Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1321 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 0559
Sachverständige
OLG Koblenz, Beschluss vom 27.02.2012 - 14 W 107/12
Hat ein Sachverständiger die Dreimonatsfrist für die Geltendmachung seines Vergütungsanspruchs versäumt und gewährt ihm das Gericht dagegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ist diese Entscheidung für die Staatskasse unanfechtbar.
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IMRRS 2012, 0475
Sachverständige
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.11.2011 - 5-2 StE 7/11
Eine vom Gericht angeordnete Mittagspause ist jedenfalls dann, wenn der Sachverständige glaubhaft vorbringt, dass er üblicherweise keine Mittagspausen einlegt, sondern arbeitet, als Wartezeit im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG zu vergüten.*)
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IMRRS 2012, 0404
Sachverständige
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2010 - 12 W 55/10
Reagiert ein Sachverständiger in seinem Ergänzungsgutachten auf in sachlicher Form vorgebrachte Kritik persönlich betroffen und verbalagressiv, kann dies die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen.
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IMRRS 2012, 0395
Sachverständige
OLG Bremen, Beschluss vom 09.01.2012 - 3 W 28/11
1. Ein Verfahrensfehler eines Sachverständigen rechtfertigt nicht ohne weiteres die Besorgnis der Befangenheit. Erforderlich ist vielmehr, dass sich etwa durch die Art oder Häufung von Verfahrensfehlern zum Nachteil einer Partei bei einer vernünftigen und besonnenen Partei der Eindruck unsachlicher Einstellung oder willkürlichen Verhaltens des abgelehnten Sachverständigen ergibt.*)
2. Die Besorgnis der Befangenheit besteht deshalb nicht, wenn der Sachverständige einen Ortstermin in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten einer Partei den Parteien und ihren Verfahrensbevollmächtigten nicht bekannt gibt und es auch sonst insoweit nicht zu einer Kontaktaufnahme während des Ortstermins gekommen ist.*)
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IMRRS 2012, 0320
Prozessuales
OLG Naumburg, Beschluss vom 26.10.2011 - 10 W 21/11
Der Streitwert im Fall einer Sachverständigenablehnung bemisst sich mit einem Drittel des Wertes des zugrunde liegenden Verfahrens.*)
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IMRRS 2012, 0258
Prozessuales
OLG Naumburg, Beschluss vom 12.09.2011 - 10 W 49/11
Ist streitig, ob Bodenwertermittlungen eines Gutachterausschusses fehlerhaft sind, so darf kein für diesen Gutachterausschuss tätiger Sachverständiger als Gutachter bestellt werden, auch wenn dieser durch seine Tätigkeit bereits Vorkenntnisse hat und in seiner Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei ist. Geschieht dies doch, ist seine Ablehnung durch die Partei begründet. Das schließt die Bestellung eines für einen anderen regionalen Gutachterausschuss tätigen Sachverständigen nicht aus.*)
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IMRRS 2012, 0181
Sachverständige
OLG Frankfurt, Urteil vom 20.12.2011 - 9 U 60/11
Zu den Anforderungen an ein Sachverständigengutachten, das zum Beweis der Behauptung eingeholt wird, von einem nahegelegenen Blockheizkraftwerk gingen Immissionen in Form von Brummtönen und Vibrationen aus, im Hinblick auf die Vorgaben der TA-Lärm (GMBl. Nr. 26/1998, 503).*)
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IMRRS 2012, 0180
Sachverständige
OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.09.2011 - 8 U 2204/08
Ein grob fahrlässiges, zum Entfallen des Entschädigungsanspruchs führendes Verhalten des erfolgreich abgelehnten (medizinischen) Sachverständigen kann darin liegen, dass er das mit der inhaltlichen Klärung der Beweisfrage in keinem Zusammenhang stehende Verhalten des Prozessbevollmächtigten einer Partei unsachlich würdigt oder sich vorwurfsvoll zur Lebensführung einer Prozesspartei äußert, ohne hierzu Feststellungen getroffen zu haben.*)
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IMRRS 2012, 0177
Sachverständige
OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.2009 - 16 W 109/09
1. Das Ablehnungsrecht ist nicht das geeignete Mittel, um Beurteilungsdifferenzen auszutragen.
2. Soweit ein Gutachten klärungsbedürftige Fragen aufwirft, wird eine vernünftige Partei eine Erläuterung durch den Sachverständigen nach § 411 Abs. 3 ZPO beantragen oder anregen, gemäß § 412 ZPO eine neue Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anzuordnen.
