Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16496 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IMRRS 2004, 1899
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 28.03.2001 - XII ZB 32/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1896
Prozessuales
BGH, Urteil vom 27.03.2001 - VI ZR 18/00
Das Gericht hat Zweifel und Unklarheiten aufgrund unterschiedlicher Bekundungen des gerichtlichen Sachverständigen im Laufe eines Arzthaftungsprozesses durch eine gezielte Befragung des Gutachters zu klären. Mangels ausreichender medizinischer Sachkunde darf es sich nicht mit einer eigenen Interpretation der Ausführungen über Widersprüche hinwegsetzen.*)
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IMRRS 2004, 1889
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 22.03.2001 - IX ZR 373/98
1. Eine (unentgeltliche) Verfügung liegt auch vor, wenn die zuwendende Handlung des Gemeinschuldners zwar von einem vollmachtlosen Vertreter vorgenommen wurde, den Begünstigten aber in die Lage versetzte, das zugewendete Vermögensgut tatsächlich zu nutzen und weiterzuübertragen.*)
2. Ist das Recht zur Teilnahme mit Mannschaften am sportlichen Wettbewerb einer Bundesliga von Rechts wegen übertragbar und werden für die Übertragung üblicherweise Geldbeträge bezahlt, so ist es grundsätzlich pfändbar und unterliegt dem Konkursbeschlag.*)
3. Zu Zwecken der Liquidation galt ein eingetragener Verein trotz Konkurseröffnung über sein Vermögen als rechtsfähig. Damit verblieb ihm grundsätzlich auch die Befugnis, das übertragbare Teilnahmerecht seiner Mannschaften am sportlichen Wettbewerb einer Bundesliga zu verwerten.*)
4. Zur Wertbemessung für ein Teilnahmerecht von Mannschaften am sportlichen Wettbewerb einer Bundesliga.*)
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IMRRS 2004, 1888
Prozessuales
BGH, Urteil vom 22.03.2001 - IX ZR 407/98
Die Beschwerde gegen die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe kann unter denselben Voraussetzungen wie das ursprüngliche Gesuch den Fristablauf hemmen, solange darüber nicht entschieden ist (im Anschluß an BGHZ 70, 235 ff).*)
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IMRRS 2004, 1877
Prozessuales
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - VI ZR 325/99
Besteht die Möglichkeit des Eintritts weiterer Verletzungsfolgen, so kann ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Ersatzpflicht für immaterielle Zukunftsschäden auch dann gegeben sein, wenn der Schmerzensgeldanspruch dem Grunde nach bereits für gerechtfertigt erklärt worden ist.*)
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IMRRS 2004, 1871
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2004 - 2 W 24/04
Wird der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens nach Zustellung und vor dem Beginn einer Beweiserhebung zurückgenommen, sind auf entsprechendes Begehren des Antragsgegners die Kosten des Verfahrens einschließlich der Auslagen des Antragsgegners selbst dann dem Antragsteller aufzuerlegen, wenn Grund für die Rücknahme ist, dass der Antragsgegner die gerügten Mängel nachträglich beseitigt hat.
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IMRRS 2004, 1869
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2003 - 14 W 52/03
Eine Fristsetzung zur Klageerhebung scheidet aus, wenn sich die Parteien außergerichtlich geeinigt haben und für eine Klageerhebung mithin kein Raum mehr ist, denn eine etwaige Klage müsste wegen der außergerichtlichen Einigung als unzulässig abgewiesen werden.
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IMRRS 2004, 1868
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2003 - 24 U 111/02
1. Die Bedeutung der Symptom-Rechtsprechung des BGH beschränkt sich nicht auf vorprozessuale Mängelrügen, sie gilt auch für das prozessuale Verfahren.
2. Mangelt es am vollsteckungsfähigen Inhalt eines Ausspruchs, ist eine Vollstreckungsgegenklage unzulässig.
3. Bei der Auslegung von Prozesshandlungen ist davon auszugehen, dass die Partei das anstrebt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der der recht verstandenen Interessenlage der Parteien entspricht.
