Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1321 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2005, 1632
Sachverständige
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2005 - 10 W 24/05
Verliert der Sachverständige seinen Entschädigungsanspruch, so ist dies im Kostenansatzverfahren zu Gunsten der Parteien zu berücksichtigen.
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IMRRS 2005, 1599
Sachverständige
BGH, Beschluss vom 09.11.2004 - X ZR 65/03
Auch wenn der Gutachter mit einer der beiden Prozessparteien bei mehreren früheren Bauobjekten beruflich zusammengearbeitet hat, so führt dies nicht zwingend zu einer Befangenheit als Gerichtssachverständiger.
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IMRRS 2005, 1568
Sachverständige
OLG Naumburg, Beschluss vom 25.07.2005 - 12 W 76/05
1. Eine besondere Entschädigung i. S. d. § 7 ZSEG (jetzt § 13 JVEG) setzt voraus, dass ein ausreichender Vorschluss gezahlt ist.*)
2. Nach Beendigung des Rechtsstreits ist die Anforderung eines weiteren Vorschusses gegenüber einer hierzu nicht bereiten Partei nicht durchsetzbar.*)
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IMRRS 2005, 1507
Architekten und Ingenieure
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.05.2005 - 4 U 172/04
1. Der Auftraggeber, der von dem Unternehmer einen Kostenvorschuß für die Mängelbeseitigung verlangt, muß sich nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 254 BGB, der nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch auf die werkvertragliche Nachbesserung anzuwenden ist, ein Fehlverhalten seines Architekten bei der Planung oder Koordinierung zurechnen lassen.
2. Der Grundsatz der Vorteilsausgleichung kommt auch außerhalb des Schadensersatzrechts in zahlreichen Vorschriften zum Ausdruck und ist deshalb auf Nachbesserungs- und Kostenerstattungsansprüche gemäß § 633 Abs. 3 BGB a.F. (jetzt § 637 BGB n.F.) und § 13 Nr. 5 VOB/B entsprechend anzuwenden.
3. Setzt sich das Gericht nicht hinreichend mit einem Sachverständigengutachten auseinander und folgt stellenweise dem Gutachten, an anderer Stelle jedoch nicht, so ist ein neues Gutachten zu den strittigen Beweisthemen einzuholen.
4. Der Auftraggeber hat nur einmal die Möglichkeit, durch eine schriftliche Aufforderung die zweijährige Verjährungsfrist des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Gang zu setzen.
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IMRRS 2005, 1479
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.02.2005 - 15 W 44/04
1. Holt ein Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall ein Privatgutachten ein, weil er Zweifel an der Unfallschilderung und an der Schadenshöhe hat, sind die Kosten des Sachverständigen in einem späteren Zivilprozess nur dann erstattungsfähig, wenn das vorprozessuale Gutachten prozessbezogen eingeholt wurde.*)
2. Die Kosten des Gutachtens sind in der Regel nicht prozessbezogen entstanden, wenn der Haftpflichtversicherer den Sachverständigen zwar nach einem Anspruchsschreiben des Geschädigten, aber vor einer Klageandrohung beauftragt hat. Ein Betrugsverdacht des Haftpflichtversicherers ändert hieran nichts.*)
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IMRRS 2005, 1417
Prozessuales
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.03.2005 - 2 U 5/04
Zur Frage, ob nach dem in zweiter Instanz erfolgten Wegfall der Einrede des Schiedsgutachtenvertrages, die in erster Instanz zur Abweisung der Klage als derzeit unbegründet geführt hat, die Zurückverweisung in entsprechender Anwendung des § 538 Nr. 3 ZPO zulässig ist.*)
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IMRRS 2005, 1365
Sachverständige
OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2004 - 26 U 113/01
Beschäftigt der mit einer Messung beauftragte öffentlich bestellte Sachverständige zu Durchführung der Messung Fachhilfskräfte, so kommt es für die Berechnung seines erstattungsfähigen Aufwandes für die Messgehilfen nicht darauf an, ob es sich hierbei um externe Hilfskräfte oder um eigene festangestellte Mitarbeiter des Sachverständigen handelt. Entscheidend ist allein, ob der in der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Gebührenordnung bestimmte Stundensatz nach dem Prinzip der Kostendeckung festgesetzt worden ist.
