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Architekt tritt wie Bauträger auf: Kopplungsverbot findet Anwendung!
OLG Nürnberg, 08.05.2025 - 6 U 1787/24
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Vorzeitige Zuschlagserteilung nur im Ausnahmefall!
VK Thüringen, 13.08.2024 - 5090-250-4003/476
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Nachforderung ≠ Aufklärung!
VK Berlin, 28.04.2025 - VK B 1-73/24
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Nutzungsuntersagung wegen formeller Illegalität trotz Bauantragstellung!
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2025 - 7 B 295/25
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Nachrichten zum Wohnungseigentum

Zeige Nachrichten 161 bis 169 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 169 - (1357 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2007

GdW begrüßt Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
Neues Recht gibt Wohnungseigentümergemeinschaften ab 1. Juli 2007 mehr Rechtssicherheit und vereinfacht die Möglichkeit von Mehrheitsbeschlüssen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2007 der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zugestimmt. Nach Einschätzung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ergeben sich für Wohnungseigentümergemeinschaften mit dem neuen Recht eine ganz Reihe von Verbesserungen bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
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Haus & Grund: Mehr Rechtsicherheit für Wohnungseigentümer - Bundesrat verabschiedet Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hat die am Freitag vom Bundesrat beschlossene Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) begrüßt. „Mit dieser Novelle wird die bisherige Rechtsunsicherheit unter Wohnungseigentümern und Verwaltern weitestgehend beseitigt“, unterstrich Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich zum 1. Juni 2007 in Kraft treten.
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Bundesrat stimmt Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes zu
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen künftig nicht mehr einstimmig über Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten beschließen. Wie das Bundesjustizministerium meldet, segnete der Bundesrat am 16.02.2007 eine entsprechende Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ab. Darüber hinaus bringt die Reform weitere grundlegende Änderungen für Wohnungseigentümer.
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Handlungsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften gestärkt
Das neue Wohnungseigentumsgesetz wird künftig auch die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfachen. „In Zukunft werden verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer möglich sein", informiert Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse.
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Online seit 2006

Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft begrüßt Rechtsicherheit für Wohnungseigentümer
Bundestag beschließt Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes

Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) hat die am 14. Dezember 2006 vom Bundestag beschlossene Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) begrüßt. „Mit diesen Änderungen ist der Gesetzgeber den Forderungen der Wohnungswirtschaft gefolgt, die bislang herrschende Rechtsunsicherheit durch klare gesetzliche Regelungen weitestgehend zu beseitigen“, unterstrich der BSI-Vorsitzende, Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn.
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BMJ: Stärkung für das Wohnungseigentum
Der Deutsche Bundestag hat gestern die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten.
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Entwurf eines REIT-Gesetzes in der Ressort-Abstimmung
Mit dem in dieser Woche den beteiligten Ressorts und den Ländern zur Abstimmung übersandten Referentenentwurf soll die in Deutschland bestehende gesetzliche Lücke bei der indirekten Immobilienanlage geschlossen werden. Mit der Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) in Deutschland soll Wettbewerbsgleichheit gegenüber anderen europäischen Finanz- und Immobilienstandorten hergestellt werden.
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Erste Lesung der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat gestern in erster Lesung über die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes beraten. Das Gesetz vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten.
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Haus & Grund begrüßt Verbesserungen für Wohnungseigentümer
Haus & Grund Deutschland begrüßt den gestern von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft selbst hat sich bereits seit über 20 Jahren auch mit eigenen Gesetzentwürfen für eine Verbesserung der Rechte der Wohnungseigentümer eingesetzt. „Mit dieser Änderung wird gewährleistet, dass der Erwerb einer Eigentumswohnung insbesondere zur eigenen Altersvorsorge nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko wird“, unterstreicht Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Er fordert alle im Bundestag vertretenen Parteien auf, diese Gesetzesänderung mitzutragen.
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