06.08.2025 - XII ZB 199/25

1. Erhebt ein Verfahrensbeteiligter Einwendungen gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen, hat der Tatrichter diese zu berücksichtigen.

2. Dabei ist er auch verpflichtet, sich mit einem vorgelegten Privatgutachten auseinanderzusetzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich aus dem Privatgutachten ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergeben kann. Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen hat er von Amts wegen nachzugehen.

3. Das Gericht ist gehalten, sich mit den Streitpunkten zwischen dem gerichtlichen Sachverständigengutachten und dem Privatgutachten sorgfältig und kritisch auseinanderzusetzen und die Streitpunkte zu würdigen. Insbesondere hat es zu begründen, warum es einem von ihnen den Vorzug gibt.

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Online seit 29. September

IMRRS 2025, 1259
ProzessualesProzessuales
Mangel nicht hinreichend beschrieben: Streitverkündung hemmt Verjährung nicht!

OLG Köln, Entscheidung vom 17.09.2025 - 11 U 118/23

Eine Streitverkündungsschrift zur Sicherung des Gesamtschuldnerregresses eines wegen eines Mangels in Anspruch genommenen Unternehmers, die keine konkreten Ausführungen zu dem Mangel enthält, der dem Streitverkündeten vorgeworfen wird, entspricht nicht den Anforderungen des § 73 ZPO zur Angabe des Grundes der Streitverkündung und ist nicht geeignet, die Verjährung zu hemmen.*)

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IMRRS 2025, 1252
ProzessualesProzessuales
6-Monats-Frist für Entschädigungsklage ist prozessuale Ausschlussfrist!

BGH, Urteil vom 04.09.2025 - III ZR 96/24

1. Eine Partei, die sich für bedürftig halten darf und innerhalb der Klagefrist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag stellt, kann die Rückwirkung des § 167 ZPO in Anspruch nehmen, wenn sie nach der von ihr nicht verzögerten (positiven oder negativen) Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag alles ihr Zumutbare für die alsbaldige Zustellung der Klage tut. Bei der Bestimmung der Zeit, innerhalb derer die Klageerhebung zu erfolgen hat, um noch "alsbald" zu sein, ist die Wertung des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG zu berücksichtigen. Entsprechend ist es der unbemittelten Partei grundsätzlich zumutbar, nach Abschluss des Prozesskostenhilfeverfahrens die Klageschrift spätestens innerhalb von sechs Monaten bei Gericht einzureichen, wobei nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls auch eine bedeutend kürzere Zeit angemessen sein kann (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 29. März 2018 - III ZB 135/17, IBRRS 2018, 1463 = NJW-RR 2018, 763 und vom 30. November 2006 - III ZB 22/06, IBRRS 2007, 2470 = IMRRS 2007, 0818 = BGHZ 170, 108 sowie III ZB 23/06, IBRRS 2007, 0178 = IMRRS 2007, 0102 = VersR 2007, 711).*)

2. § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG normiert eine prozessuale Ausschlussfrist, die eine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung für die Entschädigungsklage darstellt.*)

3. Die Ausschlussfrist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG ist keine Frist im Sinne des § 233 ZPO, weshalb bei Versäumung der Frist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt.*)

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Online seit 26. September

IMRRS 2025, 1242
ProzessualesProzessuales
Was ist als Grundlage für eine Schadenschätzung vorzutragen?

BGH, Urteil vom 24.06.2025 - VI ZR 204/23

1. Im Hinblick auf die dem Tatrichter bei der Bemessung der Schadenshöhe gemäß § 287 Abs. 1 ZPO zustehenden Freiheiten genügt es den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Kläger die Höhe des von ihm geforderten Ersatzes materiellen Schadens in das Ermessen des Gerichts stellt, zugleich aber einen Mindestbetrag sowie die tatsächlichen Grundlagen für die Schadensschätzung angibt.*)

2. Einem Kläger, der mit einem von zwei Sachanträgen voll obsiegt hat und mit dem anderen unterlegen ist, ist wegen der in der Abweisung liegenden Beschwer die Berufungsinstanz eröffnet, dies zwar zu dem Zweck, um sich gegen die Abweisung zu wehren, aber mit der Folge, dass er auch den zuerkannten Anspruch erweitern kann.*)

3. Begehrt eine Partei gemäß § 256 ZPO die Feststellung, es handele sich bei einer Forderung um eine Verbindlichkeit aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, ist Streitgegenstand die Frage, ob ein entsprechendes Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner besteht. Das Gericht muss dann klären, ob dem Gläubiger ein materiell-rechtlicher Anspruch aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zusteht. Es kann sich nicht darauf beschränken zu prüfen, ob der Schuldner im Hinblick auf die geltend gemachte Forderung vorsätzlich gehandelt hat.*)

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IMRRS 2025, 1241
ProzessualesProzessuales
Verjährungsgefahr: Wie muss Vermieter Wiederinbesitznahme darlegen?