3. Gibt das Gericht dem Sachverständigen auf, er solle bei seiner Begutachtung die Erklärungen und Aussagen aus einem Verhandlungstermin berücksichtigen, so liegt kein Ablehnungsgrund vor, wenn der Sachverständige diese Vorgabe befolgt und eine Bewertung vornimmt.
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IMRRS 2012, 0174
Sachverständige
OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2011 - 20 W 200/11
1. Aufwendungen, die einem Sachverständigen durch die Zuziehung einer Hilfskraft entstanden sind, können ihm nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 JVEG erstattet werden, sofern die Hinzuziehung für die Erstellung des Gutachtens notwendig war und hierdurch gesonderte Kosten angefallen sind.
2. Das Festsetzungsverfahren nach § 4 Abs. 1 JVEG beinhaltet keine Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger im Sinne des § 203 BGB und hemmt demzufolge die Verjährung nicht.
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IMRRS 2012, 0094
Sachverständige
VG Lüneburg, Urteil vom 31.08.2011 - 5 A 51/10
Bedenken gegen die Eignung als öffentlicher Sachverständiger bestehen in der Regel, wenn der Sachverständige wiederholt gerichtliche Gutachtenaufträge zeitlich erheblich verzögert bearbeitet hat und gegen ihn deshalb in mehreren Fällen Ordnungsgelder angedroht und verhängt worden sind.*)
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IMRRS 2012, 0067
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.12.2011 - X ZR 116/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 0058
Sachverständige
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2010 - 5 W 33/10
1. Die Einordnung in eine bestimmte Honorargruppe kann nicht allein deshalb erfolgen, weil der Sachverständige vor Beginn seiner Tätigkeit mitgeteilt hat, er werde nach dieser Honorargruppe abrechnen.
2. Die individuellen Kenntnisse des Sachverständigen und seine Fähigkeiten sind nicht maßgeblich für die Eingruppierung in eine Honorargruppe.
3. Ein Sachverständiger kann sich nur dann auf Vertrauensschutz berufen, wenn seitens des Gerichts fehlerhafte oder unrichtige Auskünfte oder Zusagen erteilt worden sind, die beim Sachverständigen die unrichtige Vorstellung ausgelöst haben, er könne nach dem erhöhten Stundensatz abrechnen.
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IMRRS 2012, 0056
Sachverständige
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.12.2011 - 5 OB 411/11
Zur Frage, ob ein Arzt, der zu einer mündlichen Verhandlung als sachverständiger Zeuge geladen und in der Verhandlung vernommen worden ist, beanspruchen kann, nicht als Zeuge entschädigt, sondern als Sachverständiger vergütet zu werden.*)
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IMRRS 2012, 0013
Sachverständige
OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2011 - 6 U 107/11
1. Im Rahmen der Grundsätze des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter fehlt es an der Schutzbedürftigkeit des Dritten, wenn diesem eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - mit einem zumindest gleichwertigen Inhalt zustehen.*)
2. Derartige inhaltsgleiche Ansprüche sind auch solche auf Anpassung der von einem Sachverständigen als Schiedsgutachter im Sinne der §§ 317, 319 BGB bestimmten Leistung.*)
3. Neben diesem - vom Dritten gegen den eigenen Vertragspartner zu richtenden - Anpassungsverlangen ist für eine Haftung des Sachverständigen nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter kein Raum.*)
4. Der Sachverständige haftet dem Dritten für ein von ihm erstattetes (unterstellt) unrichtiges Gutachten daneben auch nicht aufgrund von § 311 Abs. 3 BGB.*)
5. Die Grundsätze einer Störung der Geschäftsgrundlage im Hinblick auf einen gemeinsamen offenen Kalkulationsirrtum (§ 313 Abs. 2 BGB) führen zu keinem anderen Ergebnis.*)
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Online seit 2011
IMRRS 2011, 3873
Sachverständige
OLG München, Beschluss vom 18.11.2011 - 1 W 1768/11
Auf provokante Angriffe oder persönliche Vorwürfe darf ein Sachverständiger mit angemessener Schärfe reagieren. Es soll den Prozessparteien nicht die Möglichkeit eröffnet werden, durch Provokation des Richters oder Sachverständigen einen Ablehnungsgrund zu schaffen.
