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Online seit heute

IMRRS 2026, 0392
WohnraummieteWohnraummiete
Formularvertragliche Abbedingung von § 545 BGB wirksam

LG Berlin II, Urteil vom 13.02.2026 - 63 S 205/25

1. Die formularvertragliche Vereinbarung einer Abbedingung von § 545 BGB im Mietvertrag ist in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden.

2. Wird § 545 BGB in einem Mietaufhebungsvertrag erneut abbedungen, so wird diese Regelung regelmäßig lediglich aus Klarstellungsgründen in den Mietaufhebungsvertrag übernommen.

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IMRRS 2026, 0406
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie kann man den Verwalter zur Beschlussumsetzung zwingen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.03.2026 - 2-13 S 107/24

1. Da die Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltungsbefugnis für das gemeinschaftliche Eigentum hat, kann ein Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden. Bedarf es für die angestrebte Maßnahme einer Beschlussfassung der Eigentümer, ist jedoch die Beschlussersetzungsklage vorrangig.*)

2. Setzt der Verwalter einen gefassten Beschluss nicht um, kann jeder Eigentümer Leistungsklage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beschlussumsetzung erheben.*)

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IMRRS 2026, 0375
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Sorgeberechtigung, keine Haushaltsangehörigkeit!

VG Berlin, Urteil vom 09.03.2026 - 8 K 620/25

Kinder, für die keine Personensorgeberechtigung besteht, können Haushaltsangehörige im Sinne von § 18 WoFG sein.*)

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IMRRS 2026, 0363
ProzessualesProzessuales
Gefahr widersprechender Entscheidungen ist kein Aussetzungsgrund!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2025 - 14 W 149/25

1. Eine Vorgreiflichkeit i. S. des § 148 Abs. 1 ZPO liegt nicht vor, wenn in einem anderen Verfahren zwischen den Parteien über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, bei der es sich (nur) um eine nicht in Rechtskraft erwachsende Vorfrage handelt, die keine Gestaltungs- oder Interventionswirkung entfaltet (sog. Urteilselement).*)

2. Allein die Gefahr sich insoweit widersprechender Entscheidungen genügt angesichts des Justizgewährleistungsanspruchs der Parteien für eine Aussetzung nicht.*)

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IMRRS 2026, 0405
ProzessualesProzessuales
Öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Vertrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2026 - 10 W 13/26

1. Für den auf Schadensersatz gerichteten Anspruch wegen des Ausfalls von Betreuungszeiten gegen den Träger der Kindertagesstätte, der als privatrechtlicher Verein organisiert ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.*)

2. Ein Bauvertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmer wird nicht zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, weil er auf der Grundlage der geltenden Bauordnung geschlossen wird.

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Online seit gestern

IMRRS 2026, 0400
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Keine Formularvollmacht für „freie" Änderung der Teilungserklärung!

BGH, Urteil vom 23.01.2026 - V ZR 91/25

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrags, die einen Verbraucher als Erwerber verpflichtet, nachträglichen Änderungen der Teilungserklärung durch den Verwender zuzustimmen, ist unwirksam, wenn sie nicht erkennen lässt, dass eine Zustimmung nur bei Vorliegen im Einzelnen benannter triftiger Gründe verlangt werden kann (im Anschluss an BGH, IBR 2005, 491).*)

2. Ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung des Vertragspartners, einer von dem Verwender gewünschten nachträglichen Vertragsänderung zuzustimmen, gem. § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, kann sich eine Zustimmungspflicht des Vertragspartners im Regelfall nicht aus § 242 BGB ergeben.*)

3. Die Verwaltung des eigenen Vermögens stellt grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit dar, sondern ist dem privaten Bereich zuzuordnen. Ausschlaggebende Kriterien für die Abgrenzung der privaten von der berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung sind der Umfang, die Komplexität und die Anzahl der damit verbundenen Vorgänge. Nur wenn diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb erfordern - wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation -, liegt eine gewerbliche Betätigung vor.

4. Der Einzelrichter ist im Berufungsverfahren der für die Entscheidung gesetzlich zuständige Richter, wenn das vollbesetzte Berufungsgericht ihm die Sache zur Entscheidung übertragen hat und kein Rückübertragungsgrund nach § 526 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO vorliegt. Er kann dann ohne Verfahrensverstoß die Revision zulassen.

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IMRRS 2026, 0364
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Einseitiges Fordern ist kein Verhandeln!

AG Passau, Urteil vom 20.01.2026 - 13 C 244/24

1. Vermietet ein Eigentümer an einen anderen Eigentümer Räume, so handelt es sich um einen rein zivilrechtlichen Sachverhalt, so dass das Wohnungseigentumsgericht nicht zuständig ist.

2. Für die Annahme von Verhandlungen i.S.d. § 203 Satz 1 BGB genügen Erklärungen, die den Gläubiger berechtigterweise annehmen lassen, dass der Schuldner sich auf eine Erörterung über die Berechtigung des Anspruchs einlässt, was wiederum bei jedem ernsthaften Meinungsaustausch der Fall ist.

3. Die bloße wiederholte Geltendmachung einer Mietforderung gegenüber dem Mieter erfüllt den Tatbestand der "Verhandlungen" i.S.v. § 203 BGB nicht, wenn der Mieter hierauf nicht reagiert.

4. Die doppelte Rechtshängigkeit führt zur Abweisung der zweiten Klage als unzulässig, wobei allein maßgeblich ist, welche der beiden Klagen zuerst rechtshängig geworden ist, mag die andere auch früher anhängig gewesen sein.

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IMRRS 2026, 0357
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verletzung des Einsichtsrechts nur bei Kausalität für Beschlussfassung!