LG Berlin II, Beschluss vom 29.02.2024 - 64 S 51/22

1. Tragen die Mieter schlüssig vor, die geltend gemachten Schadenersatzansprüche seien gem. § 548 Abs. 1 BGB verjährt, so hat der Vermieter seinerseits schlüssig darzutun, dass seine Klage die Verjährungsfrist gewahrt habe. Weist das Gericht im Verhandlungstermin darauf hin, dass dazu die bloße Angabe des Monats der Wiederinbesitznahme der Wohnung nicht ausreiche, muss der Vermieter das konkrete Datum der Inbesitznahme der Wohnung angeben oder dartun, aus welchen Gründen ihm eine sofortige Erklärung i.S.d. § 139 Abs. 5 ZPO unmöglich sei. Wenn er dies schuldhaft versäumt, stehen die Präklusionsvorschriften der §§ 529, 531 ZPO der nachträglichen Substanziierung seines Vortrags im Berufungsrechtszug entgegen.*)

2. Bleibt streitig, ob der Vermieter den behaupteten Zeitpunkt der Wiederinbesitznahme der Wohnung im ersten Rechtszug hinreichend eingegrenzt hat, vermag der Tatbestand zwar nicht gem. § 314 ZPO zu beweisen, dass der Vortrag nicht erfolgt sei. Wenn das erstinstanzliche Gericht seine Entscheidung gerade auf die unterbliebene Konkretisierung des Vorbringens stützt, stellt sich das Schweigen des Tatbestands und des Protokolls der mündlichen Verhandlung aber als gewichtiges Indiz für das tatsächliche Ausbleiben des Sachvortrags dar.*)

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IMRRS 2025, 1240
ProzessualesProzessuales
Verjährungsgefahr: Wie muss Vermieter Wiederinbesitznahme darlegen?

LG Berlin II, Beschluss vom 11.09.2024 - 64 S 51/22

1. Tragen die Mieter schlüssig vor, die geltend gemachten Schadenersatzansprüche seien gem. § 548 Abs. 1 BGB verjährt, so hat der Vermieter seinerseits schlüssig darzutun, dass seine Klage die Verjährungsfrist gewahrt habe. Weist das Gericht im Verhandlungstermin darauf hin, dass dazu die bloße Angabe des Monats der Wiederinbesitznahme der Wohnung nicht ausreiche, muss der Vermieter das konkrete Datum der Inbesitznahme der Wohnung angeben oder dartun, aus welchen Gründen ihm eine sofortige Erklärung i.S.d. § 139 Abs. 5 ZPO unmöglich sei. Wenn er dies schuldhaft versäumt, stehen die Präklusionsvorschriften der §§ 529, 531 ZPO der nachträglichen Substanziierung seines Vortrags im Berufungsrechtszug entgegen.*)

2. Bleibt streitig, ob der Vermieter den behaupteten Zeitpunkt der Wiederinbesitznahme der Wohnung im ersten Rechtszug hinreichend eingegrenzt hat, vermag der Tatbestand zwar nicht gem. § 314 ZPO zu beweisen, dass der Vortrag nicht erfolgt sei. Wenn das erstinstanzliche Gericht seine Entscheidung gerade auf die unterbliebene Konkretisierung des Vorbringens stützt, stellt sich das Schweigen des Tatbestands und des Protokolls der mündlichen Verhandlung aber als gewichtiges Indiz für das tatsächliche Ausbleiben des Sachvortrags dar.*)

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Online seit 25. September

IMRRS 2025, 1232
ProzessualesProzessuales
Kostentragung nach privilegierter Klagerücknahme