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IMRRS 2011, 3868
Sachverständige
OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2011 - 25 W 200/11
1. Ein Anspruch auf Erstattung der an einen Sachverständigen möglicherweise zu viel gezahlten Vergütung verjährt gem. § 2 Abs. 4 JVEG mit Ablauf von 3 Jahren nach deren Auszahlung.
2. Der Lauf der Verjährungsfrist wird durch die Einleitung des Festsetzungsverfahrens gem. § 4 Abs. 1 JVEG nicht gehemmt.
3. Die Kosten für die Hinzuziehung einer Hilfskraft zur Herstellung einer Bauteilöffnung müssen dem Sachverständigen gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 JVEG erstattet werden. Die Erstattung kann nicht mit der Begründung verweigert werden, dass die beweisbelastete Partei die Bauteilöffnung hätte herstellen müssen.
4. Werden dem Sachverständigen nacheinander zwei Gutachtenaufträge erteilt, können die dafür berechneten Stunden getrennt nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 S. 2 JVEG aufgerundet werden.
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IMRRS 2011, 3785
Sachverständige
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.11.2011 - L 5 P 55/10
1. Als Anhaltspunkt des Zeitaufwands für die gedankliche Erarbeitung eines gerichtlichen Gutachtens durch den Sachverständigen ist pro Seite des Kernbereichs etwa eine Stunde zu veranschlagen.*)
2. Eine Umrechnung auf eine Standardseite mit einer bestimmten Zahl von Anschlägen findet nicht statt. Entscheidend ist der im Einzelfall erkennbare Arbeitsaufwand des Sachverständigen, der im Inhalt des Gutachtens zum Ausdruck kommt.*)
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IMRRS 2011, 3685
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 16.11.2011 - 1 W 1720/11
1. Bei Ablehnungsgründen, die sich aus dem Gutachten ergeben, findet nicht die 2-Wochen-Frist nach § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO Anwendung, sondern läuft allgemein die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich die Parteien zur Begründung des Antrages mit Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen müssen .
2. Verwendet ein Sachvertändiger bei einem Ortstermin Gerätschaften der einen Partei, so ist das kein Indiz der Befangenheit, wenn der Sachvertändige alle Parteien informiert hat und dieser Umstand in dem Sachverständigengutachten offen gelegt wird.
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IMRRS 2011, 3659
Sachverständige
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2011 - 1 E 10470/11
1. Die nach § 162 Abs. 1 VwGO als Voraussetzung für die Kostenerstattung angeordnete Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bezieht sich auch auf die Höhe der Aufwendungen. Eine grundsätzliche Begrenzung ("Deckelung") von notwendigen Aufwendungen durch den Betrag der Vergütung nach dem JVEG sieht das Gesetz nicht vor.*)
2. Die im JVEG vorgesehenen Vergütungen können jedoch einen Anhaltspunkt für die dem Gericht obliegenden Beurteilung der Frage geben, ob die entstandenen Kosten notwendig sind.*)
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IMRRS 2011, 3575
Sachverständige
LG Oldenburg, Urteil vom 23.03.2011 - 13 O 3477/07
1. Bei einem Verkehrswertgutachten handelt es sich um eine Schätzung, die das Marktverhalten wiedergeben soll. Eine exakte Feststellung eines bestimmten Betrages als Verkehrswert kann daher nicht gefordert werden.
2. Bei der Marktwertermittlung soll der Wert ermittelt werden, der im üblichen Geschäftsverkehr ohne Berücksichtigung besonderer Umstände erzielt wird. Es sind nur solche Punkte zu berücksichtigen, die bei einer Besichtigung augenfällig sind und mindestens einen gravierenden Anfangsverdacht begründeten.
3. Die Feststellung von Baumängeln und -schäden gehört nicht zu den eigentlichen Pflichten eines Sachverständigen bei Verkehrswertgutachten. Deren Nichtberücksichtigung führt dann zu einem unrichtigen Gutachten, wenn eine tolerierbare Abweichung des festgestellten vom tatsächlichen Verkehrswert nicht mehr gegeben ist.