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IMRRS 2005, 1353
Sachverständige
LG Essen, Beschluss vom 14.07.2005 - 17 O 187/01
Macht die Partei mit dem Ablehnungsgesuch gegen den Sachverständigen geltend, dieser habe ungeprüfte und von der Herkunft nicht bekannte Informationen im Gutachten einseitig zu Grunde gelegt, und verlangt das Gericht vom Sachverständigen eine für die folgende Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs verwertete Stellungnahme, erhält dieser für seine Mehrarbeit keine Vergütung.
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IMRRS 2005, 1330
Sachverständige
KG, Beschluss vom 06.08.2004 - 6 W 135/04
Lässt der beauftrage Sachverständige pflichtwidrig das Gutachten durch einen Dritten erstellen, so verliert er seinen Vergütungsanspruch zumindest in dem Fall, dass ihn eine grobe Fahrlässigkeit trifft.
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IMRRS 2005, 1305
Sachverständige
OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2004 - 12 W 40/04
Der Beendigungszeitpunkt des Selbständigen Beweisverfahrens wird hinausgeschoben, wenn innerhalb einer angemessenen Frist nach Übersendung der Protokolle Ergänzungsfragen mitgeteilt werden.
Für die Frage, ob Ergänzungsanträge innerhalb angemessener Frist gestellt sind, ist auf die Übersendung des Protokolls abzustellen, da erst aus dem Protokoll für die Partei letztlich ersichtlich ist, welche Ausführungen des Sachverständigen zugrunde zu legen sind.
Ein Zeitraum von ca. einem Monat zwischen Übersendung des Protokolls und Eingang des Antrags auf weitere Begutachtung ist als in diesem Sinne angemessene Frist anzusehen, wenn die Sache einen nicht unerheblichen Umfang hat.
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IMRRS 2005, 1272
Sachverständige
OLG Naumburg, Beschluss vom 01.03.2005 - 10 W 10/05
Eine schuldhafte Herbeiführung der Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens durch den Sachverständigen kann nicht angenommen werden, wenn eine angeordnete Begutachtung letztlich daran scheitert, dass die beweisbelastete Partei nicht für die erforderliche Baufreiheit Sorge trägt.*)
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IMRRS 2005, 1266
Sachverständige
KG, Beschluss vom 18.11.2004 - 26 W 48/04
Meint eine Partei, dem schriftlichen Gutachten eines Sachverständigen stichhaltige Anhaltspunkte für die Besorgnis seiner Befangenheit entnehmen zu können, so muss sie die Ablehnungsgründe unverzüglich geltend machen und darf nicht erst abwarten, ob der Sachverständige im Rahmen eines Ergänzungsgutachtens die Zweifel an seiner Unbefangenheit möglicherweise doch noch ausräumt.
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IMRRS 2005, 1260
Sachverständige
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.06.2005 - 9 U 171/04
1. Die Haftung des von der Partei eingeschalteten Privatsachverständigen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Gerichtsgutachter zuvor im selbständigen Beweisverfahren zu einem teilweise abweichenden Ergebnis gekommen ist (Abgrenzung zu BGH NJW 2001, 512).*)
2. Der Rechtsanwalt, der im Auftrag der Partei den Prozess führt, der aufgrund der unrichtigen Begutachtung durch den Privatsachverständigen eingeleitet worden ist, ist nicht deren Erfüllungsgehilfe in Bezug auf die diesem Gutachter gegenüber bestehende Obliegenheit nach § 254 BGB.*)
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IMRRS 2005, 1236
Sachverständige
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2005 - 5 U 123/04
Der Sachverständiger beschwört im Zivilprozess durch die Bezugnahme auf seinen allgemein geleisteten Eid gem. § 410 ZPO, das Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Damit beschwört er, dass er die von ihm vorgetragene Ansicht habe. Beschwört er eine wider seine Überzeugung gehende Ansicht, so verletzt er seinen Eid, auch wenn die Ansicht in Wahrheit richtig ist. Umgekehrt gilt, dass der Sachverständige grundsätzlich seinen Eid nicht verletzt, wenn er seine Überzeugung beschwört, auch wenn diese Überzeugung in Wahrheit falsch ist.*)
Subjektiv ist fahrlässiges Handeln erforderlich. Beim Sachverständigen-Eid ist fahrlässige Begehung selten, weil der Sachverständige meist nur seine subjektive Überzeugung wiedergibt; er kann allerdings fahrlässig nicht sein ganzes Wissen kundtun oder die zur Vorbereitung des Gutachtens erforschten Tatsachen falsch wiedergeben. Die Fahrlässigkeit kann auch in der mangelhaften Vorbereitung liegen.*)
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IMRRS 2005, 1216
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2000 - 16 W 2/00
Zur Angemessenheit der Gutachtenergänzungsfrist in einem Bauprozeß.*)
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IMRRS 2005, 1149
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.05.2005 - VI ZR 245/04
Hat das Erstgericht dem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf erstmalige mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen nicht entsprochen, kann die Bindung des Berufungsgerichts an die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen entfallen. Ist dies der Fall, muß das Berufungsgericht dem in zweiter Instanz wiederholten Antrag auf Ladung des Sachverständigen stattgeben.*)
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IMRRS 2005, 1122
Sachverständige
OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.06.2005 - Ss (OWi) 40/05
Zur Frage der Verjährungsunterbrechung durch Beauftragung eines Sachverständigen in einem Parallelverfahren.*)
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IMRRS 2005, 1106
Prozessuales
OLG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2005 - 8 W 88/05
Ein Fachunternehmen kann auch bei komplizierten bauphysikalischen Fragen keine Erstattung für Kosten eines im Rahmen eines Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens verlangen.