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IMRRS 2004, 1863
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2004 - 5 W 8/04
1. Das von einer klagenden Partei zunächst angegangene Gericht darf, auch wenn es sich selbst für unzuständig hält, eine Verweisung an ein anderes Gericht erst dann aussprechen, wenn es zuvor dessen Zuständigkeit pflichtgemäß geprüft und bejaht hat.
2. Eine Verweisung bindet ausnahmsweise dann nicht, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, weil er entweder auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er einer gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als objektiv willkürlich betrachtet werden muss.
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IMRRS 2004, 1862
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2004 - 11 W 13/04
1. Der Antrag ist für die Streitwertbemessung insoweit von maßgebender Bedeutung, als die jeweilige Partei durch ihn ihr Interesse am Rechtstreit konkretisiert und zum Ausdruck bringt. Er ist jedoch gegebenenfalls auszulegen.
2. Ein Antrag eines Streithelfers oder Nebenintervenienten ist selbst ohne ausdrückliche Beschränkung dahin zu verstehen, dass der Streithelfer bzw. Nebenintervenient die Partei nur soweit unterstützt, als sein eigenes Interesse betroffen ist.
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IMRRS 2004, 1860
Prozessuales
OLG Rostock, Beschluss vom 19.03.2004 - 1 W 28/03
Gegen den Kostenvorschussanspruch aus § 887 Abs. 2 ZPO kann jedenfalls mit einer unstreitigen Forderung aufgerechnet werden.*)
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IMRRS 2004, 1856
Bauvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 07.04.2004 - 4 U 149/02
1. Das Gericht hat - auch bei fehlendem Klägereinwand - darauf hinzuweisen, wenn eine Rechnung nicht hinreichend spezifiziert ist.
2. Das Erfordernis einer näher spezifizierte Rechnung ist keine Frage der Beweiswürdigung, sondern eine solche der Anforderungen an die Darlegung der Partei, der zur Bewirkung vollständiger Erklärung und der Ergänzung unzureichender Angaben gemäß § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO durch gerichtlichen Hinweis nachzugehen ist.
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IMRRS 2004, 1855
Immobilien
OLG Rostock, Urteil vom 06.05.2004 - 1 U 183/02
1. Der Besitz an beweglichen Sachen begründet nicht in jedem Fall ein die Veräußerung hinderndes Recht i.S.v. § 771 Abs. 1 ZPO. Hierzu bedarf es grundsätzlich noch eines Rechts zum Besitz.*)
2. Rein schuldrechtliche Ansprüche auf Verschaffung oder Belassung des Besitzes stellen ein die Veräußerung hinderndes Recht nur dar, wenn das obligatorische Recht geeignet ist, die Nichtzugehörigkeit der betreffenden Sache zum Vermögen des Schuldners zu begründen.*)
3. Daran fehlt es, wenn der Schuldner die von ihm betriebene Hotelanlage einem Dritten zwar auf der Grundlage eines "Pachtvertrages" überläßt, dieser Vertrag jedoch als sog. Management-Vertrag ausgestaltet ist, bei dem zur Bewahrung erhaltener öffentlicher Zuschüsse das volle unternehmerische Risiko bei dem Schuldner verbleibt.*)
4. Ein Sicherungsübereignungsvertrag mit einer Übersicherung von 500 % ist sittenwidrig und damit nichtig.*)
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IMRRS 2004, 1846
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.07.2004 - 5 W 88/04
1. Mit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs können neue Ablehnungsgründe in Bezug auf einen Sachverständigen geltend gemacht werden.*)
2. Die nicht offen gelegte Kontaktaufnahme eines Sachverständigen mit einer Partei begründet die Besorgnis der Befangenheit.*)
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IMRRS 2004, 1838
Bausicherheiten
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2004 - 23 U 172/03
