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35 Beiträge gefunden
IVR 2024, 30 BGH - Zugang Einwurfeinschreiben und richterliche Hinweispflicht in Bezug auf Beweisantritt
IMR 2023, 1070 AG Donaueschingen - Zustellung eines Versäumnisurteils: Wirksam auch ohne Zustelldatum auf dem Umschlag!
IBR 2023, 1023 LG Hannover - Zustellung bei Inhaftierung des Geschäftsführers
IMR 2023, 296 BGH - Zustellungsdatum muss auf die Zustellungsurkunde!
IMR 2023, 127 BGH - beA funktioniert nicht - was tun?
IBR 2023, 51 BFH - Keine ladungsfähige Anschrift angegeben: Klage ordnungsgemäß erhoben?
IBR 2022, 549 KG/BGH - Zustellung an Rechtsanwalt setzt Mitteilung an das Gericht voraus!
IBR 2022, 547 BGH - Zustellungsdatum nicht vermerkt: Wann ist das Schriftstück zugegangen?
IBR 2022, 219 BGH - Schriftsatz auf Postweg verloren gegangen: Gericht muss Anwalt glauben!
IMR 2022, 166 AG Wiesbaden - Klage aus dem Verborgenen - unzulässig!
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223 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2709; IMRRS 2023, 1241
NotareNotare
Keine Möglichkeit zur Mangelbehebung gegeben: Keine Kostenniederschlagung!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.02.2023 - 19 W 108/21

1. Ein Urkundsbeteiligter, der dem Notar keine Möglichkeit gibt, einen Mangel der Beurkundung durch eine neue Beurkundung oder auch eine Nachbeurkundung zu beheben, kann keine Kostenniederschlagung nach § 21 Abs. 1 S. 1 GNotKG verlangen.*)

2. Im Verfahren nach § 127 GNotKG kann der Urkundsbeteiligte dem Notar keinen Schadensersatzanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung entgegenhalten (Anschluss an BGHZ 233, 325).*)

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IBRRS 2023, 0766; IMRRS 2023, 0351; IVRRS 2023, 0128
ProzessualesProzessuales
Zustellung unter c/o-Adresse = wirksame Ersatzzustellung?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.02.2023 - 13 W 44/23

Die Zustellung unter einer c/o-Adresse durch Einlegen in einen zur Wohnung gehörenden Briefkasten stellt keine wirksame Ersatzzustellung i. S.v. § 178 Abs. 1 Nr. 1, § 180 ZPO dar, wenn nicht feststeht, dass der Beklagte unter der c/o-Anschrift (zu diesem Zeitpunkt) tatsächlich wohnhaft war.*)

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IBRRS 2023, 0878; IMRRS 2023, 0397; IVRRS 2023, 0143
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zustellung Versäumnisurteil: Wirksam auch ohne Zustelldatum auf dem Umschlag!

AG Donaueschingen, Urteil vom 27.01.2023 - 1 C 54/22

Die Zustellung eines Versäumnisurteils ist nicht deshalb unwirksam, weil der Zusteller auf dem Umschlag weder Datum noch Uhrzeit der Zustellung vermerkt. Dem Zustellungsadressaten obliegt es bei Zweifeln die Frist gegebenenfalls bei Gericht zu erfragen. Berechnet der Adressat die Frist anhand seiner Briefkastenleerung zu seinen Ungunsten falsch, begeht er ein Verschulden gegen sich selbst, weshalb auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zu gewähren ist.

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IBRRS 2023, 1357; IMRRS 2023, 0618; IVRRS 2023, 0229
RechtsanwälteRechtsanwälte
Technische Störung bei beA: Unverzüglichkeit der Glaubhaftmachung

BGH, Beschluss vom 26.01.2023 - V ZB 11/22

1. Zur Unverzüglichkeit der Glaubhaftmachung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments.*)

2. Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Glaubhaftmachung gem. § 130d Satz 2 und 3 ZPO.*)

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IBRRS 2023, 0177; IMRRS 2023, 0101
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Technische Störung des beA-Versands ist unverzüglich glaubhaft zu machen!

BGH, Beschluss vom 15.12.2022 - III ZB 18/22

1. Ist es vorübergehend technisch unmöglich, einen Schriftsatz als elektronisches Dokument über das besondere elektronische Anwaltspostfach einzureichen, darf der Anwalt ausnahmsweise auf Brief oder Fax zurückgreifen.

2. Dazu müssen die tatsächlichen Abläufe und Umstände unverzüglich umfassend und aus sich heraus verständlich geschildert sowie deren Richtigkeit unter Bezugnahme auf die Standespflichten anwaltlich versichert werden.

3. Diese Glaubhaftmachung soll möglichst gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung erfolgen. Eine nachgeholte Glaubhaftmachung erst fünf Wochen nach der Ersatzeinreichung ist nicht mehr unverzüglich.