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IMRRS 2005, 1105
Bauvertrag
BGH, Beschluss vom 12.05.2005 - VII ZR 181/04
Ist das vom Besteller vorgelegte Bodengutachten mangelhaft, so dass die Arbeiten bis zur Vorlage eines neuen Gutachtens eingestellt werden müssen, hat der Besteller dem Unternehmer die Ausfälle nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung zu ersetzen.
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IMRRS 2005, 1103
Sachverständige
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.04.2005 - 2-12 OH 17/05
Nennt der Sachverständige in seiner Abrechnung zu den im Gutachtentext verwendeten Anschlägen eine Zahl, muss die Anweisungsstelle so lange die Richtigkeit annehmen und von Schätzung absehen, wie sie nicht die Fehlerhaftigkeit konkret belegen kann.
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IMRRS 2005, 1038
Sachverständige
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.02.2005 - 5 WF 49/04
Entstandene Gutachterkosten können nur dann nicht angesetzt werden, wenn die Beweiserhebung als unrichtige Sachbehandlung gewertet werden muss.*)
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IMRRS 2005, 1027
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 12.05.2005 - VII ZR 349/03
Die Werklohnforderung eines mit Planungs- und Überwachungsleistungen beauftragten Architekten für eine vom Bauunternehmer vorzunehmende Sanierung wird nicht allein dadurch fällig, daß sich der Besteller und der Bauunternehmer nach Erbringung von Teilleistungen darauf einigen, daß die Sanierung nicht fortgeführt wird.*)
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IMRRS 2005, 0991
Bauvertrag
OLG Celle, Urteil vom 15.06.2004 - 16 U 133/03
Ist das vom Besteller vorgelegte Bodengutachten mangelhaft, so dass die Arbeiten bis zur Vorlage eines neuen Gutachtens eingestellt werden müssen, hat der Besteller dem Unternehmer die Ausfälle nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung zu ersetzen.
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IMRRS 2005, 0979
Sachverständige
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.04.2005 - 1 U 104/96
Ein zu Recht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Sachverständiger, der die Unverwertbarkeit seines Gutachtens dadurch verschuldet, dass er einen offenkundig gebotenen Hinweis auf die bisherige, rege Geschäftsverbindung mit einer Prozesspartei anlässlich der Übernahme des gerichtlichen Gutachtenauftrags unterlässt, ist nicht zu entschädigen. In derartigen Fällen eines Übernahmeverschuldens genügt bereits eine einfache Fahrlässigkeit, um den Entschädigungsanspruch auszuschließen (Anschluss an OLG Koblenz MDR 2002, 1152).*)
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IMRRS 2005, 0957
Immobilien
BGH, Beschluss vom 20.04.2005 - XII ZR 92/02
Die Beschwer eines zur Beseitigung von Kontaminationen Verurteilten bemißt sich nicht nach dem vom Kläger behaupteten, sondern nach dem tatsächlichen, vom Gerichtssachverständigen festgestellten Kostenaufwand (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 16. September 2004 - III ZB 33/04 - NJW 2004, 3488 ff.).*)
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IMRRS 2005, 0897
Sachverständige
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.05.2005 - 14 W 305/05
1. Haben die Parteien oder das Gericht sich mit einem bestimmten Stundensatz des Sachverständigen einverstanden erklärt, rechtfertigt dies eine den Kostenvorschuss erheblich übersteigende Gesamtentschädigung allenfalls dann, wenn der Sachverständige vor der Einverständniserklärung auch mitgeteilt hat, dass der Vorschuss unzureichend ist ( Abgrenzung zu OLGR Düsseldorf 2003, 367 und OLGR Frankfurt 2004, 32 ).
