Immobilien- und Mietrecht.
Aktuelle Urteile zum Wohnungseigentum
Online seit 16. Dezember
IMRRS 2025, 1581
Prozessuales
OLG München, Urteil vom 07.11.2025 - 32 W 1454/25 WEG
1. Streitgegenstand einer Beschlussmängelklage ist jeweils ein konkreter Beschluss. Richtet sich eine Klage gegen mehrere Beschlüsse liegt ein Fall der objektiven Klagehäufung vor. Bei der Bemessung des Streitwertes sind die Streitwerte für die Anfechtungen der Beschlüsse nach § 39 GKG zusammenzurechnen.*)
2. Die in § 49 Satz 2 GKG aus dem Verkehrswert des Wohnungseigentums des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen gebildete Obergrenze für die Bemessung des Streitwertes gilt für jede Anfechtung eines gesonderten Beschlusses und nicht insgesamt für mehrere in einer Klage verbundene Anfechtungen.*)
Volltext
Online seit 15. Dezember
IMRRS 2025, 1360
Mietrecht
OLG Hamburg, Urteil vom 15.10.2025 - 4 U 33/25
1. Wird der Sportwagen des Mieters bei der Ausfahrt aus einer Tiefgarage durch das elektrisch betriebene Rolltor beschädigt, kann eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch dann vorliegen, wenn ein Drucksensor und eine zweite Sicherheitseinrichtung in Form einer Lichtschranke vorhanden sind. Das ist dann der Fall, wenn der Abstand zwischen der Schließebene des Tores und dem öffentlichen Straßenraum ungewöhnlich gering ist.
2. Die Verkehrssicherungspflicht trifft nicht nur den Eigentümer, sondern auch den Vermieter, der sich nicht auf einen pauschalen Haftungsausschluss ohne Rücksicht auf die Schadensursache oder auf technische Besonderheiten des beschädigten Fahrzeugs berufen kann.
Volltext
Online seit 11. Dezember
IMRRS 2025, 1568
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.11.2025 - 2-13 S 60/24
Die Ablehnung der Beschlussfassung über eine Warmwasserversorgung im gemeinschaftlichen Saunabereich stellt keinen Ermessensfehler dar.*)
Volltext
Online seit 10. Dezember
IMRRS 2025, 1569
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.12.2025 - 2-13 S 71/25
1. Eine Beschlussklage kann vom Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt werden.*)
2. In einer verwalterlosen Gemeinschaft, die nur aus zwei Personen besteht, kann das Anerkenntnis durch den die Wohnungseigentümergemeinschaft vertretenden nicht klagenden Eigentümer abgegeben werden.*)
3. Ein Widerruf des Anerkenntnisses in der Berufungsinstanz ist nur möglich, wenn ein Rechtsmissbrauch oder ein Restitutionsgrund gem. § 580 ZPO vorliegt; ein Irrtum über die Rechtslage genügt auch bei einem unzureichenden Hinweis des Gerichts nicht.*)
Volltext
Online seit 9. Dezember
IMRRS 2025, 1566
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 14.11.2025 - V ZR 190/24
Im Hinblick auf den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der beschlossenen Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen ist das Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers generell ausgeschlossen; das gilt auch dann, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf anerkannte oder rechtskräftig zuerkannte Ansprüche gestützt wird (hier: Anspruch auf Erstellung der Jahresabrechnung).*)
Volltext
Online seit 5. Dezember
IMRRS 2025, 1499
Wohnungseigentum
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.07.2025 - 33067 C 577/24
1. Wenn die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen durch Vereinbarung objektbezogen verteilt sind, ist in typisierender Betrachtung davon auszugehen, dass die vereinbarte Kostentrennung für die konkrete Anlage grundsätzlich angemessen ist.
2. In diesem Fall hat ein Beschluss, der in einer solchen Konstellation von der vereinbarten Kostentrennung abweicht, indem er die übrigen Wohnungseigentümer erstmals mit Kosten belastet, in der Regel eine mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung unvereinbare ungerechtfertigte Benachteiligung der zuvor kostenbefreiten Wohnungseigentümer zur Folge.
3. Es bedarf in dieser Fallkonstellation - anders als bei üblichen Beschlüssen über die Änderung der Kostenverteilung - eines sachlichen Grundes, damit die Kosten auf alle Wohnungseigentümer verteilt werden dürfen.
4. Ein solcher Grund ist zu bejahen, wenn die Kosten für den Austausch des Rolltores der Tiefgarage auf alle Eigentümer verteilt werden sollen, da nicht nur die Stellplatzeigentümer, sondern alle Eigentümer Zugang zur Tiefgarage haben, die Mülltonnen in selbiger stehen und auch Handwerker den Zugang durch die Tiefgarage nutzen.