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IMRRS 2011, 3574
Sachverständige
OLG Schleswig, Beschluss vom 12.05.2011 - 9 W 132/10
1. Ein Entschädigungsanspruch des Sachverständigen besteht grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Verwertbarkeit der erbrachten Leistung. Die Grundlage für die Entschädigung ist allein die Tätigkeit des Sachverständigen.
2. Nur ausnahmsweise dann verwirkt der Sachverständige seinen Entschädigungsanspruch, wenn die von ihm erbrachte Leistung unverwertbar ist und er die Unverwertbarkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet hat.
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IMRRS 2011, 3445
Sachverständige
BGH, Urteil vom 19.03.1964 - VII ZR 137/62
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3437
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 29.11.1965 - VII ZR 265/63
Ist die Vergütung für ein Gutachten nach billigem Ermessen zu bestimmen, so ist bei ihrer Berechnung der Gegenstandswert zugrunde zu legen, auf den sich das Gutachten bezieht.*)
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IMRRS 2011, 3430
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 08.12.1966 - VII ZR 114/64
a) Der Irrtum über eine Eigenschaft der Person des Vertragsgegners rechtfertigt nicht die Anfechtung wegen Irrtums, wenn diese Eigenschaft erst aus dem Inhalt der erbrachten Leistung hervorgeht.*)
b) Die Vereinbarung über die Erstattung eines Gutachtens durch einen Diplomingenieur ist in der Regel kein Dienst-, sondern ein Werkvertrag.*)
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IMRRS 2011, 3392
Sachverständige
LG Regensburg, Urteil vom 12.07.2011 - 2 S 60/11
Eine Übertragung der Grundsätze des JVEG auf Privatgutachter ist nicht angebracht. Hierbei kann auch nicht zwischen Grundhonorar und Nebenkosten differenziert werden.
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IMRRS 2011, 3270
Sachverständige
LG Bonn, Urteil vom 30.09.2011 - 16 O 104/10
1. Eine Werbung mit einer ehemaligen öffentlichen Bestellung ist irreführend, weil damit der weitergehende Fortbestand einer tatsächlich nicht mehr vorhandenen Qualifikation suggeriert wird.
2. Auch eine objektiv zutreffende Angabe kann subjektiv geeignet sein, beim verständigen Durchschnittsverbraucher eine irrige Vorstellung hervorzurufen.
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IMRRS 2011, 3099
Sachverständige
BVerfG, Beschluss vom 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
1. Es verletzt das Recht eines Sachverständigen auf den gesetzlichen Richter, wenn ein letztinstanzlich entscheidendes Gericht (hier: das Bundesverwaltungsgericht) eine ungeklärte Auslegungsfrage der EU-Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ohne Vorlage an den EuGH beantwortet.
2. Ob die Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs ein legitimes Ziel darstellt, das für öffentlich bestellte Sachverständige eine Ungleichbehandlung wegen des Alters durch Festsetzung eines Höchstalters von 68 Jahren rechtfertigt, ist zweifelhaft; der EuGH verlangt für eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG Ziele, die sich auf den sozialpolitischen Bereich beziehen.
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IMRRS 2011, 3093
Sachverständige
OLG Celle, Urteil vom 10.11.2011 - 13 U 84/11
Als Rechtsmittel im Sinne von § 839a Abs. 2 BGB i. V. m. § 839 Abs. 3 BGB ist auch die Einholung eines Privatgutachtens zu dem Zwecke anzusehen, die angebliche Fehlerhaftigkeit des Gerichtsgutachtens gegenüber dem erkennenden Gericht aufzuzeigen.*)
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IMRRS 2011, 3058
Schiedswesen
BGH, Urteil vom 05.11.1987 - VII ZR 326/86
1. Vereinbaren Parteien in einem Schiedsgutachtervertrag wegen einer Baumängelprüfung, daß die Partei, die den Kostenvorschuß nicht fristgemäß einzahlt, alle Ansprüche gegen die andere Partei verliert, dann muß die andere Partei sich bei Fristablauf hinsichtlich der Vorschußeinzahlung erkundigen, da sie andernfalls den sie bindenden Eindruck erweckt, sie lege auf buchstabengetreue Erfüllung der Vorschußabrede keinen Wert.