LG Köln, Urteil vom 19.02.2026 - 15 S 88/25

1. Allein die Verletzung des Einsichtsrechts begründet den Erfolg der Anfechtungsklage nicht, wenn der anfechtende Eigentümer nicht nachvollziehbar darlegt, dass sich dieser Mangel auch kausal auf die Beschlussfassung ausgewirkt hat oder dass die Nichtursächlichkeit des Mangels jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann.

2. Für die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen kann zuvor keine Zahlung an den Verwalter verlangt werden, denn ein etwaiges Sonderhonorar kann nur im Verwaltervertrag vereinbart, also von der Wohnungseigentümergemeinschaft dem Verwalter geschuldet sein.

3. Auch die Beanstandung der Nichteinhaltung der Ladungsfrist von drei Wochen muss darlegen, wie sich das auf die Beschlussfassung ausgewirkt hat.

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IMRRS 2026, 0396
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchamt muss Lastenfreiheit nicht prüfen!

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.12.2025 - 12 Wx 41/25

Das Grundbuchamt hat bei dem Vollzug einer Auflassung im Grundbuch eine im Rahmen des Kaufvertrages zugesicherte Lastenfreiheit nicht zu prüfen.*)

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IMRRS 2026, 0399
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
Einzelanweisung zur Fristeintragung muss klar und präzise sein!

BGH, Beschluss vom 04.03.2026 - XII ZB 244/24

1. Erteilt der Rechtsanwalt einer mit dem Fristenwesen betrauten Kanzleikraft mündlich eine konkrete Einzelanweisung zur Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist, muss diese klar und präzise sein und beinhalten, dass die Frist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender einzutragen ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18.10.2023 - XII ZB 31/23, IBRRS 2023, 3435 = IMRRS 2023, 1578 = NJW-RR 2024, 197).*)

2. Wird einer zunächst klaren fristbezogenen Einzelanweisung an eine Kanzleiangestellte durch nachfolgendes Handeln des Rechtsanwalts die Eindeutigkeit genommen, ist der Rechtsanwalt erneut gehalten, durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder durch eine konkrete Einzelanweisung sicherzustellen, dass die Frist zuverlässig festgehalten und kontrolliert wird.*)

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IMRRS 2026, 0389
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Wann ist die Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss statthaft?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.03.2026 - 12 W 11/26

1. Eine sofortige Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss ist nur statthaft, wenn bereits der Beweisbeschluss einen für den Beschwerdeführer bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hätte, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe.*)

2. Allein die Belastung mit den Kosten der Beweisaufnahme führt nicht zu einer Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde.*)

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Online seit 27. März

IMRRS 2026, 0398
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Mangelverdacht = Mangel?

BGH, Beschluss vom 26.02.2026 - V ZR 83/25

Ein bloßer Mangelverdacht stellt nur in Sonderfällen einen Sachmangel dar, nämlich dann, wenn er sich auf einen schwer wiegenden Fehler der Kaufsache bezieht und nach der Verkehrsanschauung, selbst wenn er in Wahrheit unbegründet ist, den Wert des Kaufgegenstands mindert; so verhält es sich etwa bei einem altlastenverdächtigen Grundstück, einem möglicherweise mit Hausschwamm befallenen Gebäude oder dem Verdacht einer Kontamination von Lebensmitteln.*)

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IMRRS 2026, 0382
WohnraummieteWohnraummiete
Aufklärungspflicht des Vermieters über eine Verkaufsabsicht?

AG Esslingen, Urteil vom 28.11.2025 - 8 C 1379/24

Eine Aufklärungspflicht des Vermieters über eine Verkaufsabsicht besteht vor Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags jedenfalls dann nicht, wenn diese noch nicht auf einen konkreten Kaufinteressenten konkretisiert ist.

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IMRRS 2026, 0380
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
"Streichen der Fenster und Außentüren von innen": Selbst wörtliche Wiedergabe des Gesetzestextes ist unwirksam!

AG Berlin-Schöneberg, Urteil vom 09.12.2025 - 10 C 25/25

1. Die formularmäßig vereinbarte Schönheitsreparaturenklausel mit dem Wortlaut "(...) das Streichen (...) der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen" regelt nicht hinreichend deutlich, dass das Streichen der Fenster nur von innen geschuldet wird, und führt daher zur Unwirksamkeit der Klausel.

2. Formularvertragliche Bestimmungen (AGB) müssen sich an einem anderen Maßstab messen als Verordnungstexte und auch der Auslegungsmaßstab ist ein anderer.

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IMRRS 2026, 0394
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Wann ist eine Erschließungsanlage „endgültig hergestellt"?

OLG Rostock, Entscheidung vom 25.02.2026 - 3 U 51/25

1. Verteilt sich die Haftung für Erschließungs- und sonstige Anliegerbeiträge in einem Grundstückskaufvertrag danach, ob eine Erschließungsanlage "endgültig hergestellt" ist, ist unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage von Käufer und Verkäufer grundsätzlich davon auszugehen, dass dies nicht im öffentlichen-rechtlichen Sinne projektbezogen gemeint ist, sondern damit auf das betroffene Grundstück abgestellt wird.*)

2. Sind bereits Beitragsbescheide gegen den Käufer ergangen, fehlt es wegen des Vorrangs der Leistungsklage an einem Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO für eine Klage auf Feststellung der Freistellungpflicht des Verkäufers; es kann auf Leistung geklagt werden unabhängig davon, ob sich die Höhe der Verbindlichkeit aufgrund eingelegter Rechtsbehelfe eventuell noch verändert.*)

3. Während der Käufer gegebenenfalls einen Anspruch gegen den Verkäufer auf Ersatz von ihm aufgewandter Rechtsverfolgungskosten für ein Vorgehen gegenüber dem Erschließungs-träger aus Geschäftsführung ohne Auftrag haben kann, deckt die Freistellungsverpflichtung kein zweigleisiges Vorgehen des Befreiungsberechtigten dergestalt ab, dass er zur eigenen Absicherung gegen eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des Freistellungsschuldners (auch) eine möglicherweise erfolglose Rechtsverteidigung betreibt, um diesen am Ende sowohl auf die dadurch entstandenen Aufwendungen als auch die Befreiung von der eigentlichen Verbindlichkeit in Anspruch zu nehmen.*)

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IMRRS 2026, 0395
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schriftsatz an Kollegen übergeben: Korrekte Signatur prüfen!