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IBRRS 2023, 0998; IMRRS 2023, 0450; IVRRS 2023, 0162
ProzessualesProzessuales
Zustellung bei Inhaftierung des Geschäftsführers

LG Hannover, Urteil vom 24.11.2022 - 17 O 134/22

1. Die Inhaftierung eines Geschäftsführers allein kann eine Verlagerung des Geschäftsorts seiner Gesellschaft nicht bewirken (BGH, Beschluss vom 02.07.2008 - IV ZB 5/08, IBRRS 2008, 2413).

2. Eine Zustellung an die Gesellschaft kann nur dann nicht mehr in den zu den Geschäftsräumen gehörenden Briefkasten erfolgen, wenn nach außen erkennbar ist, dass kein Geschäftsbetrieb mehr stattfindet.

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IBRRS 2023, 0126; IMRRS 2023, 0068; IVRRS 2023, 0020
ProzessualesProzessuales
Ersatzzustellung in Briefkasten setzt Zustellversuch in Wohnung/Geschäft voraus!

BFH, Urteil vom 19.10.2022 - X R 14/21

1. Eine wirksame Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten (§ 180 ZPO) setzt voraus, dass zuvor ein erfolgloser Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Adressaten (§ 178 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO) unternommen wurde.*)

2. Allein aus den allgemeinen während der Covid-19-Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen kann nicht abgeleitet werden, dass in dieser Zeit eine Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten ohne vorherigen Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen als wirksam anzusehen wäre.*)

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IBRRS 2022, 3091; IMRRS 2022, 1333; IVRRS 2022, 0468
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEMoG: Verlust der Prozessführungsbefugnis ist verfassungsgemäß!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.10.2022 - 2-13 S 95/21

1. Gibt die Klägerin ohne nachvollziehbaren Grund ihre Anschrift nicht an, sondern beschränkt sich auf die Angabe eines Dienstleistungsunternehmens, welches Post an sie weiterleitet, ist die Klage unzulässig.*)

2. Der Verlust der Prozessführungsbefugnis in Störungsabwehrklagen, die vor dem 01.12.2020 erhoben worden sind, durch eine Erklärung des Verwalters über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.*)

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IBRRS 2022, 2861; IMRRS 2022, 1226; IVRRS 2022, 0430
ProzessualesProzessuales
Zurückgewiesenes Vorbringen ist nicht (mehr) entscheidungserheblich!

BFH, Beschluss vom 02.09.2022 - VI B 5/22

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten in Übereinstimmung mit dem Verfahrensrecht ganz oder teilweise außer Betracht lassen.*)

2. Das Finanzgericht ist nicht verpflichtet, nach einer im Wege der Videokonferenz durchgeführten mündlichen Verhandlung auch für die Urteilsverkündung eine Videokonferenz anzuberaumen.*)

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IBRRS 2022, 3106; IMRRS 2022, 1338; IVRRS 2022, 0467
ProzessualesProzessuales
Keine ladungsfähige Anschrift angegeben: Klage ordnungsgemäß erhoben?

BFH, Beschluss vom 25.08.2022 - X B 96/21

1. Bei natürlichen Personen erfordert die ordnungsgemäße Klageerhebung regelmäßig die Bezeichnung des Klägers unter Angabe seiner ladungsfähigen Anschrift.*)

2. Stellt das Gericht an die vom Kläger angegebene Adresse erfolgreich förmlich zu, kann es nicht ohne weitere Ermittlungen davon ausgehen, dass insoweit keine ladungsfähige Anschrift vorliegt.*)

3. Begründet das Finanzgericht ein Prozessurteil hilfsweise auch in der Sache, führt allein die Darlegung, das Finanzgericht habe zu Unrecht ein Prozessurteil statt ein Sachurteil erlassen, noch nicht zum Erfolg einer solchen Verfahrensrüge. Vielmehr muss die Beschwerdebegründung sich dann auch auf die materiell-rechtliche Hilfsbegründung des Urteils beziehen.*)

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IBRRS 2022, 2600; IMRRS 2022, 1081; IVRRS 2022, 0389
ProzessualesProzessuales
Zustellungsdatum nicht vermerkt: Wann ist das Schriftstück zugegangen?

BGH, Beschluss vom 29.07.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

Vermerkt der Zusteller entgegen § 3 Abs. 2 VwZG, § 180 Satz 3 ZPO auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung nicht, gilt das Dokument gemäß § 8 VwZG erst in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist.*)

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IBRRS 2022, 2043; IMRRS 2022, 0848; IVRRS 2022, 0282
ProzessualesProzessuales
Grundsätze zum Computerfax sind auf Mail-to-Fax-Verfahren nicht übertragbar!

