Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1321 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2007, 1930
Sachverständige
OLG Koblenz, Urteil vom 14.08.2006 - 12 U 324/05
Sachverständigenkosten für ein Schadensgutachten nach einem Kraftfahrzeugunfall sind grundsätzlich selbst dann zu erstatten, wenn sich das Gutachten nachträglich im Ergebnis als fehlerhaft erwiesen hat. Dem Geschädigten steht ein Anspruch auf Ersatz der von ihm aufgewendeten Sachverständigenkosten aber nur unter der Voraussetzung zu, dass die Begutachtung zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war. Erfüllt das Gutachten diese Funktion durch Verschulden des Geschädigten nicht, so kann dieser keinen Ersatz für die Sachverständigenkosten beanspruchen. Das gilt auch beim Verschweigen eines Vorschadens an dem Fahrzeug.*)
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IMRRS 2007, 1928
Sachverständige
KG, Urteil vom 18.09.2006 - 20 U 91/05
1. Ein Antrag auf Anhörung des Sachverständigen kann nur unter den Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen werden; es kommt nicht darauf an, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht oder ein solcher von der Partei nachvollziehbar dargetan wird.*)
2. Eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist nicht nur auf krasse Ausnahmefälle beschränkt. Im Arzthaftungsprozess wird in der Regel das Erfordernis einer umfangreichen oder aufwändigen Beweisaufnahme im Sinne von § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO anzunehmen sein.*)
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IMRRS 2007, 1895
Sachverständige
BGH, Urteil vom 18.07.2007 - VIII ZR 236/05
1. Wird dasjenige Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs, auf dem das Endurteil über den Betrag beruht, nach Erlass dieses Urteils rechtskräftig aufgehoben, so verliert das Endurteil über den Betrag seine Wirkung, ohne dass es eines gesonderten Ausspruchs bedürfte (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - IX ZR 47/04, NJW 2006, 3496, unter IV).*)
2. Für die durch § 286 ZPO gebotene sorgfältige und kritische Nachprüfung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens durch das Gericht und zur Wahrung des Anspruchs der Parteien auf ein rechtsstaatliches Verfahren und effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) kann es geboten sein, dass der Sachverständige tatsächliche Umstände, die er mangels Erfahrungswissens selbst erhoben und seinem Gutachten zugrunde gelegt hat, offen legt (im Anschluss an BGHZ 116, 47; BVerfGE 91, 176, 181 ff.; BVerfG, NJW 1997, 1909).*)
3. Hat der Sachverständige, der mit der Erstattung eines Gutachtens zur Höhe eines durch das Scheitern geplanter Geschäfte in Syrien entgangenen Gewinns beauftragt ist, zur Ermittlung der Strukturen und Entwicklungen auf dem syrischen Markt für die betreffenden Produkte Gespräche mit "Experten" in Syrien geführt und die Ergebnisse dieser Gespräche seinem Gutachten zugrunde gelegt, setzt die Verwertbarkeit des Gutachtens voraus, dass er jedenfalls mitteilt, welche Fragen er gestellt hat und aufgrund welcher konkreten Umstände die jeweiligen Gesprächspartner als Experten für die Beantwortung dieser Fragen anzusehen sind. Im Einzelfall kann darüber hinaus die Offenlegung der Namen der Gesprächspartner geboten sein. Das gilt auch dann, wenn der Sachverständige diesen Anonymität zugesichert hat.*)
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IMRRS 2007, 1789
Sachverständige
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.04.2007 - 6 W 34/06
1. Die gerichtlichen Feststellungen, die in der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch zum Verhalten eines Sachverständigen getroffen wurden, sind für das Gericht, welches über die Versagung des Vergütungsanspruchs zu entscheiden hat, nicht bindend.
2. Anders als im Ablehnungsverfahren, wo die Glaubhaftmachung des Vorliegens der Befangenheitsgründe genügt, kommt die Versagung des Vergütungsanspruchs nur in Betracht, wenn ein entsprechendes Fehlverhalten des Sachverständigen nachgewiesen ist.