OLG Rostock, Beschluss vom 22.01.2026 - 3 U 89/25

1. Ist ein Schriftsatz zur Versendung an das Gericht zunächst mit der einfachen Signatur eines Rechtsanwaltes der Kanzlei der Prozessbevollmächtigten vorbereitet worden, sollte aber im Hinblick auf die Übermittelung aus dem Postfach eines anderen Anwaltes eine diesbezügliche Korrektur erfolgen, besteht für letzteren Veranlassung, eine dahingehende Prüfung der vorhandenen Signatur vorzunehmen, bevor er den Schriftsatz versendet.*)

2. Dies folgt auch daraus, dass das Geschehen noch nicht mit einer Überlassung an die Büroangestellten aus der Hand gegeben war, sondern noch im Kontroll- und Verantwortungsbereich der Prozessbevollmächtigten lag; in der Variante des § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO einer Einreichung des elektronischen Dokumentes mit einer Signatur der verantwortenden Person auf einem sicheren Übermittlungsweg statt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind nämlich beide Schritte erst in ihrer Kombination der im Falle bestimmender Schriftsätze notwendigen Unterzeichnung gleichzusetzen.*)

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IMRRS 2026, 0311
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Bausache kann Handelssache sein: Wahl der KfH möglich!

LG Cottbus, Beschluss vom 10.12.2025 - 6 O 279/25

Auch wenn der Kläger den Rechtsstreit von der bei dem Landgericht zuständigen Zivilkammer als Baukammer verhandeln wollte oder gar eine Bausache i.S. des § 72a Abs. 1 Nr. 2 GVG vorliegt, ist die Klage auf Antrag des Beklagten an die Kammer für Handelssachen zu verweisen, wenn es sich um eine Handelssache i.S.v. § 95 Abs. 1 Nr. 1 GVG handelt.

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IMRRS 2026, 0315
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Streit über „Brandschutzvereinbarung" = öffentlich-rechtliche Streitigkeit?

OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 20.01.2026 - 7 E 645/25

1. Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlicher Art ist, richtet sich nach der Natur der Rechtsnormen, die das Rechtsverhältnis prägen, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird. Öffentlich-rechtlicher Natur sind diejenigen Rechtsnormen, welche einen Träger öffentlicher Gewalt gerade als solchen berechtigen oder verpflichten, die also einen öffentlichen Verwaltungsträger zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit besonderen Befugnissen ausstatten oder besonderen Regeln unterwerfen.

2. Bei Verträgen ist für die Zuordnung zum öffentlichen oder bürgerlichen Recht der Gegenstand des Vertrages maßgeblich. Gehören die durch Vertrag begründeten, geänderten oder aufgehobenen Rechte und Pflichten dem öffentlichen Recht an, so ist auch der Vertrag öffentlich-rechtlicher Natur (hier bejaht für eine Vereinbarung über bauordnungsrechtliche Anforderungen des Brandschutzes).

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Online seit 26. März

IMRRS 2026, 0350
BauträgerBauträger
Wer trägt die Bewirtschaftungskosten bei verzögerter Übergabe?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.01.2026 - 2-01 S 2/25

1. Eine etwaige Verzögerung der Besitzübertragung durch den Erwerber hat nicht automatisch zur Folge, dass dieser die laufenden Bewirtschaftungskosten der vom Bauträger erworbenen Wohnung zu tragen hat.

2. Eine Aufrechnung, die unter der Bedingung (u.a.) des Bestehens der mit einer Klage geltend gemacht Forderung aus dem Bauträgervertrag erklärt wird, ist unwirksam.

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IMRRS 2026, 0313
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Der Verwalter kann im schriftlichen Verfahren bestellt werden

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.02.2026 - 19 W 77/25 (Wx)

1. Der Beschluss über die Bestellung eines WEG-Verwalters kann im schriftlichen Verfahren gefasst werden.*)

2. Das Verbot der Insichvertretung nach § 181 BGB greift nicht ein, wenn der für eine Wohnungseigentümergemeinschaft bestellte Verwalter die Veräußerung von Wohneigentum durch ihn nach § 12 WEG genehmigt.*)

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IMRRS 2026, 0387
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Was gehört in die Jahresabrechnung?

AG Eckernförde, Urteil vom 26.09.2025 - 6 C 7/23 WEG

1. Sinn und Zweck der Jahresabrechnung ist es, den Wohnungseigentümern eine lückenlose Darstellung und schlüssige Kontrolle über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zu ermöglichen. Sie ist eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung, die die tatsächlichen und nicht die geschuldeten Beträge einander gegenüberzustellen hat.

2. In die Jahresabrechnung sind daher auch Geldflüsse einzustellen, die der Verwalter getätigt hat, obwohl er hierzu nicht berechtigt war.

3. Ob Zahlungen an den Verwaltungsbeirat gerechtfertigt waren, kann für die Frage, ob der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, dahinstehen.