LAG Hessen, Urteil vom 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20

1. Eine im E-Mail-to-Fax-Verfahren übermittelte Berufungsbegründungsschrift genügt den gesetzlichen Formanforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift Anforderungen grundsätzlich nicht, wenn sie lediglich eine eingescannte Unterschrift enthält.*)

2. Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 05.04.2000 (GmS-OGB 1/98, BGHZ 144, 160 = IBRRS 2003, 2563 = IMRRS 2003, 1083) zum Computerfax, wonach dann, wenn ein bestimmender Schriftsatz inhaltlich den prozessualen Anforderungen genügt, die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt sei, dass seine Unterschrift eingescannt oder der Hinweis angebracht sei, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne (so auch BGH, IBR 2021, 272; BFH, IBR 2011, 59; BAG, Urteil vom 05.08.2009 - 10 AZR 692/08, Rn. 22 ff.), sind auf das Mail-to-Fax-Verfahren nicht übertragbar.*)

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IBRRS 2022, 1327; IMRRS 2022, 0521; IVRRS 2022, 0183
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Alle zur Verfügung gestellten Briefkästen können zur Zustellung genutzt werden!

VGH Hessen, Beschluss vom 15.03.2022 - 4 A 1326/20

1. Ist eine Person, der mittels Zustellungsurkunde etwas zugestellt werden soll, persönlich nicht anzutreffen, kann das Schriftstück auch dadurch zugestellt werden, dass es in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten eingelegt wird, den der Adressat für den Postempfang eingerichtet hat.

2. Mit einem auf dem Privatbriefkasten angebrachten lesbaren Hinweis "Bitte auch Briefkasten Anwaltskanzlei benutzen!" werden beide Briefkästen sowohl für private als auch geschäftliche Post als Einlegeort eingerichtet.

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IBRRS 2022, 1386; IMRRS 2022, 0542
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Corona-Verdacht ist keine vorübergehende Unmöglichkeit!

KG, Beschluss vom 25.02.2022 - 6 U 218/21

1. Eine Ausnahme von der seit dem 01.01.2022 bestehenden Verpflichtung der Rechtsanwälte, vorbereitende Schriftsätze nur noch als elektronisches Dokument bei Gericht einzureichen (§§ 130a, 130d ZPO), besteht gem. § 130d Satz 2 ZPO nur dann, wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, weil entweder das Gericht auf diesem Wege nicht erreichbar ist oder bei dem Rechtsanwalt ein vorübergehendes technisches Problem aufgetreten ist.*)

2. Sieht sich der Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen (hier: ausstehendes Ergebnis eines PCR-Testes zum Ausschluss eines Coronaleidens) nicht in der Lage, seine Kanzleiräume aufzusuchen und den Schriftsatz dort elektronisch zu übermitteln, stellt dies keine vorübergehende Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung aus technischen Gründen dar.*)

3. Die technische Störung ist gem. § 130d Satz 3 ZPO unmittelbar bei der Ersatzeinreichung auf herkömmlichem Wege oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; die Mitteilung von Gründen erst 20 Tage nach Einreichung des Originalschriftsatzes genügt diesen Anforderungen nicht.*)

4. Ein Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 233 Satz 1 ZPO wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist (§ 520 Abs. 2 ZPO) liegt nicht vor, wenn der Rechtsanwalt vor dem Fristablauf nicht alle ihm noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, wie etwa die Suche nach einem vertretungsbereiten Kollegen zur formwirksamen Einreichung der fertigen Berufungsbegründungsschrift.*)

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IBRRS 2022, 1059; IMRRS 2022, 0401; IVRRS 2022, 0145
ProzessualesProzessuales
Wann kann eine eingescannte Unterschrift als einfache Signatur angesehen werden?

BSG, Beschluss vom 16.02.2022 - B 5 R 198/21 B

1. Rechtsanwälte und Behörden sind seit dem 01.01.2022 zur Übermittlung eines elektronischen Dokuments verpflichtet, sodass die Einreichung als Schriftstück oder Telefax von da an nicht mehr wirksam ist.

2. Ein elektronisches Dokument, das einem Gericht übermittelt wird, muss von der verantwortenden Person entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder von der verantwortenden Person (einfach) signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg, bei dem eine elektronische Signatur entbehrlich ist, eingereicht werden.

3. Ein elektronisches Dokument, das über ein elektronisches Anwaltspostfach versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht, wenn die das Dokument einfach signierende und somit verantwortende Person mit der des tatsächlichen Versenders übereinstimmt.

4. Eine eingescannte Unterschrift kann nur dann als einfache Signatur anzusehen sein, wenn die Unterschrift entzifferbar ist und damit von den Empfängern des Dokuments ohne Sonderwissen oder Beweisaufnahme einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, die auch die inhaltliche Verantwortung für das Dokument übernimmt.

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IBRRS 2022, 0583; IMRRS 2022, 0197; IVRRS 2022, 0075
ProzessualesProzessuales
Schriftsatz auf Postweg verloren gegangen: Was gehört in den Wiedereinsetzungsantrag?