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IMRRS 2007, 1784
Sachverständige
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.04.2007 - 5 W 104/07
Für die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen genügt es, wenn dieser den Ortstermin ohne Mitwirkung des Antragsgegners durchführt, weil dies den Anschein der Parteilichkeit erweckt. Dabei ist es unerheblich, ob der Ausschluss der Partei an der Durchführung des Ortstermins auf einer unterlassenen Ladung oder darauf beruht, dass der Sachverständige zu oder kurz vor der Terminsstunde die Parteien offensichtlich noch nicht antrifft und er ohne angemessenes Zuwarten oder Rückfrage den Ortstermin durchführt.*)
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IMRRS 2007, 1778
Bauvertrag
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2007 - 15 W 7/07
1. Vor Prozessbeginn erstattete Gutachten sind ausnahmsweise erstattungsfähig, soweit die angefallenen Kosten mit einem konkreten, bevorstehenden Rechtsstreit in einer unmittelbaren Beziehung stehen, also prozessbezogen waren. Das eingeholte Privatgutachten muss damit den Streitgegenstand des Bauprozesses betreffen.
2. Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten, prozessbegleitenden Gutachtens können ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit erstattungsfähig sein, so wenn dadurch die fachunkundige Partei erst in die Lage versetzt wird, die bei der Gegenseite bestehende Sachkenntnis ausgleichen zu können.
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IMRRS 2007, 1734
Sachverständige
OLG Oldenburg, Beschluss vom 28.06.2007 - 5 W 77/07
Besteht oder bestand zwischen dem im Haftungsprozess in Anspruch genommenen Arzt und dem gerichtlichen Sachverständigen eine intensive ärztliche Zusammenarbeit der Art, dass der Arzt über viele Jahre fortlaufend Patienten mit speziellen Erkrankungen zur Operation an den Sachverständigen überweisen hat, so ist dieser Umstand aus der Sicht des Patienten geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen.*)
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IMRRS 2007, 1722
Sachverständige
OLG München, Beschluss vom 05.03.2007 - 29 U 5449/06
Die Bezeichnung "Freier Sachverständiger für Golfplätze - Baugutachten, Wirtschaftlichkeitsgutachten, Wertgutachten" kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann. Die öffentliche Bestellung für die Herstellung und Unterhaltung von Rasensportflächen und Golfplätzen ist kein solcher Nachweis.
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IMRRS 2007, 1696
Sachverständige
OLG München, Beschluss vom 26.04.2007 - 29 U 5449/06
Die Bezeichnung "Freier Sachverständiger für Golfplätze - Baugutachten, Wirtschaftlichkeitsgutachten, Wertgutachten" kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann. Die öffentliche Bestellung für die Herstellung und Unterhaltung von Rasensportflächen und Golfplätzen ist kein solcher Nachweis.
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IMRRS 2007, 1638
Sachverständige
BGH, Urteil vom 05.07.2007 - III ZR 240/06
1. Ein Antrag, den gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden, ist ein "Rechtsmittel" im Sinne des § 839a Abs. 2 i.V.m. § 839 Abs. 3 BGB.*)
2. Zur Ursächlichkeit zwischen der Unterlassung eines solchen Antrags und dem Schadenseintritt.*)
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IMRRS 2007, 1593
Sachverständige
BGH, Beschluss vom 22.05.2007 - VI ZR 233/06
Dem Antrag einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn der Sachverständige das Gutachten in einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren erstattet hat.*)
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IMRRS 2007, 1574
Sachverständige
BGH, Beschluss vom 26.04.2007 - VII ZB 18/06
Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen steht der Verwertbarkeit seiner vor der Ablehnung erstatteten Gutachten nicht entgegen, wenn die Partei, die sich auf die Befangenheit des Sachverständigen beruft, den Ablehnungsgrund durch eine unzulässige Streitverkündung an den Sachverständigen in rechtsmissbräuchlicher Weise provoziert hat und kein Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen schon bei Erstellung seiner bisherigen Gutachten beeinträchtigt war.*)
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IMRRS 2007, 1542
Sachverständige
OLG Celle, Beschluss vom 15.05.2007 - 13 W 46/07
Ein Sachverständiger kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er die antragstellende Partei in einem selbstständigen Beweisverfahren mehrfach und nachdrücklich dazu zu bewegen versucht, nicht die von der Antragstellerin gewünschte Feststellung der Mängel vorzunehmen, sondern sogleich die Mängelbeseitigung durch die streitverkündeten Bauunternehmen zuzulassen.*)
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IMRRS 2007, 1525
Bauvertrag
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.10.2006 - 17 O 3304/06
Zeigt sich ein Symptom (hier: Streifen in Isolierglasscheiben), das bislang in keinem technischen Regelwerk erfasst ist, steht es einem Sachverständigen frei, die Mangelhaftigkeit anhand der anerkannten Regeln der Technik aus dem Inbegriff seiner beruflichen Erfahrung und speziellen Kenntnis herzuleiten.