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IMRRS 2026, 0339
ProzessualesProzessuales
Keine Ausforschung im selbständigen Beweisverfahren!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2026 - 8 W 3/26

1. Die Anordnung einer sachverständigen Begutachtung in einem selbständigen Beweisverfahren setzt ein rechtliches Interesse des Antragstellers an den begehrten Feststellungen voraus.

2. Es bedarf der Darlegung hinreichender Anknüpfungstatsachen, die der zu beauftragende Sachverständige seiner Begutachtung zugrunde legen kann.

3. Die reine Ausforschung, bei der eine nicht bestimmte Tatsachenbehauptung aufgestellt und durch den Antrag und das anschließende Beweisverfahren erst die Grundlagen für einen beweiserheblichen Vortrag gewonnen werden sollen, ist unzulässig.

4. Beweisbeschlüsse dürfen auch im selbstständigen Beweisverfahren nicht derart weit gefasst sein, dass der Sachverständige sich die Anknüpfungstatsachen für seine Begutachtung selbst zusammensuchen muss.

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IMRRS 2026, 0310
ProzessualesProzessuales
GdWE-Mitglied erhebt Klage: Keine Fristsetzung nach § 494a ZPO!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.02.2026 - 19 W 61/25

Nach einem von einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen eines Mangels am Gemeinschaftseigentums betriebenen selbständigen Beweisverfahren kommt eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494a ZPO nicht in Betracht, wenn nachfolgend mindestens ein Mitglied der Gemeinschaft nach Ermächtigung durch diese Klage erhebt.*)

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Online seit 25. März

IMRRS 2026, 0390
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie können Probleme mit der Gemeinschaftsordnung gelöst werden?

BGH, Urteil vom 27.02.2026 - V ZR 98/25

1. Auch nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes kann ein Wohnungseigentümer das Bestehen konkreter Rechte und Pflichten, die sich aus der Gemeinschaftsordnung ergeben (hier: Kostentragung), gerichtlich feststellen lassen. Für eine solche Feststellungsklage ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer passivlegitimiert.*)

2. Das auf die Feststellungsklage ergehende Urteil wirkt in entsprechender Anwendung von § 44 Abs. 3 WEG für und gegen alle Wohnungseigentümer, auch wenn sie nicht Partei sind.*)

3. Besteht in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Uneinigkeit über die zutreffende Auslegung oder die Wirksamkeit von Regelungen in der Gemeinschaftsordnung, kann eine gerichtliche Entscheidung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten nicht nur mit der Feststellungsklage, sondern auch mit der Beschlussersetzungsklage herbeigeführt werden (im Anschluss an Senat, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 69/21, Rz. 15, IMR 2022, 500 = NJW 2023, 63).*)

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IMRRS 2026, 0361
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vormiete nicht mitgeteilt: Mieter hat Auskunftsanspruch

LG Berlin II, Beschluss vom 08.01.2026 - 63 S 250/25

1. Die Nichterteilung der Auskunft nach § 556g Abs. 1a BGB durch den Vermieter hindert nicht die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen des Mieters nach § 556g Abs. 3 BGB.

2. Zum Einwand der Sittenwidrigkeit der Höhe der Vergütung, die sich ein Rechtsdienstleister für die Geltendmachung von Ansprüchen nach den §§ 556d ff. BGB ("Mietpreisbremse") versprechen lässt.

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IMRRS 2026, 0366
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist eine juristische Person ein zertifizierter Verwalter?

AG Wiesbaden, Urteil vom 08.12.2025 - 922 C 3010/24

Seit dem 01.12.2023 (§ 48 Abs. 1 Satz 1 WEG) entspricht nur die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gem. § 26a WEG ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Gemäß § 8 ZertVerwV dürfen sich juristische Personen als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wenn die bei ihnen Beschäftigen, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder nach § 7 ZertVerwV einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind. Dabei sind auch solche Mitarbeiter unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut, die die Vor- und Nachschüsse durch Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung vorbereiten, in Kontakt mit den Wohnungseigentümern oder Verwaltungsbeiräten stehen und dabei Entscheidungen treffen oder die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Seiten der Verwaltung repräsentieren.

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IMRRS 2026, 0298
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Bei einem Bestätigungsschreiben sind der Fantasie Grenzen gesetzt!

OLG Köln, Beschluss vom 19.08.2024 - 7 U 12/24

Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben muss sich auf eine getroffene Absprache beziehen, also das Ergebnis der vorausgegangenen Vertragsverhandlungen verbindlich festlegen, und in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen zugegangen sein.

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IMRRS 2026, 0374
RechtsanwälteRechtsanwälte
Haftungsfalle elektronischer Fristenkalender?

OLG Hamm, Beschluss vom 17.07.2025 - 22 U 3/25

1. Ein Rechtsanwalt, der laufende Fristen in einem elektronischen Fristenkalender erfasst, muss durch geeignete Organisationsmaßnahmen die Kontrolle der Fristeingabe gewährleisten.

2. Werden die Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert, ist darin ein anwaltliches Organisationsverschulden zu sehen.

3. Zu einer ordnungsgemäßen Büroorganisation gehört die klare Anweisung an das Büropersonal, dass stets und unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender eingetragen werden müssen, bevor ein entsprechender Vermerk in der Akte eingetragen werden kann.

4. Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an die organisatorischen Maßnahmen bei der elektronischen Kalenderführung und an die Handaktenführung stellt, sind bekannt und müssen einem Rechtsanwalt auch ohne richterliche Hinweise geläufig sein. Wenn der Vortrag in dem Wiedereinsetzungsgesuch dem nicht Rechnung trägt, gibt dies keinen Hinweis auf Unklarheiten oder Lücken, die aufzuklären bzw. zu füllen wären, sondern erlaubt den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben.