1. Der Bürge hat nach Erfüllung der Bürgschaftsschuld einen Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde aus einer entsprechenden Anwendung des den Schuldschein betreffenden § 371 BGB (Anschluss an OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, NJW-RR 2003, 668); wegen dieses Anspruchs kann er gegenüber dem Erfüllungsverlangen des Gläubigers ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend machen.*)
2. Dieses Zurückbehaltungsrecht stellt eine Einrede des Bürgen mit der Rechtsfolge des § 274 BGB dar; der Gläubiger muss die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde dagegen bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern für eine formal ordnungsgemäße Inanspruchnahme des Bürgen nicht von sich aus anbieten, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist.*)
3. Der aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern verpflichtete Bürge kann seiner Inanspruchnahme aus der Bürgschaft Einwendungen aus dem Verhältnis des Gläubigers zum Hauptschuldner nur entgegensetzen, wenn der Gläubiger seine formale Rechtsstellung offensichtlich missbraucht. Das ist nur dann der Fall, wenn es offen auf der Hand liegt oder zumindest liquide beweisbar ist, dass der materielle Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).*)
4. Alle Streitfragen, deren Beantwortung sich nicht ohne weiteres ergibt, sind bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht im Erstprozess, sondern im Rückforderungsprozess auszutragen; damit ist im Urkundenprozess nicht das Nachverfahren des § 600 ZPO gemeint, sondern der auf Rückzahlung der Bürgschaftssumme gerichtete Prozess nach Zahlung durch den Bürgen.*)
5. Diese Grundsätze gelten auch für die Einwendung des Bürgen, die Verpflichtung des Hauptschuldners zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern sei deshalb unwirksam, weil sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sei.*)
6. Im Einzelnen ausgehandelt im Sinne des § 1 Abs. 2 AGBG a. F. (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB n. F.) kann eine Vertragsklausel insbesondere im unternehmerischen Geschäftsverkehr im Einzelfall auch dann sein, wenn sie selbst als Ergebnis der Vertragsverhandlungen unverändert bleibt.*)
7. Beruft sich der Schuldner erst nach Eintritt des Verzuges auf ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB, wird der bereits eingetretene Verzug nicht ohne weiteres beseitigt (Anschluss BGH, Urteil vom 6.6.2000 – X ZR 48/98; BGH NJW 1971, 421).*)
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IMRRS 2004, 1837
Rechtsanwälte
OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.07.2004 - 5 W 2374/04
Werden in einem Prozessvergleich Ansprüche aus einem anderen Rechtsstreit mitverglichen und vertritt der Rechtsanwalt die Partei in beiden Prozessen, erhält dieser nur in dem mitverglichenen Rechtsstreit eine volle Prozessgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) sowie insgesamt eine Vergleichsgebühr aus dem addierten Geschäftswert aller mitverglichenen Prozesse (§ 23 Abs. 1 BRAGO), aber keine (weitere) halbe Differenzprozessgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO.*)
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IMRRS 2004, 1835
Insolvenzrecht
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.07.2004 - 12 W 58/04
Ein Insolvenzverwalter, der Rechtsanwalt ist, ist wie ein Unternehmer mit Rechtsabteilung zu behandeln, nicht wie ein Rechtsanwalt, der einen Privatprozess führt (Abweichung von Thüringer OLG, ZinSO 2003, 523).*)
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IMRRS 2004, 1830
Prozessuales
OLG Frankfurt, Urteil vom 08.07.2004 - 2 W 44/02
Zu den Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung, wenn der Zustelladressat versucht, die Zustellung an ihn zu vereiteln.*)
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IMRRS 2004, 1821
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 30.06.2004 - 2Z BR 116/04
§ 287 ZPO ist in einem Schadensersatzverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz entsprechend anwendbar.*)
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IMRRS 2004, 1820
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2004 - 25 W 34/04