2. Die Entschädigung eines Sachverständigen wird erst mit der Vorlage des Gutachtens bei Gericht fällig.
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IMRRS 2005, 0886
Sachverständige
OLG Koblenz, Beschluss vom 24.01.2004 - 4 W 493/04
Das Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen ist keine nicht-vermögensrechtliche Streitigkeit i.S.d. § 48 Abs. 2 GKG. Der Beschwerdewert bemisst sich daher gem. § 3 ZPO nach dem Interesse an der begehrten Entscheidung, das mit einem Bruchteil des Hauptsachestreitwertes anzusetzen ist.*)
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IMRRS 2005, 0885
Sachverständige
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.03.2005 - 6 E 58/05
Ist der mit der Erstellung des Gutachtens gerichtlich Beauftragte kein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, gibt nur dies noch keinen berechtigten Anlass, an seiner Unbefangenheit, Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit i.S.d. § 406 ZPO zu zweifeln.*)
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IMRRS 2005, 0832
Prozessuales
LG Bielefeld, Beschluss vom 18.01.2005 - 3 OH 30/04
1. Eine sachgerechte Schlichtung setzt weder zwingend noch im Regelfall voraus, dass ein neutraler Sachverständiger zuvor festgestellt hat, ob und in welchem Umfang von der Antragsgegnerin zu vertretende Baumängel vorliegen.
2. Es bestehen keine Bedenken gegen die grundsätzliche Wirksamkeit einer Schlichtungsklausel. Eine solche bedarf auch nicht der Form des § 1031 Abs. 5 ZPO, da es sich hier nicht um eine Schiedsvereinbarung gemäß §§ 1029 ff. ZPO handelt.
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IMRRS 2005, 0808
Bauvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.02.2005 - 4 U 190/03
1. Liegt einem Pauschalpreisvertrag kein Einheitspreisangebot zugrunde und sind zur Bewertung der erbrachten Leistungen Anhaltspunkte aus der Zeit vor Vertragsschluss nicht vorhanden, so muss der Auftragnehmer im Nachhinein anhand einer Kalkulation die Abgrenzung zwischen den erbrachten und den nicht erbrachten Leistungen sowie die Bewertung der jeweiligen Vergütungsanteile darlegen.
2. Eine juristische Person ist auch nach ihrer Löschung im Handelsregister aktiv parteifähig, so lange sie noch vermögenswerte Ansprüche geltend macht.
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IMRRS 2005, 0806
Sachverständige
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2005 - 10 W 98/04
Im Falle der schuldhaften Versäumung der dem Sachverständigen obliegenden Mitteilungspflicht ist seine Entschädigung um den Betrag der Kosten zu kürzen, die bei rechtzeitiger Mitteilung nicht entstanden wären.
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IMRRS 2005, 0801
Sachverständige
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2005 - 10 W 96/04
Ein Anlass zur Kürzung des in § 8 ZSEG grundsätzlich voll zu gewährenden Aufwendungsersatzes besteht nur, wenn die geltend gemachten Aufwendungen den Rahmen der "Notwendigkeit" überschreiten und eindeutig zu hohe Kosten geltend gemacht werden.