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IMRRS 2026, 0346
ProzessualesProzessuales
Beklagter stirbt vor Anhängigkeit: Aussetzung des Verfahrens?

OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2026 - 22 W 38/25

Eine Aussetzung des Verfahrens gemäß §§ 239, 246 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO wegen Todes der bereits vor Anhängigkeit der Klage verstorbenen Beklagtenpartei kommt mangels wirksam begründeten Prozessrechtsverhältnisses nicht in Betracht. Die gegen eine natürliche Person gerichtete Klage kann regelmäßig nicht als gegen die unbekannten Erben gerichtet ausgelegt werden. Die nichtexistente Partei ist in einem gegen sie angestrengten Rechtsstreit nur insoweit als bestehend anzusehen, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht. Nur insoweit wird ein Prozessrechtsverhältnis begründet.*)

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Online seit 24. März

IMRRS 2026, 0352
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Geschäftsführer haftet auf Rückzahlung verfrüht geleisteter Raten!

OLG Dresden, Urteil vom 21.05.2025 - 22 U 195/25

1. Leistet der Erwerber über den Bautenstand und den fälligen Raten des § 3 Abs. 2 MaBV hinaus Zahlungen an den Bauträger, ist auch der Geschäftsführer zur Rückzahlung der noch nicht fälligen Raten verpflichtet, die er vorsätzlich entgegen den vertraglichen Bestimmungen angefordert hat.

2. Für die Rohbaufertigstellung müssen alle tragenden und die sie stützenden Bauteile hergestellt sein. Dazu gehören sämtliche tragenden Wände, Schornsteine, Treppen, einschließlich aller damit zusammenhängenden Erd-, Maurer- und Betonarbeiten.

3. Zu den Zimmererarbeiten gehört die Herstellung des Dachstuhls samt Verschalung einschließlich der damit zusammenhängenden Holzschutz- und Imprägniermaßnahmen.

4. Altbausanierungen können ein breites Spektrum von Arbeiten umfassen, das von einer einem Neubau weitgehend angenäherten Entkernung bis zu relativ geringfügigen Sanierungsarbeiten reicht. Auch wenn nur geringfügige Arbeiten an einem Bauabschnitt erbracht werden, lösen sie die volle Bauabschnittsrate aus.

5. Bewusst vertragswidriges Verhalten des Schuldners ist für sich allein kein Arrestgrund. Lässt dieses Verhalten jedoch den Schluss zu, dass der Schuldner diese Handlungen wiederholen und dadurch die Zwangsvollstreckung vereiteln oder erschweren wird, begründet dies - unabhängig vom Vorliegen einer Straftat je nach den Umständen des Einzelfalls - einen Arrestgrund (hier bejaht).

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IMRRS 2026, 0368
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nachträgliches Verhalten für Auslegung des Mietvertrags relevant?

BGH, Beschluss vom 18.02.2026 - XII ZR 27/25

1. Bei der Auslegung eines Rechtsgeschäfts kann und muss auch das nachträgliche Verhalten der Partei in dem Sinne berücksichtigt werden, dass spätere Vorgänge Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten zulassen können (hier betreffend die Laufzeit eines Mietvertrags).

2. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf eine gehörswidrige Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war.

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IMRRS 2026, 0367
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Versicherung an Eides statt, dass alle Unterlagen herausgegeben wurden?

LG Hamburg, Urteil vom 07.10.2025 - 311 O 136/24

Anspruch darauf, dass die Hausverwaltung bei einem Auskunftsbegehren an Eides statt versichert, dass bei ihr keine weiteren Unterlagen vorhanden seien, besteht nur, wenn Grund zu der Annahme bestünde, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt wurde (vgl. § 260 Abs. 2 BGB).

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IMRRS 2026, 0347
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zustellungsmangel wird durch EB-Rücksendung geheilt!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.09.2025 - 18 A 2076/25

Eine nicht formgerechte Zustellung gilt auch dann nach § 56 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 189 Alt. 1 ZPO als erfolgt, wenn die formgerechte Zustellung nicht nachweisbar war und der Prozessbevollmächtigte sodann das Empfangsbekenntnis formgerecht zurücksendet.*)

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IMRRS 2026, 0301
ProzessualesProzessuales
Gerichtsstand bei Klageerweiterung auf weiteres GdW-Mitglied?

BayObLG, Beschluss vom 29.07.2025 - 102 AR 71/25

1. Nach Rechtshängigkeit einer Klage kann ein einheitlich zuständiges Gericht für Klage und Klageerweiterung auf einen Streitgenossen bestimmt werden, wenn der Verfahrensstand des streitigen Verfahrens nicht entgegensteht; eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist dabei grundsätzlich auch bei einer nachträglichen subjektiven Klageerweiterung zulässig.

2. Betrifft eine frühere Zuständigkeitsbestimmung nicht genau die Beklagten, bezüglich derer später eine Bestimmung erfolgen soll, steht die frühere Bestimmung der späteren nicht entgegen.

3. Ist für einen Rechtsstreit allerdings bereits eine wirksame Zuständigkeitsbestimmung erfolgt und wird nach einer erst anschließend erfolgten subjektiven Klageerweiterung ein neuer Bestimmungsantrag gestellt, so entfaltet die erste Zuständigkeitsbestimmung Bindungswirkung gem. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO und ist bei der Bestimmung des für den erweiterten Rechtsstreit zuständigen Gerichts ebenso zu berücksichtigen wie ein bindender Verweisungsbeschluss gem. § 281 ZPO.

