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Beweiserhebung trotz widersprüchlichen Vortrags im Parallelverfahren?
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Insolvenzverfahren eröffnet: Aufrechnungserklärung anfechtbar!
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NRW schafft neue Bürokratiehürde beim Bauen
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Nachrichten zum Wohnungseigentum

Zeige Nachrichten 181 bis 193 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 193 - (1443 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2007

VPB begrüßt neues Wohnungseigentumsgesetz: Ende des Sanierungsstaus in Eigentumsanlagen
"Endlich ist Schluss mit dem Sanierungsstau in zahlreichen Eigentumswohnungsanlagen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) am 1. Juli ändert sich einiges zum Besseren", begrüßt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB) die Verordnungsnovelle. "Wichtige Modernisierungen, wie beispielsweise der Einbau eines Fahrstuhls für den barrierefreien Zugang, oder die Installation eines umweltfreundlichen Gasbrenners, sind jetzt einfacher möglich als bisher."
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ARGE Baurecht: Neues Wohnungseigentumsgesetz stärkt Eigentümer
Das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) tritt am 1. Juli in Kraft. „Das Gesetz stärkt die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft“, lobt Rechtsanwalt Peter Oppler, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). In der Vergangenheit mussten Eigentümergemeinschaften bauliche Veränderungen am gemeinsamen Haus einstimmig beschließen. Ohne Einstimmigkeit konnten wichtige Bauarbeiten nicht vergeben werden. Das hat in vielen Eigentümergemeinschaften zu enormen Modernisierungsstaus geführt. Damit ist nun Schluss. Ab sofort müssen Eigentümergemeinschaften Maßnahmen der modernisierenden Instandsetzung nicht mehr einstimmig beschließen, erläutert die ARGE Baurecht, es reicht die einfache Mehrheit.
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WEG-Novelle tritt zum 01.07.2007 in Kraft
Am 30.03.2007 wurde das „Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze“ im Bundesgesetzblatt ( S. 370) veröffentlicht, damit kann die WEG-Novelle erwartungsgemäß am 01.07.2007 in Kraft treten.

Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes tritt zum 1. Juli 2007 in Kraft
Am 30.03.2007 wurde die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Novelle tritt damit zum 1. Juli 2007 in Kraft. Das Gesetz vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten.
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GdW begrüßt Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
Neues Recht gibt Wohnungseigentümergemeinschaften ab 1. Juli 2007 mehr Rechtssicherheit und vereinfacht die Möglichkeit von Mehrheitsbeschlüssen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2007 der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zugestimmt. Nach Einschätzung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ergeben sich für Wohnungseigentümergemeinschaften mit dem neuen Recht eine ganz Reihe von Verbesserungen bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
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Haus & Grund: Mehr Rechtsicherheit für Wohnungseigentümer - Bundesrat verabschiedet Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hat die am Freitag vom Bundesrat beschlossene Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) begrüßt. „Mit dieser Novelle wird die bisherige Rechtsunsicherheit unter Wohnungseigentümern und Verwaltern weitestgehend beseitigt“, unterstrich Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich zum 1. Juni 2007 in Kraft treten.
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Bundesrat stimmt Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes zu
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen künftig nicht mehr einstimmig über Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten beschließen. Wie das Bundesjustizministerium meldet, segnete der Bundesrat am 16.02.2007 eine entsprechende Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ab. Darüber hinaus bringt die Reform weitere grundlegende Änderungen für Wohnungseigentümer.
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Handlungsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften gestärkt
Das neue Wohnungseigentumsgesetz wird künftig auch die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfachen. „In Zukunft werden verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer möglich sein", informiert Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse.
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Online seit 2006

Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft begrüßt Rechtsicherheit für Wohnungseigentümer
Bundestag beschließt Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes

Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) hat die am 14. Dezember 2006 vom Bundestag beschlossene Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) begrüßt. „Mit diesen Änderungen ist der Gesetzgeber den Forderungen der Wohnungswirtschaft gefolgt, die bislang herrschende Rechtsunsicherheit durch klare gesetzliche Regelungen weitestgehend zu beseitigen“, unterstrich der BSI-Vorsitzende, Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn.
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BMJ: Stärkung für das Wohnungseigentum
Der Deutsche Bundestag hat gestern die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten.
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Entwurf eines REIT-Gesetzes in der Ressort-Abstimmung
Mit dem in dieser Woche den beteiligten Ressorts und den Ländern zur Abstimmung übersandten Referentenentwurf soll die in Deutschland bestehende gesetzliche Lücke bei der indirekten Immobilienanlage geschlossen werden. Mit der Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) in Deutschland soll Wettbewerbsgleichheit gegenüber anderen europäischen Finanz- und Immobilienstandorten hergestellt werden.
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Erste Lesung der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat gestern in erster Lesung über die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes beraten. Das Gesetz vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten.
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Haus & Grund begrüßt Verbesserungen für Wohnungseigentümer
Haus & Grund Deutschland begrüßt den gestern von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft selbst hat sich bereits seit über 20 Jahren auch mit eigenen Gesetzentwürfen für eine Verbesserung der Rechte der Wohnungseigentümer eingesetzt. „Mit dieser Änderung wird gewährleistet, dass der Erwerb einer Eigentumswohnung insbesondere zur eigenen Altersvorsorge nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko wird“, unterstreicht Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Er fordert alle im Bundestag vertretenen Parteien auf, diese Gesetzesänderung mitzutragen.
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