Wird der Rechtsanwalt von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit ihrer Vertretung beauftragt, fällt die Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO nicht an, da die GbR selbst (teil-)rechtsfähig ist. Wenn die Gesellschafter der GbR den Rechtsanwalt als Einzelperson beauftragen, verstoßen sie gegen den das Kostenerstattungsrecht beherrschenden Grundsatz möglichst kostensparenden prozessualen Vorgehens und können aus diesem Verstoß keine Rechte herleiten.*)
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IMRRS 2004, 1819
Prozessuales
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.06.2004 - 4 W 78/04
Eine Beweisantizipation ist im Prozesskostenhilfeverfahren nur dann erlaubt, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Entscheidung zu Gunsten des Hilfsbedürftigen ausschließt.*)
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IMRRS 2004, 1813
Prozessuales
OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.04.2004 - 4 U 145/03
Ein Teilurteil, das die Klageforderung in dem Umfang zuspricht, in dem bestimmte, ihr als bloße Rechnungsposten in einem Abrechnungsverhältnis entgegen gesetzte Abzugspositionen für unbegründet erachtet werden, ist unzulässig.*)
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IMRRS 2004, 1812
Prozessuales
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.03.2004 - 4 W 22/04
1. Hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung nur teilweise Aussicht auf Erfolg und ist insoweit die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte gegeben, so ist die Prozesskostenhilfe für eine Klage vor dem Landgericht zu versagen.*)
2. Auf Antrag des Antragstellers kann in diesem Falle das Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren an das sachlich zuständige Amtsgericht verwiesen werden.*)
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IMRRS 2004, 1807
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2004 - 15 AR 1/04
1. Ein Verweisungsbeschluss in einem Bauprozess, bei dem das Gericht für den Vergütungsanspruch des Unternehmers - entgegen der herrschenden Meinung - keinen Erfüllungsort am Ort des Bauwerks annimmt, ist nicht willkürlich und daher bindend.*)
2. Für die Bindungswirkung ist darauf abzustellen, ob der Verweisungsbeschluss bei objektiver Betrachtungsweise vertretbar erscheint; auf die Frage, inwieweit die maßgeblichen Rechtsfragen von dem verweisenden Gericht gesehen und geprüft wurden, kommt es nicht an.*)
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IMRRS 2004, 1806
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 10.05.2004 - 11 W 26/04
1. Die Zurückweisung des innerhalb eines selbständigen Beweisverfahrens gestellten Gesuches auf eine erneute Begutachtung oder eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen zum gleichen Beweisthema unterliegt nicht der sofortigen Beschwerde.
2. Wird Einholung eines Gutachtens zu einer über das ursprüngliche Beweisthema hinausgehenden Frage verweigert oder gibt das Gericht dem Antrag mit der Begründung nicht statt, das selbständige Beweisverfahrens sei beendet, ist die sofortige Beschwerde statthaft.
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IMRRS 2004, 1803
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 26.05.2004 - 2Z BR 56/04
1. Der Umfang der materiellen Rechtskraft eines im Wohnungseigentumsverfahren ergangenen Beschlusses ist durch Auslegung zu ermitteln.*)
2. Aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme kann bei zerstrittenen Wohnungseigentümern die Pflicht folgen, ihre Rechte so auszuüben, dass Streit fördernde Begegnungen vermieden werden.*)
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IMRRS 2004, 1801
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 28.05.2004 - 16 W 8/04
1. Antragsteller im selbständigen Beweisverfahren sind grundsätzlich berechtigt, dem Sachverständigen Ergänzungsfragen zu seinem vorgelegten schriftlichen Gutachten zu stellen und bei Lückenhaftigkeit des Gutachtens ein Ergänzungsgutachten zu beantragen.