4. Zur Bestimmung des Amtsgerichts als sachlich zuständiges Gericht, wenn die gegen einen Streitgenossen erhobenen Ansprüche aus dem Wohnungseigentumsgesetz hergeleitet werden und die wohnungseigentumsrechtliche Rechtslage (mittelbar) auch für die Klage gegen den weiteren Streitgenossen Bedeutung erlangen kann.

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Online seit 23. März

IMRRS 2026, 0362
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WohnraummieteWohnraummiete
Nur weil man es versichern kann, darf man es noch lange nicht!

AG Lichtenberg, Urteil vom 07.01.2026 - 8 C 343/25

1. Schließ der Vermieter eine Sammelversicherung ab, die Schäden durch innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Terror, Überschallknall, Erdbeben, Schneelawinen, Vulkanausbrüche und vieles anderes mehr abdeckt, liegt ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor, wenn deren Eintritt unwahrscheinlich ist.

2. Soweit mit der abgeschlossenen Sammelversicherung bis zu 50% Gewerbeeinheiten des Vermieters mitversichert werden, ist im Grundsatz eine Kostentrennung erforderlich.

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IMRRS 2026, 0266
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WohnraummieteWohnraummiete
Was den Mieter betrifft, darf er einsehen - Datenschutz hin oder her!

AG Ettlingen, Urteil vom 13.08.2025 - 3 C 114/24

1. Sind die Mindestanforderungen an die Klageschrift bereits erfüllt, ist es unerheblich, dass die Klageschrift als "Entwurf" überschrieben ist.

2. Es gehört zu der vom Vermieter vorzunehmenden ordnungsgemäßen Abrechnung, dass er dem Mieter auf dessen Verlangen die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen durch deren Vorlage ermöglicht, soweit dies zur sachgerechten Überprüfung der Nebenkostenabrechnung oder zur Vorbereitung etwaiger Einwendungen erforderlich ist.

3. Grundsätzlich muss der Mieter auch einen Anspruch auf Einsichtnahme in den vollständigen Vertrag der Wohngebäudeversicherung haben.

4. Bei der Einsichtnahme des Mieters in Originalbelege handelt es sich um eine transparente Kontrolle der dem Vermieter obliegenden Rechenschaftspflicht, die dem Mieter unabhängig von in Unterlagen niedergelegten personenbezogenen Daten zusteht, sofern das Dokument in direktem Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung steht. Der Datenschutz muss demzufolge zurücktreten, wenn der Vermieter verpflichtet ist, Mietern Belegkopien zu übersenden.

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IMRRS 2026, 0353
SachverständigeSachverständige
Wann ist ein (Privat-)Gutachten objektiv falsch?

AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 03.02.2025 - 63 C 70/24

1. Ein Vertrag über die Erstellung eines Privatgutachtens ist ein Werkvertrag, wobei der Privatgutachter ein geistiges Werk schuldet, dessen Inhalt in einem materiellen Werk schriftlich verkörpert wird, soweit er nicht lediglich in beratender Funktion tätig werden soll.

2. Jeder Sachverständige hat die Pflicht, ein ausreichend begründetes, auftrags- und ergebnisorientiertes und richtiges Gutachten zu erstatten. Jedes Gutachten muss persönlich erstattet werden, übersichtlich gegliedert und nachvollziehbar begründet sein.

3. Objektiv falsch ist ein Gutachten, wenn es infolge unterlassener Berücksichtigung vorgegebener Tatsachen erstellt wurde, ferner bei falschen Messungen, Rechenfehlern, Anwendung falscher Formeln, Übersehen von Materialfehlern, falschen Analysen, falschen Schlussfolgerungen aus vorgegebenen oder vom Sachverständigen zu erarbeitenden zutreffenden Tatsachen, Nicht- oder Falschberücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln und der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie insbesondere bei Verstößen gegen die Denkgesetze der Logik.

4. Auch ein objektiv richtiges Gutachten kann mangelhaft sein, so z.B. wenn es inhaltlich unvollständig ist, etwa weil nur ein Teil der zu begutachtenden Mängel behandelt werden, es rein äußerlich unvollständig ist, weil Seiten fehlen oder zum Verständnis erforderliche Anlagen nicht beigefügt wurden, es für den Auftraggeber oder einen Dritten nicht nachvollziehbar ist, der Erkenntnis- und Wertungsprozess nicht dargestellt wurde, Angaben zu den herangezogenen und ausgewerteten Erkenntnismitteln sowie der hieraus erlangten Informationen fehlen, oder das Gutachten vom Thema und damit vom Auftrag abweicht, z.B. weil die Taxierung richtig ist, aber an einem falschen Gegenstand vorgenommen wurde.

5. Vor der Abnahme des Werkes kann der Besteller nach den Vorschriften des allgemeinen Leistungsstörungsrechts vom Werkvertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen des § 323 Abs. 1 BGB vorliegen.

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IMRRS 2026, 0342
RechtsanwälteRechtsanwälte
Im Vollsprint zum Nachtbriefkasten?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.03.2026 - 14 A 3326/25

1. Die Glaubhaftmachung einer vorübergehenden technischen Störung setzt jedenfalls eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände voraus, die zur vorübergehenden Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung aus technischen Gründen geführt haben.

2. Bei einer Störung des Internetzugangs hat der Prozessbevollmächtigte vorzutragen, welche Maßnahmen er zur kurzfristigen Wiederherstellung seiner Internetverbindung (erfolglos) ergriffen hat bzw. welche solcher Maßnahmen er aus konkret bezeichneten Gründen nicht hat ergreifen können. So liegt es bei einer Störung der kabelgebundenen Internetverbindung insbesondere nahe, die Einrichtung eines WLAN-Hotspots auf dem Smartphone und die entsprechende Verbindung mit der Kanzlei-Hardware in Betracht zu ziehen.

