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Nachrichten zum Prozessrecht

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Online seit 2007

Neuer Energieausweis: Mieterbund sieht Verbesserungsbedarf
„Der Energieausweis für Gebäude kommt. Damit wird endlich Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden geschaffen. Aber es wird offensichtlich nur einen ‚Energieausweis light’ geben“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes, unmittelbar nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundeskabinetts.


Bundeskabinett macht Weg für Energieausweise frei - BSI unterstützt Wahlfreiheit, fordert aber zwölfmonatige Übergangsfrist
Der gestrige Kabinettsbeschluss zur Energieeinsparverordnung (EnEV) wird von der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) als Beitrag zu mehr Effizienz im Energiebereich begrüßt. Eine praxisgerechte Lösung im Rahmen der Einführung eines Energieausweises für den Gebäudebestand sei vor allem die weitgehende Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und verbrauchsorientierten Gebäudeenergieausweis.


Energiepass für Gebäude
Energieeffiziente Häuser schonen den Geldbeutel und das Klima. Der neue Energiepass zeigt Eigentümern, Käufern und Mietern auf einen Blick, wie hoch die Heiz- und Warmwasserkosten sind, die ein Gebäude erwarten lässt. Eingeführt wird der neue Energieausweis für Gebäude schrittweise ab 2008.
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Bundesregierung beschließt die Einführung von Energieausweisen
Die Bundesregierung hat gestern die gemeinsam von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos vorgelegte neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und einen Bericht zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung beraten. Mit der EnEV wird die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt. Ab Anfang 2008 wird der Ausweis schrittweise eingeführt. Mieter und Käufer erhalten damit einen klaren Überblick über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten. Mit der EnEV wird die EG-Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.
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Bundesrat stimmt Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes zu
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen künftig nicht mehr einstimmig über Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten beschließen. Wie das Bundesjustizministerium meldet, segnete der Bundesrat am 16.02.2007 eine entsprechende Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ab. Darüber hinaus bringt die Reform weitere grundlegende Änderungen für Wohnungseigentümer.
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Online seit 2006

Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung - BFW und GdW fordern Nachbesserungen
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen haben in einer ersten Reaktion die Umsetzung des politischen Kompromisses zur Gestaltung der Energieausweise für den Bestand im jetzt vorgelegten Referentenentwurf begrüßt. Im weiteren Beratungsverfahren sind aus Sicht der Verbände jedoch Nachbesserungen an Details notwendig, um eine praxisgerechte Umsetzung sicher zu stellen.
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Tiefensee und Glos bringen Energieausweise für Gebäude und Wohnungen auf den Weg
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben am 17.11.2006 ihren abgestimmten Vorschlag zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude und Wohnungen in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Mit diesem Vorhaben soll eine europäische Richtlinie zur Einführung von Energieausweisen für bereits bestehende Gebäude in deutsches Recht umgesetzt werden.
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Bundesregierung will das Insolvenzverfahren vereinfachen
Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf (16/3227) das Insolvenzverfahren vereinfachen. Unter anderem sollen künftig öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzsachen nur noch über das Internet vorgenommen werden. Zur Begründung führt die Regierung an, der Verbreitungsgrad des Internets sei stark angestiegen. Vor allem seien die technischen Voraussetzungen geschaffen worden, auf einer bundeseinheitlichen Internetplattform das Insolvenzgeschehen lückenlos zu dokumentieren.
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Erfolgreiche Abwehr von Vorrechten des Fiskus in der Insolvenz
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat erfolgreich verhindert, dass der Fiskus in der Insolvenz eine bessere Behandlung erfährt als andere Gläubiger. In dem gerade durch den Bundestag verabschiedeten Jahressteuergesetz 2007 war unter der Vielzahl der Änderungen zunächst vorgesehen, dass Steuerschulden auch dann von den Insolvenzverwaltern vollständig zu befriedigen sind, wenn sie vor der Insolvenzeröffnung mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind. Andere Gläubiger sollten für vergleichbare Forderungen weiterhin als normale Insolvenzgläubiger behandelt werden mit der Folge, dass sie nur einen Teilbetrag auf ihre Forderungen bezahlt bekommen. Durch die vorrangige Begleichung der Steuerschuld wären den übrigen Gläubigern weniger Masse und somit geringere Quoten geblieben.
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Vorerst keine Besserstellung des Fiskus im Insolvenzverfahren
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am Mittwochvormittag (08.11.2006) den Entwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2007 (16/2712, 16/3036) in geänderter Fassung angenommen. Das Gesetz soll heute vom Bundestag verabschiedet werden. Union und SPD hatten 34 Änderungsanträge zum Regierungsentwurf vorgelegt, die der Ausschuss mehrheitlich annahm. Eine wesentliche Änderung am Regierungsentwurf stellt der Verzicht auf eine Regelung dar, wonach Steuerschulden eines Schuldners nach Eröffnung der Insolvenz als "Masseverbindlichkeiten" gelten sollten. Damit hätte der Fiskus die Möglichkeit erhalten, seine Steuerausfälle zu begrenzen und eine "Ungleichbehandlung" zwischen ihm und den übrigen Gläubigern zu beseitigen.
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Energieausweis für Gebäude wird ab 2008 Pflicht
Mieter sollen Bedarfsausweise verlangen