LG München I, Beschluss vom 24.06.2024 - 14 T 6887/24

1. Zwar kann die sofortige Beschwerde gegen eine erstgerichtliche Kostenentscheidung gem. § 571 Abs. 2 S. 1 ZPO grundsätzlich auf „neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden“. Bei Billigkeitsentscheidungen nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO (privilegierte Klagerücknahme) und § 91a ZPO (übereinstimmende Erledigterklärung) erfährt dieser Grundsatz jedoch eine Einschränkung, sofern der Beklagtenpartei vor der angegriffenen Kostenentscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt worden ist.*)

2. Dies bedeutet insbesondere, dass ein erstmaliges Bestreiten der Kündigungsgründe (hier: Eigenbedarf) in der Beschwerdeinstanz eine Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung (hier: von einer Kostentragung der beklagten Mieter in Richtung einer Kostenaufhebung) nicht rechtfertigen kann.*)

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IMRRS 2025, 1228
ProzessualesProzessuales
Keine sofortige Beschwerde gegen Zwischenentscheidungen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2025 - 6 W 25/25

Eine (sofortige) Beschwerde gegen die nach § 348 Abs. 3 ZPO getroffene Zwischenentscheidung (über die Übernahme des Rechtsstreits durch die Kammer) ist grundsätzlich unabhängig davon nicht statthaft, ob eine willkürliche Beurteilung vorliegt. Dem in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Recht auf den gesetzlichen Richter lässt sich ausreichend Rechnung tragen, indem seine Verletzung, soweit geboten, mit dem Rechtsmittel gegen die Endentscheidung gerügt und korrigiert werden kann.*)

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Online seit 24. September

IMRRS 2025, 1226
ProzessualesProzessuales
Richterablehnung wegen Befangenheit auch im Anhörungsrügeverfahren!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.03.2025 - 12 RL 1/25

Die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit kann auch im Anhörungsrügeverfahren zulässig sein.*)

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Online seit 23. September

IMRRS 2025, 1215
ProzessualesProzessuales
Berufungsbegründung muss aus der Feder des Anwalts stammen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2025 - 5 U 5/25

1. Die Berufungsbegründung muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger für unrichtig hält und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt. Erforderlich und ausreichend ist die Mitteilung der Umstände, die aus der Sicht des Berufungsklägers den Bestand des angefochtenen Urteils infrage stellen. Ungenügend sind allgemein gehaltene, pauschale oder formelhafte Angriffe.

2. Erforderlich ist, dass der unterzeichnende Anwalt die Berufungsbegründung selbständig prüft und aufgrund der Prüfung die volle Verantwortung für den Schriftsatz übernimmt. Unterzeichnet ein Rechtsanwalt eine Berufungsbegründung, so ist hiervon im Grundsatz auszugehen. Ausnahmsweise gilt dies jedoch dann nicht, wenn sich der Anwalt von dem Inhalt distanziert oder nach den Umständen außer Zweifel steht, dass er den Schriftsatz ohne eigene Prüfung unterschrieben hat (hier Ausnahmefall bejaht).

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IMRRS 2025, 0607
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Vergleichsmehrwert bei Verzicht auf Räumungsschutz in Höhe einer Monatsmiete

LG Konstanz, Beschluss vom 13.03.2025 - D 12 T 43/25

1. Die Regelung eines Räumungsvergleichs hinsichtlich des Verzichts auf Räumungsschutz ist ein selbstständig zu bewertender Streitgegenstand. Ein Vollstreckungsschutzbegehren nach § 794a Abs. 1 ZPO wird in der Regel mit der Miete für die Dauer der angestrebten Räumungsfristverlängerung bewertet.

2. Bei dem vorliegenden in einem Vergleich erklärten Verzicht auf Räumungsschutz ist zu sehen, dass die Beklagten zwar zu Gunsten der Kläger auf die aus § 794a Abs. 1 ZPO zustehenden Rechte ohne Einschränkung verzichtet haben, andererseits ist aber auch die Ungewissheit darüber zu werten, mit welchem Grad von Wahrscheinlichkeit die Kläger bei Vergleichsabschluss mit einem Räumungsschutzantrag rechnen mussten. Ausgehend hiervon ist gem. § 3 ZPO als Mehrwert eine Monatsmiete und somit 1.100 Euro anzusetzen.

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Online seit 22. September

IMRRS 2025, 1219
ProzessualesProzessuales
Keine Stellungnahme auf Hinweis: Berufungszurückweisung ohne Begründung!