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IMRRS 2007, 1519
Sachverständige
OLG Koblenz, Urteil vom 14.07.2006 - 10 U 1685/05
Zur Sachverständigenhaftung nach § 839a BGB oder - daneben - § 826 BGB. Maßstäbe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen des § 839a BGB.*)
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IMRRS 2007, 1517
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.03.2007 - 13 U 62/05
1. Die Haftung eines Gutachters kann auf die diligentia quam in suis bei einem Gefälligkeitsvertrag konkludent beschränkt sein.*)
2. Zwischen dem von den Grundstückskäufern beauftragten Wertgutachter und dem Grundstücksverkäufer besteht keine Gesamtschuldnerschaft.*)
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IMRRS 2007, 1516
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2007 - 10 W 16/07
Zur Frage, wann die Hinzuziehung eines Privatgutachters erforderlich ist, um eine sachgerechte Verteidigung der Partei zu ermöglichen.*)
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IMRRS 2007, 1483
Sachverständige
OLG München, Beschluss vom 06.03.2007 - 11 W 1117/07
Im Kostenfestsetzungsverfahren sind die Kosten für die Erstellung eines Privatgutachtens nur erstattungsfähig, wenn das Gutachten im Rechtsstreit vorgelegt worden ist und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung war.
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IMRRS 2007, 1472
Sachverständige
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.06.2007 - 21 W 19/07
Zu der Frage, wann ein Sachverständiger befangen ist.
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IMRRS 2007, 1382
Sachverständige
BVerwG, Beschluss vom 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06
Die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens, das im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und für die Klage im Verfahren der Hauptsache betreffend einen (hier: luftverkehrsrechtlichen) Planfeststellungsbeschluss Bedeutung erlangt hat, sind im Rahmen der Kostenfestsetzung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren zuzuordnen.*)
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IMRRS 2007, 1339
Sachverständige
AG Diez, Urteil vom 27.12.2006 - 8 C 296/06
Teilt der Sachverständige auf eine ihm privat angetragene Bitte um die Erstellung eines Gutachtens mit, er werde zu einem bestimmten Stundensatz zunächst Untersuchungen vor Ort durchführen, ferner müsse vor Erstellung seines Gutachtens ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, erhält er, wenn es nicht zur Vertragsunterzeichnung kommt, auch keine Bezahlung für seine durchgeführten Untersuchungen.
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IMRRS 2007, 1246
Sachverständige
AG Wuppertal, Urteil vom 03.08.2006 - 97 C 138/06
Ein Sachverständiger, der mit dem privaten Auftraggeber vereinbart, dass bei seiner Zeugenladung zu dem Begutachtungsgegenstand dieser Auftraggeber die Differenz zwischen dem vereinbarten Honorar und dem vom Gericht bezogenen Geld bezahlt, kann im Falle einer Ladung diese Zusatzvergütung unabhängig von seiner Vernehmung und auch für eine Vorbereitungszeit verlangen.
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IMRRS 2007, 1218
Sachverständige
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.04.2007 - 5 W 90/07-29
Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann sich daraus ergeben, dass er zu erkennen gibt, einzelne Beweisthemen für verfehlt zu halten und dass er außerdem abweichende Gutachten deshalb abgelehnt, weil sie von Angestellten aus dem Lager einer Partei „Ergebnis orientiert“ erstellt worden seien.*)
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IMRRS 2007, 1206
Sachverständige
OLG Naumburg, Beschluss vom 10.10.2006 - 10 W 72/06
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger auch bei harter Kritik an seiner Tätigkeit durch eine Partei seine Neutralität und sachliche Unabhängigkeit bewahrt.*)
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IMRRS 2007, 1120
Sachverständige
VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13.04.2007 - 9 L 201/07
Eine Bestellungskörperschaft darf gegenüber dem von ihr bestellten und vereidigten Sachverständigen, der ihr seine Insolvenz nicht sogleich offenbart, den Widerruf der Bestellung aussprechen.