Volltext
Online seit 4. Dezember
IMRRS 2025, 1497
Wohnungseigentum
LG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2025 - 19 S 20/25
1. Das anbringen einer Kameraattrappe am Gemeinschaftseigentum ohne entsprechende Gestattung ist rechtswidrig.
2. Wird das bestehende Gartenhaus, bei dem es sich um einen alten Bretterverschlag handelt, vollständig abgerissen und durch ein neues, in Massivbauweise errichtetes und innen mit Trockenbauelementen ausgebautes Gebäude ersetzt, handelt es sich um eine bauliche Veränderung und nicht lediglich um Sanierungsmaßnahmen.
3. Der Umstand, dass alte Fundamente in ergänzter Form weiterverwendet werden bzw. das neue Gebäude die gleiche Funktion wie das alte Gartenhaus haben soll, ändert nichts daran, dass es sich bei dem neuen Gebäude um ein vollständig anderes Bauwerk handelt.
Volltext
Online seit 2. Dezember
IMRRS 2025, 1535
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 31.01.2024 - 1 S 8580/23 WEG
Sieht eine Vereinbarung die Kostentragung des Eigentümers für die Instandhaltung und Instandsetzung vor, betrifft dies auch die Behebung anfänglicher Baumängel.
Volltext
Online seit 1. Dezember
IMRRS 2025, 1496
Wohnungseigentum
LG Aurich, Urteil vom 07.10.2025 - 1 S 75/25
1. Die Bescheinigung haushaltsnaher Dienstleistungen liegt im Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers, nicht im Interesse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
2. Diejenigen Wohnungseigentümer, die eine solche Bescheinigung benötigten, können sich selbst an die Verwaltung wenden und die Bescheinigung gegen Zahlung einer Mehrvergütung anfordern oder die haushaltsnahen Dienstleistungen durch Kopie entsprechender Ausgabenbelege nachweisen.
3. Das Gericht hat im Rahmen einer Beschlussersetzungsklage in das Selbstorganisationsrecht der Wohnungseigentümer nur insoweit einzugreifen, als dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes unbedingt notwendig ist.
Volltext
IMRRS 2025, 1531
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 24.11.2025 - 34 Wx 244/25
Dem Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht gegenüber dem Gläubiger der auf einer anderen Wohnungs-/Teileigentumseinheit lastenden Zwangssicherungshypothek jedenfalls dann in entsprechender Anwendung von § 268 Abs. 3 BGB ein Ablösungsrecht zu, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft nur aus Familienmitgliedern besteht.*)
Volltext
Online seit 28. November
IMRRS 2025, 1532
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 24.10.2025 - V ZR 129/24
In einer Gemeinschaftsordnung können für den Fall einer Bauzeitüberschreitung bei der Ausübung eines Ausbaurechts Regelungen über Strafzahlungen getroffen werden, für die §§ 339 ff. BGB gelten. Hiernach verwirkte Strafen unterliegen der Herabsetzungsmöglichkeit nach § 343 BGB; § 348 HGB ist nicht anwendbar.*)
IMRRS 2025, 1518
Wohnungseigentum
LG Berlin II, Urteil vom 11.02.2025 - 56 S 15/24 WEG
1. Aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts dürfen die Wohnungseigentümer bei der Änderung der bisherigen Verteilung jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt.
2. Dabei dürfen nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden, weil sich jede Änderung des Verteilungsmaßstabs zwangsläufig auf die Kostenlast des einen oder anderen Wohnungseigentümers auswirkt.
3. Unzulässig wird die Wahl eines Verteilungsschlüssels erst dann, wenn dieser willkürlich ist.
4. Ein neuer Verteilungsschlüssel ist nicht deswegen willkürlich, weil er den unterschiedlichen Gebrauchsmöglichkeiten und dem durch die Nutzung bedingten Instandsetzungsbedarf zu wenig Rechnung trägt.
5. Dass einige Eigentümer nach den bisherigen Regelungen einzelne Kostenpositionen nicht mitzutragen hatten, bedeutet kein Kostenprivileg, dessen Wegfall allein zu einer einseitigen und unbilligen Benachteiligung führen könnte.
Volltext
Online seit 27. November
IMRRS 2025, 1508
Wohnungseigentum
AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 10.07.2025 - 29 C 5/24 WEG
Stehen die Heizkörper im Sondereigentum, so hat die Gemeinschaft keine Beschlusskompetenz, im Rahmen eines Beschlusses zum notwendigen hydraulischen Abgleich auch den Austausch einzelner Heizkörper zu beschließen. In diesem Fall ist der gesamte Beschluss unwirksam.
Volltext
Online seit 26. November
IMRRS 2025, 1492
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 30.10.2025 - 43 O 1906/25
In einem Laden kann auch ein Späti betrieben werden, wenn die Gemeinschaftsordnung anderweitige Zwecknutzungen prinzipiell erlaubt und die weiteren Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung dieser Nutzung nicht entgegenstehen.
Volltext