OLG Hamm, Beschluss vom 23.06.2025 - 7 U 72/24

Die Zurückweisung einer Berufung gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO bedarf keiner weitergehenden Begründung, wenn auf den zuvor ergangenen Hinweisbeschluss keine Stellungnahme erfolgt ist.

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IMRRS 2025, 1146
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beweisnot im Mietrechtsprozess? IFG-Auskunft aus der Bauakte!

VG Bremen, Urteil vom 04.06.2025 - 4 K 948/24

1. Zur (beschränkten) Akteneinsicht in eine Bauakte nach dem BremIFG.*)

2. Aufzeichnungen, die eine Bauaufsicht im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erstellt oder erhält, sind amtliche Informationen.

3. Aus diesen Informationen können Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz verlangt werden.

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Online seit 19. September

IMRRS 2025, 1185
ProzessualesProzessuales
Beendetes sBV lebt durch Streitbeitritt und Ergänzungsfragen nicht wieder auf!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.08.2025 - 14 W 35/25

1. Ein selbstständiges Beweisverfahren ist ungeachtet des Inhalts und der Qualität des Gutachtens jedenfalls dann beendet, wenn der Gutachter sich zu den gestellten Beweisfragen geäußert hat und innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der mündlichen Anhörung keine Anträge einer Partei zur Ergänzung des Gutachtens gestellt werden.

2. Welcher Zeitraum angemessen ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls.

3. Der Beitritt eines Streitverkündeten nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens führt nicht zu dessen Wiederaufleben.

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Online seit 18. September

IMRRS 2025, 1212
ProzessualesProzessuales
Kann ein Streithelfer den Gerichtsgutachter ablehnen?

OLG München, Beschluss vom 23.07.2025 - 9 W 808/25 Bau

Das Ablehnungsgesuch eines Streithelfers gegen den gerichtlichen Sachverständigen ist unzulässig, wenn es im Widerspruch zum Prozessverhalten der unterstützten Hauptpartei steht.

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IMRRS 2025, 1133
ProzessualesProzessuales
ohne Titel

LG Leipzig, Beschluss vom 19.06.2025 - 2 S 284/24

ohne amtliche Leitsätze

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Online seit 17. September

IMRRS 2025, 1208
RechtsanwälteRechtsanwälte
Nach Schriftsatzversand ist Eingangsbestätigung zu kontrollieren!

VGH Bayern, Beschluss vom 20.08.2025 - 20 B 25.477

1. Versendet ein Rechtsanwalt fristwahrende Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an das Gericht, hat er in seiner Kanzlei das zuständige Personal dahingehend zu belehren, dass stets der Erhalt der automatisierten Eingangsbestätigung zu kontrollieren ist. Er hat zudem diesbezüglich zumindest stichprobenweise Überprüfungen durchzuführen.

2. Ein Gericht, bei dem ein Verfahren anhängig gewesen ist, ist verpflichtet, fristgebundene Schriftsätze für ein Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten.

3. Ist ein solcher Schriftsatz so zeitig eingereicht worden, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen oder ordnungsgemäßen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Schriftsatz nicht rechtzeitig an das Rechtsmittelgericht gelangt.

4. Ein Beteiligter kann nicht erwarten, dass ein Gericht, das nicht Vorinstanz war und damit mit der Sache bisher nicht befasst war, binnen eines Arbeitstages die Angelegenheit prüft und den Schriftsatz noch am selben Tag an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterleitet.

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IMRRS 2025, 1198
ProzessualesProzessuales
Keine „gerichtliche Anhängigkeit" durch selbständiges Beweisverfahren!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.08.2025 - 19 W 58/23

Ein selbständiges Beweisverfahren begründet keine gerichtliche Anhängigkeit i. S. v. Nr. 1900 KV GKG.*)

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Online seit 16. September

IMRRS 2025, 1205
ProzessualesProzessuales
Vorausetzungen für die Verwertung von SV-Gutachten aus anderem Verfahren?