3. Bei einer vorübergehenden technischen Störung kann der Prozessbevollmächtigte zur fristwahrenden Übermittlung des Schriftsatzes im Wege der Ersatzeinreichung gehalten sein, sich des Faxanschlusses eines Dritten oder der Möglichkeit zur Versendung eines Computerfaxes zu bedienen oder den Schriftsatz selbst oder durch Mitarbeiter seiner Kanzlei oder Dritte rechtzeitig in den Briefkasten des Gerichts einzuwerfen.

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IMRRS 2025, 1490
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ProzessualesProzessuales
Faxen um 23:59 Uhr ist zu spät - das gilt für Jedermann!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 09.09.2025 - 9 C 5016/25

1. Verfahrensbeteiligte dürfen die ihnen vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen zwar bis zu ihrer Grenze ausnutzen, doch hat der Versender bei der Übermittlung per Telefax mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung nur dann getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen hat, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss vor 24:00 Uhr zu rechnen gewesen ist.

2. Das ist in der Regel der Fall, wenn eine Übermittlungszeit von 30 Sekunden pro Seite angesetzt und wegen schwankender Übertragungsgeschwindigkeiten um einen Sicherheitszuschlag von etwa 20 Minuten erhöht wird.

3. Diese im Wesentlichen für Rechtsanwälte entwickelten Anforderungen sind ohne Weiteres auch auf sich selbst vertretene Parteien übertragbar.

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IMRRS 2026, 0336
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Belästigung durch Zigarettenrauch: Erst schlichten, dann richten!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.03.2026 - 2-13 S 115/24

Begehrt ein Wohnungseigentümer von einem anderen die Unterlassung von Zigarettenrauchabsonderungen, ist seit den Änderungen der Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander durch das WEMoG vor einer Klage ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.*)

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Online seit 20. März

IMRRS 2026, 0345
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ImmobilienImmobilien
Haftungsklausel für Sondernachfolger wirkungslos?

KG, Beschluss vom 10.03.2026 - 1 W 49/26

1. Ist eine Haftungsklausel i.S.v. § 7 Abs. 3 Satz 2 WEG (Haftung von Sondernachfolgern für Geldschulden) nach Ablauf der in § 48 Abs. 3 Satz 3 WEG bestimmten Übergangsfrist nicht ausdrücklich im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs (siehe § 3 Abs. 1 und 2 der Wohnungsgrundbuchverfügung - WGV) eingetragen worden, kann sie im Falle einer nach dem 01.01.2026 erfolgten Veräußerung die Wirkungen gegenüber Sondernachfolgern nach § 10 Abs. 3 WEG jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Eigentumswechsels nicht mehr entfalten.*)

2. Eine Richtigstellung des Grundbuchs im Wege der ausdrücklichen Eintragung einer Haftungsklausel im Bestandsverzeichnis des Wohnungsgrundbuchs kann nach Eintritt eines Sondernachfolgers in die Gemeinschaft nicht mehr erfolgen.*)

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IMRRS 2026, 0337
ImmobilienImmobilien
Beweiserleichterung bei Gebäudeschäden wegen Bauarbeiten?

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.02.2026 - 5 U 27/25

1. Derjenige, der Schäden an seinem Gebäude wegen einer Grundwasserabsenkung im Rahmen von Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück behauptet, hat die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm geltend gemachten Schadensersatzanspruchs darzulegen und zu beweisen.

2. Ein Anscheinsbeweis kann eingreifen, wenn im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit umfangreichen Arbeiten auf einem benachbarten Grundstück Schäden an einem Gebäude entstehen (hier verneint).

3. Eine Beweiserleichterung kommt bei der Verletzung von Nebenpflichten in Betracht, wenn als Schadensursache nur eine solche aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners in Betracht kommt, so dass dieser sich entlasten muss (hier verneint).

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IMRRS 2026, 0349
NotareNotare
Notar haftet wegen defizitärer Klausel für gemeindliches Vorkaufsrecht!

BGH, Urteil vom 12.03.2026 - III ZR 182/25

1. Der Notar verletzt die ihm gemäß § 17 Abs. 1 BeurkG obliegenden Amtspflichten, wenn er in einem Grundstückskaufvertrag eine Regelung zum gemeindlichen Vorkaufsrecht vorschlägt und beurkundet, aus der nicht deutlich wird, ob die dort bestimmten Rechtsfolgen bereits eintreten, wenn der das Vorkaufsrecht ausübenden Gemeinde dieses Recht i.S.v. § 24 Abs. 1 BauGB zusteht, oder ob zusätzlich erforderlich ist, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht gemäß § 26 BauGB ausgeschlossen ist.*)

2. Die Amtspflichten gemäß § 17 Abs. 1 BeurkG des Notars, der eine Regelung zum gemeindlichen Vorkaufsrecht in einem Grundstückskaufvertrag vorschlägt und beurkundet, schützen auch die Interessen der Vertragsparteien an einer rechtssicheren und Verzögerungsschäden vermeidenden Regelung.*)

3. Zur im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität bestehenden Darlegungs- und Beweislast dafür, welche Formulierung der ein gemeindliches Vorkaufsrecht betreffenden Regelung in einem Grundstückskaufvertrag die Urkundsbeteiligten gewählt hätten, wenn der beklagte Notar seine Amtspflichten gemäß § 17 Abs. 1 BeurkG gewahrt hätte (Fortführung von Senat, Urteil vom 15.06.2023 - III ZR 44/22, IBRRS 2023, 2020 = IMRRS 2023, 0924 = BGHZ 237, 165).*)

4. In einem Notarhaftungsprozess ist der Regressanspruch des Klägers gegen seine vormaligen Prozessbevollmächtigten, der darin begründet ist, dass diese einen - seinerseits gemäß § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB subsidiären - Amtshaftungsanspruch gegen einen anderen öffentlich-rechtlichen Rechtsträger nicht offengehalten haben, keine anderweitige Ersatzmöglichkeit i.S.v. § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 BNotO.*)

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IMRRS 2026, 0341
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zurechnung des Anwaltsverschuldens trotz Mandatsniederlegung?