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IMRRS 2007, 1117
Sachverständige
OLG Rostock, Beschluss vom 14.02.2007 - 4 W 17/06
Dem Sachverständigen steht kein Anspruch auf Vergütung zu, wenn er grob fahrlässig die Unverwertbarkeit seines Gutachtens verschuldet hat und er nicht vor Erstellung des Gutachtens mitgeteilt hat, dass er die erforderliche Bewertung nicht vornehmen kann.
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IMRRS 2007, 0969
Sachverständige
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2007 - 5 W 1/07
Kann ein Sachverständiger aus Altergründen sein im selbständigen Beweisverfahren erstattetes Gutachten im anschließenden Hauptverfahren nicht erläutern oder ergänzen, kann das Gericht als weiteren Sachverständigen den am Gutachten beteiligten Sohn mit dieser gutachterlichen Aufgabe beauftragen.
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IMRRS 2007, 0961
Bauvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.02.2007 - 13 U 1/05
Um festzustellen, ob es bei Windgeräuschen und Schallbelästigung bei Niederschlägen in Dachgeschossräumen um einen Dachfehler handelt, ist der Beregnungsversuch durch Aufbringen von Wasser mittels eines Wasserschlauchs keine brauchbare Untersuchungsmethode.
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IMRRS 2007, 0909
Sachverständige
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.11.2006 - 14 W 692/06
Gibt ein gerichtlicher Sachverständiger auf eine Kostenansatzerinnerung, mit der seine Rechnung beanstandet wird, eine die Rechnungspositionen erläuternde Stellungnahme ab, ist der dafür erforderliche Aufwand nicht gesondert zu vergüten.*)
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IMRRS 2007, 0908
Sachverständige
OLG Koblenz, Beschluss vom 12.04.2007 - 14 W 258/07
1. Wird die Stellungnahme eines gerichtlichen Sachverständiger zu seiner Rechnung trotz fehlenden Rechtsgrundes von der Staatskasse honoriert, ist der Sachverständige in entsprechender Anwendung von § 812 BGB zur Rückzahlung verpflichtet.*)
2. Der Rückerstattungsanspruch ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Sachverständige zuvor im Erinnerungsverfahren gegen den Ansatz seiner Kosten vom Gericht zur Erläuterung der Rechnung aufgefordert wurde und dabei auch ergänzend zu den Fachfragen seines Gutachtens Stellung genommen hat.*)
3. Dass das Gericht im Erinnerungsverfahren gegen den Kostenansatz ohne die Rechnungserläuterung durch den Sachverständigen einen zweiten Sachverständigen auf Kosten der Staatskasse mit der Rechnungsprüfung hätte beauftragen müssen, steht der Rückerstattungspflicht ebenfalls nicht entgegen.*)
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IMRRS 2007, 0903
Selbständiges Beweisverfahren
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 08.06.2006 - 7 OH 5425/04
Ein gerichtlicher Sachverständiger ist grundsätzlich weder berechtigt noch verpflichtet, sich Urkunden - z.B. Baugenehmigungsunterlagen - zu verschaffen, die sich im Besitz Dritter befinden.
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IMRRS 2007, 0799
Prozessuales
OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 10 W 79/06
Befasst sich eine Partei zunächst schriftliche ausführlich mit inhaltlichen Fragen eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, ist ein über eine Woche später bei Gericht eingegangenes Ablehnungsgesuch verspätet.*)
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IMRRS 2007, 0795
Sachverständige
OLG München, Beschluss vom 27.10.2006 - 1 W 2277/06
1. Allein die Begegnung auf Fachkongressen, der wissenschaftliche Austausch in gemeinsamen fachlichen Arbeitsgemeinschaften oder die Mitarbeit bei größeren universitären Forschungsprojekten lassen für sich genommen nicht den Rückschluss zu, ein Sachverständiger habe nicht mehr die nötige Distanz zur kritischen Beurteilung der Tätigkeit eines Kollegen.*)
2. Der Sachverständige ist kein Jurist, von dem erwartet werden kann, dass er bei der Beurteilung, welche Anknüpfungstatsachen dem Gutachten zugrunde zu legen sind oder wie weit sein Gutachtensauftrag reicht, keine Fehler macht, zumal wenn es sich um ein umfangreiches und komplexes Verfahren handelt.*)
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IMRRS 2007, 0791
Sachverständige
VG Mainz, Beschluss vom 21.03.2007 - 6 L 149/07
Auch nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es nicht zu beanstanden, dass die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen grundsätzlich mit der Vollendung des 68. Lebensjahres erlischt.