BGH, Beschluss vom 30.07.2025 - XII ZB 207/25

1. Maßgeblich für die Verwertbarkeit eines in einem anderen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens nach § 411a ZPO ist, dass dieses auf gerichtliche Anordnung erstellt worden ist.*)

2. Die Verwertung eines in einem anderen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens ist nur dann zulässig, wenn es entsprechend § 411 a ZPO in das Verfahren eingeführt und dem Betroffenen Gelegenheit gegeben worden ist, zu den Ausführungen des zu verwertenden Gutachtens in dem vorliegenden Verfahren Stellung zu nehmen. Beabsichtigt das Gericht, von der Möglichkeit des § 411 a ZPO Gebrauch zu machen, muss es den Beteiligten vor der Anordnung der Verwertung des Gutachtens rechtliches Gehör gewähren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 07.02.2024 - XII ZB 130/23 -, IBRRS 2024, 1225, und vom 08.07.2020 - XII ZB 68/20 -, IBRRS 2020, 2370).*)

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IMRRS 2025, 1203
ProzessualesProzessuales
Hinweispflichtverletzung macht Berufung zulässig!

BGH, Beschluss vom 31.07.2025 - III ZB 85/23

1. Eine Berufung ist unzulässig, wenn sie den in erster Instanz erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also - im Falle einer erstinstanzlichen Klageabweisung - deren Richtigkeit gar nicht in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt.

2. Eine zulässige Berufung liegt jedoch vor, wenn ein Berufungskläger vor dem Berufungsgericht geltend macht, das Gericht erster Instanz habe seine Hinweispflicht nach § 139 ZPO verletzt und bei Erfüllung der Hinweispflicht hätte er seine Klage schon in erster Instanz entsprechend geändert.

3. Greift die Verfahrensrüge (hier: Verletzung der Hinweispflicht) durch, ist die weitere Folge, dass an die Sachdienlichkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz keine strengeren Anforderungen gestellt werden können als diejenigen, die für eine solche in erster Instanz gelten.

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Online seit 15. September

IMRRS 2025, 1202
ProzessualesProzessuales
Durchbrechung der Rechtskraft nur bei sittenwidriger Titelerlangung!

BGH, Beschluss vom 11.08.2025 - AnwZ (Brfg) 11/25

1. Eine Durchbrechung der Rechtskraft auf Grundlage von § 826 BGB setzt neben der materiellen Unrichtigkeit des Titels zusätzliche Umstände voraus, die die Art und Weise der Titelerlangung oder der Vollstreckung in sittenwidriger Weise prägen (hier verneint).

2. Der Anspruch geht in derartigen Fällen auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung und (oder) Herausgabe des Vollstreckungstitels.

3. Die Grundsätze sind im Verwaltungsrecht als positivrechtliche Grundlage für den Einwand des sittenwidrigen Urteilsmissbrauchs - beschränkt auf besonders gewichtige Fälle - entsprechend anwendbar.

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IMRRS 2025, 1195
ProzessualesProzessuales
Sofortige Beschwerde unterliegt dem Anwaltszwang!

KG, Beschluss vom 20.08.2025 - 7 W 23/25

1. Die Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen erstinstanzliche Beschlüsse des Landgerichts unterliegt dem Anwaltszwang, da die Ausnahmevorschrift des § 569 III Nr. 1 ZPO diese Beschlüsse nicht erfasst.*)

2. Ein Arrestgrund i.S.d. § 917 I ZPO liegt nicht bereits in der drohenden Konkurrenz anderer Gläubiger und der daraus folgenden Erschwerung oder Vereitelung der Zwangsvollstreckung des Arrestantragstellers. *)

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Online seit 12. September

IMRRS 2025, 1148
WerkvertragWerkvertrag
Erst die Leistung, dann die Vergütung!

OLG Schleswig, Urteil vom 25.07.2025 - 1 U 16/24

1. Nimmt der Besteller den Werkunternehmer auf Leistung Zug um Zug gegen Werklohnzahlung in Anspruch, so hindert die Rechtskraft des stattgebenden Urteils den Besteller nicht daran, von dem Werkunternehmer weiterhin die von diesem nach materiellem Recht geschuldete Vorleistung zu verlangen. Soweit die Zug-um-Zug-Verurteilung nicht auf der Abweisung eines unbeschränkten Antrags auf Leistung beruht, umfasst die Rechtskraft des Urteils die Pflicht des Bestellers zur Gegenleistung nicht.*)

2. Eine Regelung in vorformulierten Vertragsbedingungen des Werkunternehmers über die Lieferung und Montage einer Küche, wonach der Besteller seine Leistung vor dem Einbau der Küche zu erbringen hat, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Bestellers dar.*)

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IMRRS 2025, 1193
ProzessualesProzessuales
Wer die öffentliche Zustellung verhindert, kann sich nicht auf deren Unwirksamkeit berufen!