BGH, Beschluss vom 26.01.2022 - XII ZB 227/21

Zur im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs mittels anwaltlicher Versicherung erfolgten Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer Rechtsmittelbegründungsschrift durch den Verfahrensbevollmächtigten in einen Postkasten (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 13.01.2021 - XII ZB 329/20, IBR 2021, 220 = FamRZ 2021, 619, und vom 18.12.2019 - XII ZB 379/19, IBRRS 2020, 0308 = FamRZ 2020, 618).*)

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IBRRS 2022, 0665; IMRRS 2022, 0222; IVRRS 2022, 0091
ProzessualesProzessuales
Zugang durch Einwurf-Einschreiben mit Ein- und Auslieferungsbeleg bewiesen?

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.01.2022 - 1 Sa 159/21

Wird ein Kündigungseinschreiben per Einwurf-Einschreiben übersendet und legt der Absender den Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs mit der Unterschrift des Zustellers vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens beim Empfänger (wie BGH, Urteil vom 27.09.2016 - II ZR 299/15, IBRRS 2016, 3005; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12.03.2019 - 2 Sa 139/18, BeckRS 2019, 18247; LAG Baden-Württemberg, IBR 2021, 605; gegen: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.09.2019 - 5 Sa 18/13, BeckRS 2014, 65241; ArbG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2019 - 14 Ca 465/19, BeckRS 2019, 17926).*)

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IBRRS 2022, 0685; IMRRS 2022, 0232; IVRRS 2022, 0096
ProzessualesProzessuales
Angabe einer c/o-Adresse ist keine ladungsfähige Anschrift!

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.12.2021 - 4 U 13/21

1. Für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung bedarf es keines Antrags (mehr), wenn die Zustellung von Amts wegen zu erfolgen hat, wie dies bei einem Versäumnisurteil der Fall ist.

2. Eine öffentliche Zustellung kann erst erfolgen, wenn sich eine Zustellung an eine im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift als nicht möglich erweist.

3. Auch in dem Fall, in dem eine öffentliche Zustellung unwirksam ist, kann es dem dadurch Begünstigten verwehrt sein, die Unwirksamkeit der Zustellung im Prozess geltend zu machen. Als rechtsmissbräuchlich ist das Berufen auf eine unwirksame öffentliche Zustellung anzusehen, wenn der Zustellungsempfänger zielgerichtet versucht hat, eine Zustellung, mit der er sicher rechnen musste, zu verhindern.

4. Die Angabe einer c/o-Adresse ist keine ladungsfähige Anschrift.

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IBRRS 2022, 0143; IMRRS 2022, 0075; IVRRS 2022, 0024
ProzessualesProzessuales
Verschuldetes Fernbleiben bei unbegründeter Maskenverweigerung!

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2021 - L 18 R 856/20

Wer ohne Nachweis gesundheitlicher Gründe nicht bereit ist, der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gerichtsgebäude nachzukommen, ist nicht objektiv an der Terminswahrnehmung gehindert.

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IBRRS 2021, 3646; IMRRS 2021, 1369; IVRRS 2021, 0588
ProzessualesProzessuales
Berufungsgericht wechselt Kündigungsgrund aus: Verletzung des rechtlichen Gehörs?

BGH, Beschluss vom 12.10.2021 - VIII ZR 91/20

Zur Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) bei "Auswechselung" eines seitens des Vermieters angeführten Kündigungsgrunds durch das Berufungsgericht.*)

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IBRRS 2021, 3408; IMRRS 2021, 1271; IVRRS 2021, 0536
ProzessualesProzessuales
Verfristung erkennbar: Wiedereinsetzungsfrist läuft!

VG Greifswald, Urteil vom 06.10.2021 - 3 A 1514/20

Die Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beginnt nicht erst mit einem richtlichen Hinweis zur eventuellen Verfristung der Klage zu laufen, wenn die Möglichkeit der Verfristung bereits aus der zuvor gewährten Einsicht in den Verwaltungsvorgang erkennbar war.*)

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IBRRS 2021, 3854; IMRRS 2021, 1463; IVRRS 2021, 0627
ProzessualesProzessuales
Revision nicht statthaft: Grundsätzliche Bedeutung im eV-Verfahren unmaßgeblich!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.09.2021 - 19 U 86/21

Im Hinblick auf § 542 Abs. 2 ZPO kommt es in Berufungsverfahren betreffend den einstweiligen Rechtsschutz auf die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 ZPO nicht an.

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IBRRS 2022, 2312; IMRRS 2022, 0962; IVRRS 2022, 0351
ProzessualesProzessuales
Zustellung an Rechtsanwalt setzt Mitteilung an das Gericht voraus!

KG, Beschluss vom 06.08.2021 - 21 U 59/21

1. In einem anhängigen Verfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen.

2. Zwingende Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass dem Gericht Mitteilung von einem Vertretungsverhältnis gemacht wurde. Eine nur außergerichtliche Anzeige eines Vertretungsverhältnisses gegenüber dem Prozessgegner genügt nicht.

