Immobilien- und Mietrecht.

Hervorzuhebende Urteile zum Prozessrecht
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 28.04.2025 im Volltext bei imr-online eingestellt
Online seit gestern
IMRRS 2025, 0429
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.02.2025 - 5 Sa 1/25
Der ausschließliche Gerichtsstand des § 29a Abs. 1 ZPO gilt auch für Streitigkeiten aus einem Mietvertrag, durch den eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wohnraum i.S.v. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB als Unterkunft für Monteure anmietet.*)

Online seit 28. April
IMRRS 2025, 0540
OLG Celle, Beschluss vom 15.04.2024 - 14 W 7/24
Zahlt der Kläger einen Gerichtskostenvorschuss über Jahre nicht ein und unterbleibt deshalb ein Tätigwerden des Gerichts im Zusammenhang mit einer bereits zugestellten Klage, kann das Verhalten des Klägers in Ausnahmefällen dahin aufzufassen, dass er endgültig davon absieht, das Verfahren durchzuführen (hier bejaht).