BGH, Beschluss vom 12.06.2025 - IX ZR 73/23

Wird die Berufung des Beklagten gegen das den Einspruch verwerfende Urteil des Gerichts des ersten Rechtszugs mit der Begründung zurückgewiesen, dem Beklagten sei es nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit der öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils zu berufen, ohne dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen, so verletzt die Entscheidung des Berufungsgerichts den Anspruch des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Fortführung von BGH, IBR 2013, 1027 - nur online).*)

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Online seit 11. September

IMRRS 2025, 1189
ProzessualesProzessuales
Vermögensarrest wegen Täuschung über Leistungsfähigkeit!

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.07.2025 - 32 U 1/25

1. Ein Arrest dient nicht dazu, die Position des Gläubigers hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Realisierung seiner Forderungen zu verbessern, sondern allein dazu, die Verschlechterung dieser Position zu verhindern.*)

2. Hat der Schuldner den Gläubiger durch bewusst vertragswidriges Verhalten (hier: Täuschung über Lieferfähigkeit von Luxus-PKW) oder durch eine unerlaubte Handlung oder Straftat geschädigt, kommt es darauf an, ob sein Verhalten nach den Umständen des Einzelfalles die ernsthafte Befürchtung rechtfertigt, er werde sein Handeln fortsetzen und auch sein Vermögen dem drohenden Zugriff entziehen.

3. Das Berufungsgericht ist grundsätzlich an die Feststellungen des Erstgerichts gebunden. Eine Durchbrechung der Bindungswirkung kommt nur in Betracht, sofern konkrete Anhaltspunkte für fehler- oder lückenhafte Feststellungen vorliegen. Diese müssen geeignet sein, vernünftige Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen zu wecken, wobei eine gewisse Wahrscheinlichkeit bestehen muss, dass im Fall einer erneuten Beweisaufnahme die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sondern sich die Unrichtigkeit herausstellt.

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IMRRS 2025, 1191
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streit- und Beschwerdewert WEG-rechtlicher Beschlussanfechtung?

BGH, Beschluss vom 09.07.2025 - V ZR 163/24

1. Im wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussanfechtungsverfahren sind Streitwert und Beschwerdewert voneinander zu unterscheiden; der Streitwert bemisst sich nach dem Interesse aller Wohnungseigentümer, der Beschwerdewert nach dem eigenen Interesse des Rechtsmittelführers.

2. Eine Herabsetzung des Gegenstandswerts des Beschwerdeverfahrens ist nicht gerechtfertigt, wenn keine abweichende Bewertung des Interesses aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung dargelegt wird.

3. Der Auffangwert nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG oder § 52 Abs. 2 GKG ist bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten nicht anwendbar.

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Online seit 10. September

IMRRS 2025, 1186
ProzessualesProzessuales
Zurückverweisung bei unbehebbaren Verfahrens- oder Urteilsmängeln!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.08.2025 - 6 UF 146/25

Über die Fälle des § 538 Abs. 2 ZPO hinaus ist der Rechtsstreit zurückzuverweisen, wenn der in erster Instanz unterlaufene Verfahrens- oder Urteilsmangel im zweiten Rechtszug nicht behoben werden kann, aber eine Fortsetzung des Verfahrens erforderlich ist.*)

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Online seit 9. September

IMRRS 2025, 1183
ProzessualesProzessuales
Ordnungsgemäß eingegangene Schriftsätze sind zu berücksichtigen!

BGH, Beschluss vom 30.07.2025 - XII ZB 51/25

Das Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es ordnungsgemäß eingegangene Schriftsätze nicht berücksichtigt. (Rn. 8-10)

In Betreuungssachen sind bis zur Beschwerdeentscheidung eingegangene Schriftsätze des Beschwerdeführers grundsätzlich zu berücksichtigen, selbst wenn die Entscheidung bereits unterzeichnet, aber noch nicht an die Geschäftsstelle übergeben wurde. (Rn. 9)

Die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist entscheidungserheblich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Berücksichtigung der Schriftsätze zu einer anderen Beurteilung geführt hätte. (Rn. 12)

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IMRRS 2025, 1184
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wer wieder zu Geld kommt, wird auch wieder zugelassen!