3. Der Kläger ist nicht verpflichtet, den Prozessbevollmächtigten des Beklagten im Passivrubrum der Klageschrift als Prozessbevollmächtigten aufzuführen.

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IBRRS 2021, 1993; IMRRS 2021, 0717; IVRRS 2021, 0320
ProzessualesProzessuales
Wie ist der Verlust eines zur Post aufgegebenen Schriftsatzes glaubhaft zu machen?

BGH, Beschluss vom 05.05.2021 - VII ZB 18/19

1. Einer Partei, die ohne Verschulden verhindert war, die Frist zur Begründung der Berufung einzuhalten, ist auf ihren Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten steht einem Verschulden der Partei gleich.

2. Die Partei muss die die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag vortragen und glaubhaft machen. Eine tatsächliche Behauptung ist glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft, also letztlich mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen.

3. Wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung begehrt, dass ein zur Post aufgegebener fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen sei, ist eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstücks gekommen ist, nicht erforderlich. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist vielmehr bereits dann zu gewähren, wenn die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist.

4. Für eine solche geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe ist regelmäßig lückenlos darzulegen, wann, von wem und in welcher Weise das Schriftstück zur Post gegeben wurde. Auch wenn der Prozessbevollmächtigte der Partei anwaltlich versichert, er habe das fristgebundene Schriftstück selbst rechtzeitig in den Briefkasten geworfen, kann es zur Glaubhaftmachung geboten sein, ergänzend Belege vorzulegen, die die rechtzeitige Aufgabe zur Post dokumentieren, wie zum Beispiel die Eintragung der Versendung in der Akte oder einem Postausgangsbuch.

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IBRRS 2021, 0486; IMRRS 2021, 0187; IVRRS 2021, 0091
ProzessualesProzessuales
Schriftsatz auf Postweg verloren gegangen: Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag?

BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - XII ZB 329/20

1. Begehrt ein Verfahrensbeteiligter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 02.12.2020 - XII ZB 324/20, IBRRS 2021, 0283 = IMRRS 2021, 0116 m.w.N., und vom 13.12.2017 - XII ZB 356/17, IBRRS 2018, 0387 = IMRRS 2018, 0119, sowie an BGH, Beschluss vom 22.09.2020 - II ZB 2/20, IBRRS 2020, 3073).*)

2. Die bloße - anwaltlich versicherte - Behauptung, der Schriftsatz sei an einem bestimmten Tag "bei der Post aufgegeben worden", ist zur Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrunds bereits im Ansatz nicht geeignet; das muss einem Rechtsanwalt auch ohne gerichtlichen Hinweis bekannt sein (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 22.09.2020 und vom 16.11.2020 - II ZB 2/20, IBRRS 2020, 3587).*)

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IBRRS 2021, 0594; IMRRS 2021, 0647; IVRRS 2021, 0111
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Nachweisurkunden sind Gerichtsvollzieher im Original vorzulegen!

LG Kassel, Beschluss vom 08.01.2021 - 3 T 558/20

Ist die Zustellung von Nachweisurkunden gem. § 750 Abs. 2 ZPO erforderlich, müssen die Urkunden dem Gerichtsvollzieher im Original oder in Ausfertigung vorgelegt werden, wenn auch die qualifizierte Klausel aufgrund des Originals (oder der Ausfertigung) erteilt wurde. Geschieht dies nicht, kommt eine Heilung des Zustellungsmangels (§ 189 ZPO) nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2021, 0463; IMRRS 2021, 0645; IVRRS 2021, 0283
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 10.12.2020 - V ZB 128/19

1. Ist ein Verfahrensbeteiligter, für den ein besonderer Vertreter nach § 57 ZPO (Prozesspfleger) bestellt wurde, tatsächlich prozessfähig oder erlangt er die Prozessfähigkeit im Laufe des Verfahrens wieder, endet das Amt des Prozesspflegers nicht von selbst, sondern erst mit dem Wirksamwerden der gerichtlichen Aufhebung der Bestellung. Eine trotz Prozessfähigkeit des Verfahrensbeteiligten an den Prozesspfleger erfolgte Zustellung des Zuschlagsbeschlusses ist deshalb wirksam und löst die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde des § 96 ZVG i.V.m. § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO aus. (Rn. 20 - 22)*)

2. Der Nichtigkeitsgrund nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist nicht gegeben, wenn der Verfahrensbeteiligte durch einen Prozesspfleger gemäß § 57 ZPO vertreten wird, obwohl die Voraussetzungen für dessen Bestellung nicht vorgelegen haben oder weggefallen sind. (Rn. 28)*)

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IBRRS 2021, 0285; IMRRS 2021, 0115; IVRRS 2021, 0057
ProzessualesProzessuales
Eidesstattlicher Versicherung wird nicht geglaubt: Gericht muss Zeugenantritt ermöglichen!