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IMRRS 2007, 0761
Sachverständige
OLG Schleswig, Beschluss vom 06.10.2006 - 15 WF 244/06
Ein Vergütungsanspruch des Sachverständigen nach §§ 8 ff JVEG entfällt nur, wenn der Sachverständige schuldhaft die Unverwertbarkeit seines Gutachtens herbeigeführt hat. Nur dann haben die Verfahrensparteien die Kosten nicht zu tragen.*)
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IMRRS 2007, 0662
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.12.2006 - 5 W 276/06
Ergibt sich der Grund zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens, läuft die Frist für die Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten - auch verlängerten - Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrags mit dem Inhalt des Sachverständigengutachtens auseinander setzen muss.*)
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IMRRS 2007, 0649
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2007 - 24 W 97/06
Wird die Ablehnung eines Sachverständigen für begründet erklärt, ist dieser Beschluss weder für die Parteien noch für den Sachverständigen anfechtbar und kann auch nicht auf eine Anhörungsrüge oder eine außerordentliche Beschwerde aufgehoben werden.*)
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IMRRS 2007, 0611
Sachverständige
OLG Bamberg, Beschluss vom 28.02.2007 - 7 W 17/06
1. Von einer Partei, die einen Antrag auf Anhörung des Sachverständigen stellt, kann nicht verlangt werden, dass die zu stellenden Fragen im Voraus konkret formuliert werden.
2. Es genügt, wenn die Partei allgemein angibt, in welche Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht.
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IMRRS 2007, 0583
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 05.02.2007 - 6 W 5/07
1. Bei Ablehnung eines Sachverständigen im laufenden Beweisverfahren ist der Bauherr nicht gehalten, gleichzeitig mit dem Befangenheitsantrag schon weitere Ergänzungsfragen zu stellen.
2. Auf die Frage, ob wegen § 43 ZPO schon vorher Ergänzungsfragen möglich waren oder nicht, kommt es nicht an.
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IMRRS 2007, 0572
Sachverständige
OVG Berlin, Beschluss vom 07.12.2004 - 1 K 1.04
1. Bei einer ergänzenden Stellungnahme handelt es sich nicht um eine bei entsprechender Anwendung der Werkvertragsregelungen des BGB von der weiteren Vergütung ausgeschlossene Nachbesserung des schriftlichen Sachverständigengutachtens.
2. Das Rechtsverhältnis des gerichtlich bestellten Sachverständigen (§ 1 Abs. 1 ZSEG) unterliegt nicht dem bürgerlichen Vertragsrecht, sondern stellt sich rechtlich als eine öffentlich-rechtliche Indienstnahme dar, so dass der Entschädigungsanspruch des vom Gericht herangezogenen Sachverständigen öffentlich-rechtlicher Natur ist.
3. Da das ZSEG keine Regelungen über den Ausschluss oder den Verlust des Entschädigungsanspruchs enthält, entsteht dieser Anspruch grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Verwertbarkeit der erbrachten Leistung des Sachverständigen und ist nur zu versagen, wenn die bestimmungsgemäße Entschädigung grob unbillig wäre, weil der Sachverständige schuldhaft seinen ihm obliegenden Verpflichtungen nicht nachgekommen ist oder die Unverwertbarkeit der ihm obliegenden Leistung vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat; insbesondere besteht der Entschädigungsanspruch grundsätzlich unabhängig davon, wie die Verfahrensbeteiligten oder das Gericht das Gutachten "bewerten".
