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Derzeit 51.201 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Wohnbau 5 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 87 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Wohnbau

5 Urteile - (87 in Alle Sachgebiete)

Online seit heute

IMRRS 2026, 0538
BauträgerBauträger
Nutzungsausfallentschädigung bei verspäteter Übergabe?

LG Wiesbaden, Urteil vom 18.09.2025 - 14 O 169/22

Die verzögerte Übergabe einer zum Eigengebrauch vom Bauträger erworbenen Eigentumswohnung kann einen Vermögensschaden begründen.*)

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Online seit gestern

IMRRS 2026, 0575
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
WEG verlangt Vorschuss wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum: Rechte des Erwerbers?

OLG Stuttgart, Urteil vom 28.04.2026 - 10 U 39/25

1. Eine Ratenzahlungsvereinbarung in einem Bauträgervertrag ist nichtig, soweit sie nicht den Anforderungen nach § 3 Abs. 2 MaBV genügt.

2. Erweist sich die Ratenzahlungsvereinbarung hiernach als nichtig, setzt die Fälligkeit der Bauträgervergütung neben einer prüfbaren Abrechnung grundsätzlich die Abnahme der Leistungen des Bauträgers voraus, und zwar sowohl des Sonder- wie auch des Gemeinschaftseigentums (hier verneint).

3. Wenn und solange ein Bauträger Mängel am Gemeinschaftseigentum nicht beseitigen kann, weil eine WEG ihn nach Vergemeinschaftung der Herstellungs- und Mängelrechte ihrer Mitglieder auf Kostenvorschusszahlung zur Mängelbeseitigung in Anspruch nimmt und Nachbesserungsarbeiten durch ihn nicht mehr zulässt, wäre es treuwidrig, wenn der einzelne Erwerber sich gegenüber dem Bauträger darauf berufen könnte, die Vergütung sei nicht fällig, solange der Bauträger diese Mängel am Gemeinschaftseigentum nicht beseitigt hat.

4. Der einzelne Erwerber kann den von der WEG geltend gemachten Vorschussanspruch gegenüber dem Zahlungsverlangen des Bauträgers im Wege der Zurückbehaltung geltend machen mit der Folge, dass die von ihm geschuldete Vergütung Zug-um-Zug gegen Zahlung des Kostenvorschusses für die Beseitigung der gerügten Mängel am Gemeinschaftseigentum durch den Bauträger an die WEG zu zahlen ist.

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Online seit 7. Mai

IMRRS 2026, 0528
BauträgerBauträger
„Vollständige Fertigstellung" ≠ Abnahmereife!

BGH, Urteil vom 22.04.2026 - VII ZR 88/25

Zur Auslegung der Formulierung "nach vollständiger Fertigstellung" in der Ratenzahlungsbestimmung eines Bauträgervertrags.*)

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Online seit 29. April

IMRRS 2026, 0494
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wasserzähler muss individuelle Verbrauchserfassung ermöglichen!

LG Aachen, Urteil vom 03.06.2025 - 7 O 212/25

Der Erwerber eines Hauses darf ohne besondere gegenteilige Anhaltspunkte grundsätzlich davon ausgehen, dass auf seinem Grundstück als Teil der Leistung „Anschluss des Kaufobjekts an die Ver- und Entsorgungsanlagen“ auch eine taugliche Verbrauchserfassungseinrichtung von Wasser derart errichtet wird, dass eine individuelle Erfassung des tatsächlichen Wasserverbrauchs möglich ist.

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Online seit 23. April

IMRRS 2026, 0480
BauträgerBauträger
Wann verjährt der Anspruch auf mangelfreie Herstellung des Gemeinschaftseigentums?

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2026 - 9 U 93/24

1. Hat der Besteller das Bauwerk bezogen, liegt darin nach Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist eine konkludente Abnahme, wenn sich aus dem Verhalten des Bestellers nichts Gegenteiliges ergibt. Werden trotz Nutzung des Bauwerks wesentliche Mängel gerügt, wird in aller Regel auch ohne ausdrückliche Abnahmeverweigerung keine konkludente Abnahme angenommen werden dürfen.*)

2. Eine konkludente Abnahme von Gemeinschaftseigentum kommt erst dann in Betracht, wenn das Gemeinschaftseigentum im Wesentlichen fertig gestellt worden ist.*)

3. Maßgeblich für die Frage der Mangelfreiheit einer Baumaßnahme ist, ob diese den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Anerkannte Regeln der Technik sind (nur) solche, die sich in der Wissenschaft durchgesetzt und in der Baupraxis als richtig und brauchbar bewährt haben. Sie können in DIN- oder EN-Normen oder sonstigen technischen Regelwerken niedergelegt sein, müssen dies aber nicht.*)

4. Der Herstellungsanspruch gem. § 631 Abs. 1 BGB kann bereits während der Bauzeit fällig werden. Eine Verjährung des Herstellungsanspruchs, solange wesentliche Arbeiten am Werk nicht abgeschlossen sind, ist aber nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da der Unternehmer mit der jeweiligen Arbeitsaufnahme den Herstellungsanspruch des Bestellers anerkennt.*)

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