BGH, Beschluss vom 25.11.2020 - XII ZB 200/20

Schenkt das Rechtsmittelgericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben, muss es den die Wiedereinsetzung Begehrenden darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten. Zudem ist dann die Prüfung veranlasst, ob nicht bereits in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung des Erklärenden als Zeugen zu den darin genannten Tatsachen liegt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18.12.2019 - XII ZB 379/19, FamRZ 2020, 618 = IBRRS 2020, 0308).*)

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IBRRS 2020, 3603; IMRRS 2020, 1459
RechtsanwälteRechtsanwälte
Per Telefon und E-Mail geschlossener Anwaltsvertrag ist Fernabsatzgeschäft!

BGH, Urteil vom 19.11.2020 - IX ZR 133/19

1. Ein Rechtsanwalt, der einen Anwaltsvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen hat, muss darlegen und beweisen, dass seine Vertragsschlüsse nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgen.*)

2. Ist ein auf ein begrenztes Rechtsgebiet spezialisierter Rechtsanwalt deutschlandweit tätig, vertritt er Mandanten aus allen Bundesländern und erhält er bis zu 200 Neuanfragen für Mandate pro Monat aus ganz Deutschland, kann dies bei einer über die Homepage erfolgenden deutschlandweiten Werbung im Zusammenhang mit dem Inhalt seines Internetauftritts für ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem sprechen.*)

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IBRRS 2020, 1467; IMRRS 2020, 0637; IVRRS 2020, 0263
ProzessualesProzessuales
Willkürliche Zuständigkeitsbestimmung ist nicht bindend!

BayObLG, Beschluss vom 19.05.2020 - 1 AR 42/20

Hat eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihre Geschäftstätigkeit im Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung vollständig eingestellt und verweist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk die vom Eröffnungsantrag betroffene Gesellschaft ihren Sitz hat, das Verfahren an das Gericht, in dessen Bezirk der Aufbewahrungsort der Geschäftsbücher der Schuldnerin lediglich vermutet wird, so bindet die Verweisung wegen objektiver Willkür nicht.*)

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IBRRS 2020, 1702; IMRRS 2020, 0750; IVRRS 2020, 0312
ProzessualesProzessuales
Rechtsbehelfsbelehrung muss für Laien verständlich sein!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.05.2020 - 2 S 2882/19

Die Rechtsbehelfsbelehrung eines Streitwertbeschlusses muss nach § 5b GKG für den Empfänger laienhaft verständlich sein; ein bloßer Verweis auf § 68 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 5 GKG genügt nicht. Ein nicht anwaltlich vertretener Beteiligter muss in den Stand gesetzt werden, allein anhand der Rechtsbehelfsbelehrung ohne Mandatierung eines Rechtsanwalts eine formrichtige Beschwerde einzulegen.*)

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IBRRS 2020, 1443; IMRRS 2020, 0631
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt muss die Leerungszeiten eines Briefkastens nicht kennen

BGH, Beschluss vom 28.04.2020 - VIII ZB 12/19

Der Vortrag des Rechtsanwalts, er habe den Schriftsatz persönlich erstellt, eingetütet, frankiert und in den Briefkasten eingeworfen, gibt hinreichenden Anlass anzunehmen, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sei. Er muss hierfür nicht auch noch zu den Leerungszeiten des Briefkastens vortragen.

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IBRRS 2020, 0799; IMRRS 2020, 0320; IVRRS 2020, 0215
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Zustellungsvertretung durch Verwalter bei Hausgeldklage

LG Bamberg, Urteil vom 13.03.2020 - 41 S 32/19 WEG

§ 45 Abs. 1 WEG erfasst nicht solche Konstellationen, in denen an einen einzelnen Wohnungseigentümer als Beklagten zuzustellen ist.

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IBRRS 2020, 1671; IMRRS 2020, 0742; IVRRS 2020, 0311
ProzessualesProzessuales
Separater Briefkasten im Wege der einstweiligen Verfügung: Beschwerdewert unter 600 Euro

LG München II, Beschluss vom 12.03.2020 - 12 T 812/20 Miet

Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer einstweiligen Verfügung im Wege des Beschlusses ist nur zulässig, wenn der Streitwert 600,00 Euro übersteigt.

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IBRRS 2020, 1134; IMRRS 2020, 0476; IVRRS 2020, 0199
ProzessualesProzessuales
Kopie übermittelt: Zustellungsmangel geheilt!