2. Äußert sich ein Schiedsgutachter allein über die Verursachung von Baumängeln durch den Unternehmer, obgleich auch Planungsfehler des Architekten behauptet werden, dann darf das Gericht aus dem Schweigen des Gutachters nicht schließen, es liege kein Planungsfehler des Architekten vor.
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IMRRS 2011, 2991
Sachverständige
AG Heidenheim, Urteil vom 03.05.2011 - 3 C 329/11
1. Die Kosten eines Sachverständigengutachtens zählen zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen, auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist, wobei auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen ist.
2. Die Einholung eines Gutachtens ist nicht unzweckmäßig, nur weil die Abrechnung auf Basis der Reparaturrechnung betrieben wird. Bei einem großen Schaden kann es dem Geschädigten nicht verwehrt werden, die erforderlichen Reparaturkosten auf einer gesicherten Basis feststellen zu lassen, bevor ein Reparaturauftrag erteilt wird oder der Geschädigte sich doch entschließt, das Fahrzeug unrepariert zu lassen.
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IMRRS 2011, 2990
Sachverständige
KG, Beschluss vom 04.05.2011 - 22 U 59/09
Eine Überschreitung des Kostenvorschusses um 20% bis 25% durch den Sachverständigen liegt nicht über der Erheblichkeitsgrenze des § 407 Abs. 3 Satz 2 ZPO und begründet keine Hinweispflicht, deren Verletzung eine Kürzung der Sachverständigenvergütung um mehr als 120% bis 125% des eingezahlten Vorschussbetrages rechtfertigen könnte, auch wenn die Vergütung für den Zeitaufwand das Doppelte des Vorschusses erreicht, aber der Sachverständige seine Berechnung von sich aus auf die Erheblichkeitsgrenze reduziert hat.*)
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IMRRS 2011, 2982
Sachverständige
LG Dortmund, Beschluss vom 28.06.2011 - 9 T 323/10
1. Soll ein Sachverständiger den Grenzverlauf zwischen zwei Grundstücken bestimmen, so ist die Auswertung und Beurteilung der Messergebnisse nicht dem Tätigkeitsfeld des Vermessungstechnikers, sondern dem Tätigkeitsfeld des Vermessungsingenieurs zuzuordnen.
2. Diese Leistung wird in einem keiner Honorargruppe zugeordneten Sachgebiet erbracht. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 JVEG ist sie unter Berücksichtigung der allgemein für Leistungen dieser Art außergerichtlich und außerbehördlich vereinbarten Stundensätze der Honorargruppe 5 zuzuordnen.
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IMRRS 2011, 2978
Prozessuales
AG Heidelberg, Beschluss vom 24.02.2011 - 45 C 24/09
Bei der Sachverständigenvergütung handelt es sich nicht um Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären. § 21 GKG ist nur anwendbar, wenn das Gericht einen Fehler gemacht hat, nicht jedoch, wenn lediglich der Sachverständige Fehler begangen hat.
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IMRRS 2011, 2977
Sachverständige
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.08.2011 - 14 W 18/11
1. Ein Sachverständiger verliert seinen Vergütungsanspruch, wenn er ein gegen ihn gerichtetes erfolgreiches Ablehnungsgesuch und die daraus folgende Nichtverwertbarkeit seiner Leistung mindestens grob fahrlässig herbeigeführt hat.
2. Bereits der durch Formulierungen im Gutachten verursachte Anschein von Parteilichkeit macht ein Gutachten unbrauchbar, auch wenn es sachlich ohne Mängel ist. Es kommt auch nicht darauf an, ob der Sachverständige im Streitfall tatsächlich voreingenommen war. Maßgeblich ist vielmehr, daß er grob fahrlässig den zur Ablehnung führenden Anschein der Voreingenommenheit erweckt hat.
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IMRRS 2011, 2966
Sachverständige
LG Heidelberg, Beschluss vom 09.09.2009 - 3 T 13/09
1. Übersteigen die voraussichtlich Kosten der Gutachtenerstattung den angeforderten Kostenvorschuss erheblich, muss der Sachverständige hierauf rechtzeitig hinzuweisen.