BGH, Beschluss vom 12.08.2025 - AnwZ (Brfg) 21/25

1. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen. Nachträgliche Entwicklungen sind einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten.

2. Eine Konsolidierung der Vermögensverhältnisse muss in einem Wiederzulassungsverfahren geltend gemacht werden. Der Rechtsanwalt hat bei nachträglichem Wegfall des Widerrufsgrunds einen Anspruch auf sofortige Wiederzulassung.

3. Ein ärztliches Attest muss die Verhandlungsunfähigkeit substantiiert, eindeutig und nachvollziehbar beschreiben, um dem Gericht die Beurteilung der Reise- und Verhandlungsfähigkeit des Beteiligten zu ermöglichen.

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IMRRS 2025, 1169
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert der Beauftragung eines Rechtsanwalts in WEG-Sache?

OLG München, Beschluss vom 12.03.2025 - 32 W 187/25 WEG

Der Streitwert einer Klage, mit der ein Beschluss angefochten wird, in dem ein Wohnungseigentümer zu einer Leistung aufgefordert wird und mit der Durchsetzung des Anspruchs der Gemeinschaft ein Rechtsanwalt beauftragt wird, ist mit den Kosten des Rechtsstreits zu bemessen, mit dem die Gemeinschaft den Anspruch gerichtlich verfolgt.*)

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Online seit 8. September

IMRRS 2025, 1166
ProzessualesProzessuales
Wenn die Steilvorlage des Beklagten ungenutzt bleibt ...

OLG Celle, Urteil vom 29.04.2025 - 5 U 1/25

Der Kläger kann sich nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit des Parteivorbringens zwar die von seinem Sachvortrag abweichenden - und für ihn günstigen - Behauptungen des Beklagten zu eigen machen und seine Klage darauf stützen. Das Vorbringen des Beklagten darf der Entscheidung aber nur dann zu Grunde gelegt werden, wenn der Kläger es sich zumindest hilfsweise zu eigen macht (hier verneint).

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Online seit 5. September

IMRRS 2025, 1152
ProzessualesProzessuales
Befangenheit wegen Verstoßes gegen die Wartepflicht?

BVerwG, Beschluss vom 21.02.2025 - 9 A 16.24

1. Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub dulden. Die weitere aktive Mitwirkung am Verfahren ist dem Richter untersagt. Hingegen unterfällt eine reine Aktenverwaltung wie beispielsweise die Weiterleitung von Schriftsätzen nicht der Sperrwirkung.

2. Ein Verstoß gegen die Wartepflicht begründet für sich genommen noch keine Besorgnis der Befangenheit. Eine solche ist vielmehr regelmäßig erst dann anzunehmen, wenn schwerwiegende oder wiederholte Verstöße vorliegen und der abgelehnte Richter den Eindruck hat entstehen lassen, dass ihm das laufende Ablehnungsverfahren gleichgültig sei und er das laufende Ablehnungsverfahren nicht zu berücksichtigen brauche.

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IMRRS 2025, 1150
BausicherheitenBausicherheiten
Wann verjährt ein Anspruch aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft?

LG Karlsruhe, Urteil vom 08.07.2025 - 4 O 129/25

1. Die Verjährung eines Anspruchs aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, die vorsieht, dass der Bürge nur unter den in § 650f Abs. 2 Satz 2 BGB genannten Voraussetzungen zur Zahlung verpflichtet ist, beginnt nicht, ehe diese Voraussetzungen nicht eingetreten sind.*)

2. Solange die Verjährung einer Bürgschaftsschuld nicht begonnen und der Bürge seine Haftung nicht ernsthaft bestritten hat, besteht grundsätzlich kein Feststellungsinteresse für eine Feststellungsklage gegen den Bürgen. Offen bleibt, ob Abweichendes gilt, wenn sich der Bürge auf Aufforderung des Gläubigers nicht dazu erklärt, ob er die Hauptschuld und die daraus gegebenenfalls folgende - nicht fällige - Bürgschaftsschuld anerkennt.*)

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Online seit 4. September

IMRRS 2025, 1158
ProzessualesProzessuales
Rechtsbeschwerde wegen Verletzung von Verfahrensgrundrecht ist subsidiär!