BGH, Beschluss vom 12.03.2020 - I ZB 64/19

Für den tatsächlichen Zugang als Voraussetzung der Heilung eines Zustellungsmangels gemäß § 189 ZPO ist nicht der Zugang des zuzustellenden Originals erforderlich. Die erfolgreiche Übermittlung einer (elektronischen) Kopie in Form - beispielsweise - eines Telefaxes, einer Fotokopie oder eines Scans ist ausreichend. Die bloße mündliche Überlieferung oder eine handschriftliche oder maschinenschriftliche Abschrift des zuzustellenden Originals führen dagegen wegen der Fehleranfälligkeit einer solchen Übermittlung nicht zur Heilung des Zustellungsmangels.*)

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IBRRS 2020, 0960; IMRRS 2020, 0390; IVRRS 2020, 0163
ProzessualesProzessuales
Mehrere prozessuale Ansprüche: Trennung vor Verweisung!

BayObLG, Beschluss vom 05.03.2020 - 1 AR 152/19

Liegen die Voraussetzungen der Verweisung nach § 281 ZPO (z. B. die örtliche Unzuständigkeit) nur für einen von mehreren prozessualen Ansprüchen vor, muss - wenn die Voraussetzungen für die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht vorliegen - erst die Trennung (§ 145 ZPO ) angeordnet werden, bevor die Verweisung ausgesprochen werden kann, es sei denn eine Trennung ist z. B. wegen notwendiger Streitgenossenschaft (§ 62 ZPO ) unzulässig.*)

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IBRRS 2019, 3225; IMRRS 2019, 1216; IVRRS 2019, 0474
ProzessualesProzessuales
Zustellung nach vier Monaten noch "demnächst"?

BGH, Urteil vom 12.09.2019 - IX ZR 262/18

1. Zur Zustellung "demnächst" bei einer Verzögerung von über vier Monaten.*)

2. Ein Dokument ist dem Zustellungsadressaten tatsächlich zugegangen, wenn er es in die Hand bekommt (Anschluss an BFHE 244, 536).*)

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IBRRS 2019, 2778; IMRRS 2019, 1039; IVRRS 2019, 0407
ProzessualesProzessuales
Längere Postlaufzeit ist keine höhere Gewalt!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2019 - 4 W 24/19

Der Begriff Hemmung der Verjährung durch höhere Gewalt i.S.v. § 206 BGB entspricht nicht den Maßstäben für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO.*)

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IBRRS 2019, 2725; IMRRS 2019, 1004; IVRRS 2019, 0393
BauträgerBauträger
Schlussrate vor Fertigstellung zu zahlen: Klausel unwirksam!

KG, Urteil vom 20.08.2019 - 21 W 17/19

1. Die Bestimmung in den von einem Bauträger gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrags, wonach die Schlussrate bereits vor vollständiger Fertigstellung des Vertragsgegenstands auf das Anderkonto eines Notars zu zahlen ist, verstößt gegen § 309 Nr. 2 a BGB und ist unwirksam.*)

2. Auch im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Verfügung kann das Beschwerdegericht gem. § 922 Abs. 1 Satz 1, § 936 ZPO einen Verhandlungstermin anberaumen und anschließend durch Urteil entscheiden.*)

3. Es besteht ein Grund zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Bauträger, die bezugsfertig hergestellte Wohneinheit dem Erwerber zu übergeben, wenn auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig erkennbar ist, dass nach dem materiellen Recht ein dahingehender Anspruch des Erwerbers einredefrei besteht und der Bauträger die Erfüllung unberechtigt verweigert hat (Senat, IBR 2017, 681, und IBR 2018, 147).*)

4. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber die Wohneinheit nicht selbst bewohnen, sondern vermieten will. Denn der Verfügungsgrund resultiert nicht aus der beabsichtigten Eigennutzung des Erwerbers, sondern aus der finanziellen Belastung, die ein Bauträgervertrag und eine eventuelle Ersatzbeschaffung für den Erwerber mit sich bringen.*)

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IBRRS 2019, 2839; IMRRS 2019, 1061; IVRRS 2019, 0421
ProzessualesProzessuales
Verlängerungsantrag kann nicht "vorsorglich" gestellt werden!

BGH, Beschluss vom 20.08.2019 - X ZB 13/18

Der Rechtsmittelführer darf die Verlängerung der Frist zur Berufungsbegründung nur dann erwarten, wenn es sich um den ersten Verlängerungsantrag handelt und er in dem Antrag erhebliche Gründe für die beantragte Verlängerung darlegt. Der Wendung, der Antrag werde "vorsorglich" gestellt, ist nicht zu entnehmen, aus welchen Gründen eine Verlängerung begehrt wird.*)

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Unleserliches Datum auf Umschlag: Unwirksame Ersatzzustellung
(12.01.2024) Post­zu­stel­ler müs­sen le­ser­lich schrei­ben: Ist das auf dem Um­schlag eines durch Ein­wurf in den Brief­kas­ten zu­ge­stell­ten Schrift­stücks ver­merk­te Datum nicht ein­deu­tig er­kenn­bar, führt dies laut OLG Ko­blenz zur Un­wirk­sam­keit der Er­satz­zu­stel­lung.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23