2. Versäumt der Sachverständige dies, trägt er das Risiko, dass er mit seinem Entschädigungsanspruch ausfällt.
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IMRRS 2011, 2955
Sachverständige
KG, Beschluss vom 16.08.2011 - 5 U 23/04
1. Äußerungen eines Sachverständigen dürfen nicht den Eindruck erwecken, er sei in der Sache festgelegt und nicht mehr bereit, innerlich frei an die Beurteilung heranzugehen. Ebenso wenig dürfen Äußerungen eines Sachverständigen als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden können.
2. Trifft ein Sachverständiger nach näherer Betrachtung und Auseinandersetzung mit der streitgegenständlichen Materie (hier: einer wissenschaftliche Publikationen) eine kritische Aussage, die sich erheblich von der wissenschaftlichen Standpunkt der Prozesspartei unterscheidet, so begründet dies nicht ohne weiteres eine Besorgnis der Befangenheit, wenn dies als Teil einer nachprüfbaren Kritik des Sachverständigen anzusehen ist, die in einem engen Zusammenhang mit dem Gutachtenauftrag steht.
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IMRRS 2011, 2828
Sachverständige
OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2011 - 4 W 27/11
Eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Unverwertbarkeit eines Gutachtens aufgrund schwerwiegender inhaltlicher Mängel kann Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch entfalten. Sieht ein Gericht ein Gutachten als unbrauchbar an und setzt aus diesem Grund auch keine Vergütung an, muss es dem Gutachter konkrete Mitteilungen darüber machen, was genau beanstandet wird und was ein neues Gutachten enthalten soll.
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IMRRS 2011, 2753
Sachverständige
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2010 - L 2 SF 218/10
Arbeitsüberlastung ist nicht geeignet, Fristversäumnisse zu entschuldigen. Arbeitsüberlastung muss der Berechtigte bei seinen Vorkehrungen zur Fristeinhaltung in seine Überlegungen einbeziehen.
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IMRRS 2011, 2731
Sachverständige
BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - VIII ZB 22/10
Mit dem der Sache nach gegen den Gerichtskostenansatz nach § 4 KostVfg gerichteten Einwand, dem gerichtlich bestellten Sachverständigen stehe wegen eines Verstoßes seiner Pflicht zur rechtzeitigen Mitteilung einer Kostenerhöhung gemäß § 407a Abs. 3 Satz 2 ZPO lediglich eine geringere als die im Verfahren nach § 4 JVEG festgesetzte Vergütung zu, kann die auf Erstattung der Prozesskosten in Anspruch genommene Partei im Kostenfestsetzungsverfahren jedenfalls dann nicht gehört werden, wenn sie alleinige Kostenschuldnerin ist und ihr damit - im Gegensatz zum Erstattungsgläubiger, der die Sachverständigenkosten als Beweisführer verauslagt hat - der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG zur Verfügung steht.*)
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IMRRS 2011, 2618
Sachverständige
BGH, Urteil vom 27.09.2011 - X ZR 142/08
Lücken oder Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten rechtfertigen für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit.*)
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IMRRS 2011, 2555
Sachverständige
OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2011 - 32 W 15/11
1. Ein Verschulden im Sinne von § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist nicht anzunehmen, wenn die Partei noch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zwei-Wochen-Frist konkrete Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit des vom Gericht beauftragten Sachverständigen anmeldet und sich hiernach - stets innerhalb der vom Gericht diesbezüglich gesetzten Schriftsatzfristen - eine Korrespondenz über die Frage entwickelt, ob das Gericht den Sachverständigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der von der Partei vorgebrachten Bedenken von seinem Auftrag zu entbinden hat.*)
2. Ist die Leiterin einer Fachabteilung eines beklagten Klinikums erste mehrere Jahre - im vorliegenden Fall: über sechs Jahre - nach der streitgegenständlichen ärztlichen Behandlung in ihre Funktion gelangt und damit selbst im laufenden Rechtsstreit in keiner Weise dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers ausgesetzt, so vermag auch eine persönliche oder enge fachliche Beziehung zu dem Sachverständigen grundsätzlich keine Zweifel an dessen Unparteilichkeit zu begründen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die zu begutachtende Behandlung - wie hier - in einer anderen Fachabteilung des Klinikums stattgefunden hat.*)
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IMRRS 2011, 2549
Sachverständige
OLG Köln, Beschluss vom 12.09.2011 - 5 W 28/11
1. Der gerichtlich bestellte Sachverständige hat Privatgutachten nach ständiger Rechtsprechung ernst zu nehmen und sich sorgfältig mit ihnen auseinander zu setzen.