„Der Deutsche Mieterbund begrüßt ausdrücklich die Einigung der Bundesregierung über die Einführung eines Energieausweises für Gebäude. Damit wird endlich Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden geschaffen. Dies ist eine wichtige Orientierungshilfe für Mieter und Käufer von Immobilien“, so der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz-Georg Rips.
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Bundesregierung: Energieausweis für Gebäude wird ab 2008 Pflicht
Laut dpa hat sich die Bundesregierung auf einen Energieausweis ab 2008 geeinigt. Für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden, soll der Bedarfsausweis zur Pflicht werden; ebenso soll ein Bedarfsausweis benötigen, wer künftig Mittel aus dem staatlichen Förderprogramm bekommen möchte. Bei allen größeren Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen soll dagegen der Eigentümer zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen können. Bis die Neuregelung 2008 in Kraft trit, gilt für alle Hausbesitzer Wahlfreiheit zwischen beiden Modellen.

FDP nimmt Einführung eines Energieausweises unter die Lupe
Nach Verzögerungen bei der Einführung eines Energieausweises für Gebäude erkundigt sich die FDP in einer Kleinen Anfrage (16/2821). Sie will wissen, ob die EU wegen der verzögerten Umsetzung der Richtlinie gegen die Bundesrepublik vorgehen will und wann die Regierung den Entwurf zur Änderung der Energieeinsparverordnung vorlegen will. Die Regierung soll mitteilen, was aus ihrer Sicht gegen die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis spricht und welche Alternativvorschläge sie hat. Die Fraktion will ebenso erfahren, weshalb Käufer von Zwangsversteigerungsobjekten von dieser "objektiven Information über energetische Gebäudeeigenschaften" ausgeschlossen werden sollen.
(Quelle: Bundestag)

Reform des Insolvenzrechts umstritten
Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages

Auf deutliche Kritik von Sachverständigen aus dem Kreis von Richtern und Anwälten wie bei der Wirtschaft stößt die von der Bundesregierung geplante Änderung des Insolvenzrechts.
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Gesetzentwurf zur Innenentwicklung der Städte
Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte beraten. Der Entwurf sieht unter anderem vor, Prüfungsverfahren für Bebauungspläne zu verkürzen und Regelungen zur Flächenbegrenzung und Umweltprüfung zu vereinfachen.
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ZDB: Forderungssicherungsgesetz endlich beschließen!
”Die Beratungen in Bundestag und Bundesrat über den Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes müssen endlich abgeschlossen werden. Seit vielen Jahren werden die dringend erforderlichen Nachbesserungen des verunglückten Gesetzes über die Beschleunigung fälliger Zahlungen diskutiert. Der vom Bundesrat Ende vergangenen Jahres erneut eingebrachte Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes ist bisher im Bundestag eher zögerlich behandelt worden. Der Gesetzgeber ist gefordert, nunmehr zügig die Beratungen zu einem für die baugewerblichen Unternehmer sinnvollen Ergebnis zu bringen.” Dies erklärte heute der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, in Berlin.
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DAV: Und täglich grüßt das ... Justizmodernisierungsgesetz
Die Bundesregierung hat am 19. Juli 2006 ein Justizmodernisierungsgesetz vorgelegt. Damit soll - wieder einmal - die Effizienz der Justiz gesteigert werden. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sind die vorgeschlagenen zivilrechtlichen Regelungen allerdings kontraproduktiv. Gerade die Evaluation der ZPO-Reform hat gezeigt, dass in keinem der Bereiche, die jetzt vom sogenannten zweiten Justizmodernisierungsgesetz verändert werden sollen, Änderungsbedarf besteht.
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Bundesregierung beschließt Entwurf für Zweites Justizmodernisierungsgesetz
Die Bundesregierung hat gestern den Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz beschlossen. Der Entwurf enthält wie schon das Erste Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 (BGBl. I, S. 2198) ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das nahezu alle Bereiche der Justiz betrifft. Neben gewichtigen inhaltlichen Änderungen des geltenden Rechts gehört dazu auch eine Vielzahl kleinerer, zum Teil punktueller Korrekturen und Ergänzungen. Insgesamt soll der Entwurf in 26 Gesetzen Änderungen zur Folge haben.
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Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung: „Das Mittel der Wahl kann nur der Bedarfsausweis sein“
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um die Frage, wer einen Energieausweis ausstellen darf und wie dieser aussehen wird, nimmt der Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e.V. (BAKA) Stellung: Nur der Bedarfsausweis sorgt für mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand.
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Verband Wohneigentum: Wahlfreiheit für Energieausweis
Mit Überraschung und Ablehnung hat der Verband Wohneigentum, die größte bundesweite Interessensvertretung der selbstnutzenden Wohneigentümer bundesweit, die neuerlichen Überlegungen aufgenommen, die Wahlfreiheit bei der Energieverbrauchsberechung in Bestandsbauten zu kippen.