BGH, Beschluss vom 29.07.2025 - VI ZB 31/24

Eine auf die Verletzung eines Verfahrensgrundrechts gestützte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn es der Beschwerdeführer im Rahmen des vorinstanzlichen Rechtsmittels versäumt hat, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern.*)

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Online seit 3. September

IMRRS 2025, 1145
ProzessualesProzessuales
Rückzahlung von Sachverständigenvorschuss

LG Aachen, Beschluss vom 07.07.2025 - 1 O 293/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2025, 1107
ProzessualesProzessuales
Rechtsfehler werden nicht im Ablehnungsverfahren überprüft!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.07.2025 - 1 W 31/25

1. Die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit kann grundsätzlich nicht erfolgreich auf die Verfahrensweise oder die Rechtsauffassung eines Richters gestützt werden. Denn im Ablehnungsverfahren geht es allein um die Parteilichkeit des Richters und nicht um die Richtigkeit seiner Handlungen und Entscheidungen, deren Überprüfung allein dem Rechtsmittelgericht vorbehalten ist.

2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten (verfassungs-)rechtlichen Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken.

3. Freundschaftliche Beziehungen zwischen Richter und Partei, die über das übliche Maß persönlicher oder kollegialer Bekanntschaft hinausgehen, können Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen. An die Qualität und Intensität eines als Ablehnungsgrund in Betracht kommenden Freundschaftsverhältnisses zu dem Prozessvertreter einer Partei sind höhere Anforderungen zu stellen als an ein solches Näheverhältnis zu einer Partei selbst.

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Online seit 2. September

IMRRS 2025, 1147
ProzessualesProzessuales
Anhörungsrüge muss Gehörsverstoß darlegen!

BGH, Beschluss vom 05.08.2025 - VIII ZA 7/24

1. Eine Anhörungsrüge ist unzulässig, wenn der Sachverhalt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör darlegt.

2. Eine "Nachbegründung" der Anhörungsrüge ist unwirksam, wenn sie nicht innerhalb der Notfrist von zwei Wochen erfolgt.

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IMRRS 2025, 1109
ProzessualesProzessuales
E-Mail ist keine Urkunde!

VG Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2025 - 9 K 2889/24

1. Der Ausdruck einer E-Mail ist weder eine Urkunde gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 416 ZPO noch gemäß § 153 VwGO i.V.m. § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO.*)

2. Der Vortrag des Klägers muss schlüssig ergeben, dass die aufgefundene Urkunde zur Herbeiführung einer ihm günstigeren Entscheidung geeignet gewesen wäre; andernfalls ist die Restitutionsklage unzulässig.*)

3. Der Restitutionsgrund des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO dient nicht dazu, sonstige, im Vorprozess nicht angetretene Beweise in das Verfahren einzuführen.*)

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Online seit 1. September

IMRRS 2025, 1143
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Wann ist allgemeine Glätte hinreichend substanziiert dargelegt?

BGH, Beschluss vom 01.07.2025 - VI ZR 357/24

1. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn offenkundig unrichtig überhöhte Anforderungen an die Substantiierungspflicht zum Vorliegen einer die Streupflicht auslösenden allgemeinen Glätte gestellt werden.*)

2. Ein in zweiter Instanz konkretisiertes Vorbringen ist dann nicht neu im Sinne von § 531 Abs. 2 ZPO, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus erster Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird.*)

3. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der die Räum- und Streupflicht Verletzende und für die Sicherheit eines Verkehrswegs Verantwortliche durch die Pflichtverletzung die maßgebliche Ursache für einen Unfall setzt, der sich infolge der nicht beseitigten Gefahrenlage ereignet. Ein die Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen ausschließender, weit überwiegender Verursachungsbeitrag des Geschädigten kann nur angenommen werden, wenn das Handeln des Geschädigten von einer ganz besonderen, schlechthin unverständlichen Sorglosigkeit gekennzeichnet ist.*)

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IMRRS 2025, 1144
ProzessualesProzessuales
Niederschlagung der Gerichtskosten nur bei schwerem Verfahrensfehler!

BGH, Beschluss vom 18.06.2025 - IV ZB 26/24

1. Eine Niederschlagung der Gerichtskosten setzt einen offensichtlichen und schweren Verfahrensfehler oder eine eindeutige Verkennung materiellen Rechts voraus.

2. Die Entscheidung über die Nichterhebung der Kosten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Erinnerung gegen den Kostenansatz, wenn eine Kostenrechnung durch den Kostenbeamten erstellt wurde.

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