OLG München, Beschluss vom 02.03.2026 - 7 U 3795/25

1. Zwar darf bei der Auslegung einer Prozesserklärung eine Partei nicht am buchstäblichen Sinn ihrer Wortwahl festgehalten werden. Gleichwohl muss der maßgebliche Wille des Erklärungen objektiv zum Ausdruck kommen und unterliegt dabei den durch die gewählte Formulierung gezogenen Auslegungsgrenzen (hier verneint für die Mitteilung einer Mandatsniederlegung).

2. Auch das Verschulden eines (nach Mandatsniederlegung) vormaligen Parteivertreters ist der Partei zurechenbar mit der Folge, dass eine Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung ausscheidet.

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IMRRS 2026, 0354
ProzessualesProzessuales
Schriftsatzversand an beBPo wahrt die Frist nicht!

BAG, Beschluss vom 04.03.2026 - 5 AZB 26/25

Eine Rechtsmittel(begründungs)frist wird nicht durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) der Verwaltung des Rechtsmittelgerichts gewahrt.*)

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IMRRS 2026, 0344
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Beschwer der Anfechtung der Änderung des Verteilerschlüssels?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.03.2026 - 2-13 S 83/25

Die Beschwer des anfechtenden Eigentümers bei einer Änderung von Verteilerschlüsseln (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG) bemisst sich gem. § 9 ZPO mit dem 3,5-fachen Betrag der zu erwartenden jährlichen Mehrbelastung.*)

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Online seit 19. März

IMRRS 2026, 0329
ImmobilienImmobilien
Kaufpreiszahlung: Quittung eines Junkies ist nicht viel wert!

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.01.2026 - 5 U 87/24

1. Chronischer Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenmissbrauch begründet keineswegs immer und per se, wohl aber dann eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, wenn es zu einer organischen Veränderung des Gehirns gekommen ist, die zum dauerhaften Ausschluss der freien Willensbildung geführt hat.

2. Auch auf rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen (z.B. Quittung) findet § 105 Abs. 1 BGB ebenfalls Anwendung.

3. Für den Beweis genügt grundsätzlich nicht schon ein Für-wahrscheinlich-Halten, sondern die volle Überzeugung (Gewissheit) des Richters ist erforderlich.

4. Die erneute Vernehmung eines Zeugen darf unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen, d.h. seine Glaubwürdigkeit, noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage, d.h. die Glaubhaftigkeit, betreffen.

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IMRRS 2026, 0338
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Dreimonatiger Winterurlaub? Heizungsanlage ist halbwöchentlich zu kontrollieren!

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.02.2026 - 11 U 47/25

1. In einem leerstehenden oder auch nur zeitweise bewohnten Gebäude ist insbesondere während der Frostperioden eine engmaschige (hier: halbwöchentliche) Kontrolle des Funktionierens der Heizung angezeigt, um einen unerwarteten, aber jederzeit möglichen Ausfall der Heizung rechtzeitig festzustellen und daraus resultierende Frostschäden zu vermeiden.

2. Die unterlassene Kontrolle während einer dreimonatigen Urlaubsabwesenheit in den Wintermonaten stellt eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung dar, die hinsichtlich kausaler Schäden (hier: Wasserschaden im Keller) zur Leistungsfreiheit der Wohngebäudeversicherung führt.

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IMRRS 2026, 0340
RechtsanwälteRechtsanwälte
Papierakte eingescannt: "Digitalisierungskosten" nicht erstattungsfähig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.01.2026 - 6 W 43/25

1. Die Digitalisierung einer in Papierform geführten Prozessakte stellt jedenfalls dann keine erstattungsfähige Maßnahme der Prozessführung dar, wenn sie nicht der notwendigen Rechtsverfolgung dient, sondern der individuellen Arbeitserleichterung des Parteivertreters.

2. Eine Kopie im Sinne des Kostenrechts ist die Reproduktion einer Vorlage auf einem körperlichen Gegenstand, was beim Speichern eines (hier: eingescannten) Dokuments auf einem externen Datenträger wie z. B. einem USB-Stick nicht der Fall ist.

3. Das Einscannen eines Dokuments wird nur dann bei der Berechnung der Dokumentenpauschale berücksichtigt, wenn auch die Voraussetzungen nach Nr. 7000 Nr. 2 Abs. 2 VV RVG vorliegen.

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IMRRS 2026, 0335
ProzessualesProzessuales
Umdeutung einer "Berufung" in einen Antrag auf Berufungszulassung?

BGH, Beschluss vom 23.02.2026 - AnwZ (Brfg) 3/26

1. Die Auslegung einer ausdrücklich als Berufung bezeichneten Rechtsmittelschrift in einen Antrag auf Zulassung der Berufung ist ausgeschlossen, wenn sich aus dem Schriftsatz keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Rechtsmittelführer die Zulassung der Berufung zu beantragen beabsichtigt.

2. Eine Umdeutung des Rechtsmittels in einen Antrag auf Zulassung der Berufung setzt u.a. voraus, dass der Kläger diesen Antrag noch innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt oder innerhalb dieser Frist beantragt hat, das unstatthafte Rechtsmittel als Antrag auf Zulassung der Berufung zu behandeln.

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