Datumsvermerk als zwingende Voraussetzung einer Zustellung
(16.05.2023) Ein Brief­trä­ger muss bei einer Er­satz­zu­stel­lung durch Ein­le­gen in den Brief­kas­ten das Datum des zu­zu­stel­len­den Schrift­stücks auf dem Um­schlag ver­mer­ken. An­dern­falls gilt es erst dann als zu­ge­stellt, wenn es dem Emp­fangs­be­rech­tig­ten tat­säch­lich zu­ge­gan­gen ist, be­stä­tigt der Bun­des­ge­richts­hof. Werde eine frü­he­re Kennt­nis­nah­me be­haup­tet, müsse diese dar­ge­legt und be­wie­sen wer­den. Ein Be­strei­ten des spä­te­ren Zu­gangs ge­nü­ge nicht.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2023, 296 Dokument öffnen BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22

Wirksame förmliche Zustellung setzt auch während der Covid-19-Pandemie den Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus
(12.01.2023) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.10.2022 - X R 14/21 entschieden, dass eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten unwirksam ist, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Dies gilt auch während der Covid-19-Pandemie.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BFH, 19.10.2022 - X R 14/21

Gilt ein Einschreiben als Zustellnachweis?
(18.03.2021) Viele Legenden ranken sich um das Einschreiben. Oft wird es als sicherer Versandweg empfohlen. In Wahrheit bietet das Einschreiben aber nicht so viel Sicherheit, wie man sich dies meist erhofft.
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Anwalt muss die Leerungszeiten eines Briefkastens nicht kennen
(28.05.2020) Der Bun­des­ge­richts­hof hat einem Wie­der­ein­set­zungs­an­trag wegen ver­lo­re­ner Post statt­ge­ge­ben. Das Ober­lan­des­ge­richt hatte noch an­ge­nom­men, der Rechts­an­walt habe nicht dar­le­gen kön­nen, dass der Ver­lust nicht seine Schuld sei. Die vom OLG ge­stell­ten An­for­de­run­gen hielt der BGH aber für über­zo­gen. Vor allem habe der An­walt nicht zu den Lee­rungs­zei­ten des Brief­kas­tens vor­tra­gen müs­sen.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 28.04.2020 - VIII ZB 12/19

Faxen bei Behörden - voll retro oder voll richtig?
(13.09.2019) Vor Gericht muss es manchmal schnell gehen. Was läge da näher als für die Verständigung auf E-Mails zu setzen? Gleichwohl ist im Gerichtsbetrieb in Deutschland nach wie vor das Fax deutlich beliebter. Was hat das für Nachteile? Und hat das Fax auch Vorteile? Eine Betrachtung.
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Verschuldetes Fristversäumnis trotz unverschuldeten Verlustes des Briefkastenschlüssels
(24.05.2016) Wer es versäumt, gegen eine per Post zugestellte Gerichtsentscheidung rechtzeitig Beschwerde einzulegen, weil er diese seinem Briefkasten nicht rechtzeitig entnimmt, ist dann nicht entschuldigt, wenn ihm der Briefkastenschlüssel zwar unverschuldet abhanden gekommen ist, das Fristversäumnis aber auch darauf beruht, dass er es danach unterlassen hat, sich baldmöglichst erneut Zugang zum Briefkasten zu verschaffen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 03.05.2016 beschlossen (Az.: 4 Ws 103/16). ...
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Vorsicht Falle: Energieausweis zum Dumpingpreis
dena warnt vor Billigangeboten für Energieausweise

(30.07.2007) "Energieausweis nur 9,90 Euro": So oder ähnlich bewerben derzeit einzelne Firmen die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude. Die Eigentümer müssen lediglich einen Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen und wenig später liegt der fertige "Energieausweis" in ihrem Briefkasten. Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand – allerdings oftmals auch kein gültiger Energieausweis.
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5 Normen gefunden

Dienstleistungsrichtlinie 06/123/EG (RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt)

Dokument öffnen  Einleitung
(Stand: 28.12.2006)


Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen)

Dokument öffnen  Art. 14
Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner (Stand: 21.01.2005)


VwZG

Dokument öffnen  § 5
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung (Stand: 03.05.2011)
Ältere Fassungen
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Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis (Stand: 18.12.2008)


ZPO (Zivilprozeßordnung)

Dokument öffnen  § 180
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (Stand: 01.07.2002)

1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

IV. Ordnungsgemäße Kündigung (§ 9 VOB/B Rn. 6-13-14)




2 Abschnitte im "Fritz, Gewerberaummietrecht" gefunden

2.3 Zugang ( Rn. 381-381f)

2.3 Zugang ( Rn. 381-381f)


2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

3. Zugang der Kündigungserklärung (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 11)



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

I. Sitz des Architekten im Inland (aktive Dienstleistungsfreiheit) (HOAI § 1 Rn. 11-14)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Erfasste Leistungen ( Rn. 253-255)


3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 61-DIN 18345 93)

4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 61-VOB/C DIN 18345 93)