2. Sofern der gerichtlich bestellte Sachverständiger sachlich gleicher Auffassung mit einem Privatgutachter ist, darf er seine Übereinstimmung in einzelnen oder allen maßgeblichen Punkten zum Ausdruck bringen, ohne hierdurch den Eindruck zu erwecken, im Lager der den Privatgutachter beauftragenden Partei zu stehen.
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IMRRS 2011, 2548
Sachverständige
OLG Köln, Urteil vom 08.09.2011 - 5 W 34/11
1. Wird ein Sachverständiger von einer Partei mit Erfolg wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, so verliert er seinen Entschädigungsanspruch nur dann, wenn er selbst den Ablehnungsgrund durch grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz herbeigeführt hat.
2. Bei der Beurteilung der Wertigkeit des Pflichtenverstoßes eines Sachverständigen als grob fahrlässig oder vorsätzlich ist entsprechend der Regelung des § 839a BGB ein hoher Maßstab anzulegen, um die gebotene innere Unabhängigkeit des Sachverständigen zu bewahren. Die Äußerungen des Sachverständigen müssen nicht nur verbale Entgleisungen darstellen, sondern auch in der Sache unhaltbar sein.
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IMRRS 2011, 2528
Sachverständige
OLG Dresden, Beschluss vom 08.12.2010 - 3 W 1276/10
Der vorgerichtlich im Auftrag einer Prozesspartei tätig gewesene Sachverständige, der vom Gericht als Zeuge geladen und zu Tatsachen vernommen wird, die er sei es auch Kraft seiner besonderen Sachkunde als Berufssachverständiger wahrgenommen hat, ist als bloßer Zeuge zu entschädigen (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, OLGR 2005, 388).*)
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IMRRS 2011, 2500
Sachverständige
OLG Dresden, Beschluss vom 14.01.2010 - 4 W 20/10
1. Ergeben sich die Gründe, auf die die Ablehnung des Sachverständigen gestützt wird, aus dessen Gutachten, ist der Befangenheitsantrag innerhalb der nach § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten oder verlängerten Frist zu stellen, wenn sich die Besorgnis der Befangenheit erst aus einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem schriftlichen Gutachten ergibt.*)
2. Nicht jede für die Partei ungünstige Beurteilung kann als einseitig zu ihren Lasten qualifiziert werden, soweit der Sachverständige hierdurch den Boden einer sachlichen Auseinandersetzung nicht verlässt.*)
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IMRRS 2011, 2498
Sachverständige
LG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.2010 - 9 OH 10/08
Selbst wenn der Gutachter sich in seinem Ergänzungsgutachten stellenweise einer Ausdrucksweise bedient, die den Eindruck entstehen lassen könnte, er fühle sich von den Ergänzungsfragen der Antragstellerin angegriffen, ist er dennoch nicht als befangen abzulehnen, wenn sich der Sachverständige objektiv und sachlich mit den an ihn gestellten Fragen beschäftigt hat - ungeachtet sprachlicher Einzelheiten bei der Darstellung seiner Ergebnisse.
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IMRRS 2011, 2497
Sachverständige
OLG Koblenz, Beschluss vom 14.09.2011 - 4 W 396/11
Verlangt der Sachverständige von einer Prozesspartei Schadensersatz, weil er zu einem Befangenheitsantrag dieser Partei Stellung genommen hat, macht ihn das nicht befangen.
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IMRRS 2011, 2492
Sachverständige
LG Mainz, Beschluss vom 06.07.2011 - 2 O 133/08
Begehrt der Sachverständige dafür, dass er sich gegen einen Befangenheitsantrag einer Partei verteidigen musste, von dieser hierfür Schadensersatz, ist er deswegen noch nicht befangen.
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IMRRS 2011, 2491
Sachverständige
LG Mainz, Beschluss vom 14.07.2011 - 2 O 133/08
Begehrt der Sachverständige dafür, dass er sich gegen einen Befangenheitsantrag einer Partei verteidigen musste, von dieser hierfür Schadensersatz, ist er deswegen noch nicht befangen.
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