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IMRRS 2007, 0443
Sachverständige
OLG Köln, Beschluss vom 21.08.2006 - 16 Wx 119/06
1. Dem Antrag eines Beteiligten, den Sachverständigen zum Termin zu laden, um Gelegenheit zu haben, Einwendungen gegen sein Gutachten zu erheben und Ergänzungsfragen zu stellen, ist zur Wahrung seines rechtlichen Gehörs zwingend zu entsprechen und zwar auch dann, wenn das Gericht das Gutachten zur Klärung der Beweisfragen für ausreichend erachtet.
2. Auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit besteht aufgrund entsprechender Anwendung der §§ 397, 402 ZPO ein solcher Anspruch der Beteiligten.
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IMRRS 2007, 0442
Sachverständige
OLG München, Beschluss vom 04.10.2005 - 1 U 3921/05
1. Der in einem Rechtsstreit mit der Begutachtung beauftragte medizinische Sachverständige darf sich der Mitarbeit wissenschaftlicher Hilfspersonen bedienen. Die Anamneseerhebung und die körperliche Untersuchung des Patienten sind dabei keine Maßnahmen, die stets der Sachverständige höchstpersönlich vornehmen muss.*)
2. Selbst wenn die Fragestellungen an den Sachverständigen zum (untergeordneten) Teil solche sind, die eine Anschauung vom Operationsergebnis und dem jetzigen Zustand des Patienten voraussetzen, ist es nicht immer erforderlich, dass sich der Sachverständige hiervon einen unmittelbaren persönlichen Eindruck verschafft, zumal, wenn der Zustand des Patienten in mehreren, dem Gutachten beigehefteten Photos dokumentiert ist.*)
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IMRRS 2007, 0397
Sachverständige
OLG München, Beschluss vom 21.07.2006 - 1 U 3851/06
1. Die Streitverkündung gegenüber dem gerichtlichen Sachverständigen ist unzulässig.*)
2. Die Streitverkündungsschrift ist nicht zuzustellen.*)
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IMRRS 2007, 0323
Sachverständige
OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.02.2007 - 2 W 192/07
Befangener Sachverständiger erhält Anspruch auf Entschädigung, wenn sein Gutachten im weiteren Verlauf des Verfahrens verwertet wird.
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IMRRS 2007, 0321
Sachverständige
OLG München, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 W 2886/06
Ein sich selbst für befangen haltender Sachverständiger muss nicht zwingend befangen sein.
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IMRRS 2007, 0313
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - VII ZB 74/06
Die erstattungsfähigen Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens können nicht deshalb der Höhe nach begrenzt werden, weil die Partei ihrem Gegner den Kostenrahmen des Gutachtens nicht vor dessen Einholung mitgeteilt hat. Die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten richtet sich nicht nach den Vergütungssätzen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).*)
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IMRRS 2007, 0298
Amtshaftung
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2006 - 12 U 154/06
Auch wenn die besondere Amtspflicht eines in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes mit einer Prüfung betrauten Sachverständigen nur dem Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren für Leben und Gesundheit dient, trifft ihn weiter die allgemeine und drittschützende Amtspflicht, das Eigentum dessen nicht zu schädigen, der ihm die Sache zur Prüfung übergeben muss.*)
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IMRRS 2007, 0293
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2006 - 19 W 21/06
Die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens erfolgt durch sachliche Erledigung, nicht durch Beschluss des Gerichts.*)
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IMRRS 2007, 0250
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Beschluss vom 19.12.2006 - VIII ZB 49/06
Auch in Mietsachen ist die von einer Partei gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen erklärte Streitverkündung zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen aufgrund im Rechtsstreit erbrachter, angeblich fehlerhafter Gutachterleistungen unzulässig; eine gleichwohl erfolgte Zustellung der Streitverkündungsschrift ist rechtswidrig (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, IBR 2006, 653 = NJW 2006, 3214).*)
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IMRRS 2007, 0228
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.07.2006 - 10 B 695/06
Liegt bei Baubeginn entgegen § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauO NRW die Bescheinigung eines staatlich anerkannten Brandschutzsachverständigen gem. § 16 Abs. 1 SV-VO nicht vor, ist die Bauaufsichtsbehörde allein aufgrund dieses Rechtsverstoßes berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen (Stillegung, Nutzungsuntersagung) zu treffen. Einer Prüfung, ob das Vorhaben den brandschutzrechtlichen Vorschriften tatsächlich genügt, bedarf es nicht.*)
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