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IMRRS 2005, 0787
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2004 - 10 W 143/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2005, 0774
Sachverständige
KG, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 W 568/01
1. Der für die Abfassung eines Gutachtens erforderliche Zeitaufwand wird im Einzelfall von der Schwierigkeit der zu bewältigenden Aufgabe bestimmt.*) 2. Für die Feststellung, ob der für die schriftliche Abfassung eines Gutachtens angegebene Zeitaufwand erforderlich ist, darf nicht allein oder ausschlaggebend auf die Seitenzahl des erstatteten Gutachtens abgestellt werden. Der Senat hält an seinem Hinweis in der Entscheidung vom 24.4.2001 - 1 W 2398/00 - nicht fest, wonach als Richtwert davon ausgegangen werden kann, dass bei einem Gutachten ohne besondere Schwierigkeiten etwa eine Zeitstunde zur Ausarbeitung von zwei Gutachtenseiten erforderlich ist. Vielmehr wird der Aufwand im Einzelfall von der Schwierigkeit der Gutachtenerstattung bestimmt.*)
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IMRRS 2005, 0756
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2005 - 2 W 8/05
Zu den Gründen, auf die die Ablehnung eines Sachverständigen gestützt werden kann.*)
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IMRRS 2005, 0752
Sachverständige
BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Ergibt sich der Grund zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens, läuft im allgemeinen die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muß.*)
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IMRRS 2005, 0721
Selbständiges Beweisverfahren
KG, Beschluss vom 31.03.2005 - 24 W 170/04
Zumindest für den Antragsgegner ist auch im selbstständigen Beweisverfahren die in das freie Ermessen des Gerichts gestellte Auswahl des Sachverständigen unanfechtbar.*)
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IMRRS 2005, 0656
Sachverständige
BGH, Urteil vom 14.02.2005 - II ZR 365/02
Bestimmt der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer OHG für den Fall, daß eine Einigung unter den Gesellschaftern über die Höhe des einem ausscheidenden Gesellschafter zustehenden Auseinandersetzungsguthabens nicht zustande kommt, die verbindliche Feststellung des Guthabens durch einen Sachverständigen, der von der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu bestellen ist, so kann auch eine Benennung des Sachverständigen durch die IHK ausreichen, wenn damit der Zweck der gesellschaftsvertraglichen Regelung, eine neutrale Person für die Erstattung des Gutachtens zu gewinnen, erreicht wird.*)
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IMRRS 2005, 0645
Bauvertrag
OLG Köln, Urteil vom 23.03.2005 - 11 U 191/02
1. Die Rechtskraft des im Vorschussverfahren ergangenen Urteils kann sich nach dem Rechtsgedanken des § 767 Abs. 2 ZPO lediglich auf Umstände erstrecken, die der Werkunternehmer im Vorschussprozess bereits hätte geltend machen können, hindert ihn jedoch nicht daran, seine Einwendungen auf neue Umstände zu erstrecken.
2. Soweit ein Beweismittel in der Berufungsinstanz zu mehreren Beweisthemen beantragt wird, ist für jedes einzelne von ihnen zu prüfen, ob der Beweisantritt verspätet ist oder nicht.
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IMRRS 2005, 0620
Sachverständige
BGH, Beschluss vom 10.02.2005 - VII ZB 22/04
1. Der Gerichtsgutachter, dem von einer Prozesspartei im laufenden Verfahren der Streit verkündet worden ist, ist kein am Prozess unbeteiligter Dritter. Demgemäß kommt gegen einen Beschluss, in dem der Antrag, die Zustellung der Streitverkündungsschrift für unwirksam zu erklären, zurückgewiesen worden ist, die sofortige Beschwerde gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in Betracht.
2. An einer Beschwerdeentscheidung besteht kein Rechtsschutzinteresse des Gerichtsgutachters mehr, wenn der Prozess vor einer Entscheidung über die sofortige Beschwerde rechtskräftig zu Gunsten des Streitverkünders abgeschlossen worden ist.
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IMRRS 2005, 0593
Prozessuales
LG Frankenthal, Beschluss vom 20.10.2004 - 8 T 142/04
1. Eine Fertigstellungsbescheinigung im Sinne des § 641a Abs. 1 Satz 1 BGB stellt kein Privatgutachten dar, sondern eine bloße Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO.
2. Grundsätzlich hat der Unternehmer als Auftraggeber des Sachverständigen die Kosten der Fertigstellungsbescheinigung zu tragen.
3. Eine Kostenerstattung des Auftragnehmers kommt nur beim Vorliegen einer materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage in Betracht, etwa wenn sich der Besteller in Verzug befindet, was unter anderem ein Verschulden des Bestellers voraussetzt.
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IMRRS 2005, 0592
Sachverständige
LG Leipzig, Beschluss vom 12.11.2004 - 4 OH 3459/04
Zur Beweislage eines Sachverständigen-Ablehnungsgesuchs.