2. Nicht möglich ist es jedoch, bereits eindeutig beantwortete Fragen erneut vom Sachverständigen überprüfen zu lassen.
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IMRRS 2004, 1796
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 09.06.2004 - 2Z BR 94/04
1. Ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK wegen überlanger Verfahrensdauer führt nicht zu einer Aufhebung und Zurückverweisung, wenn das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache abschließend entscheiden kann.*)
2. Ein erheblicher zeitlicher Abstand (hier: ca. 2 1/2 Jahre) zwischen mündlicher Verhandlung und Entscheidung führt im Wohnungseigentumsverfahren nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung, wenn von einer erneuten Verhandlung weder eine weitere Sachaufklärung noch eine gütliche Einigung zu erwarten gewesen wäre.*)
3. Eine bauliche Veränderung liegt nicht vor, wenn der Bauträger vor Eintragung einer Eigentumsvormerkung eine von der Teilungserklärung abweichende Bauausführung vollendet.*)
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IMRRS 2004, 1783
Prozessuales
BGH, Urteil vom 16.07.1998 - I ZR 32/96
1. Das Berufungsgericht muß die Aussage einer nach § 448 ZPO vernommenen Partei in die Beweiswürdigung auch dann einbeziehen, wenn es aus seiner Sicht keinen Anlaß für eine Parteivernehmung gesehen hätte.*)
2. Auch von der Würdigung der Aussage einer Partei im angefochtenen Urteil darf das Rechtsmittelgericht nicht abweichen, ohne die Partei erneut vernommen zu haben.*)
3. Ein in der Anordnung einer Parteivernehmung nach § 448 ZPO liegender Verfahrensverstoß kann grundsätzlich noch in der Berufungsbegründung gerügt werden. Ein nach der Vernehmung erfolgtes rügeloses Verhandeln steht der späteren Rüge nicht entgegen.*)
4. Im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 448 ZPO kann auch der Umstand berücksichtigt werden, daß es um die Aufklärung eines sog. Vieraugengesprächs geht, das die zu vernehmende Partei mit einem als Zeugen vernommenen Mitarbeiter der Gegenseite geführt hat. Dem Gebot der prozessualen Waffengleichheit kann allerdings auch durch eine persönliche Anhörung der Partei nach § 141 ZPO genügt werden.*)
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IMRRS 2004, 1780
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.02.2002 - IV ZR 191/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1779
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.02.2002 - I ZB 23/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1778
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.02.2002 - II ZR 91/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1775
Prozessuales
BGH, Urteil vom 07.02.2002 - III ZR 92/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1766
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.08.2004 - 4 W 98/04
Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens werden von der Kostenentscheidung in der Hauptsache nicht erfasst, wenn die Klage als unzulässig abgewiesen worden ist.*)
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IMRRS 2004, 1765
Rechtsanwälte
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.07.2004 - 4 W 91/04
Durch einen im schriftlichen Verfahren abgeschlossenen Vergleich entsteht weder eine Erörterungs- noch eine Verhandlungsgebühr.*)
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IMRRS 2004, 1764
Prozessuales
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.07.2004 - 4 W 79/04
Richtete sich die Klageerhebung gegen eine infolge Löschung im Handelsregister nicht mehr existierende Gesellschaft und ist zu deren Gunsten eine Kostengrundentscheidung ergangen, so findet weder für sie noch für ihren früheren Geschäftsführer eine Kostenfestsetzung statt.*)
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IMRRS 2004, 1763
Prozessuales
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.08.2004 - 4 U 139/04
1. Der Rechtsanwalt, der einer Berufungsschrift unterzeichnet, muss diese persönlich auf ihre richtige Adressierung überprüfen. Dies gilt auch dann, wenn die Rechtsmittelschrift in automatisierter Weise durch Verwendung eines Computerprogramms erstellt worden ist.*)
2. Geht die Berufung erst am Tag des Ablaufs der Berufungsfrist bei einem unzuständigen Gericht ein, so kann die Partei nicht damit rechnen, noch innerhalb der Berufungsfrist telefonisch oder per Telefax auf die fehlerhafte Einlegung des Rechtsmittels hingewiesen zu werden. Die Partei kann auch nicht erwarten, dass das angegangene unzuständige Gericht alles daransetzt, die unzulässige Berufung noch am Tage ihres Eingangs per Telefax an das zuständige Berufungsgericht weiterzuleiten.*)
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IMRRS 2004, 1755
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2004 - 22 W 8/04
1. Die Verwertung der in dem selbständigen Beweisverfahren erhobenen Beweise ist Voraussetzung für eine Berücksichtigung der entsprechenden Kosten bei der Kostenausgleichung im Hauptsacheprozess.
2. Dies gilt auch im Hinblick auf die im selbständigen Beweisverfahren angefallene Beweisgebühr gemäß §§ 48, 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO. Diese ist gemäß § 37 Nr. 3 BRAGO dann im Hauptsacheverfahren erstattungsfähig, wenn das Gericht zum Ausdruck bringt, dass durch die Benutzung des Ergebnisses des selbständigen Beweisverfahrens beweisbedürftige Umstände geklärt werden sollen.
3. Dass der Beklagte dann im Rahmen des anschließenden schriftlichen Verfahrens die Klageforderung anerkennt, so dass es zu einer Verwertung des Gutachtens im Urteil nicht mehr kommt, steht der Berücksichtigung der angefallenen Beweisgebühr nicht entgegen.
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IMRRS 2004, 1753
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2004 - 4 W 34/04
1. Die Anforderung eines Auslagenvorschusses für die Kosten einer Beweisaufnahme ist auch im selbstständigen Beweisverfahren nicht mit sofortiger Beschwerde anfechtbar.*)
2. Die Weiterleitung eines bereits eingeholten schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien kann vom Gericht nicht von der Einzahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden.*)
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IMRRS 2004, 1752
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 23.09.2004 - VII ZR 173/03
Ein Vorbringen kann gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht als verspätet zurückgewiesen werden, wenn es einen Gesichtspunkt betrifft, der vom Gericht des ersten Rechtszuges für unerheblich gehalten worden ist und dessen Zurückhaltung durch das erstinstanzliche Verfahren veranlaßt worden ist (im Anschluß an BGH, Urteil vom 19. Februar 2004 - III ZR 147/03).*)
a) Hat der Auftraggeber eines Vertrages, in dem die VOB/B vereinbart worden ist, nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Schlußrechnung Einwendungen gegen deren Prüfbarkeit erhoben, wird der Werklohn auch dann fällig, wenn die Rechnung objektiv nicht prüfbar ist. Es findet die Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist (im Anschluß an BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02).*)
b) Ist wegen der Insolvenz des Auftragnehmers und wegen des Zeitablaufs die Erstellung einer prüfbaren Schlußrechnung nicht möglich, kann die Klage nicht allein deshalb als zur Zeit unbegründet abgewiesen werden, weil eine prüfbare Schlußrechnung nicht vorliegt. Die Klage kann dann aufgrund eines Vortrages ganz oder teilweise Erfolg haben, der dem Tatrichter eine ausreichende Grundlage für eine Schätzung nach § 287 ZPO bietet.*)
IMRRS 2004, 1749
Architekten und Ingenieure
LG Hamburg, Beschluss vom 10.09.2004 - 329 O 300/04
Der als Sonderfachmann eingeschaltete Bodengutachter kann sein Honorar am Ort des Bauvorhabens einklagen. Es besteht der Gerichtsstand des beiderseitigen Erfüllungsortes.
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IMRRS 2004, 1747
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 31.01.2002 - III ZB 69/01
Zu den Sorgfaltsanforderungen an den Prozeßbevollmächtigten, in dessen Büro am letzten Tag der Berufungsfrist Handwerkerarbeiten in begrenztem Umfang vorgenommen werden.*)
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IMRRS 2004, 1742
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 29.01.2002 - VI ZB 28/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1741
Prozessuales
BGH, Urteil vom 29.01.2002 - XI ZR 112/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1738
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.01.2002 - VIII ZB 42/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1737
Prozessuales
BGH, Urteil vom 22.01.2002 - XI ZR 331/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1736
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.01.2002 - II ZB 2/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1730
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.12.2001 - IV ZB 11/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1725
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.11.2001 - XII ZB 195/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1724
Prozessuales
BGH, Urteil vom 15.11.2001 - I ZR 76/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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