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IMRRS 2005, 0581
Sachverständige
BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03
a) Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB greift nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)
b) Für die Beurteilung, ob die Kosten eines Sachverständigengutachtens zum erforderlichen Herstellungsaufwand gehören und vom Schädiger zu ersetzen sind, kann im Rahmen tatrichterlicher Würdigung auch die von dem Gutachter ermittelte Schadenshöhe berücksichtigt werden.*)
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IMRRS 2005, 0563
Prozessuales
OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.10.2004 - 4 U 33/04
Ist ein bestimmter Geschehensablauf sowohl unter Sachverständigen- als auch unter Zeugenbeweis gestellt, so darf das Gericht nicht mit der Begründung von der Zeugenvernehmung absehen, das behauptete Geschehen könne bereits nach dem Ergebnis des eingeholten Sachverständigengutachtens nicht zutreffen.*)
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IMRRS 2005, 0534
Sachverständige
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005 - 14 W 118/05
1. Parteiaufwand zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Ortstermins des gerichtlichen Sachverständigen ist jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn die Arbeiten ansonsten von Hilfskräften des Sachverständigen geleistet werden müssten.
2. Im Kostenfestsetzungsverfahren kann das Gericht sich zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts aller Beweismittel bedienen, wobei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht, um eine streitige Position zuzubilligen.
3. Pauschales Bestreiten kann im Kostenfestsetzungsverfahren unzureichend sein, wenn die Partei eigene Wahrnehmungen zum kostenrelevanten Sachverhalt gemacht hat.
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IMRRS 2005, 0533
Sachverständige
OLG Rostock, Beschluss vom 04.02.2002 - 7 W 100/01
Ein Sachverständiger ist weder zur Beauftragung externer Hilfskräfte oder Unternehmer für die Leistung von für die Begutachtung erforderlichen Vorarbeiten verpflichtet, noch kann er durch eine Weisung vom Gericht hierzu gezwungen werden. Es obliegt vielmehr den Antragstellern, die Vorarbeiten zu beauftragen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das zu begutachtende Objekt im Eigentum der Antragsteiler steht.
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IMRRS 2005, 0530
Sachverständige
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.03.2005 - 8 W 71/05
1. Die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zu inländischem Recht stellt eine unrichtige Sachbehandlung dar, die zur Nichterhebung von Kosten führt, wenn und soweit dadurch Mehrkosten verursacht wurden.*)
2. Die Grundlagen für die Prüffähigkeit einer Rechnung nach § 14 Nr. 1 VOB/B sind einem gerichtlichen Sachverständigenbeweis zugänglich, wenn im Zusammenhang mit der Prüfung der Rechnung der Auftraggeber und dessen Hilfspersonen besondere Kenntnisse und Fähigkeiten haben, die dem Gericht fehlen (Abgrenzung zu OLG Stuttgart BauR 1999, 514).*)
3. Die Hinzuziehung eines Mitarbeiters des Sachverständigen zur mündlichen Sachverständigenanhörung vor dem Gericht ist in der Regel nicht notwendig im Sinn des § 8 Abs. 1 Nr. 1 ZSEG / § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 JVEG, weil der Sachverständige das Gutachten aus eigener Sachkenntnis zu erstatten hat und der Mitarbeiter zur Erläuterung des Gutachtens nicht befugt ist.*)
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IMRRS 2005, 0494
Sachverständige
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2004 - 14 U 173/03
1. Beauftragt der Schuldner einen technischen Sachverständigen mit der für die Beurteilung seiner Leistungspflicht erforderlichen Aufklärung des Sachverhalts, so bedient er sich des Gutachters bei der Erfüllung seiner Verbindlichkeit.*)
2. Erstattet der vom Schuldner zur Beurteilung seiner Leistungspflicht beauftragte Sachverständige schuldhaft ein falsches Gutachten, so hat der Schuldner die darauf beruhende Nichtleistung zu vertreten und gerät in Verzug.*)
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IMRRS 2005, 0475
Sachverständige
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.09.2004 - 17 U 191/01 (2)
1. Zur Frage der Unverzüglichkeit einer Ablehnung des Sachverständigen.
2. Zur Problematik der Befangenheit eines Sachverständigen.
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IMRRS 2005, 0472
Sachverständige
LG Berlin, Urteil vom 27.10.2004 - 28 O 157/04
Der sachliche Anwendungsbereich des § 839a BGB ist bei einer auf § 74a Abs. 5 ZVG gestützten Verkehrswertermittlung im Zwangsversteigerungsverfahren nicht eröffnet.
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